Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.9 Nummer 9: Unterstellungsverhältnisse

Nummer 9 enthält Regelungen für Tätigkeitsmerkmale, in denen die Eingruppierung von einer bestimmten Zahl unterstellter Beschäftigter abhängig ist (z. B. Entgeltgruppe 15 Fg. 3 des Teils A Abschn. I Ziffer 4 der Entgeltordnung). Bisher war dies in der Vergütungsordnung an unterschiedlichen Stellen geregelt wie z. B. in den Protokollerklärungen Nr. 7 und Nr. 8 zu den Allgemei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht

Nummer 7 enthält eine Nachfolgeregelung zu § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT. Nach Abs. 1 ist für die Eingruppierung in bestimmte Entgeltgruppen neben der Erfüllung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen zusätzlich auch ein Besuch eines Lehrgangs mit abschließender Prüfung erforderlich. Dies gilt allerdings nur im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände Baden-Württemberg, Bayern,...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3.2 Entgeltgruppe 6

Entgeltgruppe 6 Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert, sowie Beschäftigte der Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 2, deren Tätigkeit vielseitige Fachkenntnisse erfordert. In Entgeltgruppe 6 wird das Tätigkeitsmerkmal der Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1b mit dem Bewährungsaufstieg nach Vergütungsgruppe VIb Fal...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.1 Allgemeines

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Eingruppierung – Entgeltord... / 22.7 Unerhebliche Kriterien für die Eingruppierung

In der Praxis werden häufig Anträge auf Höhergruppierung unter Hinweis auf bestimmte Kriterien gestellt, wie z. B. Eingruppierung eines vergleichbaren Beamten oder Eingruppierungspraxis anderer öffentlicher Arbeitgeber. Es ist deshalb wichtig zu wissen, dass für die Prüfung der Frage, welchen Tätigkeitsmerkmalen die vom Beschäftigten auszuübende Tätigkeit zuzuordnen ist, fol...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 25 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (§ 14 TVöD)

Im Berufsalltag ergeben sich regelmäßig Situationen, in denen aus personalwirtschaftlichen/organisatorischen (sachlichen) Gründen Mitarbeitern vorübergehend für einen überschaubaren Zeitraum eine Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als der vorliegenden Entgeltgruppe entspricht. In diesen Fällen greift nicht der Grundsatz der Tarifautomatik. J...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 82 Regelber... / 2.5 Sonderregelung für Beamte und Berufssoldaten

Rz. 19 Abs. 4 enthält eine Sonderregelung über den JAV für Beamte und Berufssoldaten, die einen Versicherungsfall i. S. d. gesetzlichen Unfallversicherung außerhalb ihres Dienstverhältnisses erleiden. Die Vorschrift regelt die Höhe des JAV für Beamte und vergleichbare Personen, die Leistungen aus der öffentlich-rechtlichen Unfallfürsorge beanspruchen können. Beamte, die außer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 1 Typische Personalaufwendungen

Obwohl Personalaufwendungen nicht brutto an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden, werden sie in der Buchhaltung in voller Höhe erfasst. Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätsbeitrag und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung) schuldet steuerrechtlich der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt lediglich de...mehr

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Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.1 Prüfgegenstand (Abs. 1)

Rz. 5 Nach Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift haben die Träger der Rentenversicherung bei den für sonstige Versicherte und Nachversicherte zahlungspflichtigen Stellen zu prüfen, ob diese ihre Meldepflichten und sonstigen Pflichten, die nach den Vorschriften des SGB VI im Zusammenhang mit der Zahlung von Pflichtbeiträgen stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Gleiches gilt nach Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 172c Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Altersrückstellungen gemäß Abs. 1 dienen der Versorgung von Arbeitern und Angestellten sowie Beschäftigten, bei denen einzelvertraglich eine Anwartschaft auf Versorgung analog beamtenrechtlicher Vorschriften und Grundsätzen begründet wird (Dienstordnungsangestellte). Beamte bei einem Unfallversicherungsträger fallen nicht unter die Vorschrift. Für diese gelten die ents...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 186a Zeite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Einsatz von Bundeswehrsoldaten in Krisengebieten (insbesondere Afghanistan, Mali etc.) soll auch bei der Altersversorgung honoriert werden. Der Einsatz von deutschen Soldaten und Beamten erfolgt aufgrund von Übereinkommen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen (z. B. UN, NATO). Deshalb ist in § 76e bestimmt worden, dass diese Personen für die Zeiten der Auslandsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / 2 Abgrenzung innerhalb der Personalaufwendungen und gegenüber den Versorgungsaufwendungen

Nach den §§ 2 und 39 KomHVO NRW ist im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung zwischen Personalaufwendungen sowie Versorgungsaufwendungen zu unterscheiden. Das Gleiche gilt auch für Finanzplan und Finanzrechnung. Nach den Zuordnungsvorschriften zum kommunalen haushaltsrechtlichen Kontenrahmen (Kommunaler Kontierungsplan), die als vom zuständigen Ministerium erlassene Verwaltun...mehr

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Jansen, SGB VI § 183 Erhöhu... / 2.1 Nachversicherung bei Versorgungsausgleich

Rz. 2 Anwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten bzw. Lebenspartners auf Beamtenversorgung bzw. Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen i. S. d. § 1587b Abs. 2 Nr. 1 BGB werden dadurch ausgeglichen, dass das Familiengericht Rentenanwartschaften unmittelbar zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten bzw. Lebenspartners begründet. Die hieraus entstehenden Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Personalaufwendungen / Zusammenfassung

Unter Personalaufwendungen sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Aufwendungen im Zusammenhang mit den aktiven Beschäftigten der Kommune zu verstehen. Dazu gehören in erster Linie die Bruttobeträge der Beschäftigungsentgelte und die Bezüge der Beamten einschließlich des Urlaubs- und Weihnachtsgelds sowie alle Sachbezüge, die als geldwerte Vorteile zu versteuern sind. Wei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.2 Pflichtbeiträge

Rz. 5 § 185 Abs. 2 Satz 1 stellt wie die Vorgängervorschriften eine Fiktion auf. Die gezahlten bzw. die gem. Abs. 1 Satz 3 als entrichtet geltenden Beiträge gelten als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge mit Wirksamkeit für das gesamte Leistungsrecht (Wartezeit, Bewertung). Dabei hat der Gesetzgeber nunmehr eindeutig auf die rechtzeitige Zahlung der Beiträge abgestellt. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach dem in § 173 enthaltenen Grundsatz sind Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung von denjenigen, die sie zu tragen haben (Beitragsschuldner), unmittelbar an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Dies gilt allerdings nur, soweit nach spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes bestimmt ist. Abweichend von dem in § 173 enthaltenen Grundsatz...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Chancengleichheit: Förderma... / 3.1.2 Empfehlung: Karriereförderung der Mitarbeitenden als wesentlicher Bestandteil der Führungsleitlinie einer Organisation

Das Verständnis von Führung soll die fachliche und persönliche Förderung und Unterstützung aller Mitarbeitenden einbeziehen. Es wird empfohlen, die Karriereförderung der Nachwuchskräfte aller Geschlechter sowie aller Führungskräfte als wesentlichen Bestandteil in die Führungsleitlinien zu integrieren. Unterschiedliche Führungskulturen, welche in einer Organisation vorherrsch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

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Güterrecht / 3.1.8 Nebenansprüche

Rz. 49 Im Gesetz sind noch weitere Ansprüche vorgesehen, die allerdings in der Praxis so gut wie keine Rolle spielen. Dazu zählt zum einen, dass jeder Ehegatte gemäß § 1379 Abs. 1 Satz 3 1. Halbsatz BGB verlangen kann, bei der Aufnahme des ihm vorzulegenden Verzeichnisses hinzugezogen zu werden oder einen Vertreter zu senden. § 1379 Abs. 1 S. 3 1. Halbsatz BGB ist nach dem S...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / II. Diskreter Missbrauch der Vollmacht

Rz. 12 Der überaus häufigste Fall ist der unerkannte Missbrauch der Vollmacht, für den der Bevollmächtigte alleine zur Verantwortung gezogen wird. In rechtlicher Hinsicht hat der Bevollmächtigte alles das, was er in auftragsgemäßer Ausübung der Vollmacht erlangt hat, gem. § 667 BGB herauszugeben. Ist sein Handeln nicht mehr vom Auftrag erfasst, handelt er rechtsgrundlos und ...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 5 Cooling-Off-Klauseln

Aus dem politischen Umfeld sind die sog. Cooling-Off-Klauseln bekannt. Sie sollen verhindern, dass Beschäftigte aus "Aufsichtsorganen" in die beaufsichtigten Unternehmen ohne Karenzzeit wechseln. Beamte bedürfen der Zustimmung ihres Dienstherrn, wenn sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die mit der dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht und dienstliche Interessen beeinträ...mehr

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Zoll kompakt: Grundlagen vo... / 1 Aufbau der deutschen Zollbehörde

Da es beim Zollrecht um Steuerrecht geht, steht an der Spitze der deutschen Zollbehörde das Bundesministerium der Finanzen. Zollämter werden als Dienststellen der Hauptzollämter bezeichnet. Bei den Zollämtern wird die eigentliche Zollabfertigung geleistet; hier müssen die Beamten auch Dienstkleidung tragen. Übergeordnet sind die Hauptzollämter, an die langfristige Anträge zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 188 Beginn ... / 2.4 Obligatorische Weiterversicherung (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 27 Der mit Wirkung zum 1.8.2013 angefügte Abs. 4 Satz 1 sieht vor, dass sich an das Ende einer Pflichtversicherung oder einer Familienversicherung nahtlos eine freiwillige Mitgliedschaft (obligatorische Anschlussversicherung) anschließt, soweit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse der Austritt unter Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungss...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.7 Ermittlungen nach dem Wohnsitz oder Aufenthaltsort (Abs. 1 S. 1 Nr. 7)

Rz. 58 Die Verjährungsfrist wird auch durch Ermittlungen der Finanzbehörde nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort des Zahlungspflichtigen unterbrochen. "Finanzbehörde" ist i. S. d. § 6 AO zu verstehen, umfasst also nicht nur FA oder Hauptzollamt, sondern z. B. auch Steuerfahndungsstellen, auch wenn diese einer Mittelbehörde angegliedert sind. Die ermittelnde Finanzbehörde...mehr

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Reisekosten / 2.2 Entsprechende Anwendung der für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen (§ 44 Abs. 1 TVöD-BT-V)

Durch die Blankettverweisung auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen (Bundesreisekostengesetz (BRKG) vom 26.5.2005 (BGBl I S. 1418); verkündet als Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.5.2005 (BGBl I S. 1418) und gem. Art. 18 des Gesetzes zum 1.9.2005 in Kraft getreten und zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes v. 20.2.2013 (BGBl I S. 285)) soll dem...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Muster: Antrag des Erben auf Übertragung der Inventarerrichtung auf einen Beamten oder Notar

Rz. 688 Muster 11.44: Antrag des Erben auf Übertragung der Inventarerrichtung auf einen Beamten oder Notar Muster 11.44: Antrag des Erben auf Übertragung der Inventarerrichtung auf einen Beamten oder Notar An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, gestorben am _________________________, zuletzt wohnhaft in...mehr

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Trennungsgeld / 2.3 Entsprechende Anwendungen der Bundesvorschriften und länderspezifische Regelungen

Rechtsquelle auf Bundesebene ist die Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzungen und Abordnungen im Inland (Trennungsgeldverordnung – TGV –) i. d. F. der Bekanntmachung vom 29.6.1999 (BGBl. I S. 1533). Die TGV behandelt verschiedene Sachverhalte sowohl unter reisekostenrechtlichen als auch unter umzugskostenrechtlichen Aspekten. Die Gewährung von Auslandstrennungsgeld...mehr

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Umzugskosten / 2.2 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Entsprechende Anwendung der Bundesvorschriften

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften oder die umzugskostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder, soweit vorhanden, entsprechend. Mangels landesrechtlicher Regelungen finden in den folgenden Bundesländern die Bundesvorschriften zum Umzugskostenrecht entsprechende Anwendung: Berlin Gemäß § 77 des Landesbeamteng...mehr

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Trennungsgeld / 2.2 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften entsprechend oder die reisekostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder, soweit vorhanden.mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 7. Anmerkungen zu den Mustern

Rz. 20 Um die Modalitäten der Bestattung in allen gewünschten Einzelheiten zu regeln, bietet es sich für den Erblasser an, gerade wenn er alleinstehend ist und keine nahen Angehörigen hat, mit einem Bestattungsinstitut einen Bestattungsvorsorgevertrag und gegebenenfalls auch einen Grabpflegevertrag abzuschließen.[59] Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit einer dre...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 17. Weitere gesetzliche Vorschriften mit Zuwendungsverboten

Rz. 441 Neben § 14 Abs. 5 HeimG (Bund) und entsprechenden landesrechtlichen Regelungen kennen auch andere Vorschriften Verbotsadressaten für Zuwendungen:mehr

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Reisekosten / 3.2 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Entsprechende Anwendungen der Bundesvorschriften

Für die Beschäftigten im kommunalen Bereich gelten die jeweiligen Bundesvorschriften oder, soweit vorhanden, die reisekostenrechtlichen Regelungen für Beamtinnen und Beamte der Länder entsprechend.mehr

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Reisekosten / 2.1 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Der Allgemeine Teil des TVöD enthält weder zum Reisekostenrecht noch zum Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht eine eigenständige Regelung. Ebenso fehlt eine Regelung über eine besondere Entschädigung bei Dienstreisen an Sonn- und Feiertagen. Im Bereich des Bundes wie im kommunalen Bereich in der Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung...mehr

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Trennungsgeld / 1.2 Tarifliche Regelungen Bund/Kommune

Für die Sparte "Verwaltung" bleibt es auch nach Inkrafttreten des TVöD bei der Anwendung, der für die Beamtinnen und Beamten jeweils geltenden Bestimmungen, denn § 44 Abs. 1 BT-V verweist wie zuvor die §§ 42, 44 BAT hinsichtlich der Erstattung von Reise- und Umzugskosten sowie Trennungsgeld auf die für die Beamten jeweils geltenden Bestimmungen. Sonderregelungen zu § 44 BT-V...mehr

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Reisekosten / 3.3 Reisekostenrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Reisekostenregelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das BRKG kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Landesgesetze und Verordnungen lehnen sich jedoch stark an das Reisekostenrecht des Bundes an. Eine Synopse der Länderregelungen zum Bundesreisekostengesetz ist als Anlage zum Stichwort "Reisekosten"...mehr

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Umzugskosten / 2.3 Umzugsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte im kommunalen Bereich – Länderspezifische Regelungen

In den Ländern, in denen besondere landesrechtliche Vorschriften bestehen, gilt das Bundesumzugskostengesetz kraft dieser Länderregelungen nicht unmittelbar. Die in den einzelnen Ländern erlassenen Gesetze lehnen sich jedoch stark an das Recht des Bundes an. Für die folgenden Länder sind eigenständige Regelungen erlassen worden: Baden-Württemberg Landesumzugskostengesetz (LUKG...mehr

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Umzugskosten / 1.1 Allgemeine Vorbemerkungen

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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Dienstreise / 1 Allgemeines

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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Trennungsgeld / 2.1 Trennungsgeldrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte des Bundes

Für die Gewährung von Trennungsgeld an Beschäftigte des Bundes sind folgende Rechtsgrundlagen einschlägig: Verordnung über das Trennungsgeld bei Versetzung und Abordnung im Inland (Trennungsgeldverordnung – TVG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 29.6.1999 (BGBl I S. 1533), zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 38 der VO vom 12.2.2009 (BGBl I S. 320/325), Verordnung über das Ausland...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 2 Überblick über den Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt, dass bestimmte Personen (dazu zählen auch Beschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte), die auf vom Gesetz vorgegebenen Wegen („Meldekanäle“) eine Meldung über Verstöße gegen vom Gesetz aufgezählte Rechtsvorschriften melden, vor Repressalien (z. B. Kündigung, Abmahnung, Schadensersatz) geschützt sind. Mit dem neuen Gesetz zum Schutz hinweisge...mehr

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Hinweisgeberschutz im öffen... / 4 Persönlicher Anwendungsbereich

Das Gesetz regelt in § 1 HinSchG den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen (hinweisgebende Personen). Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand ...mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Muster: Auftrag zur Siegelung

Rz. 43 Durch die Siegelung der Räume kann erreicht werden, dass diese verschlossen werden und somit der Nachlassbestand gesichert wird. Der die Siegelung vornehmende Beamte hat eine eventuell aufgefundene letztwillige Verfügung an sich zu nehmen und beim Nachlassgericht abzuliefern. Rz. 44 Muster 6.2: Auftrag zur Siegelung Muster 6.2: Auftrag zur Siegelung Muster: Auftrag zur ...mehr

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Umzugskosten / 3 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 TVöD-BT-V

Bei dem Umzugsgeld im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst eine Abkopplung vom Beamtenrecht nicht vollzogen worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch kö...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Antrag des Erben

Rz. 683 Auf Antrag des Erben (vgl. das Muster Rdn 688) oder eines Miterben nimmt das Nachlassgericht das Inventar entweder selbst auf oder überträgt diese Aufgabe einer zuständigen Behörde, einem zuständigen Beamten oder Notar, § 2003 BGB. Der Erbe kann den Beamten oder Notar nicht unmittelbar beauftragen.[538] Rz. 684 Grundsätzliches zur Mitwirkung des Notars bei der Aufnahm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Trennungsgeld / 3 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 BT-V

Bei dem Trennungsgeld im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst eine Abkopplung vom Beamtenrecht nicht vollzogen worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 4 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 TVöD-BT-V

Beim Reisekostenrecht im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst auf die Abkopplung vom Beamtenrecht verzichtet worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch k...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Reisekosten / 3 Reisekostenrechtliche Bestimmungen Bund und Kommunen

Für die unter den Geltungsbereich des BT-V fallenden Beschäftigten fehlt eine bundeseinheitliche reisekostenrechtliche Regelung. Maßgeblich sind daher die reisekostenrechtlichen Bestimmungen, die für die Beamtinnen und Beamten des jeweiligen Arbeitgebers gelten. Dieses führt dazu, dass zwischen den Beschäftigten des Bundes und den Beschäftigten im kommunalen Bereich differen...mehr