Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 1.3.2 Änderungen durch das ATAD-UmsG

Rz. 31 § 10 AStG erhielt durch das ATAD-UmsG vom 25.6.2021 (BGBl I 2021, 2035) seine seither geltende Fassung. Das ATAD-UmsG ist auf die sog. Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) zurückzuführen, eine EU-Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken.[1] § 10 AStG i. d. F. des ATAD-UmsG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum anzuwenden, für den Zw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4.2 Unterschiedliche Besteuerung der Bezüge

Rz. 287 Ein zusätzlicher Schwierigkeitsgrad tritt auf, sofern der steuerpflichtige Anteil der jeweiligen Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG unterschiedlich hoch ausfällt. Dies ist bei (ausländischen) Zwischengesellschaften insbesondere der Fall, wenn dem Steuerpflichtigen innerhalb eines Zeitraums offene und verdeckte Gewinnausschüttungen zufließen. Erstere sind ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2.3 Erträge aus Vermögen wären bei unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG

Rz. 92 Erweitertes Inlandsvermögen i. S. d. § 4 AStG ist nur solches Vermögen, das zu Erträgen führt, die bei unterstellter unbeschränkter Steuerpflicht nicht ausländische Einkünfte i. S. d. § 34d EStG wären.[1] Infolge des Abstellens auf "Teile des Erwerbs" ist für jeden Vermögensgegenstand, der nicht bereits zum Inlandsvermögen gehört und deshalb regulär beschränkt steuerp...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1.4.1 § 39 AO

Rz. 12 Die Anwendung des § 15 AStG setzt die Zurechnung der entsprechenden Wirtschaftsgüter bei der ausländischen Stiftung voraus, andernfalls erzielte eine andere Person, nämlich der wirtschaftliche Eigentümer, die entsprechenden Einkünfte. Im Rahmen des Übertragungsvertrages erfolgt die zivilrechtliche Übertragung des Stiftungsvermögens an die ausländische Stiftung. Zwar e...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.3 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse (Satz 3)

Rz. 247 § 10 Abs. 2 S. 3 AStG wurde im Rahmen des ATAD-UmsG neu eingefügt. Danach ist in mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen die durch den Steuerpflichtigen unmittelbar gehaltene Beteiligung maßgeblich für die Einkünftequalifikation des Hinzurechnungsbetrags auf Ebene des Steuerpflichtigen. Wird die unmittelbare Beteiligung des Steuerpflichtigen im Privatvermögen gehalten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.4 Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen oder ähnliche Vermögenswerte

Rz. 106 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter sind die Vermögenswerte zu bestimmen, die aus aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder -erhöhung stammen. § 13 Abs. 2 AStG nennt als Vermögenswerte Zahlungsmittel, Forderungen, Wertpapiere, Beteiligungen (ausgenommen aktive Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 7 und 8 AStG) oder ähnliche Vermögenswer...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 9 AStG beinhaltet nur einen Satz. In diesem sind sowohl die Tatbestandsvoraussetzungen als auch die Rechtsfolge geregelt. Die Tatbestandsvoraussetzungen sind kumulativ einzuhalten, damit die Rechtsfolge Anwendung findet. Rz. 2–5 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.1 Hinzurechnungsbetrag im steuerlichen Privatvermögen (Satz 1)

2.2.1.1 Erhöhung der Kapitaleinkünfte Rz. 188 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 1 AStG zu den Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im Privatvermögen gehalten wird. Gesetzlich wird der Hinzurechnungsbetrag zwar den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet. Gleichwohl handelt es sich nach Auffassung des ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen

2.1.1.1 Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten 2.1.1.1.1 Antrag Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.1 Keine Berücksichtigung von nach dem Wegzug eingetretenen Wertminderungen für Veräußerungen nach dem 24.3.2021 (§ 21 Abs. 3 S. 2)

2.4.2.1.1 Hintergrund Rz. 37 Gem. § 6 Abs. 6 AStG i. d. F. vor dem ATADUmsG war es unter Umständen[1] möglich, sog. nachträgliche Wertminderungen, also eine negative Differenz zwischen einem tatsächlichen Veräußerungsgewinn und dem zuvor gem. § 6 AStG besteuerten Vermögenszuwachs zu berücksichtigen.[2] Eine festgesetzte Steuer wurde durch Änderung oder Aufhebung des Bescheids...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.4 Parallele Besteuerung der ausländischen Familienstiftung

Rz. 56 Die Zurechnungsbesteuerung bei den betroffenen Personen lässt die gleichzeitig bestehende Steuerpflicht der Stiftung (ggf. auch beschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland) unberührt. Eine etwaige Doppelbesteuerung wird durch Abs. 5 (vgl. Rz. 67) vermieden.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.2 Unter Berufung auf Geschäftsbeziehungen mit einer ausländischen Gesellschaft oder einer im Ausland ansässigen Person oder Personengesellschaft

2.1.1.2.1 Unter Berufung Rz. 44 Berufen ist nicht in einem förmlichen Sinne zu verstehen. Gemeint ist der Sache nach ein wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zwischen den Absetzungspositionen einerseits und der Geschäftsbeziehung andererseits.[1] Sind die Aufwendungen durch die ausländischen Geschäftsbeziehungen nur mitveranlasst, so wirkt sich das Abzugsverbot des § 16...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 2.1.3.3 Umfang

Rz. 73 Die Vorlagepflicht erstreckt sich auf tatsächlich vorhandene Unterlagen des Stpfl. Einen Rechtsgrund zur Neuerstellung oder Aufbewahrung bestimmter Unterlagen stellt § 17 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AStG nicht dar.mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.2 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO

2.1.4.2.1 Entsprechende Anwendung von §§ 179 ff. AO Rz. 526 Die Vorschriften über die gesonderte Feststellung in §§ 179 ff. AO, mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO, sind entsprechend anzuwenden.[1] Daher ist entgegen § 180 Abs. 3 AO auch dann ein Feststellungsverfahren durchzuführen, wenn nur ein Stpfl. an der Zwischengesellschaft beteiligt ist oder ein Fall von geringer Bedeutun...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.3 Anwendungsbereich

1.3.1 Persönlich Rz. 7 Die Vorschrift ist sowohl für natürliche Personen als auch für Körperschaften i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–6 KStG anwendbar. Der Umfang der persönlichen Steuerpflicht (unbeschränkt bzw. beschränkt) ist abhängig von den Vorschriften, die von § 20 Abs. 1 bzw. 2 AStG erfasst werden. Im Rahmen der §§ 7 ff. AStG bedarf es keiner unbeschränkten Steuerpflicht (§ ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.4.1 Europarecht 1.4.1.1 Verhältnis zur RL 1164/64 Rz. 10 Der § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG ist bei der Hinzurechnungsbesteuerung und dem § 20 Abs. 1 Halbs. 2 AStG – soweit der zwingend umzusetzende Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung und der Umschaltklausel der RL 1164/16[1] betroffen ist – durch den Vorrang des Sekundärrechts in seiner Bedeutung eingeschränkt: Selbst bei etwa...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO (Abs. 1 S. 4)

2.1.4.1 Allgemeines Rz. 514 § 18 Abs. 1 S. 4 AStG erklärt die Regelungen der AO und der FGO mit Ausnahme von § 180 Abs. 3 AO für entsprechend anwendbar. Hierbei handelt es sich um eine dynamische Rechtsgrundverweisung.[1] Hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der Vorschriften der AO und der FGO ergeben sich keine Änderungen zu § 18 Abs. 1 S. 3 AStG a. F. Rz. 515–525 einstw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4 Bagatellausnahme (§ 13 Abs. 1 S. 3)

2.1.4.1 Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung Rz. 79 Durch § 13 Abs. 1 S. 3 AStG kommt es zu einem Anwendungsausschluss der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.5 Erklärungspflicht

2.4.5.1 Allgemeines Rz. 1252 Die Erklärungspflichten des Abs. 3 werden durch den Verweis auf Abs. 1–3 in § 18 Abs. 4 AStG auch auf die unbeschränkt steuerpflichtigen Destinatäre einer ausländischen Familienstiftung i. S. d. § 15 AStG übertragen (s. dazu Rz. 729 ff.).[1] Rz. 1253 D.h. jeder unbeschränkt steuerpflichtige Begünstigte (Stifter, Anfalls- oder Bezugsberechtigte) der...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.4.3 Entsprechende Anwendung der Vorschriften der FGO

2.1.4.3.1 Klagebefugnis (§ 48 FGO) Rz. 570 Möchte sich ein Stpfl. mit einer Klage gegen den Feststellungsbescheid wehren, ist im Hinblick auf die Klagebefugnis aufgrund des Verweises in § 18 Abs. 1 S. 4 AStG § 48 FGO zu beachten.[1] Rz. 571 Sind mehrere Stpfl. an der ausländischen Gesellschaft beteiligt, kann sich jeder von ihnen mit einer Klage nach § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO gege...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 § 4 AStG ist in seiner gegenwärtigen Fassung unverändert auf Erwerbe nach dem 31.12.2004 anzuwenden. Rz. 24 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 61 Den persönlichen Anwendungsbereich der regulären Hinzurechnungsbesteuerung regelt § 7 AStG. Demnach unterliegen unbeschränkt Steuerpflichtige sowie unter gewissen Voraussetzungen auch beschränkt Steuerpflichtige der Hinzurechnungsbesteuerung („inländische Steuerpflichtige“ oder „Inlandsbeteiligte“). 1.4.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtige Rz. 62 In persönlicher Hinsicht k...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.1.1 Ansatz bei dem Steuerpflichtigen (Satz 1)

2.1.1.1 Definition Hinzurechnungsbetrag Rz. 125 Der Begriff "Hinzurechnungsbetrag" erfährt in § 10 Abs. 1 S. 1 AStG eine Legaldefinition.[1] Danach sind die bei dem Steuerpflichtigen nach § 7 Abs. 1 AStG steuerpflichtigen Einkünfte bei diesem als Hinzurechnungsbetrag anzusetzen. Durch den Verweis auf § 7 Abs. 1 AStG wird verdeutlicht, aus welchen Einkünften sich der Hinzurech...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 2.1.1.1 Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten

2.1.1.1.1 Antrag Rz. 38 Es wird ein Antrag auf Absetzung von Schulden oder anderen Lasten oder Betriebsausgaben/Werbungskosten im Tatbestand des § 16 Abs. 1 AStG vorausgesetzt. Unter der Beantragung ist kein förmlicher Antrag zu verstehen, es genügt die bloße Geltendmachung von Abzugsbeträgen.[1] Eine Geltendmachung umfasst jedes Verhalten des Stpfl. gegenüber dem FA aus dem ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1.3.3 Anfallsberechtigte als drittrangige Zurechnungssubjekte

Rz. 55 Die Zurechnungsbesteuerung bei den Anfallsberechtigten kann nach hier vertretener Auffassung nur im Fall der Auskehrung des Stiftungsvermögens erfolgen.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.2 Hinzurechnungsbetrag im steuerlichen Betriebsvermögen (Satz 2)

2.2.2.1 Erhöhung der Gewinneinkünfte Rz. 209 Der Hinzurechnungsbetrag gehört nach § 10 Abs. 2 S. 2 AStG zu den Gewinneinkünften, wenn die Beteiligung an der Zwischengesellschaft im steuerlichen Betriebsvermögen gehalten wird. Die Erhöhung der Einkünfte erfolgt jeweils im Rahmen der Gewinneinkünfte, in welchem die Beteiligung gehalten wird. Infrage kommen somit Einkünfte aus L...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 1 S. 1)

2.1.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtiger Rz. 52 Die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung gilt ausweislich des klaren Gesetzeswortlauts in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG ausschließlich für unbeschränkt Stpfl. und nicht für beschränkt Stpfl. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die unbeschränkte Steuerpflicht ergeben sich aus dem nationalen Steuergesetz (§ 1 EStG, § 1 KStG). Rz. 53 Ein unbes...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.4.1.2 Besteuerungsgrundlagen

2.4.1.2.1 Allgemeines Rz. 1120 Im Zurechnungsbescheid sind die Besteuerungsgrundlagen für die Anwendung des § 15 AStG gesondert und ggf. einheitlich festzustellen. Auch für Zwecke der Anwendung des § 15 AStG wird festgestellt, ob, was, wem und wann zugerechnet wird. Dies ergibt sich aus dem Verweis auf § 18 Abs. 1 S. 1 AStG.[1] Im Einzelnen werden insbesondere folgende Besteue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2 Stundungswiderruf auch in Alt-Fällen bei wesentlichen Gewinnausschüttungen und Einlagenrückgewähren

2.4.2.2.1 Hintergrund Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.2 Qualifizierung der Einkünfte und Gewinnermittlung (Satz 2)

2.3.2.1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb Rz. 281 Nach § 10 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 AStG sind sämtliche Einkünfte im Rahmen der Einkünfteermittlung der Zwischengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Dadurch wird der Nichtanwendung des § 8 Abs. 2 KStG (s. Rz. 269) auf Ebene der Zwischengesellschaft entgegengewirkt. Die Fiktion gewerblicher Einkünfte führt zum Auss...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 1.4.1 Europarecht

1.4.1.1 Verhältnis zur RL 1164/64 Rz. 10 Der § 20 Abs. 1 Halbs. 1 AStG ist bei der Hinzurechnungsbesteuerung und dem § 20 Abs. 1 Halbs. 2 AStG – soweit der zwingend umzusetzende Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung und der Umschaltklausel der RL 1164/16[1] betroffen ist – durch den Vorrang des Sekundärrechts in seiner Bedeutung eingeschränkt: Selbst bei etwaiger Verfassungsw...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.3.5 Verlustverrechnung nach § 10d EStG (Satz 5)

2.3.5.1 Begriffsverständnis des Verlusts Rz. 315 Nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG sind Verluste in entsprechender Anwendung des § 10d EStG abzuziehen, wenn sie die nach § 9 AStG außer Ansatz zu lassenden Einkünfte übersteigen und bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. Die gesonderte Vorschrift zum Verlustabzug ist erforderlic...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.1 Relative (gesellschaftsbezogene) Freigrenze

2.1.3.1.1 10-%-Grenze Rz. 75a Die Anwendung des § 9 AStG setzt tatbestandlich voraus, dass die Zwischeneinkünfte nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte der ausländischen Gesellschaft betragen. Demnach sind die Zwischeneinkünfte (Zähler) ins Verhältnis zu den gesamten Einkünften der ausländischen Gesellschaft (Nenner) zu setzen. Ergibt sich danach ein Verhältnis von 10 % o...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.3 Erfordernis einer Sicherheitsleistung i. S.v. Satz 2

Sicherheitsleistungen als Regel mit Ausnahmen Rz. 337 Gem. § 6 Abs. 4 S. 2 AStG ist dem Antrag "in der Regel nur gegen Sicherheitsleistungen stattzugeben". Der Wortlaut wird als "auslegungsbedürftig" bezeichnet.[1] Überwiegend wird der Wortlaut dahingehend interpretiert, die Sicherheitsleistung werde als "Regelfall" angeordnet.[2] Nach einer anderen Auffassung soll sich das "...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2 Steueranrechnung

2.1 Anrechnung von zulasten der Zwischengesellschaft tatsächlich erhobenen Steuern (Abs. 1) 2.1.1 Anrechnung auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer (S. 1) 2.1.1.1 Keine Antragserfordernis/Anrechnung von Amts wegen Rz. 121 Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage fällt das Antragserfordernis weg.[1] Dies ist Folge der Streichung des § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. und der Wahlmög...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1 Allgemeines

1.1 Vorwort, Aufbau und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Vorwort: Vom ökonomischen Standpunkt aus gesehen, bildet ein multinationaler Konzern, trotz der (steuerrechtlichen) Unabhängigkeit seiner einzelnen Einheiten (z. B. Tochterkapitalgesellschaften), eine Gesamtheit. In diesem Rahmen fehlt es in einer verbundenen Unternehmensgruppe an dem natürlichen Interessengegensatz, der t...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 2.1 Zurechnung von Vermögen und Einkünften einer ausländischen Familienstiftung (§ 15 Abs. 1 und 2 AStG)

Rz. 29 Die Zurechnung der Einkünfte und des Vermögens einer ausländischen Familienstiftung erfolgt an den unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder – alternativ – sonstige unbeschränkt steuerpflichtige Personen, die bezugs- oder anfallsberechtigt sind. Die Familienstiftung selbst ist in Absatz 2 definiert (sachlicher Anwendungsbereich). 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.3 Normzweck

1.3.1 Sicherung von deutschem Steuersubstrat Rz. 16 Die Bedeutung von immateriellen Werten, vornehmlich das geistige Eigentum an Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, aber auch sonstigem wertvollen Wissen (Know-how) sowie gesammelte Daten, wächst für einen nachhaltigen (internationalen) Geschäftserfolg seit Jahrzehnten und dies über die verschiedensten Branchen hinwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.2.2 Fortbestehen der Qualifikation als Zwischengesellschaft

Rz. 107 Die ausländische Gesellschaft verliert aber nicht ihre Qualifikation als Zwischengesellschaft. Lediglich im Rahmen der Einkünfteermittlung sind die Zwischeneinkünfte außer Ansatz zu lassen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Zwischeneinkünfte bereits dem Grunde nach nicht zu ermitteln sind. Vielmehr ist § 9 AStG nachgelagert, d. h. nach Ermittlung der Zwischenein...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1a A... / 1.6.3 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 49 Für rein nationale Sachverhalte (z. B. Übertragung eines Markenrechts zwischen zwei deutschen Schwestergesellschaften) sieht das deutsche Steuerrecht keine entsprechende Preisanpassungsregel vor. Folglich greift die Preisanpassungsklausel nur bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen, sodass Auslandsinvestitionen im Grundsatz steuerlich behindert werden. Mithin s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.4.4.2 Rechtsfolgenverweise auf § 34c EStG, § 26 KStG

Rz. 45 § 12 Abs. 3 AStG verweist für die Durchführung der Anrechnung auf § 34c Abs. 1 EStG und § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG (Rechtsfolgenverweis). Das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 34c Abs. 1 EStG bzw. § 26 Abs. 1, 2 S. 1 KStG ist für die Anrechnung nach § 12 AStG irrelevant (s. Rz. 343f.).[1] Von der entsprechenden Anwendung des § 34c Abs. 1 EStG sind jedoch § 3...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.1 Allgemeines

Rz. 200 Eine Funktionsverlagerung bezieht sich auf die Übertragung von Unternehmensfunktionen, wie Produktion oder Forschung und Entwicklung, von einem Unternehmensteil zu einem anderen, über Ländergrenzen hinweg. Der Hauptzweck der steuerlichen Vorschriften zu Funktionsverlagerungen besteht darin, eine angemessene Besteuerung der Wertschöpfung sicherzustellen, die durch sol...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 69 In der Lit. wird teilweise vertreten, dass § 12 AStG durch die fehlende Möglichkeit der Anrechnung der von der ausländischen Gesellschaft gezahlten Steuern auf die Gewerbesteuer gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen könne, wenn keine vollständige Anrechnung bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Stpfl. erfolgt und hierdurch Anrechnungsüberhänge entste...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.3.3 Verfassungsrechtliche Problematik

Rz. 30 Diese "echte" Rückwirkung dürfte – jedenfalls teilweise – als Verstoß gegen das aus Art. 20 Abs. 1, Abs. 3 abgeleitete Verbot rückwirkender Steuergesetze verfassungswidrig sein.[1] Dem kann nach hier vertretener Auffassung zwar grds. der unionsrechtliche Anwendungsbefehl entgegengehalten werden, der ein Vertrauen auf die alte Regelungslage ausschließen musste. Dies ga...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.4 Feststellung bei Beteiligung an einer nachgeschalteten Zwischengesellschaft

Rz. 336 Durch die Streichung des § 14 AStG a. F. werden die Einkünfte nachgeschalteter Zwischengesellschaften für nach dem 31.12.2021 beginnende Wirtschaftsjahre, dem Stpfl. unmittelbar zugerechnet.[1] Daher fließen auch in diesen Fällen die Besteuerungsgrundlagen in den Hinzurechnungsbescheid ein. Einen Zurechnungsbescheid bei Beteiligung an einer nachgeschalteten Zwischeng...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.1.2 Vermeidung der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 163 Nach einer im Schrifttum vertretenen und als herrschend bezeichneten[1] Auffassung kann ein Erwerb i. S. v. § 4 Abs. 1 AStG nicht vorliegen, wenn nicht Inlandsvermögen (mit-)übertragen wird. Einer anderen Auffassung zufolge müsse Inlandsvermögen nicht übertragen werden, aber jedenfalls vorliegen. Wie bereits oben unter Rz. 78 ff. diskutiert, sind diese Auffassungen m...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.4 Ansatz des Kürzungsbetrages

Rz. 218 Für den Ansatz des Kürzungsbetrages ist eine (vorangegangene) Gewinnausschüttung von der mittelbar gehaltenen Zwischengesellschaft an die vermittelnde Gesellschaft nicht erforderlich.[1] Ausschlaggebend ist allein der Bezug eines Ausschüttung von der vermittelnden Gesellschaft. Rz. 219 Auch ist es unerheblich, ob die mittelbar gehaltene Zwischengesellschaft im Zeitpunk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.1 Allgemeines

Rz. 74 Absatz 1 regelt als Rechtsfolge des § 1 AStG die Korrektur von Einkünften aus grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Personen, wenn diese Einkünfte nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen – und die Einkünfte im Inland dadurch gemindert sind. Die Korrektur erfolgt, indem die Einkünfte so angesetzt werden, wie sie zwischen unabhängigen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5.2 Verhältnis zum EU-Recht

Rz. 51 Mit der Einführung der aktuellen Vorschrift des § 11 AStG setzte der Gesetzgeber die ATAD, und insbesondere Art. 8 Abs. 5 und 6, um (vgl. Rz. 11 und 14).[1] Rz. 52 Ob die Umsetzung der ATAD im Ergebnis vollständig gelungen ist, wird im Schrifttum teilweise für die nachfolgende Konstellation bezweifelt.[2] Nach Art. 8 Abs. 5 ATAD sei die Doppelbesteuerung bei einer tats...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 211 Bereits in der Vergangenheit wurden in der Literatur verfassungsrechtliche Bedenken (im Wesentlichen verfassungsrechtliche Zweifel an der Niedrigsteuergrenze, ein strukturelles Vollzugsdefizit sowie verfassungsrechtliche Zweifel am Treaty Override in Art. 20 Abs. 1 AStG) an dem gegen die Hinzurechnungsbesteuerung geäußert.[1] Der BFH[2] hatte hierzu in der Vergangenh...mehr