Fachbeiträge & Kommentare zu Baugenehmigung

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§ 16 Bauträgervertrag / a) Sachverhalt

Rz. 35 Das Formular bezieht sich auf folgende Bauträgermaßnahme: Der Bauträger renoviert und saniert eine Wohnanlage aus dem Jahre 1910 auf einem Grundstück, das in seinem Eigentum steht und an dem er gem. § 8 WEG Wohnungs- und Teileigentum gebildet hat, das im Grundbuch vollzogen wurde. Die Baugenehmigung ist bereits erteilt. Das Gebäude steht leer. Mit der Renovierung und ...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 2. Aufklärungsfehler sowie Planungsfehler des Architekten

Rz. 81 Der Architekt schuldet, bezogen auf den jeweiligen Vertragsgegenstand, eine sachgerechte Lösung.[143] Die Planung des Architekten ist daher regelmäßig mangelhaft, wenn sie gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt, nicht dauerhaft genehmigungsfähig ist oder mit einem Sach- oder Rechtsmangel behaftet ist. Rz. 82 Die Planung des Architekten ist zunächst dann mang...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / G. Nachweis der Person des Gebäudeeigentümers

Rz. 27 Die GGV befasst sich nur mit dem Nachweis der einzutragenden Rechte (Gebäudeeigentum, Recht zum Besitz), nicht jedoch mit dem Nachweis der jeweiligen Rechtsinhaberschaft. Dafür gelten die allgemeinen Vorschriften. In den Fällen des Abs. 1 können insoweit Probleme nicht auftreten, weil die Person des Nutzers sich aus der Urkunde ergibt. Ist aber eine Rechtsnachfolge au...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 6. Ausführungsfristen

Rz. 114 Die Ausführung der Bauleistung ist in erster Linie nach den im Vertrag vereinbarten Fristen durchzuführen. Hierbei kann es sich um Fristen bezüglich des Baubeginns, der Fertigstellung, aber auch um Zwischen- oder Einzelfristen handeln. Wichtig ist, dass es sich um Vertragsfristen gem. § 5 Abs. 1 VOB/B handelt. Dies ist dann der Fall, wenn die Frist zwischen beiden Pa...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 3. Pflichten des Auftraggebers

Rz. 105 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Baugenehmigung beizustellen. Darüber hinaus hat er vollständige und fachgerechte Pläne zur Verfügung zu stellen. Hier handelt es sich um eine komplette für das Objekt notwendige Ausführungsplanung. Dem Auftragnehmer obliegt eine Überprüfungspflicht. Kann der Auftragnehmer bei ordnungsgemäßer Überprüfung Mängel ...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Verbraucherbauvertrag

Rz. 60 Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Muster 14.2: Verbraucherbauvertrag Verbraucherbauvertrag zwischen _________________________ – nachstehend Verbraucher genannt – und _________________________ – nachstehend Unternehmer genannt – wird folgender Bauvertrag geschlossen: § 1 Gegenstand des Vertrags 1.1 Der Verbraucher beauftragt den Unternehmer mit den kompletten Bauleistungen fürmehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Eintragung und partielle Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 263 Die Spaltung wird entsprechend der in § 130 UmwG vorgegebenen Reihenfolge zuerst im Register jedes übernehmenden (mit Wirksamkeitsvorbehalt) und dann des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. § 130 Abs. 1 Satz 2 UmwG sieht einen Verzicht auf den Wirksamkeitsvorbehalt vor, wenn für alle beteiligten Rechtsträger eine taggleiche Eintragung erfolgt. Die Wirksamkeit de...mehr

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AGS 01/2024, Erstattungsfäh... / II. Erstattungsfähigkeit von Auslagen

1. Allgemeines Zu den Kosten im Verwaltungsgerichtsverfahren zählen neben den Gerichtskosten die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten, § 162 Abs. 1 VwGO. Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Auslagen eines Rechtsanwaltes stets erstattungsfähig. Bei Rechtsanwälten sind hierbei die Bestimmungen des RVG zu beac...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Andere Rechtsverhältnisse

Rz. 7 Ein Fall des § 47 GBO kann bei den Rechten nach § 4 Abs. 1 GGV nur in Bezug auf Ehegatten vorliegen (dazu vgl. oben Rdn 2–4); an andere Personenmehrheiten wurden Nutzungsrechte nicht verliehen. Rz. 8 In den Fällen des § 4 Abs. 2 und 3 GGV mag es zwar denkbar sein, dass z.B. mehrere Wohnungsgenossenschaften oder VEBs auf einem Grundstück gebaut haben. Es handelt sich dab...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / a) Vertretenmüssen

Rz. 169 Ein Schadensersatzanspruch eines Vertragspartners gem. § 6 Abs. 6 S. 1 VOB/B setzt voraus, dass die hindernden Umstände von dem anderen Partner zu vertreten sind. Gem. § 276 Abs. 1 S. 1 BGB hat der Schuldner Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Der Begriff des "Vertretenmüssens" entspricht somit dem des "Verschuldens". Für Ansprüche des Auftragnehmers bedeutet di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 120 Voraussetzung ist also zunächst einmal das Unterlassen einer Gläubigerobliegenheit;[122] es kommen dazu alle Handlungen des Auftraggebers in Frage, die nicht zu den Hauptpflichten des Auftraggebers gehören und die erforderlich sind, damit der Auftragnehmer mit seiner Leistung beginnen[123] und diese durchführen kann.[124] Dabei hat der Auftraggeber für einen von ihm ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / bb) Mahnung (§ 286 BGB)

Rz. 18 Eine Mahnung ist eine Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner (aus Beweisgründen bevorzugt schriftlich), die geschuldete Leistung zu erbringen. Zusammen mit der Mahnung kann und sollte eine angemessene Frist zur Leistung gem. § 281 Abs. 1 S. 1 BGB gesetzt werden.[29] Nach dem BGH erfordert eine wirksame Fristsetzung indes keine Bestimmung der maßgeblichen Zeitspa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Vormerkungsfähigkeit schuldrechtlicher Ansprüche

Rz. 131 Nach Anlegung des Wohnungsgrundbuchs können schuldrechtliche Ansprüche nach den allgemeinen Grundsätzen der §§ 883 ff. BGB vorgemerkt werden.[597] Rz. 132 Vor Anlegung des Wohnungsgrundbuchs und auch vor Baugenehmigung oder Baubeginn ist der Anspruch auf Übertragung von Miteigentum und Einräumung von Sondereigentum am noch ungeteilten Grundstück vormerkungsfähig, wenn...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / 3. Ursachen für Behinderungen gem. § 6 Abs. 2 VOB/B

Rz. 143 Ein Fristverlängerungsanspruch des Auftragnehmers ist dann gegeben, wenn neben der Behinderung auch festgestellt werden kann, dass diese gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B verursacht ist:mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Muster: Klage des Auftragnehmers auf Entschädigung wegen Behinderung bzw. Vergütungszahlung nach Vertragsbeendigung infolge fehlender notwendiger Mitwirkungshandlung des Auftraggebers

Rz. 269 Muster 3.44: Klage des Auftragnehmers auf Entschädigung wegen Behinderung bzw. Vergütungszahlung nach Vertragsbeendigung infolge fehlender notwendiger Mitwirkungshandlung des Auftraggebers Muster 3.44: Klage des Auftragnehmers auf Entschädigung wegen Behinderung bzw. Vergütungszahlung nach Vertragsbeendigung infolge fehlender notwendiger Mitwirkungshandlung des Auftr...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VII. Einzelfälle

Rz. 43 Anspruch auf Übereignung einer nicht vermessenen Fläche ist vormerkbar, wenn die Fläche so genau bezeichnet ist, dass sich ihre Größe und Lage in einer dem Verkehrsbedürfnis entsprechenden Weise zweifelsfrei ergibt oder Flächenbestimmungsrecht nach §§ 315, 317 BGB besteht (im Einzelnen vgl. § 28 GBO Rdn 17).[135] Rz. 44 Wirksame Ansprüche sind auch vormerkungsfähig[136...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs (§ 642 Abs. 1 BGB)

Rz. 89 Der Entschädigungsanspruch setzt voraus, dass bei der Herstellung des Bauwerks eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers erforderlich ist, der Auftraggeber die Mitwirkungshandlung unterlässt, die zu diesem Zeitpunkt fällig war und dadurch in Annahmeverzug gerät. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Bestellers ist erforderlich, dass der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Verkehrsbeschränkungen im Bereich von Erhaltungssatzungen

Rz. 166 Die Begründung von Wohnungseigentum kann zum Zweck des Erhalts einer bestimmten Bevölkerungsstruktur im Bereich sog. Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) von einer Genehmigung durch die Gemeinde (§ 173 Abs. 1 S. 1 BauGB) abhängig gemacht werden. Im zivilrechtlichen Sinn handelt es sich um ein relatives Veräußerungsverbot im Sinne des § 135 BGB, vgl. § 172 Abs. 1 S. 5 Ba...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Das Gebäudeeigentum aufgrund eines dinglichen Nutzungsrechts (Abs. 1)

Rz. 3 Die Anlegung von Grundbüchern für Gebäudeeigentum kraft verliehenen oder zugewiesenen Nutzungsrechts, verliehen an Bürger, wird nur noch selten notwendig sein. In fast allen Fällen wurden bereits Grundbücher angelegt. Denkbar sind allenfalls noch Fälle nach dem VerkaufsG v. 7.3.1990 (GBl I 1990, 157). Beim Verkauf volkseigener Gebäude war für den Käufer durch den Rat d...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 7 Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.1: Kaufvertrag über zu errichtendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Na...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / 1. Muster: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 34 Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Muster 16.2: Kaufvertrag über zu sanierendes Wohnungs-/Teileigentum Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute 1. Herr/Frau _________________________ (Nam...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Nachweismöglichkeiten

Rz. 19 Gebäudeeigentum (Nr. 1). Es genügt der Nachweis von Gebäudeeigentum nach Abs. 2 oder 3, nicht jedoch nach Abs. 1 (dazu unten b) und d).[15] Diese Nachweise genügen zwar auch zur Anlegung eines Gebäudegrundbuchblattes für dieses Gebäudeeigentum. Es ist jedoch denkbar, dass der Gebäudeeigentümer den Ankauf des Grundstückes (§ 15 Abs. 1 SachenRBerG) beabsichtigt und dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 ABC des Schadensersatzes

Nachfolgend werden einige Begriffe und Grenzfälle aus dem Bereich des Schadenersatzes kommentiert[1]: Ablöseentschädigung im Profisport: Zahlungen für die Freigabe eines Fußballvertragsspielers/Lizenzspielers sind Gegenleistungen des aufnehmenden Vereins an den abgebenden Verein.[2] Abmahnungen: Zahlungen, die als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen oder urhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nichtigkeit von Verwaltungs... / 1 Absolute Nichtigkeitsgründe

Die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes setzt besonders schwerwiegende Fehler voraus, die bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig sind.[1] Solche gravierenden Mängel können Verfahrensfehler sachlicher oder inhaltlicher Art sein, mithin schwerwiegende Verstöße gegen formelle oder materielle Rechtsvorschriften. Als besonders schwerwiegende Fe...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gemeinschaftliches Eigentum... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verlangt von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B wegen Mietausfall Schadensersatz. Seine Souterrainwohnung sei wegen unterlassener Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums in Folge einer am 18.2.2022 unterbliebenen Beschlussfassung nicht mehr nutzbar. Hintergrund: Die Bodenplatte ist nicht isoliert, es dringt daher Feuchtigkeit ein. Die anderen W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K, vertreten durch 2 Wohnungseigentümer (X und Y), wendet sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Baugenehmigung, die B erteilt hat. Fraglich ist u. a., ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer überhaupt wirksam vertreten ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gemeinschaftliches Eigentum... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG anders und verurteilt B! K habe gegen B einen Schadensersatzanspruch. Ein Sondereigentum müsse vereinbarungsgemäß genutzt werden können. Insoweit seien entsprechende Maßnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums vorzunehmen. Im Übrigen bestehe auch ein Anspruch darauf, dass B die bauordnungsrechtlichen Anforderungen für eine in der Gemeinschaftsordnung vorgese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Angemessenheit des Kaufpreises

Tz. 980 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei Grundstücksveräußerungen zwischen einer Kap-Ges und ihrem Gesellschafter kann es vor allem dann zu einer vGA kommen, wenn der Kaufpreis für ein von der Gesellschaft an den Gesellschafter veräußertes Grundstück zu niedrig ist oder der Kaufpreis für ein vom Gesellschafter an die Gesellschaft veräußertes Grundstück zu hoch ist. Als angemessene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2 Wärmeschutz im Gebäudebestand – Zuschuss

Dieses Programm fördert die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, z. B. die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden. Die Baugenehmigung des geförderten Objekts muss älter als 20 Jahre sein. 2.6.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfam...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.5 Übernahme von Anlieger- und Erschließungskosten

Rz. 8a Erschließungskosten und andere Anliegerbeiträge, die der Erwerber eines Grundstücks übernimmt, können grunderwerbsteuerlich unter bestimmten Voraussetzungen als sonstige Leistung i. S. d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusehen sein. Mit der Übergabe eines Grundstücks an den Käufer hat dieser die Lasten des Grundstücks zu tragen (§ 446 Abs. 1 S. 2 BGB). Zu diesen Lasten gehö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrechtsvereinb... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es ein Vorder- und ein Hinterhaus. K ist Wohnungseigentümer der Einheit II, welche die Räumlichkeiten im ersten und zweiten Obergeschoss des Vorderhauses umfasst. B ist Wohnungs- und Teileigentümer der Einheit I, welche die Einheit im Erdgeschoss des Vorderhauses sowie die Räumlichkeiten des Hinterhauses umfasst. Zwischen den Häusern lie...mehr

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Brandschutz in Kindertagese... / 2.4 Türen

Ausgangstüren In Kindertageseinrichtungen darf im Notfallkonzept davon ausgegangen werden, dass Kinder einer Gefahrenlage nie alleine begegnen, sondern vom Personal verantwortlich angeleitet werden. Deswegen wird akzeptiert, dass Ausgangstüren einer Kindertageseinrichtung so ausgerüstet werden, dass sie zwar von Erwachsenen, nicht jedoch von Kindern geöffnet werden können (um...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Verkaufsstätten / 1 Begriffe

Vieles von den in diesem Beitrag dargestellten Inhalten ist generell für Handelsbetriebe mit Kundenverkehr relevant, also für alle Arten von Läden und Einzelhandelsgeschäften. Diese sind gemeint, wenn allgemein von Verkaufsräumen die Rede ist. Verkaufsstätte ist ein Begriff aus dem Baurecht und macht sich an der Größe eines Betriebs fest. Nach den Landesbauordnungen spricht ...mehr

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Bauleitplanung: Aufgabe und... / 5 Das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne

Neu! Umweltprüfung in allen Verfahren Das Verfahrensrecht zur Bauleitplanung hat durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) ab 20.7.2004 eine erhebliche Umgestaltung erfahren. Auslöser war die Richtlinie 2001/42/GG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie). Der B...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Aufbewahrungsfristen (Abs. 4)

Rz. 27 Die handelsrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt zehn oder sechs Jahre. Die Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren gilt für Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte, Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB, Arbeitsanweisungen und sonstige Organisationsunterlagen, Buchungsbelege. Die Aufbewahrungsfrist von s...mehr

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Brandschutz in Schulen / 1.1 Landesbauordnungen – Schulen als Sonderbauten

Grundlage für ein geordnetes und sicheres Bauwesen sind die Landesbauordnungen, die – im Detail allerdings abweichend – in allen Bundesländern die Standards vorgeben. Danach können an bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) besondere Anforderungen gestellt werden, und zwar durch Verordnung (oder andere Vorschriften) oder im Einzelfall im Rahmen der Baugenehm...mehr

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Brandschutz in Schulen / 1.3 Musterschulbaurichtlinie im Überblick

(entsprechend der Artikelnummerierung) 1. Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich ist auf allgemein- und berufsbildende Schulen beschränkt, soweit sie nicht ausdrücklich der Unterrichtung von Erwachsenen dienen. Daraus folgt z. B., dass für Hochschulen und "ähnliche Einrichtungen", die nicht darunter fallen, Regelungen im Einzelfall getroffen werden müssen. 2. Anforderungen an ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutz in Schulen / 1.4 Prüfpflichten für brandschutzrelevante Anlagen

Prüfpflichten für Anlagen und Geräte bestehen aus unterschiedlichen Rechtszusammenhängen mit und ohne Fristvorgaben: Grundsätzlich gilt, dass der verantwortliche Betreiber Prüffristen unter Berücksichtigung aller Anforderungen festlegen muss. Dabei sind die Herstellerangaben und die besonderen Bedingungen des Betriebs vor Ort zu berücksichtigen, die kürzere Prüffristen als al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.3 Errichtung einer Wohnung

Rz. 344 Steuerbefreit ist die Entnahme des Grund und Bodens durch Errichtung einer Betriebsleiter- oder Altenteilerwohnung. Die Bebauung mit einem Wohnhaus ist nicht erforderlich. Eine Wohnung kann auch durch Baumaßnahmen an einem bereits bestehenden Gebäude hergestellt werden. Dies ist dann der Fall, wenn durch die Baumaßnahmen erstmals eine Wohnung entsteht. Maßgebend ist ...mehr

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Mikroapartments – ein lukratives Investment

Überblick Die Nachfrage wächst, die Flächeneffizienz ist groß, die Quadratmetermieten hoch, die Renditen aussichtsreich: Mikroapartments bieten laut einer Makler-Analyse viel Potenzial für Investments. Der Wohntyp ist umso attraktiver, als der Wohnungsmarkt noch länger angespannt bleiben dürfte. Der Wohnungsmangel in Deutschland verschärft sich und gleichzeitig wird immer we...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / J. Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid

I. Muster: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid Rz. 46 Muster 9.10: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid Muster 9.10: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid

Rz. 46 Muster 9.10: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid Muster 9.10: Für Bauwillige: Voraussetzungen der Baugenehmigung, Nutzungsänderung, Vorbescheid _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Häufige Problempunkte Grundsätzlich muss jedes Bauvorhaben und jede Nutzungsänderung zuvor du...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Nachbarbauvorhaben

Rz. 54 Muster 9.11: Nachbarbauvorhaben Muster 9.11: Nachbarbauvorhaben _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Auf Ihrem Nachbargrundstück soll gebaut werden und Sie befürchten Beeinträchtigungen durch das Nachbarbauvorhaben? Dann ist zunächst folgendes zu klären: 1. Ist Ihnen bereits eine Benachrichtigung über die Erteilung eines ...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 47 & 1. Nicht nur Neubauten, sondern auch Um- und Ausbauten, Nutzungsänderungen und der Abbruch von Gebäuden sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, vgl. § 64 Abs. 1 BauO NRW. Allerdings können kleinere Vorhaben genehmigungsfrei sein, § 65 BauO NRW. Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung, wenn öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, § 74 Ba...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 55 & 1. Es ist keineswegs in allen Landesbauordnungen vorgeschrieben, dass Nachbarn, sog. Angrenzer, von der Baubehörde beteiligt werden. So sollen die Angrenzer in NRW nur vor Zulassung von Abweichungen benachrichtigt werden, § 72 Abs. 1 BauO NRW n.F. ab 21.7.2018. Diese Benachrichtigung entfällt, wenn die Angrenzer bereits Lagepläne oder Bauzeichnungen unterschrieben ha...mehr