Fachbeiträge & Kommentare zu Befangenheit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 6 Plädoyer des Verteidigers [Rdn 2526]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 18 Absprachen/Verständigung, Allgemeines [Rdn 198]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 199 Literaturhinweise: Abraham, Im Vorhof der Verständigung Zur Notwendigkeit gerichtlicher Kommentierung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 16 Ablehnung von Schöffen [Rdn 188]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 7 Urteilsbegründung [Rdn 3302]

Rdn 3303 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Urteilsverkündung, Teil U Rdn 3315. Rdn 3304 1. Nach § 268 Abs. 2 S. 1 wird das Urteil durch Verlesung der Urteilsformel und Eröffnung der Urteilsgründe verkündet (zur Verlesung eines "Vorworts" als ersten Teil der mündlichen Urteilsbegründung, das zugleich auch im Internet eingestellt wird, Thielmann StV 2009, 607). Der wesentli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 17 Ablehnung von Urkundsbeamten [Rdn 195]

Rdn 196 Nach § 31 Abs. 1 gelten für Urkundsbeamte (der Geschäftsstelle) und andere als Protokollführer zugezogene Personen die §§ 22 ff. entsprechend. Die Ablehnung wegen Befangenheit dürfte in der Praxis allerdings keine große Rolle spielen. Rdn 197 Ist der Urkundsbeamte aus dem Verfahren (wegen Befangenheit) ausgeschieden, braucht die HV nicht wiederholt zu werden, da der U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
T / 5 Terminsbestimmung/Terminsverlegung [Rdn 3159]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Vorverfahren / M. Terminsverlegung

Rz. 137 Ein klassisches Streitfeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Terminierung des Gerichts sowie die Möglichkeit, eine Verlegung des Hauptverhandlungstermins zu erreichen. Aus dem Grundsatz der gerichtlichen Terminshoheit nach § 213 StPO resultiert eine Einschränkung der Überprüfbarkeit der Terminsverfügung dahingehend, dass lediglich die Einhaltung der rechtliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 6 Ablehnungsberechtigter [Rdn 71]

Rdn 72 1.a) Das Ablehnungsrecht steht nach § 24 Abs. 3 S. 1 dem Angeklagten, der StA (BGH, Urt. v. 25.10.2023 – 2 StR 195/23, NJW 2024, 846 [BGHSt]) und dem Privatkläger zu. Rdn 73 b) Ablehnungsberechtigt sind außerdem im Rahmen ihrer Beteiligung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 9 Zeuge, sachverständiger Zeuge [Rdn 4243]

Rdn 4244 1.a) Bei der Vernehmung sachkundiger Personen ist wegen der Art und Weise der Belehrung und der Möglichkeit der → Ablehnung eines Sachverständigen, Teil A Rdn 15, wegen Befangenheit, die es bei einem Zeugen nicht gibt, zu unterscheiden zwischen SV und sachverständigen Zeugen, die wie Zeugen zu behandeln sind (§ 85). Rdn 4245 b) Für die Abgrenzung gilt (a. BGHSt 20, 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 29 Akteneinsicht für Schöffen [Rdn 392]

Rdn 393 Literaturhinweise: Atzler, Das Recht der ehrenamtlichen Richter, die Verfahrensakten einzusehen, DRiZ 1991, 207 Dehn, Zur Besetzung des Gerichts bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung, NStZ 1997, 607 Ellenbogen, Das Akteneinsichtsrecht der Schöffen, DRiZ 2010, 136 Nowak, Das Recht der Schöffen auf Akteneinsicht für die Dauer der Hauptverhandlung, JR 2006,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 1 Ablehnung/Auswechslung eines Dolmetschers [Rdn 1]

Rdn 2 Literaturhinweise: Jung, Praxiswissen Strafverteidigung von Ausländern, 2009 Rueber-Unkelbach, Ablehnung von Sachverständigen und Dolmetschern in der Praxis, in: Festschrift zum 70. Geburtstag von Detlef Burhoff, 2020, S. 95 s.a. die Hinw. bei → Zuziehung eines Dolmetschers, Teil Z Rdn 4429. Rdn 3 1.a) Auf die Ablehnung eines Dolmetschers[1] sind nach § 191 GVG die Vorsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 23 Rügeverlust [Rdn 2953]

Rdn 2954 Literaturhinweise: Dahs, Das Schweigen des Verteidigers zu tatrichterlichen Verfahrensfehlern und die Revision, NStZ 2007, 241 Nagel, Die Ohnmacht der Verteidigung vor der Macht der Richter? Ein Beitrag zur Diskussion um Verteidigerpflichten und Rügepräklusionen, StraFo 2013, 221 Schlüchter, Wider die Verwirkung von Verfahrensrügen im Strafprozeß, in: Gedächtnisschrif...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 43 Verteidiger, Tragen der Robe/Krawatte [Rdn 3865]

Rdn 3866 Literaturhinweise: Beulke, Kleider machen Strafverteidiger!? – oder: sitzungspolizeiliche Maßnahmen und die Mär vom "T-Shirt-Verteidiger", in: Festschrift für Rainer Hamm, 2008, S. 21 Eylmann, Satzungsversammlung soll Robenstreit beenden, AnwBl. 1996, 190 Kirch-Heim, Die Störung der Hauptverhandlung durch in §§ 177, 178 GVG nicht genannte, an der Hauptverhandlung bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 1 Pflichtverteidiger, Bestellung in der Hauptverhandlung [Rdn 2451]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 30 Anhörungsrüge [Rdn 399]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 56 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4046]

Rdn 4047 Literaturhinweise: Ackermann, Die Verteidigung des schuldigen Angeklagten, NJW 1954, 1385 Amelung, Die Einlassung des Mandanten im Strafprozeß, in: Strafverteidigung und Strafprozeß, Festgabe für Ludwig Koch, 1989, S. 145 Arnoldi, Präsente Beweismittel in der Praxis, NStZ 2018, 305 Artkämper/Weise, Kompetenzprofile und -konflikte in der Praxis des Schwurgerichtsverfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 42 Beweisantrag, Fristsetzung [Rdn 1175]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 1 Sachverständigenbeweis [Rdn 2965]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 57 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1543]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 7 Strafbefehlsverfahren [Rdn 3070]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
H / 1 Haftfragen [Rdn 2100]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
G / 6 Glaubwürdigkeitsgutachten [Rdn 2074]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 7 Präsentes Beweismittel [Rdn 2547]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 1 Fesselung des Angeklagten [Rdn 1912]

Rdn 1913 Literaturhinweise: Esser, Fesselung in der Hauptverhandlung Zugleich Anmerkung zu OLG Naumburg, Beschl. v. 24.6.2019 – 1 Ws (s) 213/19, StraFo 2020, 188 D. Herrmann, Zur Reform des Rechts der Untersuchungshaft, StRR 2010, 4 Hoffmann/Wißmann, Zur Fesselung von Untersuchungsgefangenen oder: Wann dürfen die Handschellen tatsächlich klicken, StV 2001, 706 König, Zur Neureg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / 1. Benennung der Sachverständigen

Rz. 247 Formelle Voraussetzung für die Durchführung eines wirksamen Sachverständigenverfahrens ist zunächst, dass beide Parteien je einen Sachverständigen und die beiden genannten Sachverständigen sodann einen dritten Sachverständigen als Obmann benennen. Die von den Parteien benannten Sachverständigen stellen keine Schiedsrichter gem. § 1025 ZPO, sondern Schiedsgutachter da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 12 Berufung, Berufungsrücknahme [Rdn 783]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 17 Verlesung von Behördengutachten [Rdn 3558]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 53 Verwirkung von Verteidigungsrechten [Rdn 3987]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Gerichtsgutachten

Rz. 76 Die entsprechenden Feststellungen der medizinischen Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit sind im Streitfall regelmäßig von einem gerichtlich bestellten medizinischen Sachverständigen zu treffen, dem die konkrete Ausgestaltung des vom Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles ausgeübten Berufes und die sich aus dieser Berufsausübung ergebenden Anforderungen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
U / 8 Urteilsberatung [Rdn 3306]

Rdn 3307 Literaturhinweise: R. Hamm, Öffentliche Urteilsberatung, NJW 1992, 3147 Seifert, Studenten im Beratungszimmer – ein Verstoß gegen § 193 I GVG?, MDR 1996, 125 s.a. die Hinw. bei → Urteilsverkündung, Teil U Rdn 3315. Rdn 3308 1. Nach § 260 Abs. 1 muss eine Beratung des Urteils stattfinden, und zwar nach den Schlussvorträgen von StA und Verteidiger und dem letzten Wort de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
L / 3 Letztes Wort des Angeklagten [Rdn 2284]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 2 Nachtragsanklage [Rdn 2345]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 4 Fragerecht des Angeklagten [Rdn 1939]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 13 Revision, Begründung, Verfahrensrüge [Rdn 2836]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
S / 5 Sitzungspolizei [Rdn 3027]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 8 Nichtverlesung des Anklagesatzes, Antrag [Rdn 2417]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 20 Revision, Verfahren [Rdn 2926]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
N / 6 Nebenklägerrechte in der Hauptverhandlung [Rdn 2394]

Rdn 2395 Literaturhinweise: Berger, Gruppenvertretung der Nebenklage Das Beiordnungsermesse nach § 397a Abs 3 S. 2 iVm § 142 Abs. 1 StPO als gesetzlich vorgesehene Beschränkungsmöglichkeit der Anzahl der Nebenklägervertreter, NStZ 2019, 251 Burhoff, Änderungen im Recht der Nebenklage (§§ 397a, 397b StPO), StRR 1/2022, 5 Gollwitzer, Die Stellung des Nebenklägers in der Hauptver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Allgemeiner Ausschlussgrund: Besorgnis der Befangenheit (Abs. 2)

Rz. 22 Gem. Abs. 2 ist ein Wirtschaftsprüfer bzw. vBP als AP ausgeschlossen, wenn Gründe vorliegen, nach denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Dies können insb. Beziehungen geschäftlicher, finanzieller oder persönlicher Art sein. Es handelt sich hierbei um den allgemeinen Grundsatz der Unabhängigkeit des AP. In der Vorschrift sind Sachverhalte aufgeführt, aus denen s...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.5 Versicherungsmathematische oder Bewertungsleistungen

Rz. 61 Nach Buchst. d) ist die Erbringung eigenständiger versicherungsmathematischer oder Bewertungsleistungen, die sich auf den JA nicht nur unwesentlich auswirken, durch den AP ausgeschlossen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen oder – bei Versicherungsunternehmen – der Deckungsrückstellungen ist nach Buchstabe d) ausgeschlossen, wenn die Entwicklung und Umsetzung de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Ausschlussgründe mit Widerlegbarkeit des Netzwerkeinflusses

Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 ist ein AP von der Abschlussprüfung grds. ausgeschlossen, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der folgenden Ausschlussgründe erfüllt: Besorgnis der Befangenheit nach § 319 Abs. 2 HGB (§ 319 Rz 22 ff.), Finanzielle Interessen gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB (§ 319 Rz 39 ff.), Organzugehörigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft in dem zu prüfenden Un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Antragsgründe

Rz. 61 § 318 Abs. 3 Satz 1 HGB besagt, dass das Gericht einen anderen AP zu bestellen hat, wenn dies aus einem in der Person des gewählten AP liegenden Grund geboten erscheint, insb. wenn ein Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 2–5 HGB oder nach § 319b HGB besteht (§ 318 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 1. HS HGB). Durch das AReG wurden die Antragsgründe um die Ausschlussgründe Verstoß gegen Art...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 konkretisiert das sog. Selbstprüfungsverbot. Danach können WP/vBP als AP einen Tatbestand nur beurteilen, wenn sie an dessen Zustandekommen über die Prüfungstätigkeit hinaus selbst nicht maßgeblich mitgewirkt haben. Deshalb darf der AP in dem zu prüfenden Gj und bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks nicht bei der Führung der Bücher oder der Au...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Mit der Einführung des § 319b HGB wird die in Art. 22 Abs. 2 der Abschlussprüferrichtlinie vorgeschriebene netzwerkweite Ausdehnung der Unabhängigkeitsvorschriften umgesetzt. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass AP oder Prüfungsgesellschaften von der Durchführung einer Abschlussprüfung absehen, wenn zwischen ihnen oder ihrem Netzwerk und dem geprüften Unt unmittelba...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unparteilichkeit

Rz. 43 Die Abschlussprüfung dient insb. dem öffentlichen Interesse. Daher bestimmt § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB, dass eine Abschlussprüfung unparteiisch durchzuführen ist, womit v.a. gemeint ist, dass der Abschlussprüfer nicht allein die Interessen der zu prüfenden Ges. und deren Organe im Auge haben darf.[1] Rz. 44 § 28 BS WP/vBP stellt klar, dass Unparteilichkeit bedeutet, keine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4.4 Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen

Rz. 58 In Buchst. c) wird bestimmt, dass die Erbringung von Unternehmensleitungs- und Finanzdienstleistungen zu einem Ausschluss als AP führen, wenn sie nicht von untergeordneter Bedeutung sind. Es handelt sich hierbei um Tätigkeiten, mit denen häufig eine nach außen erkennbare Interessenwahrung des Mandanten verbunden ist.[1] Rz. 59 Die Übernahme von Unternehmensleitungsfunk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Grundstruktur der Vorschrift

Rz. 8 Abs. 1 bestimmt, dass AP nur Wirtschaftsprüfer oder WPG sowie für bestimmte Unt auch vBP oder BPG sein dürfen, die zudem über einen Auszug aus dem Berufsregister verfügen müssen, aus dem sich ergibt, dass die Eintragung nach § 38 Nr. 1 Buchst. h oder Nr. 2 Buchst. f WPO als AP vorgenommen worden ist. Rz. 9 Abs. 2 enthält als allgemeinen Ausschlusstatbestand den Grundsat...mehr