Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 4. Verhältnis zum Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder der Jahrespauschale

Rz. 39 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Ein Abzug der Tagespauschale ist für solche Zeiträume nicht zulässig, für die Aufwendungen oder die Jahrespauschale für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG abgezogen werden. Liegen für einen Teilzeitraum die Abzugsvoraussetzungen nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG nicht vor, kann für diesen Zeitraum der A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Austauschmotor

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wird bei einem Kraftfahrzeug der Einbau eines Austauschmotors erforderlich, weil der Motor während einer > Auswärtstätigkeit ausfällt, so sind grundsätzlich die anteilig auf die berufliche Nutzung des Kfz entfallenden Aufwendungen als > Werbungskosten abziehbar. Es gibt aber auch Fälle, in denen durch ein außergewöhnliches Ereignis (Unfall) w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung/Rückstellungsspiegel

Rz. 138 Die Einbuchung und Fortschreibung einer Rückstellung kann in der GuV nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode dargestellt werden. Bei der Bruttomethode wird i. H. d. nicht abgezinsten Erfüllungsbetrags der Rückstellung ein Aufwand im operativen Ergebnis und i. H. d. Differenz zum passivierten Barwert der ungewissen Verbindlichkeit ein Ertrag aus der Abzinsun...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 1. Grundsatz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung dürfen grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 1 und § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG). Die Aufwendungen können aber abgezogen werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten bet...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 7. Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers durch mehrere Steuerpflichtige

Rz. 19 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Nutzen mehrere Personen, wie z. B. Ehegatten, ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, sind die Voraussetzungen des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b Satz 2 EStG bezogen auf die einzelne steuerpflichtige Person zu prüfen (> BFH-Urteile vom 15. Dezember 2016 – VI R 53/12, BStBl II 2017 S. 938 und VI R 86/13, BStBl II 2017 S. 941). Liegen diese Vora...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Nebenkosten

Rz. 44 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ersetzt der ArbG dem ArbN Aufwendungen für Elektrizität, Gas oder sonstige Energieträger und Heizung, so gehören diese Leistungen in tatsächlicher Höhe zum stpfl > Arbeitslohn. Rz. 45 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Behandlung von Nebenkosten vgl zunächst > Rz 14. Stellt der ArbG neben freier oder verbilligter Wohnung auch kostenlos oder verbi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.2 Unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse sowie Leistungen

Rz. 302 Bei unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Leistungen ist die Ermittlung eines etwaigen Abschreibungsbedarfs absatzmarktorientiert vorzunehmen. Abweichend hiervon hält die h. M. für Überbestände an unfertigen Erzeugnissen oder bei solchen unfertigen Erzeugnissen, die auch fremd bezogen werden können, (zusätzlich) eine beschaffungsmarktorientierte Bewertung für mö...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Lädt der ArbN selbst zur Feier seines Dienstjubiläums ein (zur "Feier des ArbN" > Bewirtung Rz 43 ff) können seine Aufwendungen > Werbungskosten oder nicht abziehbare Aufwendungen für die > Lebensführung sein (vgl BFH 166, 251 = BStBl 1992 II, 359 mwN). Der BFH hat entschieden, dass ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist (BFH 25...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jagd

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für eine Jagd gehören grundsätzlich zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung (Böhme, DStZ 1985, 612; zur Jägerprüfung vgl BFH/NV 2012, 783 und EFG 2019, 338). Unterhält ein Unternehmer die Jagd, sind die Aufwendungen ausdrücklich vom Abzug als > Betriebsausgaben ausgeschlossen (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 4 EStG; vgl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liebhaberei

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Steuerrecht bezeichnet als Liebhaberei eine Tätigkeit, die jemand – meist aus persönlicher Neigung – ausübt, ohne daraus auf längere Sicht positive > Einkünfte zu erzielen, also neudeutsch ein > Hobby. Eine solche Tätigkeit wird einkommensteuerlich nicht berücksichtigt (zu den Folgen > Rz 8). Der Grund für die steuerliche Nichtberücksicht...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 11. Besondere Aufzeichnungspflichten

Rz. 25 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Nach § 4 Absatz 7 EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet werden. Es bestehen keine Bedenken, wenn die auf das häusliche Arbeitszimmer anteilig entfallenden Finanzierungsaufwendungen im Wege der Schätzung ermittelt werden und nach Ablauf des...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Steuerpflichtiger Sachbezug

Rz. 27 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die kostenlose oder verbilligte Überlassung eines Job-Tickets ist ein stpfl Sachbezug, wenn damit Privatfahrten im Fernverkehr außerhalb der Strecke, für die eine > Entfernungspauschale anzusetzen ist, möglich sind und die nach § 3 Nr 13, Nr 15 oder Nr 16 EStG steuerfrei zu belassenden Teile nicht die gesamte Zuwendung ausmachen. Darüber hin...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 9. Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers in Zeiten der Nichtbeschäftigung

Rz. 23 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder die Jahrespauschale können in Zeiten der Nichtbeschäftigung (z. B. Erwerbslosigkeit, Mutterschutz, Elternzeit) nach den Regeln zu vorweggenommenen Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit dem Steuerpflichtigen der Abzug der Aufwendungen oder der Jahrespauscha...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Ehrung eines einzelnen Jubilars

Rz. 8 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Ehrung eines Einzelnen, auch unter Beteiligung weiterer ArbN, ist keine Betriebsveranstaltung; der dafür geltende 110-EUR-Freibetrag des § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a EStG ist deshalb nicht anwendbar. Bei einer vom ArbG ausgerichteten Veranstaltung (zum "Fest des ArbG" > Bewirtung Rz 43 ff) sind gleichwohl Sachzuwendungen aus solchen Anlässen ke...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Journalisten

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ob Journalisten Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG), nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) oder gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) beziehen, ist nach dem Gesamtbild ihrer Tätigkeit zu beurteilen (vgl BFH 226, 415 = BStBl 2009 II, 873; EFG 2013, 1967 zur USt); zu Einzelheiten > Rz 2. Für Hörfunk und Fernsehen vgl die zur Vereinfachu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Detektive

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ein Detektiv kann als Angestellter > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) beziehen oder selbständiger Unternehmer sein. Zu den Kriterien > Arbeitnehmer. Kein ArbN ist, wer umsatzsteuerlich Lieferungen und Leistungen erbringt (vgl § 1 Abs 3 LStDV); er hat gewerbliche Einkünfte (§ 15 EStG; vgl bereits RFH, RStBl 1942, 989). Rz. 2...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 6. Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers zur Erzielung unterschiedlicher Einkünfte

Rz. 17 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Übt ein Steuerpflichtiger mehrere betriebliche und berufliche Tätigkeiten nebeneinander aus und bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, so sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer oder die wahlweise in Anspruch genommene Jahrespauschale entsprechend dem Nutzungsumf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diebstahl

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen müssen nicht willentlich getätigt werden, um als WK oder BA abziehbar zu sein. Auch Wertabgaben, die den Stpfl unfreiwillig treffen, können als WK abziehbar sein. Entscheidend für den die > Einkünfte mindernden Abzug ist, in welchem Veranlassungszusammenhang der Verlust eingetreten ist. Zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 41 ff; ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auszubildende

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Auszubildende für einen gewerblichen oder kaufmännischen Beruf stehen in einem sog Ausbildungsdienstverhältnis. Dessen Gegenstand ist eine idR erstmalige Berufsausbildung (> R 9.2 LStR). Arbeitsrechtlich entspricht dem sowohl ein Rechtsverhältnis zur Berufsausbildung (Berufsausbildungsvertrag iSv § 10 BBiG) als auch ein Arbeitsverhältnis, mit...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.3 Direkte Zuordnung

Rz. 227 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gehaltsbestandteile, die unmittelbar aufgrund einer konkreten inländischen oder ausländischen Arbeitsleistung gewährt werden, sind vorab direkt zuzuordnen. Dies können z. B. Reisekosten, Überstundenvergütungen, Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Auslandszulagen (z. B. Lebenshaltungskostenausgleich – "Cost of living allowan...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Reduzierung der Entfernungspauschale

Rz. 19 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die nach § 3 Nr 15 EStG steuerfreien Leistungen mindern grundsätzlich den nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 Satz 2 EStG als > Entfernungspauschale abziehbaren Betrag (zur Vermeidung der Anrechnung durch Pauschalierung > Rz 36 ff). Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde diskutiert, ob auf eine Kürzung der Entfernungspauschale stets verzichtet w...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.3 Bestimmung der Restlaufzeit

Rz. 136 Zur Auswahl des Abzinsungssatzes ist die Restlaufzeit der zurückzustellenden ungewissen Verbindlichkeit zu ermitteln. Das ist der gesamte Zeitraum vom Abschlussstichtag bis zum Erfüllungszeitpunkt der passivierten Schuld.[1] Praxis-Beispiel Eine zum 31.12.01 bilanzierte ungewisse Verbindlichkeit ist am 31.12.02 (Fall 1) bzw. am 31.12.03 (Fall 2) zu begleichen. In Fall ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Bewertungsstichtag

Rz. 40 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sind "Schulden … zum Abschlussstichtag … zu bewerten". Das darin zum Ausdruck kommende Stichtagsprinzip verlangt nach überwiegender Ansicht eine Wertbemessung nach den (objektiven) Verhältnissen am Abschlussstichtag. Wie hoch die ungewisse Verbindlichkeit tatsächlich ist, zeigen vielfach erst die stichtagsnachgelagerten Entwicklungen. Inwie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Justizverwaltung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Im Rahmen der Juristenausbildung erfüllen die Rechtsreferendare als > Beamte auf Widerruf alle Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis. Die ihnen als Unterhaltsbeihilfen gezahlten Vergütungen sind deshalb > Arbeitslohn iSv § 19 EStG; die dadurch veranlassten Aufwendungen > Werbungskosten; ergänzend > Referendare. Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 06/...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jahresnetzkarte

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Sachbezug: Kann der ArbN eine nicht personengebundene Jahresnetzkarte, die ihm der ArbG zur Benutzung bei einer Dienstreise überlässt, auch privat benutzen, so behandelt die FinVerw diese private Nebennutzung wegen Geringfügigkeit nicht als besteuerbaren geldwerten Vorteil (vgl auch § 8 Abs 2 Satz 11 EStG). Die Überlassung einer Jahresnetzkar...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 8. Nicht ganzjährige Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

Rz. 21 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Ändern sich die Nutzungsverhältnisse innerhalb eines Wirtschafts- oder Kalenderjahres, können nur die auf den Zeitraum entfallenden Aufwendungen abgezogen werden, in dem das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Dementsprechend ermäßigt sich auch die Jahrespauschale von 1.260 EUR...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Bewertung von Verbindlichkeiten (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 21 Verbindlichkeiten sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen. Der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit bestimmt sich nach dem Betrag, der zur Begleichung der Verbindlichkeit aufzuwenden ist. In Geld zu erbringende Verbindlichkeiten sind mit dem Nennbetrag (zu Ausnahmen vgl. Rz 29) oder Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Rz. 22 Der Erfüllungsbet...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Überblick

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zuwendungen des ArbG bei einer Jubiläumsfeier sind als Jubiläumsgeschenk nicht kraft Gesetzes steuerfrei. Hat die Feier den Charakter einer Betriebsveranstaltung, belässt die FinVerw Sachleistungen aber bis zur Höhe des Freibetrags von 110 EUR unbesteuert (vgl § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1a Satz 3 EStG). Dazu sind die Gesamtkosten des ArbG auf die a...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Lufthansa

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Deutsche Lufthansa AG pauschaliert die ESt für die aus dem Kundenbindungsprogramm "Miles & More" (> Vielflieger ) entstehenden und nicht nach § 3 Nr 38 EStG (> Steuerbefreiungen Rz 194) steuerfreien Prämien (geldwerten Vorteile) mit 2,25 % des Gesamtwerts der Prämien, die den im > Inland ansässigen Stpfl zufließen und für private Zwecke ve...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.6 Ansammlungs- oder Verteilungsrückstellungen

Rz. 66 Der notwendige Erfüllungsbetrag einer ungewissen Verbindlichkeit kann – von einer etwaigen Abzinsung abgesehen – sofort in voller Höhe oder ratierlich über mehrere Berichtsperioden einer Rückstellung zuzuführen sein. Im letzteren Fall liegt eine Ansammlungs- oder Verteilungsrückstellung vor. Ansammlungsrückstellungen sind zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten, die ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Auswärtige Unterbringung

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Über die Aufwendungen der Eltern für die auswärtige Unterbringung von Kindern > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Internat und zur Berufsausbildung > Ausbildungsfreibetrag. Wegen der Aufwendungen für die auswärtige Unterbringung bei der eigenen Aus- oder Weiterbildung > Bildungsaufwendungen Rz 46. Über auswärtige Unterbringung von ArbN > Auslösung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutschkurse

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu Aufwendungen von Zuwanderern und vorübergehend im > Inland berufstätigen Stpfl für > Sprachkurse Rz 4. BFH 217, 450 = BStBl 2007 II, 814 hat Aufwendungen eines in Deutschland lebenden Ausländers für das Erlernen der deutschen Sprache den nicht abziehbaren Aufwendungen für die > Lebensführung zugeordnet, selbst wenn ausreichende Deutschkenntnisse...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 247 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / III. Nutzung der häuslichen Wohnung für Ausbildungszwecke

Rz. 41 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Bei der Ermittlung der Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung nach § 10 Absatz 1 Nummer 7 Satz 4 EStG sind die Regelungen des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und 6c EStG anzuwenden, wenn die häusliche Wohnung für eine eigene erstmalige Berufsausbildung oder im Rahmen eines Erststudiums, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt und nich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.3 Handelswaren

Rz. 307 Die Ermittlung des beizulegenden Werts hat bei Handelswaren nach überwiegender Auffassung sowohl beschaffungs- als auch absatzmarktorientiert zu erfolgen (doppelte Maßgeblichkeit, Rz 288). Praxis-Beispiel Die Handels-AG verfügt am Abschlussstichtag über Handelswaren, die zu AK von 10 TEUR im Bestand geführt werden. Unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten be...mehr

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Aufrechnung des Verwalters:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall streiten die Parteien im Kern um die dem Verwalter grundsätzlich für weitere 6 Monate nach der Abberufung zustehende Vertragsvergütung. Auf diese hat der Verwalter keinen Anspruch, wenn der Verwaltervertrag zu Recht aus wichtigem Grund gekündigt worden ist. Diese Frage wird im Fall nicht geklärt. Denn der Verwalter hat nach Ansicht des AG selbst dann,...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 3. Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 3 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder -organisatorischer Arbeiten dient (> BFH-Urteile vom 19. September 2002 – VI R 70/01, BStBl II 2003 S. 139 un...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstaufwand

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Als Dienstaufwand bezeichnet man Aufwendungen, die durch das Arbeits- bzw Dienstverhältnis veranlasst sind. Trägt sie der ArbN selbst, handelt es sich regelmäßig um > Werbungskosten . Ersetzt der ArbG dem ArbN Dienstaufwand, so sind diese Leistungen als WK-Ersatz stpfl > Arbeitslohn , soweit sie nicht gesetzlich steuerfrei gestellt sind (> Rz 2...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 5. Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung

Rz. 12 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Ein häusliches Arbeitszimmer bildet den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen, wenn nach Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse und der Tätigkeitsmerkmale dort diejenigen Handlungen vorgenommen und Leistungen erbracht werden, die für die konkret ausgeübte betriebliche oder berufliche Täti...mehr

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Aufrechnung des Verwalters:... / 4 Die Entscheidung

Die Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat Erfolg! B habe durch die eigenmächtige Entnahme der ihm nach seinem Dafürhalten zustehenden Vergütung den Tatbestand der Untreue erfüllt. Denn B habe die ihm aufgrund der Verwalterbestellung eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der K zu verfügen, und zugleich die ihm obliegende Pflicht, die Vermögensinteressen der K wa...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.3 Von einem Arbeitgeber getragene oder zu tragende Vergütungen

Rz. 165 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Die Übernahme der Kosten für eine Arbeitnehmerentsendung muss dem Fremdvergleichsgrundsatz (BMF-Schreiben vom 6. Juni 2023, Kapitel III A, BStBl I S. 1093) entsprechen. Die Kosten sind nach dem Fremdvergleichsgrundsatz von dem Unternehmen zu tragen, in dessen Interesse die Entsendung erfolgt (s. Tz. 4.3.3.3.2, Rn. 159ff.). Hierzu gehören al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Wohnungen ohne Preisbindung

Rz. 18 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Für die nicht preisgebundenen Wohnungen ist die sog Vergleichsmiete iSd > R 8.1 Abs 6 Satz 1 LStR zu ermitteln. Das ist die ortsübliche Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskosten-VO umlagefähigen Kosten (BFH 254, 31 = BStBl 2016 I, 835). Sind in einem Haus mit mehreren Wohnungen einige auch an betriebsfremde Personen vermietet, wird die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bewertungsabschlag aus § 8 Abs 2 Satz 12 EStG

Rz. 54 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (EMobStFG) vom 12.12.2019 (BGBl 2019 I, 2451) wurde § 8 Abs 2 EStG um Satz 12 ergänzt. Seit dem 01.01.2020 besteht die Möglichkeit eines Bewertungsabschlages iHv 1/3 des ortsüblichen Mietpreises (> Rz 8, 22). Dieser Fre...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 10. Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers

Rz. 24 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Zur Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber wird auf das BMF-Schreiben vom 18. April 2019 (BStBl I S. 461) und zur Vermietung eines häuslichen Arbeitsraums an den Auftraggeber eines Gewerbetreibenden wird auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 2016 – X R 18/12 (BStBl II 2017 S. 450) hingewiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Saldierungspflichtiges Deckungsvermögen (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 118 Nach § 246 Abs. 2 HGB sind "Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, […] mit diesen Schulden zu verrechnen". Soweit diese Bedingungen vorliegen (§ 246 Rz 107), fordert § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Besonderheiten

Rz. 86 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Überlässt der ArbG dem ArbN lebenslänglich die unentgeltliche Nutzung eines Einfamilienhauses und vereinbaren sie später die Übertragung dieses Grundstücks an den ArbN zu einem wegen des Wohnrechts geminderten Kaufpreis, so gilt: Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Kapitalwert des obligatorischen (schuldrechtlichen) Wohnrechts fließt dem ArbN...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Arbeitszimmer / 1. Grundsatz

Rz. 27 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c Satz 1 EStG). In diesen Fällen kommt es für den Abzug nicht d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Bewertungsobjekt

Rz. 35 Nach dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) sind "Schulden … zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten". Diese Anweisung gilt auch für Rückstellungen. Die Schätzung des notwendigen Erfüllungsbetrags ist an den individuellen Merkmalen der zu passivierenden Verpflichtung auszurichten. Eine verpflichtungskompensierende Berücksichtigung von Vorteilserwartu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstzimmer

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für die Ausschmückung eines behördlichen oder betrieblichen Dienstzimmers zB mit Postern und Drucken sind keine > Werbungskosten, sondern dem privaten Lebensbereich des Stpfl zuzuordnen (BFH 165, 51 = BStBl 1991 II, 837; BFH 170, 443 = BStBl 1993 II, 506; > Lebensführung). Es gilt hier Entsprechendes wie für das häusliche > Arbei...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 2. Anwendungsbereich der gesetzlichen Regelung

Rz. 2 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Unter die Regelung des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG fällt die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zur Erzielung von Einkünften aus sämtlichen Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 7 EStG.mehr