Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Hinsichtlich der Gesetzgebungsmaterialien ist vor allem auf den Gesetzentwurf der CDU/CSU und F.D.P. mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wiedereinstellungsanspruch ... / 1 Voraussetzungen

Das BAG bejaht den Wiedereinstellungsanspruch nach wirksamer Kündigung. Der Arbeitnehmer hat jedenfalls dann einen Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, wenn die Kündigung auf einer Prognose beruht, z. B. Stilllegungsabsicht, und diese Prognose sich noch während des Laufs der Kündigungsfrist als falsch erweist, z. B. weil es noch zu einem Betriebsübergang kommt, u...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3. Entscheidung des Personalrats

Der Personalrat hat seine Entscheidung innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen dem Dienststellenleiter mitzuteilen. Die Entscheidung erfolgt durch Beschluss im Rahmen einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung des Personalrats,§ 39 BPersVG. Die Entscheidung kann nicht vom Vorstand als laufendes Geschäft im Rahmen von § 34 Abs. 1 Satz 4 BPersVG getroffen werden. In Gruppenange...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ordentliche Kündigung: Künd... / 1.4 Besondere Fälle

Kündigungsfrist während der Probezeit Ist vertraglich eine "Probezeit" vereinbart, hat dies zur Folge, dass die gesetzliche Mindestkündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB auf 2 Wochen verkürzt ist und ein bestimmter Kündigungstermin ("zum …") nicht zu beachten ist. Für die kurze Kündigungsfrist kommt es allein darauf an, dass die Kündigung noch während der Probezeit ausgesproch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Begriff Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht nur auf die Möglichkeit der Kündigung beschränkt. Möglich sind auch eine Beendigung durch Zeitablauf (Befristung), eine einvernehmliche Aufhebung, eine Anfechtung oder die Beendigung durch den Tod des Arbeitnehmers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisse...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / Zusammenfassung

Überblick Abgesehen von der Beendigung durch Kündigung oder dem Ablauf einer Befristung kann das Arbeitsverhältnis auch aus anderen Gründen, z. B. durch Anfechtung enden. In diesem Beitrag wird dieser Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Für die Anfechtung eines Arbeitsvertrags gelten die allgemeinen Vorschrif...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Täuschung

Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst.[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 2 Arten von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen (Übersicht)

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag (unbefristeter Arbeitsvertrag) den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Das Gesetz kennt aber auch den von vornherein für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Dienst- und Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.5 Sozialrechtliche Hinweis- und Freistellungspflichten (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III "sollen" Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erfor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 12 Ar... / 2.2.3 Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitspflicht/Tagesaushilfen

Rz. 34 Der in § 12 Abs. 1 TzBfG vorgeschriebenen Vereinbarung über den Arbeitszeitumfang weicht die Praxis über Rahmenvereinbarungen ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Pflicht zum Arbeitsangebot aus.[1] Der Arbeitgeber stellt eine Gruppe von Leuten für die Verrichtung einer bestimmten Tätigkeit zusammen. In der Rahmenvereinbarung werden Art der Arbeit und Vergütung geregelt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Einstrahlung / 2.3 Unbefristete Entsendung

Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss bei vorausschauender Betrachtungsweise eine Begrenzung vorliegen. Eine Befristung kann sich aus dem Vertrag oder aus der Eigenart der Beschäftigung ergeben. Es reicht nicht aus, wenn sich die Begrenzung erst im Laufe der Entsendung ergibt. Praxis-Beispiel Befristung im Laufe der Tätigkeit Ein Arbeitnehmer wird für unbestimmte Zeit nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Änderungen notariell beurkundeter Verträge: wieder beurkundungspflichtig?

Zusammenfassung Bestimmte wirtschaftlich wichtige Verträge bedürfen nach deutschem Recht der notariellen Beurkundung, insbesondere Verträge über die Übertragung von GmbH-Anteilen und Immobilien. Wenn solche Verträge nachträglich geändert werden, stellt sich die Frage, ob die Änderungen erneut notariell zu beurkunden sind oder nicht. Typische Juristenantwort: Es kommt darauf ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausstrahlung / 2.3 Unbefristete Entsendung

Damit eine Entsendung vorliegen kann, muss bei vorausschauender Betrachtungsweise eine Begrenzung vorliegen. Eine Befristung kann sich aus dem Vertrag oder aus der Eigenart der Beschäftigung ergeben. Es reicht nicht aus, wenn sich die Begrenzung erst im Laufe der Entsendung ergibt. Praxis-Beispiel Unbefristete Entsendung Ein Arbeitnehmer wird für unbestimmte Zeit nach Bolivie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausstrahlung / 1 Voraussetzungen für eine Ausstrahlung

Ausstrahlung – kurz erklärt (animiertes Video) Wird ein Arbeitnehmer während eines in Deutschland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses ins Ausland entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in allen Versicherungszweigen. Dazu zählen die Kranken-, die Pflege-, die Renten-, die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung. Dies gilt nur, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 14.1 Überblick

Schüttet die Zwischengesellschaft Gewinne aus, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung unterlegen haben bzw. werden Anteile an der Zwischengesellschaft veräußert, die über thesaurierte Gewinne verfügt, die hinzugerechnet wurden, kann es zu Mehrfachbelastungen kommen. Denn die Dividende bzw. der Veräußerungsgewinn ist – falls nicht bei kapitalistischen Anteilseignern § 8b KSt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / A. Begrenzung und Befristung des Ehegattenunterhaltes

Rz. 1 Das Gesetz lässt in § 1578b BGB eine Begrenzung des an den geschiedenen Ehegatten zu zahlenden Ehegattenunterhaltes in unterschiedlicher Hinsicht zu:[1]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / X. Speziell: Befristung von Krankheits- und Altersunterhalt (§§ 1571, 1572 BGB) – Ehebedingte Nachteile bei Krankheits- und Altersunterhalt

Rz. 125 Eine Krankheit als solche ist in aller Regel nicht ehebedingt. Das gilt auch dann, wenn eine psychische Erkrankung durch die Ehekrise und Trennung ausgelöst worden ist.[241] Rz. 126 Entsprechendes gilt auch für den Altersunterhalt.[242] Rz. 127 Beim Krankheitsunterhalt nach § 1572 BGB kann sich ein ehebedingter Nachteil nur daraus ergeben, dass ein Unterhaltsberechtigt...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Kompensation ehebedingter Nachteile

Rz. 159 Von Bedeutung sein kann auch, dass eingetretene ehebedingte Nachteile durch andere – ebenfalls ehebedingte – Vorteile oder sonstige Umstände kompensiert worden sind (siehe oben Rdn 82).mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kinderlose Ehe

Rz. 139 Von Bedeutung ist auch, ob aus der Ehe Kinder hervorgegangen sind.[271]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 5. Aktuelle gesundheitliche Situation der geschiedenen Eheleute

a) Aktuelle gesundheitliche Situation der Berechtigten Rz. 148 Krankheit der Unterhaltsberechtigten stellt zwar i.d.R. keinen ehebedingten Nachteil dar, sondern ist dem persönlichen Lebensrisiko zuzuordnen. Jedoch kann der Gesundheitszustand der Unterhaltsberechtigten im Rahmen der allgemeinen Billigkeitsabwägungen unter dem Blickwinkel der nachehelichen Solidarität berücksic...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / XII. Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

1. Darlegungs- und Beweislast Rz. 172 Die Darlegungs- und Beweislast [357] für diejenigen Tatsachen, die Grundlage für eine Beschränkung nach § 1578b BGB werden sollen, trägt grundsätzlich der Unterhaltsverpflichtete,[358] jedoch kann die Unterhaltsberechtigte sich nicht darauf verlassen, keinerlei Darlegungen machen zu müssen. Rz. 173 Dabei geht der BGH in std. Rspr.[359] von ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / IX. Bedeutung der Ehedauer

Rz. 115 Die Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte geht davon aus, dass es keine absolute Sperrwirkung einer bestimmten Ehedauer gibt, nach der die Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs gänzlich ausgeschlossen ist. So wurde z.B. auch nach einer Ehedauer von mehr als 28 Jahren,[221] 33 Jahren[222] und 37 Jahren[223] noch eine Befristung vorgenommen. 1. Dauer d...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Kompensation durch Ausgleichszahlungen im Versorgungsausgleich

Rz. 92 Zitat BGH v. 2.3.2011 – XII ZR 44/09 [168] Auch die Pflicht des Antragstellers zur Beitragszahlung in Höhe von 6.835,99 EUR im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist ein zu berücksichtigender Billigkeitsgesichtspunkt.mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / V. Befristung des Anspruchs auf die ersten drei Lebensjahre des Kindes

Rz. 75 Die anwaltliche Vertretung des Unterhaltsschuldners wird im Verfahren darauf hinwirken, dass der Unterhalt auf drei Jahre befristet wird. Dies durchzusetzen ist allerdings problematisch. Argumentieren lässt sich aber damit, dass der Wortlaut des § 1615l Abs. 2 S. 3 BGB nicht den Schluss zu lässt, dass die Fortdauer des Anspruchs nach drei Jahren die Regel ist. Die Bill...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / aa) Ausnahme bei fehlender Absicherung der Berechtigten

Rz. 58 Der BGH geht davon aus, dass auch beim nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit ein ausreichender Ausgleich der Versorgungslage letztlich durch den Versorgungsausgleich geschaffen worden ist, so dass im Regelfall kein ehebedingter Nachteil mehr verbleibt. Es sind jedoch Ausnahmen anzuerkennen. (1) Keine Erwerbsunfähigkeitsrente Rz. 59 Dies gilt nicht für diejenigen Fälle...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 12. Intime Beziehungen der Berechtigten

Rz. 171 Auch aufgenommene und unterhaltene intime Beziehungen zu einem neuen Partner können – über den Anwendungsbereich des § 1579 BGB hinausgehend – von Bedeutung sein.[356]mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 6. Begrenzung und Befristung des Unterhaltsanspruchs

Rz. 1414 Der Unterhaltsanspruch nach § 1576 BGB besteht, solange und soweit aus schwerwiegenden Gründen keine Erwerbstätigkeit erwartet werden kann. Die Entscheidung über die Höhe und die Dauer des Anspruches ist im Rahmen der Billigkeitsgesichtspunkte zu berücksichtigen. Für die Anwendung der Regeln zur Begrenzung und Befristung des § 1578 BGB ist daher kein Raum.[1473] Rz....mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 11. Ehebedingte Nachteile auf Seiten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 169 Auch auf Seiten des Unterhaltspflichtigen können dessen ehebedingte Nachteile im Rahmen der Billigkeitsabwägung von Bedeutung sein. So können auch beim Unterhaltspflichtigen familienbedingte Einschränkungen seiner beruflichen Entwicklung eingetreten sein, die in die Billigkeitsabwägungen einfließen.[353] Rz. 170 Zitat OLG Düsseldorf, 29.1.2014 – II-8 UF 180/13 [354] Der ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Bezug von Sozialleistungen

Rz. 144 Einer Befristung steht nicht entgegen, dass die Berechtigte aufgrund des Wegfalls des Unterhaltsanspruches der Sozialhilfe anheimfällt.[296] Bezieht die Berechtigte Sozialleistungen, so führt dies umgekehrt nicht zwingend dazu, dass ein vorhandener Nachteil kompensiert wird.[297]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Abänderungsverfahren und Verfahrenskostenhilfe

aa) Rechtshängigkeit bereits durch Antrag auf Verfahrenskostenhilfe? Rz. 223 In der Vergangenheit wurde teilweise vertreten, dass bereits durch die die Übersendung eines VKH-Antrages Rechtshängigkeit eintritt. Durch die Fassung des § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG ist jetzt klargestellt, dass die Zeitschranke nicht durch ein vorangegangenes Verfahrenskostenhilfeverfahren oder die bloß...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Zeitliche Befristung

aa) Zeitunterhalt Rz. 2138 Beteiligte können sich selbstverständlich im Rahmen der Dispositionsmöglichkeiten auch über einen zeitlich beschränkten nachehelichen Ehegattenunterhalt verständigen. Eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:[2255] Rz. 2139 Muster 3.102: Zeitunterhalt Muster 3.102: Zeitunterhalt Vereinbarung zwischen Frau _________________________ und Herrn ____...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Risiken einer Mahnung

Rz. 258 Eine Mahnung mit der Androhung von strafrechtlichen Maßnahmen kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen.[468]mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 12. Verfahrensfragen

a) Darlegungs- und Beweislast Rz. 322 Der Unterhaltspflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast [572] für Tatsachen, die für eine Begrenzung des Unterhalts sprechen. Erleichtert wird ihm die Beweisführung aber dadurch, dass die Unterhaltsberechtigte ihrerseits Umstände vorbringen und gegebenenfalls beweisen muss, die für ihre Bedürftigkeit ursächlich sind, so zum Beispiel,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 2. Form der Mahnung

Rz. 255 Die Mahnung ist an keine spezielle Form gebunden, kann also auch mündlich erfolgen,[467] ist dann allerdings nur schwer nachzuweisen.mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / XI. Billigkeitskriterium der nachehelichen Solidarität

Rz. 135 Der BGH betont in ständiger Rspr., dass § 1578b BGB nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile beschränkt ist, sondern auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität [257] erfasst, die auch beim Aufstockungsunterhalt einer Befristung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgründen entgegenstehen kann.[258] Auch wenn keine ehebedingten Nachteile festste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Dauer der Ehe als Billigkeitskriterium

Rz. 116 Praxistipp Zu unterscheiden ist bei der praktischen Behandlung der Fälle zwischen den Gesichtspunkten Diesen Unterschieden sollte auch beim Sachvortrag und bei der Argumentation Rechnung getragen werden. Rz. 117...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / II. Systematik: Ehebedingter Nachteil und nacheheliche Solidarität

Rz. 6 Rz. 7 Bei nachehelichen Unterhaltsansprüchen müssen immer die unterschiedlichen Auswirkungen von ehebedingtem Nachteil und der nachehelichen Solidarität beachtet werden:mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 9. Dauer und Höhe der bisherigen Unterhaltszahlungen

Rz. 160 Auch Dauer und Höhe der – bisherigen – Unterhaltszahlungen spielt eine Rolle für die Möglichkeit der Befristung.[341] Dabei ist auch die Zeit der Trennung relevant.[342] Im Rahmen des § 1578b Abs. 2 BGB ist die Gesamtbelastung des Unterhaltspflichtigen durch den Unterhalt ein Billigkeitskriterium und wird auch durch den – etwa längere Zeit gezahlten – Trennungsunterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / I. Anwendungsbereich und praktische Bedeutung der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift des § 1578b BGB gilt grundsätzlich für alle Ansprüche des nachehelichen Unterhaltsrechtes. Auch der Anspruch auf Krankenvorsorgeunterhalt gem. § 1578 Abs. 2 BGB kann in der Höhe begrenzt oder befristet werden.[2] Eine Ausnahme gilt beim Anspruchs wegen Kindesbetreuung gem. § 1570 BGB. Der BGH hat eine Befristung des Betreuungsunterhaltsanspruches abgelehn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 158 Zulässig ist aber auch, spiegelbildlich derartige Fakten auf Seiten des Verpflichteten zu berücksichtigen – also z.B. besondere Leistungen, die er während der Ehe für die Berechtigte erbracht hat, für die er aber nach Scheitern der Ehe keinen besonderen Ausgleich erhält (Lebensleistung)[336] wie z.B.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Zeitraum der Ehe vor der Trennung

Rz. 114 Vereinzelt wurde auch eine solche Obliegenheit schon für den weiter zurückliegenden Zeitraum der intakten Ehe vor der Trennung angenommen. Dies ist aber mit der Rechtsprechung des BGH unvereinbar, nach der es allein auf die objektive Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse ankommt,[219] weshalb im Rahmen der Abwägung des § 1578b BGB nicht etwa eine Aufarbeitung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Gestaltung der Berufstätigkeit während der Ehe

Rz. 138 In der Praxis wird gelegentlich die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen es hat, wenn die Eheleute während der Ehe unterschiedlicher Auffassung über eine Erwerbstätigkeit der Unterhaltsberechtigten waren, der jetzt unterhaltspflichtige Ehegatte also in der Vergangenheit das Unterlassen einer Erwerbstätigkeit "geduldet" hat.[268] Der BGH hat diese Frage als unbeacht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 1. Unmöglichkeit des Zugangs zum früher ausgeübten Beruf

Rz. 36 Die Unterhaltsberechtigte trägt vor, sie könne nicht mehr in ihrem früher ausgeübten Beruf tätig werden. Rz. 37 Praxistipp Die Darlegungslast für die Behauptung, ein Zugang zum früher ausgeübten Beruf sei nicht mehr möglich, trägt die Unterhaltsberechtigte. Eine solche Unmöglichkeit kann sich ergebenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / VI. Kompensation des Nachteils

Rz. 82 Sind ehebedingte Nachteile konkret eingetreten, so kann sich die Frage eines möglichen Ausgleichs oder der Kompensation stellen. Denn der (ehebedingte) Nachteil rechtfertigt nur dann einen fortdauernden Unterhaltsanspruch, wenn dieser Nachteil nicht zwischenzeitlich entfallen oder durch andere mit der Ehe verbundene Vorteile – auch nach der Ehescheidung – kompensiert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 4. Nachteil durch verringerte Altersversorgung (Versorgungsausgleich)

Rz. 50 Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit führen regelmäßig zu verringerten Rentenanwartschaften. Folge davon sind Versorgungsnachteile, die dazu führen, dass gezahlt werden wird, als dies bei einer ununterbrochenen eigenen Erwerbstätigkeit der Fall g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Ehebedingtheit der nachteiligen Entwicklung

Rz. 52 Um als Nachteil im Sinne des § 1578b Abs. 2 BGB Bedeutung zu erlangen, muss es sich auch hier um einen ehebedingten Nachteil handeln (siehe oben Rdn 13). Versorgungsnachteile sind aber nur dann ehebedingt, wenn sie auf die konkrete Lebensgestaltung während der Ehe zurückzuführen sind. Also nur die aufgrund der Rollenverteilung während des ehelichen Zusammenlebens ents...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / e) Ausnahme bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs kraft Gesetzes?

Rz. 62 Welche Konsequenzen der kraft Gesetzes erfolgte Ausschluss des Versorgungsausgleichs auf die Möglichkeit der Anwendung des § 1578b Abs. 2 BGB hat, ist noch nicht abschließend entschieden. Rz. 63 Beim Ausschluss kraft Gesetzes macht der Gesetzgeber bewusst eine Ausnahme vom Halbteilungsgrundsatz. Soweit der gesetzliche Ausschlussgrund greift, wird eben nicht hälftig aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Verwirkung, Befristung,... / a) Aktuelle gesundheitliche Situation der Berechtigten

Rz. 148 Krankheit der Unterhaltsberechtigten stellt zwar i.d.R. keinen ehebedingten Nachteil dar, sondern ist dem persönlichen Lebensrisiko zuzuordnen. Jedoch kann der Gesundheitszustand der Unterhaltsberechtigten im Rahmen der allgemeinen Billigkeitsabwägungen unter dem Blickwinkel der nachehelichen Solidarität berücksichtigt.[311] Dabei macht es einen Unterschied, ob die g...mehr