Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 401 [Autor/Stand] Systematische Einordnung und allgemeiner Norminhalt. Der durch das AmtshilfeRLUmsG (vgl. Rz. 10) neu geschaffene und durch das ATAD-UmsG (vgl. Rz. 11) ergänzte Abs. 9 normiert keinen eigenständigen Tatbestand der Zurechnung zu einem Zurechnungsadressaten. Vielmehr wird der Umfang derjenigen Stiftungseinkünfte, welche dem Zurechnungsadressaten gem. Abs. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Von VZ 2013 bis VZ 2021: Entsprechende Anwendung von § 12 Abs. 1 und 2 a.F.

„(5) [1] § 12 Absatz 1 und 2 ist entsprechend anzuwenden. [2] Für Steuern auf die nach Absatz 11 befreiten Zuwendungen gilt § 12 Absatz 3 entsprechend.” Rz. 241 [Autor/Stand] Steueranrechnung. Die entsprechende Anwendung von § 12 Abs. 1 und 2 a.F. besagt, dass der unbeschränkt (bzw. bis zum VZ 2012 einschließlich auch: erweitert beschränkt) steuerpflichtige Stifter, Bezugs- o...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Rechtslage zwischen VZ 2009 und VZ 2013

„ 1 Das nach Absatz 1 zuzurechnende Einkommen ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. 2 Ergibt sich ein negativer Betrag, entfällt die Zurechnung. 3 § 10d des Einkommensteuergesetzes ist entsprechend anzuwenden.” Rz. 329 [Autor/Stand] Einkommensermittlung nach dem KStG. Das Einkommen der Familienstiftung war nach den für juris...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Entsprechende Anwendung von § 10 Abs. 3 und Nichtberücksichtigung von § 8b KStG (Satz 2)

„ [2] Bei der Ermittlung der Einkünfte gilt § 10 Absatz 3 entsprechend; ... „ Rz. 311 [Autor/Stand] Einkünfteermittlung. Die eher allgemein gehaltene Anordnung, die Einkünfte der Stiftung „in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes ” zu ermitteln, wird durch den Verweis auf § 10 Abs. 3 konkretisiert Auf die Doppe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Voraussetzung für die Anwendung von Teileinkünfteverfahren bzw. § 32 d EStG (Satz 2)

„ 2 § 20 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes bleibt unberührt; ...” Rz. 361 [Autor/Stand] Verhältnis zu anderen Einkunftsarten. Leistungen der Familienstiftung an den Berechtigten gehören bei diesem nur nach Maßgabe des sog. Subsidiaritätsgrundsatzes (§ 20 Abs. 8 EStG) zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Vorrangig zählen sie zu den Gewinneinkünften bzw. den Einkünften aus V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Rechtslage vor VZ 2009

Rz. 326 [Autor/Stand] Fehlende gesetzliche Regelung zur Einkommensermittlung. Für die Zeit vor dem VZ 2009 fehlte es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, wie das Einkommen der Familienstiftung zu ermitteln war. Diskutiert wurde, ob aus dem Einkommensbegriff des § 15 Abs. 1 a.F. auf die Anwendung der Einkommensermittlungsvorschriften des EStG und des KStG rückgeschl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Zurechnung beim Stifter (noch Satz 1)

"... werden dem Stifter, wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist, ... zugerechnet." Rz. 116 [Autor/Stand] Stifter. Das Gesetz enthält keine Definition zum Begriff des "Stifters". Der BFH hatte zunächst "keine Bedenken", unter Stifter "vor allem diejenigen Personen zu fassen, für deren Rechnung Vermögen auf die Familienstiftung übertragen wird"[2]. Dies mag im Entscheidungsfa...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 46 [Autor/Stand] Verletzung der Grundfreiheiten des Unionsrechts. Die Frage der Unionsrechtswidrigkeit von § 15 ist im Schrifttum vertieft diskutiert und zumeist bejaht worden.[2] Geltend gemacht wurde ein ungerechtfertigte Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit.[3] Zum Verhältnis beider Grundfreiheiten ist zu beachten, dass die primäre B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnausschüttungen der Zwischengesellschaft (Satz 2)

Rz. 441 [Autor/Stand] Normzweck und Anwendbarkeit nach ATAD-UmsG. Abs. 9 Satz 2 dient, ebenso wie § 15 Abs. 10 Satz 2 und Abs. 11, der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 Abs. 9 Satz 1 bereits hinzugerechnet wurden, soll die Ausschüttung von Gewinnen an die Stiftung, die auf diesen Einkünften beruhen, dort nicht noch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Wegfall der Vermögensteuer

Rz. 8 [Autor/Stand] Keine Erhebung von Vermögensteuer ab dem 1.1.1997. Eine für die Anwendung des § 15 wichtige Rechtsänderung erfolgte außerhalb der Norm selbst. Für die Zeit ab dem 1.1.1997 wird die VSt wegen der Verfassungswidrigkeit des VStG v. 14.11.1990[2] nicht mehr erhoben.[3] Aus diesem Grunde strich der Gesetzgeber § 3 ersatzlos.[4] Unverständlich ist, weshalb er n...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Vermutungsregel (Satz 1)

"Sind wesentliche immaterielle Werte oder Vorteile Gegenstand einer Geschäftsbeziehung ..." Rz. 19 [Autor/Stand] § 1a betrifft Güter immaterieller Art. Die Werte oder Vorteile, die Gegenstand der Geschäftsbeziehung sind, auf die § 1a Anwendung findet, müssen zunächst immaterieller Art sein. Zur Abgrenzung des immateriellen Vermögens vom materiellen Vermögen kann dabei eine Au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 491 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Abs. 11 nimmt Zuwendungen der Stiftung an die "Personen im Sinne des Abs. 1" von der Besteuerung aus. Die Vorschrift dient der Vermeidung einer doppelten Steuerbelastung.[2] Insoweit, als Einkünfte der Stiftung nach § 15 bereits zugerechnet wurden, soll die Auskehrung entsprechender Beträge an die Berechtigten nicht noch einmal der E...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 211 [Autor/Stand] Grundsätzliches. Die Zurechnung nach § 15 soll die Abschirmwirkung ausländischer Stiftungen durchbrechen und dadurch Steuervorteile ausgleichen, die der Gesetzgeber für unangemessen befindet (vgl. ausführlich zum Telos der Vorschrift Rz. 21). Eine Mehrbelastung des Steuerpflichtigen im Vergleich zu der Situation, in der die Stiftung nicht zwischengescha...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Zweck und Inhalt der Regelung

Rz. 21 [Autor/Stand] Zweck. §§ 1, 2 StAmnVO (vgl. zu dieser Vorläufernorm unter Rz. 1) verfolgte ausdrücklich das Ziel, das Kapital, welches in politisch und wirtschaftlich unsicheren Zeiten in ausländische Stiftungen angelegt worden war, wieder "in das Inland zurückzuführen" (vgl. Gesetzesbegründung zur StAmnVO unter Rz. 1). Gelänge dies, wäre auch das zweite Ziel der Norm ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Grundsätze der Zurechnung (noch Satz 1)

"... werden ... zugerechnet." Rz. 111 [Autor/Stand] Rechtsfolge des § 15 Abs. 1. Die Rechtsfolge des § 15 besteht in einer Zurechnung der Einkünfte (vgl. Rz. 103) und des Vermögens der Stiftung (vgl. Rz. 102). Die Vermögenszurechnung geht allerdings ins Leere, solange in Deutschland eine VSt nicht erhoben wird (vgl. Rz. 101). Das Erzielen und die Zurechnung von Einkünften sin...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 461 [Autor/Stand] Systematische Einordnung und allgemeiner Norminhalt. Abs. 10 erweitert die Stiftungseinkünfte, welche der Zurechnung nach Abs. 1 unterliegen, um die Einkünfte bestimmter ausländischer Stiftungen. Die Vorschrift ist daher Abs. 9 vergleichbar, und nutzt auch eine vergleichbare Regelungstechnik, in dem diese Einkünfte anderer ausländischer Stiftungen zunäc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Berichtigung der Einkünfte (Satz 2)

"Wurde eine solche Regelung nicht vereinbart ..." Rz. 37 [Autor/Stand] Fehlen einer individuellen Preisanpassungsklausel. Nach § 1a Satz 2 ist eine Preisanpassung nur in Fällen vorgesehen, in denen die Parteien nicht selbst eine Preisanpassungsklausel vereinbart haben. Haben die nahestehenden Personen eine Anpassungsklausel vereinbart, ist diese vorrangig zugrunde zu legen.[2...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zu völkerrechtlichen Grundsätzen und zu DBA

Rz. 36 [Autor/Stand] Gebot der Nichteinmischung. § 15 hat in hohem Maße extraterritoriale Wirkung, da er selbst solche Einkünfte der Besteuerung unterwirft, die weder hinsichtlich der Person, die sie erzielt, noch der Quelle, aus der sie gespeist werden, einen Bezug zum Inland aufweisen. Gleiches gilt für das Stiftungsvermögen. Damit ist das völkerrechtliche Gebot der Nichte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 3 (Satz 2)

„ 2 § 7 Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.” Rz. 436 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 7 Abs. 1 Satz 3. Eine starke Meinung in der Literatur[2] unter Einschluss dieser Kommentierung hat bis zum Inkrafttreten des ATAD-UmsG bezweifelt, dass § 7 Abs. 5 a.F. im Rahmen des Abs. 9 anwendbar wäre und die ausdrücklich normierte Rechtsfolge einer Zurechnung nach Maßgabe "der ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Anrechnung und Abzug von Steuern auf Zuwendungen (Satz 2)

Rz. 511 [Autor/Stand] Allgemeines. Der neue Satz 2 bestimmt – neben Abs. 5 – eine weitere indirekte Anrechnung ausländischer Steuern. Betroffen sind jene Steuern, die im Ausland auf die Zuwendungen der Stiftung nach Satz 1 erhoben werden. Eine direkte Anrechnung diese ausländischen (Quellen-) Steuern in Deutschland scheitert daran, dass die Zuwendungen durch Satz 1 steuerfre...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... ist Absatz 1 nicht anzuwenden, wenn ..." Rz. 272 [Autor/Stand] Keine Anwendung von § 15 Abs. 1. Die sprachlich vorgezogene Rechtsfolge des § 15 Abs. 6 bestimmt, dass bei Gelingen des Nachweises Abs. 1 keine Anwendung findet. Im Ergebnis werden daher Vermögen und Einkommen einer ausländischen Familienstiftung nicht nach § 15 Abs. 1 den dort genannten Personen zugerechnet....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Geschäftsleitung oder Sitz innerhalb EU/EWR

"(6) Hat eine Familienstiftung Geschäftsleitung oder Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens, ..." Rz. 261 [Autor/Stand] Familienstiftung mit Sitz oder Geschäftsleitung in einem EU-Mitgliedstaat. Aus dem von § 15 Abs. 6 hergestellten Zusammenhang zu § 15 Abs. 1 ergibt sich zunächst, dass mit "Familienstiftung" der in § 15 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Steuerpflichtiger

Rn. 5 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 StPfl iSd § 37 Abs 1 S 1 EStG ist materiellrechtlich und nicht iSd § 33 AO zu verstehen. Erfasst wird jede natürliche Person, die Schuldner der ESt sein kann, die Art der EStPfl spielt keine Rolle. ESt-Vorauszahlungen können bei unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 1 EStG), erweitert unbeschränkt StPfl (§ 1 Abs 2 EStG), fiktiver unbeschränkt StPfl (§ 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Entstehung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 19a Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Vorbemerkung: Bei der Regelung der Entstehung der ESt-Vorauszahlung in § 37 Abs 1 S 2 EStG handelt es sich materiell um eine Sonderreglung zu § 38 AO (Ratschow in Klein, § 38 AO Rz 35, 38, 13. Aufl). Zur strittigen Frage, ob die Vorauszahlungsschuld dem Grunde nach oder dem Grunde und der Höhe nach durch Tatbestandsverwirklichung entsteht (d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Rechtsentwicklung. Die Vorschriften zur Preisanpassungsklausel, die durch das UntStRefG 2008[2] in das AStG eingefügt wurden, waren zunächst in § 1 Abs. 3 Sätze 11, 12 verortet.[3] Sie blieben sodann bis zur Reform durch das AbzStEntModG[4] im Jahr 2021 unverändert. Mit dem AbzStEntModG[5] wurden die Verrechnungspreisregeln in § 1 umfangreich überarbeitet...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Persönlicher Anwendungsbereich. Die Preisanpassungsklausel betrifft unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, die Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Ausland unterhalten.[2] Darüber hinaus gilt die Preisanpassungsklausel für vermögensverwaltende Personengesellschaften sowie für Mitunternehmerschaften...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeines

Rz. 301 [Autor/Stand] Allgemeiner Inhalt. Der Gegenstand der Zurechnung (Vermögen und Einkünfte) wird bereits in Abs. 1 geregelt (vgl. Rz. 101, 102 f.). Abs. 7 ergänzt einerseits Abs. 1 in dem Sinne, dass hier geregelt wird, wie die zuzurechnenden Einkünfte zu "ermitteln" sind. Andererseits steht Abs. 7 in engem Bezug zu Abs. 8, mit dem zusammen er ein "Zurechnungsscharnier"...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 [Autor/Stand] Verhältnis zur vGA/vE. Die Preisanpassungsklausel nach § 1a sieht rechtsfolgenseitig eine Berichtigung des Verrechnungspreises nach § 1 Abs. 1 Satz 1 vor. Eine Korrektur nach anderen Vorschriften (etwa nach § 8 Abs. 3 Sätze 2, 3 KStG) ist nicht vorgesehen, sodass beim rein innerstaatlichen Transfer von immateriellen Werten (z.B. Verkauf eines Kundenstamms...mehr

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Mitwirkungspflichten, erwei... / 4 Beratungshinweise

Die Regelung führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Vielmehr gilt auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die objektive Beweis- oder Feststellungslast. Danach geht das Fehlen eines Nachweises bei steuerbegründenden Tatsachen zulasten der Finanzverwaltung, bei entlastenden Sachverhalten zulasten des Stpfl. Hierbei ist zu beachten, dass es Fälle geben kann, in denen ...mehr

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Verbundene Unternehmen – AB... / 4 Beratungshinweise

Anders als etwa § 1 Abs. 2 AStG definiert Art. 9 OECD-MA keine konkreten Beteiligungsquoten als Tatbestandsvoraussetzung für Zwecke der nahestehenden Person. Darin kommt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zum Ausdruck. Sofern eine Anteils- oder Stimmrechtsmehrheit besteht, ist von einer Verbundbeziehung auszugehen. Auch in anderen Fällen kann – insbesondere bei deutlich ...mehr

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Verbundene Unternehmen – AB... / 1 Systematische Einordnung

Nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA kann jeder Staat den Gewinn einer Konzerngesellschaft, also eines verbundenen Unternehmens, besteuern, den diese erzielt hätte, wenn sie ein selbstständiges Unternehmen wäre. Hierfür wird mit dem Fremdvergleichsgrundsatz ein Aufteilungsmaßstab definiert. Eine solche Vorgehensweise setzt voraus, dass bestimmt wird, unter welchen Voraussetzungen eine...mehr

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Lizenzschranke – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Durch den Verweis auf § 8 Abs. 5 S. 2 und 3 AStG (§ 4j Abs. 2 S. 4 EStG) kommt es bei der Prüfung der Niedrigbesteuerung nicht auf die rechtlich geschuldete, sondern auf die tatsächlich erhobene und abgeführte Steuer an. Dies ist bei den zu erfüllenden Mitwirkungspflichten zu berücksichtigen, um zu verhindern, aus formalen Gründen in den Anwendungsbereich der Regelungen zu f...mehr

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Überführung von Wirtschafts... / 2 Inhalt

§ 12 KStG fingiert bei der Überführung von Wirtschaftsgütern eine Veräußerung. Dies führt zur Besteuerung der Differenz zwischen dem Fremdvergleichspreis und dem Buchwert des überführten Wirtschaftsguts. Die Regelung gilt auch, wenn bisher, z. B. infolge von § 5 Abs. 2 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG, kein Buchwertansatz vorhanden war. Als Tatbestandsvoraussetzung wird an den ...mehr

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Betriebsaufspaltung, grenzü... / 3 Praxisfragen

Die Entscheidung betraf eine inländische Besitz- und eine ausländische Betriebsgesellschaft, an die eine im Ausland belegene Immobilie überlassen wurde. Die im Inland steuerlich zu erfassende Besitzgesellschaft erzielt gewerbliche Einkünfte. Das Gleiche gilt für den Fall einer inländischen Mitunternehmerschaft als Besitzunternehmen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Diese Einkün...mehr

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Lizenzschranke – ABC IntStR / 2 Inhalt

Die Regelungen erfassen die Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten. Das Gesetz listete nicht abschließend einige Beispiele für diese Zahlungen auf. Hiervon erfasst werden Zahlungen an solche Gesellschaften, die im Ausland einer sog. Präferenzregelung unterliegen und es sich hierbei um eine nahe stehende Person i. S. v. § 1 Abs. 2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Markenzeichen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Eine Anerkennung dem Grund nach setzt voraus, dass es sich um Vereinbarungen handelt, die in ähnlicher Weise auch vom fremden Dritten getroffen worden wären. Dies wäre nicht der Fall, wenn bereits zum Zeitpunkt der Vereinbarung eine positive Auswirkung auf den Absatz nicht zu erwarten ist, etwa wenn eine Marke ein so schlechtes Image hat, dass durch deren Verwendung Kunden e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 17 Aufhebung der Stiftung, Auflösung des Vereins oder Trusts (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG)

Rz. 460 Als Schenkung unter Lebenden gilt nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG, was bei der Aufhebung einer Stiftung (Alt. 1) oder bei Auflösung eines Vereins (Alt. 2) erworben wird. Nach Satz 3, der durch das ErbStRG vom 24.12.2008[1] mit Wirkung zum 1.1.2009 neu eingefügt worden ist, wird auch der Formwechsel eines Familienvereins in eine Kapitalgesellschaft als Auflösung des...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Übertragung auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG)

Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG stellt die unentgeltliche Übertragung des infragestehenden Anteils i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person einen Ersatzrealisationstatbestand für Zwecke der Wegzugsbesteuerung dar. Beachten Sie: Der bisherige Wortlaut des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. sah insoweit eine Übertragung der Anteile durch ganz ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 2. Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG)

Auch der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile kann den Tatbestand der Wegzugsbesteuerung auslösen (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG). Beachten Sie: Durch die Verwendung des Terminus "vorbehaltlich" ist dieser Ersatzwegzugstatbestand vorliegend gegenüber den übrigen Tatbeständ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbestände des § 6 AStG (estb 2022, Heft 9, S. 353)

Auslegung und praktische Relevanz Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB, FBf Internationales Steuerrecht[*] Die Wegzugsbesteuerung des § 6 AStG ist im Zuge des ATADUmsG reformiert worden; dabei wurden auch die Ersatzwegzugstatbestände konsolidiert. Der nachfolgende Artikel befasst sich mit den Ersatzwegzugstatbeständen sowie der aktuellen Rechtsprechung und zeigt...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / c) Keine geänderte Gesetzesauslegung trotz gesetzlicher Neufassung

Im Ergebnis ist vorliegend der bisherige Tatbestand des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. in § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG überführt worden. Auch wenn der Wortlaut nicht exakt identisch ist, ist nach den vorstehenden Darstellungen nicht von einer anderweitigen Auslegung der Vorschrift auszugehen.mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Konsolidierung der Tatbestände

Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG soll dabei nach Auffassung des Gesetzgebers[26] die Tatbestände des bisherigen § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 und 3 AStG a.F. vereinen: Einerseits führt die Einlage einer Beteiligung i.S.d. § 17 EStG durch einen im Inland ansässigen unbeschränkt Steuerpflichtigen in einen ausländischen Betrieb respektive in eine ausländische Betriebsstätte...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 2. Entscheidung des BFH

§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. = enge Wortlautauslegung: Der BFH entschied im Revisionsverfahren, dass die Vorschrift des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. streng nach dem Wortlaut auszulegen sei und keinen Raum für eine teleologische Reduktion oder eine anderweitige systematische Auslegung lasse.[50] Die von der Klägerin angeführte teleologische Reduktion[51] auf solche Fälle, i...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / a) Unentgeltliche Übertragung

Unter dem Terminus der unentgeltlichen Übertragung will die Legislative Übertragungen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Erwerb von Todes wegen subsumieren[11]. Beachten Sie: Einer gesonderten Regelung für Erwerbe von Todes wegen bedarf es daher – im Gegensatz zur alten Rechtslage – nicht mehr. Was geschieht bei "teilentgeltlicher" Übertragung? Aus dem alleinigen ...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / b) Person

Mit "Person" ist vorliegend nicht nur eine natürliche Person als Erwerber zu verstehen, sondern auch eine juristische Person.[18] Konsequenterweise ist daher auch der Begriff der unbeschränkten Steuerpflicht nicht auf eine Steuerart begrenzt, sondern umfasst neben der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG auch eine unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht i...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 1. Grundtatbestand

Gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AStG wird bei unbeschränkt Steuerpflichtigen,[3] die Anteile i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG – also Anteile an einer Kapitalgesellschaft – halten, bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht aufgrund einer Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts eine Veräußerung dieser Anteile zum gemeinen Wert fingiert. Als mögliche Ersatztatbest...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / IV. Fazit

Durch die Neuregelung im Kontext des ATADUmsG wird deutlich, dass der Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts für den Ersatztatbestand des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG – nämlich der Übertragung auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person – weiterhin irrelevant ist. Schließlich ist der Tatbestand des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrech...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / 4. Auswirkungen nach dem ATADUmsG

Das vorgenannte Urteil[63] ist zur alten Rechtslage ergangen. Auch Auswirkungen auf aktuelle Rechtslage: Die vorgestellte Entscheidung entfaltet dabei auch Auswirkungen auf die Rechtslage seit dem 1.1.2022: schließlich entsprechen sich die Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG a.F. und des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG inhaltlich.[64] In der aktuellen Rechtslage ist die Frag...mehr

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Die Ersatzwegzugstatbeständ... / II. Ersatzwegzugstatbestände

Neben dem eigentlichen, proaktiven Wegzug kennt § 6 Abs. 1 S. 1 AStG auch Tatbestände, die ohne einen Wegzug die Rechtsfolgen der Wegzugsbesteuerung herbeiführen. 1. Übertragung auf nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG) Nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AStG stellt die unentgeltliche Übertragung des infragestehenden Anteils i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 1 ESt...mehr