Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung durch Art. 3 Nr. 13 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453) zum 1.4.2011 (vgl. Art. 14 Abs. 3 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten; Sätze 1 und 2 wurden durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Bu...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.2.2 Voraussetzungen der Zustimmung (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 27 Nach Satz 3 soll die Zustimmung erteilt werden, wenn der Umzug durch den Sozialhilfeträger veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Rz. 28 Die Vorschrift setzt zum einen voraus, dass der Umzug notwendig ist. Es handelt sich insofern um einen unbestimmte...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.6.1 Unterkunft i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 143 Abs. 6 Satz 1 betrifft leistungsberechtigte Personen, die in einer Unterkunft nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 3 leben. Das sind Leistungsberechtigte, die nicht in einer Wohnung i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 wohnen, weil ihnen zur Erbringung von Leistungen nach Teil 2 des SGB IX allein oder zu zweit ein persönlicher Wohnraum und zusätzliche Räumlichkeiten zur g...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3 Direktzahlungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte (Abs. 3)

Rz. 53 Abs. 3 regelt – abweichend von dem Grundsatz, dass Leistungen nach dem SGB XII (auch) für Unterkunft und Heizung an die leistungsberechtigte Person zu zahlen sind – die direkte Zahlung von (Geld-)Leistungen für Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte. Er entspricht inhaltlich im Wesentlichen § 35 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 in der bis zum 31.1...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.4 Rechtsfolge

Rz. 63 Liegen die Voraussetzungen des Abs. 3 Satz 2 vor, hat der Träger der Sozialhilfe die Leistungen für Unterkunft und Heizung i. d. R. direkt an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. Es handelt sich um einen Fall des gebundenen Ermessens ("sollen"). Abweichendes gilt daher nur dann, wenn besondere (atypische) Umstände des Einzelfalls eine andere Beurte...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.2 Direktzahlung auf Antrag (Satz 1)

Rz. 55 Nach Satz 1 HS 1 sind Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf Antrag der leistungsberechtigten Person durch Direktzahlung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu decken. Diese hat also einen (gebundenen) Anspruch darauf, dass der Träger der Sozialhilfe die Leistungen an die in Satz 1 genannten Personen zahlt (vgl. BT-Drs. 17/3404 S. 98 zu der inhaltsgleiche...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.1 Bedarfe für Unterkunft und Heizung

Rz. 54 Von Abs. 3 erfasst sind nach seinem Wortlaut ausschließlich Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Hierzu gehören nicht nur die laufenden Bedarfe i. S. v. § 35 Abs. 1, sondern auch einmalige Leistungen wie beispielsweise Umzugskosten. Dafür spricht die Systematik des § 35a, der in Abs. 2 Satz 5 auch die Übernahme von u. a. Umzugskosten regelt. Direktzahlungen für nicht vo...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 7 Ausländischer Franchisegeber: Besonderheit

Hat der Franchisegeber seinen Sitz und seine Geschäftsleitung im Ausland, muss der inländische Franchisenehmer nach § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG 15 % der an den ausländischen Franchisegeber gezahlten Gebühren als Steuern einbehalten und abführen. Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Vergütung dem Gläubiger zufließt. Der Schuldner der Vergütung (der Franchisenehmer) haf...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die laufenden Franchisegebühren können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das individuell angelegte Konto "Franchisegebühren" 490...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.2.3.4 Rückzahlungsansprüche aus Darlehen nach Satz 5 (Satz 6)

Rz. 49 Nach dem zum 1.1.2023 neu aufgenommenen Satz 6 werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen für Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten (Satz 5), solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, ab dem Monat, der auf die Auszahlung folgt, durch monatliche Aufrechnung i. H. v. 5 % der maßgebenden Re...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Andere Geschäftsidee Gebührenzahlung Betriebsausgabenabzugmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten richtig zuordnen und buchen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Andere Geschäftsidee Gebührenzahlung Betriebsausgabenabzug 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Die laufenden Franchisegebühren kön...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.1 Unterkunftskosten bei Mietwohnungen

Rz. 20 Bei Anmietung einer Mietwohnung zählen zu den Aufwendungen der Unterkunft der vertraglich geschuldete Mietzins einschließlich aller Nebenkosten. Das sind insbesondere die Betriebskosten i. S. d. BetrKV (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 22.9.2009, B 4 AS 8/09 R Rz. 16 und 19 m. w. N., sowie Urteil v. 19.10.2010, B 14 AS 50/10 R Rz. 33 f., und § 556 Abs. 1 BGB) sowie die Koste...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.1 Begriff der Heizung

Rz. 121 Eine Legaldefinition des Begriffs der Heizung existiert weder im SGB XII noch im SGB II (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Auch aus den Vorläuferregelungen (§ 29 SGB XII bzw. § 3 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 der VO zu § 22 BSHG – Regelsatzverordnung [RSV]) lässt sich hierzu nichts entnehmen. In der Vergangenheit gab es graduelle Unterschiede in den Formulierungen, die unnötigerweise Un...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.7 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 7)

Rz. 160 Mit Abs. 7 wurde zum 1.1.2023 erstmals eine Gesamtangemessenheitsgrenze zur Beurteilung der Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB XII eingeführt, die im SGB II bereits seit dem 1.8.2016 existiert (vgl. § 22 Abs. 10 SGB II). Die bis zum 31.07.2016 getrennte Prüfung der Angemessenheit von einerseits Bedarfen für Unterkunft und andererseits für Hei...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.5.2.3 Angemessenheit der Heizkosten

Rz. 132 Bei der Prüfung der Angemessenheit der Heizkosten ist wie bei den Aufwendungen für die Unterkunft ein konkret-individueller Maßstab anzulegen. Eine Pauschalierung der Leistungen für die Heizung, die nur nach Maßgabe von Abs. 5 Sätze 2 und 3 möglich ist, lässt Abs. Abs. 1 Satz 1 nicht zu (vgl. BSG, Urteil v. 20.8.2009, B 14 AS 65/08 R Rz. 23 m. w. N. zu § 22 Abs. 1 SG...mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.3 Direktzahlung bei Gefahr zweckwidriger Verwendung (Satz 2 und 3)

Rz. 56 Gemäß Satz 2 sollen Direktzahlungen an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte erfolgen, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. Hintergrund der Regelung ist die missliche, in der Praxis aber nicht selten vorkommende Situation, dass leistungsberechtigte Personen die ihnen zur Deckung ihrer Unterkunfts...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 4 Es besteht die Pflicht zum Warenbezug über den Franchisegeber

I. d. R. ist der Franchisenehmer verpflichtet, die Waren ausschließlich vom Franchisegeber zu beziehen. Das bedeutet, dieser verdient doppelt. Einerseits erhält er die laufende Franchisegebühr, andererseits erhält er den Kaufpreis für die bezogenen Waren.mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.3 Aufteilung von Unterkunftskosten

Rz. 34 Wie schon im Recht der Sozialhilfe nach dem BSHG (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.1.1988, 5 C 68/85 Rz. 10) sind die Kosten der Unterkunft (und Heizung; dazu noch weiter unten) i. d. R. nach sog. Kopfteilen aufzuteilen, wenn mehrere Personen in einer Wohnung leben (BSG, Urteil v. 31.10.2007, B 14/11b 7/07 R Rz. 19 m. w. N.; zur Kopfteilmethode im Allgemeinen: BSG, Urteil v....mehr

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Jung, SGB XII § 35a Aufwend... / 2.3.5 Entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 (Abs. 3 Satz 1 HS 2)

Rz. 65 Der zum 1.1.2023 in Satz 1 eingefügte HS 2 bestimmt, dass § 43a Abs. 3 , der Direktzahlungen von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII regelt, entsprechend gilt. Zwar hat der Gesetzgeber die entsprechende Anwendung des § 43a Abs. 3 in Satz 1 verortet, der lediglich Direktzahlungen auf Antrag der leistungsbe...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / 5 So wird Franchising definiert

Der Begriff bezeichnet eine Mischung aus indirektem oder direktem Verkauf. Dabei stellt ein Franchisegeber einem Franchisenehmer die entgeltliche Nutzung eines Geschäftskonzepts zur Verfügung. Der Franchisenehmer verkauft seine Erzeugnisse oder Dienstleistungen als selbstständiger Unternehmer und zahlt an den Franchisegeber Entgelte für die Verwendung einer einheitlichen Aus...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / 6.3 Laufende Gebühr für Unterstützung bei der Buchhaltung und Verwaltungsaufgaben

I. d. R. muss der Franchisenehmer auch eine laufende Gebühr für laufende Unterstützung bzw. für die Übernahme der Buchhaltung und sonstiger Verwaltungsaufgaben zahlen. Auch diese sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Praxis-Beispiel Gebühr für Buchhaltung Die X-Bäckerei-Kette GmbH hat gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr i. H. v. 250 EUR zzgl. 47,50 EUR Umsatzsteuer die Buc...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Übernahme eines Franchisekonzepts einer Großbäckerei

Hans Groß hat ein Franchisekonzept übernommen, d. h. er betreibt einen Einzelhandel mit Backwaren. Die Backwaren darf er ausschließlich über den Franchisegeber, die Großbäckerei-Kette Müller, beziehen. An laufenden Franchisegebühren muss Hans Groß monatlich einen Betrag von 595 EUR inklusive Umsatzsteuer bezahlen. Buchungsvorschlag:mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.2 Begünstigter Personenkreis

Rz. 47 In den Genuss der Karenzzeit kommen zunächst Personen, die erstmals nach Einführung der Karenzzeit zum 1.1.2023 Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des SGB XII erhalten. Dass es sich dabei um Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel handeln muss, ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut des Abs. 1 Satz 2 ("Leistungen nach diesem Buch"), jedoch aus ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / 6 Franchisegebühren: Welche Unterschiede es gibt

Für das Franchising zahlt der Franchisenehmer an den Franchisegeber i. d. R. verschiedene Gebühren. Das beginnt bei Einstiegsgebühren, geht weiter über Werbegebühren und endet bei der Zahlung laufender Gebühren. Die Einstiegsgebühr deckt das Unternehmenskonzept, Know-how, Schulungen, Einkauf usw. ab. Dafür ist dem Franchisenehmer die Mitbenutzung von Logos, Markenrechten, Pat...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Franchise: Alle Kosten rich... / 6.2 Werbegebühr orientiert sich am Umsatz

Die Werbegebühr wird für Marktforschung und Marketingmaßnahmen für das Gesamtunternehmen bezahlt. Diese kann einen festen Betrag umfassen, sie orientiert sich allerdings i. d. R. am Umsatz. Diese sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig. Praxis-Beispiel Werbegebühr für Werbe-, Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen Hans Groß zahlt in 01 an die X-Bäckerei-Kette GmbH für Wer...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.6.2 Sonstige Unterkunft i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 155 § 35 Abs. 6 Satz 2 erfasst leistungsberechtigte Personen, die in einer sonstigen Unterkunft nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 leben. Dies sind Personen, die weder in einer Wohnung i. S. v. § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (i. V. m. Satz 2) noch in einem persönlichen Wohnraum und zusätzlichen Räumlichkeiten nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (i. V. m. Satz 3) noch in einer stationä...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.8 Übermittlung und Nutzung von Daten aus Mietspiegeln (Abs. 8)

Rz. 164 Abs. 8 regelt die Übermittlung und Verarbeitung von Daten aus Mietspiegeln zur Bestimmung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Unterkunft und verweist insofern auf § 22 Abs. 11 und 12 SGB II. § 22 Abs. 11 Satz 1 SGB II bestimmt, dass die nach Landesrecht für die Erstellung von Mietspiegeln nach § 558c Abs. 1 BGB zuständigen Behörden befugt sind, die in Art. 238...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.3 Wirtschaftliche Unzumutbarkeit der Kostensenkung (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 107 Mit dem zum 1.1.2023 in § 35 eingefügten Abs. 3 Satz 3 wird der schon seit Januar 2011 im SGB II geltende, seit dem 1.1.2023 in § 22 Abs. 1 Satz 7 SGB II geregelte Mehrkostenvergleich auch im SGB XII eingeführt. Gemäß Abs. 3 Satz 3 muss eine Absenkung der nach Abs. 1 Satz 1 unangemessenen Aufwendungen nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.2 Grundnorm und Karenzzeit (Abs. 1)

Rz. 7 Die Grundnorm des Abs. 1 Satz 1 regelt, dass Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden, soweit diese angemessen sind. Es handelt sich dabei um eine Klarstellung; denn § 35 sah schon in seiner bis zum 31.12.2022 geltenden Fassung grundsätzlich nur die Übernahme angemessener Unterkunftskosten vor; dies war allerdings in de...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.2.2.2 Unterkunftskosten bei Wohneigentum

Rz. 31 Welche Aufwendungen im Falle eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (grundsätzlich) als Unterkunftskosten zu berücksichtigen sind, wurde früher in Anlehnung an § 7 Abs. 2 der Verordnung zu § 76 BSHG ermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 2.9.1993, 5 C 18/90). Hieran hält die Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil v. 7.7.2011, B 14 AS 51/10 R Rz. 12 m. w...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 3 Literatur

Rz. 172 Bätge, Zur Rechtmäßigkeit von kommunalen Satzungen nach den §§ 22a ff. SGB II und zum maßgeblichen Rechtsschutz, Sozialrecht aktuell 2011, 131. Becker, Grundsicherung für Arbeitsuchende 2.0 – Die Neuregelungen durch das RBEG vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung, ZFSH SGB 2011, 185. Berlit, Neuere Rechtsprechung zu den Kosten der Unterkunft u...mehr

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Franchise: Alle Kosten rich... / 6.1 Einstiegsgebühr für die Bereitstellung des Unternehmenskonzepts

Die Einstiegsgebühr ist das Entgelt für die Bereitstellung eines Unternehmenskonzepts, Know-how, Beratungen, Schulungen, Finanzierungsunterstützung usw. Da die Mitbenutzung von Logos, Markenrechten usw. dem Franchisenehmer während der gesamten Vertragslaufzeit gestattet ist, muss die Einstiegsgebühr als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden. Erwirbt der Franch...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.3 Prüf- und Mitteilungspflichten (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt Prüf- und Mitteilungspflichten des Trägers der Sozialhilfe im Zusammenhang mit der (Un-)Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie der Karenzzeit. Satz 1 bestimmt, dass der Träger der Sozialhilfe – trotz Einführung der Karenzzeit in Abs. 1 Satz 2 bis 6 – bei Neuzugängen (bereits) zu Beginn der Karenzzeit prüft, ob die Aufwendungen für...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat ursprünglich in der durch Art. 2 Nr. 1 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3305) geänderten Fassung des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) als ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.5 Konkrete Angemessenheit (§ 35 Abs. 3 Satz 1)

Rz. 86 Während sich die abstrakt angemessenen Aufwendungen nach wohnungsmarktbezogenen (abstrakten) Umständen (Referenzmiete, Wohnraumgröße, Vergleichsraum und abstrakt angemessener Wohnstandard) bestimmen (s. o.), kommt es im Rahmen der konkreten Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft (und Heizung) auf personenbezogene (konkrete) Umstände im Einzelfall an (vgl. zur dogma...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2 Überschreitung der Angemessenheitsgrenze

Rz. 56 Abs. 3 Satz 1 legt den Grundsatz fest, dass – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles – auch unangemessen hohe Aufwendungen für Unterkunft (und Heizung; dazu weiter unten) als Bedarf anzuerkennen sind. Satz 2 schränkt diesen Grundsatz allerdings ein. Danach gilt Satz 1 für die Aufwendungen für Heizung und nach Ablauf der Karenzzeit für Unterkunft (nu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6 Senkung der Unterkunftskosten (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 90 Nach Abs. 3 Satz 2 können die Aufwendungen der Unterkunft nach Ablauf der Karenzzeit und die Aufwendungen für Heizung (für die keine Karenzzeit gilt; s. o.) nur für eine Übergangszeit übernommen werden, sofern sie nach entsprechender Beurteilung (der abstrakten und konkreten Angemessenheit) als unangemessen hoch anzusehen sind. Die Betroffenen trifft eine Obliegenheit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.1 Überblick

Rz. 2 § 35 trifft eigenständige Regelungen für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Dritten und (über die Verweisung in § 42a Abs. 1) nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Diese Leistungen wurden nicht als Pauschale mit in die Regelbedarfsbemessung einbezogen, weil die regionalen Unterschiede, was die Kosten angeht, so gravierend sind, dass eine bu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.16 Reihenfolge der Tilgung von Beitragsrückständen

Rz. 113 Hat ein Arbeitgeber oder der Zahlungspflichtige die Beiträge nicht bei Fälligkeit entrichtet (vgl. § 23) und sind zusätzlich Säumniszuschläge (§ 24), Zinsen, Geldbußen oder Zwangsgelder (§ 111) erhoben worden, ist es möglicherweise unklar, wie die eingehenden Zahlungen des Arbeitgebers verwendet werden sollen. Rz. 114 Mit § 4 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) , zuletz...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.2.5 Konkreter Wohnungsmarkt

Rz. 83 Steht nach alledem fest, auf welchen Betrag sich die (abstrakt) angemessenen Unterkunftskosten in dem jeweiligen Fall belaufen, ist schließlich zu prüfen, ob die Berechtigten nach der Struktur des jeweiligen örtlichen Wohnungsmarktes tatsächlich auch die konkrete Möglichkeit haben (bzw. in dem jeweils streitigen Zeitraum hatten), eine abstrakt als angemessen eingestuf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35b Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift knüpft an die in den §§ 22a bis 22c SGB II zum 1.4.2011 geschaffene Möglichkeit an, die Kommunen zu ermächtigen, durch Satzung zu bestimmen, in welcher Höhe Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in ihrem Gebiet angemessen sind. Durch § 35b gilt eine nach den §§ 22a bis 22c SGB II erlassene Satzung zur Bestimmung der Höhe der Kosten von Unterkunft und H...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1.3 Beginn und Dauer der Karenzzeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 51 Die Karenzzeit findet Anwendung auf Bewilligungszeiträume, die frühestens im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Regelung, also am 1.1.2023, beginnen. Ihre Dauer beträgt ein Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach dem SGB XII bezogen werden (Abs. 1 Satz 2). Die Formulierung "ab Beginn des Monats" deutet darauf hin, dass die Karenzzeit für volle Kalende...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.1 Karenzzeit (Abs. 1 Satz 2 bis 6)

Rz. 44 Nach dem zum 1.1.2023 eingefügten Abs. 1 Satz 2 gilt für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft seither eine Karenzzeit von einem Jahr, innerhalb der diese Bedarfe – abweichend von dem in Satz 1 geregelten Grundsatz – in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt werden. Ob die Aufwendungen für Unterkunft während dieser Zeit angemessen sind, ist also unerhebli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.6.4 Unzumutbarkeit nach dem Tod eines Hausgemeinschaftsmitglieds (Abs. 3 Satz 4)

Rz. 110 Ebenso wie in § 22 Abs. 1 Satz 8 SGB II wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 1.1.2023 in § 35 Abs. 3 Satz 4 ferner eine Sonderregelung für den Fall des Todes eines Mitglieds der Haushaltsgemeinschaft eingeführt. Stirbt ein Mitglied der Haushaltsgemeinschaft und waren die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung vor dessen Tod angemessen, ist die Senkung der Aufwendunge...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.8 Gesamtangemessenheitsgrenze (Abs. 7)

Rz. 15 In Abs. 7 werden die Regelungen des § 22 Abs. 10 SGB II zur Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zum 1.1.2023 auch im SGB XII eingeführt. Nach Auffassung des Gesetzgebers hat sich diese (bereits seit dem 1.8.2016 geltende) Regelung im SGB II bewährt, weil höhere Aufwendungen für die Un...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3.2.1 Angemessenheit der Grundmiete

Rz. 60 Das BSG (vgl. Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 18/06 R Rz. 19 – Grundsatzentscheidung – sowie nachfolgend z. B. Urteil v. 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R Rz. 15; Urteil v. 13.4.2011, B 14 AS 106/10 R Rz. 15; Urteil v. 20.12.2011, B 4 AS 19/11 R Rz. 14) hat für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte fortführ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 2.3 Angemessenheit der Unterkunftskosten

Rz. 43 Nach dem Grundsatz in Abs. 1 Satz 1 müssen die Aufwendungen nicht nur tatsächlich angefallen, sondern auch angemessen sein. Abweichendes gilt nach der Übergangsregelung des § 141 Abs. 3 aus Anlass der COVID-19-Pandemie für die Zeit bis zum 31.12.2022 für Bewilligungszeiträume, die zwischen dem 1.3.2020 und 30.6.2020 begonnen haben, für die Dauer von 6 Monaten (vgl. zu ...mehr

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Jung, SGB XII § 35 Bedarfe ... / 1.4 Anerkennung unangemessener Bedarfe (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 enthält Ausnahmen von dem Grundsatz in Abs. 1 Satz 1, dass nur angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung anerkannt werden. Er bestimmt in den Sätzen 2 bis 4, unter welchen Voraussetzungen und für welchen (Regel-)Zeitraum unangemessene Aufwendungen in tatsächlicher Höhe als Bedarf anzuerkennen sind. Da die Karenzzeit lediglich für die Unterkunftskosten...mehr

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Mezzanines Kapital in der R... / 4.5.1 Allgemeine Regelungen

Rz. 54 Der Deutsche Bundesrat stimmte am 6.7.2007 dem Gesetz zur Unternehmenssteuerreform 2008 zu. Seitdem müssen Gesellschaften die Vorschriften zur sog. Zinsschranke beachten. Die Zinsschranke ist nicht nur von Personenunternehmen, sondern auch von Kapitalgesellschaften anzuwenden und bezieht sich im Rahmen der inländischen Gewinnermittlung grundsätzlich auf sämtliche Zins...mehr