Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 1 Gründe:

[1] Der Verfahrenskostenhilfeantrag ist zurückzuweisen, weil die Rechtsbeschwerde der Antragsgegnerin keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO. [2] I. Die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) wendet sich mit der bereits eingelegten und begründeten Rechtsbeschwerde gegen die Befristung ihres Elementarunterhalts bis einsc...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / II. § 1579 Nr. 1 BGB (kurze Ehe)

Zunächst ist von der Dauer der Ehe auszugehen. Wenn die kurze Ehedauer festgestellt worden ist, ist dann im Rahmen der umfassenden Billigkeitsabwägung zu prüfen, inwieweit die Inanspruchnahme des Verpflichteten auch unter Wahrung der Belange eines vom Berechtigten betreuten gemeinschaftlichen Kindes grob unbillig ist. Die Betreuungszeit ist also nicht der Ehedauer hinzuzurec...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VI. Der Maßstab der Billigkeit im Verhältnis zur Regelung im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich

Der Billigkeitsmaßstab bei § 1579 BGB sieht anders als beim § 1578b BGB grobe Unbilligkeit vor. Man könnte nun der Meinung sein, dass grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB denselben Maßstab bildet wie bei § 1381 BGB im Zugewinnausgleich und bei § 27 VersAusglG. Um dies vorwegzunehmen, der Maßstab der groben Unbilligkeit bei § 1381 BGB und § 27 VersAusglG stellt eine höhere Hürd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Befristung (§ 120 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Befristung lässt eine Vergünstigung oder Belastung zu einem bestimmten Zeitpunkt beginnen oder enden. Dabei muss der Zeitpunkt nicht kalendermäßig bestimmt sein, sondern kann durch ein zukünftiges, mit Sicherheit eintretendes Ereignis fixiert werden (z. B. Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids bis zum Ablauf eines Monats n...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verfahren

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablehnung ist der Finanzbehörde gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Person des Sachverständigen, jedoch spätestens innerhalb von zwei Wochen unter Glaubhaftmachung der Ablehnungsgründe geltend zu machen (§ 96 Abs. 2 Satz 2 AO). Nach Ablauf dieser zwei Wochen ist eine Ablehnung nur noch zulässig, wenn der Ablehnungsgrund vorhe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsschutz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Frage, ob die Nebenbestimmung isoliert oder nur gemeinsam mit dem Verwaltungsakt, dessen Hauptausspruch sie ergänzt, angefochten werden kann, beantwortet die Rechtsprechung danach, ob die Nebenbestimmung eine vom Hauptausspruch unabhängige selbstständige Regelung enthält. Dies bejaht der BFH nur hinsichtlich der Auflage, wenn der Ha...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Wirkungsdauer

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Maßnahme vorläufigen Rechtsschutzes wirkt die einstweilige Anordnung höchstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Hauptsachverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (s. auch BFH v. 10.08.1978, IV B 41/77, BStBl II 1978, 584). Die Beschränkung etwa auf die Zeit bis zum Ablauf eines Monats nach Beendigung der Instanz ist ebenso zulässig...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Grundsätze

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch für Verwaltungsakte, die nach pflichtgemäßem Ermessen ergehen, gilt zunächst § 120 Abs. 1 AO und die dort aufgeführten Beschränkungen. Darüber hinaus sieht § 120 Abs. 2 AO folgende Nebenbestimmungen vor: Befristung, Bedingung, Widerrufsvorbehalt, Auflage, Vorbehalt nachträglicher Auflage. Der Erlass einer solchen Nebenbestimmung ste...mehr

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FoVo 10/2018, Pfändung eines Vermächtnisanspruches

Der Schuldner wird mit einem Geldvermächtnis bedacht Nach dem Erbfall kann der Schuldner in drei verschiedenen Varianten profitieren: Er kann als Erbe eingesetzt werden, nach § 2303 BGB als Pflichtteilsberechtigter einen Zahlungsanspruch gewinnen oder Begünstigter eines Vermächtnisses werden. In allen drei Fällen kann der Gläubiger auf den Vermögenszuwachs zugreifen. Vermächtn...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Umfang

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang der Bindungswirkung erstreckt sich auf den Sachverhalt, der Gegenstand der verbindlichen Auskunft war. Nur soweit dieser Sachverhalt verwirklicht wurde, kann sich der Stpfl. auf die Auskunft berufen; abweichende Gestaltungen sind nicht gedeckt. Zur Prüfung, ob Sachverhalt und Inhalt der Auskunft übereinstimmen, muss zunächst ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zulässigkeit

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Zulässigkeit eines gerichtlichen Aussetzungsantrags gelten grds. die allgemeinen Sachentscheidungsvoraussetzungen (dazu s. Vor FGO Rz. 26 ff.). Daher ist z. B. die Antragsbefugnis mit der Klagebefugnis (§ 40 Abs. 2, § 48 FGO) verknüpft. Hat ein Feststellungsbeteiligter, obwohl er klagebefugt ist, den einheitlichen Feststellungsbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Intention des Gesetzgebers soll die Verzinsung nach § 233a AO im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunktes zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden (BT-...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Nebenbestimmung

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nebenbestimmungen zu Verwaltungsakten ergänzen deren Hauptinhalt. Sie sind nur in den vom Gesetz ausdrücklich erwähnten Fällen zulässig (s. § 120 AO). Dabei kommen Bedingungen, Befristungen, Auflagen sowie Widerrufs-, Ergänzungs- oder Änderungsvorbehalte in Betracht.mehr

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Sauer, SGB III § 28 Sonstig... / 2.2 Versicherungsfreiheit wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 6 Abs. 1 Nr. 2 und typisierend Nr. 3 sowie Abs. 2 beziehen sich auf voll erwerbsgeminderte Menschen. Bei diesem Personenkreis wird die Beendigung des Erwerbslebens unterstellt. § 26 Abs. 2 Nr. 3 begründet Versicherungspflicht für Zeiten des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn dem Bezug eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder der Bezug einer la...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / f) Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung

Rz. 224 Zum Zwecke der Klärung der leiblichen Abstammung ist durch das "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" vom 26.3.2008, in Kraft getreten am 1.4.2008, durch Einführung des § 1598a BGB sowohl dem Vater als auch der Mutter und dem Kind ein Anspruch auf Einwilligung in ein genetisches Abstammungsgutachten und Duldung der Entnahme einer gee...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 117 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils – im Gegensatz zur Erbeinsetzung – in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Übertragung des Vermächtnisgegenstandes erhält, § 2174 BGB. Rz. 118 Vermächtnisnehmer kan...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / f) Die Eintrittsklausel

Rz. 373 Ein Gesellschaftsvertrag kann auch ein sogenanntes Eintrittsrecht für den/die potentiellen Gesellschaftsnachfolger vorsehen.[426] In diesem Fall wird die Gesellschaft zunächst unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Der Eintrittsberechtigte hat aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten.[427] Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft wird hierbei ni...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / 3. Prognose und Befristung der Rente

Es gilt der Grundsatz: Maßgeblich ist die wahrscheinlichste Entwicklung. Wenn es um die Befristung der Erwerbsschadensrente geht, soll hingegen das gesetzliche Renteneintrittsalter maßgeblich sein.[47] Das ist ein Punkt, bei dem ich noch (haftpflicht-)versicherungsfreundlicher bin als die versicherungsfreundliche Literatur. Diese[48] will dem Ersatzpflichtigen den Gegenbewei...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / 4. Erwerbsschaden eines Haushaltsführers – zwei Detailfragen

Die Menschen werden nicht nur immer älter; erfreulicherweise bleiben sehr viele von ihnen auch bis zum Tod – einigermaßen – vital, so dass es ihnen möglich ist, in ihrem vertrauten Zuhause den Lebensabend zu verbringen. Eine zeitliche Befristung des Haushaltsführungsschadens ist somit – ohne konkrete Anhaltspunkte – nicht angebracht. Womöglich brauchen sie für manche Verrich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn 10 § 336 Satz 1 findet nur auf Verträge Anwendung, die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits abgeschlossen waren.[15] Schließt der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Verträge über unbewegliche Gegenstände, so sind diese von der Ausnahmenorm des § 336 nicht erfasst. Rn 11 Ob ein Vertrag zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits geschloss...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Antragsausschuss (Abs. 2)

Rn 19 Die Möglichkeit der Ernennung eines sog. "Antragsausschusses" wurde erst kurz vor Schluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Initiative des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages aufgenommen.[25] Dadurch soll unabhängig von den im Gesetzgebungsverfahren angehobenen Größenklassen des Absatz 1 und der gerichtlichen Initiative bei Entscheidung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a au...mehr

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr

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zfs 9/2018, Der Ersatz künf... / 1. Leidensdauer als zentrale Bemessungsdeterminante

Das Schmerzensgeld soll dazu dienen, dass sich der Verletzte für die von ihm erlittenen Schmerzen Annehmlichkeiten und Erleichterungen verschaffen können soll. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes gibt es viele in Betracht kommende Komponenten. Die Schmerzensgeldtabellen weisen in aller Regel lediglich eine bestimmte Verletzung aus; das ist der Anhaltspunkt für die Ermittl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995[2] musste der Gesetzgeber die Bewertung der Grundstücke neu regeln, und zwar sowohl für die Vermögensteuer als auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Entscheidung zur Vermögensteuer sah das BVerfG § 10 Nr. 1 VStG insoweit als mit dem Grundgesetz unvereinbar an, als die Regelung das zu Gegenw...mehr

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FF 9/2018, Das Gesetz zur E... / III. Die formellen Anspruchsvoraussetzungen

Die Vorschrift des § 167 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist auf § 312 Nr. 1 und 2 FamFG. Damit finden die §§ 312 ff. FamFG (grundsätzlich) Anwendung.[13] Ausgeschlossen ist die Vorschrift des § 317 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 167 Abs. 1 S. 2 FamFG,[14] wonach ein Verfahrensbeistand im Rahmen seiner Berufsausübung nur dann zum Verfahrensbeistand bestellt werden soll, wenn keine andere geeig...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Government grants

Tz. 9 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) werden definiert als "Beihilfen der öffentlichen Hand, die an ein Unternehmen durch Übertragung von Mitteln gewährt werden und die zum Ausgleich für die vergangene oder künftige Erfüllung bestimmter Bedingungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens dienen". Government grants sind...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift regelt die Auswirkungen von Abfindungszahlungen an den Arbeitslosen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg), gleich, ob sie in einer Summe oder in Teilbeträgen ausgezahlt werden, auch als Aufstockungsbeträge. Dabei bleiben Abfindungen unberücksichtigt, die keine Arbeitsentgeltzahlungen für die Zeit darstellen, für die der Arbeitslose zugleich Alg be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 150 Bemess... / 2.3.5 Teilzeitvereinbarung

Rz. 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 soll den Entschluss vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer fördern, im Sinne von Umverteilung vorhandener Arbeit auf Dauer nur noch eine Teilzeitbeschäftigung auszuüben. Diese Zielsetzung bleibt ungeachtet des teilweise bestehenden Fachkräftemangels erhalten, solange sich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt rechnerisch mehrere Arbeitslose eine gemeldete o...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 2.1.2 Befristung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze

Rz. 6 Der Anspruch ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze befristet. Von diesem Zeitpunkt an hat der/die Versicherte Anspruch auf Regelaltersrente nach den §§ 35, 235.mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) streiten als geschiedene Ehegatten über die Abänderung eines Titels auf nachehelichen Unterhalt. [2] Die 1983 geschlossene Ehe der Beteiligten, aus der zwei Kinder hervorgegangen sind, wurde mit Urt. v. 11.11.1997 rechtskräftig geschieden. In diesem Urteil wurde der Ehemann zur Za...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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zerb 7/2018, (Teil)unentgel... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Beklagten zu 1) hat insoweit Erfolg, als den Klägerinnen kein Grundbuchberichtigungsanspruch, sondern ein Anspruch auf Auflassung und Herausgabe des Grundstücks Zug um Zug gegen Rückzahlung der Gegenleistung zusteht. Im Übrigen war die Berufung des Beklagten zu 1) zurückzuweisen. Die zulässige Berufung des Beklagten zu 2) ist unbegründet und war in...mehr

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Jung, SGB XII § 136 Erstatt... / 2.1 Erstattung des Barbetrages nach § 27b durch den Bund

Rz. 3 Nach Abs. 1 erstattet der Bund den Ländern im Zeitraum von 2017 bis 2019 den Barbetrag. Dabei handelt es sich um einen pauschalierten Ausgleich für Länder und Kommunen für ihnen an anderer Stelle entstehende Mehrausgaben. Bei den sich daraus ergebenden jährlichen Erstattungszahlungen des Bundes handelt es sich deshalb um abschließende Zahlungen für den jeweils zugrunde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 1.1 Einschränkung des Rechtsschutzes

Rz. 1 Der formelle Rechtsschutz gegen erlassene Verwaltungsakte der Finanzbehörde in Angelegenheiten, für die der Einspruch nach § 347 AO bzw. der Finanzrechtsweg nach § 33 FGO eröffnet ist, ist durch Befristung eingeschränkt.[1] Zweck dieser Einschränkung ist die Schaffung von Rechtssicherheit.[2] Ein geordnetes Rechtsleben setzt notwendig voraus, dass über die rechtliche V...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Begünstigte Beiträge (S. 1)

Rz. 3 Begünstigt sind nur Beiträge des Arbeitgebers; d. h. für Personen, die Arbeitnehmer i. S. d. ESt-Rechts sind. Kommanditisten, die zugleich Arbeitnehmer der KG sind, sind daher aufgrund von § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nicht erfasst. Auf die Rentenversicherungspflicht kommt es nicht an; z. B. sind daher auch beherrschende GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer oder Vorstand...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Voraussetzungen einer Gehaltsumwandlung

Rz. 2 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Wird ein bestehender Arbeitsvertrag einvernehmlich dahin geändert, dass der ArbN den vertraglichen Barlohn zukünftig nur in geringerer Höhe beanspruchen kann (Gehaltsumwandlung), fließt dem ArbN nur der herabgesetzte Arbeitslohn zu (> Rz 3) und unterliegt dem LSt-Abzug. Eine Gehaltsumwandlung setzt einen bedingungslosen Verzicht auf einen bes...mehr

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zfs 5/2018, Keine arglistig... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Berufung des Kl. ist begründet. Er hat gegen den Bekl. einen Anspruch auf Auszahlung der unstreitigen Versicherungssumme i.H.v. 246.964 EUR." I. Der Bekl. hat schon nicht nachgewiesen, von der E arglistig getäuscht worden zu sein. 1. Dabei kann zugunsten des Bekl. angenommen werden, dass die E die Gesundheitsfrage im Versicherungsantrag vom 1.12.2005 unzutref...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Reise- und Unterkunftskosten bei Auslandsentsendungen im Fokus

Leitsatz Das Niedersächsische Finanzgericht befasste sich mit Urteil vom 19.4.2018 mit der Frage, ob Reisekostenerstattungen eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers hierzulande dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Sachverhalt Der verheiratete Kläger war als Diplom-Chemiker beim Volkswagen-Konzern beschäftigt und begann zum 1.7.2013 einen Auslandseinsatz bei der VW Group ...mehr

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FF 4/2018, Verlängerung des... / 1 Gründe:

I. Der Kindesvater begehrt Umgang mit dem am … 2009 geborenen Kind X. X. stammt aus einer schon vor ihrer Geburt beendeten nichtehelichen Beziehung der jeweils 1980 geborenen Kindeseltern. Sie lebt mit einem dreijährigen Halbbruder und der Großmutter mütterlicherseits im Haushalt der allein sorgeberechtigten Kindesmutter. Den Vater ihres Halbbruders, der in einer eigenen Wohn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.3 Erstattung bei bescheidlosen Leistungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 50 Abs. 2 Satz 1 enthält im Sinne einer Auffangregelung eine Anspruchsgrundlage für die Erstattung aller durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bewirkten Vermögensverschiebungen (= Leistungen), die ein Leistungsträger in Wahrnehmung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach dem SGB einem Bürger erbracht hat (BSG, Urteil v. 7.9.2006, B 4 RA 43/05). Dabei muss es ...mehr

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Jansen, SGB X § 48 Aufhebun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Der Anwendungsbereich des § 48 erstreckt sich auf alle VA, die dem Geltungsbereich des SGB unterfallen, also auch auf solche Gesetze, die nach § 68 SGB I als besondere Teile des Sozialgesetzbuchs gelten. Grundsätzlich keine Anwendung fand § 48 nach der Rechtsprechung des BVerwG auf solche VA, die im Rahmen der Gewährung von Sozialhilfe nach dem bis zum 31.12.2004 gelte...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.2 Dauer der Wirksamkeit des Verwaltungsaktes (Abs. 2)

Rz. 10 Abs. 2 stellt den Grundsatz auf, dass ein VA wirksam bleibt, solange und soweit seine Wirksamkeit nicht ausdrücklich beseitigt oder die darin enthaltene Regelung aus sonstigen Gründen erledigt ist. Durch seine Wirksamkeit erhält der VA seine von der materiellen Rechtslage unabhängige eigene Rechtsqualität als eigenständiger Rechtsgrund und als Rechtsgrundlage für das,...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.2 Rechtswidrig begünstigender Verwaltungsakt (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 enthält eine Definition des Begriffs des begünstigenden VA, die wie die Definition des belastenden VA in § 44 für die §§ 44 bis 49 insgesamt von Bedeutung ist. Als begünstigend ist danach ein VA anzusehen, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat. Die Begründung eines Rechts durch VA setzt eine konstitutive Entscheidung...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.2 Inhaltliche Wirksamkeit (Satz 2)

Rz. 7 Die Wirksamkeit des VA gilt für den bekannt gegebenen Inhalt. Weicht also die Urschrift des VA in den Verwaltungsvorgängen der Behörde von dem bekannt gegebenen Inhalt ab, so ist nicht die Urschrift maßgeblich, sondern die Fassung des VA, die bekannt gegeben wurde. Auf einen abweichenden Willen der Behörde kommt es daher auch dann nicht an, wenn dieser in den Akten aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG, Sol... / 2 Verfassungsrechtliche Fragen

Rz. 9 Verfassungsrechtliche Bedenken sind insbesondere gegen den SolZ1991 erhoben worden. Die Besonderheit seiner Erhebung bestand darin, dass nach dem Regelungsziel des Gesetzgebers dem SolZ nur Steuern auf Einkünfte unterliegen sollten, die nach dem 30.6.1991 und vor dem 1.7.1992 erzielt wurden. Da aber für die Veranlagungsfälle ein Durchschnittssatz für die Vz 1991 und 19...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 5.3.4 Haftungsfestsetzungsfrist (§ 191 Abs. 3 AO)

Rz. 56 Außer durch die absolute Grenze für die Geltendmachung des Haftungsanspruchs nach § 191 Abs. 5 S. 1 AO [1] kann dieser auch nach § 191 Abs. 3 AO ausgeschlossen sein.[2] Hieraus ergibt sich eine Befristung der Festsetzung des Haftungsanspruchs. Nach Ablauf dieser Haftungsfestsetzungsfrist können Haftungsbescheide weder erlassen noch zulasten des Haftungsschuldners geän...mehr

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FoVo 2/2018, Zusammenrechnu... / II. Die Lösung

Zusammenrechnung nach § 850e ZPO Verfügt der Schuldner über mehrere Arbeitseinkommen, so ist für die Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO jedes Einkommen gesondert zu betrachten. Meist ergibt sich dann kein pfändbarer Betrag. Ein für den Gläubiger günstigeres Ergebnis lässt sich dann nur bei der Zusammenrechnung der Arbeitseinkommen erzielen. Die Zusammenrechnung setzt nach §...mehr