Fachbeiträge & Kommentare zu Befristung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 175 Erweit... / 2.1 Bedeutung

Rz. 2 Die Vorschrift hat nur Bedeutung in den Fällen, in denen eine teilweise Erwerbsminderung, eine Erwerbsminderung auf Zeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit auf Zeit eintritt. In den Fällen des Eintritts einer vollen Erwerbsminderung ist § 175 nicht anzuwenden. Rz. 3 Das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 18...mehr

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Sommer, SGB V § 197b Aufgab... / 2.3 Verweis auf Vorschriften des SGB X (Satz 3)

Rz. 13 Durch Satz 3 werden einige Regelungen aus dem SGB X für entsprechend anwendbar erklärt. Aus der nur entsprechenden Anwendbarkeit folgt, dass die Regelungen des öffentlichen Auftragsrechts für die Aufgabenerledigung durch Dritte nicht unmittelbar gelten. Daher erscheint eine Heranziehung nicht benannter Vorschriften aus dem SGB X für den Anwendungsbereich des § 197b ni...mehr

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§ 2 Das "nichteheliche" Kind / b) Bedingung oder Befristung

Rz. 62 Während also die Abgabe einer Sorgeerklärung unter die Bedingung des Eintritts der Vaterschaft gestellt werden kann, ist im Übrigen die Erklärung unter einer Bedingung oder Befristung gemäß § 1626b Abs. 1 BGB unwirksam. Das bedeutet insbesondere, dass die Wirksamkeit einer Sorgeerklärung nicht von dem Funktionieren oder dem Bestand der nichtehelichen Lebensgemeinschaf...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 3. Die zeitliche Befristung der "Auslösung" der Pflichtteilsklausel

Weiterhin bleibt zu überlegen, ob die Enterbung im Schlusserbfall auch dann gelten soll, wenn der Schlusserbfall innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist eintritt und der Pflichtteils- berechtigte den Pflichtteil dann quasi nach dem Tod des überlebenden Ehegatten noch verlangen könnte und der Schutzzweck der Pflichtteilsklausel sich an sich erledigt hat – denn nach § 2075...mehr

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Hamburg, Unterhaltsleitlini... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Einkommen zu berücksichtigen. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären und Umstände, die bereits in anderer Weise in der Ehe angelegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten waren, sind zu berücksichtigen. Eine Einkommensreduzierung ist dann unbeachtlich, wenn sie auf einem unterha...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / VIII. Geltungsdauer einer Einwilligung

Rz. 125 Als zumindest rechtsgeschäftsähnliche einseitige Willenserklärung des Betroffenen ist die Einwilligung jedenfalls gesetzlich keinen "Verfallzeiten" unterlegen. Rz. 126 Solange eine Einwilligung regelmäßig, z.B. über die Inanspruchnahme von Leistungen und deren Abrechnung über die Abrechnungsgesellschaften (konkludent) bestätigt wird, kann auch aus sonstigen Rechtsgrün...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15 Unterhaltsbedarf 15.1 Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen Der Unterhaltsbedarf richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Nacheheliche Entwicklungen wirken sich auf die Bedarfsbemessung nach den ehelichen Lebensverhältnissen aus, wenn sie auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären oder in anderer Weise in der Ehe angelegt oder mit hoher Wahrscheinlic...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / II. Gegenstandswert

Rz. 346 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 347 Wird ein Rechtsmittelantrag innerhalb der Begründungsfrist (§ 117 Abs. 1 S. 3 FamFG) gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Rz. 348 Wird das Rechtsmittel in vollem Umfang geführt, entspr...mehr

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Schleswig - Holstein, Unter... / 1 Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, 1.1.2017

1. Geldeinnahmen 1.1 Auszugehen ist vom Bruttoeinkommen als Summe aller Einkünfte einschließlich Weihnachts-, Urlaubsgeld, Tantiemen und Gewinnbeteiligungen sowie anderer Zulagen. 1.2 Leistungen, die nicht monatlich anfallen, werden auf ein Jahr umgelegt. Einmalige Zahlungen sind auf einen angemessenen Zeitraum (in der Regel mehrere Jahre) zu verteilen. Grundsätzlich sind Abfi...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / k) Vergleichsmehrwert

Rz. 169 Schließen die Beteiligten einen Vergleich über weitere nicht anhängige Unterhaltsforderungen, so ergibt sich insoweit ein Mehrwert des Vergleichs. Rz. 170 Ein solcher Fall ist u.a. gegeben, wenn in einem Verfahren auf laufenden Unterhalt auch fällige Beträge mit verglichen werden. Beispiel 88: Vergleichsmehrwert, fällige Beträge Die Kindesmutter beantragt, den Ehemann ...mehr

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Braunschweig, Unterhaltslei... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 Der Unterhaltsbedarf des Ehegatten wird durch die ehelichen Lebensverhältnisse, d.h. regelmäßig durch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten im Unterhaltszeitraum, bestimmt (§§ 1361, 1578 BGB). Veränderungen des Einkommens sind grundsätzlich zu berücksichtigen. Ausnahmen gelten für Einkommenssteigerungen, die auf einer unerwarteten, v...mehr

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Frankfurt am Main, Unterhal... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf Der Unterhaltsanspruch eines bedürftigen Ehegatten (§§ 1361, 1569 ff. BGB) besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen seinem eheangemessenen Bedarf und seinen tatsächlich erzielten oder zurechenbaren Einkünften im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. 15.1 Bedarf nach ehelichen Lebensverhältnissen Bei der Bedarfsbemessung ist das eheprägende Ein...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.3 Ehegattenunterhalt

15. Unterhaltsbedarf 15.1 (1) Der Anspruch eines Ehegatten wird begrenzt durch den Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 BGB). Die ehelichen Lebensverhältnisse werden grundsätzlich durch die Umstände bestimmt, die bis zur Rechtskraft der Ehescheidung eingetreten sind. Umstände, die auch bei fortbestehender Ehe eingetreten wären, und Umstände, die bereits in and...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Unterhaltsanspruch des Partners oder der Partnerin gegen den jeweils anderen

Rz. 110 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht. Weder § 1360 BGB beim Zusammenleben noch § 1361 BGB oder die §§ 1569 ff BGB nach einer Trennung sind direkt oder entsprechend anwendbar. Dementsprechend besteht unter den Partnern auch keine Prozess- oder Verfahrenskostenvorschusspflicht. Denn § 1360 Abs. 4a...mehr

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Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 2.3 Befristung

Rz. 11a Die Befristungsmöglichkeit nach Maßgabe von Abs. 1 Satz 4 bis 8 soll der Verwaltungsvereinfachung sowie der Entbürokratisierung dienen und bei absehbaren Veränderungen des Pflegebedarfs Transparenz und Klarheit über die Zeitdauer der bestehenden Leistungsansprüche schaffen (vgl. BT-Drs. 16/7439 S. 54). Sie ist lex specialis zu § 32 Abs. 2 Nr. 1 SGB X. Insbesondere in...mehr

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Sommer, SGB XI § 42 Kurzzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 42 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.4.1995 in Kraft. Die Übernahme der Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege (geregelt in Abs. 2 Satz 2) wurde jeweils mit einer neuen Befristung versehen und mit Wirkung zum 1.4.2007 durch das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Kran...mehr

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Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit der Vorschrift des § 33 stellt der Gesetzgeber Anspruchsvoraussetzungen auf, die für den Leistungskatalog der sozialen Pflegeversicherung generell, d. h. unabhängig von der Art der Leistung gelten. Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift normiert das auch im Recht der sozialen Pflegeversicherung maßgebende Antragsprinzip. In den Folgesätzen des Abs. 1 trifft der Gesetzgeber ...mehr

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FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 192 Fortbes... / 2.2.1 Rechtmäßiger Arbeitskampf (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 18 Abs. 1 Nr. 1 ist durch Art. 5 Nr. 5, Art. 33 Abs. 1 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I.S. 2998) mit Wirkung zum 1.1.1999 neu gefasst worden. Die Regelung über die Erhaltung der Mitgliedschaft für die Zeit bis zu einem Monat bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch ist nunmehr allgemein und für alle Versicherungszweige umfassend in § 7 Abs. 3 SGB IV als Fiktion des Fortbestan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3 Rechtsfolgen

Tz. 565 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Liegen die in § 17 Abs 6 Nr 1 und 2 EStG genannten Voraussetzungen vor (s Tz 562 ff), gelten die Anteile – ohne zeitliche Befristung – als solche iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG. Durch die Gleichstellungsfiktion mit Anteilen iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG sind uE auch alle Vorschriften, die auf Anteile iSd § 17 Abs 1 S 1 EStG verweisen, auf Anteile iSd § 1...mehr

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AGS 11/2017, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 76 Abs. 2 FamFG i.V.m. §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache keinen Erfolg. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Antragstellerin ist mutwillig, § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 114 S. 1 ZPO. 1. Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine Partei, die keine Prozesskostenhilfe beansprucht, bei verständiger W...mehr

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FF 11/2017, Umgangsausschluss / 6. Ausschluss des Umgangsrechts der Eltern(teile) mit ihrem in einer Pflegefamilie lebenden Kind

Eltern, deren Kinder in einem Pflegeverhältnis (Vollzeitpflege als zeitlich befristete oder Dauerpflege nach § 33 SGB VIII oder Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII) leben, bleiben weiterhin umgangsberechtigt.[44] Da auch diese Eltern hinsichtlich ihrer fremduntergebrachten Kinder grundsätzlich eine Rückführungsperspektive haben,[45] muss der Umgang der Eltern mit den Kindern a...mehr

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FF 10/2017, Gestaltungsspie... / XI. Gestaltung und Abänderung

Der BGH hat sich in der letzten Zeit mehrfach mit Unterhaltsvereinbarungen beschäftigt, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden, also aus der Zeit vor Einführung des § 1578b BGB stammen. Den Sachverhalten, die diesen Entscheidungen zugrunde liegen, ist gemeinsam, dass die beteiligten Eheleute Regelungen zum nachehelichen Unterhalt getroffen, dabei aber Fragen der Begrenzun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Berechnung des Wertes

Rz. 161 [Autor/Stand] Auch für die Bewertung unverzinslicher Kapitalforderungen oder Kapitalschulden gilt der gleich lautende Ländererlass vom 10.10.2010.[2] aa) Berechnung bei Tilgung in einem Betrag Rz. 162 [Autor/Stand] Unverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden, die in einem Betrag fällig werden Beispiel 1:mehr

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zfs 10/2017, Begleitetes Fa... / 2 Aus den Gründen:

" … Die hiergegen gerichtete Beschwerde des AG hat Erfolg. Aus den von ihm fristgerecht dargelegten Gründen ist der Beschl. zu ändern; der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist abzulehnen." Der Senat beantwortet die vom VG offen gelassene Frage nach der Rechtmäßigkeit des Widerrufes der Fahrerlaubnis dahin, dass sich dieser Widerruf aller Voraussicht nach als re...mehr

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Sommer, SGB V § 116a Ambula... / 2.1 Unterversorgung

Rz. 2a Die ambulante Behandlung durch Krankenhäuser zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist zunächst an das Vorliegen einer bestehenden Unterversorgung i. S. d. § 100 Abs. 1 und 2 geknüpft, die auch durch Maßnahmen der regional zuständigen KV nicht oder nicht so schnell, wie dies zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen vertragsärztlichen Versorgung nötig wäre...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als ArbN behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In- und Ausl...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bedingung

Rz. 1 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Eine Bedingung ist ein zukünftiges ungewisses Ereignis, von dessen Eintritt oder Nichteintritt eine Rechtswirkung abhängt (zu unterscheiden von > Befristung). Ein unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossenes Rechtsgeschäft wird erst mit dem Eintritt der Bedingung wirksam (§ 158 Abs 1 BGB; § 4 BewG). Ist eine auflösende Bedingung vereinb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 20 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Beschäftigt der Entleiher (> Rz 1/2) Zeit- oder Leih-ArbN und hat der Verleiher (> Rz 1/1) keine Erlaubnis zur ArbN-Überlassung nach § 1 AÜG, ist der Arbeitsvertrag zwischen ArbN und Verleiher, aber auch der Überlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher unwirksam (§ 9 Abs 1 Nr 1 AÜG). Dann gilt kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwi...mehr

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zfs 09/2017, Treuwidrigkeit... / 2 Aus den Gründen:

[11] "… II. Das BG hat das Leistungsbegehren nur für den oben genannten Zeitraum als begründet erachtet. Nach den bindenden Feststellungen des LG sei die Kl. ab dem 6.1.2011 bis zum 20.12.2011 i.S.v. Nr. 1.1.1 BB-BUZ im maßgeblichen Beruf der Verkäuferin berufsunfähig gewesen." [12] Die Leistungspflicht der Bekl. habe durch ihre Mitteilung über die Einstellung der Versicherun...mehr

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Sauer, SGB II § 6a Zugelass... / 2.2 Ab 1.1.2005 zugelassene kommunale Träger

Rz. 18 Die Kommunalträger-Zulassungsverordnung (KomtrZV) v. 24.9.2004 (BGBl. I S. 2349) regelte aufgrund des § 6a Abs. 2 in der bis zum 10.8.2010 geltenden Fassung, welche kommunalen Träger, die an sich lediglich Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in dem in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bestimmten Umfang sind, auch als Träger der Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zug...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Bei der Einwilligung

Gerade bei der Einwilligung wird das Prinzip des überwiegenden Interesses dagegen oft nicht als das der Rechtfertigung zugrundeliegende Prinzip erkannt. Vielmehr ist davon die Rede, rechtfertigend wirke hier allein oder vor allem die Interessenpreisgabe durch den zur Verfügung über das Rechtsgut Befugten. So sieht es anscheinend auch das KG Berlin. Die Interessenpreisgabe all...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 67... / 2.1 Antragserfordernis

Rz. 5 Das Kindergeld wird nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag ausgezahlt; die Antragstellung ist Sachentscheidungsvoraussetzung. Dabei ist der Antrag von einem bestimmten Berechtigten für ein bestimmtes Kind zu stellen; mehrere Kinder können in einem Antrag zusammengefasst werden. Es muss jedoch erkennbar sein, für welches Kind/welche Kinder Kindergeld (namentliche ...mehr

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AGS 7/2017, Befristung und Verwirkung des Erinnerungsrechts der Landeskasse

RVG §§ 33, 56; GKG § 20 Leitsatz Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist unbefristet. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG ist verfassungskonform. Für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG muss neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen. § 20 Abs. 1 GKG, nach dem die Nachforderungsfrist mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres endet, ist auf da...mehr

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AGS 7/2017, Befristung und ... / 1 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist aufgrund der landgerichtlichen Zulassung gem. § 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig. Die weitere Beschwerde ist indes unbegründet. Die landgerichtliche Entscheidung beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die zutreffenden Erwägungen der angefochtenen Entscheidung Bezug geno...mehr

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AGS 7/2017, Befristung und ... / Leitsatz

Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist unbefristet. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG ist verfassungskonform. Für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG muss neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen. § 20 Abs. 1 GKG, nach dem die Nachforderungsfrist mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres endet, ist auf das Erinnerungsrecht der Staatskas...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / c) Übergangsunterhalt

Der Textvorschlag lautet: Zitat (1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen für den Fall, dass ihm aus anderen Gründen ein Unterhaltsanspruch nicht zusteht, Unterhalt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab Rechtskraft der Ehescheidung verlangen. In Fällen grober Unbilligkeit kann die Frist angemessen verlängert werden. (2) Der Unterhaltsanspruch nach Abs. 1 setzt voraus, ...mehr

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FF 07/08/2017, Rechtsprechu... / IX. Ergänzende Vorschriften (§§ 28, 29 VersAusglG)

Nach § 28 VersAusglG sind Anrechte der privaten Altersversorgung wegen Invalidität nur dann auszugleichen, wenn der Versicherungsfall des Verpflichteten in der Ehezeit eingetreten ist und der Ausgleichberechtigte am Ende der Ehezeit eine laufende Versorgung wegen Invalidität bezieht oder die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Das OLG Karlsruhe weist darau...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / a) Aufstockungsunterhalt

Eine Beibehaltung des Lebensstandards kommt nach aktueller Rechtslage nur bei fortbestehenden ehebedingten Nachteilen in Betracht.[54] Gleichwohl bleibt die Lebensstandardgarantie in einem Restbestand erhalten, weil der Ansatz von § 1578b BGB im Ergebnis als "verunglückt" bezeichnet werden muss. Wäre der unbegrenzte Anspruch die Regel, dann wäre § 1578b BGB nicht als prozess...mehr

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FF 07/08/2017, 40 Jahre Ehe... / b) Systematik

Die neue Vorschrift des § 1578b BGB fasst die früheren Begrenzungsmöglichkeiten (§§ 1573 Abs. 5, 1578 Abs. 1 S. 2 BGB a.F.) zusammen in Form einer jetzt alle nachehelichen Unterhaltstatbestände erfassenden Billigkeitsregelung, die systematisch beide Grundprinzipien des nachehelichen Unterhalts (Eigenverantwortung einerseits, fortwirkende nacheheliche Solidarität andererseits...mehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / III. Gegenstandswert der Anwaltsgebühren

Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren berechnen sich in Ordnungsgeldverfahren die Anwaltsgebühren nach dem Wert, nämlich nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Hier werden Wertgebühren erhoben, und zwar nach den Nrn. 3309 ff. VV. Es entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV und, wenn es zu einem Termin zur mün...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / 4. 2008

Durch das UÄndG vom 31.12.2007[11] wurde die – vielfach als zu stark empfundene – Stellung des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten deutlich beschränkt durch die Einführung einer erhöhten Eigenverantwortung nach der Scheidung (§ 1569 BGB). Nach der Zielsetzung des Gesetzgebers soll ein Unterhaltsanspruch die Ausnahme und nicht mehr die Regel sein; er soll nur in Bet...mehr

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zfs 6/2017, Beweislast bei ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die klägerische Berufung ist … erfolglos. Denn der Senat kommt ebenso wie das LG, wenn auch teilweise aus anderen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen, zu dem Ergebnis, dass die Kl. gegen den Bekl. betreffend die hier in Rede stehende Unfallversicherung keinen Anspruch auf eine (partielle) Rückerstattung der bereits ausgezahlten Invaliditätsleistung hat. Die Auffassu...mehr

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FF 6/2017, 40 Jahre Ehegatt... / bb) "Wandelbare eheliche Lebensverhältnisse"

Anfang 2003 wurde vom BGH in der "Abfindungs-Entscheidung"[66] erstmals ausgeführt, nach der Scheidung eintretende Einkommensverminderungen seien bei der Bedarfsbemessung hinzunehmen, sofern sie nicht auf einer Verletzung der Erwerbsobliegenheit des Schuldners beruhten oder durch freiwillige berufliche oder wirtschaftliche Dispositionen des Schuldners veranlasst seien und vo...mehr

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Sauer, SGB II § 6b Rechtsst... / 2.1 Aufgabenverteilung auf die Bundesagentur und die zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 1)

Rz. 3 Mit der Zulassung als kommunaler Träger nach § 6a wird der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt alleiniger Aufgabenträger nach dem SGB II (vgl. § 12 und § 19a Abs. 2 Satz 2 SGB I). Er behält die Aufgaben nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (originäre kommunale Aufgaben) und wird zugleich Träger der Aufgaben, die der Bundesagentur für Arbeit in § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 zugewiese...mehr

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FF 5/2017, Interviews in Forum Familienrecht 1997–2017

1997 Kindschaftsrechtsreform – Kindesunterhaltsgesetz – Mediation Eherechtsreform – Kindschaftsrechtsreform – Fachanwalt Familienrecht Familiengerichtstag – Reformvorhaben – Familiengerichtsbarkeit Herbsttagung – Kindschaftsrechtsreform – Familiengerichtsbarkeit 1998mehr

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FoVo 5/2017, Anpassung der Pfändungsfreigrenzen bekannt gemacht: Bereiten Sie sich jetzt schon vor!

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2017 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2016 und 2017 von 8.472 EUR (Stand 2015) über 8.652 EUR (ab 1.1.2016) auf jetzt 8.820 EUR (seit dem 1.1.2017) absehbar war, ist jetzt auch amtlich: Im Bundesgesetzblatt wurde am 7.4.2017 (BGBl I, 2017, 750) die "Bekanntmachung zu den ...mehr

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FoVo 5/2017, (Teil-)Vollstr... / II. Die Lösung

Teilrechtskraft Wird ein ganz oder teilweise Klage zusprechendes Urteil nur teilweise angefochten, so wird es hinsichtlich des nicht angefochtenen Teils gleichwohl nicht rechtskräftig (Zöller-Heßler, ZPO, 31. Aufl., § 537 Rn 1). Da die Sicherheitsleistung nur bei einem vorläufig vollstreckbaren Urteil zu erbringen ist, kann die Zwangsvollstreckung nach §§ 750, 704 ZPO deshalb...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / cc) Nacheheliche Solidarität

Sind ehebedingte Nachteile nicht festzustellen, streitet für die Fortdauer der Unterhaltsverpflichtung nur noch die nacheheliche Solidarität. Dieser kann genügt sein, wenn die Unterhaltszahlungen für einen Zeitraum erbracht worden sind, der bereits mehr als die Hälfte der Ehezeit umfasst, zwischen den geschiedenen Eheleuten keine wirtschaftlichen oder sonstige Verflechtungen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (3. VwVfÄndG) v. 21.8.2002, BGBl I 2002, 3322 wurden die drei Verwaltungsverfahrensordnungen des Bundes[1] mit Wirkung v. 28.8.2002 für elektronische Übermittlungsformen geöffnet. Der Gesetzgeber hat damit die Formvorgaben des Verwaltungsverfahrens den bereits mit dem Gesetz zur Anpassun...mehr