Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 83 Verordn... / 2.2 Pflege-Buchführungsverordnung (§ 83 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 9 Die Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen (Pflege-Buchführungsverordnung – PBV) v. 22.11.1995 (BGBl. I S. 1528) ist am 1.1.1996 in Kraft getreten. Sie bestimmt für alle Pflegeeinrichtungen einheitliche branchenspezifische Rechnungs- und Buchführungspflichten und verpflichtet sie zur Führung einer Kosten- und Leistungsrechnung,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Garantiezusage eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung (zu § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3.10 Abs. 6 und Abschn. 4.8.12 Abs. 4 UStAE. Die Finanzverwaltung hat sich wiederholt mit der Frage beschäftigen müssen, wie die Garantiezusage eines Kfz-Händlers umsatzsteuerrechtlich und auch versicherungsteuerrechtlich zu behandeln ist. Unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung des BFH stellt die Finanzverwaltung die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsfähigkeit von Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Ansprüchen des beeinträchtigten Vertragserben bzw. Nacherben

Leitsatz 1. Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Herausgabeansprüche des Vertragserben bzw. des Nacherben sind als Aufwendung zur Erlangung und Sicherung des Erwerbs gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 ErbStG bei der Besteuerung der Schenkung erwerbsmindernd zu berücksichtigen. 2. Solche Zahlungen stellen rückwirkende Ereignisse i.S.v. § 175 Abs. 1 Sa...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2.1 Kosten der Krankenkassen (Satz 1)

Rz. 26 Die Krankenkassen haben die gesamten Kosten der Prüfung zu tragen. Dazu wird eine Umlage erhoben, die sich nach der Zahl der Mitglieder richtet. Es wird der durchschnittliche Mitgliederbestand eines Kalenderjahres nach der Statistik KM 1/13 berücksichtigt. Die Aufwendungen für Prüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2.3 Kosten der kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen sowie der Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen (Satz 3)

Rz. 28 Die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie die Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen tragen ebenfalls die Kosten der bei ihnen durchgeführten Prüfungen. Grundlage entsprechender Bescheide sind die tatsächlich entstandenen Kosten.mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.1.8 Kosten (Satz 8)

Rz. 25c Die Kosten für die Prüfung tragen die Krankenkassen (Abs. 2). Dazu gehören auch die Kosten für externe Spezialisten.mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2.4 Berechnung der Kosten (Satz 4)

Rz. 29 Die Kosten sind nach dem tatsächlich entstandenen Personal- und Sachaufwand zu berechnen. Sie umfassen die Sach- und Personalausgaben (einschließlich Personalnebenkosten), einen Versorgungszuschlag von 30 % der Dienstbezüge der eingesetzten Planbeamten sowie anteilig die der Prüfung zurechenbaren sonstigen Sach- und Personalgemeinkosten der Verwaltung.mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2 Kosten der Prüfung (Abs. 2)

2.2.1 Kosten der Krankenkassen (Satz 1) Rz. 26 Die Krankenkassen haben die gesamten Kosten der Prüfung zu tragen. Dazu wird eine Umlage erhoben, die sich nach der Zahl der Mitglieder richtet. Es wird der durchschnittliche Mitgliederbestand eines Kalenderjahres nach der Statistik KM 1/13 berücksichtigt. Die Aufwendungen für Prüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kas...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2.6 Minderung der Prüfkosten der Krankenkassen (Satz 10)

Rz. 31 Bei den von den Krankenkassen zu tragenden Prüfkosten (Satz 1) werden die Aufwendungen nicht berücksichtigt, die auf die Prüfungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie der Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen anfallen.mehr

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Jung, SGB VII § 125 Zuständ... / 2.2 Sonstige Zuständigkeit (Abs. 1 Nr. 2 bis 9)

Rz. 4 Der Bund ist sowohl für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit ( § 2 Abs. 1 Nr. 1) als auch für die nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 Meldepflichtigen gemäß SGB II und III zuständiger Unfallversicherungsträger (Nr. 2). Die Aufwendungen für die Versicherung dieses Personenkreises hat die Bundesagentur zu erstatten (§ 186 Abs. 3). Rz. 5 Die Zuständigkeitsregelung für die Betr...mehr

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Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 2.2 Beschränkung des Insolvenzschutzes (Abs. 2)

Rz. 27 Die Norm begrenzt den Insolvenzschutz der Beschäftigten. Betroffen sind die Beschäftigten landesunmittelbarer Krankenkassen, die der Aufsicht eines Landes unterstehen, wenn das Insolvenzverfahren nach Landesrecht für unzulässig erklärt wurde (Satz 1; § 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO, vgl. Komm. zu § 160). Die Regelung stellt sicher, dass der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als...mehr

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Jung, SGB VII § 177 Begriff... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Rentenlasten gemäß Abs. 1 umfassen nicht die mit deren Gewährung verbundenen Verwaltungskosten. Rz. 4 Unter Ausgleichsjahr gemäß Abs. 2 versteht man das Kalenderjahr, für das die Beiträge im Wege der Umlage nach § 152 festgesetzt werden. § 152 Abs. 1 beschreibt das Verfahren für die Erhebung der Umlage. Danach werden die Beiträge zur Unfallversicherung nicht wie die son...mehr

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Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2.5 Personal- und Sachkosten (Satz 5 bis 9)

Rz. 30 Die Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen sind nach den Übersichten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) über die Personalkostenansätze zu berechnen. Entsprechend ist bei den Kosten für die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen nach landesrechtlichen Regelungen zu verfahren. Fehlt es in einem Land an einer solchen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 2.2.2 Verfahren (Satz 2)

Rz. 27 Die Kosten der Prüfung werden durch einen Verwaltungsakt festgesetzt (BSG, Urteil v. 17.11.1999, B 6 KA 61/98 R). Nach den vorläufigen Grundsätzen des BAS v. 4.11.2010 stellt das BAS die Kosten gegenüber den bundesunmittelbaren Krankenkassen und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen fest. Die Erstattungspflichtigen haben vierteljährlich Vorschüsse auf die Erstattu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 274 Prüfung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1990 eingeführt worden. Damit wurde eine Beratungsprüfung der Krankenkassen eingeführt, die eigenständig neben die Prüfungen zur Rechtsaufsicht durch die Aufsichtsbehörden getreten ist. Rz. 2 Durch das Zweite Gesetz zur Ände...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 181 Durchfü... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat die Lastenverteilung dem Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsichtsbehörde übertragen, dessen Nachfolge seit 2020 das Bundesamt für Soziale Sicherung (BSS) angetreten hat. Damit ist ein neutraler Sachwalter mit der Durchführung des Lastenausgleichs betraut. Unter dem Gesichtspunkt fehlender Eigeninteressen sind der Aufsichtsbehörde vergleichbare Auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 In Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift ist klargestellt, dass die neu strukturierte und regionalisierte Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen für Verordnungen ab 1.1.2017 gilt. Das in Art. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 1 GKV-VSG auf den 23.7.2015 vorgezogene Inkrafttreten der Vorschrift war darauf zurückzuführen, dass für die Einführung der Neuregelung in die P...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Es gilt seit 2017 der Grundsatz, dass die Wirtschaftlichkeit der Versorgung mit ärztlich verordneten Leistungen durch Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner auf der regionalen KV-Ebene geprüft wird. Bei der Ausgestaltung der Prüfungen sind die Vertragspartner auf Landesebene grundsätzlich frei, müssen sich aber an die gesetzlichen Vorgaben in Abs. 1 sowie an die b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 106b Wirtsc... / 2.4 Gesetzlicher Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Rz. 20 Nach Abs. 4 der Vorschrift unterliegen folgende ärztliche bzw. in wenigen Ausnahmefällen auch zahnärztliche Verordnungen von Leistungen der vertrags(zahn-)ärztlichen Versorgung nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung: Verordnungen von Heilmitteln für Versicherte mit langfristigem Behandlungsbedarf nach § 32 Abs. 1a, Verordnungen von Arzneimitteln, für die der Arzt einem Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns

Als Aufgabegewinn wird der Betrag angesetzt, um den die Summe aus den Veräußerungspreisen der im Zuge der Aufgabe verkauften Wirtschaftsgüter, aus den Verkehrswerten der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter und der bei der Aufgabe angefallenen sonstigen Erträge und Aufwendungen abzüglich etwaiger verbleibender Schulden und der Aufgabekosten den Buchwert des Bet...mehr

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zfs 05/2021, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [4] Die gem. § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. [5] 1. Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, bei den von der Bekl. angemeldeten Kosten zur Vor- und Nachbereitung der Ortstermine im Rahmen der gerichtlich angeordneten Begutachtung durch den Sachverständigen handele es sich um notwendige Koste...mehr

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zfs 05/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Sie gibt Anlass, sich mit der Thematik etwas näher zu befassen. Ausgangspunkt der Entscheidung ist die Frage, ob die von der Bekl. aufgewandten Kosten zu den gerichtlichen oder zu den außergerichtlichen Kosten gehören. Zuordnung der Handwerkerkosten Gerade in Bauprozessen, in denen häufig Beweis durch Einholung von Sachverständigenguta...mehr

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zfs 05/2021, Erstattung von... / 6. Höhe der Kosten

Wenn in der Regulierungspraxis zusätzliche Kosten für eine Desinfektion gefordert werden, fällt auch auf, dass es sich meistens um Pauschalen ohne eine weitere Darlegung der einzelnen Tätigkeiten handelt, die durchaus eine Größenordnung von 60-80 EUR erreichen – im Einzelfall wurden sogar Beträge bis zu 190 EUR zzgl. MwSt. gefordert. Derart hohe Beträge bis 200 EUR sind in de...mehr

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zfs 05/2021, Kosten der Geländerekonstruktion nach einem Erdrutsch

WGB 14.1.3 2.1.3; VVG § 85 Abs. 2 Leitsatz 1. Zu den Kosten der Instandsetzung eines durch einen versicherten Erdrutsch beschädigten Gebäudes gehören auch die Kosten der Wiederherstellung der Standsicherheit durch Rekonstruktion des Geländes, auf dem das Gebäude errichtet war. 2. Kosten für einen Sachverständigen, der mit der Beurteilung der Standsicherheit von Gebäuden nach ei...mehr

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zfs 05/2021, Kosten der Gel... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat dem Kl. zu Recht auch die notwendigen Kosten für die Erneuerung der Böschung zuerkannt, da ohne die Erneuerung der Böschung eine Reparatur des Holzunterstandes nicht möglich ist. Auch die Zuerkennung der Kosten für das private Sachverständigengutachten, welches der Kl. eingeholt hat, ist nicht zu beanstanden. (…)" Der Anspruch des Kl. ergibt sich aus Ziff. 14.1...mehr

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zfs 05/2021, Erstattungsfähigkeit der Kosten der Partei für die Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen

ZPO § 91 Abs. 1 § 103 ff; GKG § 1 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, sind außergerichtliche Kosten der Partei. Sie sind daher, sofern nichts anderes vereinbart wird, bei einer durch Prozessvergleich vereinbarten Kostenaufhebun...mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für die Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

Leitsatz 1. Das Festsetzungsverfahren nach § 788 Abs. 2 ZPO betrifft nur Kosten, die dem Gläubiger durch die Zwangsvollstreckung erwachsen sind. Kosten des Schuldners für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen können nicht nach § 788 Abs. 2 i.V.m. §§ 103 Abs. 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden. 2. Kosten für die Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Arrestvollzugsv...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Terminsvertreters am dritten Ort

§ 91 ZPO; Nrn. 3401, 3402 VV RVG Leitsatz Beauftragt die Partei neben ihrem Prozessbevollmächtigten einen Terminsvertreter an einem dritten Ort, sind die dadurch ausgelösten Mehrkosten (0,65-Verfahrensgebühr, Postentgeltpauschale und Reisekosten) bis zu 110 % der ersparten fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erstattungsfähig. AG Wipperfürth, Beschl. v. 26.3.2021 – 9 ...mehr

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AGS 05/2021, Die Verzinsung... / VII. Rückfestsetzung von Kosten

Ist eine Rückfestsetzung von Kosten erfolgt, die nach § 91 Abs. 4 ZPO statthaft ist, wenn ist auch für den rückfestgesetzten Betrag nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO auf Antrag eine Verzinsu...mehr

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zfs 05/2021, Kosten der Gel... / Leitsatz

1. Zu den Kosten der Instandsetzung eines durch einen versicherten Erdrutsch beschädigten Gebäudes gehören auch die Kosten der Wiederherstellung der Standsicherheit durch Rekonstruktion des Geländes, auf dem das Gebäude errichtet war. 2. Kosten für einen Sachverständigen, der mit der Beurteilung der Standsicherheit von Gebäuden nach einem Erdrutsch beauftragt worden ist, sind...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / II. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht ersichtlich

Zwar hat das OLG im zugrunde liegenden Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens von der Klägerin zu tragen seien; allerdings ist nicht ersichtlich, dass dem Beklagten die von ihm angemeldeten Kosten entstanden sind. In einem Verfahren der sofortigen Beschwerde über die Ablehnung eines Sachverständigen entsteht zwar gem. Nr. 3500 VV auch für d...mehr

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FF 05/2021, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Bremen, Beschl. v. 31.3.2021 – 4 UF 44/21 Der Gegenstandswert für eine zu erwirkende Handlung richtet sich nach dem Erfüllungsinteresse des Gläubigers. Dabei ist der Wert eines Auskunftsanspruchs aber nur mit einem Bruchteil des behaupteten Leistungsanspruchs anzusetzen, der mit der Auskunft durchgesetzt werden soll (hier: 25 %).mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für di... / Leitsatz

1. Das Festsetzungsverfahren nach § 788 Abs. 2 ZPO betrifft nur Kosten, die dem Gläubiger durch die Zwangsvollstreckung erwachsen sind. Kosten des Schuldners für die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen können nicht nach § 788 Abs. 2 i.V.m. §§ 103 Abs. 2, 104, 107 ZPO festgesetzt werden. 2. Kosten für die Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Arrestvollzugsverfahren...mehr

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zfs 05/2021, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Die Kl. hatte die Bekl. vor dem LG Bielefeld auf Zahlung restlichen Werklohns für Bauleistungen in Anspruch genommen. In diesem Rechtsstreit hatte die Bekl. widerklagend Mängelbeseitigungskosten geltend gemacht. Das LG hatte Beweis durch Einholung eines Sachverständigengutachtens erhoben. Der gerichtlich bestellte Sachverständige gab der beweisbelasteten Partei, der Bekl., a...mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für di... / 2 II. Das Wichtigste in Kürze

§ 788 ZPO kennt nur den Gläubiger als Adressaten Das BAG zeigt in seiner Entscheidung auf, dass nach § 788 Abs. 1 ZPO die Kosten der Zwangsvollstreckung, soweit sie notwendig waren, dem Schuldner zur Last fallen und zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben sind. Neben der Möglichkeit zur Beitreibung nach § 788 Abs. 1 ZPO kann nur der Gläubiger ...mehr

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FoVo 05/2021, Kosten für di... / 1 Der Fall

Arrestbefehl wird nach Vollstreckungsmaßnahmen aufgehoben Die Arrestklägerin wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des ArbG. Die Arrestklägerin beantragte im Ausgangsverfahren erfolgreich die Anordnung eines dinglichen Arrests in das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Arrestbeklagten, worauf mehrere Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die Eintra...mehr

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zfs 05/2021, Kosten der Gel... / Sachverhalt

Der Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche aus einem Gebäudeversichemngsvertrag geltend. Der Kl. ist Eigentümer des Anwesens S. Das Grundstück ist bebaut mit einem Wohngebäude und landwirtschaftlichen Nebengebäuden. Entsprechend dem Versicherungsschein sind mitversichert die auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude, nämlich eine Maschinenhalle und ein Gebäude, das als Holzu...mehr

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zfs 05/2021, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Kosten, die einer Partei durch die Beauftragung von Handwerkern zwecks Vor- und Nachbereitung von Ortsterminen mit dem gerichtlichen Sachverständigen entstanden sind, sind außergerichtliche Kosten der Partei. Sie sind daher, sofern nichts anderes vereinbart wird, bei einer durch Prozessvergleich vereinbarten Kostenaufhebung im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu erstatten. B...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / III. Grundsätzliche Erstattungsfähigkeit eines Terminsvertreters

Nach der Rspr. des BGH sind die Kosten eines Terminsvertreters i.S.d. Nrn. 3401 ff. VV erstattungsfähig, soweit sie die ersparten Reisekosten eines am Sitz der Partei ansässigen Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (NJW 2003, 898 = AGS 2003, 97). Die Wesentlichkeitsgrenze nimmt der BGH mit 10 % an (NJW-RR 2015, 761 = AGS 2015, 241 = RVGreport 2015, 267). Daraus...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist leider nur knapp begründet, im Ergebnis aber zutreffend. Sie gibt Anlass, gleich auf mehrere Punkte hinzuweisen. Nach der Rspr. des BGH sind die Kosten eines Terminsvertreters i.S.d. Nrn. 3401 ff. VV erstattungsfähig, soweit sie die ersparten Reisekosten eines am Sitz der Partei ansässigen Hauptbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen (NJW 2003, 898)...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die in Kranenburg ansässige Partei hatte für einen Rechtsstreit vor dem AG Wipperfürth neben ihrem Prozessbevollmächtigten einen Terminsvertreter aus Köln beauftragt. Dieser berechnete für seine Tätigkeit u.a. eine 0,65-Verfahrensgebühr aus dem Streitwert des Verfahrens (1.782,62 EUR) i.H.v. 97,50 EUR, eine Postentgeltpauschale i.H.v. 20,00 EUR, Pkw-Kosten (Entfernung 117 km...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / II. Es gilt eine 110 %-Grenze

Die tatsächlich angefallenen nachgewiesenen Kosten eines Terminsvertreters sind zu erstatten bis zur Höhe von 110 % der fiktiven Kosten, die bei Inanspruchnahme eines am Ort der Klägerin ansässigen Rechtsanwalts entstanden wären. Dies wären hier Pkw-Kosten i.H.v. 103,20 EUR gewesen sowie ein Abwesenheitsgeld i.H.v. 40,00 EUR mithin 143,20 EUR. Nach der Rspr. des BGH (NJW-RR ...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Beauftragt die Partei neben ihrem Prozessbevollmächtigten einen Terminsvertreter an einem dritten Ort, sind die dadurch ausgelösten Mehrkosten (0,65-Verfahrensgebühr, Postentgeltpauschale und Reisekosten) bis zu 110 % der ersparten fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erstattungsfähig. AG Wipperfürth, Beschl. v. 26.3.2021 – 9 C 245/19mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / IV. Terminsvertreter muss nicht am Gerichtsort ansässig sein

Darüber hinaus ist in der obergerichtlichen Rspr. geklärt, dass eine Partei, wenn sie einen Terminsvertreter beauftragt, nicht verpflichtet ist, einen ortsansässigen Terminsvertreter zu beauftragen. Sie darf vielmehr auch einen Terminsvertreter am "dritten Ort" beauftragen (OLG Düsseldorf AGS 2007, 51). Auch für ihn gilt die Vergleichsberechnung, dass dessen Kosten zu erstat...mehr

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AGS 05/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Erstreckung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung, NJW-Spezial 2021, 155 Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber durch das KostRÄG 2021 auch die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG neu geregelt, die die Erstreckung der PKH bei Abschluss einer Einigung und – über § 12 RVG – auch der VKH betrifft. In seinem Beitrag weist Schneider a...mehr

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AGS 05/2021, Unzulässige Ko... / I. Sachverhalt

Das OLG München hat den Verurteilten im sog. NSU-Verfahren der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes schuldig gesprochen und deswegen auf eine Jugendstrafe von drei Jahren erkannt. Zugleich hat es ihm, zusammen mit weiteren Mitangeklagten, sämtliche Kosten des Verfahrens auferlegt, die wegen der Taten angefallen sind, derentwegen er als Gehilfe verurteilt worden ist, des Weiter...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / I. Sachverhalt

Die Klägerin hatte den vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das LG hat den Befangenheitsantrag zurückgewiesen. Die dagegen zum OLG erhobene sofortige Beschwerde hatte keinen Erfolg. De Kosten des Beschwerdeverfahrens wurden der Klägerin auferlegt. Hiernach beantragte der Beklagte die Festsetzung seiner Kosten im Beschwerdeverf...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / II. SG bejaht Erstattungsfähigkeit

Zutreffend ist, dass die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 SGB X hier nicht vorliegen, da der beauftragte Rechtsanwalt nicht förmlich im Verfahren bestellt war, was § 63 Abs. 2 SGB X allerdings voraussetzt. Der Kostenerstattungsanspruch ergibt sich hier aber aus § 63 Abs. 1 SGB X. Danach sind nämlich die zur Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu erstatten. Einen Ausschluss ex...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / III. Bedeutung für die Praxis

Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinheitlich. So hat der V. ZS des BGH die Vertretung von in einem Rechtsstreit verklagten Streitgenossen durch eine Prozessbevollmächtigte als nicht rechtsmissbräuchlich angesehen (AGS 2012, 151 = RVGreport 2012, 68 [Hansens] = zfs 2012, 103 m. Anm. Hansens). Demgegenüber hat der VI. ZS des BGH die Rechtsverfolgung mehrerer Personen in getrenn...mehr

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zfs 05/2021, Erstattung von... / 3. Ausreichend konkreter Sachvortrag und Abgrenzung zu Allgemeinkosten

Diese Gesichtspunkte zeigen zugleich, dass es einer genauen Prüfung bedarf, für welche konkreten Tätigkeiten überhaupt Desinfektionskosten verfolgt werden. Insoweit gehört es zur Darlegungslast des Anspruchstellers, konkret und schlüssig darzulegen, für welche einzelnen Tätigkeiten ein solcher Aufwand begehrt wird. Dabei ist sinnvollerweise auch zwischen Maßnahmen zu untersc...mehr