Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit

Rz. 4 Die Vorschrift legt in Abs. 2 einen neuen Grundsatz bezüglich der Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit fest. Während bis zum 31.12.2000 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundsätzlich als Dauerrenten gewährt wurden und nur unter bestimmten engen Voraussetzungen eine zeitliche Befristung möglich war, bestimmt Abs. 2 nun, dass Renten wegen v...mehr

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Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.5 Befristete Waisenrenten

Rz. 9 Waisenrenten werden auf das mögliche Ende des Anspruchs befristet (Abs. 4). Der Gesetzgeber hat damit eine Regelung getroffen, die bereits in der Vergangenheit praktiziert wurde, um möglichst Überzahlungen der Rentenleistungen zu vermeiden. Mögliche Befristungsgründe sind die Vollendung des 18. Lebensjahres, des 27. Lebensjahres oder die Beendigung einer Schul- bzw. Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rentenende bei Befristung Rz. 2 Abs. 1 stellt klar, dass eine befristete Rente spätestens mit Ablauf der Frist endet. Er trifft eine Regelung dahin, dass der Wegfalltermin stets auf das Ende eines Kalendermonats festzusetzen ist. Damit wird auch zum Ausdruck gebracht, dass es eines Entziehungsbescheides (§ 48 SGB X) nicht bedarf. Der Rentenbescheid verliert vielmehr durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) wurde Abs. 2 neu gefasst und Abs. 2a eingefügt. Das Inkrafttreten dieser Änderung wurde durch das Korrekturgesetz v. 19.12.1998 (BGBl. I S. 3843) auf den 1.1.2001 verschoben. Mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.6 Sterbemonat

Rz. 10 Abs. 5 enthält entsprechend dem früheren Recht die Regelung, dass die Renten beim Tod des Berechtigten bis zum Ablauf des Sterbemonats gezahlt werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Renten gemäß § 118 Abs. 1 nicht im Voraus, sondern zum Monatsende gezahlt werden. Ist die Rente zu Unrecht gezahlt worden und kann gemäß § 50 SGB X zurückgefordert werden. Hinsich...mehr

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Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.7 Ende der Rentenzahlungen an Verschollene

Rz. 11 Abs. 6 trifft erstmals eine eigenständige Regelung zum Ende der Rentenzahlungen an Verschollene. Da die Einstellung von Rentenzahlungen an Verschollene bisher im SGB VI nicht geregelt war, konnten diese erst eingestellt werden, wenn eine gerichtliche Todesfeststellung erfolgte. Aufgrund der im Verschollenheitsgesetz vorgesehenen Fristen für Todesfeststellungen kam es ...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift enthält die nach dem SGB II vorgesehenen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit aus dem Recht der Arbeitsförderung, die nach (bis 30.6.2023: § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 auch in die Eingliederungsvereinbarung) § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 auch in den Kooperationsplan (ab 1.7.2023) zwischen dem Jobcenter und dem erwerbsfähigen Leistungsbe...mehr

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Jung, AsylbLG § 5b Sonstige... / 2.2 Rechtsfolgen bei Weigerung (Abs. 2)

Rz. 11 Weigert sich der durch Verwaltungsakt verpflichtete Ausländer, trotz schriftlicher Rechtsfolgenbelehrung (vgl. dazu Rz. 6) einen für ihn zumutbaren Integrationskurs aufzunehmen oder daran teilzunehmen, so hat er gemäß Abs. 2 Satz 1 nur Anspruch auf Leistungen entsprechend § 1a Abs. 1. Die Weigerung kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen. Um zu der genannten Rechts...mehr

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Jung, AsylbLG § 14 Dauer de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes v. 10.12.2014 (BGBl. I S. 2187) mit Wirkung zum 1.3.2015 neu eingefügte und bis zum 23.10.2015 geltende Fassung enthielt eine Sonderregelung zu der Fortschreibung der Leistungen nach § 3 für das Jahr 2015. Durch Art. 2 Nr. 12 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes v. 20...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.3 Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Drittes Kapitel, Vierter Abschnitt, §§ 81 bis 87a)

Rz. 53 Mit Wirkung zum 1.1.2025 wird Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 aufgehoben. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und v...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 101 ersetzt in den Abs. 1 und 2 die Regelung in § 1276 RVO. Nach der in Abs. 1 enthaltenen Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers (BT-Drs. 11/4124 S. 176) die Befristung erfolgen, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit voraussichtlich nicht auf Dauer ist, um eine Risikoverteilung zwischen der Kranken- und Rentenversicherung vorzunehmen. Abs. 1a bestimmt für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.1 Beginn befristeter Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Zu den befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen Zeitrenten wegen Erwerbsminderung (§ 43), Berufsunfähigkeit (§ 240) und für Bergleute (§ 45). Abs. 1 enthält jedoch keine Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit auf Zeit gewährt werden kann. Dies ist in § 102 Abs. 2 geregelt. Danach muss die begründ...mehr

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Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.2 Ende der Rentenzahlung

Rz. 6 Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen weg, so endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist (Satz 1). Beim Tod des Berechtigten gilt jedoch nicht § 100, sondern § 102 Abs. 5. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit des Wegfalls wird nach § 48 SGB X bestimmt. Abs. 3 bestimmt lediglich ergänz...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 1 ist zum 6.8.2004 durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) neu gefasst worden (Art. 1 Nr. 9a, Art. 17). Diese Änderung wurde jedoch erst mit Inkrafttre...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.1 Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Drittes Kapitel, Zweiter Abschnitt, §§ 44 bis 47)

Rz. 51 Vermittlungsunterstützende Leistungen Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III und die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bilden die vermittlungsunterstützenden Leistungen ab. Ist es für eine berufliche Eingliederung notwendig, können erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen...mehr

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Erwerbsminderung / 2.5 Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung

Wichtig Grundsatz der Befristung der Erwerbsminderungsrente Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt grundsätzlich für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn. Die Befristung kann bis zu einer Gesamtdauer von 9 Jahren wiederholt werden (§ 102 Abs. 2 SGB VI). Der gesetzliche Rentenversicherungsträger macht von dem Grundsatz d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen des Anspruchs

Rz. 13 Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird im Grundsatz gezahlt, soweit und solange während der Schutzfristen nach § 3 MuSchG ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht. Er steht also nur Frauen zu, die auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld gem. § 19 MuSchG haben. Insbesondere erhalten auch Frauen, deren Beschäftigungsverhältnis erst während der Schutzfristen beginnt, das ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.3 Mehrere Arbeitgeber

Rz. 32 Steht die Arbeitnehmerin in mehreren Arbeitsverhältnissen, ist ihr Gesamteinkommen aus den verschiedenen Arbeitsverhältnissen Maßstab für die Lohnersatzleistungen während der Schutzfristen. Alle beteiligten Arbeitgeber haben den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld anteilig zu tragen, § 20 Abs. 2 Satz 2. Mit der Neufassung des Gesetzes wird die schon früher geübte Praxis[1]...mehr

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Erwerbsminderung / 3.3.1.1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet (näher Befristung der Renten wegen Erwerbsminderung). Gewährt der Rentenversicherungsträger lediglich eine befristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, so ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird (§ 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD). Es kommt nicht zu einer Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ältere Arbeitnehmer / 2.2 Staatlich

Maßnahmen wie Eingliederungszuschüsse, Förderung der Weiterbildung oder erleichterte Befristung von Arbeitsverhältnissen sollen die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer für Unternehmen auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv machen. Entgeltsicherung soll die Lücke schließen, wenn Arbeitnehmer über 50 Jahre eine Tätigkeit aufnehmen, bei der sie weniger verdienen als in eine...mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 2 Vertraglicher Urlaubsanspruch

Die vorstehenden Regeln gelten wie einleitend bemerkt nur für den gesetzlichen Urlaub. Die Arbeitsvertragsparteien und die Tarifparteien können den von ihnen vereinbarten Zusatzurlaub frei regeln. Bislang stellte die Rechtsprechung allerdings strengere Anforderungen, wenn die Arbeits- der Tarifvertragsparteien vom Gesetz abweichende, für den Arbeitnehmer ungünstigere Rechtsfo...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollmachten in der GmbH: Re... / 2.5.2 Bedingungseintritt

Die Vollmacht kann bis zu einem bestimmten Datum (Befristung) oder beschränkt auf die Vornahme einer bestimmten Handlung (Zweckerreichung) erteilt werden. Denkbar ist auch ein Erlöschen der Vollmacht bei Eintritt einer sonstigen Bedingung (z. B. die Vollmacht für den Einkäufer erlischt, wenn ein bestimmter Marktpreis überschritten wird). Bei Eintritt dieser Bedingung endet di...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.3 Vereinbarungen mit Gemeinden, Kreisen und Bezirken

Rz. 17 Die Abs. 4 und 5 zielen auf eine getrennte Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II außerhalb von Jobcentern ( § 44b ) mit Kooperation. Die Regelungen haben insbesondere die kommunalen Beschäftigungsgesellschaften im Blick. Die Agenturen für Arbeit sind zuständig für die Aufgaben nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, die kommunalen Träger für die Aufgaben nach § 6 A...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Leistungen zur Deckung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung einschließlich damit zusammenhängender Kosten zur Wohnraumbeschaffung. Unterkunft und Heizung sind elementare Bestandteile des Lebensunterhalts und des Existenzminimums (Recht auf angemessenen Wohnraum, verbrieft als Menschenrecht auf Wohnen als Teil des Rechts auf einen angemessene...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.4 Fehlende Hilfebedürftigkeit aufgrund verwertbaren Vermögens

Rz. 20 Zur Prüfung der Hilfebedürftigkeit kann in Fällen verwertbaren Vermögens zunächst der Wert aller verwertbaren Vermögensgegenstände ermittelt und dem Grundfreibetrag (Abs. 2 Nr. 1, 1a) gegenübergestellt werden. Möglicherweise bietet es sich an, die Frage der Verwertbarkeit auch erst dann zu prüfen, wenn Vermögensgegenstände auch nach Prüfung der Abs. 3 und 2 noch ganz ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.4 Aufwendungen nach einem nicht erforderlichen Umzug

Rz. 257 Abs. 1 Satz 6 tritt seit dem 1.8.2006 (bis 31.12.2022: Abs. 1 Satz 2) der Auffassung entgegen, ein Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten für Unterkunft könne ausgeschöpft werden, indem eine günstige Wohnung verlassen und eine neue Wohnung mit höherem Mietzins bezogen wird, der sich nach Maßgabe des Abs. 1 Satz 1 noch im angemessenen Bereich bewegt. Seit dem 1.8...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.4.1 Tatsächliche Aufwendungen aus einem Mietverhältnis

Rz. 89 Bei Mietverhältnissen ist dem Unterkunftsbedarf regelmäßig der Mietzins zugrunde zu legen, der der Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten entspricht. Als solcher gelten auch andere Aufwendungen, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird wie mit einer Mietzinszahlung, etwa Nutzungsentschädigungen oder Genossenschaftsbeiträge. Die Aufwendungen können aus dem Mietve...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (2) Befristung

Rz. 222 Die Voraussetzungen einer Befristung liegen vor, wenn keine ehebedingten Nachteile oder sonstige Gründe der nachehelichen Solidarität gegeben sind.[546] Bei fortwirkenden ehebedingten Nachteilen scheidet eine Befristung hingegen i.d.R. aus.[547] Eine Befristung ist nur dann gerechtfertigt, wenn abzusehen ist, dass der Unterhaltsberechtigte die ehebedingten Nachteile ...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 4. Sonderfall: Befristung von Vergütungsbestandteilen

Rz. 64 Einen Sonderfall stellt die befristete Gewährung von Vergütungsbestandteilen dar. Zum Teil wird diese Form der Entgeltflexibilisierung als Änderungsvorbehalt i.S.d. § 308 Nr. 4 BGB behandelt.[129] Nach gefestigter Rechtsprechung des BAG sind die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes auf die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen nicht – auch nich...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Zeitliche Befristung

Rz. 287 Muster 3.46: Zeitliche Befristung Muster 3.46: Zeitliche Befristung (1) Das Arbeitsverhältnis beginnt am _________________________. Es endet – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Ablauf des _________________________. Rz. 288 Die zeitliche Befristung zeichnet sich durch ihre Klarheit hinsichtlich des Beendigungstermins aus, da dieser durch die Parteien fest verein...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / h) Begrenzung und Befristung des Unterhalts (§ 1578b BGB)

Rz. 207 Eine der wichtigsten Neuerungen durch die Unterhaltsrechtsreform war die Einführung einer generellen Möglichkeit zur Befristung und Herabsetzung des Unterhalts für alle Unterhaltstatbestände.[516] Sie bringt zum Ausdruck, dass eine auf Lebenszeit nachwirkende Verantwortung nur noch unter besonderen Umständen besteht.[517] Vielmehr ist stets eine Beschränkung der Unte...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Kündigung, Befristung, Aufhebung

Rz. 134 Für den Patron ist zur Begrenzung seines wirtschaftlichen Risikos von besonderer Bedeutung, ob die Patronatserklärung zumindest mit ex-nunc-Wirkung kündbar, befristbar, auflösend bedingbar ist oder einvernehmlich aufgehoben werden kann.[283] Nach einer jüngeren Entscheidung des BGH kann die Möglichkeit der Kündigung einer Patronatserklärung mit ex-nunc-Wirkung verein...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 5. Befreiung unter Bedingung oder Befristung

Rz. 49 Eine Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen kann auch unter einer Bedingung oder Befristung erteilt werden.[61] Im Rahmen eines Geschiedenentestaments könnte beispielsweise eine Befreiung erteilt werden, wonach der Vorerbe berechtigt sein soll, über den Nachlass frei zu verfügen, wenn er diesen zum Bestreiten seines persönlichen Lebensunterhalts brauchen sollte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Bedingungen und Befristungen

Rz. 23 Die Tatsache einer Bedingung oder Befristung muss im Buch unmittelbar eingetragen werden.[64] Wegen des Bedingungsinhaltes (= Bezeichnung des Ereignisses, von dem Wirksamkeit abhängen soll) ist Bezugnahme gem. § 874 BGB möglich. Ob der Endtermin einer Befristung unmittelbar eingetragen werden muss, ist streitig.[65] Es muss genügen, wenn aus dem Buch die Tatsache der B...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bedingungen und Befristungen

Rz. 35 Die Tatsache der Bedingung oder Befristung eines Rechts ist unmittelbar im Eintragungstext zu nennen.[54] Bezug genommen werden kann wegen der näheren Ausgestaltungen insbesondere der konkreten Bedingungen.[55] Wird die Bedingung oder Befristung bei der Eintragung nicht erwähnt, entsteht das Recht zwar nur bedingt oder befristet, weil sich nur insoweit Einigung und Ei...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 1. Erbeinsetzung unter Bedingung und Befristung

Rz. 63 Der Eintritt der Nacherbfolge kann auch von einer Bedingung oder Befristung abhängig gemacht werden. An der Zulässigkeit bedingter Zuwendungen bestehen keine Zweifel (§§ 2074, 2075 BGB). Im Rahmen eines Geschiedenentestaments bietet es sich an, den Eintritt der Nacherbfolge unter eine auflösende Bedingung zu stellen. Die auflösende Bedingung soll eintreten, wenn der E...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Einzelheiten zur Abtretung, insbesondere Bedingungen und Befristungen

Rz. 12 Bei der Briefhypothek wird die Forderung nach § 398 BGB abgetreten (Form: § 1154 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 BGB), der die Hypothek als Nebenrecht folgt (§ 1153 Abs. 1 BGB). Briefgrund- und Rentenschulden werden hingegen durch Einigung nach § 873 Abs. 1 BGB übertragen, wobei nach §§ 1192 Abs. 1, 1200 Abs. 1 BGB die Formerfordernisse des § 1154 Abs. 1 S. 1 BGB (schriftliche Erkl...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 2. Bedingungen und Befristungen von Registeranmeldungen

Rz. 74 Zur Frage, ob die Anmeldung zukünftiger Tatsachen zur Eintragung in das Handelsregister möglich ist, ist festzuhalten, dass nach allgemeiner Auffassung die Stellung eines Eintragungsantrags unter einer Bedingung unzulässig ist,[109] Registeranmeldungen also als Anträge i.S.d. § 25 Abs. 1 FamFG bedingungsfeindlich sind.[110] Nicht betroffen sind hiervon naturgemäß Rech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Bedingungen/Befristungen/Vorratsbeschluss

Rz. 1669 Die Vereinbarung eines Anfangs- oder Endtermins oder einer bestimmten Geltungsdauer (echte Befristung) ist ohne Weiteres zulässig. Die Befristung muss sich eindeutig aus der Satzungsregel ergeben und für jedermann feststellbar sein. Die befristete Satzungsänderung kann auch schon vor deren Wirksamwerden in das Handelsregister eingetragen werden.[4321] Rz. 1670 Eine S...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Widerruf, Befristungen

Rz. 184 Die Vollmacht muss auch bis zum maßgeblichen Zeitpunkt (Eingang des Antrags beim GBA als Zeitpunkt des Wirksamwerdens) fortbestehen.[470] Daraus ergibt sich aber keine Berechtigung des GBA, in jedem Fall einen Fortbestandsnachweis zu verlangen. Das wäre mit den Mitteln des § 29 GBO nicht möglich. Im Gegenteil kann das GBA wegen § 172 BGB bei Vorlage der Vollmachtsurk...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / ee) Präklusion

Rz. 223 I.R.d. § 1578b BGB ist besonders zu beachten, dass die Befristung nicht erst bei Fristablauf eingewendet werden darf, sondern bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen schon beim ersten Unterhaltstitel berücksichtigt werden muss, denn sonst ist der Einwand der Befristung später nach § 323 Abs. 2 ZPO bzw. § 238 Abs. 2 FamFG präkludiert.[551] Es ist dann weder eine Abänderun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Gründe und Fälle der Beschränkung

Rz. 4 Die Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten kann auf der gesetzlichen Ausgestaltung oder einem – soweit zulässig – vereinbarten Rechtsinhalt beruhen. Im Einzelnen: Rz. 5 a) Kraft Gesetzes sind auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt (wobei eine kürzere Dauer ohne weiteres vereinbart werden kann[18]):mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / a) Arbeitsort

Rz. 11 Gemäß § 106 GewO kann der Arbeitgeber den Ort der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Damit unterliegt der Arbeitsort dem Weisungsrecht des Arbeitgebers, solange im Arbeitsvertrag kein bestimmter Arbeitsort festgeschrieben ist. Gleichwohl kann nach gängiger Auffassung der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer dessen Privatwohnung nicht einseitig gemäß § 1...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 2. Praktische Beispiele

Rz. 62 Um ein Gefühl dafür zu vermitteln, welche Maßstäbe die Rechtsprechung hier anlegt, sei exemplarisch auf folgende Beispiele verwiesen: Rz. 63 Überraschend ist es nach einer Entscheidung des BAG etwa, wenn in einem Arbeitsvertrag neben einer drucktechnisch hervorgehobenen Befristung auf die Dauer eines Jahres im nachfolgenden Vertragstext ohne besondere Hervorhebung eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 3 § 24 GBO erfasst die nicht bereits in § 23 Abs. 1 GBO abgebildeten Fälle des Erlöschens des (Stamm-)Rechts außerhalb des Grundbuchs durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder Befristung, im Wortlaut beschrieben als das Erreichen eines bestimmten Lebensalters des Berechtigten (§ 24 Fall 1 GBO), den Eintritt eines Endtermins (§ 24 Fall 2 GBO) oder den Eintritt e...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / b) Abkömmlinge des Erben als Vermächtnisnehmer

Rz. 147 Ferner kann der Erblasser ganz allgemein die Abkömmlinge des Erben als Vermächtnisnehmer benennen. Probleme im Hinblick auf § 2065 Abs. 2 BGB bestehen nicht. Wie bereits an anderer Stelle dargestellt (siehe Rdn 69), können die Abkömmlinge des Vorerben allgemein als Nacherben eingesetzt werden. Wenn dies möglich ist, muss auch eine entsprechende Bestimmung des aufschi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundlagen

Rz. 1 § 23 GBO betrifft nur Rechte, die auf die Lebenszeit des Berechtigten beschränkt sind. Die Beschränkung – keine auflösende Bedingung, sondern eine Befristung, da der Tod kein ungewisses Ereignis ist (dies certus, an incertus quando)[1] – muss sich zumindest im Ansatz aus dem Eintragungsvermerk ergeben (ausreichend ist die Angabe, dass das Recht "befristet" sei); eine B...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / (2) Ehebedingte Nachteile

Rz. 211 Nach § 1578b Abs. 1 Satz 2 BGB sind i.R.d. Billigkeitsabwägung insb. die ehebedingten Nachteile zu gewichten. Ehebedingt sind solche Nachteile, die die Fähigkeit eines Ehegatten, für seinen Unterhalt zu sorgen, durch die Gestaltung der Ehe, insb. die Arbeitsteilung der Ehegatten, beeinträchtigen.[523] Die Gründe für mögliche ehebedingte Nachteile werden in Abs. 1 Sat...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Arten der Unterhaltsbeschränkung

Rz. 208 § 1578b BGB sieht zwei Arten der Unterhaltsbeschränkung vor, die jeweils aufgrund Billigkeitsabwägung festzustellen sind, nämlich Rz. 209 Beide Beschränkungsmöglichkeiten sind nach Abs. 3 auch kombinierbar. Möglich ist auch eine Beschränkung sofort ab Scheidung, insb. wenn eine längere Trennungsphase vorausging.[520] Ein Absch...mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / bb) Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 53 Die vorstehende Musterklausel begründet keine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Geregelt sind lediglich die Modalitäten für den Fall, dass ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden soll. Bisher konnte man einen Vertrag, der zwar keine ausdrückliche Arbeitspflicht, dafür aber eine Pflicht, im Bedarfsfall Arbeitsverträge abzuschließen, festschrieb, als einen d...mehr