Fachbeiträge & Kommentare zu Auskunftspflicht

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Amtsverfahren (§ 236 Abs. 1 FamFG)

a) Adressat der Auskunftsverpflichtung Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zu...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / C. Allgemeiner Auskunftsanspruch aus § 242 BGB

Rz. 95 In besonderen Fällen wird § 242 BGB eine allgemeine Auskunftspflicht hergeleitet. Dies ist nicht ausgeschlossen, denn § 1580 BGB und § 1605 BGB regeln nur einen Teilbereich.[145] Eine solche Auskunftspflicht ergibt sich aus § 242 BGB als Folge einer besonderen Rechtsbeziehung. Voraussetzung ist, dass der Auskunftbegehrende über das Bestehen oder den Umfang seines Recht...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VI. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Antragsverfahren § 235 Abs. 2 FamFG)

Rz. 127 Das Familiengericht muss nach § 235 Abs. 1 FamFG vorgehen, wenn ein Beteiligter dies beantragt und der andere Beteiligte einer Auskunftspflicht i.S.d. §§ 1605, 1580 BGB nicht nachgekommen ist. Anders als in § 235 Abs. 1 FamFG wird hier also auf einen materiellrechtlichen Auskunftsanspruch zwischen den Beteiligten abgestellt. Rz. 128 Der Antrag unterliegt dem Anwaltszw...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Umfang der Auskunftsverpflichtung des Dritten

Rz. 142 Die Auskunftspflicht Dritter erstreckt sich nur auf die Einkünfte eines Beteiligten, abweichend von § 235 FamFG nicht aber auf das das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.[223] Rz. 143 Dagegen sind Erträge des Vermögens, wie etwa Zinsen, mitzuteilen, denn diese zählen zu den Einkünften.[224] Der Bestand des Vermögens zu einem bestimmten Sti...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte § 236 Abs. 4 FamFG

Rz. 153 Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrechte können einer Auskunftserteilung nicht entgegengehalten werden, denn dem Unterhaltsinteresse gebührt der Vorrang von Geheimhaltungsinteressen.[237] Für die Auskunftsperson gelten die Rechtsfolgen des § 390 ZPO (Auferlegung der Kosten, Festsetzung von Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft im Falle der unberechtigten Weigerung).mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / I. Berechtigtes Interesse

Rz. 201 Ein solches berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine andere zumutbare Möglichkeit hat, sich über die Entwicklung und die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu informieren. Die persönlichen Verhältnisse des Kindes, auf die sich die Auskunftspflicht erstreckt, sind alle für sein Befinden und seine Entwicklung wesentlichen tatsächlichen oder rechtl...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Äußerer Rahmen der Auskunftsverpflichtung

Rz. 108 Das Gericht kann nach pflichtgemäßem Ermessen Auskunft über die Einkünfte, das Vermögen und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen, "soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist ". Der äußeren Rahmen für den zulässigen Umfang der gerichtlichen Auskunftsauflage ist damit mindestens so weit zu ziehen wie bei der aus § 1605 BGB ges...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Adressat der Auskunftsverpflichtung

Rz. 139 § 236 Absatz 1 FamFG erlaubt dem Gericht, bestimmte Auskünfte und Belege zum Einkommen dann bei Dritten anzufordern, wenn ein Beteiligter innerhalb der hierfür gesetzten Frist einer nach § 235 Abs. 1 FamFG bestehenden Verpflichtung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist. Davon umfasst werden auch solche Anordnungen, die zuvor nach § 235 Abs. 2 FamFG – also auf...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 4. Anfechtbarkeit des Auskunftsverlangens § 236 Abs. 5 FamFG

Rz. 154 Die Beteiligten können die Auskunftsauflage an Dritte nicht anfechten.[238] Daraus wird hergeleitet, dass eine Anfechtbarkeit der Entscheidung für den nicht am Verfahren beteiligten Dritte durch Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG [239] bzw. analoge Anwendung des § 390 Abs. 3 ZPO [240] gegeben ist. Die Gegenansicht führt aus, dass Dritte nur gegen die Verhängung von Zwangs...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Antragsverfahren (§ 236 Abs. 2 FamFG)

Rz. 148 Nach § 236 Abs. 2 FamFG ist das Gericht verpflichtet, die in § 236 Abs. 1 FamFG aufgeführten Auskünfte bei Dritten anzufordern, sofern die Voraussetzungen dieses Abs. 1 erfüllt sind und der andere Beteiligte des Unterhaltsverfahrens dies beantragt. Rz. 149 § 236 Abs. 2 FamFG stellt zwar nach der Gesetzesbegründung eine Parallelregelung zu § 235 Abs. 2 FamFG dar.[231] ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / c) Form der Auskunftsverpflichtung

Rz. 146 Auch hier veranlasst das Gericht die Einholung der Auskünfte durch prozessleitende Verfügung; eines förmlichen Beweisbeschlusses bedarf es nicht. Die Auflage ist dem Adressaten zuzustellen, wenn eine Frist gesetzt wurde (§ 113 Abs. 1 S. 1 FamFG i.V.m. § 329 Abs. 2 S. 2 ZPO).[228] Die Anordnung kann in jeder Tatsacheninstanz ergehen.[229] Rz. 147 Nach § 235 Abs. 3 FamF...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / III. Umfang der geschuldeten Auskunft

Rz. 106 Der Adressat des gerichtlichen Auskunftsverlangens ist verpflichtet, Auskunft über seine Einkünfte, sein Vermögen und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen, soweit dies ihm in der Auflage aufgegeben ist. 1. Individuelle Auskunftsauflage des Gerichts Rz. 107 Maßgebend für die konkret zu erteilende Auskunft ist individuelle gerichtliche Auflage...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Voraussetzungen des Auskunftsanspruches nach § 1605 BGB

Rz. 6 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Zudem muss der sich daraus ergebende Auskunftsanspruch fällig sein. Rz. 7 Die gewünschte Auskunft muss für...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Auskunft über eigene Unterhaltsansprüche

Rz. 27 Die Auskunftspflicht des volljährigen Kindes erstreckt sich auch auf seine Einkünfte und sein Vermögen, wozu auch ein Anspruch auf Barunterhalt gegen jeden Elternteil gehört.[51]mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 1. Individuelle Auskunftsauflage des Gerichts

Rz. 107 Maßgebend für die konkret zu erteilende Auskunft ist individuelle gerichtliche Auflage. Praxistipp:mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Pflicht zur Vorlage von Belegen

Rz. 118 Das Gericht kann auch die Auflage machen, bestimmte Belege vorzulegen (siehe Rdn 56). Die verlangten Belege müssen in der Auflage genau bezeichnet werden. Das Gericht darf nur vorhandene Belege anfordern, nicht die Erstellung von Belegen aufgeben (etwa die Vorlage einer noch nicht erstellten Einkommensteuererklärung).[177] Rz. 119 In der Praxis sind bei nicht selbstst...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / III. Auskunftsanspruch

Rz. 61 Ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besteht ein Auskunftsanspruch hinsichtlich des Anfangsvermögens und des Endvermögens (§ 1379 BGB).[63] Rz. 62 Gegenstand der Auskunftspflicht ist der Bestand des jeweiligen Endvermögens, bezogen auf diesen Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags sowie das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung. Zum Vermögen gehör...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IV. Auskunftsansprüche ab Zustellung des Scheidungsantrages

Rz. 176 Erst durch die Zustellung des Scheidungsantrages wird der Stichtag für die Feststellung des Endvermögens gem. § 1375 BGB gesetzt, so dass zu diesem Zeitpunkt ggf. die Notwendigkeit entsteht, eine entsprechende Auskunft einzufordern (§ 1579 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Wegen der Nichterfüllung der Auskunftspflicht nach § 1379 Abs. 2 BGB kann der vorzeitige Ausgleich des Zugewinn...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / IV. Anspruch auf vorzeitigen Zugewinnausgleich (§§ 1385, 1386 BGB)

Rz. 159 Der ausgleichsberechtigte Ehegatte kann vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wennmehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / X. Antragsmuster

Rz. 155 Antragsmuster aus Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Bearbeiter Herrmann) mit frdl. Genehmigung des Luchterhand-Verlages. Rz. 156 Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG Muster 20.1: Antrag auf Auskunft gegen Verfahrensbeteiligten § 235 FamFG In der Familienstreitsache _________________________ Aktenzeichen _________________________ wird beantragt...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Zusätzliche Auskunftsansprüche

Rz. 177 BGH v. 13.12.2017 – XII ZB 488/16 [276] Zitatmehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / I. Zahlungsverfahren

Rz. 101 Erforderlich ist ein Unterhaltsverfahren mit einem bereits bezifferten Zahlungsantrag.[155] Solange bei einer Stufenklage kein bezifferter Leistungsantrag gestellt ist, darf das Gericht keine Auskünfte nach § 235 Abs. 1 FamFG anordnen und es besteht keine Anordnungspflicht auf Antrag eines Beteiligten nach § 235 Abs. 2 FamFG.[156] Rz. 102 Hat der Antragsteller im Stuf...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / IV. Kein Amtsermittlungsgrundsatz

Rz. 121 Mit den Regelungen der §§ 235, 236 FamFG wird das Prinzip der Dispositionsmaxime in Unterhaltssachen nicht verändert; es gilt nicht das Amtsermittlungsprinzip.[179] Denn in Familienstreitsachen obliegt es aufgrund der Verweisung in § 113 Abs. 1 FamFG auch weiterhin den Beteiligten, die für sie günstigen Tatsachen selbst vorzutragen (Beibringungsgrundsatz),[180] denn ...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VIII. Anfechtbarkeit

Rz. 137 Diese Entscheidungen des Gerichts sind nicht selbstständig anfechtbar. Dies folgt bereits aus ihrem Charakter als bloße Zwischenentscheidung. Rz. 138 Ein Verstoß gegen § 235 FamFG kann nur inzident mit der Anfechtung der Hauptsache überprüft werden (§ 58 Abs. 2 FamFG).[218] Dieser Verfahrensfehler führt aber nur dann zur Abänderung der Endentscheidung, wenn in der Sac...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / b) Auskunft zum Vermögen

Rz. 23 Da auch der Stamm des Vermögens Einfluss auf die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Pflichtigen[43] (vgl. § 17 Rdn 44) bzw. beim Unterhaltsberechtigten auf seinen Bedarf haben kann, muss auch darüber Auskunft erteilt werden. Auch wenn eine Verpflichtung zur Verwertung des Vermögensstammes nicht bestehen sollte, kann das Vermögen für den Fall fiktiver Anrechnu...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Rechtsfolgen

Rz. 132 § 235 Abs. 3 FamFG verpflichtet den Adressaten einer Auskunftsauflage, der Auskunft erteilt hat,[207] zur Mitteilung von Veränderungen, wenn sich Umstände, die der begehrten Auskunft zugrunde liegen, wesentlich verändert haben.[208] Die Mitteilungspflicht bezieht sich auf solche Umstände, die Gegenstand der Anordnung nach § 235 Abs. 1 FamFG sind. Auf diese Mitteilung...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / III. Anspruchsgegner

Rz. 207 Der Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB setzt nicht voraus, dass der Auskunftsverpflichtete die Obhut über das Kind ausübt. Grundsätzlich kommt daher auch ein auf Umgangskontakte beschränkter Elternteil als Anspruchsgegner in Betracht.[280] Die Auskunftspflicht trifft in entsprechender Anwendung des § 1686 BGB in erster Linie die Person, die als Inhaber des Sorgerechts ...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / IV. Wechselseitige Auskunftsansprüche der unterhaltspflichtigen Elternteile

Rz. 105 Das Kind hat gegen beide Elternteile einen Auskunftsanspruch aus § 1605 BGB, ebenso können die Eltern vom Kind Auskunft verlangen. Jedoch haben auch die beiden anteilig haftenden Elternteile einen Auskunftsanspruch gegeneinander, den die Rspr. jedoch auf § 242 BGB stützt. Denn zwischen den Eltern besteht kein Unterhaltsanspruch, der aber Grundlage des Auskunftsanspruc...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 3. Auskunft über Einkünfte der neuen Ehefrau

Rz. 28 Der zum Kindesunterhalt Verpflichtete muss auf Anfrage auch Angaben über die Einkünfte seiner neuen Ehefrau machen, um deren vorrangigen Anteil am Familienunterhalt bestimmen zu können.[52] Ein direkter Anspruch des Kindes gegen die neue Ehefrau des Vaters besteht mangels Verwandtschaftsverhältnisses nicht. Rz. 29 Rz. 30 Denn Ehegatten haben nach den §§ 1360, 1360a BGB...mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / aa) Bestehen des Auskunftsanspruches

Rz. 62 Der Auskunftsanspruch ist ein unselbstständiger Hilfsanspruch zum jeweiligen Unterhaltsanspruch. Folglich müssen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs gegeben sein, die von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien unabhängig sind. Der zugrunde liegende Auskunftsanspruch muss daher bestehen und fällig sein (zur Fälligkeit siehe Rdn 67...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / 2. Stufenantrag

Rz. 74 Mit einem Stufenantrag kann gleichzeitig ein Auskunftsanspruch und der noch nicht bezifferte Zahlungsantrag rechtshängig gemacht werden (§ 113 FamFG i.V.m. § 254 ZPO). Der Auskunftsantrag nach § 1613 Abs. 1 BGB kann mit einem Abänderungsbegehren nach den §§ 238, 239 FamFG kombiniert werden (sog. Stufenabänderungsverfahren) mit dem Ziel der rückwirkenden Änderung auf d...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auskunftsansprüche zur Vorbereitung des Zugewinnausgleichs

Rz. 157 Während der Ehe – also auch noch während der Trennungszeit bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe – besteht unabhängig von der Art des Güterstandes eine Informationsverpflichtung aus § 1353 BGB mit dem Inhalt, jeweils dem anderen Ehegatten einen groben Überblick über wesentliche Vermögensbestandteile und ihren Wert zu geben.[154] Dieser Informationsanspruch, der k...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / V. Ablauf des gerichtlichen Verfahrens (Amtsverfahren § 235 Abs. 1 FamFG)

Rz. 122 Die Auflage des Gerichts muss – schon im Hinblick auf die daran anknüpfenden Mitteilungspflichten aus § 235 Abs. 3 FamFG – möglichst konkret bezeichnet sein.[182] Bei der Auflage zu einer Auskunft über Einkommen muss auch der Zeitraum genau bestimmt werden, für den die Auskunft erteilt werden soll. Hierzu muss sowohl das Anfangsdatum als auch das Enddatum angegeben w...mehr

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§ 24 Rechtsmittel / B. Beschwerdewert und Zulassung der Beschwerde

Rz. 18 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten muss der Beschwerdewert von 600 EUR erreicht sein. Problematisch ist dies bei Auskunftsverfahren. Rz. 19 BGH, Beschl. v. 8.3.2017 – XII ZB 471/16 [17] Zitat 1. Der Wert der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verpflichtung zur Auskunftserteilung bemisst sich nicht nach dem – mit dem Auskunftsanspruch vorbereiteten – beabsichtigten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit des Vermögensverzeichnisses

Rz. 27 Die Vorlage der schriftlichen Vermögensauskunft wird im Verhandlungstermin ergänzt durch die mündliche Erklärung des Vollstreckungsschuldners, dass er an Eides statt versichere, die in dem Vermögensverzeichnis enthaltenen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht und nichts verschwiegen zu haben. Die Vermögensauskunft ist also stets eides...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3.1.1 Begriff

Rz. 40 Die DSGVO regelt die Rahmenbedingungen für Datenschutz und Datensicherheit. Hierbei führt sie für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen risikobasierten Ansatz ein. Dies bedeutet: Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung. Immer dann, wenn eine Da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2022, Der Arbeitgeb... / II. Die Lösung

Drei Dimensionen der Auskunft Ist die Forderungspfändung erfolgt, so entfaltet sich ein Auskunftssystem, das in seinen unterschiedlichen Voraussetzungen gesehen und angewandt werden muss:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.2 Ansprech- und Kontaktstellen innerhalb der Rehabilitationsträger (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 9 Den Leistungsträgern ist zwar überlassen, in welcher Form sie ihre Informationsangebote verbreiten, sie werden nach § 12 Abs. 1 Satz 3 allerdings verpflichtet, intern eine Ansprech- und Kontaktstelle einzurichten, die genau dieses sicherstellt. Rehabilitationsträger haben darüber hinaus eigene Ansprechstellen zu benennen, die nicht nur den Leistungsberechtigten Informa...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 2.1 Maßnahmen zur Erkennung des Rehabilitationsbedarfes (Abs. 1)

Rz. 4 Die Rehabilitationsträger werden durch § 12 Abs. 1 verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung eines Rehabilitationsbedarfes zu ergreifen. Hierbei handelt es sich um ein subjektiv einklagbares Recht, welches der Leistungsberechtigte von den Rehabilitationsträgern im Wege der allgemeinen Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG einfordern kann. Darüber hina...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 12 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Zweck dieser Vorschrift ist es, die Rehabilitationsträger mehr als bisher zur Beratung von potenziellen Leistungsempfängern zu veranlassen, und sie darüber hinaus zu verpflichten, auch organisatorisch mehr als bisher dafür Sorge zu tragen, dass das Ziel einer rechtzeitigen und umfassenden Antragstellung durch die Leistungsberechtigten erreicht wird. Insoweit handelt es...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Personen, die gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 als abhängig Beschäftigte versicherungspflichtig sind, hat der Arbeitgeber die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28d SGB IV) an die zuständige Krankenkasse als Einzugsstelle zu zahlen (§ 174 Abs. 1, § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV, § 3 Abs. 1 Satz 1 BVV)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG , GrStG § 19... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Im Steuermessbetragsverfahren ist sowohl über die persönliche und sachliche Steuerpflicht ( § 184 Abs. 2 S. 1 AO, § 13 GrStG Rz. 12) als auch über die Gewährung von Grundsteuervergünstigungen zu entscheiden. Die Anzeigepflicht nach § 19 Abs. 1 GrStG gilt im Zusammenhang mit allen Steuerbefreiungstatbeständen nach §§ 3, 4 i. V. m. §§ 5 – 8 GrStG und allen außerhalb des Gr...mehr

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Man unterscheidet vor allem den Gebührenstreitwert, den Zuständigkeitsstreitwert und den Rechtsmittelstreitwert. Im Fall geht es um den Rechtsmittelstreitwert. Dieser ist auch im Wohnungseigentumsrecht stets nach §§ 3ff. ZPO zu ermitteln. Auskunft und Rechtsmittelstreitwert Beim Rechtsmittelstreitwert ist zu unterscheiden, wer Rechtsmittelführer ist: Ist die Kla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.1 Aufgaben

Rz. 3 Die Versichertenältesten haben nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung des Versicherungsträgers zu den Versicherten und sonstigen Leistungsberechtigten (z. B. Angehörigen der Versicherten) herzustellen, diese zu beraten und zu betreuen. Der Begriff des Versichertenältesten legt zwar die Vermutung nahe, dass es sich um Arbeitnehmer und Arb...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der Kläger macht im Wege der Stufenklage seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Beklagten als Alleinerben seines im Jahre 2010 verstorbenen Vaters geltend. Durch rechtskräftiges Teil-Anerkenntnisurteil des LG Kiel wurde der Beklagte verurteilt, Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Erblassers durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses nach § 2314 BGB zu ert...mehr

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FoVo 03/2022, Keine Ablehnu... / 2 II. Die Entscheidung

Das AG folgt dem Gläubiger Die Erinnerung ist überwiegend zulässig und begründet. Die Erinnerung ist hinsichtlich des Antrags, den GV zur Zustellung anzuweisen, zulässig, im Übrigen unzulässig. Erinnerung als statthaftes Rechtsmittel Die Erinnerung nach § 766 Abs. 2 ZPO ist statthaft. Die Ablehnung des Gerichtsvollziehers, im Zwangsvollstreckungsverfahren eine Zustellung im Par...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Aufklärungen und Nachweise

Rn. 15 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Zu den Duldungspflichten der gesetzlichen Vertreter einer KapG aus § 320 Abs. 1 Satz 1 kommen in § 320 Abs. 2 auch Verpflichtungen zur aktiven Unterstützung des AP (Mitwirkungspflichten). Die gesetzlichen Vertreter müssen dem AP alle Aufklärungen und Nachweise geben, die "für eine sorgfältige Prüfung notwendig sind" (§ 320 Abs. 2 Satz 1). Mit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtswidrigkeit

Rn. 33 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 § 333 enthält das Tatbestandsmerkmal "unbefugt". Dem stehen solche Handlungen entgegen, die berechtigt sind. Derartige Handlungen können an sich tatbestandsmäßig sein, führen aber nicht zur Strafbarkeit, wenn für sie ein Rechtfertigungsgrund besteht. Die Tat kann durch die Einwilligung des zuständigen Organs des UN zur Offenbarung des Geheimn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorlagepflicht

Rn. 8 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die gesetzlichen Vertreter einer prüfungspflichtigen KapG haben den JA und den Lagebericht sowie ggf. den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach deren Aufstellung unverzüglich dem AP vorzulegen (vgl. § 320 Abs. 1 Satz 1). "Unverzüglich" bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 BGB). Mit dieser Vorschrift soll der AP in die Lage...mehr