Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen bei beschränkt StPfl

Rn. 34 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bei beschränkt StPfl ist die ESt für Einkünfte, die dem LSt-Abzug, dem KapSt-Abzug oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen, grds durch den Steuerabzug abgegolten (§ 50 Abs 2 S 1 EStG). Es erfolgt in diesem Fall keine Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 36 Abs 2 Nr 2 EStG. Eventuell kommt jedoch aufgrund der Vorschriften des j...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Darlehensgewährung durch nahestehende Personen

Rn. 95 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Im Gegensatz zur entsprechenden Vorschrift des § 8b Abs 3 S 5 KStG besteht keine Abzugsbeschränkung iRd § 3c Abs EStG für die Darlehensgewährung durch nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG (glA Pung in D/P/M, § 3c EStG Rz 91, 84. EL). In persönlicher Hinsicht dehnt § 8b Abs 3 S 5 KStG den Anwendungsbereich auf eine dem wesentlich beteilig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehen im Gesamthandsvermögen einer PersGes

Rn. 92 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Anwendung des § 3c Abs 2 S 2 EStG ist derzeit unklar und nicht gerichtlich geklärt, wenn sowohl die Beteiligung als auch die Darlehensforderung im Gesamthandsvermögen einer PersGes gehalten werden. Obwohl die PersGes kein Steuersubjekt ist – § 3c Abs 2 S 2 EStG stellt auf eine Darlehensgewährung "von einem StPfl" ab –, ist aufgrund der t...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerfreie Einnahmen

Rn. 30 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Einnahmen iSd § 3c Abs 1 EStG sind alle Güter, die in Geld oder in Geldeswert bestehen und dem StPfl im Rahmen einer der Einkunftsart des § 2 Abs 1 Nr 1–7 EStG zufließen (§ 8 Abs 1 EStG). Zu den Einnahmen zählen nicht Einlagen ( BFH v 21.12.1977, I R 20/76, BStBl II 1978, 346), Darlehensaufnahmen (BFH v 20.10.2004, I R 11/03, BStBl II 2005, 5...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Einbeziehung früherer Erwerbe

Rz. 36 [Autor/Stand] Die Einbeziehung auch der früheren Erwerbe, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person angefallen, soll verhindern, dass durch Aufspaltung in zeitlich gestaffelte Zuwendungen die Besteuerung umgangen werden kann. Die früheren Erwerbe sind nach § 16 Abs. 2 Satz 3 ErbStG mit ihrem früheren Wert anzusetzen. Deren Wert im nachhinein festzustellen, dü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zuwendungen an inländische Familienstiftungen bei Errichtung (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 71 [Autor/Stand] Stiftungen können durch Verfügung von Todes wegen (s. § 3 ErbStG Rz. 250) angeordnet ( § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG) oder begründet werden oder durch ein Stiftungsgeschäft unter Lebenden ( § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG ). Die Übertragung des Vermögens unterliegt grundsätzlich der Steuerklasse III, sofern tatsächlich eineZuwendung als Stiftungsausstattung vorliegt.[2]...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4 Wahlrecht zwischen Anrechnung oder Abzug einer ausländischen Steuer (§ 34 Abs 2 EStG, § 12 AStG)

Tz. 21 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Str ist, ob in Fällen, in denen eine OG stpfl ausl Eink mit anrechenbarer ausl St erzielt, die ausl St jedoch gem § 34c Abs 2 EStG bei der Ermittlung der Eink abgezogen statt auf die dt St angerechnet werden soll, die OG selbst das in § 34c Abs 2 EStG geregelte Wahlrecht ausüben darf. Eindeutig ist, dass der in § 34c Abs 2 EStG geregelte Abz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die GAufzVO wurde aufgr der Ermächtigung des § 90 Abs 3 S 5 AO erlassen. Aus den nach § 90 Abs 3 AO zu erstellenden Aufzeichnungen muss ersichtlich sein, welchen Sachverhalt der Stpfl iR seiner Geschäftsbeziehungen iSd § 1 Abs 4 AStG mit nahe stehenden Pers iSd § 1 Abs 2 AStG verwirklicht hat, sowie ob und inwieweit er diesen Geschäftsbeziehungen B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und bei der AE-Besteuerung, DB 34/2000, Beil 10; Pung, StSenkG: Änderungen des UmwStG, DB 2000, 1835; Blumenberg/Lechner, Der Reg-Entw des SEStEG: Entstrickung und Sitzverlegung bei Kap-Ges, Neuerungen beim Einlagekonto, KSt-Minderung und -Erhöhung sowie sonstige Änderungen im KSt-Recht, BB 44/2006, BB-special, 25; Dötsch/Pung, S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Besondere Tarifvorschriften iSd § 19 KStG

Tz. 11 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach § 19 Abs 1 bis 4 KStG sind bei der OG erfüllte Tarifvorschriften, die einen Abzug von der KSt, also eine St-Ermäßigung vorsehen, ausschl beim OT anzuwenden. Bei OT in der Rechtsform einer Pers-Ges ist § 19 KStG bei deren MU anzuwenden. Eine besondere Tarifermäßigung iSd § 19 KStG ist dadurch geprägt, dass sie bereits auf der Stufe der St-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9 Steuerabzugsbeträge (Abs 5)

Tz. 36 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Sind in dem Einkommen der OG BE enthalten, die einem St-Abzug unterlegen haben, ist die einbehaltene St auf die KSt oder ESt des OT oder, wenn der OT eine Pers-Ges ist, anteilig auf die KSt oder die ESt der Gesellschafter anzurechnen. Gemeint ist der inl St-Abzug; Fälle des St-Abzugs im Ausl werden von § 19 Abs 1–4 KStG erfasst (glA s Voß, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Der Organträger unterliegt der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (Abs 2)

Tz. 27 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Unterliegt der OT der unbeschr ESt-Pflicht, gilt gem § 19 Abs 2 der Abs 1 des § 19 KStG entspr, soweit für die ESt gleichartige Tarifvorschriften wie für die KSt bestehen. § 19 Abs 2 KStG betrifft nur unbeschr stpfl natürliche Personen (Einzelunternehmen) als OT. Damit verhindert das Gesetz, dass natürliche Personen als OT St-Vergünstigungen...mehr

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Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben sowie einem gleichlautenden Ländererlass haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts führen dazu, dass Steuerpflichtige Steuern nicht oder zumindest vorläufig nicht zahlen müssen. Gesetzli...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte aus in der Schweiz belegenem Grundbesitz – Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Drittstaatenfall

Leitsatz 1. Einkünfte eines in Deutschland ansässigen Steuerpflichtigen aus der Vermietung eines in der Schweiz belegenen Grundstücks sind von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, wenn das Grundstück einer Betriebsstätte "dient", die ihre Gewinne aus einer der in Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 Buchst. a Halbsatz 1 DBA-Schweiz 1971/2002 beschriebenen Tätigke...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.12.3 GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft

Rz. 254 Die GmbH & Co. KG ist eine häufige Rechtsform für eine Holdinggesellschaft.[1] Die damit jeweils verbundenen Zielsetzungen sind einerseits – im Inbound-Sachverhalt – der Weg in die Veranlagung, um damit den strengen Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG zu entgehen und/oder in den Genuss des § 8b KStG zu gelangen, andererseits – im Outbound-Sachverhalt – für die Bete...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2.1 Steuerpflicht

Rz. 321 Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Einen Wohnsitz hat jemand gem. § 8 AO dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Einen gewöhnlichen Aufenthalt im...mehr

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Anlage AUS (Ausländische Ei... / 3 Behandlung der einbehaltenen Steuerbeträge

Rz. 1166 [Steueranrechnung → Zeilen 12–13] Ohne besonderen Antrag werden die ausländischen Steuerbeträge angerechnet, soweit dies zulässig ist. Ein Abzug wie Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben erfolgt nur auf besonderen Antrag. Eine Anrechnung kann nur erfolgen, wenn die ausländische Steuer der deutschen Einkommensteuer entspricht (§ 34c Abs. 1 EStG) und wenn die Zahlung na...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 6 Gewerbesteueranrechnung

Rz. 989 [Gewerbesteueranrechnung → Zeile 16 ff.] § 35 EStG gewährt für Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, persönlich haftende Gesellschafter von KGaA und atypisch stille Gesellschafter, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, eine Steuerermäßigung durch Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Die Steuerermäßigung ist betriebsbezogen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Anzeigepflichten

Stand: EL 118 – ET: 09/2020 Die formellen Voraussetzungen für das Vorliegen der Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit, Kirchlichkeit) werden auf Grundlage der eingereichten Satzung durch die Finanzbehörde überprüft und gemäß den §§ 51, 59ff. AO (Anhang 1b) durch einen Feststellungsbescheid gesondert beurteilt. Einzelheiten ergeben sich aus § 60a AO (Anhang 1b). ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beweislast

Rz. Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das Finanzamt ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen (§ 88 Abs 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Festsetzung der Einkommensteuer

Rz. 170 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Das zu versteuernde Einkommen ist die Grundlage für die tarifliche Einkommensteuer. Die tarifliche ESt ergibt sich aus der Anwendung des Grund- oder des Splittingtarifs (vgl § 32a Abs 1 und 5 EStG) auf das zvE (> Ehegattenbesteuerung Rz 3, > Lohnsteuertarif Rz 4 ff, > Splitting). Dieser Wert wird noch um das Ergebnis aus der Durchführung de...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Weitere Verfahrensfragen

Rz. 63 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Auskünfte der FÄ an die Kirchenbehörden über Besteuerungsgrundlagen verletzen nicht das > Steuergeheimnis, denn § 31 AO – also ein Gesetz iSv von § 30 Abs 4 Nr 2 AO – verpflichtet die Finanzbehörden, die zur Festsetzung der KiSt erheblichen Besteuerungsgrundlagen den Religionsgemeinschaften mitzuteilen. Entsprechende Regelungen enthalten die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Keine Anwendung bei der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7ff AStG)

Rn. 100 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c Abs 5 gilt nicht für die Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7ff AStG, da § 12 Abs 2 AStG nur auf § 34c Abs 1 EStG, also nicht auch auf § 34c Abs 5 EStG verweist (BFH BStBl II 1988, 983).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Das Verhältnis zum Außensteuerrecht

Rn. 18 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 12 AStG vermeidet durch Anrechnung der ausländischen Steuern eine Doppelbesteuerung bei der sog Hinzurechnungsbesteuerung. Dabei sind per Verweisung anwendbar: nur § 34c Abs 1 EStG (iF § 12 Abs 2 AStG) und § 34c Abs 1 u 2 EStG (iF § 12 Abs 3 AStG) nicht anwendbar: § 34c Abs 5 EStG (Umkehrschluss, BFH BStBl II 1988, 983).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Die Subjektidentität zwischen dem Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer

Rn. 15 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34c EStG setzt für die Anrechnungs- (§ 34c Abs 1 EStG) und die Abzugsmethode (§ 34c Abs 2, 3 EStG) voraus, dass der Schuldner der ausländischen und der deutschen Steuer grundsätzlich (Ausnahme: Zugriffsbesteuerung nach §§ 7ff AStG) identisch ist (BFH v 05.02.1992, I R 9/90, BStBl II 1992, 607;BFH v 02.03.2016, I R 73/14, BStBl II 2016, 887...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weitere nationale Vorschriften über die Steueranrechnung

Rn. 7 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 Weitere nationale Steueranrechnungsvorschriften finden sich zB in: § 36 Abs 2 Nr 1 EStG: zB Anrechnung der für den VZ entrichteten ESt-Vorauszahlungen auf die ESt-Schuld § 26 KStG: Anrechnung ausländischer Einkunftsteile bei unbeschränkter KStPfl. § 47 InvStG: Anrechnung und Abzug der ausländischen Steuern bei Ausschüttungen oder ausschüttungsgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 8 Stand: EL 144 – ET: 07/2020 § 34d EStG gilt (direkt oder per Verweisung oder analog) für § 32b Abs 1 Nr 2 EStG (s § 32b Rn 103 (Handzik)); § 34c Abs 1–5 EStG; § 34c Abs 6 u 7 EStG; § 50 Abs 3 EStG; § 26 KStG; § 2 AStG.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.9.2 Verhältnis zum AStG (Hinzurechnungsbesteuerung)

Die Lizenzschranke könnte auch Zahlungen an "deutsch beherrschte" Muttergesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG betreffen. Da Lizenzeinnahmen i. d. R. zu passiven Einkünften führen, wäre die Besteuerung in einer Lizenzbox nicht endgültig, sondern es würde im Rahmen der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung zu einer Hochschleusung auf das deutsche Steuerniveau kommen. Daher best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.3 Betroffene Zahlungsempfänger

Der persönliche Anwendungsbereich der Neuregelung ist zudem auf Zahlungen zwischen nahestehenden Personen beschränkt.[1] Lizenzzahlungen an fremde Dritte sind – anders als bei der Zinsschranke des § 4h EStG – nicht betroffen und weiterhin grundsätzlich uneingeschränkt abzugsfähig. Die für § 1 AStG geltenden Abgrenzungslinien sind insoweit anzuwenden; dies gilt insbesondere im...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die nationale BEPS-Umsetzung wurde auch im Jahr 2017 fortgesetzt. Als eine über die BEPS-Empfehlungen hinausgehende Reaktion auf die Berichte zu Aktion 5 "unfairer Steuerwettbewerb der Staaten" greift in Deutschland mit Wirkung ab 2018 ein partielles Abzugsverbot für Lizenzzahlungen zwischen verbundenen Unternehmen[1] nach § 4j EStG, wenn die effektive Steuerlast a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 3.4 Begünstigung durch eine "schädliche" Präferenzregelung

§ 4j EStG setzt als weiteren Tatbestand eine niedrige Besteuerung der Einnahmen beim Gläubiger (verbundene Person) aufgrund einer Präferenzregelung (wie z. B. Patentbox) voraus. Nicht erfasst werden Zahlungen, die beim Empfänger aufgrund des (auch für die übrigen Einkünfte geltenden) Regelsteuersatzes niedrig besteuert werden. Eine niedrige Besteuerung liegt bei einem Steuer...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.11 Zusammenfassendes Beispiel

Die inländische A-GmbH ist 100 %ige Tochtergesellschaft der französischen Muttergesellschaft B-S.A. Beide sind im Bereich einer Hochtechnologie tätig. Die A-GmbH zahlt nach Fremdvergleichsgrundsätzen angemessene 10 % Lizenzgebühren (als Umsatzlizenz). Diese entfallen in Höhe von 6 % auf die Nutzung des geschützten Markenrechts der B-S.A. und in Höhe von 4 % auf diverse techni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Leitsätze der Bundesregierung vom 17.12.1970 – keine Regelung – Rz. 3 2. Erster RefE vom 23.12.1970 (1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind auf Veranlagungszeiträume anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 1971 beginnen. (2) Für d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74, (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 20. Erstmalige Anwendung 20.1.1 Nach § 20 Abs. 1 AStG [heute: § 21 Abs. 1 AStG] unterliegen der Zugriffsbesteuerung erstmals die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft, die in maßgebenden Wirtschaftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 1972 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 21 Anwendungsvorschriften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn A. Allgemeine Erläuterungen zu § 21 I. Entstehungsgeschichte Rz. 1 [Autor/Stand] Anwendungsvorschrift. Das AStG trat am 13.9.1972 in der Bundesrepublik Deutschland und am 1.1.1991 im sog. Beitrittsgebi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Absatz 1 (in der seit dem JStG 1997 geltenden Fassung)

„(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, wie folgt anzuwenden: 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1972; 2. für die Gewerbesteuer erstmals für den Erhebungszeitraum 1972; 3. (weggefallen) 4. für die Erbschaftsteuer auf Erwerbe, bei denen die Steuerschuld nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Allgemeiner Norminhalt

Rz. 2 [Autor/Stand] Folgeänderungen in § 21. Es liegt in der Natur einer Anwendungsvorschrift, dass sie bei jeder Gesetzesänderung mit angesprochen werden muss. Allerdings fällt auf, dass der Gesetzgeber bis 1974 einschließlich die erstmalige Anwendung geänderter Vorschriften zusammen mit dem Inkrafttreten des jeweiligen Änderungsgesetzes regelte. Erst seit 1976 werden § 20 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Anwendungsvorschrift. Das AStG trat am 13.9.1972 in der Bundesrepublik Deutschland und am 1.1.1991 im sog. Beitrittsgebiet[2] in Kraft. Wie jedes andere Steuergesetz bedarf auch das AStG einer Vorschrift, die regelt, ab wann seine Rechtsfolgen zeitlich gesehen erstmalig anzuwenden sind. Im AStG kommt diese Funktion heute dem § 21 zu. Ursprünglich war dies...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Absatz 6 (in der seit dem Einigungsvertrag vom 31.8.1990 geltenden Fassung)

„(6) [1] Bei der Anwendung der §§ 2 bis 6 für die Zeit nach dem 31. Dezember 1990 steht der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung vom 18. September 1970 (Sonderdruck Nr. 670 des Gesetzesblattes) gleich. [2]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XV. Absatz 15 (in der seit dem JStG 2009 geltenden Fassung)

„(15) § 7 Abs. 8, § 8 Abs. 1 Nr. 9, 11 Abs. 1 und § 14 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 3 des Gesetzes vom 28. Mai 2007 (BGBl. I S. 914) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum sowie 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechnen sind, die in einem Wirtschaftsjahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XVII. Absatz 17 (in der seit dem JStG 2009 geltenden Fassung)

„(17) 1 § 7 Abs. 6 Satz 2, § 8 Abs. 2 und 3, §§ 9, 10 Abs. 2 Satz 3, § 18 Abs. 3 Satz 1 und § 20 Abs. 2 in der Fassung des Artikels 24 des Gesetzes vom 20.12.2007 (BGBl. I S. 3150) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum, für den Zwischeneinkünfte hinzuzurechn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Absatz 4 (in der seit dem StÄndG 1992 vom 25.2.1992 geltenden Fassung)

„(4) [1] § 13 Abs. 2 Nr. 2 ist erstmals anzuwenden 1. für die Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 1984, 2. für die Gewerbesteuer für den Erhebungszeitraum 1984. [2] § 1 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b und Satz 2 in der Fassung des Artikels 17 des Gesetzes vom 25. Februar 1992 (BGBl. I S. 297) sind erstmals anzuwenden 1. für die Einkommensteuer und die Körpersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / XVI. Absatz 16 (in der seit dem StEUVUmsG geltenden Fassung)

"(16) § 1 Absatz 1, 3 Satz 1 bis 8 und Satz 11 bis 13 und Absatz 4 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) und § 1 Abs. 3 Satz 9 und 10 in der Fassung des Artikels 11 des Gesetzes vom 8. April 2010 (BGBl. I S. 386) sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden." Rz. 51 [Autor/Stand] Erstmalige Anwendung. Der heutige § 21 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Absatz 3 (in der seit 1972 bis heute geltenden Fassung)

"(3) Soweit in Anwendung des § 10 Abs. 3 Wirtschaftsgüter erstmals zu bewerten sind, sind sie mit den Werten anzusetzen, die sich ergeben würden, wenn seit Übernahme der Wirtschaftsgüter durch die ausländische Gesellschaft die Vorschriften des deutschen Steuerrechts angewendet worden wären." Rz. 13 [Autor/Stand] Keine inhaltliche Gesetzesänderung. § 20 Abs. 3 wurde im StÄndG ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1.1 Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung

Anlass hierzu können folgende Lebenssachverhalte sein: Ein an einer Kapitalgesellschaft nach § 17 EStG beteiligter Gesellschafter will ins Ausland ziehen. Es droht die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Praxis-Beispiel Wegzugsbesteuerung Das Ehepaar A und B war bislang alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH. Sie beabsichtigen ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verleg...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist zunehmend festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe. Zu nennen sind beispielsweise Standortvorteile, die Nähe zu A...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8 Literaturhinweise

Schnitger: Weitere Maßnahmen zur BEPS-Gesetzgebung in Deutschland, IStR 2017, 214 Ott: Die Umwandlung in der Unternehmensnachfolge – Aktuelle Steuerrechtliche Probleme beim Rechtsformwechsel, Stbg 2017, 105 Ditz/Quilitzsch: Die Änderungen im internationalen Steuerrecht durch das Anti-BEPS-Umsetzungsgesetz, DStR 2017, 281 Liekenbrock: § 50i EStG reloaded! Was ist nun zu tun? DS...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.4 Die gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (sogenanntes BEPS-1-Gesetz) erfolgt sowohl eine Beschränkung des Abs. 1 als auch eine rückwirkende Änderung des § 50i Abs. 2 EStG. Im Detail zur Änderung des Abs. 1: Die Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG wird damit auf diejenigen Fälle begrenzt, in denen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.3 Die Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof hat in der Grundsatzentscheidung I R 81/09[1] entschieden, dass eine gewerbliche Prägung nicht ausreicht, um abkommensrechtlich Unternehmensgewinne nach Art. 7 Abs. 1 OECD-MA zu vermitteln. Vielmehr ist eine abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Unternehmensgewinne" vorzunehmen, wonach z. B. vorrangig Dividendeneinkünfte nach Art. 10 OECD-MA vorliegen...mehr

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ZErb 03/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bittler (Hrsg.), Haftungsfallen im Erbrecht Praxishandbuch, 3. Auflage 2019 zerb Verlag. ISBN 978-3-95661-091-2. 49 EUR Neben der umfassenden praktischen Erfahrung der anwaltl...mehr