Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftsanspruch

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / Literaturtipps

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Beweislast bei möglichem Vollmachtmissbrauch

Rz. 99 Auskunftsansprüche nach § 666 BGB haben immer wieder Verfügungen von seitens des Erblassers lebzeitig Bevollmächtigten zum Gegenstand. Streit droht vor allem wegen vom Bankkonto abgehobener Beträge, die dem Bevollmächtigten nach dessen Darstellung vom Erblasser geschenkt worden sein sollen. Abweichend von der üblichen Beweislastverteilung muss der beschenkte Bevollmäch...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / b) Vorlage durch den Gegner

Rz. 34 Befindet sich eine Urkunde im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz der gegnerischen Partei, kann Beweis durch Stellung eines Vorlegungsantrags angeboten werden (§§ 421 ff. BGB). Das weitere Verfahren richtet sich in diesen Fällen nach den §§ 424 ff. BGB. Rz. 35 Voraussetzung ist das Bestehen eines materiellrechtlichen Anspruchs auf Vorlage der Beweisurkunde. Dieser is...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Berufungssumme

Rz. 104 Berufungsfähig sind in Zivilsachen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte. Hierzu können auch Teilurteile gehören.[134] Wird die Berufung nicht ausnahmsweise vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen, ist sie nur zulässig, wenn die Beschwer einen Wert von mehr als 600 EUR hat, § 511 Abs. 2 ZPO. Rz. 105 Bei einer stattgebenden Entscheidung ist nicht das ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Urkundenvorlage durch Dritte

Rz. 37 Aus den gleichen Gründen wie der Gegner kann ein Dritter zur Urkundenvorlage verpflichtet werden (§§ 428 ff. ZPO). Zwangsweise ist die Herbeischaffung in diesen Fällen lediglich im Prozesswege möglich. Rz. 38 Zusätzlich hat das Gericht auch gegenüber Dritten die Möglichkeit, von Amts wegen die Vorlage beweiserheblicher Urkunden aufzugeben ( § 142 ZPO). Ein materiellrech...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / II. Besonderheiten der Verjährung

Rz. 139 Kenntnis vom Erbfall liegt vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte vom Tod des Erblassers[207] bzw. von dessen Todeserklärung nach dem VerschG erfährt. Das gilt auch für einen Nacherben.[208] Rz. 140 An der erforderlichen Kenntnis von der beeinträchtigenden Verfügung fehlt es bei begründeten Zweifeln an deren Wirksamkeit.[209] Dagegen soll die fehlerhafte Auslegung eine...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / bb) Zugewinn

Rz. 173 Auch beim Zugewinn hat sich inzwischen die Meinung, dass die Werte von Antrag und Widerantrag zusammenzurechnen sind, durchgesetzt.[257] Auch hier betreffen Leistungsantrag und Leistungswiderantrag nicht denselben Gegenstand i.S.v. § 39 Abs. 1 FamGKG. Liegt nur der Antrag vor, ist der Streitstoff, der zu überprüfen ist, geringer, als wenn Antrag und Widerantrag vorli...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / III. Bewertung gem. § 50 Abs. 2 FamGKG

Rz. 117 Für die Verfahren über einen Auskunftsanspruch oder über die Abtretung von Versorgungsausgleichsansprüchen ist ein Festwert von 500,00 EUR bestimmt.mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 9. Zwangsvollstreckung des Auskunftstitels

Rz. 162 Der Wert bestimmt sich nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG. Diesem Wert entspricht i.d.R. in den Verfahren gem. §§ 887, 888 ZPO der Wert der Hauptsache. Ist die gem. § 888 ZPO zu vollstreckende Hauptsache der Auskunftsanspruch, soll 1/10 bis ¼ des Wertes des Anspruchs maßgebend sein, dessen Geltendmachung vorbereitet wird.[244]mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 2. Der steckengebliebene Stufenantrag

Rz. 148 Wenn die Auskunft ergibt, dass kein Unterhalt bzw. keine Erhöhung oder Ermäßigung des Unterhalts oder kein Zugewinn gefordert werden kann, und wenn auch die eidesstattliche Versicherung an diesem Ergebnis nichts ändert, kommt es nicht zur Leistungsstufe. Der Antrag wird dann geändert, es werden die bisherigen Kosten eingeklagt.[223] Rz. 149 Es ist die Frage, wie diese...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 5. Antrag/Widerantrag

Rz. 72 Lauten beide Anträge auf Zahlung, sind die Werte zusammenzurechnen. Im übrigen ist zu differenzieren: Es kommt darauf an, mit welchem Ziel der Auskunftsantrag gestellt wird: Soll er die Zahlungsforderung an die Gegenseite vorbereiten oder soll er solide Grundlagen für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs der Gegenseite an den auskunftsfordernden Ehegatten schaffen. Je...mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / 1. Allgemeines

Rz. 146 Der Stufenantrag[221] wird im Unterhalt (§§ 1605 Abs. 1, 1580, 1361 Abs. 1, 4, 1615 Abs. 1 BGB, §§ 12 Abs. 2, 16 Abs. 2 LPartG i.V.m. §§ 259 ff. BGB) gewählt und vor allem im Zugewinn (§§ 1379 m. 259 ff. BGB), kann aber auch bei sonstigen Familiensachen (§ 266 FamFG) vorkommen. § 38 FamGKG stimmt wörtlich mit dem früheren § 44 GKG überein, so dass die Auslegung, die ...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / II. Auskunftsansprüche (§ 4 VersAusglG)

Auch im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen auf eine Hinterbliebenenversorgung nach § 25 VersAusglG sieht der BGH einen Auskunftsanspruch des Berechtigten gegen den Versorgungsträger nach § 4 Abs. 2 VersAusglG als subsidiär gegenüber dem Anspruch gegen die Hinterbliebenen oder Erben an.[14] Danach muss zunächst der Verpflichtete an die Hinterbliebenen oder Erben des Verst...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der Auskunftsansprüche nach § 2057 BGB

Leitsatz Der Auskunftsanspruch des § 2057 BGB stellt keinen Hilfsanspruch zu dem Auseinandersetzungsanspruch einer Erbengmeinschaft gemäß § 2042 BGB dar, sondern einen Hilfanspruch zu den Ausgleichsansprüchen gemäß §§ 2050 ff. BGB. Für die Ausgleichsansprüche gilt seit dem 01.01.2010 die Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB, sodass auch der Hilfsanspruch des § 2057 BGB inner...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und Form des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten, insbesondere Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB (Teil 1)

1 Wenn Erblasser Angehörige durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausschließen, sind bei Eintritt des Erbfalls Konflikte häufig vorprogrammiert. Diese beschränken sich oft nicht auf die persönliche Ebene, sondern werden vermehrt auch gerichtlich ausgefochten. Dabei entzündet sich der Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten immer häufiger bereits bei der F...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / bb) Bewegliche Gegenstände

Zu den Nachlassaktiva gehören des Weiteren bewegliche Gegenstände. Solche sind – ebenso wie sonstige Nachlassaktiva – nicht nur dann aufzuführen, wenn sie im Alleineigentum des Erblassers standen, sondern entgegen einem häufigen Irrglauben auch dann, wenn der Erblasser lediglich Miteigentum oder gar nur Mitbesitz an ihnen hatte. In den beiden letzten Fällen hat der Erbe auch...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der... / Leitsatz

Der Auskunftsanspruch des § 2057 BGB stellt keinen Hilfsanspruch zu dem Auseinandersetzungsanspruch einer Erbengmeinschaft gemäß § 2042 BGB dar, sondern einen Hilfanspruch zu den Ausgleichsansprüchen gemäß §§ 2050 ff. BGB. Für die Ausgleichsansprüche gilt seit dem 01.01.2010 die Regelverjährung gemäß §§ 195, 199 BGB, sodass auch der Hilfsanspruch des § 2057 BGB innerhalb von...mehr

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zerb 9/2018, Verjährung der... / Aus den Gründen

Mit dem angefochtenen Becshluss hat das Landgericht gemäß § 91 a ZPO dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde ist zulässig und begründet. Der mit der (Stufen-)Klage vom 14.2.2018 geltend gemachte Auskunftsansoruch, gerichtet auf Zuwendungen, die die am 15.02.1988 verstorbene B ihrem am 27.11.2006 verstorbenen Sohn R ge...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / aa) Unbewegliche Sachen

Ein klassischer Vermögenswert ist das Eigentum von Erblassern an Immobilien, z. B. bebauten oder unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen. Aber auch Nießbrauchs- und Wohnrechte gehören dazu. Um eine hinreichende Individualisierung zu gewährleisten und dem Pflichtteilsberechtigten ausreichend Anhaltspunkte für die Wertermittlung an die Hand zu geben, hat der Erbe Einzel...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / a) Nachlassaktiva

Zunächst sind die vererblichen Vermögensgegenstände des Erblassers zu benennen, unabhängig davon, ob sie im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB oder – wie häufig die Anteile an Personengesellschaften – durch Sonderrechtsnachfolge vererbt werden.[10] Ebenso muss Auskunft erteilt werden über sämtliche vermögensrechtliche Positionen des Erblassers, die zwar erst mit ...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 3

Auf einen Blick Der Teil 1 des Beitrags hat in die inhaltlichen Anforderungen an eine Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB eingeführt. Unter Auswertung von Rechtsprechung und Literatur wurde aufgezeigt, zu welchen Nachlassaktiva der Erbe im Einzelnen Auskunft schuldet. Ausgangspunkt war dabei die sich aus dem Sinn der Vorschrift ergebende Vorgabe, dass der Pflichtteilsberechtigte...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 1. Tatsächlicher Nachlass

Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bemisst sich neben der Pflichtteilsquote nach dem Nachlasswert. Um den Wert des Nachlasses zu ermitteln, ist zunächst dessen Bestand festzustellen. Der sog. Nettonachlass bestimmt sich aus der Differenz zwischen Nachlassaktiva einerseits und Nachlasspassiva andererseits.[5] Daraus folgt, dass der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten auf dessen...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / 1

Wenn Erblasser Angehörige durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausschließen, sind bei Eintritt des Erbfalls Konflikte häufig vorprogrammiert. Diese beschränken sich oft nicht auf die persönliche Ebene, sondern werden vermehrt auch gerichtlich ausgefochten. Dabei entzündet sich der Streit zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten immer häufiger bereits bei der Frag...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / I. Bestandteile der Auskunft nach § 2314 Abs. 1 BGB

Der Pflichtteilsanspruch des Auskunftsgläubigers bestimmt sich nach dessen Pflichtteilsquote und dem Nachlasswert, vgl. § 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB. Mit Blick auf die Pflichtteilsquote ist dem Pflichtteilsberechtigten daher im Rahmen der Auskunftserteilung nach § 2314 Abs. 1 BGB zunächst mitzuteilen, wie viele gesetzliche Erben der Erblasser hinterlassen hat[2] und ob einer der...mehr

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zerb 9/2018, Inhalt und For... / cc) Rechte

Ferner hat der Erbe Auskunft zu sämtlichen Rechten des Erblassers zu erteilen,[45] selbst wenn diese unsicher oder bedingt sind. In letzterem Fall ist auch zu erläutern, weshalb der Erbe von der Unsicherheit und Bedingung ausgeht. Die Auskunft hat sich grundsätzlich auch auf bereits verjährte Forderungen des Erblassers zu beziehen; das wird nur dann als entbehrlich erachtet,...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / c) Auskunftsanspruch bei hohen Einkünften

Nach § 1580 S. 1 BGB sind die geschiedenen Ehegatten einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen. Im Scheidungsverbundverfahren besteht die Auskunftspflicht von der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags an. Nach § 1580 S. 2 i.V.m. § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterh...mehr

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zerb 7/2018, Wegfall der Ge... / Aus den Gründen

Das Stufenbegehren hat insgesamt keinen Erfolg. (...) Die Anträge sind insgesamt unbegründet und führen zur vollständigen Zurückweisung des Stufenbegehrens. Über die in einem Stufenantrag nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG iVm § 254 ZPO verbundenen Anträge konnte eine einheitliche Entscheidung ergehen, da sich schon bei Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch ...mehr

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FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / IV. Beschwer des zur Auskunft Verpflichteten

Gemäß § 61 Abs. 1 FamFG ist die Beschwerde in vermögensrechtlichen Angelegenheiten nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Für den zur Auskunftserteilung verpflichteten Beteiligten war es nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH allenfalls in Ausnahmefällen möglich, die für sein Rechtsmittel erforderliche Beschwer zu erreichen. Diese Rech...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 1 Gründe:

Die Beschwerde, über die der Senat gemäß § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung entscheidet, hat Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Verbundentscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht. Die Entscheidung über die Scheidung und den Versorgungsausgleich hätte gemäß §...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 2. Prüfung des Sachverhaltes

Neben der Einzelfallprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch genau auf die Sache selbst zu achten. Vielfach "verstecken" sich beim standardisierten Fall auch in der Antragstellung häufig "kleinere" Mängel, die die notwendige Einzelfallbetrachtung gerichtsseits erschweren, auf die aber auf jeden Fall bestanden werden muss. Eine oder, sofern der gewü...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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zerb 7/2018, Wegfall der Ge... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt vom Antragsgegner (geb. am ... 1966) auf der ersten Stufe ihres Stufenbegehrens Auskunft im Hinblick auf etwaige, ihr in Anwendung des § 13 HöfeO zustehende Nachabfindungsansprüche. Die Beteiligten sind Abkömmlinge des am ...2006 verstorbenen M1, geb. am ...1927, und der am ...2016 verstorbenen M2, geborene T, geb. am ...1935. Weitere Abkömmlinge s...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Kein Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren

Rz. 3 Anders als den Beteiligten eines allgemeinen Verwaltungsverfahrens[1] gewährt die AO den Beteiligten des Finanzverwaltungsverfahrens kein Akteneinsichtsrecht. Die Gewährung von Akteneinsicht steht vielmehr im Ermessen der Finanzbehörden.[2] An einer rechtlichen Begründung für diese gesetzgeberische Entscheidung fehlt es. Allerdings kann die Akteneinsichtnahme infolge §...mehr

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FoVo 6/2018, Antrag auf Bestimmung eines Termins zur Ergänzung des Vermögensverzeichnisses (Nachbesserung) beim Selbstständigen

Hat der Schuldner ein äußerlich erkennbar unvollständiges, ungenaues oder widersprüchliches Verzeichnis vorgelegt, so ist er nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Nachbesserung (Ergänzung) verpflichtet (BGH NJW 2004, 2979; BGH NJW-RR 2008, 1163 = FoVo 2009, 14). Der entsprechende Antrag ist an den Gerichtsvollzieher zu stellen. Der nachfolgende Antrag stellt ein Mus...mehr

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zerb 6/2018, Erbrecht und Banken

Michael Ott-Eulberg/Michael Schebesta/Herbert Bartsch zerb verlag, 3. Auflage 2018, 724 Seiten, gebunden, 89 EUR ISBN 978-3-95661-068-4 Ein Leben ohne Konto und unbaren Geldverkehr ist heute beinahe undenkbar. So kommt es, dass damit auch in beinahe jedem Erbfall Konten des Erblassers vorhanden sind. Die Erben haben sich dann zur Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.4.1 Kein Recht auf Auskunft (Abs. 1)

Rz. 31 Die Beschränkung des Auskunftsrechts nach Abs. 1 dient laut Gesetzesbegründung dem Schutz der sozialen Sicherheit, indem es die in § 35 SGB I genannten Stellen vor unverhältnismäßiger Inanspruchnahme schützt (Art. 23 Abs. 1 Buchst. e i. V. m. Abs. 2 Buchst. c und g DSGVO); sofern die Speicherung ausschließlich der Datensicherung oder Datenschutzkontrolle dient, ist zu...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 2 II. Aus der Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde des Schuldners hat in der Sache keinen Erfolg. Der Rechtsreferendar durfte unterschreiben Der unter dem Briefkopf des vorinstanzlichen Rechtsanwalts der Gläubigerin angefertigte Beschwerdeschriftsatz ging innerhalb der laufenden Beschwerdefrist beim Amtsgericht ein. Dieser Schriftsatz wurde nicht von dem Rechtsanwalt selbst unterzeichnet, sondern mit dem V...mehr

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FoVo 5/2018, Herausgabe von... / 3 Der Praxistipp

Prozessrecht bei Daten: zwischen Auskunft und Herausgabe In der zunehmend automatisierten und digitalisierten Arbeitswelt kommt auch das Vollstreckungsrecht an seine Grenzen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Zwangsvollstreckung schon im Erkenntnisverfahren beginnt, muss der Bevollmächtigte des Gläubigers schon bei der Abfassung des Klageantrages bedenken, wie er den Ans...mehr

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zerb 5/2018, Konkludenter W... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision hat im Ergebnis keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Der Beklagte sei den Klägern gegenüber zur Herausgabe der noch vorhandenen Wertpapiere sowie zur Erstattung des Wertes der von ihm veräußerten Wertpapiere aus dem Depot verpflichtet, da er diese ohne Rechtsgrund erlangt habe und sie somit B...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / III. Schlussfolgerungen für die Praxis

"Fake News" und "alternative Fakten" haben im Zivilprozess nichts zu suchen. Nicht mit der Wahrheit übereinstimmender Parteivortrag missbraucht die Justiz zu unlauteren, eigennützigen Zwecken. Dies gilt für unwahre Behauptungen ebenso wie für wider besseres Wissen erklärtes Bestreiten, denn solches führt zu unnötigen Beweisaufnahmen, längerer Prozessdauer und unter Umständen...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / c) Lösung des Ausgangsfalls

Dieser Beispielsfall macht das ganze Dilemma deutlich, in welches der Antragsteller gerät, wenn ein Folgeantrag ohne Abwägen der Chancen und Risiken gestellt wird. Einmal im Verbund bedeutet immer im Verbund. Die Chancen, eine Abtrennung gemäß § 140 Abs. 2 Nr. 5 FamFG zu erreichen, hängen davon ab, ob der Richter im Rahmen des ihm eingeräumten freien Ermessens die gesetzlich...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 2. Ausweg Teilbeschluss?

Eine mögliche Lösung wäre es, wenn das Gericht zumindest einen Teilbeschluss über den selbst nach Vortrag des Antragsgegners unstrittigen Teilbetrag erlassen könnte und würde. Gerade hierauf kann ein Antragsteller aber keinesfalls vertrauen. Eine Teilentscheidung darf nämlich nach der Rechtsprechung über eine einzelne Position des Anspruches in der Regel nicht ergehen.[16] D...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Benz, Rückforderung von Sozialleistungen, die in Ausführung eines später aufgehobenen Urteils erbracht worden sind, WzS 1990 S. 353. Bormann, Zur Rückforderung von zu Unrecht an den Pfändungsgläubiger erbrachten Zahlungen, DAngVers 2001 S. 454. Dörr, Rückforderung nach Rentenüberzahlung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. Escher-Weingart, Die Rückforderung überbezahlter ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 Altmann, Rückforderung von Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen, NZS 2009 S. 665. Bieback, Probleme der Einjahresfrist bei der Rücknahme, SGb 1995 S. 141. Dörr, Rücknahme oder Aufhebung von Verwaltungsakten, RVaktuell 2008 S. 319. ders., Bescheidkorrektur post mortem (Rentenversicherung), SGb 2012 S. 9. ders., Bescheidkorrektur, Rückforderung, sozialrechtl...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 66 Benz, Aufhebung von Verwaltungsakten mit Dauerwirkung nach § 48 Abs. 3 SGB X, WzS 1985 S. 65. Bienert, Zur Rückforderung von überbezahltem Arbeitslosengeld bei Leistung für "falsche Zeiträume", info also 2015 S. 53. Conradis, Die Durchbrechung bestandskräftig belastender Verwaltungsakte – insbesondere § 44 SGB X, ASR 2010 S. 249. Dahm, Verfassungskonforme Anwendung des §...mehr

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Jansen, SGB X § 74 Übermitt... / 2.4 Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 16 Ehegatten haben gegenseitige Auskunftsansprüche nach § 4 Abs. 1 VersAusglG zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Ersatzweise besteht nach § 4 Abs. 2 VersAusglG ein Auskunftsanspruch gegen die Versorgungsträger. Rz. 17 Im Gegensatz zu Nr. 2 Buchst. a besteht nach Buchst. b für beide Beteiligte, also sowohl für die ausgleichsberechtigte als auch für die letztlich a...mehr