Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsvertrag

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1654 " Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen. " Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis gerade immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitu...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / i) Erläuterungen

aa) Grundsätze der Incentive-Vergütung Rz. 714 Auch Incentive-Systeme, die als Geld- oder Sachleistung ausgestaltet werden können, beinhalten eine Form der Bonusleistung. Dabei stellt etwa das sog. Mid Term Incentive eine zielerreichungsabhängige variable Vergütung dar, die von den individuellen Leistungen des Arbeitnehmers abhängt (vgl. hierzu Rdn 1713 ff.). Häufiger anzutre...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Pflicht zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 842 Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage, ist der Arbeitnehmer gem. § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG verpflichtet, spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, d.h. am vierten Krankheitstag, eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.[1875] Aus der Bescheinigung müssen sich das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer ergeben; au...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Erläuterungen

aa) Dispositivität (nur) des vertraglichen Zusatzurlaubs Rz. 291 Der gesetzliche Mindesturlaub für Arbeitnehmer beträgt gem. § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage. Dieser Anspruch ist gem. § 13 Abs. 1 BUrlG unabdingbar,[758] so dass diesbezügliche Regelungen zu Lasten der Arbeitnehmer weder einzel- noch tarifvertraglich wirksam vereinbart werden können. Regelungen über die Anrechnung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Zulässigkeit von Verjährungsvereinbarungen Rz. 1479 Im Gegensatz zur früheren Rechtslage[3323] sind Vereinbarungen über die Verjährung gem. § 202 BGB grds. zulässig, unabhängig davon, ob der Eintritt der Verjährung erleichtert oder erschwert werden soll. Dementsprechend können Verjährungsfristen einzelvertraglich verkürzt oder verlängert werden; ebenso ist es zulässig, de...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Verpflichtung zur Leistung von Überstunden Rz. 1087 Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Überstunden besteht grds. nicht. Wird die Verpflichtung zur Leistung von Überstunden daher nicht auf individual- oder kollektivvertraglicher Ebene begründet, ist der Arbeitnehmer nur in Notfällen oder unter sonst außergewöhnlichen Umständen zur Erbringung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 130. Vordienstzeit

Rz. 1612 Erläuterungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Anrechnung (siehe oben Rdn 283 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Unklarheitenregel

Rz. 185 Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen gem. § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders. Bei der Behandlung "unklarer" Klauseln ist diese sog. Unklarheitenregel von der Auslegung sowie vom Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB abzugrenzen. Die Auslegung hat Vorrang.[432] Zu beachten ist dabei, dass AGB objektiv auszulegen sind, d.h. unter Ausblendung der Besonde...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verhältnis fester/variabler Vergütungsbestandteile

Rz. 1720 Die Höhe des vereinbarten Entgelts unterliegt keiner Inhaltskontrolle (siehe dazu Rdn 187). Bei bestehender Tarifbindung darf allerdings die tarifliche Vergütung nicht unterschritten werden. Überdies ist die Grenze zum Lohnwucher zu beachten. Sittenwidrig sollen danach Vertragsgestaltungen sein, die dem Arbeitnehmer nicht die reale Chance geben, zusammen mit dem Fes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 33. Beurlaubung

Rz. 674 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Freistellung (siehe unten Rdn 878 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verbot überraschender Vertragsstrafenabreden, Transparenz- und Bestimmtheitsgebot

Rz. 1605 Die Rechtsprechung hat Vertragsstrafen wiederholt am Verbot überraschender Klauseln gem. § 305c Abs. 1 BGB (siehe hierzu Rdn 183 f.) scheitern lassen. Der sicherste Weg, einen Überraschungseffekt zu vermeiden, besteht darin, den Regelungskomplex Vertragsstrafe unter einer eigenen Überschrift "Vertragsstrafe" in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.[3532] Das BAG hat es in...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 905 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vornehmliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts sind arbeitsvertraglich oder im schriftlichen Nachweis gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NachwG festgelegt, wobei statische Vergütungsregelungen – jedenfalls im Hinblick auf das Grundgehalt – in der Praxis übe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 30. Bereitschaftsdienst

Rz. 627 Für Zeiten, in denen keine volle Beanspruchung des Arbeitnehmers durch die Dienstaufgaben erfolgt, wurden verschiedene Arbeitszeitmodelle entwickelt. Es wird differenziert zwischen Rufbereitschaft, Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, die sich jeweils im Grad der Beanspruchung des Arbeitnehmers unterscheiden. a) Abgrenzung zu anderen Arbeitszeitmodellen Rz. 62...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 52. Fortbildungspflicht

Rz. 877 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen (siehe unten § 1b Rdn 1 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 90. Praktikum

Rz. 1171 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Praktikantenvertrag (siehe § 1b Rdn 509 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / I. Allgemeine Erläuterungen zum Klausel ABC

1. Das Wesen des Arbeitsvertrages Rz. 149 Das Arbeitsrecht ist fest verwurzelt im deutschen Privatrechtssystem. Der Gesetzgeber hat diese Tatsache im Rahmen der Modernisierung des Schuldrechts zuletzt noch einmal unterstrichen, indem er die AGB-Kontrolle auf Arbeitsverträge ausdehnte.[296] Gleichzeitig nimmt das Arbeitsrecht im Gefüge zivilrechtlicher Verträge aufgrund seines...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Direktionsrecht in einer agilen, digitalen Arbeitswelt 4.0

Rz. 1662 Wie § 611a Abs. 1 S. 1 BGB zeigt, ist Wesensmerkmal des Arbeitsverhältnisses die Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit. Im Rahmen der digitalen Transformation hin zur "Industrie 4.0" gewinnen dabei zunehmend Automatisierung und Vernetzung an Bedeutung. Beispielsweise können veränderte Situationen in einer Produktionslinie d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 100. Schadenspauschalierungen

a) Allgemeines Rz. 1294 Eine Schadenspauschalierung dient der vereinfachten Durchsetzung eines möglichen Schadensersatzanspruchs, indem sie dessen Höhe unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls im Vorhinein nach generellen Maßstäben beziffert.[2806] Die Abgrenzung zur Vertragsstrafe gestaltet sich mitunter schwierig (siehe hierzu Rdn 1601 ff.), ist aufgrund der u...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Bezugsgröße der Tantiemeberechnung Rz. 1386 Die Höhe und konkrete Berechnung der Tantieme bestimmen sich nach den vertraglichen Abreden,[3070] die insoweit zur Vermeidung von Auseinandersetzungen eindeutige Regelungen enthalten sollten. Fehlt eine ausdrückliche Regelung der Tantiemehöhe, so ist gem. § 612 Abs. 2 BGB die für ähnliche Sachverhalte üblicherweise gewährte und...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 134. Wettbewerbsverbot

a) Hintergrund Rz. 1672 Für Arbeitnehmer besteht während des Arbeitsverhältnisses sowohl aufgrund von § 60 HGB sowie aufgrund der vertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) ein Wettbewerbsverbot. Einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag bedürfte es daher grundsätzlich nicht. Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese Tatsache jedem Arbeitnehmer bekannt ist....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Erläuterungen

aa) Ausgestaltung des Aktienoptionsplans Rz. 261 Der Aktienoptionsplan kann vollumfänglich in den Anstellungsvertrag aufgenommen werden. Verbreitet ist jedoch auch die vertragliche Verweisung auf die Bestimmungen eines allgemeinen Aktienoptionsprogramms, das durch die Bezugnahmeklausel Bestandteil des Anstellungsvertrages wird. In beiden Fällen unterliegen die Optionsbedingun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 40. Dienstkleidung

a) Hintergrund Rz. 760 Der Arbeitgeber kann aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse daran haben, den Arbeitnehmer zum Tragen von Dienstkleidung zu verpflichten. Dies kann zum einen ein Interesse an Corporate Identity sein, z.B. in Kaufhäusern, Apotheken, etc. Zum anderen kann auch ein Wiedererkennungsinteresse aus anderen Gründen zugrunde liegen. So haben beispielsweise d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (1) Umfang der Inhaltskontrolle (§ 307 Abs. 3 BGB)

Rz. 187 § 307 Abs. 3 S. 1 BGB statuiert zwei Schranken der Inhaltskontrolle. Nach dieser Vorschrift gelten die §§ 307 Abs. 1 und 2, 308, 309 BGB nur für solche Vertragsbestimmungen, durch die von Rechtsvorschriften abweichende oder diese ergänzende Regelungen vereinbart werden. Der Begriff der Rechtsvorschriften wird weit ausgelegt. Das BAG unterstellt ihm auch ungeschrieben...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 74. Kürzung von Leistungen

Rz. 1047 Ausführungen hierzu finden sich unter dem Stichwort Widerrufsvorbehalt (siehe unten Rdn 1701 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Vertragsgestaltung

Rz. 1533 Für die Vertragsgestaltung empfehlen sich daher die folgenden Elemente einer Regelung: (1) Definition Geschäftsgeheimnis i.S. des GeschGeh Rz. 1534 Zunächst sollte die Definition des § 2 GeschGehG vertraglich übernommen werden, um klarzustellen, dass jedenfalls eine Verschwiegenheit dem Umfang der gesetzlichen Vorschriften vorgesehen ist.[3424] (2) spezifische Definiti...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 88. Pkw

Rz. 1169 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Dienstwagenüberlassung (siehe unten § 1b Rdn 515 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

aa) Erscheinungsformen Rz. 878 Die Freistellung führt zur Suspendierung der Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis: Sie beseitigt den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers. Bei der unentgeltlichen Freistellung entfällt die Vergütungspflicht des Arbeitgebers. Erfolgt die Freistellung dagegen entgeltlich, behält der Arbeitnehmer seinen Vergütungsanspruch; er ist a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 92. Probezeit

a) Allgemeines Rz. 1173 Die Probezeit zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses dient beiden Vertragsparteien – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – zur Erprobung, um herauszufinden, ob sie sich eine auf lange Dauer angelegte Zusammenarbeit vorstellen können. Für den Arbeitgeber geht es in erster Linie darum, über den Eindruck im Bewerbungsverfahren hinaus die Eignung und Befähigung des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 56. Gehaltsklausel (Anpassung)

a) Allgemeines Rz. 905 Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist vornehmliche Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis. Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts sind arbeitsvertraglich oder im schriftlichen Nachweis gem. § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 NachwG festgelegt, wobei statische Vergütungsregelungen – jedenfalls im Hinblick auf das Grundgehalt – in ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Fiktion des Zugangs

Rz. 862 Gem. § 308 Nr. 6 BGB, der auch im Arbeitsrecht uneingeschränkt Anwendung findet,[1909] ist eine Bestimmung unwirksam, die vorsieht, dass eine Erklärung des Verwenders von besonderer Bedeutung dem anderen Vertragsteil als zugegangen gilt. Erklärungen "von besonderer Bedeutung" sind dabei v.a. solche, die für den Empfänger mit nachteiligen Rechtsfolgen verbunden sind,[...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Rechtsfolgen unzutreffender Beurteilung der Sozialversicherungspflicht

Rz. 1365 Die unzutreffende sozialversicherungsrechtliche Behandlung eines Arbeitsverhältnisses hat für die Vertragsparteien weitreichende Folgen. Stellt sich nachträglich heraus, dass entgegen der Vorstellungen der Parteien ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV vorliegt, obliegt dem Arbeitgeber die rückwirkende Beitragszahlung einschließlich der auf die ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 37. Compliance

a) Allgemeines Rz. 718 Der Begriff "Compliance" stammt aus dem amerikanischen Recht und beschreibt, dass sich Unternehmen gesetzeskonform und rechtmäßig verhalten. Gegenstand von Compliance ist damit die Sicherstellung rechtskonformen Handelns durch das Management. Bei Compliance handelt es sich um ein unternehmensinternes System und eine betriebliche Organisation zum Managem...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Rechtliche Grundlagen

aa) Allgemeines Rz. 1673 Das für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehende Wettbewerbsverbot ist für Handlungsgehilfen, also kaufmännische Angestellte in § 60 HGB geregelt. Nach dieser Vorschrift darf der kaufmännische Angestellte ohne Einwilligung des Arbeitgebers kein Handelsgewerbe betreiben und im Handelszweig des Arbeitgebers keine Geschäfte für eigene oder fremde Re...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Schlechtleistung

Rz. 981 Ein Arbeitnehmer haftet im Falle der Schlechtleistung seinem Arbeitgeber nicht zwangsläufig auf den vollen Schaden. Bei betrieblich veranlasster Tätigkeit kommt vielmehr eine Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung durch die richterrechtlichen Grundsätze zur beschränkten Arbeitnehmerhaftung zum Tragen, den sog. innerbetrieblichen Schadensausgleich.[2189] Betrieblich veran...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Muster

aa) Äußeres Erscheinungsbild bei Hotelpersonal Rz. 1252 Hier gibt es in der Praxis umfassende Pflichtenklauseln mit Regelungen, die auch in die private Lebensführung hineinreichen. Eine solche Regelung könnte trotz ihres Freizeitbezuges auch durch Betriebsvereinbarung erzielt werden, da sie direkt nur betriebliche Belange regelt. Die Reflexwirkungen auf den Privatbereich[2693...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Anwendungsbereich der §§ 74 ff. HGB

Rz. 852 Die unmittelbar nur für Handelsgehilfen i.S.d. HGB geltenden §§ 74 ff. HGB sind über §§ 110 S. 2, 6 Abs. 2 GewO auch auf Arbeitnehmer anwendbar. Wegen ihres vergleichbaren Schutzbedürfnisses wird der Geltungsbereich der §§ 74 ff. HGB darüber hinaus auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter erstreckt.[1744] Bei den Angehörigen freier Berufe treten nachvertraglich...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 95. Rückgabe

a) Einführung Rz. 1255 Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses gelangen unvermeidbar eine Vielzahl von Gegenständen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, wie z.B. Schlüssel, Bücher, Geschäftsunterlagen, Ergebnisse der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, Mobiltelefone, Laptops etc., in den Herrschaftsbereich bzw. Zugriff des Arbeitnehmers. Dies kann dadurch geschehen, dass der ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / h) Geschäftsgeheimnisgesetz

aa) Allgemeines Rz. 1522 Der Vertragsgestaltung im Bereich der Verschwiegenheitspflichten war in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden: Die üblichen Klauseln untersagten weitgehend die Weitergabe und/oder Verwertung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen, dieser Begriff wurde durch umfangreiche des­kriptive Aufzählungen näher erläutert. Diese Art der Vert...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 123. Verschwiegenheit

a) Allgemeines Rz. 1485 Die Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt sich in Arbeitsverhältnissen häufig aus arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, sog. Verschwiegenheitsklauseln. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung ist ein Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht (§ 242 BGB) bzw. Nebenpflichten grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, solange...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 22. Aufwendungsersatz

a) Allgemeines Rz. 583 Beruflich bedingte Aufwendungen entstehen oftmals bereits vor oder im Zusammenhang mit der Begründung eines Arbeitsverhältnisses, etwa durch Bewerbungs-, Vorstellungs- und Umzugskosten (vgl. hierzu Rdn 1423 ff.). Auch während des laufenden Arbeitsverhältnisses können Aufwendungen vielfältiger Natur entstehen. Neben den bewusst erbrachten Vermögensaufwen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Erläuterungen

aa) Gesetzliche Vorgaben zur Darlegungs- und Beweislast Rz. 1078 Da die einleitend dargestellte Verteilung der Darlegungs- und Beweislast, die mit § 619a BGB bestätigt worden ist, nach Auffassung des BAG jedenfalls zugunsten des Arbeitnehmers zwingend ausgestaltet ist,[2425] kann von diesen Grundsätzen arbeitsvertraglich nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden....mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Sozialauswahl

Rz. 103 Auch wenn dringende betriebliche Erfordernisse gegeben sind, ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn sie gegen die Grundsätze der Sozialauswahl verstößt. Denn nach der gesetzgeberischen Wertung des § 1 Abs. 3 KSchG ist nicht der Arbeitnehmer zu kündigen, dessen konkreter Arbeitsplatz weggefallen ist, sondern derjenige, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Konkretisierung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten

Rz. 200 Arbeitsrechtliche Besonderheiten sind nach Ansicht des BAG im Vergleich zu den Grundsätzen des Bürgerlichen Rechts und des Prozessrechts abweichende Regelungen.[489] Hinter dieser Aussage verbergen sich mehrere, zum Verständnis dieser Vorschrift wichtige, Interpretationshilfen. Zum einen sind damit nicht nur solche Normen erfasst, die ihren ausschließlichen Anwendung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 58. Geringfügig Beschäftigte

Rz. 931 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen, dort Teilzeit (siehe § 1b Rdn 223 ff., 319 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 15. Arbeitsort

a) Allgemeines Rz. 377 Der Arbeitsort ist Gegenstand des Direktionsrechts (§ 106 GewO). Der Arbeitgeber kann den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen bestimmen, soweit dieser nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften festgelegt ist. aa) Arbeitsort ohne vertragliche Regelung: ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Formulierungsbeispiele

aa) Standardklausel zum Urheberrecht mit im Wesentlichen klarstellendem Charakter Rz. 1457 Formulierungsbeispiel Für die Behandlung von Diensterfindungen und technischen Verbesserungsvorschlägen gelten die Vorschriften des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen in ihrer jeweiligen Fassung sowie die hierzu ergangenen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Erstattung von Lohnpfändungskosten

aa) Gesetzliche Erstattungsgrundlage Rz. 1159 Der Arbeitgeber hat keinen gesetzlichen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Erstattung der Kosten für die Bearbeitung von Lohn- und Gehaltspfändungen. Ein solcher Anspruch folgt weder aus den Vorschriften der ZPO (etwa § 788 Abs. 1 ZPO, § 840 Abs. 1 ZPO), noch aus den Bestimmungen des BGB (etwa Geschäftsbesorgung ohne Auftrag, §§ ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Durchführung des statusbezogenen Anfrageverfahrens

Rz. 1372 Bestehen Zweifel an der zutreffenden Statusbeurteilung des Mitarbeiters, kann sich der Arbeitgeber letztlich nur durch Einschaltung der Sozialversicherungsträger vor nachträglichen Beitragszahlungen wirksam schützen. Dabei bietet sich v.a. die Einleitung eines statusbezogenen Anfrageverfahrens gem. § 7a SGB IV [3030] an, das auch nach Beendigung des Beschäftigungsver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 136. Widerrufsvorbehalt

a) Allgemeines Rz. 1701 Die einseitige Änderung einzelner Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber ist ohne entsprechende ­Vorsorge im Arbeitsvertrag praktisch nicht möglich. Eine Teilkündigung ist dem deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich fremd;[3888] eine Änderungskündigung zur Entgeltabsenkung ist aufgrund ihrer extrem hohen Anforderungen meist unpraktikabel[3889] und ein W...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kaufmännische Angestellte

(1) Anwendungsbereich des § 60 HGB (a) Personeller Anwendungsbereich Rz. 1675 Das gesetzliche Wettbewerbsverbot gemäß § 60 Abs. 1 HGB gilt originär für Handlungsgehilfen. Handlungsgehilfen sind gemäß § 59 S. 1 HGB Personen, die in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste angestellt sind, demnach der heutige kaufmännische Angestellte.[3826] Auf andere Personen (...mehr