Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelfragen

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwandsentschädigungen Bahnbeamte können zwar auch nach der Privatisierung (> Rz 1) Aufwandsentschädigungen erhalten (> Aufwandsentschädigungen Rz 24). Ob sie öffentliche Dienste leisten, war indes schon bei der früheren Deutschen Bundesbahn nicht eindeutig geklärt (vgl BFH 103, 165 = BStBl 1971 II, 818). § 3 Nr 12 Satz 2 EStG ist aber uE weg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2 Sonderfragen

Rz. 79 Bei immateriellen VG kann sich die Frage nach dem Zeitpunkt des Zugangs oder Abgangs stellen. Da die VG keine physische Substanz aufweisen, müssen Zugangs- und Abgangsfiktionen zugrunde gelegt werden. Der Zugangszeitpunkt orientiert sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, also am Zeitpunkt der Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über den VG, d. h. der Aus...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Pflichtangaben

Rz. 21 Rechtsform- und branchenunabhängige Pflichtangaben im Anhang umfassen:[1]mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.2 Beurteilung des betrieblichen Interesses

Rz. 159 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Eine Einbindung des Arbeitnehmers in das aufnehmende Unternehmen führt allein jedoch noch nicht dazu, dass das aufnehmende Unternehmen die Vergütungen wirtschaftlich trägt oder hätte tragen müssen (wirtschaftlicher Arbeitgeber). Hierzu bedarf es zusätzlich der Prüfung, in wessen Interesse der Arbeitnehmer tätig geworden ist. Dabei ist zu be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1 Schätz- und Bewertungsmaßstab

Rz. 33 § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB enthält einen Schätzmaßstab und einen Bewertungsmaßstab für Rückstellungen. Alle passivierungspflichtigen Außen- und Innenverpflichtungen des Unt sind mit dem aus Sicht des Abschlussstichtags zu schätzenden notwendigen Erfüllungsbetrag anzusetzen. Das ist bei Schuldrückstellungen der zur Begleichung der ungewissen Verbindlichkeit bzw. zum Ausgl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstjubiläum

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu den Zuwendungen des ArbG > Jubiläumsgeschenke, zur Tarifbegünstigung iSd § 34 EStG > Außerordentliche Einkünfte Rz 91. Für den ArbN ist ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis. Deshalb können seine Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier > Werbungskosten sein, wenn der ArbN die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jagdberater

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ein Jagdberater (vgl zB Art 49 Abs 3 BayJG) ist ehrenamtlich, aber nicht als > Arbeitnehmer tätig. Er bezieht > Reisekosten (vgl § 30 Abs 4 Satz 1 AVBayJG) sowie eine monatliche Aufwandsentschädigung (vgl § 49 Abs 3 Satz 4 BayJG iVm § 30 Abs 4 Satz 2 AVBayJG). Das FA lässt bei der Veranlagung die Reisekosten im Rahmen von § 3 Nr 13 iVm § 4 Abs 5 Nr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreier Sachbezug nach § 3 Nr 15 EStG

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Seit dem 01.01.2019 kann der Sachbezug (> Rz 5) jedoch nach § 3 Nr 15 EStG steuerfrei sein (zu dieser Befreiungsvorschrift etwa Nacke, NWB 2019, 508 [511–517]; ergänzend > BahnCard Rz 18). Voraussetzung dafür ist, dass die Zuwendung des ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (> Zusätzlicher Arbeitslohn). Darüber hin...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutscher Bundestag

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Rechtsstellung der Mitglieder des Deutschen Bundestages vgl das Abgeordnetengesetz vom 21.02.1996 (BGBl 1996 I, 326). Zur Besteuerung ihrer Bezüge > Abgeordnete, > Aufwandsentschädigungen Rz 11, > Bundestagsfraktionen, > Diäten, > Parlamentarischer Staatssekretär , > Wahlen , ferner > Überbrückungsgeld Rz 2; hinsichtlich des Abzugs von Aufw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Möblierte Zimmer, Wohnheime, Personalunterkünfte

Rz. 41 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Möblierte Zimmer und ähnliche Unterkünfte, zB in Wohnheimen oder anderen Personalunterkünften, werden als Unterkunft mit dem amtlichen Sachbezugswert bewertet (> Rz 7/1). Zur Unterbringung an einem Urlaubsort > Erholung Rz 5, > Ferienhaus. Der geldwerte Vorteil für eine Unterkunft ist zwingend mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewerten (BFH...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diätkost

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Aufwendungen für Diätverpflegung sind keine AgB (vgl § 33 Abs 2 Satz 3 EStG). Dies gilt auch für Sonderdiäten, die – wie zB bei der Zöliakie (Glutenunverträglichkeit) – eine medikamentöse Behandlung ersetzen. Dieser Ausschluss ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH 218, 270 = BStBl 2007 II, 889). > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Diätverpfle...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 14 § 253 HGB konkretisiert die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB durch Bewertungsanweisungen für VG und Schulden. Diese Anweisungen verwenden unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, die tw. an anderen Stellen des Gesetzes erläutert sind. Rz. 15 Die zentralen Maßstäbe für die Zugangsbewertung, die Anschaffungs- und Herstellungskosten, sind in § 255 Abs. 1–3 HGB p...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 3. Doppelte Haushaltsführung

Rz. 38 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Können für eine Zweitwohnung Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6a EStG als Betriebsausgaben oder nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG als Werbungskosten abgezogen oder vom Arbeitgeber steuerfrei nach § 3 Nummer 13 oder Nummer 16 EStG erstattet werden, ist ein Abzug der Tagespauschal...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pauschalierung mit 25 %

Rz. 39 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach § 40 Abs 2 Satz 2 Nr 2 EStG können nach § 3 Nr 15 EStG steuerfreie Zuwendungen (> Rz 6 ff) alternativ mit 25 % pauschal besteuert werden. In diesem Fall entfällt die Anrechnung auf die > Entfernungspauschale (> Rz 19 ff). Diese Möglichkeit der Pauschalierung besteht darüber hinaus auch dann, wenn die Zuwendungen nur deshalb nicht steuer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Mitglieder der DLRG, die in ihrer Freizeit als Rettungsschwimmer tätig sind, sind keine > Arbeitnehmer der DLRG: Übernehmen sie die einer Gemeinde obliegende Badeaufsicht, sind sie auch keine ArbN der Gemeinde (EFG 1981, 96). Sie erzielen vielmehr > Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr 3 EStG; dafür wird ein Freibetrag von 256 EUR im Kalenderjahr ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dienstsport

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Polizeivollzugsbeamte sind idR dienstlich verpflichtet, monatlich eine bestimmte Zahl von Stunden Sport zu treiben. Wird nicht während der regulären Arbeitszeit Sport getrieben, so wird die Zeit auf die Arbeitszeit angerechnet. Die dadurch entstehenden Aufwendungen sind jedoch nicht als WK abziehbar (EFG 1994, 238; aA EFG 1991, 377; 1992, 735; > Ar...mehr

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Bauliche Veränderung: Verei... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Es gehe zwar nicht um eine grundlegende Umgestaltung. Der Beschluss verstoße aber gegen die Gemeinschaftsordnung. Diese sei auch weiter anwendbar. Die in § 47 Satz 2 WEG getroffene Vermutung, wonach in der Regel abweichende Altvereinbarungen der Anwendung des WEMoG nicht entgegenstünden, sei widerlegt. Stehe eine Altvereinbarung aufgrund einer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Forschungsgemeinschaft

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zur Besteuerung ausländischer Gastlehrkräfte exemplarisch > Max-Planck-Gesellschaft, ergänzend ferner > Ausländische Lehrkräfte. Für natürliche Personen (hier: Forscher), die im > Inland weder einen > Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben, kommt > Beschränkte Steuerpflicht in Betracht, wenn sie > Inländische Einkünfte haben. Wird ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines

Rz. 7 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Der Wert einer vom ArbG dem ArbN im Rahmen des Dienstverhältnisses (> Rz 1 – 3/3) als Sachbezug überlassenen Wohnung wird mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreis am Abgabeort angesetzt (§ 8 Abs 2 Satz 1 EStG). Dieser Endpreis ist grundsätzlich durch eine individuelle Bewertung der Wohnung, ggf im Wege einer > Schätzung...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.4 Zahlung des Arbeitslohns zu Lasten einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat – Art. 15 Abs. 2 Buchstabe c OECD-MA

Rz. 213 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Ist die Vergütung von einer Betriebsstätte des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat getragen worden, sind die Voraussetzungen für die alleinige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat nach Art. 15 Abs. 2 Buchstabe c OECD-MA nicht erfüllt. Rz. 214 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Maßgebend für den Begriff der "Betriebsstätte" ist die Definition in dem jeweili...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 2.5 Abzugsbeschränkungen

Rz. 93 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Gemäß § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Werbungskosten abgezogen werden (z. B. Kosten für die Unterkunft im Ausland, Kosten für Sprachkurse, Fahrtkosten und Mehraufwendungen für Verpflegung). Sind Einkünfte aufgrund eines DBA freizustellen, sind r...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Vorteile, die auch bei Arbeitnehmern nach § 3 Nr 58 und Nr 59 EStG steuerfrei bleiben

Rz. 72 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 § 3 Nr 59 EStG regelt im ersten Halbsatz die Steuerfreiheit der einem Mieter – auch, wenn der ArbG der Vermieter ist – unmittelbar zugute kommenden Zusatzförderung im Rahmen der Wohnraumförderung (> Rz 28; zum Wohngeld > Rz 80) und im zweiten Halbsatz die Steuerbefreiung entsprechender Mietvorteile im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Zur F...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Wohnungen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung

Rz. 28 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der Ermittlung der anzusetzenden ortsüblichen Miete für Wohnungen, deren Bau und Unterhaltung öffentlich gefördert werden (> Rz 29 ff), ist auch lohnsteuerlich zu beachten, dass während der Dauer der Sozial- bzw der Preisbindung der Vermieter selbst dann an die festgelegte Miete gebunden ist, wenn für vergleichbare nicht sozialer Bindung...mehr

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Anhang 2 – Arbeitszimmer / 2. Für die betriebliche oder berufliche Betätigung steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

Rz. 31 Stand: EL 138 – ET: 6/2024 Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige auch in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale auch dann zulässig, wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird (§ 4 Absatz 5 Satz 1...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Zweck und Funktion

Rz. 5 Der Anhang ist ein integraler Bestandteil des Jahresabschlusses und erfüllt somit die zentrale Informationsfunktion, die unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt erbringen soll. Der Anhang unterliegt grds. denselben Offenlegungsvorschriften wie die Bilanz und die GuV (§ 325 Rz 49 ff....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Justizvollzugsanstalt

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Häftlinge, die nach § 41 StVollzG zur Arbeitsleistung in der JVA verpflichtet sind, sind keine > Arbeitnehmer , weil sie die Leistungen nicht freiwillig erbringen (> Arbeitslohn Rz 40 ff; > Gefangene). Das gilt nicht für Freigänger, die zu einem Dritten ein Arbeitsverhältnis begründet haben. Diese haben jedoch in der JVA keine > Doppelte Haush...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Job-Tickets für den Fernverkehr

Rz. 10 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Nach § 3 Nr 15 Satz 1 EStG sind ua Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte, einem Sammelpunkt oder einer weiträumigen Arbeitsstätte steuerfrei. Nach § 3 Nr 15 Satz 2 EStG gilt diese Steuerbefreiung auch dann,...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1.2 Beizulegender Wert

Rz. 287 Das Gesetz enthält keine Definition des beizulegenden Werts. Indem er auf den betriebsindividuellen Wert des VG für das bilanzierende Unt abzielt, unterscheidet sich der Wertmaßstab konzeptionell vom beizulegenden Zeitwert gem. § 255 Abs. 4 HGB (§ 255 Rz 207). Letzterer berücksichtigt lediglich die allgemeine Wertschätzung eines Guts durch den Markt. Im UV werden sic...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 293 Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) ist die Ermittlung des beizulegenden Werts beschaffungsmarktorientiert vorzunehmen. Der beizulegende Wert bestimmt sich i. d. R. nach den Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag. Den Ausgangspunkt zu ihrer Ermittlung bilden die am Abschlussstichtag zu beobachtenden Preise. Anschaffungsnebenkosten (z. B. Transportkosten,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Japan

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Korea im Westen und > China im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz vom 18.07.2016 –, welches durch Be...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Diensterfindung

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Arbeitsrechtliche Hinweise: Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (BGBl III, Gliederungs-Nr 422–1, geändert mit Wirkung ab 01.10.2009 durch Gesetz vom 31.07.2009, BGBl 2009 I, 2521; vgl Schreyer-Bestmann/Garbers-von Boehm, DB 2009, 2266), unterscheidet zwischen (gebundenen) Diensterfindungen und (freien) sonstigen Erfindungen (§ 4 ArbnErfG)...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.5 Höchstwertprinzip

Rz. 61 Der Wertansatz von Rückstellungen ist zu jedem Abschlussstichtag zu überprüfen. Fraglich ist, inwieweit das Höchstwertprinzip die Anpassung des ursprünglich angesetzten Betrags an zwischenzeitlich eingetretene Entwicklungen oder neu gewonnene Erkenntnisse begrenzt. Hält man dieses Prinzip auf Rückstellungen für anwendbar, sind Rückstellungen mit ihrem Zugangswert oder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.2.2 Wertpapiergebundene Altersversorgungsverpflichtungen

Rz. 99 § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB stellt eine vereinfachte Bewertungsvorschrift für die sog. wertpapiergebundenen Altersversorgungsverpflichtungen dar. Die wertpapiergebundenen Pensionszusagen haben in der Unternehmenspraxis vermehrt Zuspruch gefunden, da die Unt immer weniger bereit sind, das biometrische Risiko aus Versorgungszusagen zu tragen. Die vereinfachende Bewertungsvo...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.2 Abzinsungssatz

Rz. 130 Im Interesse einer Objektivierung der Bewertungsannahmen ist ein normierter Abzinsungssatz zu verwenden.[1] Die Barwertermittlung hat auf der Grundlage eines durchschnittlichen Marktzinssatzes unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Rückstellungen bzw. der diesen zugrunde liegenden Verpflichtungen zu erfolgen. Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen s...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.7.3 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen

Rz. 115 Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen stellen insb. folgende Verpflichtungen dar (Rz 73): Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen, Übergangs- oder Sterbegelder, Altersteilzeitverpflichtungen, Jubiläumsverpflichtungen, Vorruhestandsgelder, Beihilfen. Rz. 116 Bei der Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen ist auf der ersten Stufe nach den zwei Modellen ...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 4.3.3.3.5 Arbeitgeberstellung bei Geschäftsführern, Vorständen und Prokuristen in Sonderfällen

Rz. 178 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Wenn das im Ausland ansässige verbundene Unternehmen lediglich den formellen Anstellungsvertrag mit der natürlichen Person schließt und an das inländische verbundene Unternehmen überlässt und die natürliche Person in das deutsche Handelsregister einträgt, ist das deutsche aufnehmende Unternehmen dann als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzuseh...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Einzelheiten

Rz. 6 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Einige der folgenden Regelungen sind vor der Privatisierung der Post ergangen. Die sich als Folge der Privatisierung ergebenden Änderungen sind ggf entsprechend zu berücksichtigen (> Rz 3, 4). Dienstkleidung Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Dienstkleidung an Pflichtmitglieder der Postkleiderkasse führt nicht zu stpfl > Arbeit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.2.2 Anschaffungs- und Herstellungskosten und Restwert

Rz. 164 Die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) (§ 255 Abs. 1 und 2 HGB) sind i. R. e. planmäßigen Abschreibung über die (voraussichtliche) Nutzungsdauer zu verteilen. Es handelt sich zugleich um die Bewertungsobergrenze, zu dem abnutzbare VG des AV bilanziell abgebildet werden dürfen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht bei der Bewert...mehr

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Verwaltervertrag: AGB-Prüfung / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vom ehemaligen Verwalter B die Rückzahlung von 7.239,96 EUR. Diesen Betrag hatte B vom Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als "Sondervergütung Klagepauschale" für mehrere Gerichtsverfahren entnommen. Im Verwaltervertrag heißt es unter Ziffer 7.3 insoweit: "Für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung von Beitrags...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Rz. 311 Forderungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB zu AK (§ 255 Rz 17) in der Bilanz anzusetzen. Eine Abschreibung ist im Falle eines niedrigeren beizulegenden Werts vorzunehmen. Sie kann durch die Realisation der folgenden Risiken veranlasst sein: Ausfallrisiko: Risiko einer nicht vollständigen Begleichung der Forderung wegen mangelnder Bonität des Schuldners, Verzögerungs...mehr

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Umlagebeschluss: Anwendungs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist die Frage, ob überhaupt eine Beschlusskompetenz besteht, Wohnungseigentümer vollständig von den Erhaltungskosten für einen wesentlichen Gebäudebestandteil zu befreien. Die andere Frage ist, ob, wenn eine Beschlusskompetenz besteht, eine Änderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlusskompetenz Auf der Gru...mehr

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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 5.5.6.4.1 Virtuelle Aktienoptionen ("Stock-Appreciation-Rights", "Phantom-Stock-Awards")

Rz. 289 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Bei der virtuellen Variante der "Stock-Options" wird auf die tatsächliche Ausgabe von Aktien verzichtet und es werden die finanziellen Auswirkungen entsprechend nachgebildet. Damit werden Neuemissionen sowie die damit verbundene Verwässerung des Aktienkurses und des Stimmrechts vermieden. Im Unterschied zu realen Aktienoptionsplänen besteht...mehr

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Angebote: Notwendigkeit / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist vor allem zu fragen, wann die Verwaltung für eine Erhaltungsmaßnahme mehrere Angebote einholen muss. Mehrere Angebote und Bagatellgrenze Das AG meint, mehrere Angebote seien bei "geringfügigen" Instandsetzungsarbeiten unnötig. Dies entspricht einem allgemeinen Denken. Die Einholung (oder der Versuch einer Einholung) von Angeboten ist danach unnötig,...mehr

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Umlagebeschluss: Anwendungs... / 4 Die Entscheidung

Auch die Revision hat keinen Erfolg! Der Beschluss sei nicht nichtig. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG erlaube es auch, den Kreis der Kostenschuldner zu verändern, indem Wohnungseigentümer von der Kostentragung gänzlich befreit oder umgekehrt erstmals mit Kosten belastet werden. Für ein weites Verständnis der Regelung spreche bereits der Gesetzeswortlaut. Dieses Verständnis entspreche...mehr

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Umlagebeschluss: Anwendungs... / 1 Leitsatz

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG erlaubt es, den Kreis der Kostenschuldner zu verändern, indem Wohnungseigentümer von der Kostentragung gänzlich befreit oder umgekehrt erstmals mit Kosten belastet werden. Werden Kosten von Erhaltungsmaßnahmen, die nach dem zuvor geltenden Umlageschlüssel von allen Wohnungseigentümern zu tragen sind, gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG einzelnen Wohnungseigen...mehr

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Angebote: Notwendigkeit / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen wie folgt: "Die Gemeinschaft beschließt die Beauftragung der X-GmbH mit den in dem Angebot vom 31.5.2021 aufgeführten Leistungen bezüglich der Erneuerung der Fenster in der Einheit der Wohnungseigentümer K. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 3.000 EUR. Die Finanzierung erfolgt zunächst über die Erhaltungsrücklage. Im Weiter...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.4.3 Vorsichtige Bewertung

Rz. 57 Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags von Rückstellungen kann in mehrfacher Hinsicht Schätzungen erfordern. Für die Vornahme von Schätzungen gilt das Prinzip der Bewertungsvorsicht als Ausprägung des allgemeinen Vorsichtsprinzips. Danach sind Rückstellungen im Zweifel eher zu hoch als zu niedrig zu bemessen. Die bewusste Überbewertung ungewisser Verbindlichkeiten ist d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1.1 Grundsätzliche Ausgestaltung

Rz. 57 Aufgrund der Vorgaben der RL 2013/34/EU ist der Anlagespiegel stets im Anhang auszuweisen. Mittelgroße und große KapG sowie denen gleichgestellte mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaften (§ 264a HGB) haben nach § 284 Abs. 3 HGB die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in der Bilanz oder im Anhang darzustellen. Dabei haben sie nach § 284 Abs....mehr