Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Hinzurechnung von Bauzeitzinsen?

Bauzeitzinsen, die in die Herstellungskosten für unterjährig ausgeschiedene Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens eingegangen sind, sind gewerbesteuerlich nicht hinzuzurechnen. Denn nach dem Einleitungssatz des § 8 GewStG sind die genannten Schuldentgelte nur hinzuzurechnen, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Im Streitfall waren für die Finanzier...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als ... / 2. Begrenzung der Höhe nach aufgrund Ländergruppeneinteilung

Die Aufwendungen sind nur soweit abzugsfähig, als sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates notwendig und angemessen sind. Insofern erfolgt eine Ländergruppeneinteilung gem. § 33a Abs. 1 S. 6 Halbs. 1 EStG [68]. Die aktuelle Ländergruppeneinteilung ist durch BMF-Schreiben v. 11.11.2020[69] festgelegt.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 13.3 Verpflichtung des Kreditinstituts/Emittenten zur vollständigen und richtigen Abgabe einer schriftlichen Versicherung (Abs. 7 S. 2)

Rz. 70 Nach § 45b Abs. 7 S. 2 EStG haben das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut und der Emittent der Hinterlegungsscheine die nach § 45b Abs. 3 S. 3 oder S. 4 EStG gegenüber dem Aussteller der Steuerbescheinigung eine schriftliche Versicherung vollständig und richtig abzugeben. Die gegenüber dem Aussteller einer Steuerbescheinigung abzugebende schriftliche Versicheru...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.1 Leasing

Es existieren Alternativen zum Bankkredit, z. B. das Leasing von Fahrzeugen, Maschinen oder Gebäuden. Diese werden selten aus Kostengründen gewählt. Im Vordergrund stehen eher die Begrenzung der Sicherheiten und die vorgebliche Schonung freier Liquidität. Alle Alternativen beinhalten auch eine Zinskomponente, die aktuell zu niedrigen Kosten führen muss. Da sich in den Kosten...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.4.2 Lieferantenkredite

Neben den Bankkrediten nutzt fast jedes Unternehmen auch Lieferantenkredite. Dabei werden die Waren gegen ein Zahlungsziel geliefert. Je länger das Zahlungsziel ist, desto länger kann die Liquidität im Unternehmen des Zahlungspflichtigen bleiben. Kumuliert über alle Lieferanten steigen die Verbindlichkeiten, Liquidität entsteht. Sicherheiten werden nicht gestellt, Zinsen nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.3 Angaben zu Hinterlegungsscheinen (Abs. 3 S. 1 und 2)

Rz. 35 Wenn die Kapitalerträge i. S. d. § 45b Abs. 2 EStG aufgrund eines Hinterlegungsscheines bezogen wurden, sind nach § 45b Abs. 3 S. 1 EStG auch die Angaben nach § 45b Abs. 2 EStG auf diesen Hinterlegungsschein zu beziehen. Laut der Begründung des AbzStEntModG könnten in den USA aufgelegte Hinterlegungsscheine auf deutsche Aktien (ADR) in der Vergangenheit benutzt worden...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 9.2.1 Ausgangspunkt

Rz. 33 Zu der Thematik von Hinterlegungsscheinen speziell zu der Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien, hatte sich das BMF für ab 2014 zufließende Kapitalerträge bereits umfassend durch das BMF-Schreiben vom 24.5.2013, das durch das BMF-Schreiben vom 18.12.2018 [1] geändert wurde, geäußert. Die Ausführungen der Finanzverwaltung sind entspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 4.1 Pflicht zur Übermittlung nicht vorliegender bzw. unvollständiger Angaben

Rz. 5 Die Neufassung des § 45b EStG hat im Gesetzgebungsverfahren erhebliche Kritik vonseiten der Sachverständigen erfahren[1], der zuzustimmen ist. Der mit dem AbzStEntModG eingeschlagene Weg ist im Hinblick auf die Bekämpfung von Steuerumgehungen nicht zielführend und berücksichtigt nicht die bisherigen Gesetzesänderungen zur Vermeidung von Gestaltungen. Die geplante Daten...mehr

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Nachhaltigkeit als neue Max... / 2.5.1 CFOs als "ökonomisches Gewissen"

70 % der Studienteilnehmer sehen klare Einflüsse des Themenkomplexes Nachhaltigkeit im Aufgabenbereich Controlling (vgl. Abbildung 14). Nachhaltigkeit erweitert als Einflussfaktor bzw. zusätzliche Dimension das interne Performance Management der Unternehmen. Zielführend kann es dabei nicht sein, eine disjunkte Nachhaltigkeitssteuerung parallel zu bereits etablierten ökonomisc...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 3.4 Unternehmensplanung aktualisieren

Ein wichtiges Instrument zur Unternehmenssteuerung auch in Zeiten steigender Zinsen ist die Unternehmensplanung. Die mittel- und langfristigen Unternehmensziele können i. d. R. nur erreicht werden, wenn ebenso mittel- und langfristig investiert wird. Das dazu notwendige Fremdkapital wird bei steigenden Zinsen teurer, das einzuplanende Eigenkapital ist schwerer zu beschaffen....mehr

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Nachhaltigkeit als neue Max... / 2.5.2 Schaffung einer internen "Sprache"

Die interne Bepreisung von CO2-Emissionen, also die Monetarisierung ökologischer Auswirkungen, ist hier ein Beispiel, wie ökologische und ökonomische Perspektive in die gleiche "Sprache" übersetzt und integriert gesteuert werden können. Allerdings sind die Herleitung der Emissionswirkung, die Festlegung der Wirkweise in ökonomischen Entscheidungsprozessen wie etwa der Invest...mehr

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Unternehmensfinanzierung: R... / 2.2 Vorteil Langfristigkeit

Langfristig vereinbarte Kredite geben langfristige Sicherheit über die Kreditversorgung und die Kosten. Da für die Banken eine langfristige Zinsbindung mit einem höheren Risiko verbunden ist, sind die langfristigen Kredite i. d. R. teurer als kurzfristige. Jetzt, wo die Niedrigzinsphase endet, sollten also möglichst die kurzfristigen Kredite in langfristige umgewandelt werde...mehr

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Nachhaltigkeit als neue Max... / 3 Fazit und Empfehlungen

Nachhaltigkeit ist kein Trend und keine temporäre Erscheinung. Ein sehr großer Teil der Befragten unserer Studie sieht den grundlegenden transformatorischen Charakter und die Bedeutung des Themas für den wirtschaftlichen Erfolg des eigenen Unternehmens. Externe Regulatoren, aber auch die eigene Organisation und insbesondere die Kundenseite fordert eine authentische und ganzh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 10.9 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht (§ 93c Abs. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 50 § 93c Abs. 1 Nr. 4 AO normiert zudem eine Aufzeichnungspflicht der Bank hinsichtlich der übermittelten Daten. Diese Aufzeichnungspflicht ist notwendig, da das den Finanzbehörden eingeräumte Ermittlungsrecht nach § 93c Abs. 4 AO und die Befugnis zur Außenprüfung nach § 203a AO ansonsten leer laufen würde. Den Banken obliegt eine siebenjährige Aufbewahrungspflicht, d. h...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 1. Festlegung von Ausgaben

a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarun...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 483 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Die Festlegung von Ausgaben

Rz. 75 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[91] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtbed...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 4. Kosten und Gebühren für das einstweilige Verfahren in Unterhaltssachen

a) Gerichtskosten Rz. 99 An Gerichtskosten entstehen für die einstweilige Anordnung in Unterhaltsangelegenheiten nach den §§ 3 Abs. 2, 41 FamGKG gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. KV Nr. 1420 folglich ein Gebührensatz von 1,5 der Gebühr nach § 28 FamGKG. Als Gegenstandswert ist gem. § 41 FamGKG von der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes auszugehen. Dieser beträgt in Unter...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / d) Übernahme sonstiger Kosten

Rz. 344 Die Übernahme sonstiger Kosten, beispielsweise entstehenden Mehrbedarfs oder die Vereinbarung von Betreuungskosten begegnen keinerlei Bedenken. Sog. Mehrbedarf kann in vielerlei Hinsicht gegeben sein, hinsichtlich des Kindes (Kindergarten, Umgangskosten), wegen Ausbildung, Krankheit, aus Gründen der Trennung (Umzug) etc. Rz. 345 Mehrbedarf ist hinsichtlich der Kinder g...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / f) Kosten und Gebühren

Rz. 23 Da das einstweilige Anordnungsverfahren als selbstständiges Verfahren gem. § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG ausdrücklich ohne Bindung an ein Hauptsacheverfahren normiert ist, verweist § 51 Abs. 4 FamFG darauf, dass für die Kosten des einstweiligen Anordnungsverfahrens die allgemeinen Vorschriften gelten. Die Kosten des Eilverfahrens sind daher nicht Teil eines – gar nicht zwinge...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten und Gebühren

Rz. 166 In Ehewohnungssachen ergibt sich der Gegenstandswert gem. § 48 Abs. 1 FamGKG für Ehewohnungssachen i.S.v. § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG auf 3.000 EUR. Betroffen sind hier die Verfahren zur vorläufigen Zuweisung der Ehewohnung. Für die einstweilige Anordnung ist daher von der Hälfte dieses Wertes, folglich 1.500 EUR, auszugehen. Der Gerichtskostenvorschuss bestimmt sich dem...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten und Gebühren

Rz. 178 Nach § 48 FamGKG, beläuft sich der Wert in Haushaltssachen nach § 200 Abs. 2 Nr. 1 FamFG auf 2.000 EUR, folglich gem. § 41 FamGKG auf die Hälfte dieses Wertes. Gerichtskostenvorschüsse fallen gem. § 28 FamGKG Anlage 1 KV Nr. 1420 in Höhe von 1,5 Gebühren an. Wegen der Selbstständigkeit des einstweiligen Anordnungsverfahrens fallen Rechtsanwaltsgebühren gem. 3100 VV RV...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 5. Kosten und Gebühren

Rz. 188 Der Verfahrenswert für Gewaltschutzsachen beträgt gem. § 49 FamFG für Gewaltschutzsachen nach § 1 GewSchG 2.000 EUR, für Verfahren nach § 2 GewSchG 3.000 EUR. Diese Regelwerte können gem. § 49 Abs. 2 FamGKG nach den besonderen Umständen des Einzelfalles höher oder niedriger durch das Gericht festgesetzt werden. Für die einstweilige Anordnung nach § 214 FamFG i.V.m. §...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 3. Kosten und Gebühren

Rz. 194 Für die Verfahren in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richtet sich der Gebührenwert nach § 33 ff. FamGKG, wobei für eine Stufenklage § 38 FamGKG zu beachten ist. Der Gebührensatz beläuft sich für selbstständige Güterrechtssachen als Hauptsacheverfahren auf 3,0 (§ 28 KV FamGKG 1. Anlage Nr. 1220), für einstweilige Anordnungen folglich auf 1,5, ausgehend vom V...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / ee) Zu berücksichtigende Gegenleistungen und Bezahlung/ersparte Kosten für Arbeitskräfte

Rz. 138 Es ist zu prüfen, ob und in welcher Weise eine Gegenleistung für Zuwendungen oder Entlohnung für geleistete Mitarbeit erfolgt ist und wie hoch ggf. der ersparte Gehaltsaufwand für eine fremde Kraft war. Die – fiktive – Vergütung für eine fremde Arbeitskraft stellt i.d.R. die Obergrenze für einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch dar.[223] Umgekehrt kann nicht ei...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / c) Kosten des Vorschussverfahrens

Rz. 73 Rechenbeispiel Gegenstandswert (Summe der Gebühren aus dem Hauptsache-, dem Anordnungs- und dem Vorschussverfahren) 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG Auslagenpauschale Mehrwertsteuer Gesamtbetrag Aus der Addition der Kostenbeträge des Haupt-, Anordnungs- und des Vorschussverfahrens ergibt sich der geltend gemachte Gesamtanspruch in Höhe ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum Mehrbedarf

Rz. 130 Ein Anspruch auf die Abdeckung eines Mehrbedarfs besteht, wenn bei einem Kind aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mittel für besondere Aufwendungen benötigt werden, die durch den pauschalierten Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle[135] nicht abgedeckt werden und deshalb zusätzlich zum Kindesunterhalt geleistet werden müssen. Es handelt sich bei Mehrbedarf um e...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Auskunftsanspruch zwischen Eltern und Kindern

Rz. 204 Ein Kind kann von demjenigen Auskunft über seine Einkünfte fordern, der ihm Barunterhalt schuldet. Das Kind muss mit Hilfe der Auskunft eine Einordnung in die Regelbedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle vornehmen können. Damit wird dann die Höhe der Barunterhaltspflicht bestimmt. Die gilt nicht nur "im Ausnahmefall",[211] sondern grundsätzlich auch dann, wenn feste Bed...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / bb) Konkrete Bedarfsberechnung

Rz. 263 Bei außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen bedarf es jedoch einer konkreten Bemessung des eheangemessenen Unterhalts. Von einer bestimmten Einkommenshöhe an ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die Eheleute das zur Verfügung stehende Einkommen nicht vollständig dem Konsum widmen, sondern Vermögensbildung betreiben.[279] Da die Höhe des dem Konsum zugeführte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 355 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung. Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten Eigen...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Geiz-Vereinbarung

Rz. 184 Grundsätzlich ist bei der Bemessung des Familienunterhaltes auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute abzustellen.[153] Der Lebensbedarf der Familie wird aber nicht nur von den Einkommen- und Vermögensverhältnissen bestimmt, sondern namentlich von den zwischen den Eheleuten getroffenen Absprachen. Rz. 185 Eine solche Vereinbarung kann auch dahingehend ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Bezifferung von Wirtschaftsgeld

Rz. 77 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB. Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwec...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / d) Berechnung von Einkünften aus unzumutbarer Tätigkeit

Rz. 236 Zur Anrechnung der Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit gelten während der Zeit der Trennung wie für die Zeit nach Scheidung der Ehe die gleichen Grundsätze. Es gelten die Grundsätze des § 1577 Abs. 2 BGB . Danach ist zu entscheiden, ob und wenn ja, in welchem Umfang Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit des Berechtigten in die Unterhaltsberechnung einbezogen we...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / a) Konkrete Festlegung von Einzelbeträgen

Rz. 168 Geregelt werden kann naturgemäß, was die Eheleute für Familienunterhalt einzusetzen gedenken und welche Anteile sie für Vermögensbildung, für eigene Zwecke etc. verwenden wollen. Eheleute können die Lebenshaltungskosten im Einzelnen konkret ermitteln[147] und Beträge dafür einsetzen, die sie dann zur Grundlage einer Vereinbarung über die Ausgaben im Rahmen des Gesamtb...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Krankenvorsorge

Rz. 337 Ein getrennt lebender Ehegatte ist in der Regel, soweit er keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt und dadurch selbst krankenversichert ist, in der Familienversicherung nach § 10 SGB V mitversichert. Eine Notwendigkeit für die Geltendmachung von Krankenvorsorgeunterhalt besteht in diesen Fällen bei Getrenntleben nicht. Rz. 338 Übersteigt das Einkommen des...mehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 6. Notargebühren

Rz. 41 Zu den Kosten von Eheverträgen: Bei Eheverträgen bestimmt sich der Geschäftswert nach dem zusammengerechneten Wert der gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten und, wenn der Ehevertrag nur das Vermögen eines Ehegatten betrifft, nach diesem (§ 39 Abs. 3 KostO). Die Schulden werden gemäß § 39 Abs. 3 S. 2 KostO abgezogen, aber nur von dem Vermögen des betroffenen Ehegatte...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung über pauschalierten Mehrbedarf

Rz. 136 Um aufwändige Auseinandersetzungen über die Frage, was zu den Mehraufwendungen zählt und was einem ggf. gehobenen "Lifestyle zugerechnet werden muss, können Beteiligte sich sinnvollerweise auf eine Pauschalierung einigen." Diese könnte wie folgt formuliert werden. Rz. 137 Muster 2.13: Vereinbarung über pauschalierten Mehrbedarf Muster 2.13: Vereinbarung über pauschalie...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum Ausbildungsunterhalt

Rz. 94 Über die Frage der Grenzen der gegenseitigen Verpflichtungen der Eltern einerseits und der Kinder andererseits lässt sich streiten, wenn es um Grenzbereiche Rz. 95 Will das Kind nach seinem Abitur beispielsweise ein soziales Jahr absolvieren, in welchem eine – eventuell nur restliche ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Rz. 158 Die Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts. Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist.[182] Stellt man den zu zahlenden Unterhalt im Residenzmod...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / b) Bezifferung von Wirtschaftsgeld

Rz. 171 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB. Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwe...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 1. Grundsätze zum Bestimmungsrecht

Rz. 35 Nach § 1612 Abs. 2 S. 1 BGB können Eltern eines unverheirateten Kindes bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus Unterhalt gewährt wird. Dabei muss auf die Belange des Kindes "gebotene Rücksicht" genommen werden. Rz. 36 § 1612 BGB regelt in Abs. 1 und 3 die Art der Unterhaltsgewährung, nämlich den Anspruch auf Barunterhalt und seine Ausnahmen sowie die Mo...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Muster: Auskunftserteilung

Rz. 85 Muster 3.1: Anschreiben Auskunftserteilung Muster 3.1: Anschreiben Auskunftserteilung Sehr geehrter Herr _________________________, Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vertreten. Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Frage eines Zugewinnausgleichsanspruc...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Vereinbarung zum Taschengeld

Rz. 172 Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.[151] Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.[152] Mit dem Taschengeld sol...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zur Erwerbspflicht

Rz. 79 Auch dann, wenn Kinder grundsätzlich erwerbspflichtig sind, besteht Anlass, eine Einigung über die Zahlung von Unterhalt herbeizuführen. Es kann sinnvoll sein, beispielsweise vor Aufnahme eines Studiums bei noch jungem Alter der Abiturienten zunächst einige Praktika zu absolvieren, entweder um festzustellen, welcher Studienbereich der für das betreffende Kind seinen Ne...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Studium und Erwerbstätigkeit

Rz. 167 Studiert ein Ehepartner, während der andere durch Erwerbstätigkeit für das Familieneinkommen sorgt, kann das Bedürfnis bestehen, für den Fall des Scheiterns der Ehe nach Abschluss des Studiums Vorsorge zu treffen. Der Erwerbstätige hat aus seiner Sicht dem Ehegatten das Studium und die damit später verbundenen erhöhten Erwerbschancen ermöglicht, während er selbst sow...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Haushaltsführungsehe

Rz. 69 Bei der sogenannten Haushaltsführungsehe erfüllt der haushaltsführende Ehegatte durch die Haushaltsführung seine gesetzliche Unterhaltspflicht (§ 1360 S. 2 BGB), weil die Haushaltsführung "eine gleichwertige und nicht ergänzungsbedürftige Beitragsleistung zum Familienunterhalt" darstellt.[81] Dem nicht erwerbstätigen Ehegatten sind vom anderen Ehepartner in angemessen...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / IV. Maß des Trennungsunterhaltes

Rz. 241 Das Maß des eheangemessenen Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB . Hierzu gehören insbesondere die Einkommens- und Vermögensverhältnisse.[262] Gemeint ist der volle Unterhalt, der während der Ehe zur Verfügung stand.[263] Rz. 242 Hinweis Das Maß des Trennungsunterhalts bestimmt sich nach den individuellen, ggf. begrenz...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / e) Aufwendungsersatz/Umzugskosten?

Rz. 204 § 1568a BGB sieht – im Gegensatz zu § 1568b Abs. 3 BGB – keine Anspruchsgrundlage für Ausgleichszahlungen des verbleibenden an den weichenden Ehegatten vor, z.B. wegen der Aufwendungen für die Anmietung einer Ersatzwohnung, für Umzugskosten, Kaution etc., ebenso wenig für den Einsatz von Geldmitteln beim Erwerb oder für Arbeitsleistungen beim Ausbau der bisherigen Eh...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / aa) Höhe des Vorsorgeunterhalts

Rz. 322 Bezüglich der Höhe des Vorsorgeunterhalts hat sich in der Praxis die Bemessung nach dem Elementarunterhalt, der dem Berechtigten zusteht, durchgesetzt.[372] Am verbreitetsten in der Praxis ist das vom OLG Bremen in der Bremer Tabelle [373] entwickelte Verfahren.[374] Rz. 323 Beim Vorsorgeunterhalt handelt es sich um einen zweckgebundenen Unterhalt. Art und Weise der Vor...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 4. Vorsorgeunterhalt wegen Krankheit und Pflege

Rz. 287 Während Beteiligte miteinander verheiratet sind, bleibt grundsätzlich die Mitversicherung der Ehegatten erhalten. Gleichwohl kann es sinnvoll sein, sich hinsichtlich des Vorsorgeunterhalts wegen Krankheit und Pflege auch während der Trennungszeit zu einigen. Rz. 288 In einer Vereinbarung ist dann klarzustellen, ob und aus welchem Grund ein Anspruch des unterhaltsberech...mehr