Fachbeiträge & Kommentare zu Ausland

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 12.1.2 Inhalte des Local Files

Die landesspezifische, unternehmensbezogene Dokumentation ("Local File") setzt sich im Wesentlichen aus der Sachverhalts- und der Angemessenheitsdokumentation zusammen. Für den Nach-BEPS-Zeitraum ist dies nun ausdrücklich gesetzlich geregelt.[595] Nachfolgend werden die notwendigen Inhalte für das Local File im Nach-BEPS-Zeitraum gemäß der GAufzV 2017 dargestellt. Auch für de...mehr

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ZErb 02/2023, Rückforderung... / VII. Ausland – Fiktiver Nachlass

Vorsicht ist dagegen bei Auslandsberührungen geboten, wenn es darum geht, durch die Schenkung den späteren steuerpflichtigen Nachlass im Ausland zu mindern: In manchen Staaten, z.B. den USA, kommt es für die Herausnahme des Schenkgegenstands aus dem Nachlass auch bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer auf den wirtschaftlichen Vollzug der Schenkung an. Dann gilt jedenfalls eine S...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausland: Betriebsverfassungs- und Tarifrecht

Zusammenfassung Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Dabei stellt sich jedoch die Frage, inwiefern der Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts hat und inwiefern diese kollektiven Vorschriften Rege...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausland: Besondere Arbeitgeberpflichten und Beendigung des Einsatzes

Zusammenfassung Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Die Vorbereitung des Auslandseinsatzes von Mitarbeitern bedarf sorgfältiger Planung und Organisation seitens des Arbeitgebers. Insoweit ist zur Einrichtung eines entsprechenden HR-Workflows zu raten...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2 Kündigungsschutz

Wehrt sich der Arbeitnehmer gegen die Kündigung, sind das deutsche Kündigungsschutzgesetz und ggf. das Betriebsverfassungsgesetz mit der Beteiligung des Betriebsrats anwendbar.[1] Hierzu muss der im Ausland tätige Arbeitnehmer jedoch weiterhin dem in Deutschland gelegenen Betrieb angehört.[2] Es geht dabei nicht um eine unzulässige Ausstrahlung des BetrVG bzw. des Kündigungs...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Dabei stellt sich jedoch die Frage, inwiefern der Auslandsaufenthalt Auswirkungen auf die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts hat und inwiefern diese kollektiven Vorschriften Regelungen zu Ausla...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Umfang der Anwendung des BetrVG

Bei trotz der Auslandstätigkeit fortbestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Zugehörigkeit des Arbeitnehmers zum inländischen Betrieb bleibt das Betriebsverfassungsrecht grundsätzlich umfassend anwendbar. Dies gilt zunächst für die Ermittlung und Berechnung der Betriebs- oder Unternehmensgröße.[1] Die im Ausland tätigen Mitarbeiter sind aktiv und passiv wahlberechtigt. Eine...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2.2 Zahlung des Mindestlohns

Der vorübergehend im Ausland tätige Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Abs. 1 MiLoG. Voraussetzung ist, dass deutsches Arbeitsrecht als Vertragsstatut vereinbart worden ist oder nach den Regeln des Rom I-VO als zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht unabhängig vom gewählten ausländischen Vertragsstatut anwendbar ist.[1] Insofern kommt es nicht entsc...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Anwendbarkeit des BetrVG

Räumlicher Anwendungsbereich des BetrVG Für das Betriebsverfassungsrecht gilt in räumlicher Hinsicht das Territorialitätsprinzip. Danach ist die Zuständigkeit des Betriebsrats auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt.[1] Auf einen im Ausland gelegenen Betrieb ist das BetrVG daher nicht anwendbar. Das Gesetz gilt nur für alle in der Bundesrepublik Deutschl...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.3 Einzelne Mitbestimmungstatbestände

Personelle Angelegenheiten Die Mitbestimmungsrechte in personellen Angelegenheiten sind grundsätzlich vollumfänglich anwendbar. Das Mitbestimmungsrecht umfasst insbesondere die personellen Einzelmaßnahmen im Ausland. Die Mitbestimmung bei Einstellungen gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG entfällt jedoch dann, wenn der Mitarbeiter von vornherein und sofort im Ausland eingesetzt werden so...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.3 Steuerrecht

Für die steuerlichen Folgen einer Auslandstätigkeit ist zunächst entscheidend, ob für den Arbeitsvertrag ein zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie dem Einsatzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist. Ein solches Abkommen regelt die steuerliche Behandlung der jeweiligen Einkommensarten, um eine Doppelbesteuerung im Quellen- und Ansässigkeitsstaat zu vermeide...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.1 Ablauf einer Befristung

Der auf einer wirksamen Befristungsabrede beruhende Auslandseinsatz[1] endet mit Zeitablauf oder dem Projektende. Handelt es sich um eine Befristung des Arbeitsvertrages i. S. d. TzBfG, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Ablauf der Befristung unter Beachtung der Fristen des § 15 TzBfG mitzuteilen. Aufgrund u. U. eingeschränkter Kontrollmöglichkeiten sollte der Arbeitgeb...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatprinzip"). § 4 Abs. 1 SGB IV durchbricht dieses Prinzip als "Entsendung im Sinne einer Ausstrahlung" für Arbeitnehmer, ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2 Tarifrecht

Deutsche Tarifvertragsparteien haben eine Regelungskompetenz grundsätzlich nur für solche Arbeitsverhältnisse, die deutschem Arbeitsrecht unterliegen.[1] Daran ändert die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags nichts, weil sie nur die fehlende Tarifbindung ersetzt, nicht aber den Geltungsbereich des Tarifvertrags erweitert.[2] Die Anwendbarkeit deutscher Tarifvert...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2 Beendigung des Auslandseinsatzes

Die Beendigung des Auslandseinsatzes kann planmäßig oder außerplanmäßig erfolgen. Eine planmäßige Beendigung hängt von der Ausgestaltung des Auslandseinsatzes ab. Dabei kann es sich bspw. um einen projekt- oder zeitbezogenen Fristablauf handeln. Zu beachten sind die Anforderungen an die Beendigung durch Befristung nach dem TzBfG, insbesondere die Mitteilung an den Arbeitnehm...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Mitarbeitern im Ausland ist in den letzten Jahren zunehmend eine Selbstverständlichkeit und Notwendigkeit in vielen Unternehmen geworden. Die Vorbereitung des Auslandseinsatzes von Mitarbeitern bedarf sorgfältiger Planung und Organisation seitens des Arbeitgebers. Insoweit ist zur Einrichtung eines entsprechenden HR-Workflows zu raten. Arbeitsrechtl...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1.1 Einzelne Fürsorgepflichten vor, während und nach der Entsendung

Ein Auslandseinsatz begründet für den Arbeitgeber neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Nebenpflichten verschiedene besondere Fürsorgepflichten, die sich vorrangig auf die besonderen länderspezifischen Umstände des ausländischen Arbeitsorts beziehen. Die wichtigsten Bereiche betreffen: vorbereitende Informations- und Hinweispflichten (z. B. Sicherheits- oder Sprachschulung...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1.2 Travel-Risk-Management

Konkreter Ausdruck und Umsetzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Konkretisierung von § 618 BGB sowie des Arbeitsschutzgesetzes/Arbeitssicherheitsgesetz ist die Installation eines umfassenden "Travel-Risk-Management". Seit kurzem liegt dazu der ISO-Standard 31030 [1] vor. Aus diesem ergeben sich umfassende, konkrete Schritte zur strukturierten Einrichtung eines unterne...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2.3 Ausübung des Rückrufs – Ermessenskontrolle im Einzelfall

Die Ausübung des Rückrufs im Einzelfall muss "billigem Ermessen"[1] entsprechen und unterliegt im Streitfall einer gerichtlichen Billigkeitskontrolle. Regelmäßig wird die Bestimmung einer angemessenen Frist bis zur Rückkehr erforderlich sein, dazu kommt die Übernahme entstehender Extrakosten, aber auch die Auswahl zwischen mehreren Mitarbeitern, die im Ausland tätig sind und...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.1 Kündigungsmöglichkeit

Problematisch ist bei einem Auslandseinsatz die Erklärung von Kündigungen. Dies gilt insbesondere, wenn damit lediglich die Entsendung beendet werden soll, das Arbeitsverhältnis i. Ü. aber bestehen bleiben soll. Insoweit ist zwischen dem Einvertragsmodell und dem Zweivertragsmodell zu unterscheiden. Kündigung beim Einvertragsmodell Handelt es sich wie beim Einvertragsmodell re...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen

1.2.1 Arbeitsbedingungen nach der Arbeitnehmerentsenderichtlinie Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie (Entsende-RL)[1] bzw. die jeweiligen mitgliedstaatlichen Umsetzungsgesetze verpflichten jedes Unternehmen innerhalb der EU, für die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzten Arbeitnehmer mindestens die Arbeitsbedingungen einzuhalten, die auch für die einheimischen Arbeitnehme...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Vorgaben

1.4.1 Aufenthaltsrecht Der Auslandseinsatz von Mitarbeitern erfordert neben den arbeitsrechtlichen Besonderheiten die Einhaltung und Wahrung öffentlich-rechtlicher Vorgaben des Einsatzstaates. Dies betrifft die vorbereitende Beantragung sämtlicher Aufenthaltstitel wie Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung – dies gilt v.a. beim Einsatz in Nicht-EU-Staaten, währe...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1 Betriebsverfassungsrecht

1.1 Anwendbarkeit des BetrVG Räumlicher Anwendungsbereich des BetrVG Für das Betriebsverfassungsrecht gilt in räumlicher Hinsicht das Territorialitätsprinzip. Danach ist die Zuständigkeit des Betriebsrats auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt.[1] Auf einen im Ausland gelegenen Betrieb ist das BetrVG daher nicht anwendbar. Das Gesetz gilt nur für alle in...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3 Kündigung

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist auch während des Auslandseinsatzes nach den allgemeinen Grundsätzen möglich. Zu beachten ist, dass u. U. das anwendbare ausländische Recht zusätzliche Kündigungsbeschränkungen enthält, die bei einer Kündigung zu beachten sind. 2.3.1 Kündigungsmöglichkeit Problematisch ist bei einem Auslandseinsatz die Erklärung von Kündigungen. Dies ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Vorzeitige Beendigung

2.2.1 Rückruf durch Weisung des Arbeitgebers Der Auslandseinsatz kann vorzeitig beendet werden, indem der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht. Dabei kann es sich um eine vom allgemeinen arbeitsvertraglichen Weisungsrecht umfasste Anordnung handeln oder um die Ausübung eines speziellen, vertraglich vereinbarten Rückrufrechts auf Grundlage einer entsprechenden R...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.1 Aufenthaltsrecht

Der Auslandseinsatz von Mitarbeitern erfordert neben den arbeitsrechtlichen Besonderheiten die Einhaltung und Wahrung öffentlich-rechtlicher Vorgaben des Einsatzstaates. Dies betrifft die vorbereitende Beantragung sämtlicher Aufenthaltstitel wie Visum, Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsgenehmigung – dies gilt v.a. beim Einsatz in Nicht-EU-Staaten, während der Einsatz im EU a...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1 Pflichten des Arbeitgebers

1.1 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Ganz allgemein gilt: Schafft der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis eine Gefahrenlage – z. B. durch Anordnung eines Auslandseinsatzes –, muss er nach § 241 Abs. 2 BGB grundsätzlich die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung der Beschäftigten so weit wie möglich zu verhindern. Hierzu muss er die Maßnahmen ergreife...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2.1 Arbeitsbedingungen nach der Arbeitnehmerentsenderichtlinie

Die Arbeitnehmerentsenderichtlinie (Entsende-RL)[1] bzw. die jeweiligen mitgliedstaatlichen Umsetzungsgesetze verpflichten jedes Unternehmen innerhalb der EU, für die in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzten Arbeitnehmer mindestens die Arbeitsbedingungen einzuhalten, die auch für die einheimischen Arbeitnehmer gelten. Z. B. ist Ihnen der dort zu zahlende Lohn zu gewähren....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Ganz allgemein gilt: Schafft der Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis eine Gefahrenlage – z. B. durch Anordnung eines Auslandseinsatzes –, muss er nach § 241 Abs. 2 BGB grundsätzlich die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen treffen, um eine Schädigung der Beschäftigten so weit wie möglich zu verhindern. Hierzu muss er die Maßnahmen ergreifen, die ein umsichtiger und verständi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2.1 Rückruf durch Weisung des Arbeitgebers

Der Auslandseinsatz kann vorzeitig beendet werden, indem der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch macht. Dabei kann es sich um eine vom allgemeinen arbeitsvertraglichen Weisungsrecht umfasste Anordnung handeln oder um die Ausübung eines speziellen, vertraglich vereinbarten Rückrufrechts auf Grundlage einer entsprechenden Rückrufklausel. Bei der rechtlichen Beurteilun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.3 Meldepflichten

Die Entsende-Richtlinie sieht i.V. mit der Durchsetzungsrichtlinie 2014/67/EU zudem Melde- und Registrierungspflichten vor. Verstöße gegen diese Pflichten sind als Ordnungswidrigkeiten sanktioniert. Zu den Pflichten gehören die Anmeldung des entsendeten Arbeitnehmers bei der zuständigen Behörde im Entsendestaat, die Benennung von Ansprechpartnern im Entsendestaat und das Vorhal...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.3.2.1 2.4 Kosten der Rückabwicklung

Eine vertragliche Vereinbarung über die Erstattung von Umzugskosten bei einem Auslandseinsatz umfasst regelmäßig auch die Kosten des "Rückumzugs".[1] Eine rechtlich unzulässige Beendigungshandlung des Arbeitgebers löst jedenfalls dann keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers im Hinblick auf die dadurch entstandenen besonderen, auslandsbezogenen Mehrkosten und Belastung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2.2 Wirksamkeit der Rückrufklausel

Rückrufklauseln im Entgeltbereich Wirksam ist eine solche Rückrufklausel im Entgeltbereich zunächst nur dann, wenn sie dem Transparenzgebot [1] entspricht. Das Transparenzgebot verlangt die eindeutige Formulierung des Vorbehalts, sodass der Mitarbeiter genau erkennen kann, in welchen Fällen er mit einem Widerruf rechnen muss. Es sollten daher die einzelnen Widerrufsgründe mögl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Ausländischer Grundbesitz und ausländisches Betriebsvermögens (Abs. 7)

Rz. 78 [Autor/Stand] Die besonderen Bewertungsvorschriften der Absätze 2 bis 6 gelten nur für inländisches Vermögen. Auslandsvermögen ist also – auf den ersten Blick ohne Unterschied zum Inlandsvermögen – nach § 12 Abs. 7 ErbStG i.V.m. § 31 BewG ebenfalls mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Da jedoch § 31 BewG bei Auslandsvermögen die Anwendung des BewG auf den Ersten Teil des...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verband/Verein hat gem. § 8 Abs. 1 BVV in den Entgeltsunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Beitragsnachweise und Belege über erstattete Meldungen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung); die Personalien des Beschäftigten, ggf. auch das betriebliche Ordnungsmerkmal. Bei Ausländern aus Sta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 10 [Autor/Stand] Begünstigt sind zu Wohnzwecken vermietete inländische oder im EU-Ausland bzw. EWR-Raum belegene bebaute Grundstücke oder Grundstücksteile, die nicht zu einem Produktivvermögen i.S.d. § 13a ErbStG gehören. Maßgebend sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG).[2] Das hat zur Folge, dass nachträgliche Änderungen an den Vorauss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 245 BewG enthält im Rahmen der Grundsteuerbewertung des Grundvermögens nach dem Bundesmodell die Regelungen zu Gebäuden, Gebäudeteilen und Anlagen, die dem Zivilschutz dienen. Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das BewG eingefügt worden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Regelung des § 245 BewG ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4 Verrechnungspreiszyklus

Professionelles VP-Management umfasst mehr als nur die Festlegung der ›richtigen‹ VP-Methode oder die Erstellung der VP-Dokumentation. Die konzernweite Implementierung von VP-Strukturen ist weitaus umfangreicher und betrifft verschiedene Arbeitsschritte und Fachabteilungen. Das folgende Schaubild strukturiert die einzelnen Umsetzungsphasen und es zeigt vereinfachend einen ty...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung

Tz. 9 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 § 63 Abs. 3 AO (Anhang 1b) stellt klar, dass die Körperschaft, durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben den Nachweis zu erbringen hat, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung diesen Erfordernissen entspricht. Dies bedeutet, anhand der Einnahmen und Ausgaben soll die Art und Weise der tatsächlichen Geschäftsführung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2023, Neues Betreuung... / V. Das Ehegattennotvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten (§ 1358 BGB)

Seit 1.1.2023 besteht ein Notvertretungsrecht für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 21 LPartG) in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Kein entsprechendes Recht besteht für andere nahestehende Angehörige, insbesondere für Kinder hinsichtlich ihrer alten Eltern und Eltern für ihre volljährigen behinderten Kinder. Das neue Rechtsinstitut hat Vorrang vor einer Betreu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.6.2 Anwendungsfälle aus der Praxis

Abgesehen von den oben erwähnten denkbaren Anwendungsfällen von KI ist grundsätzlich jedoch festzustellen, dass KI – vor allem für Anwendungsfälle des Steuerrechts – noch immer in den Kinderschuhen steckt. Die tatsächliche und vor allem verlässliche Umsetzbarkeit von einzelnen öffentlichkeitswirksam beworbenen Anwendungsmöglichkeiten erweist sich in der Praxis oft als wesent...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anteile an Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 26 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gem. § 12 Abs. 2 ErbStG i.V.m. § 11 BewG – gem. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BewG verfahrensrechtlich gesondert – zu ermitteln. Nach § 12 Abs. 2 ErbStG ist maßgeblicher Zeitpunkt hierfür der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer. Insoweit stellt § 12 Abs. 2 ErbStG klar, was bereits nach § 11 ErbStG gr...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.9.3 Praxisbeispiel globalDocSolution für MF, LF

Seit der Einführung der Dokumentationsvorschriften wurden verschiedene Expertentools entwickelt, mit denen die VP-Dokumentationserstellung digitalisiert werden kann. Als Pionier und Marktführer in diesem Bereich ist hier globalDoc Solution(r) von PwC zu nennen. Diese VP-Dokumentationssoftware ist bereits seit mehr als 16 Jahren auf dem Markt und wird seither ständig weiteren...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.5.3 Anwendungsfälle aus der Praxis

D&A kann grundsätzlich im gesamten VP-Zyklus von der Strategie bis zur VP-Verteidigung zur Anwendung kommen.[33] Die wesentlichen Anwendungsfelder/Use Cases sehen wir in den folgenden Bereichen: VP-Strategie & VP-Modellierung VP-Setzung & VP-Monitoring VP-Forecasting VP-Dokumentation & VP-Verteidigung Im Folgenden wollen wir zu diesen Bereichen praktische Anwendungsbeispiele vor...mehr

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Erbvertrag / 3 Gegenstand und Wirkung des Erbvertrags

Hervorzuheben sind sowohl die Aufhebungs- als auch die Bindungswirkung des Erbvertrags. Hierzu gleich im Folgenden mehr. Um sicherzustellen, dass der Erbvertrag die gewünschten Wirkungen im Todesfalle auch entfalten kann, sollte der Erblasser nicht vergessen eine Rechtswahl zu treffen.[1] Für alle Todesfälle nach dem 17.8.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung [2], nach...mehr

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Erbvertrag / 1 Subjekte des Erbvertrags

Von der einseitigen Verfügung im Testament, die gemäß § 2253 BGB jederzeit frei widerruflich ist, unterscheidet sich der Erbvertrag in subjektiver Hinsicht durch die Einbeziehung mindestens eines weiteren Beteiligten neben dem Erblasser. Im Gegensatz zum gemeinschaftlichen Testament können zudem andere Personen als Ehegatten[1] Beteiligte des Erbvertrags sein. Neben den Erbl...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 2.1 Totenschein

Nach Feststellung des Todes eines Menschen durch den Arzt,[1] stellt dieser einen Totenschein aus. Der Totenschein enthält personenbezogene Angaben zum Verstorbenen, den zuletzt behandelnden Arzt, Sterbezeitpunkt und Sterbeort, Warnhinweise (zu Infektionsgefahren), die Todesart (natürlich oder nicht natürlich infolge Operation, Tötung, Unfall, Suizid oder ungeklärter Ursache...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.5 Verschiedene Erbscheinsarten

Ist nur ein Erbe vorhanden, wird diesem ein Alleinerbschein erteilt. Sind mehrere Erben vorhanden, können diese einen gemeinschaftlichen Erbschein (§ 352 a FamFG) beantragen. Der Antrag kann von jedem der Erben gestellt werden. Aufgeführt werden darin Miterben und Größe der Anteile. In dem Antrag sind die Erben und ihre Erbteile anzugeben. Die Angabe der Erbteile ist nicht er...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 5.8.1 Antragstellung

In Deutschland sind gemäß § 34 Abs. 4 IntErbRVG die Amtsgerichte und dort funktionell das Nachlassgericht ausschließlich sachlich zuständig. § 34 Abs. 1 bis 3 IntErbRVG regelt die örtliche Zuständigkeit. Liegt eine Verfügung von Todes wegen vor oder ist ausländisches Recht anzuwenden, so bleibt die Entscheidung dem Richter vorbehalten (§ 16 Abs. 2 Satz 1 RpflG), ansonsten en...mehr