Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Anzeigepflichten, internati... / 1 Systematische Einordnung

Die Anzeigepflichten dienen dem Ziel, die Finanzverwaltung darüber zu informieren, dass der Stpfl. eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit aufgenommen und damit im Ausland eine Stpfl. begründet hat. Der Stpfl. ist deshalb nach § 138 Abs. 2 AO dazu verpflichtet, die Aufnahme dieser Geschäftstätigkeit der Finanzverwaltung auf amtlich vorgeschriebenem Formular anzuzeigen.[...mehr

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Bürgschaft (Verrechnungspre... / 3 Praxisfragen

Für die Besicherung des Darlehens ist auf den Fremdvergleichsgrundsatz abzustellen. Zu prüfen ist zunächst, inwieweit ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei hohen Ausfallrisiken ein solches Geschäft überhaupt abgeschlossen hätte. Zwar stehen diesen hohen Risiken möglicherweise große Chancen gegenüber[1], doch wird ein Geschäftsführer diese Risiken nur eingeh...mehr

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Dokumentationspflichten – A... / 2 Inhalt

§ 90 Abs. 3 AO schreibt sowohl Auskünfte über verwirklichte Sachverhalte als auch eine Darstellung, warum die vereinbarten Preise aus Sicht des Stpfl. dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, vor.[1] Gemäß § 90 Abs. 3 S. 2 AO umfasst die Aufzeichnungspflicht "auch die wirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen für eine den Grundsatz des Fremdvergleichs beachtende Vereinbar...mehr

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Bandbreiten – ABC IntStR / 2.2 Bestimmung der Bandbreite

Eine Bandbreite setzt die Bestimmung sowohl einer Unter- als auch einer Obergrenze von zulässigen Werten voraus. Diese Aufgabe obliegt der Finanzverwaltung, nicht dem Stpfl. Er muss seinen Verrechnungspreis bestimmen und darlegen, warum er diesen für fremdvergleichskonform hält. Hierzu kann es sinnvoll sein, zunächst die gesamte Bandbreite zu bestimmen, um zu gewährleisten, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile musstennicht konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.1 Der Entnahmetatbestand

Rz. 374 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Stpfl. dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat (s. § 4 EStG Rz. 166ff.). Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG umfasst auch Nutzungen und Leistung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4.4 Funktionsverlagerung und ähnliche Übertragungen und Überführungen

Rz. 165 Nach Nr. 4 Buchst. c) führt eine Funktionsverlagerung zu einem Kennzeichen. Definiert ist dies als grenzüberschreitende Übertragung oder Verlagerung von Funktionen, Risiken, Wirtschaftsgütern oder sonstigen Vorteilen innerhalb von verbundenen Unternehmen. Zum Begriff der verbundenen Unternehmen Rz. 170. Auffällig ist, dass in Anhang IV Teil II E 3 der Richtlinie v. 2...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.4.5 Grenzüberschreitende Zahlungen bei fehlender Körperschaftsteuer, Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d

Rz. 71 Unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests führen nach § 138e Abs. 1 Nr. 3 Buchst. d AO Gestaltungen zu einem Kennzeichen, wenn der Stpfl. grenzüberschreitende Zahlungen an ein verbundenes Unternehmen leistet, die bei ihm als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, während das verbundene Unternehmen in dem Steuerhoheitsgebiet, in dem es ansässig ist, keiner oder eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2.2.1 Mehrfache Abschreibung

Rz. 109 Abs. 2 N. 1 Buchst. b erfasst Gestaltungen, die zu einer mehrfachen Abzugsfähigkeit oder Steuerbefreiungen führen (sog. "double dips"). Nach Doppelbuchst. aa) führt es zu einem Kennzeichen, wenn in mehr als einem Steuerhoheitsgebiet Absetzungen für Abnutzung für denselben Vermögenswert in Anspruch genommen werden. Zum Begriff des Hoheitsgebiets vgl. Rz. 43, zu Absetz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.3 Gestaltungen mit einer intransparenten Kette, Abs. 2 Nr. 3

Rz. 141 Nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO führen Gestaltungen mit einer intransparenten Kette zu einem Kennzeichen. Damit eine intransparente Kette vorliegt, müssen die Voraussetzungen der Buchstaben a und b kumulativ erfüllt sein und zusätzlich die Identität der wirtschaftlich Beteiligten verschleiert werden.[1] Die Vorschrift enthält in Buchst. a) und b) zwei Voraussetzungen, di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 4 Definition des "verbunden Unternehmens", Abs. 3

Rz. 170 In § 138e Abs. 3 AO wird der Begriff des verbundenen Unternehmens definiert, der in Abs. 1 und 2 verwendet wird. In der Definition wird, ebenso wie in § 1 Abs. 2 AStG, auf eine Beteiligung von mehr als 25 % oder auf einen erheblichen Einfluss abgestellt. Die Vorschrift entspricht der Ergänzung des Art. 3 der Richtlinie v. 15.2.2011[1] um die Nr. 23 durch Art. 1 Nr. 1...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.2 Passive Einkünfte

Hinzugerechnet werden nur die passiven Einkünfte. Welche Einkünfte i. d. S. passiv sind, bestimmt sich nach dem Einkünftekatalog des § 8 Abs. 1 AStG. Danach sind zunächst alle Einkünfte passiv, es sei denn, sie sind in § 8 Abs. 1 AStG ausdrücklich aufgezählt und erfüllen die in dieser Regelung geforderten Aktivitätsvoraussetzungen. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Vora...mehr

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Zwischengesellschaft – ABC ... / 2 Inhalt

Eine Zwischengesellschaft ist eine ausl. Gesellschaft, die niedrig besteuert wird und i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG passive Einkünfte erzielt. Da es sich bei der Zwischengesellschaft um eine ausl. Gesellschaft handeln muss, sind nur Gesellschaften betroffen, die im Inland weder ihren Sitz noch den Ort der Geschäftsleitung haben. Eine doppelt ansässige Gesellschaft unterfällt dahe...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.5 Hinzurechnungsbetrag

Hinzugerechnet werden nur die passiven Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG. Soweit nach dieser Norm aktive Einkünfte vorliegen, erfolgt keine Hinzurechnung. Erfolgt eine Hinzurechnung der Einkünfte der Zwischengesellschaft, werden die hinzuzurechnenden Einkünfte nach deutschem Steuerrecht ermittelt.[1] Im Ausland gezahlte Steuern sind grundsätzlich abzuziehen[2], auf Antrag kö...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.3 Ausländische Betriebsstätte/Personengesellschaft

Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. der §§ 7ff. AStG bezieht sich auf die Zwischenschaltung einer ausl. Kapitalgesellschaft. Für ausl. Betriebsstätten und Personengesellschaften gelten die §§ 7ff. AStG nur indirekt. § 20 Abs. 2 AStG bestimmt, dass für passive Betriebsstätteneinkünfte statt der Freistellungs- die Anrechnungsmethode gilt. Voraussetzung ist, dass für den Fall, d...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.1 Beteiligung an einer Zwischengesellschaft

An der ausl. Zwischengesellschaft müssen grundsätzlich unmittelbar oder mittelbar zu mehr als der Hälfte ein in Deutschland unbeschränkt Stpfl. oder ihm nahe stehende Personen beteiligt sein.[1] Eine Beteiligung von mehr als 50 % i. d. S. liegt vor, wenn diesen Personen mehr als die Hälfte der Anteile oder der Stimmrechte an der Zwischengesellschaft zuzurechnen ist oder ihne...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 3 Praxisfragen

Für die Frage, ob die schädliche Beteiligungsquote erreicht ist, werden Beteiligungen von nahe stehenden Personen zusammengerechnet. Die Höhe der Beteiligung des einzelnen Stpfl. ist unerheblich; es reicht jede (noch so geringe) Beteiligung aus. In der Praxis kann es daher insbesondere bei Publikumsgesellschaften für den einzelnen Stpfl. schwierig sein zu ermitteln, ob er de...mehr

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Zwischengesellschaft – ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Zwischengesellschaften gem. der §§ 7ff. AStG sind ausl. Gesellschaften, die in einem Niedrigsteuerland ansässig sind und in den grenzüberschreitenden Lieferungs- und Leistungsverkehr eingeschaltet werden. Ziel derartiger Zwischengesellschaften ist es regelmäßig, Gewinne in einem Niedrigsteuerland anfallen zu lassen und damit die Steuerlast im Vergleich zu einer Tätigkeit in ...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 1 Systematische Einordnung

Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Sie erfasst die Gewinne aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen einer ausl. Gesellschaft ("Zwischengesellschaft"), die in einem Niedrigsteuerland ansässig ist und an der Inländer mehrheitlich beteili...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung –... / 2.4 Niedrige Besteuerung

Eine Hinzurechnung erfolgt nur, wenn die Zwischengesellschaft gem. § 8 Abs. 3 AStG niedrig besteuert wird. Dies ist der Fall, wenn die Steuerbelastung unter 25 % liegt. Dies muss nicht zwingend ausländische Steuer sein. Auch in Deutschland kann es zu einer niedrigen Besteuerung in diesem Sinne kommen, wenn keine GewSt anfällt, z. B. mangels eines im Inland betriebenen Gewerb...mehr

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Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 2.2 Allgemeine Aktivitätsklausel

Die allgemeine Aktivitätsklausel gem. § 8 Abs. 2 AStG gilt für alle Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 AStG. Sie ist nur auf Gesellschaften anwendbar, die ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in der EU oder dem EWR haben.[1] Außerdem betrifft diese Aktivitätsklausel nur von einer Zwischengesellschaft selbst erzielte Einkünfte, nicht aber über Tochtergesellschaften bezogen...mehr

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Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 1 Systematische Einordnung

Im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung ("Hinzurechnungsbesteuerung") werden dem inl. Stpfl. passive Einkünfte einer ausl. Zwischengesellschaft ("Zwischengesellschaft") direkt zugerechnet. Ob Einkünfte i. d. S. aktiv oder passiv sind, bestimmt sich für die einzelnen Arten von Einkünften gem. § 8 Abs. 1 AStG nach einem komplizieren Regel-Ausnahme-Gegenausnahme-Verhältnis. Die...mehr

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Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 2.1 Spezielle Aktivitätsklauseln

Grundsätzlich sind im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung alle Einkünfte passiv, es sei denn, sie fallen unter eine der in § 8 Abs. 1 AStG aufgezählten Einkunftsarten. Innerhalb dieser Einkunftsarten gibt es wiederum Ausnahmen, die zur Passivität der Einkünfte führen, wobei dazu wiederum Gegenausnahmen möglich sind. Spezielle Aktivitätsklauseln bestehen für Einkünfte aus dem...mehr

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Aktivitätsklausel (AStG) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung ("Hinzurechnungsbesteuerung") werden dem inl. Stpfl. passive Einkünfte einer ausl. Zwischengesellschaft ("Zwischengesellschaft") direkt zugerechnet. Ob Einkünfte i. d. S. aktiv oder passiv sind, bestimmt sich für die einzelnen Arten von Einkünften gem. § 8 Abs. 1 AStG nach einem komplizieren Regel-Ausnahme-Geg...mehr

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Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 3 Praxisfragen

Aufgrund von Mitwirkungstatbeständen werden in der Praxis häufig Sachverhalte erfasst, die bei objektiver Betrachtung nicht missbräuchlich sind. Die Regelungen gehen insoweit über das eigentliche Ziel der Missbrauchsvermeidung hinaus. In der Praxis ist es häufig schwierig nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Aktivitätsklauseln vorliegen. Ob die im Einzelfall bestehe...mehr

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Aktivitätsklausel (AStG) – ... / 2 Inhalt

2.1 Spezielle Aktivitätsklauseln Grundsätzlich sind im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung alle Einkünfte passiv, es sei denn, sie fallen unter eine der in § 8 Abs. 1 AStG aufgezählten Einkunftsarten. Innerhalb dieser Einkunftsarten gibt es wiederum Ausnahmen, die zur Passivität der Einkünfte führen, wobei dazu wiederum Gegenausnahmen möglich sind. Spezielle Aktivitätsklausel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktivitätsklausel (AStG) – ... / Literaturtipps

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Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

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Zahlungsempfänger (Benennun... / 2 Inhalt

§ 160 AO regelt, dass Ausgaben (Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben) steuerlich regelmäßig nicht zu berücksichtigen sind, wenn der Zahlungsempfänger nach Aufforderung des FA vom Stpfl. nicht hinreichend genau benannt wird. Ein Benennen i. d. S. liegt nach der Rechtsprechung nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Eigentümer der Zahl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Indirekte Steueranrechnung ... / 2 Inhalt

Von einer indirekten Steueranrechnung spricht man, wenn der inl. Stpfl. eine ausl. Steuer anrechnen kann, die nicht er selbst, sondern ein anderer Stpfl. gezahlt hat. Es geht daher nicht um die Anrechnung von im Ausland erhobener Quellensteuer, sondern um die Anrechnung der von der Tochtergesellschaft gezahlten KSt bei der Muttergesellschaft. Eine indirekte Steueranrechnung ...mehr

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Freistellungsmethode – ABC ... / 2 Inhalt

Die Freistellungsmethode soll verhindern, dass dieselben Einkünfte bei demselben Stpfl. sowohl im In- als auch im Ausland (und damit doppelt) besteuert werden. Diese Methode richtet sich regelmäßig an den Ansässigkeitsstaat; sie kann aber auch den Quellenstaat betreffen. In dem jeweiligen DBA ist die Freistellungsmethode regelmäßig im Methodenartikel[1] geregelt. Sie kann si...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Freistellungsmethode – ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Die Freistellungsmethode ist eine Methode zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine Doppelbesteuerung kann bei internationalen Sachverhalten dadurch entstehen, dass sowohl der Quellenstaat als auch der Ansässigkeitsstaat die steuerpflichtigen Einkünfte besteuert. Die Freistellungsmethode ist in deutschen DBA häufig für bestimmte Einkünfte (Grund und Boden, Betriebsstätten...mehr

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Trusts – ABC IntStR / 2 Inhalt

Ein Trust ist ein Rechtsgebilde nach ausl. (häufig anglo-amerikanischem Zivilrecht). Im Rahmen eines Trust wird regelmäßig Vermögen für einen Begünstigten (der mit der Person, die den Trust aufsetzt, identisch sein kann aber nicht muss) nach bestimmten Bedingungen verwaltet oder verwendet. Ein Trust ähnelt damit einem Treuhandverhältnis.[1] Ebenso wie bei einem Treuhandverhä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor §§ 138d–k AO / ff) Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 52 [Autor/Stand] Keine Relevanz für die Veranlagung. Losgelöst von der Tatsache, dass steuerliche Korrekturen nach § 1 AStG auch Steuergestaltungen i.S. dieser Mitteilungspflicht betreffen können, besteht kein direkter Zusammenhang zwischen den Normen. Die Mitteilung einer Steuergestaltung hat – über die Abgabepflichten in der Steuererklärung hinaus – keinerlei Bezug zur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Kennzeichen ohne Motivtest (Abs. 2)

a) Vorbemerkung Rz. 161 [Autor/Stand] Kennzeichen ohne Motivtest. Die unter § 138e Abs. 2 AO genannten Kennzeichen führen jeweils unabhängig vom Main-Benefit-Test zu einer Mitteilungspflicht. Mit anderen Worten wird bei solchen Gestaltungen die steuerliche Motivation als gegeben unterstellt bzw. eine Mitteilung wird losgelöst von steuerlichen Motiven als erforderlich erachtet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Kennzeichen mit Motivtest (Abs. 1)

a) Vertraulichkeitsklausel „(1) Kennzeichen im Sinne des § 138d Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe a sind: 1. die Vereinbarung a) einer Vertraulichkeitsklausel, die dem Nutzer oder einem anderen an der Steuergestaltung Beteiligten eine Offenlegung, auf welche Weise aufgrund der Gestaltung ein steuerlicher Vorteil erlangt wird, gegenüber Intermediären oder den Finanzbehörden ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schema zur Ermittlung des zvE

Rn. 347 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ein solches Rechenschema enthält R 2 Abs 1 EStR 2012:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff der Einkünfte ist kein spezifisch steuerrechtlicher Begriff. Er findet sich auch in anderen Gesetzen, zB im BGB (§§ 1088 Abs 1, 1374 Abs 2, 1420, 1442, 1462, 1464, 1478 Abs 2 Nr 2, 1605 Abs 1 BGB). Das EStG prägt ihn jedoch spezifisch steuerlich: Zu den Einkünften iSd EStG gehören nur Nettovermögenszuflüsse (s Rn 16a) aus den in ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Verbundene Unternehmen (Abs. 3)

„(3) [1] Ein verbundenes Unternehmen im Sinne der Absätze 1 und 2 ist eine Person, die mit einer anderen Person auf mindestens eine der folgenden Arten verbunden ist: 1. eine Person ist an der Geschäftsleitung einer anderen Person insofern beteiligt, als sie erheblichen Einfluss auf diese Person ausüben kann; 2. eine Person ist über eine Beteiligungsgesellschaft mit mehr als 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Inländische und nicht inländische Einkünfte

Rn. 142 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 1 S 1 EStG unterscheidet zwischen inländischen und nicht inländischen Einkünften und zwischen beschränkter und unbeschränkter StPfl. Alle natürlichen Personen, gleich ob sie beschränkt oder unbeschränkt stpfl sind, unterliegen mit ihren inländischen Einkünften der StPfl. Dabei gelten aber für beschränkt StPfl als inländische Einkünf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die festzusetzende ESt

Rn. 351 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 6 S 1–3 EStG geben das Rechenschema für die Ermittlung der festzusetzenden ESt vor:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VII. Intermediär ist kein an der Steuergestaltung Beteiligter (Abs. 7)

"(7) Übt ein Intermediär im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschließlich die in Absatz 1 aufgeführten Tätigkeiten aus, so gilt er nicht als an der Gestaltung Beteiligter." Rz. 161 [Autor/Stand] Intermediär ist nicht Beteiligter. Nach § 138d Abs. 7 AO gilt der Intermediär nicht als an der Gestaltung Beteiligter, wenn er ausschließlich die in § 138...mehr

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ESt-Erklärung 2021 (Teil II... / 2. Anlage WA-ESt

Die Anlage WA-ESt wurde inhaltlich geändert. Im Einzelnen haben sich folgende Änderungen ergeben: Zeile 8 (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht): In Zeile 8 wird in sog. "Wegzugsfällen" geprüft, ob Beteiligungen i.S.d. § 17 EStG an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft vorhanden sind. Mithilfe dieser Abfrage wird gem. § 6 Abs. 1 AStG sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mitwirkungspflichten / 3 Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten

Da die deutschen Finanzbehörden nicht unmittelbar im Ausland ermitteln können, haben die Steuerpflichtigen bei der Ermittlung von Tatsachen im Ausland eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Sie haben insbesondere Beweismittel zu beschaffen sowie im Ausland ansässige Zeugen zu bestellen[2] und hierfür auch Vorsorge zu treffen. Kommt ein Steuerpflichtiger dieser Verpflichtung nic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Regelmäßiger Beginn der Festsetzungsfrist, Abs. 1

Rz. 2 Die Festsetzungsfrist beginnt regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden oder nach § 50 Abs. 3 AO unbedingt geworden ist. Maßgebend ist, wann der Steueranspruch nach § 38 AO nach den Einzelsteuergesetzen entstanden ist, die Fälligkeit ist unbeachtlich. Der Beginn der Festsetzungsfrist am Ende des Kalenderjahrs gilt für alle Steuern, unabhängi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.8 Anlaufhemmung bei beherrschendem Einfluss auf Personen in Drittstaaten, Abs. 7

Rz. 87 Abs. 7 enthält eine besondere Anlaufhemmung bei Beziehungen zu Drittstaaten-Gesellschaften, auf die der Stpfl. allein oder zusammen mit nahestehenden Personen einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 23.6.2017[1] eingeführt und gilt nach Art. 97 § 10 Abs. 15 EGAO für alle nach dem 31.12.2017 beginnenden Festset...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.3.1 Rechtsgrund der Verpflichtung

Rz. 11 Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, Steueranmeldung oder Anzeige, tritt eine Ablaufhemmung ein bis zur Erfüllung dieser Verpflichtung, höchstens aber bis zum Ablauf des dritten Jahres nach Entstehung der Steuer. Die Verpflichtung kann unmittelbar auf Gesetz beruhen oder auf einer behördlichen Anforderung aufgrund eines Gesetzes (hierzu näher R...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Berechnung des Dotationskapitals der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Versicherung

Für inländische Versicherungsbetriebsstätten ist neben der modifizierten Kapitalaufteilungsmethode auch die Mindestkapitalausstattungsmethode für die Zuordnung von Dotationskapital von Bedeutung, da sie die Untergrenze für die rechnerische Ausstattung mit Dotationskapital festlegt. Die i.R.d. § 1 Abs. 5 S. 3 AStG vorzunehmende Funktions- und Risikoanalyse, mit der die Gestalt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 95... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Versicherung an Eides statt ist die stärkste Beteuerungsform eines Beteiligten im Besteuerungsverfahren. § 95 Abs. 1 AO trifft Regelungen zu den persönlichen (vgl. Rz. 6ff.) und sachlichen Voraussetzungen (vgl. Rz. 11ff.), Abs. 2 bis 5 zum Verfahren (vgl. Rz. 21ff.) und Abs. 6 zur Nichterzwingbarkeit (vgl. Rz. 32) der eidesstattlichen Versicherung. Sie dient als er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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