Fachbeiträge & Kommentare zu Beamte

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§ 6 Tabellen / b) Vorgezogener Ruhestand

Rz. 225 Die gesetzliche Altersgrenze lag für Beamte und Richter bis 2011 grundsätzlich bei 65 Jahren, für Berufssoldaten und Vollzugsbeamte teils deutlich niedriger. Die Altersgrenze ist wie bei der gesetzlichen Rente für Beamte und Richter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Rz. 226 Nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau [222] unter Berufung auf das Zahlenmaterial des ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Beihilfe

Rz. 1068 Für Beamte und deren Familienangehörige leistet der Dienstherr Beihilfe in Fällen der Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Rz. 1069 Die von der Beihilfe nicht getragenen Anteilsdifferenzen sind regelmäßig durch private Versicherungen gedeckt.mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Regelpensionierung

Rz. 218 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[217] Rz. 219 Das Pensionsalter für Beamte ist angesichts der finanziellen Engpässe des Staatshaushaltes ebenfalls angehoben. Das DNeuG[218] enthält in § 51 BBG eine stufenweise Verlängerung der Dienstzeiten der Bundesbeamten (§ 1 BBG) für die Geburtsjahrgänge ab 1947 ents...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Statistisches Bundesamt

Rz. 229 Das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)[226] sieht vor, dass Statistiken vom Statistischen Bundesamt (§ 12 Abs. 1 FPStatG) über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik, § 6 FPStatG) und die Empfänger von Versorgungsbezügen (Versorgungsempfängerstatistik, § 7 FPStatG Sonderversorgungsempfängerstatistik, § 8 FPStatG) geführt werden (§ 1 Nr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kindererziehungszeit in der... / 2 Ausschluss von der Anrechnung

Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung werden nach § 56 Abs. 4 SGB VI nicht angerechnet für Personen, die wegen Einstrahlung oder einer Ausnahmevereinbarung oder wegen der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem einer internationalen Organisation (EG-Beamte) nicht der Versicherungspflicht nach den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen; nach § 5 Abs. 4 SGB VI vers...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Familienmitversicherung

Rz. 1070 Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn besteht nicht nur gegenüber dem Bediensteten (Beamten), sondern u.U. auch gegenüber Ehegatten und Kinder. Voraussetzung ist, dass diese Angehörigen berücksichtigungsfähig sind. Kinder sind grundsätzlich berücksichtigungsfähig, solange für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres (verl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenanpassung / 1.1 Lohnentwicklung

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei um die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer der nach § 68 Abs. 2 Satz 1 SGB VI die durch das Statistische Bundesamt ermittelten Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer; ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen ...mehr

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§ 6 Tabellen / a) Eintritt in den Ruhestand

aa) Regelpensionierung Rz. 218 Bei Beamten endet die Ersatzpflicht mit Erreichen der Pensionierung spätestens aus Altersgründen.[217] Rz. 219 Das Pensionsalter für Beamte ist angesichts der finanziellen Engpässe des Staatshaushaltes ebenfalls angehoben. Das DNeuG[218] enthält in § 51 BBG eine stufenweise Verlängerung der Dienstzeiten der Bundesbeamten (§ 1 BBG) für die Geburts...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Zulässigkeit

Rz. 1217 Die Abwicklung künftig regelmäßig anfallender Ersatzansprüche (Rentenzahlung) kann zulässig durch Anbindung an anderweitige flexibilisierte Richtmaßstäbe geregelt werden. Genehmigungsfreie Spannungsklauseln machen die Höhe der Geldschuld u.a. am tariflichen Gehalt/Ruhegehalt oder Beamtenversorgung abhängig.[1244] Rz. 1218 Dies kann erfolgen z.B. durch die Anwendungse...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Brutto-/Netto-Abrechnung

Rz. 315 Eine Brutto- bzw. Netto-Berechnung ist wie folgt vorzunehmen:[220] Rz. 316 Übersicht 1.2: Verdienstausfallberechnung brutto/nettomehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Pflegeversicherung

Rz. 1071 Die Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung ergibt sich aus § 23 SGB XI.mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (3) Grundsätze

Rz. 139 Für die Verteilung gelten dieselben Grundsätze wie bei der Haftungshöchstsumme (dazu Rdn 113 ff.). Insbesondere gilt die Differenzierung zwischen Sozialversicherten und sonstigen Anspruchsberechtigten (z.B. Beamte, Privatkrankenversicherte).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Mitgliedschaft

Rz. 1060 Vor allem Beamte, beamtenähnlich abgesicherte Personen sowie hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sind aus der Versicherungspflicht in der GKV nach § 5 Abs. 5 SGB V bzw. § 6 Abs. 1 SGB V herausgenommen und werden der PKV zugeordnet. Rz. 1061 Soweit Personen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreit sind, besteht vi...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Nordrhein-Westfalen

Rz. 236 Das Lebensalter von Landesbeamten in Nordrhein-Westfalen bei Eintritt in den Ruhestand hatte u.a. das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV)[241] für die Jahre seit 1976 wie folgt ermittelt:[242] (1) Polizei und Vollzugsdienst Rz. 237 Tabelle 6.38: Pensionierungsalter (Landesbeamte in NRW)mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Andere Bundesländer

Rz. 240 Die Statistikbehörden der Länder[245] halten ebenfalls Informationen zu Versorgungsempfängern vor.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.5 Erreichen der Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

Anrechnung von Kindererziehungszeiten Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nachzahlen. Zur Nachzahlung berechtigt sind auch Elternteile, denen nach der Rechtslage bis 30.6.2014 Ki...mehr

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§ 6 Tabellen / (1) Polizei und Vollzugsdienst

Rz. 237 Tabelle 6.38: Pensionierungsalter (Landesbeamte in NRW)mehr

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§ 6 Tabellen / (3) Übrige Verwaltung

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (Zeiten einer... / 1.1 Voraussetzungen

Die Zuschläge an Entgeltpunkten werden gewährt, wenn neben der besonderen Auslandsverwendung gleichzeitig Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung liegen und diese Auslandsverwendungen insgesamt 180 Tage angedauert haben, wobei nur Einzelzeiträume von mindestens 30 Tagen mitgezählt werden. Pflichtbeitragszeiten liegen z. B. für rentenversicherungsfreie Soldaten und Beamt...mehr

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§ 6 Tabellen / aa) Beitragssatz

Rz. 281 Beiträge wurden erstmals ab dem 1.1.1995 erhoben. Der Beitragssatz betrug zunächst ab dem 1.1.1995 1 % und wurde ab dem 1.7.1996 dann mehrfach angehoben (§ 55 Abs. 1 SGB XI) (Rdn 285 ff.). Rz. 282 Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, zahlen nur den halben Beitragssatz (§§ 55, 61 Abs. 7 SGB XI),[271] erhalten...mehr

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§ 6 Tabellen / cc) Beitragslast

Rz. 290 Die Ausgaben der Pflegeversicherung werden durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber finanziert, für mitversicherte Familienangehörige werden Beiträge nicht erhoben (§§ 1 Abs. 6, 56 Abs. 1 SGB XI). Rz. 291 Den Pflegeversicherungsbeitrag tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 58 Abs. 1 SGB XI). Rz. 292 Nach § 58 Abs. 3 S. 1 SGB XI tragen ...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Beitragslast

Rz. 302 Den Beitrag zur Rentenversicherung tragen grundsätzlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte (§ 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Für geringfügig Beschäftigte gelten § 168 Abs. 1 Nr. 1b, 1c SGB VI. Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers wird vom Lohn oder Gehalt einbehalten; der Arbeitgeber überweist zusätzlich seinen Anteil an die Krankenkasse (als Einzugsstelle für Soz...mehr

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§ 6 Tabellen / bb) Besondere berufliche Altersgrenzen

Rz. 222 Polizei- und Polizeivollzugsbeamte gilt häufig eine Regelaltersgrenze mit Vollendung des 60. Lebensjahres; eine Anhebung der Altersgrenze erfolgt im Rahmen der "Rente mit 67"-Gesetzgebung. Ähnliche Verkürzungen sind für Feuerwehrleute vorgesehen (vgl. § 51 BBG). Einzelheiten regelt das jeweilige Bundesrecht (§ 5 BPolG) bzw. Landesrecht (z.B. § 192 LBG NRW, §§ 38, 106...mehr

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§ 6 Tabellen / (2) Schuldienst

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (b) Arbeitsamt

Rz. 1304 Der Forderungsübergang auf die Arbeitsverwaltung erfolgt nach § 116 SGB X (§ 116 Abs. 10 SGB X). Auch soweit der Verletzte im Unfallzeitpunkt noch nicht beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung war (z.B. Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten, anderen nicht-sozialversicherungspflichtigen Personen wie Beamte), ist ein Forderungsübergang auf die Bundesagent...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Prüfung

Rz. 227 Hinweis Siehe auch Rdn 349. Rz. 228 Dem Verlangen ordnungsgemäßer und inhaltlich überprüfbarer Belege steht § 418 ZPO nicht entgegen.[171] Der BGH [172] unterstreicht, dass die Vorlage von EDV-Ausdrucken allenfalls belegt, dass die Leistungen vom SVT in der Höhe erbracht worden sind. Der Drittleistungsträger hat den Schadengrund zu beweisen. Dazu gehört neben der Haftu...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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§ 3 Prozessuale Aspekte / g) Abänderung

Rz. 148 Hinweis Siehe auch § 2 Rdn 1206 ff., Rdn 130 ff. Rz. 149 Hat das Gericht in einem Rentenurteil den Endzeitpunkt festgelegt und ändern sich nachträglich die Verhältnisse (z.B. bei Beamten durch Anhebung des allgemeinen Pensionsalters), kann der Verletzte eine Abänderungsklage (§ 323 ZPO) erheben. Ist in einem Feststellungsurteil die zeitliche Begrenzung unterblieben, k...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / f) Beerdigungskosten, Unterhaltsschaden

Rz. 36 Zahlungen auf Unterhaltsschäden[46] sind weder bei Rentenzahlung oder als kapitalisierter Einmal-Betrag steuerpflichtig. Ebenso ist der Ersatz von Beerdigungskosten steuerbefreit.[47]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Laufzeit

Rz. 1212 Hinweis Siehe auch § 3 Rdn 129 ff. Rz. 1213 Für eine Rente ist im Urteil eine zeitliche Grenze (und zwar auf einen bestimmten Kalendertag) festzusetzen.[1240] Rz. 1214 Der Anspruch eines abhängig Beschäftigten ist auf die voraussichtliche Lebensarbeitszeit, wie sie sich ohne den Unfall gestaltet hätte, zu begrenzen.[1241] Maßgebend ist der letzte Tag des Monats, in de...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.1 Erwerbseinkommen

Maßgebend ist das durchschnittliche Vorjahreseinkommen einschließlich aller in dieser Zeit angefallenen Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Ist im Vorjahr kein Erwerbseinkommen erzielt worden, wird das laufende monatliche Einkommen berücksichtigt. Das laufende Erwerbseinkommen wird ausnahmsweise auch dann berücksichtigt, wenn es mindestens 10 % niedriger ist als d...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 5. Versteuerung von Renten/Pensionen

Rz. 49 Renten und Pensionen werden unterschiedlich versteuert. Pensionen, die vor allem von Beamten, Richtern und deren Witwen und Waisen bezogen werden, sind steuerpflichtig (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG),[52] jedoch durch einen Versorgungsfreibetrag (§ 19 Abs. 2 EStG) begünstigt. Beamtenrechtliche Versorgungsempfänger haben ihre Hinterbliebenenbezüge zu versteuern.[53] Ände...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Wirtschaftliche Veränderungen

Rz. 1374 Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Leistungsstrukturen, in die der Geschädigte im Verhältnis zu Dritten (Besoldungsstrukturen,[1440] Leistungsumfang der Krankenkasse,[1441] Sozialleistungen,[1442] Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall etc.) eingebunden war oder ist, gehören zum Risikokreis der Abfindungsverhandlungen.[1443] Rz. 1375 Sind dies...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Grundsatz

Rz. 54 Für die Schadenregulierung – und damit insbesondere für die Forderungsberechtigung (Aktivlegitimation) – ist festzustellen,mehr

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Abtretung von Arbeitseinkommen / 1.1 Begriff des Arbeitseinkommens

Als Arbeitseinkommen abtretbar ist jede Vergütung in Geld aus einem gegenwärtigen, künftigen oder früheren Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Dazu gehört der Lohn der Arbeiter ebenso wie das Gehalt der Angestellten und Beamten. Weiter rechnen dazu Warte- und Ruhegelder[1] sowie Witwen- und Waisengelder und alle anderen Bezüge aus früheren Dienstleistungen, die vom vormaligen Ar...mehr

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§ 5 Verjährung / g) Streitverkündung (§ 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB)

Rz. 804 § 204 BGB – Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Rz. 805 Der Unterbrechungstatbestand des § 209 Abs. 2 Nr. 4 BGB a.F. wird als Hemmungstatbestand fortgesetzt. Die bis zum 31.12.2001 enthaltene Einschränkung auf die Streitverkündung "in dem Prozesse, von dessen Ausgange der Anspruch abh...mehr

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§ 5 Verjährung / V. Spezialrechtliche Normen

Rz. 959 § 15 StVG – Verwirkung 1Der Ersatzberechtigte verliert die ihm aufgrund der Vorschriften dieses Gesetzes zustehenden Rechte, wenn er nicht spätestens innerhalb zweier Monate, nachdem er von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erhalten hat, dem Ersatzpflichtigen den Unfall anzeigt. 2Der Rechtsverlust tritt nicht ein, wenn die Anzeige infolge eines...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Direktanspruch

Rz. 1417 Treten nach einer Abfindung Schäden auf, mit denen der unmittelbar Geschädigte nicht gerechnet hatte, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf weiteren Schadenersatz.[1495] Der Ersatzverpflichtete soll sich darauf verlassen dürfen, dass die Angelegenheit für ihn mit dem Abfindungsvertrag endgültig erledigt ist.[1496] Rz. 1418 Der BGH [1497] lässt die Nachforderung (vor...mehr

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Einkommensanrechnung bei Re... / 2.3 Dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen

Bei dauerhaftem Erwerbsersatzeinkommen wird stets das laufende Einkommen berücksichtigt. Gezahlte oder noch zu erwartende Sonderzahlungen werden zu einem Zwölftel berücksichtigt. Zum dauerhaften Erwerbseinkommen gehören:mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 6. Kapitalabfindung

Rz. 1392 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 23 ff., 192 ff. Rz. 1393 Die Abänderungsklage ist nur bei einer Rente statthaft, wegen des abschließenden Charakters dagegen nicht bei einer Kapitalabfindung nach § 843 Abs. 3 BGB.[1464] Rz. 1394 Anders als bei der Rentenzahlung entfällt eine Abänderung der Kapitalabfindung (z.B. analog § 323 ZPO) auch bei wesentlicher Veränderung der für ih...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (6) Prognose

Rz. 360 Hinweis Siehe Rdn 336 ff. Rz. 361 BGH NJW-RR 2016, 793 [279] betont, dass zwar dort, wo der Geschädigte (etwa weil er noch am Anfang einer beruflichen Entwicklung gestanden hat) nur wenige konkrete Anhaltspunkte dazu liefern könne, wie sich sein Erwerbsleben voraussichtlich gestaltet hätte, keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen. Die erleichterte Schadensb...mehr

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§ 5 Verjährung / 4. Falscher Anspruchsgegner

Rz. 851 Nur Verhandlungen mit dem (richtigen) Schuldner oder dessen Vertreter hemmen die Verjährung. Die irrtümliche Verhandlung des Gläubigers mit einer anderen Rechtsperson als der des Schuldners führt nicht zur Hemmung.[875] Rz. 852 Die Hemmung muss vom Berechtigten herbeigeführt worden sein.[876] Rz. 853 Gerichtliche Maßnahmen gegenüber einem falschen Anspruchsgegner beein...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Allgemeines

Rz. 1267 Leistungen an den Verletzten haben nur dann befreiende Wirkung für den Ersatzverpflichteten, wenn er den Forderungsübergang nicht kannte. Die Bösgläubigkeit des Ersatzverpflichteten (§ 407 BGB) hat der Drittleistungsträger (z.B. SVT) zu beweisen. Rz. 1268 Die Anforderungen an die Kenntnis vom Gläubigerwechsel sind in der Praxis allerdings gering. Für den Verlust des ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 48 SVT erwerben nach § 116 SGB X [56] erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[57] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig (und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers) verfügen. Rz. 49 Da die Vergabe einer Versichertennumm...mehr

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§ 6 Tabellen / Literaturtipps

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Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E...mehr

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Arbeitskampf / 2.2 Kein Streikrecht für Beamte

Nach überwiegender Meinung haben Beamte kein Streikrecht, da es sich mit dem Rechtsstatus der Beamten und den ihnen zugewiesenen Funktionen nicht vertragen würde, wenn sie für ihre Belange gegen den Gesetzgeber streiken. Das statusbezogene Streikverbot für Beamte stellt einen tragenden Verfassungsgrundsatz dar.[1] Ein Streik von Beamten würde sich zudem auch nicht für oder ge...mehr

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Arbeitskampf / 2.3 Einsatz von Beamten im Arbeitskampf

Ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes darf im Fall eines rechtmäßigen Streiks nicht den Einsatz der bei ihm beschäftigten Beamten auf den bestreikten Arbeitsplätzen anordnen, um die Auswirkungen des Streiks zu mildern. Durch den Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen würde erheblich in die Koalitionsfreiheit in Gestalt des Streikrechts der Gewerkschaft eingeg...mehr

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Arbeitskampf / 2.4 Streikrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst

Art. 9 Abs. 3 GG gewährleistet die Koalitionsfreiheit auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllen.[1] Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, einen Arbeitsplatz mit einem Angestellten oder einem Beamten zu besetzen. Besetzt er eine Stelle mit einem Arbeitnehmer, so ist er an die Regeln de...mehr