Beamte
Beamtinnen und Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Sie sind in für das öffentliche Leben wichtigen Bereichen eingesetzt und erbringen ihre Tätigkeit im Gegensatz zu Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nicht auf der Grundlage eines privatrechtlichen Vertrags.
Gesetzliche Grundlage sind das Beamtenstatusgesetz und die Beamtengesetze des Bundes und der Länder. Die Besoldung richtet sich für Bundesbeamte nach dem Bundesbesoldungsgesetz, das zumeist auch für Landes- und Kommunalbeamte gilt. Abweichende Regelungen nach eigenen Landesbesoldungsgesetzen sind möglich.
Beamte sind Arbeitnehmer mit Sonderstellung
Beamte stehen zum Staat in einem Sonderrechtsverhältnis. Sie unterliegen gegenüber ihrem Dienstherren besonderen Treuepflichten (z.B. Streikverbot, besondere Anforderungen an das außerdienstliche Verhalten). Das Beamtenverhältnis wird durch Ernennung begründet. Beamte können nicht kündigen oder gekündigt werden, da kein vertragliches Arbeitsverhältnis besteht. Eine Entlassung kann jedoch jederzeit beantragt werden.
Lohnsteuerrechtlich gelten Beamte als Arbeitnehmer. Ihre Bezüge und die spätere Pension sind als Arbeitslohn steuerpflichtig. Wegen der Absicherung durch Beihilfen und die Versorgung des Dienstherrn sind Beamte in der Sozialversicherung versicherungsfrei.