Fachbeiträge & Kommentare zu Aufrechnung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Empfangszuständigkeit.

Rn 10 Nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Prozessvollmacht ist der Bevollmächtigte ermächtigt, die vom Gegner oder der Staatskasse erstatteten Kosten in Empfang zu nehmen. Dieses Recht kann ihm nicht entzogen werden (§ 83; Musielak/Voit/Weth § 81 Rz 10; aA Zö/Althammer § 81 Rz 7), selbst dann nicht, wenn die Partei die Auskehrung der Kosten verlangen kann (MüKoZPO/Toussa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Flucht in die Widerklage/Klagehäufung/Klageänderung.

Rn 58 Die Widerklage ist kein Angriffsmittel, sondern der Angriff selbst (Rn 7). Sie kann grds nicht wegen Verspätung zurückgewiesen werden, und zwar grds auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (BGH NJW 95, 1223, 1224 [BGH 15.12.1994 - VII ZR 13/94]). Entspr gilt, wenn der Kl die Klage erweitert oder ändert (§ 263 Rn 23), zB im Falle einer nachträglichen ob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Berufungserweiterung.

Rn 28 Innerhalb der Frist zur Begründung der Berufung (Abs 2 S 1) kann der Berufungskläger sein Rechtsmittel durch neue oder weitergehende Anträge erweitern. Nach dem Ablauf der Begründungsfrist ist die Berufungserweiterung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht zulässig, wenn die neuen oder erweiterten Anträge von dem übrigen Inhalt des fristger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Zwangsvollstreckungssachen (Nr 5).

Rn 10 Hierunter fallen alle Verfahren, die sich aus der Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer Entscheidung oder eines beurkundeten Rechts ergeben. Das umfasst in Deutschland – neben der Drittwiderspruchsklage, der Klage auf vorzugsweise Befriedigung und der Vollstreckungserinnerung – auch die Vollstreckungsgegenklage (BGH NJW 14, 2798 [BGH 03.04.2014 - IX ZB 88/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Beschwer des Beklagten.

Rn 280 Beim Bekl ist ohne Abzug auf das Abwehrinteresse bzgl der Leistung abzustellen; hierin besteht seine Beschwer (BGH KostRspr § 3 ZPO Nr 743; NJW-RR 96, 828); das Interesse an der Aufrechterhaltung einer Zug-um-Zug-Leistung erhöht die Beschwer nicht (BGH JurBüro 86, 1357). Beschränkt sich das Rechtsmittel des Bekl auf das Gegenrecht, ist dessen Wert anzusetzen, begrenzt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verbindung von Streitigkeiten.

Rn 6 Die Streitparteien können durch ihre Anträge und Entgegnungen (zB Aufrechnung) keine Ansprüche in das Schlichtungsverfahren einführen, die nicht von der Zulässigkeit der Absätze 1, 2 und 3 erfasst sind. Eine Ausweitung der Zuständigkeit durch Anspruchsverbindung oder Verbindung von Gegenrechten ist also nicht zulässig. Stellt sich allerdings eine nicht von der Zuständig...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die Einwilligung ist nicht ausdrücklich zu erklären, sondern kann auch stillschweigend erteilt werden, indem sich der Gegner rügelos auf den neuen Sachvortrag einlässt (BGH NJW 13, 540 [BGH 25.10.2012 - IX ZR 207/11]). Es ist unerheblich, ob sich der Bekl der Klageänderung bewusst ist. Rn 3 Entspr anwendbar ist § 267, wenn Bekl vorbehaltlos über eine zur Aufrechnung gest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anerkenntnis.

Rn 2 Voraussetzung ist, dass die Klageforderung anerkannt wird, und zwar in prozessual wirksamer Weise, so dass ein Anerkenntnisurteil ergehen kann. Ergeht kein Anerkenntnisurteil, sondern erledigt sich nach dem Anerkenntnis die Hauptsache übereinstimmend, so ist nach § 91a zu entscheiden, wobei der Rechtsgedanke des § 93 zu beachten ist. Beispiel: Der Beklagte wird auf Zahlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vermögensrechtliche Streitigkeiten.

Rn 3 Darunter fallen alle Ansprüche vermögensrechtlicher Art, für die bis zu einer Höhe von 5.000 EUR die grundsätzliche Zuständigkeit des AG besteht. Die Wertberechnung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei. Bei Streitigkeiten zwischen einem Energieversorger und einem privaten Abnehmer über die Billigkeit einer Preiserhöhung richtet sich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zug-um-Zug-Leistung.

Rn 278 Auf den ZuS und den GeS hat der Antrag Zug um Zug grds keinen Einfluss (§ 3 Rn 4); anderes kann gelten, wenn der Streit sich bei unstr Leistungspflicht auf die Höhe der Gegenleistung beschränkt (KG NJW 18, 3466 [KG Berlin 14.08.2018 - 21 W 5/18]). Klagt ein Fahrzeugkäufer aus § 826 BGB auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs und erst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Systematik.

Rn 4 Die Bestimmung des Grundfreibetrags sowie die Berechnung der pfändungsfreien Teile des laufenden Arbeitseinkommens nach § 850c an der Quelle bilden die Schwerpunkte des sozialen Schuldnerschutzes bei der Forderungspfändung von Arbeitseinkommen. Über diesen Kernbereich des Vollstreckungsschutzes für das laufende Arbeitseinkommen hinaus ist die Reichweite der Regelung in ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Nicht mögliche Abänderungen.

Rn 14 Ist der Klage unter Abweisung iÜ tw stattgegeben worden, darf auf die Berufung des Klägers keine weitergehende Abweisung, auf die Berufung des Beklagten keine weitergehende Klagestattgabe erfolgen (RGZ 161, 171). Bei einer Zug-um-Zug-Verurteilung kann auf eine Berufung des Beklagten hin nicht der Vorbehalt entfallen, auf Berufung des Klägers hin die Klage nicht völlig ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Mieterinteressen.

Rn 18 Hier genügen einfache Nachteile. Da der Mieter die Miete sowieso an den Vermieter hätte zahlen müssen, ist der Mittelabfluss kein zusätzlicher Nachteil. Eine zusätzliche Zahlung kann nur bei der Aufrechnung eintreten, wenn der Mieter zB wg Verzug des Vermieters mit der Mangelbeseitigung selbst den Mangel beseitigt hat und SchadE gem § 536a II BGB verlangt. Bei Verwendu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Mehrheit rechtlicher Gründe.

Rn 9 Dem Gericht steht es grds frei, aus welchen von mehreren einschlägigen Gründen es auf die Klage zuspricht oder sie abweist. Entscheidungsreife besteht, solange das Gericht auf Grundlage einer der Gründe eine abschließende Entscheidung herbeiführen kann. Das gilt auch, wenn sich die Begründungsansätze denklogisch ausschließen (zB Anspruch aus Vertrag oder aus Bereicherun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1.1 Vorauszahlungen (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 18 Abs. 1 S. 4 UStG ist eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig und bis dahin vom Unternehmer zu entrichten. Eine ordnungswidrige Handlung liegt nach § 26a Abs. 1 UStG vor, wenn die Steuer entgegen § 18 Abs. 1 S. 4 UStG nicht bis zum Ende dieses Tages in voller Höhe entrichtet ist. Ob di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Informationsanspruch.

Rn 10 Nach ihrem Sinn und Zweck soll die Auskunft oder Rechnungslegung den Kl in die Lage versetzen, den Umfang seiner Leistungsansprüche selbst zu ermitteln. Daher muss sie inhaltlich bestimmt und nachvollziehbar sein (BGH NJW-RR 87, 876 [BGH 12.02.1987 - I ZR 70/85]). Enthält sie Lücken, die der Auskunftspflichtige seiner Einlassung nach in tatsächlicher Hinsicht noch ausf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Urteil im Urkunden- oder Wechselprozess (Abs 2 S 1 Nr 5).

Rn 33 Eine Zurückverweisung ist möglich, wenn das angefochtene Urt im Urkunden- oder Wechselprozess unter Vorbehalt der Rechte erlassen ist (§ 599). Wird dieses Vorbehaltsurteil vom Berufungsgericht bestätigt, so bedarf das Verfahren der Zurückverweisung, damit im Nachverfahren weiter verhandelt werden kann (Ddorf NJW-RR 09, 157). Keine Zurückverweisung, sondern eine eigene ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Berufungserwiderung.

Rn 14 Nach Abs 2 S 2 iVm § 277 I 1 hat der Berufungsbeklagte in der Berufungserwiderung seine Verteidigungsmittel vorzubringen, soweit es nach der Prozesslage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozessführung entspricht. Allerdings gelten hier nicht die dieselben Maßstäbe wie bei dem Inhalt der Klageerwiderung nach § 277 I 1. Denn der Berufungsbekl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beispiele.

Rn 20 Das Zivilgericht ist an einen wirksamen Bescheid gebunden, mit dem das Finanzamt eine Insolvenzsteuerforderung mit einem Vorsteuervergütungsanspruch der Masse verrechnet hat. Die Einwendungen des Insolvenzverwalters gegen die Zulässigkeit der Aufrechnung sind im Wege der Klage zu den Finanzgerichten zu erledigen (BGH NJW-RR 07, 398 [BGH 21.09.2006 - IX ZR 89/05]). Ein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sonderfall Eigeninitiative.

Rn 11 Die Immunität hat nur die negative Bedeutung eines Schutzes vor Eingriffen idS, dass gegen den ihren Schutz Genießenden die Gerichtsbarkeit nicht in Bewegung gesetzt werden darf, hindert indes nicht die eigene Inanspruchnahme der Gerichte des Empfangsstaats durch den Betreffenden als Rechtsbehelfsführer (KG Berlin FamRZ 10, 1589 unter Verweis auf RGZ 111, 149, 150; OVG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Gegenansprüche außerhalb der Schiedsvereinbarung.

Rn 24 Der Antragsgegner kann im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung Gegenansprüche geltend machen, die nicht unter die Schiedsvereinbarung fallen und die er deswegen nicht im Schiedsverfahren vorbringen konnte. Das folgt aus den Geboten der Prozessökonomie und der Verfahrenskonzentration. Er braucht daher nicht zu warten, bis er den Beschl über die Vollstreckbarerklärung na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Streitige Gerichtsbarkeit und FamFG.

Rn 21 Auf das Verhältnis zwischen streitiger und freiwilliger Gerichtsbarkeit sind die vorstehenden Rechtsgrundsätze nicht zu übertragen: Innerhalb des eröffneten Zivilrechtswegs erlauben die unterschiedlichen Verfahrensordnungen noch nicht den Schluss, dass dem streitig entscheidenden Gericht die Sachkunde und Fachkompetenz für die Beurteilung eines der freiwilligen Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Abs 1 der Vorschrift entspricht dem ehemaligen Art 24. Mit der Reform ist die Belehrungspflicht nach Abs 2 hinzugetreten. Die Regelung des Abs 1 gilt nicht nur für den Fall der Klage; sie ist auch auf die Begründung der Zuständigkeit für eine Aufrechnungsforderung anwendbar, soweit für diese eine eigene Zuständigkeit erforderlich ist (EuGH Slg 85, 787). Das umfasst auch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 5 Angriffs- und Verteidigungsmittel umfassen das tatsächliche Vorbringen der Parteien zur Begründung des Sachantrags oder zur Verteidigung gegen ihn. Hierunter fallen insb das Behaupten, Bestreiten oder Beweisen von Tatsachen und der Vortrag von materiellen oder prozessualen Einwendungen und Einreden (BGH NJW 04, 2828 [BGH 08.06.2004 - VI ZR 230/03]). Hierher gehören Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erfasste Urteilselemente.

Rn 33 Tatsächliche Feststellungen und rechtliche Folgerungen, auf denen die getroffene Entscheidung aufbaut, werden von der Rechtskraft nicht erfasst (BGH NJW 86, 2508, 2509; NJW-RR 96, 827 [BGH 08.02.1996 - IX ZR 215/94]; NJW 17, 893 [BGH 07.07.2016 - I ZB 45/15] Rz 13; NJW 19, 71 [BGH 09.02.2018 - V ZR 299/14] Rz 20). So stellt bspw ein den vertraglichen Anspruch infolge I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Wirkungen.

Rn 8 Die isolierte Pfändung des Pflichtteilanspruchs erfolgt nach § 829 (Ponzer Rpfleger 19, 673, 674). Der Antrag des Gläubigers auf Pfändung eines Pflichtteilsanspruchs und der Pfändungsbeschluss müssen nach der krit Rspr des BGH keine Angaben dazu enthalten, ob vertragliche Anerkennung oder Rechtshängigkeit vorliegen (BGH WM 09, 710; Zö/Herget § 852 Rz 4; Schuschke/Walker...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unanwendbarkeit aufgrund §§ 511 ff.

Rn 11 Von den erstinstanzlichen Vorschriften zumindest tw abweichende besondere Regelungen enthalten die §§ 511 ff für den Ablauf des Verfahrens (§§ 521–523), das Tätigwerden des Einzelrichters (§§ 526, 527 – §§ 348 ff), die Bindung an die Parteianträge (§ 528 – § 308 I), die Möglichkeit zum Vortrag neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel (§§ 529 ff – § 296), zur Geltendmach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Familienkasse auf der einen Seite

Rn. 11 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Gegenseitigkeit setzt die Identität von Schuldner und Gläubiger voraus. Das bedeutet, dass der Anspruch und der Gegenanspruch zwischen denselben Personen bestehen müssen – der Schuldner des einen muss also zugleich Gläubiger des anderen Anspruchs sein, Loose in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz 14 (Februar 2019). Unter dieser Prämisse definiert § 75 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1096 ZPO – Anträge nach den Artikeln 22 und 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006; Vollstreckungsabwehrklage.

Gesetzestext (1) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 22 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 gilt § 1084 Abs. 1 und 2 entsprechend. 2Für Anträge auf Aussetzung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung nach Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 ist § 1084 Abs. 1 und 3 entsprechend anzuwenden. (2) 1Für Anträge auf Verweigerung der Zwa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fehlende Deckung.

Rn 2 Die nachträgliche Pflicht zur Prozesskostensicherheit tritt nicht ein, wenn die Kosten durch einen unbestrittenen Teil des erhobenen Anspruchs gedeckt sind. Diesen kann der Beklagte einbehalten. Der Klageanspruch muss so hoch wie die Sicherheitsleistung sein. Die Unbestrittenheit des Anspruchs setzt ein unstr Klagevorbringen voraus, das die Verurteilung rechtfertigt; ei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eigene Sachentscheidung (Abs 1).

Rn 3 Aufgabe der Berufungsinstanz ist es, die erstinstanzliche Entscheidung auf eventuelle Fehler zu überprüfen. Ergibt sich ein solcher Fehler, so ist er vom Berufungsgericht zu korrigieren. Daraus resultiert die grundsätzliche Verpflichtung zu einer eigenen Sachentscheidung. Dies gilt auch, wenn Entscheidungsreife nur mit erheblichem Aufwand herbeigeführt werden kann, insb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1099 ZPO – Widerklage.

Gesetzestext (1) Eine Widerklage, die nicht den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 entspricht, ist außer im Fall des Artikels 5 Abs. 7 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 als unzulässig abzuweisen. (2) 1Im Fall des Artikels 5 Abs. 7 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 wird das Verfahren über die Klage und die Widerklage ohne Anwendung der Vorschriften der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nachträgliche Einwendungen.

Rn 13 Einwendungen, welche die Wirksamkeit des Vergleichs nicht in Frage stellen, wie Erfüllung, Stundung, Erlass oder Aufrechnung, müssen über den Wortlaut des § 796a III hinausgehend im Verfahren der Erteilung der Vollstreckbarerklärung vorgebracht werden; andernfalls unterfallen sie der Präklusionswirkung nach § 767 II (§ 767 Rn 40). Für den Schiedsspruch hat der BGH ausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weiteres Verfahren.

Rn 8 Der Rechtsstreit bleibt nach der Abstandnahme unter Fortdauer der Rechtshängigkeit im ordentlichen Verfahren anhängig. Ein noch in erster Instanz anhängiges Nachverfahren wird bei zweitinstanzlicher Abstandnahme gegenstandslos (BGH NJW 20, 2407 [BGH 02.04.2020 - IX ZR 135/19] Rz 17). Die bisherigen prozessualen Geschehnisse (Geständnis, Heilung, Beweisaufnahme, Zurückwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Berufungsbeschränkung.

Rn 25 Der Berufungskläger kann sein Rechtsmittel durch die Berufungsanträge auf einen von mehreren Ansprüchen, auf einen mit Klage oder Widerklage erhobenen Anspruch und auf einen quantitativ abtrennbaren, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht von dem Schicksal des übrigen Teils unabhängigen Teil des in der 1. Instanz erhobenen Anspruchs beschränken. Dasselbe gilt für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 47 Die abzuziehenden Beträge nach Nr 1 muss der Drittschuldner berechnen und die unpfändbaren Beträge leisten. Verrechnung und Anrechnung nach Nr 2 bis 4 erfolgt auf Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners, der allerdings regelmäßig kein Interesse daran haben wird, nicht aber auf Antrag des Drittschuldners. Der Verrechnungsantrag eines Unterhaltsgläubigers ist erforde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Absetzung von der LSt des ArbG (§ 100 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ein ArbG, der einen für die Förderung qualifizierten Beitrag iSd § 100 EStG leistet, kann diesen zum Teil in der nächsten LSt-Anmeldung von der ermittelten LSt absetzen. Der Betrag ist in Zeile 23 des Formulars LSt-Anmeldung mit einem negativen Vorzeichen einzutragen, im Falle von Rückzahlungen und Korrekturen entsprechend mit einem positiven...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anerkenntnisurteil.

Rn 14 Voraussetzung ist, dass ein Anerkenntnisurteil nach § 307 ergangen ist. Wird nach einem Anerkenntnis der Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so ist nicht § 99 II anwendbar, sondern § 91a II. Der Wortlaut ist insoweit missverständlich, als das Gesetz davon spricht, dass sich der Rechtsstreit durch ein Anerkenntnis erledigt haben muss. Aus § 99 II 1 ergi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO F

falsche Schreibweise 750 ZPO 9 FamFG Anwendbarkeit 1 FamFG 1 Entwicklung Einleitung FamFG 1 Evaluation Einleitung FamFG 9 Familiensachen Einleitung FamFG 5 geregelte Angelegenheiten 1 FamFG 7 Gerichtsverfassungsgesetz 1 FamFG 9 Regelungskonzept Einleitung FamFG 6 Unanwendbarkeit 1 FamFG 8 Unzulänglichkeiten Einleitung FamFG 2 Verfahrensvorschriften 25 EGGVG 4 Familiengericht 764 ZPO 2; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelheiten und Kasuistik.

Rn 3 Übergangene Ansprüche iSd Abs 1 betreffen nur ein bestimmtes Begehren der Partei, das zur Entscheidung durch Urt gestellt wird, oder einen Teil davon, nicht eine inhaltlich unrichtige Entscheidung (BGH NJW 02, 1500, 1501; ausf Stackmann NJW 05, 1537, 1538). Ansprüche idS können auch Hilfsanträge sein (BAG NJW 09, 1165), wenn es wegen des Eintritts der prozessualen Bedin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kaufmann (Abs 1 Nr 1).

Rn 4 Gegen einen eingetragenen Kaufmann gerichtete Ansprüche aus einem beiderseitigen Handelsgeschäft können vor die KfH gebracht werden. Der Beklagte muss nach dem Wortlaut der Norm eingetragen sein (KG NJW-RR 08, 1023; zu Eigenbetrieben vgl Naumbg OLGR 08, 518). Zweck dieser Regelung ist es, langwierige Streitereien oder Beweiserhebungen um die Kaufmannseigenschaft zu verm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Klage auf Feststellung der Forderung.

Rn 170 § 182 InsO gibt als normativen Streitwert den auf die zu erwartende Quote verringerten Betrag der Forderung vor. Diese Regelung gilt sowohl für ZuS und GeS (BGH ZInsO 20, 1768). Bei Wiederaufnahme nach § 180 II InsO gilt sie erst von diesem Zeitpunkt an (Dresd JurBüro 07, 531; Kobl JurBüro 10, 201). Sie gilt auch für die Beschwer des Klägers, gerechnet auf den Zeitpun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verstrickung.

Rn 1 Die Pfändung bewirkt zunächst die Verstrickung (Beschlagnahme) des gepfändeten Gegenstandes. Die Verstrickung ist ein hoheitlicher Zugriff auf den Gegenstand, durch den sichergestellt werden soll, dass sich der Gläubiger aus diesem befriedigen kann. Der Gegenstand untersteht damit staatlicher Verfügungsmacht, privatrechtlich führt die Verstrickung zu einem relativen Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 18 Eine Vorlage durch den Einzelrichter an das Kollegium hat nach § 526 II zu erfolgen, wenn sich entweder nach Auffassung des Einzelrichters aus einer wesentlichen Änderung der Prozesslage besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten bzw die grundsätzliche Bedeutung der Sache ergeben (Nr 1) oder die Parteien dies übereinstimmend beantragen (Nr 2). Es genügt nic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Zeitlich.

Rn 43 Wesentlicher Aspekt der materiellen Rechtskraft einer Entscheidung und deren Maßgeblichkeit für das Gericht und die Parteien ist, dass über den Streitgegenstand abschließend entschieden ist. Derselbe Streitgegenstand kann nicht erneut zur Entscheidung gestellt werden. Obwohl die tatsächlichen Feststellungen der Entscheidung grds nicht in Rechtskraft erwachsen, kann dah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Voraussetzungen, Kenntnis.

Rn 44 Maßgeblicher Zeitpunkt ist bei einem aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen erstinstanzlichen Urt der Schluss der letzten mündlichen Verhandlung bzw der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze nach § 283 eingereicht werden können. Dies gilt auch dann, wenn eine Berufung nicht eingelegt worden ist, wenn sie zurückgenommen worden ist, oder wenn sie sich als unzulässig erw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozesshandlungen.

Rn 19 Da jeder Streitgenosse grds Prozesshandlungen nur mit Wirkung für seinen eigenen Prozess vornimmt, sind die Prozesshandlungen notwendiger Streitgenossen gesondert auf ihre Wirksamkeit zu untersuchen (BGHZ 131, 376, 381 = NJW 96, 1060). Jeder Streitgenosse ist berechtigt, sich durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Zustellungen sind separat an jeden Strei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vorabentscheidung zur Zulässigkeit des Rechtswegs.

Rn 6 Speziell § 17a III GVG zielt auf die möglichst frühzeitige und für das weitere Verfahren verbindliche Klärung der Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs. Ohne Rüge eines Beteiligten stellt § 17a III 1 GVG eine im Einzelfall veranlasste Vorabentscheidung über den Rechtsweg in das pflichtgem Ermessen des befassten Gerichts. Dessen ordnungsgem Ausübung ist im Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Angriffs- und Verteidigungsmittel.

Rn 3 Anwendbar sind Abs 1 und Abs 2 nur auf Angriffs- und Verteidigungsmittel (dazu § 282 Rn 3, § 296 Rn 6, § 530 Rn 5). Erfasst werden alle von den Parteien zur Begründung des Sachantrags der Berufung bzw Anschlussberufung oder zur Verteidigung gegen ihn vorgebrachten Tatsachen. Hierunter fallen insb das Behaupten (BGH NJW 80, 1794), Bestreiten (BGH JZ 77, 102; KG Berlin WM...mehr