Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 919 BGB – Grenzabmarkung.

Gesetzestext (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt. (2) Die Art der Abmarkung und das Verfahren bestimmen sich nach den Landesgesetzen; enthalten diese keine Vorschriften, s...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / I. Allgemeines zu den Auskunftsansprüchen

Rz. 125 Der Pflichtteilsberechtigte kann grundsätzlich eine vom Zahlungsanspruch getrennte Auskunftsklage hinsichtlich der Höhe und des Umfangs des Nachlasses erheben.[238] Die Frage, ob es besser ist, eine isolierte Auskunftsklage oder sogleich eine Stufenklage zu erheben, wird kontrovers diskutiert.[239] Als Argument für eine isolierte Auskunftsklage wird häufig ein gering...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Wagner/Brüggen, Die Verklammerungstheorie des BFH bei Immobilien: Praktische Fragestellungen, DB 2018, 408; Spohn/Lipps, Verklammerungsgeschäft als neues Rechtsinstitut zwischen Gewerblichkeit und privater Vermögensverwaltung bei unbeweglichen WG, DStR 2018, 605. Rn. 132a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Bei so langfristiger Haltedauer ist zu unterscheiden, ob Veräußerungen bebauten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Familienheimfahrten (Listenpreisregelung, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 S 3 EStG)

Rn. 1726 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Ebenso wie bei den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte soll auch bei der betrieblich/beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung der private Nutzungsanteil an den Kosten für Familienheimfahrten mit einem betrieblichen Kfz pauschaliert vom BA-Abzug ausgeschlossen werden. Insoweit ist nach § 4 Abs 5 Nr 6 S 3 EStG maß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonderheiten.

Rn 24 Bei der Berechnung der Kosten (§ 559b Rn 6) muss angegeben werden, dass die Mieterhöhung nach dem vereinfachten Verfahren berechnet worden ist (§ 559c III 2). Fehlt es hieran, ist § 559c I nicht anwendbar. Die Erklärung kann allerdings nachgeholt werden (es gilt § 559b Rn 14 ff entsprechend).mehr

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zfs 08/2024, Kostenersatz f... / Leitsatz

1. Zur Erstattungsfähigkeit von Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen (Desinfektionskosten). (Rn.23) (Rn.30) 2. Den Geschädigten trifft eine Obliegenheit zu einer gewissen Plausibilitätskontrolle der von der Werkstatt bei Vertragsschluss geforderten bzw. später berechneten Preise. (Rn.18) BGH, Urt. v. 23.4.2024 – VI ZR 348/21mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sachbezüge.

Rn 12 Sachzuwendungen (vgl Ziff 4 der Leitlinien) sind unterhaltspflichtiges Einkommen (BGH FamRZ 83, 352). Sie können in vielfältiger Form gewährt werden: Deputate in Land- und Forstwirtschaft, freie oder verbilligte Energiekosten, freie oder verbilligte Kost, freies oder verbilligtes Wohnen (Köln FamRZ 94, 897), Gewährung von Zuschüssen (Telefonkosten (Karlsr FamRZ 90, 533...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 5 Der Vermieter muss nach § 559a I alle aufgewendeten Kosten ermitteln und hiervon die Drittmittel abziehen (BGH MDR 23, 1233 [BGH 19.07.2023 - VIII ZR 416/21] Rz 20). Der verbleibende Kostenaufwand ist der Berechnung des Jahresbetrages der Erhöhung iSv § 559 I zugrunde zu legen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist der Pflichtteilsberechtigte nicht Erbe, so hat ihm der Erbe auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. 2Der Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er bei der Aufnahme des ihm nach § 260 vorzulegenden Verzeichnisses der Nachlassgegenstände zugezogen und dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird. 3Er kann auch verlangen, dass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. § 312 f.

Rn 7 § 312f I, II verpflichtet den Unternehmer bei Fernabsatz- sowie außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, dem Verbraucher diverse Abschriften und Bestätigungen nach Vertragsschluss zukommen zu lassen. Erfasst von dieser Verpflichtung sind auch die in Art 246a § 1 I 1 Nr 7 EGBGB genannten Kosten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beispiele.

Rn 17 Verstoß +, nein –: Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Leasingvertrages (+BGH NJW 96, 455 [BGH 22.11.1995 - VIII ZR 57/95]); Abrechnungsklausel in Prepaid-Mobilfunkvertrag (–BGH MDR 14, 1432 [BGH 09.10.2014 - III ZR 33/14]); Klausel in Anleihebedingungen zur Beschlussfassung über ›Rechte und Pflichten‹ der Anleger (+BGH NJW 20, 986); Befristung der Gültigkeit ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 5 Umfasst sind die Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB und auf die Eigentümer von Grundstücken umgelegte Beiträge nach den Kommunalabgabengesetzen für die Kosten öffentlicher Einrichtungen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 115 Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen (Rn 116 ff) und in eben diesem Zustand dauerhaft auf seine Kosten (s aber Rn 143 und Rn 144) während der Mietzeit zu erhalten (Rn 134 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 33 § 21 V ist auf alle Absätze des § 21 anwendbar. Er ermöglicht es, von allen Regelungen in Bezug auf Kosten und/oder Nutzungen etwas Abweichendes zu bestimmen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abnahme (Abs 1 Hs 2 Alt 1).

Rn 5 Gemeint sind dem Käufer anlässlich der Übergabe entstehende Kosten, also zB für die Untersuchung auf Richtigkeit, zB Nachmessen oder -zählen, und auf Mangelfreiheit.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wirkung.

Rn 17 Die vorkaufsberechtigten Miterben erhalten bei Ausübung einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Erbteils iSv § 2033 I 1, der aber nicht hinsichtlich einzelner Nachlassgegenstände geltend gemacht werden kann (BGH LM § 2034 Nr 1). Der vorkaufsberechtigte Miterbe erhält unmittelbar gegen den Erbteilskäufer einen schuldrechtlichen Anspruch auf Abtretung des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift räumt auch nichtelterlichen Personen ein Umgangsrecht ein; eine Umgangspflicht besteht für diesen Personenkreis aber nicht. Zu den Kosten vgl Löhnig FamRZ 13, 1866.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines

Rn 1 Gem § 13 sind die Träger auszugleichender Versorgungen, die sich für die interne Teilung entscheiden, berechtigt, die ihnen durch die interne Teilung entstehenden Kosten auf die Ehegatten abzuwälzen. In diesem Fall weicht der Ausgleichswert aufgrund der gewählten Teilungsmethode von der Hälfte des Ehezeitanteils ab. Die Vorschrift bezieht sich nur auf die interne Teilun...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Nachweis der Dürftigkeit

Rz. 334 Der Erbe, der die Dürftigkeitseinrede erhebt, muss grundsätzlich den Nachweis führen, dass der Nachlass unzureichend ist. Dies kann er z.B. dadurch erreichen, dass er ein Inventarverzeichnis über den Nachlass nach § 2009 BGB errichtet. Danach wird im Verhältnis zwischen Erben und Nachlassgläubigern vermutet, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls keine weiteren Nachlassgege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Briefhypothek.

Rn 1 Die Erteilung eines Hypothekenbriefes ist – außer bei der Sicherungshypothek (§ 1184) – die gesetzliche Regel. In der Praxis überwiegen dagegen die Buchrechte, einerseits wegen der zusätzlichen Kosten der Brieferteilung beim GBA (vgl Nr 14120 mit Nr 14121 KV-GNotKG), andererseits wegen der Umstände, die mit einer sicheren Verwahrung des Briefes verbunden sind, der im Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer berechtigt ist, von einer Sache, die er einem anderen herauszugeben hat, eine Einrichtung wegzunehmen, hat im Falle der Wegnahme die Sache auf seine Kosten in den vorigen Stand zu setzen. 2Erlangt der andere den Besitz der Sache, so ist er verpflichtet, die Wegnahme der Einrichtung zu gestatten; er kann die Gestattung verweigern, bis ihm für den mit der Wegnahme verbun...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / D. Auskunftsanspruch über Vorempfänge

Rz. 113 Neben dem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB hinsichtlich des tatsächlichen und fiktiven Nachlasses steht dem pflichtteilsberechtigten Abkömmling auch ein Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den übrigen Abkömmlingen zu. Dies unabhängig davon, ob die anderen Abkömmlinge Erben geworden sind oder nicht.[146] Nicht ganz eindeutig ist das Verhältnis zwischen dem Au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Eine abhanden gekommene oder vernichtete Schuldverschreibung auf den Inhaber kann, wenn nicht in der Urkunde das Gegenteil bestimmt ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. 2Ausgenommen sind Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheine sowie die auf Sicht zahlbaren unverzinslichen Schuldverschreibungen. (2) 1Der Aussteller ist verpflichtet, dem bisher...mehr

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§ 12 Das anwaltliche Mandat... / 3. Versicherungsfall

Rz. 14 Der Anspruch auf Rechtsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls, ARB 2.4. Hierunter versteht man im Beratungs-Rechtsschutz für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht nach ARB 2.4.1.ARB das Ereignis, das die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer bei ihm mitversicherten Person zur Folge hat. In erbrechtlichen Angel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kein Ausschluss.

Rn 12 Gelten für beide Arten der Nacherfüllung Ausschlussgründe, besteht der Anspruch auf Nacherfüllung insgesamt nicht (s IV 3 Hs 2; BTDrs 14/6040, 232). Ausschlussgründe sind Unmöglichkeit (§ 275 I; Bitter/Meidt ZIP 01, 2114, 2119 f; s Rn 25–27), unzumutbarer Aufwand (§ 275 II) und unverhältnismäßige Kosten (IV; s Rn 30–32).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Unzulänglichkeit des Nachlasses.

Rn 5 Der Nachlass ist unzulänglich, wenn eine die Kosten der Nachlassverwaltung bzw des Nachlassinsolvenzverfahrens deckende Masse fehlt und deshalb die Anordnung der Nachlassverwaltung oder die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens nicht tunlich ist, § 1982, § 26 I InsO. Die Überschuldung des Nachlasses kann aber gegeben sein (Lange/Kuchinke § 49 VIII). Der Nachweis der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Korrekturmöglichkeiten.

Rn 7 S § 2353 Rn 30. Der erteilte Erbschein kann berichtigt werden, wenn zunächst nur abstrakt, nicht namentlich bekannte Nacherben später der Person nach feststehen (Firsching/Graf Rz 4.295; aA Köster Rpfleger 00, 133, 139). Ansonsten ist ein erteilter Erbschein, der aufgrund späterer Veränderungen unrichtig wird, einzuziehen.mehr

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zfs 08/2024, Das Werkstatt-/Sachverständigenrisiko in der täglichen Praxis

Hinweis "… die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an das Sachverständigenbüro/bzw. die Werkstatt … EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen p.a. aus … EUR Zug um Zug gegen Abtretung der vertraglichen Gewährleistungsansprüche sowie etwaiger schadenersatz- und bereicherungsrechtlicher Rückgriffsansprüche aus dem zugrundeliegenden Sachverständigenvertrag/Reparaturvertrag zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein Ort für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses, zu entnehmen, so hat die Leistung an dem Orte zu erfolgen, an welchem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte. (2) Ist die Verbindlichkeit im Gewerbebetrieb des Schuldners entstanden, so tritt, wenn der Schuld...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Stichtagsprinzip.

Rn 11 Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erbfalls, dh des Todes des Erblassers bzw der nach § 9 VerschG festzustellende Todeszeitpunkt (BGH NJW 01, 2713, 2714 [BGH 23.05.2001 - IV ZR 62/00]). Wertveränderungen nach diesem Zeitpunkt sind grds unbeachtlich (BGH NJW 52, 1173, 1174 [BGH 14.07.1952 - IV ZR 74/52]; 65, 1589, 1590 [BGH 31.05.1965 - III ZR 214/63]). Ausnahmen kennen §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Versorgungsträger kann die bei der internen Teilung entstehenden Kosten jeweils hälftig mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen, soweit sie angemessen sind.mehr

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§ 9 Ansprüche auf Auskunft ... / b) Wertgutachten

Rz. 93 Reichen die dargelegten Tatsachen und vorgelegten Unterlagen nicht aus, damit der Pflichtteilsberechtigte den Wert des Nachlasses selbst ermitteln kann, besteht ein Anspruch auf Ausarbeitung und Vorlage eines Bewertungsgutachtens durch einen unparteiischen Sachverständigen.[222] Bei der Bewertung von betrieblichem Vermögen steht dem Pflichtteilsberechtigten neben dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Prozessuales.

Rn 17 Die Frage der Unverhältnismäßigkeit iSv § 21 II 1 Nr 1 bzw. der Amortisation iSv § 21 II 1 Nr 2 wird bei einem Streit, ob Kosten nach § 21 II oder § 21 III umzulegen sind, idR nur durch ein Gutachten zu ermitteln sein. Die negative Formulierung des § 21 II 1 Nr 1 soll dabei zum Ausdruck bringen, dass derjenige die Unverhältnismäßigkeit zu beweisen hat, der sie behauptet.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Ist zur ordnungsmäßigen Verwaltung, insbesondere zur Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, eine Verfügung erforderlich, die der Vorerbe nicht mit Wirkung gegen den Nacherben vornehmen kann, so ist der Nacherbe dem Vorerben gegenüber verpflichtet, seine Einwilligung zu der Verfügung zu erteilen. 2Die Einwilligung ist auf Verlangen in öffentlich beglaubigter Form zu er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kostendeckende Masse.

Rn 2 Ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist, bestimmt das Nachlassgericht nach eigenem Ermessen. Die ggf von einem Sachverständigen zu schätzende Masse (MüKo/Küpper § 1982 Rz 1) entspricht nicht den Kosten, wenn diese nicht gedeckt sind. Zur Masse gehören dabei auch die Ersatzansprüche gegen den Erben gem §§ 1978 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Werden bewegliche Sachen miteinander untrennbar vermischt oder vermengt, so findet die Vorschrift des § 947 entsprechende Anwendung. (2) Der Untrennbarkeit steht es gleich, wenn die Trennung der vermischten oder vermengten Sachen mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein würde.mehr

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AGS 08/2024, Beschwerde(-be... / III. Verletzung der Kostengesetze?

1. Allgemeiner Prüfungsumfang Im Rahmen der Begründetheit prüft das OVG zunächst, ob der Kostenansatz zu beachtende Kostengesetze verletzt. Dies allein sei im Rahmen der Beschwerde – wie bei der Erinnerung – zu prüfen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 23.11.2018 – 13 OA 494/18; zum Prüfungsumfang der Erinnerung Toussaint, Kostenrecht, 54. Aufl., 2024, GKG § 66 Rn 31 m.w.N.). Denn Geg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Durchsetzung.

Rn 47 Eine Hausgeldschuld wird durch die GdW beigetrieben. Der Verw ist nach § 27 I Nr 1 grds vGw berufen, Ansprüche der GdW gerichtlich geltend zu machen (zum alten Recht BGH NJW 12, 2797 [BGH 01.06.2012 - V ZR 171/11] Rz 6; 11, 1361 Rz 13).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einsichtnahme.

Rn 5 Dem Gesellschafter, der Einsicht begehrt, sind die Unterlagen zugänglich zu machen. Dazu ist ihm angemssener Zutritt zu den Geschäftsräumen zu gestatten. Sein Einsichtsanspruch ist jedenfalls auf Duldung der Kenntnisnahme gerichtet (hM, RGZ 170, 392, 395; Saarbr NZG 02, 669, 670), nach weitergehender Ansicht auch darauf, dass ihm die Unterlagen bereitgestellt werden (Se...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Heilungskosten.

Rn 11 Sie werden in § 843 nicht erwähnt, weil sich für sie die dort behandelte Frage idR nicht stellt: Sie entstehen nicht fortlaufend neu, so dass sich eine Rente für den Ersatz nicht eignet. Bei längerer Dauer können aber die Kosten von Heilmaßnahmen in Raten eingefordert werden (s § 249 Rn 24).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Leistung erfüllungshalber.

Rn 5 Die Leistung erfüllungshalber ist im Gesetz nicht geregelt. Ihre Zulässigkeit kann aber von den Parteien im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit zu jedem Zeitpunkt, bei Vertragsschluss oder nachträglich, vereinbart werden. Diese Vereinbarung bewirkt, dass der Schuldner befugt ist, dem Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung anzudienen und der Gläubiger verpflichtet ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Volkshochschulen

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Volkshochschulen sind Einrichtungen, die auf freiwilliger, überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage Bildungsziele verfolgen (Abschn. 4.22.1 UStAE). Sie sind Einrichtungen, die in Kursen, Arbeitsgemeinschaften, Lehrgängen, Seminaren, Vorträgen, Exkursionen und Filmvorführungen den allgemeinen Bildungsbedürfnissen der Hörer (der Allgemeinhe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Subsidiärer Umlageschlüssel.

Rn 35 Hat der Gebäudeeigentümer keine Bestimmungen getroffen, gilt für die Umlage der Kosten subsidiär § 9a HeizkostenV.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Instanzielle Prüfung.

Rn 51 Die Frage einer ›Gebotenheit‹ ist für jede Instanz gesondert zu prüfen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anspruchsberechtigung.

Rn 1 Vor- und Nacherbe können den Zustand des Nachlasses jeweils auf eigene Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. Sinn und Zweck ist auch hier die Schaffung eines Beweismittels (Soergel/Harder/Wegmann § 2122 Rz 1). Eine Begründung für das Verlangen ist nicht erforderlich. Der Erblasser kann den Vorerben nicht gem § 2136 befreien.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verpflichteter.

1. Überblick. Rn 44 Aus § 16 II 1 verpflichtet sind die – ggf werdenden – WEigtümer. Dies betrifft auch die Kosten eines Rechtsstreits, den der WEigtümer gewonnen hat (AG Pfaffenhofen ZMR 23, 589; s.a. BGH V ZR 139/23; LG Rostock ZWE 23, 369 Rz 14: etwas anderes kann vereinbart werden; auch ein Beschl ist möglich). Ein WEigtümer ist allerdings (erst) durch einen Beschl nach §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Höhe.

Rn 17 Da die Pauschale nicht zu einer verdeckten höheren Miete führen, andererseits aber die voraussichtlichen Kosten decken soll, ist nur die Vereinbarung einer Pauschale in angemessener Höhe zulässig. Dabei sind in Ermangelung anderer Anhaltspunkte dieselben Grundsätze anzuwenden wie bei der Beurteilung der Angemessenheit von Vorauszahlungen (Rn 22).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Barunterhalt.

Rn 3 Gem § 1612b I 1 wird Barunterhalt durch die Entrichtung einer Geldrente gewährt. Die Geldrente dient nach § 1610 II der Deckung des gesamten Lebensbedarfs einschl der Kosten einer angemessenen Ausbildung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1160 BGB – Geltendmachung der Briefhypothek.

Gesetzestext (1) Der Geltendmachung der Hypothek kann, sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist, widersprochen werden, wenn der Gläubiger nicht den Brief vorlegt; ist der Gläubiger nicht im Grundbuch eingetragen, so sind auch die im § 1155 bezeichneten Urkunden vorzulegen. (2) Eine dem Eigentümer gegenüber erfolgte Kündigung oder Mahnung ist unwirks...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Interessen des Vermieters.

Rn 18 Eine berechtigte Zustimmungsverweigerung kann gestützt werden auf: konkrete Gefährdung der Verkehrssicherheit (mobile Auffahrtschienen, AG München NZM 11, 206), die nicht durch Zusage des Mieters kompensiert wird, er werde eine Haftpflichtversicherung abschließen; wenn durch den Umbau das Mietobjekt für Nichtbehinderte nicht mehr oder weitgehend nicht mehr im bisherige...mehr