Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG)

Rz. 204 Die im Vergütungsverzeichnis des RVG in den Nummern 7001 und 7002 aufgeführten Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden in der Praxis oft auch nur "Auslagen" genannt. Bei den in dieser Vorschrift genannten Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Auslagen für Briefmarken sowie um zeittaktbez...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / C. Der Kostenbegriff

Rz. 4 Die verschiedenen Kostengesetze gebrauchen den Begriff "Kosten" leider nicht einheitlich. Jedenfalls ist nicht der Kostenbegriff im wirtschaftlichen Sinne gemeint, den die Betriebswirtschaftslehre definiert als: "Verbrauch an Gütern und Dienstleistungen, der zur Hervorbringung einer betrieblichen Leistung erforderlich ist." Da ist schon eher der Kostenbegriff aus der Um...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 6. Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 68 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, es können höchstens Auslagen entstehen. Als Prozessbevollmächtigter erhält auch der Rechtsanwalt keine besondere Vergütung, da die Kostenfestsetzung gemäß § 19 Ziff. 14 RVG noch zum Rechtszug gehört und mit der Verfahrensgebühr abgegolten ist. Wird allerdings ein Rechtsanwalt nur mit der Vertretung im Kostenfes...mehr

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Aufgabenteil / 8. Auslagen (→ § 2 Rdn 192 ff.)

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / 3. Die Erstattung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 71 Wenn während eines anhängigen Streitverfahrens ein selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt wird, dann umfasst die Kostenentscheidung im Urteil des Hauptprozesses auch die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens. Der Verlierer des Hauptprozesses hat also auch die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu tragen. Wenn ein Streitverfahren nicht anhängig ist,...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Reisekosten (Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG)

Rz. 208 Reisekosten werden dem RA nur ersetzt, wenn er bei einer Geschäftsreise den Ort, in dem seine Kanzlei oder seine Wohnung liegt, verlassen hat (Vorbemerkung 7 Abs. 2 VV RVG). Für Geschäfte an seinem Wohnort oder am Ort, in dem seine Kanzlei liegt, darf der RA Reisekosten nicht berechnen. Auch der Weg von der Kanzlei zu dem am selben Ort liegenden Gericht lässt keinen ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 104 Wer als Neuling erstmalig selbstständig eine Vergütungsrechnung erstellen muss, ist sich oft nicht nur über die zu berechnenden Gebühren und Auslagen im Ungewissen, sondern meist noch mehr über die notwendige äußere Form einer Vergütungsrechnung. Dabei ist es gar nicht so schwierig, einer Vergütungsrechnung den "richtigen Schliff" zu geben, wenn als Grundsatz beachtet...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Der Kostenfestsetzungsantrag

Rz. 47 Hinweis: Unterscheiden Sie das hier in Rdn 47 ff. behandelte Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO, in dem die Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner festgesetzt werden von dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass ein RA nach § 11 RVG wegen seiner Vergütung gegen seinen eigenen Mandanten durchführen kann, welches später in § 2 Rdn 82 ff. behande...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind:mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / c) Vergleich der vollen Gebühren der wichtigen Kostengesetze

Rz. 27 Rz. 28 In Abbildung 1 werden die Gebühren aus den Tabellen (Gebührensatz jeweils 1,0) des GKG (FamGKG), des RVG und des GNotKG (Tabelle B für Notare) grafisch einander gegenübergestellt. Es wird dabei deutlich,mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / F. Wie schreibt man eine Vergütungsrechnung?

I. Allgemeine Hinweise Rz. 104 Wer als Neuling erstmalig selbstständig eine Vergütungsrechnung erstellen muss, ist sich oft nicht nur über die zu berechnenden Gebühren und Auslagen im Ungewissen, sondern meist noch mehr über die notwendige äußere Form einer Vergütungsrechnung. Dabei ist es gar nicht so schwierig, einer Vergütungsrechnung den "richtigen Schliff" zu geben, wenn ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Mehrere Kostenschuldner

Rz. 39 Mehrere Kostenschuldner haften grundsätzlich als Gesamtschuldner, wobei aber die Haftung des einzelnen Kostenschuldners gegenüber Rechtsanwälten und Notaren auf den Betrag begrenzt wird, der entstanden wäre, wenn nur für seine Sache die Kosten entstanden wären, sodass keiner der Gesamtschuldner für die Kosten haften muss, die nur allein gegen einen anderen entstanden ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 5. Die Kostenausgleichung

Rz. 66 Zwischen den Parteien muss die so genannte Kostenausgleichung durchgeführt werden, wenn das Gericht im Urteil die Kosten nach Bruchteilen (Quoten) verteilt hat, wobei man übrigens auch von einer Kostenteilung oder Quotierung spricht. Die Kostenentscheidung kann dann z. B. lauten: "Der Kläger trägt 1/3 der Kosten des Rechtsstreits, der Beklagte 2/3" (§ 92 Abs. 1 ZPO). ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / E. Die Kostentragungspflicht im Zivilprozess

Rz. 41 Nach der Durchführung eines Zivilprozesses stellt sich die Frage, wer für die Prozesskosten aufkommen muss. Nun, das weiß doch jeder: Der Verlierer zahlt die Kosten! Wie ist es aber, wenn es keinen Verlierer gibt, wenn beide Parteien Verlierer sind, weil beide Parteien nur teilweise Recht bekommen haben? Hat man nicht schon einmal gehört, dass der Kläger zur Zahlung d...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Der Gebührenbegriff

Rz. 10 Der Begriff Gebühr steht im öffentlichen und im privaten Recht für eine pauschale Abgeltung von Leistungen, ohne dass es auf den Aufwand ankommt, der zur Erbringung dieser Leistung notwendig ist. Der Gesetzgeber will dem Bürger durch die pauschale Berechnung der Gebühren die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche finanziell erschwinglich machen. Würden die Kosten eines Pr...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Gerichtskosten

Rz. 36 Für die Gerichtskosten ist grundsätzlich derjenige der Schuldner, der das Verfahren beantragt hat (§ 22 Abs. 1 S. 1 GKG). Daneben haftet für die Gerichtskosten auch derjenige, dem durch gerichtliche Entscheidung die Kosten auferlegt sind, z. B. im Urteil (§ 29 Nr. 1 GKG, § 308 Abs. 2 ZPO). Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner (§ 31 Abs. 1 GKG). Das GKG sc...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 4. Vereinfachte Kostenfestsetzung

Rz. 63 Der Nachteil des normalen Kostenfestsetzungsverfahrens, dass aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss gemäß § 798 ZPO erst nach einer Wartefrist von zwei Wochen vollstreckt werden darf, wird bei der so genannten vereinfachten Kostenfestsetzung vermieden. Der Vorteil der vereinfachten Kostenfestsetzung nach § 105 ZPO liegt darin, dass der Kostenfestsetzungsbeschluss auf das ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / D. Kostenschuldner

I. Gerichtskosten Rz. 36 Für die Gerichtskosten ist grundsätzlich derjenige der Schuldner, der das Verfahren beantragt hat (§ 22 Abs. 1 S. 1 GKG). Daneben haftet für die Gerichtskosten auch derjenige, dem durch gerichtliche Entscheidung die Kosten auferlegt sind, z. B. im Urteil (§ 29 Nr. 1 GKG, § 308 Abs. 2 ZPO). Mehrere Kostenschuldner haften als Gesamtschuldner (§ 31 Abs. ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 8. Streitwertänderung

Rz. 91 Manchmal kann es vorkommen, dass das Gericht den Streitwert eines Prozesses noch nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses abändert. Auf Antrag muss dann der Rechtspfleger des Gerichts erster Instanz auch den Kostenfestsetzungsbeschluss entsprechend abändern. Der Antrag ist binnen einer Frist von einem Monat seit Zustellung bzw. Verkündung des Wertfestsetzungsbesc...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 2. Wertgebühren

a) Berechnung der Wertgebühren Rz. 17 Die meisten Gebühren richten sich in ihrer Höhe nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, Streitwert, Verfahrenswert oder Geschäftswert, weshalb man sie Wertgebühren nennt. Die unterschiedlichen Begriffe für den Wert meinen alle dasselbe, jedoch wird der Wert in den einzelnen Kostengesetzen unterschiedlich bezeichnet (siehe § 2 Abs. 1 ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Die Kostenfestsetzung in zivilen Rechtsstreitigkeiten

1. Der Kostenfestsetzungsantrag Rz. 47 Hinweis: Unterscheiden Sie das hier in Rdn 47 ff. behandelte Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO, in dem die Verfahrenskosten gegen den unterlegenen Gegner festgesetzt werden von dem Vergütungsfestsetzungsverfahren, dass ein RA nach § 11 RVG wegen seiner Vergütung gegen seinen eigenen Mandanten durchführen kann, welches s...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 2. Muster eines Kostenfestsetzungsantrages

Rz. 55 In der Praxis werden für den Kostenfestsetzungsantrag sehr häufig vorgefertigte Texte verwendet. Da man sich jedoch besser mit dem notwendigen Inhalt vertraut machen kann, wenn man einen solchen Antrag selbst schreibt, finden Sie nachstehend ein Muster: Muster: Kostenfestsetzungsantrag An das Amtsgericht/Landgericht (1) _________________________ _________________________...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 9. Versicherungen im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 92 Wenn der Auftraggeber des Rechtsanwalts bei einer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung versichert ist, wird sich die Frage ergeben, ob dem Mandanten oder seiner Versicherung der Kostenerstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner zusteht (vgl. Rdn 37). Da nicht die Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt beauftragt, sondern der Versicherte selbst den Auftra...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Notariatskosten

Rz. 38 Für die Notariatskosten haftet an erster Stelle derjenige, dessen Erklärung beurkundet oder dessen Unterschrift beglaubigt wurde, aber auch, wer ansonsten die Tätigkeit des Notars veranlasst hat (§ 29 GNotKG). Weiterhin ist auch Kostenschuldner, wer die Kosten durch eine vor dem Notar abgegebene Willenserklärung übernommen hat (§ 30 GNotKG) oder wer nach dem BGB für d...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Muster für die äußere Form von Vergütungsrechnungen

Rz. 106 Eine Kosten- bzw. Vergütungsrechnung sieht im Allgemeinen wie nachfolgend aus. Als Beispiel wird die Vergütungsrechnung eines Rechtsanwalts gewählt, wobei auf die Einhaltung der Bestimmungen des § 10 RVG geachtet wird. Auf die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften wird erst später in Rdn 109 ff. eingegangen. Muster: Vergütungsrechnung eines Rechtsanwaltsmehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Die Kostenentscheidung in zivilen Rechtsstreitigkeiten

Rz. 44 Kostenentscheidung (Kostengrundentscheidung) nennt man den gerichtlichen Ausspruch darüber, welche Partei die Prozesskosten zu tragen hat. In jedem Zivilprozess muss das Gericht im Urteil neben der Entscheidung in der eigentlichen Streitsache auch darüber entscheiden, welcher Partei die Kosten aufzuerlegen sind. In die Urteils- oder Beschlussformel nimmt das Gericht h...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / P. Die Aktenversendungspauschale und die Umsatzsteuer

Rz. 91 Der RA hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Vergütung (Gebühren und Auslagen) entfallenden Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG). Dies betrifft neben den Gebühren insbesondere auch die Auslagen nach den Nrn. 7000 bis 7007 VV RVG. Auf andere Auslagen wie z. B. die Aktenversendungspauschale ist ebenfalls Umsatzsteuer zu berechnen. Auf durchlaufende Posten wie z. B. vorgelegte...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / IV. Festsetzung der Gebühren des Pflichtverteidigers

Rz. 81 Durch § 55 RVG wird das Verfahren der Geltendmachung der Vergütung des Pflichtverteidigers gegenüber der Staatskasse geregelt. Ein Festsetzungsantrag nach § 55 RVG ist nur für den beigeordneten Verteidiger oder den beigeordneten Vertreter des Privat- oder Nebenklägers (Vorbemerkung 4, Abs. 1 VV RVG) zulässig. Rz. 82 Die Vorschrift gilt nicht für den Wahlverteidiger, de...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Der Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 57 Über den Kostenfestsetzungsantrag entscheidet der Rechtspfleger, nachdem er dem Gegner durch Übersendung einer Kopie des Kostenfestsetzungsantrages Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen gegeben hat. Hierdurch gewährt er dem Gegner rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Bestreitet der Gegner tatsächliche Angaben des Antragstellers, dann is...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 1. Pauschgebühren

Rz. 13 Pauschgebühren entstehen für die Inanspruchnahme der Gerichte, Notare, Rechtsanwälte und Gerichtsvollzieher. Was Pauschgebühren sind, macht man sich am anschaulichsten im Vergleich zu einer Handwerkerrechnung klar: Die Höhe dieser Rechnung wird abhängig sein von der Mühe und dem Aufwand, die der Handwerker bei der Ausführung seiner Arbeiten hatte, was insbesondere bed...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / D. Die Vergütung für die Beratungshilfe (§ 44 RVG, Nrn. 2500 ff. VV RVG)

Rz. 39 → Dazu Aufgaben Gruppe 18 Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann. Diese Schutzgebühr von 15,00 EUR erhält der RA ohne zusätzliche Auslagen und Umsatzsteuer, da dies in der Anmerkung zu Nr. 2500 VV RVG ausdrüc...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Die sofortige Beschwerde

Rz. 77 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 Abs. 1 RPflG grundsätzlich das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der ZPO gestattet ist. Wenn man eine Entscheidung des Rechtspflegers anfechten will, muss man also in der ZPO nachsehen, welches Rechtsmittel für diesen Fall dort vorgesehen ist. Für den Kostenfestsetzun...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 4. Festgebühren

Rz. 33 Für bestimmte Tätigkeiten können nur Festgebühren erhoben werden, also in Euro betragsmäßig bestimmte Geldbeträge. Festgebühren sind unabhängig vom Wert der Sache und vom Umfang oder von der Schwierigkeit der Tätigkeit. Dies gilt auch dann, wenn es um einen sehr hohen Wert geht oder wenn es sich um eine schwierige Tätigkeit handelt. Beispiele dafür finden sich in den ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Rechtsanwaltsvergütung

Rz. 37 Die Rechtsanwaltsvergütung wird regelmäßig von dem Auftraggeber des Rechtsanwalts geschuldet (§§ 611, 675 BGB). Der Auftraggeber kann die Erstattung der Vergütung, die er seinem Rechtsanwalt schuldet, von dem unterlegenen Gegner verlangen (§ 91 Abs. 2 ZPO). Ist der Auftraggeber Mitglied in einer Rechtsschutzversicherung, dann ist nur er allein der Schuldner der Vergüt...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 3. Rahmengebühren

Rz. 31 Neben den Wertgebühren werden insbesondere im RVG auch Rahmengebühren verwendet. Bei dieser Art von Gebühren ist ein Rahmen durch eine Mindest- und eine Höchstgrenze abgesteckt. Im Einzelfall erfolgt dann die Bemessung der Gebühr innerhalb des Rahmens nach den Gesamtumständen des Falles, insbesondere nach der Bedeutung und dem Umfang der Sache, der Schwierigkeit der T...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / c) Gebühren bei Erinnerung oder Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 90 Während das Kostenfestsetzungsverfahren selbst weder Gerichtsgebühren verursacht noch für den prozessbevollmächtigten RA gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG Anwaltsgebühren, können im Erinnerungs- oder Beschwerdeverfahren Gebühren entstehen. Gerichtsgebühren werden für das Erinnerungsverfahren nicht erhoben (§ 11 Abs. 4 RPflG). Jedoch fällt im Beschwerdeverfahren nach dem K...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 7. Erinnerung und Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 70 Wenn eine Partei mit einem Kostenfestsetzungsbeschluss nicht zufrieden ist, kann sie sich dagegen entweder mit einer sofortigen Beschwerde oder mit einer befristeten Erinnerung zur Wehr setzen (§ 104 Abs. 3 S. 1 ZPO). Die Erinnerung ist ein Rechtsbehelf, über den dasselbe Gericht entscheidet, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, sodass die Sache in der gleic...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / b) Die Degression der Gebührentabellen

Rz. 24 Die den Kostengesetzen anliegenden Gebührentabellen sind degressiv aufgebaut. Degressiv heißt abnehmend, sich stufenweise vermindernd. Gemeint ist damit: Je höher der Wert ist, nach dem eine Gebühr zu berechnen ist, desto niedriger wird die Gebühr im Verhältnis zum Wert. Oder anders ausgedrückt: Die Gebühren steigen bei niedrigen Werten schneller als bei hohen. Beispi...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / A. Einführung

Rz. 1 Das Kostenrecht wird häufig für ein schwieriges Gebiet gehalten. Die Ursache für diese Ansicht liegt zum Teil darin begründet, dass vom Anfänger nicht selten versucht wird, eine Lösung jeweils nur für den einzelnen Kostenfall zu finden, ohne den Einzelfall im Gesamtzusammenhang der Kostenvorschriften zu sehen. So wird es z. B. grundsätzlich unmöglich sein, die Vergütung...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / C. Der Kostenbegriff des GKG und des FamGKG

Rz. 5 Die von den Gerichten erhobenen Kosten setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen (§ 1 S. 1 GKG, § 1 S. 1 FamGKG, § 1 Abs. 1 GNotKG). Sie werden sich erinnern, dass die Kostengesetze jeweils unterschiedliche Begriffe für Gebühren und Auslagen prägen: Im GKG, im FamGKG und im GNotKG wird der Begriff Kosten verwendet, wogegen das RVG dies Vergütung nennt (vgl. § 1 Rdn...mehr

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Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2.2 Unterbringung im Wohnheim oder Internat (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 bezieht sich auf die in einem Wohnheim/Internat untergebrachten Lehrlinge. Von einem Wohnheim im Sinne dieser Vorschrift ist dann auszugehen, wenn es sich um eine "institutionalisierte Einrichtung" handelt, also insbesondere Jugendwohnheime, Außenwohngruppen, betreute Wohnungen und Wohngemeinschaften, sofern diese von einem Träger der Jugendhilfe bzw. Jugendsoz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 61 Bedarf ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Höhe des Bedarfs für den Lebensunterhalt eines Auszubildenden (Lehrling). Mit dem AföRG wurde sowohl die Unterscheidung nach dem Alter als auch die nach dem Wohnort (West oder Ost) aufgegeben. Der Gesetzgeber hat den Personenkreis der unter 27-Jährigen Unverheirateten mit dem Personenkreis der über 27-Jährigen oder Verheirateten gleichgestellt...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 9. Zur Erstattung der Geschäftsgebühr durch den Gegner

Rz. 34 Nach § 91 ZPO ist eine im Prozess unterlegene Partei zur Kostenerstattung verpflichtet, d. h., sie muss die dem obsiegenden Gegner entstandenen Verfahrenskosten erstatten. Zu den Verfahrenskosten gehören natürlich nur im gerichtlichen Verfahren entstandene Kosten, keine lediglich außergerichtlichen Kosten. Die für eine vorgerichtliche Anwaltstätigkeit entstandene Gesc...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Berechnung der Wertgebühren

Rz. 17 Die meisten Gebühren richten sich in ihrer Höhe nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, Streitwert, Verfahrenswert oder Geschäftswert, weshalb man sie Wertgebühren nennt. Die unterschiedlichen Begriffe für den Wert meinen alle dasselbe, jedoch wird der Wert in den einzelnen Kostengesetzen unterschiedlich bezeichnet (siehe § 2 Abs. 1 RVG, § 3 Abs. 1 GKG, § 3 Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.1 Anspruchsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die in der Vorschrift unter Nr. 1 und 2 formulierten Anspruchsvoraussetzungen werden in den §§ 57 bis 61 dieses Gesetzes konkretisiert. Danach haben Auszubildende Anspruch auf BAB während einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Rz. 7 Der Begriff des Auszubildenden ist in den §§ 56 ff. nicht gesondert beschrieben. Insofern gilt die ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel...mehr