Fachbeiträge & Kommentare zu Ausschüttung

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 12 Vollständige Abstandnahme vom Steuerabzug bei steuerbefreiten Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen (Abs. 7)

Rz. 109 § 44a Abs. 7 EStG wurde im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Tatbestände des § 20 Abs. 1 Nr. 9, Nr. 10 Buchst. a und Nr. 10 Buchst. b EStG, bei denen die Kapitalerträge nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7a, 7b und 7c EStG dem Steuerabzug vom Kapitalertrag unterliegen, durch G. v. 23.10.2000[1] an § 44a EStG angefügt. Rz. 109a Um das BZSt von der arbeitsaufwendigen Abw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.5 Erstattung von KapESt nach verspäteter Vorlage des Freistellungsauftrags, der Freistellungserklärung bzw. von Bescheinigungen

Rz. 63 § 44b Abs. 5 EStG sieht die Erstattung der KapESt auch für die Fälle vor, in denen bei Vorlage eines Freistellungsauftrags nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG bzw. einer NV-Bescheinigung nach § 44a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG vom KapESt-Abzug Abstand genommen werden kann, der Gläubiger der Kapitalerträge dem zum Steuerabzug Verpflichteten den Freistellungsauftrag bzw. die NV...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.2 Abstandnahme vom Steuerabzug bei Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 bis 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG (Abs. 4 S. 1)

Rz. 74 Bei steuerbefreiten inländischen Körperschaften und inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist die Abstandnahme vom Steuerabzug vorgesehen für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG, d. h. Erträge aus Versicherungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG (§ 43 EStG Rz. 60ff.); § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG, d. h. Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 13 Abstandnahme vom Steuerabzug bei sonstigen steuerbefreiten Körperschaften bzw. sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Abs. 8)

Rz. 117 § 44a Abs. 8 EStG wurde als Folge der Aufhebung des § 44c EStG durch G. v. 15.12.2003[1] an § 44a EStG angefügt. Die Regelung soll das BZSt[2] von der arbeitsaufwendigen Abwicklung der (nach § 44c Abs. 2 EStG a. F.) gestellten Einzelanträge auf die hälftige Erstattung von KapESt entlasten. Mit Wirkung für Kapitalerträge, die dem Gläubiger nach dem 31.12.2012 zufließe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.2 Nach dem EStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 30 Beschränkt steuerpflichtig sind juristische Personen des öffentlichen Rechts mit allen Einkünften, die außerhalb eines Betriebs gewerblicher Art anfallen und nach dem EStG dem Steuerabzug unterliegen. In Betracht kommen insbes. abzugspflichtige Kapitalerträge[1] und dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegende Einkünfte. Derartige Einkünfte gehören regelmäßig zur Ver...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 2 B... / 4.2.3 Nach § 32 Abs. 3 KStG steuerabzugspflichtige Einkünfte

Rz. 37 Durch Gesetz v. 14.8.2007[1] ist die Definition der inländischen Einkünfte und damit die beschränkte Steuerpflicht der juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf bestimmte Gestaltungen erweitert worden, die zum Ausschluss der Kapitalertragsteuerpflicht bei der juristischen Person des öffentlichen Rechts führten und damit den Ausschluss aus der beschränkten Steu...mehr

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Bilanzberichtigung und Bila... / 2.3 Änderung fehlerfreier Jahresabschlüsse

Rz. 34 Eine Änderung nicht fehlerhafter Ansätze nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die zuständigen Organe, d. h. die Ersetzung gesetzlich zulässiger Ansätze durch andere ebenso zulässige Ansätze, z. B. anderweitige Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten,[1] ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die Möglichkeit der Änderung unterliegt dabei jed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Am Verfahren Beteiligte

Rn. 8 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Prüfung nach § 50b richtet sich grds gegen alle unbeschränkt oder beschränkt stpfl natürliche oder juristische Personen, die anrechnungs-, vergütungs- oder erstattungsberechtigt sind, des Weiteren gegen solche Personen, die Anspruch auf Absehen vom Steuerabzug haben, ferner gegen Jahresbescheinigungen iSd § 24c EStG aF ausstellende Person...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Sonderregel bei Einschaltung von Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Rn. 74 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die in § 73f EStDV enthaltene Sonderregelung für den Steuerabzug auf Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten basiert auf der Ermächtigung des § 50a Abs 6 EStG. Rn. 75 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei Urheberrechten zahlt der Vergütungsschuldner oftmals nicht direkt an den jeweiligen Rechteinhaber, sondern an ei...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.2.2 Begründung weiterer Wohnsitze oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Ausland

Mit der Begründung weiterer Wohnsitze im Ausland geht die Begründung weiterer unbeschränkter Steuerpflichten einher, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht. Mit Staaten, mit denen ein DBA besteht, entscheidet die Anwendung der sog. Tie-Breaker-Rule[1] darüber, in welchem Staat der Steuerpflichtige für die Anwendung des DBA als ansässig gilt. Nach nationalem Recht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Korrespondenzprinzip

Rz. 3 Da die Steuerfreiheit der Gewinnausschüttungen darauf beruht, dass die Hinzurechnungsbeträge bereits besteuert wurden, stellt sich die Frage der Korrespondenz. Die Besteuerung der Hinzurechnungsbeträge und die Gewinnausschüttung müssen m. E. bei derselben Person in dem Sinne erfolgt sein, dass nicht ein Gesellschafter die Dividenden steuerfrei beziehen kann, weil Hinzur...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Haftung gegenüber Gesellschaftern und in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogenen Dritten

Rz. 128 Haftung gegenüber Gesellschaftern nach GmbHG nur im Sonderfall des § 31 Abs. 6 GmbHG bei Ausschüttung von Stammkapital; sonst nur nach dem BGB.[522] Dritte können in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogen sein, was Grundlage für eine Haftung sein kann (vgl. Rdn 112, 125).[523]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Bei inländischen beherrschenden Gesellschaftern von ausl., niedrig besteuerten passiv tätigen Zwischengesellschaften sind unter den Voraussetzungen der §§ 7–9 AStG die Einkünfte der ausl. Kapitalgesellschaft anteilsmäßig nach Maßgabe des § 10 AStG wie Dividendenerträge zu besteuern (Hinzurechnungsbetrag). Das Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) ist für diese Einkü...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Satzung einer GmbH & Co. KGaA

Rz. 154 Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Muster 1.33: Satzung einer GmbH & Co. KGaA Satzung der TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma TOP Software GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien. (2) Sitz...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / IV. Muster: Kooperationsvertrag

Rz. 5 Muster 45.1: Kooperationsvertrag Muster 45.1: Kooperationsvertrag Kooperationsvertrag über die Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens XYZ zwischen Firma X, _____ und Firma Y, _____ Präambel Die Vertragspartner haben unter dem Firmennamen "XYZ" ein Gemeinschaftsunternehmen errichtet. Gegenstand des Unternehmens sind die _____ (nachfolgend "Projekt...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / IV. Rechtsfolgen

Rz. 47 Ein Schadensersatzanspruch des Anlegers geht dahin, dass er so gestellt wird, wie er gestanden hätte, wenn die pflichtwidrig unterbliebenen Angaben erfolgt wären. Bei pflichtgemäßer Aufklärung ist dann davon auszugehen, dass der Anleger sich aufklärungsrichtig verhalten hätte und weder den Darlehensvertrag abgeschlossen noch die Immobilie (bzw. den Immobilienanteil) e...mehr

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§ 47 Urheberrecht / 2. Muster: Lizenzvertrag

Rz. 44 Muster 47.2: Lizenzvertrag Muster 47.2: Lizenzvertrag Präambel (Variante 1: Einfache Lizenz) A hat eine Fotoserie erstellt, die den Jahreszyklus einer Jahrhunderteiche darstellt. B möchte die Rechte an dieser Fotoserie einschließlich der dazu gehörenden Texte zum Abdruck in einem Kalender für das Jahr _____ erwerben. A ist bereit, B eine einfache, inhaltlich begrenzte Li...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / V. Muster: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG)

Rz. 117 Siehe Rdn 44 ff., 91 ff. Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Muster 40.4: Verfassung einer unternehmensverbundenen Familienstiftung (Stiftung & Co. KG) Satzung der Stiftung _____ Präambel _____ § 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr _____ § 2 Zweck der Stiftung (1) Die Stiftung soll dem Wohl der Nachkommen des Vate...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 2. Die Familienstiftung

Rz. 39 Die sog. Familienstiftung[82] (siehe auch Rdn 97 ff.) ist keine gesonderte Stiftungsart, sondern eine Unterart der rechtsfähigen Stiftung des Privatrechts. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nach ihrem Stiftungszweck in erster Linie oder jedenfalls wesentlich den Interessen einer oder mehrerer Familien dient. Welchen Umfang diese Familienförderung haben muss, ist...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Höhe des Grundkapitals, Nennbeträge, Zahl und Gattung der Aktien, § 23 Abs. 3 Nr. 3, 4 und 5 AktG

Rz. 24 Mit dem Grundkapital bestimmen die Gründer, ausgedrückt in einem festen Euro-Betrag, das Anfangsvermögen der Aktiengesellschaft. Es bildet als vorrangig zugunsten der Gläubiger reserviertes haftendes Vermögen die Grundlage für den Ausschluss der persönlichen Haftung der Gesellschafter. Die gesicherte Ausstattung der Gesellschaft mit diesem Mindestaktivvermögen vollzie...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (Satz 1 Buchst. d)

Rz. 40 Die Steuerfreiheit betrifft Aktionäre, GmbH-Gesellschafter und Genossenschaftsmitglieder. Sie gilt auch für Genussrechtsinhaber, denen das Recht zur Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös eingeräumt ist. Erfasst sind sowohl inländische als auch ausl. Beteiligungen (Rz. 2). Rz. 41 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge und Einnahmen zu den Einkün...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Veräußerung (und gleichgestellte Vorgänge)

Rz. 41 Grundtatbestand ist die Veräußerung – und die somit steuerschädliche Verfügung – der Anteile an der Kapitalgesellschaft, die dem einbringenden Einzelunternehmer als Gegenleistung für das buchwertfortführend eingebrachte Einzelunternehmen gewährt werden.[28] Eine Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung des Eigentums an den Anteilen an der Kapitalgesellschaft an ei...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung eines atypisch Unterbeteiligten an einem GmbH-Anteil

Rz. 82 Zwar erlangt bei einer atypischen Unterbeteiligung der Unterbeteiligte an dem GmbH-Anteil keine originäre zivilrechtliche Gesellschafterstellung, allerdings wird der atypisch Unterbeteiligte wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung des Hauptbeteiligten. Er rückt damit in die Stellung eines "Quasi-Gesellschafters".[149] Als wirtschaftlichem Eigentümer ist dem atypis...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 5. Ausschüttungsannahme

Rz. 79 Bei den Annahmen zu geplanten Thesaurierungen bzw. Ausschüttungen ist nach IDW S 1 zwischen der Detailplanungsphase (Phase I) und der ewigen Rente (Phase II) zu unterschieden. In der Detailplanungsphase sind die Ausschüttungen auf Basis des individuellen Unternehmenskonzepts und unter Berücksichtigung der bisherigen und geplanten Ausschüttungspolitik, der Eigenkapitala...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 2. Besonderheiten bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte

Rz. 28 Bei dem objektivierten Wert i.S.d. IDW S 1 handelt es sich um einen intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert aus Sicht eines typisierten Anteilseigners, der sich bei Fortführung des Unternehmens auf Basis des bestehenden Unternehmenskonzepts und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen, -risiken und finanziellen Möglichkeiten des ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / a) Grundsatz: Entnahmefähige laufende Gewinne

Rz. 31 Der Nießbraucher ist berechtigt, die Nutzungen aus dem nießbrauchsbelasteten Gesellschaftsanteil zu ziehen (§§ 1068 Abs. 2, 1030 Abs. 1 i.V.m. §§ 99 Abs. 2 und 3, 100 BGB). Dazu zählen die Gewinnanteile als Rechtsfrüchte. Allerdings hat der Nießbraucher nach herrschender Meinung nur insofern einen Anspruch auf den Gewinnanteil, soweit es sich um den gesellschaftsrecht...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / c) Überlassung des Wirtschaftsguts

Rz. 29 Die wesentliche Betriebsgrundlage muss vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen überlassen werden. Da nur die Überlassung zur Nutzung, nicht aber die Veräußerung von Wirtschaftsgütern eine sachliche Verflechtung begründet, müssen beide Sachverhalte voneinander abgegrenzt werden. Maßgebend ist hier allein, ob nach den vertraglichen Vereinbarungen[45] wirtschaft...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / III. Gewerbesteuer

Rz. 105 Ein Übernahmegewinn bzw. -verlust ist bei der Gewerbesteuer nicht zu berücksichtigen.[78] Des Weiteren unterliegt die Ausschüttung der offenen Rücklagen (Bezüge nach § 7 UmwStG) in Bezug auf Anteile an der Kapitalgesellschaft im Privatvermögen im Sinne des § 17 EStG aufgrund expliziter gesetzlicher Regelung nicht der Gewerbesteuer.[79] Rz. 106 Fraglich ist, ob die aus...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 4. Ermittlung des Finanzergebnisses

Rz. 77 Jede Ertragswertrechnung hat dem mehr oder weniger schwankenden Finanzierungsvolumen eines Unternehmens Rechnung zu tragen.[147] Die Finanzplanung fungiert als rechnerisches Bindeglied zwischen der GuV-Planung und der Bilanzplanung. Im Rahmen einer in sich abgestimmten und konsistenten integrierten Planungsrechnung müssen die Wechselwirkungen zwischen den Teilplänen e...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 3. Besonderheiten bei der Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte

Rz. 36 Im Rahmen der Ermittlung subjektiver Entscheidungswerte werden anstatt der bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte vorgenommenen Typisierungen individuelle Möglichkeiten bzw. Annahmen berücksichtigt.[67] Bei der Ermittlung eines subjektiven Entscheidungswerts für den potenziellen Erwerber eines Unternehmens sind daher auch solche strukturverändernden Maßna...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Wertabschlag für Familienunternehmen

Rz. 78 Bestimmte gesellschaftsvertragliche Besonderheiten rechtfertigen ein erhöhtes Verschonungsbedürfnis,[55] weil die langfristig bestehende gesellschaftsvertragliche Beschränkung dazu führt, dass der objektive gemeine Wert der erworbenen Gesellschaftsanteile "aus subjektiver Sicht des Erwerbers nicht verfügbar" ist.[56] Vor diesem Hintergrund regelt § 13a Abs. 9 ErbStG e...mehr

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§ 17 Familienholding / a) Entnahmebeschränkungen

Rz. 73 Zunächst verlangt § 13a Abs. 9 S. 1 Nr. 1 ErbStG eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung, durch die Entnahmen/Ausschüttungen auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen anfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerrechtlichen Gewinns[151] beschränkt werden. Rz. 74 Diejenigen Beträge, die zur Begleichung der auf die...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / A. Einleitung

Rz. 1 Die strategische Ausrichtung von Familienunternehmen zeichnet sich in aller Regel durch eine langfristige Orientierung und ein hohes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung aus, die dem Streben nach kurzfristigen Profiten bzw. nach einer unbedingten Steigerung des Shareholder Value übergeordnet sind. Oftmals tragen auch die Verwurzelung in einer Region und/oder die Ver...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / V. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 92 Auf eine typische Unterbeteiligung können die Verschonungsvorschriften der §§ 13a–13c ErbStG nicht angewendet werden. Bei einer typischen Unterbeteiligung handelt es sich um eine Kapitalforderung i.S.d. § 12 BewG. Sofern nicht besondere Umstände einen anderen Wert begründen, ist die typische Unterbeteiligung mit dem Nennwert der Einlage anzusetzen. Der Wert der Einlag...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / X. Gewährleistungstatbestände/Haftungsbegrenzung/Verjährung

Rz. 184 Besonderes Augenmerk ist im Rahmen des Unternehmenskaufvertrages auf die Ausgestaltung des Gewährleistungskataloges zu richten (siehe Rdn 114). Aus der Sicht des Erwerbers sollten sämtliche Sachverhalte Gegenstand von Garantien sein, auf deren Vorliegen es für die erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens entscheidend ankommt. Im Falle des Share-Deals zählen hierzu...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 6. Ertragsteuern

Rz. 82 Der Unternehmenswert ermittelt sich durch Diskontierung der den Anteilseignern zufließenden finanziellen Überschüsse. Bei der Ableitung der finanziellen Überschüsse sind daher sowohl die Ertragsteuern des Unternehmens sowie grundsätzlich auch Ertragsteuern auf Ebene der Unternehmenseigner wertmindernd zu berücksichtigen. Die Ergebnisse sind zunächst um in- und ausländi...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / cc) Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 195 Veräußert der Erwerber Anteile an Kapitalgesellschaften innerhalb der Behaltensfrist, stellt dies nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 ErbStG ein schädliches Ereignis dar. Wird das Nennkapital herabgesetzt, findet dann keine Nachversteuerung statt, wenn es sich um eine nur nominelle Kapitalherabsetzung handelt, die zum Zwecke der Sanierung der Gesellschaft vorgenommen wurde.[280]...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / I. Definition der Zielsetzungen der Eigentümerfamilie

Rz. 5 Um eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Eigentümerfamilie und Fremdmanagement zu ermöglichen, ist es erforderlich, die Erwartungen, die die Eigentümerfamilie als Arbeitgeber an ihr Management stellt, klar zu formulieren. Dies setzt voraus, dass sich die Familie selbst über diese Erwartungen und ihre langfristigen Ziele für das Unternehmen im Klare...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Entnahmebegrenzung

Rz. 193 Tätigt der Erwerber als Inhaber eines Einzelunternehmens oder Gesellschafters einer Personengesellschaft Entnahmen, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne um mehr als 150.000 EUR übersteigen, stellt dies eine Überentnahme i.S.v. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG und somit einen Verstoß gegen die Behaltensregelungen dar. Entnahmen wesentlic...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / I. Grundmodell: "einfache Stiftung"

Rz. 75 Die Grundkonstellation der Unternehmensnachfolge mit Hilfe einer Stiftung stellt sich so dar, dass die Stiftung mit einem beliebigen, von ihrem Stifter bestimmten Zweck, errichtet wird. Dieser kann sowohl gemeinnütziger Natur sein als auch im Wesentlichen den Interessen der Stifterfamilie dienen. Als Teil des Stiftungszwecks kann auch die Unternehmensfortführung vorge...mehr

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§ 28 Kleine und mittlere Un... / 2. Gesellschaftsanteile

Rz. 99 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[95] Im Hinblick darauf, dass der Nießbraucher grundsätzlich nicht Inhaber der Gesellschaftsrechte wird, insbesondere kein Stimmrecht wahrnehmen kann, muss durch vertragliche Vereinbaru...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / III. Doppelstiftung

Rz. 79 Mit Hilfe einer sogenannten Doppelstiftung besteht die Möglichkeit, die steuerlichen Vorteile einer gemeinnützigen Stiftung mit der Wahrung der Interessen der Unternehmerfamilie zu kombinieren.[108] Denn die Doppelstiftung bietet insbesondere die Möglichkeit, die unternehmerische Führung durch die Familie dauerhaft abzusichern, ohne auf die erbschaft- bzw. schenkungste...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / a) Die Beteiligung am Unternehmen

Rz. 65 Ob die Familie über ein gemeinsames Fundament verfügt und ob sie sich auf eine gemeinsame Perspektive verständigen kann, ist für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge von zentraler Bedeutung. Eine Familie, die sich in diesen Fragen wenig verständigungsbereit und wenig interessiert zeigt, signalisiert wenig Bereitschaft oder Fähigkeit zur Kooperation. Ihr fehlt es a...mehr

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§ 17 Familienholding / A. Begriffsbestimmung und Zielsetzung

Rz. 1 Familiengesellschaften gehören zu den klassischen Instrumenten der Unternehmensnachfolge. Sie sind immer dann sinnvoll, wenn das Familienvermögen gebündelt und in dieser Form an mehrere Vermögensnachfolger übertragen bzw. über mehrere Generationen in seinem Bestand erhalten werden soll. Gleichzeitig eignen sie sich dazu, die Vermögensnachfolge schrittweise erfolgen zu ...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 1. Grundlagen zur Bestimmung der finanziellen Überschüsse

Rz. 24 Der Unternehmenswert ergibt sich auf Basis der zukünftigen Nettoeinnahmen, welche die Anteilseigner aus dem Unternehmen entziehen können. Diese Nettoeinnahmen hängen insbesondere von der Fähigkeit des Unternehmens ab, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften.[46] Eine Unternehmensbewertung erfordert daher die Prognose der Höhe und des zeitlichen Anfalls der entziehba...mehr