Fachbeiträge & Kommentare zu Beherbergung

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 3 Verpflegungsleistungen = Nebenleistungen bei Beherbergungsumsätzen

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 15.1.2009[1] entschieden, dass es sich bei der Verpflegung eines Hotelgastes um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt. Das BMF hat seine ursprüngliche Auffassung, dass dieses Urteil über den Einzelfall hinaus nicht angewendet werden soll, aufgegeben.[2] Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen: Umsätze aus der Vermietung von Wohn- und ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Bei der Verpflegung von Hotel- und Pensionsgästen handelt es sich u...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Unterschiedliche Steuersätze Ort der sonstigen Leistung Grenzüberschreitende Leistungen Vorsteuerabzugmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 4 Reduzierter Steuersatz: Für welche Leistungen er gilt

Folgende Nebenleistungen zur Beherbergung unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %: - Stromanschluss, - Reinigungskosten, - Überlassung von Bettwäsche, Handtüchern oder Bademänteln, - Bereitstellung von Seife, Duschgel, Shampoo, Nähset usw., - Bereitstellung eines Schuhputzautomaten oder von Schuhputzzeug. Folgende nicht unmittelbar der Vermietung dienende Nebenleistungen zu ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 5 Bestimmung des Orts der sonstigen Leistung bei ausländischen Hotels

Auswirkungen ergeben sich, wenn es darum geht, den Ort der sonstigen Leistung zu bestimmen. Bei einer Übernachtung in einem Hotel, das sich im Ausland befindet, befindet sich der Ort der sonstigen Leistung ebenfalls im Ausland.[1] Bei der Verpflegung von Hotelgästen handelt es sich um eine Nebenleistung zur Übernachtung, sodass die Verpflegung als Teil der Gesamtleistung am ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 7.2 Wann eine Aufteilung erfolgen muss

Allerdings darf ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang umsatzsteuerrechtlich nicht in mehrere Leistungen aufgeteilt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich die Abnehmer dem leistenden Unternehmer gegenüber mit einer solchen Aufspaltung einverstanden erklären. Auch der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt allein k...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Ort der sonstigen Leistung bei Pauschalreisen

Eine GmbH stellt Leistungspakete zusammen, die sie an Busreiseunternehmer verkauft, die Pauschalreisen an Endkunden anbieten. U. a. bietet die GmbH ein Leistungspakt an, das Übernachtungsleistungen mit Halb- oder Vollpension in Meran (Italien) umfasst. Da sich das Hotel in Italien befindet, ist die gesamte Leistung der GmbH an den Busreiseunternehmer nicht steuerbar, weil Ha...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 8 Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistung

Nebenleistungen teilen umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich das Schicksal der Hauptleistung. Das gilt auch dann, wenn für die Nebenleistung ein besonderes Entgelt verlangt und entrichtet wird. Eine Leistung ist grundsätzlich dann als Nebenleistung zu einer Hauptleistung anzusehen, wenn sie im Vergleich zu der Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng – im Sinne einer wirts...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 7 Allgemeine Grundsätze zur Einheitlichkeit der Leistung

Ob von einer einheitlichen Leistung oder von mehreren getrennt zu beurteilenden selbstständigen Einzelleistungen auszugehen ist, hat umsatzsteuerlich insbesondere Bedeutung für die Bestimmung des Orts und des Zeitpunkts der Leistung. Es muss daher festgestellt werden, ob der Unternehmer dem Abnehmer gegenüber mehrere selbstständige Hauptleistungen oder eine einheitliche Leis...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 7.1 Wann die Einheitlichkeit gerechtfertigt ist

In der Regel ist jede Lieferung und jede sonstige Leistung als eigene selbstständige Leistung zu betrachten. Deshalb können zusammengehörige Vorgänge nicht bereits als einheitliche Leistung angesehen werden, weil sie einem einheitlichen wirtschaftlichen Ziel dienen. Wenn mehrere, untereinander gleich zu wertende Faktoren zur Erreichung dieses Ziels beitragen und aus diesem G...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 7.3 Reisevorleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat der EU

Ein inländischer Reiseveranstalter kann bei Reisevorleistungen, die er von einem Unternehmen in einem anderen EU-Land bezieht, die Margenbesteuerung wählen. Konsequenz ist, dass für ihn das Reverse-Chargeverfahren entfällt, sodass er als Leistungsempfänger nicht die Umsatzsteuer schuldet. Hierbei kann sich dabei unmittelbar auf die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie über die Ma...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer, Verpflegung a... / 6 Pauschalreisen ins Ausland: Die richtige umsatzsteuerliche Behandlung

Aufteilung eines Leistungspakets in in- und ausländischen Streckenanteil Ein Busreiseunternehmen verkauft Pauschalreisen an Endkunden. Eine dieser Pauschalreisen für Endkunden geht nach Meran (Italien). Die Reise kostet pro Person 678 EUR. Davon entfallen auf die Busfahrt von Köln nach Meran 200 EUR, von der Gesamtstrecke von 820 km entfallen auf die Strecke Köln-Basel 488 km ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besucher / 1 Rechtliche Grundlagen/Grenzen der vertraglichen Regelung

Auf die Anzahl der Besucher und die Häufigkeit der Besuche kommt es grundsätzlich nicht an. Hinweis Hundebesuch Der Vermieter kann auch nicht untersagen, dass die Besucher Hunde mit in die Wohnung nehmen. Dies gilt auch dann, wenn die Tierhaltung mietvertraglich ausgeschlossen ist, weil die Duldung des vorübergehenden Aufenthalts eines Hundes nicht als Tierhaltung angesehen we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Naturalleistungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG

Rz. 73 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. b UStG auch die Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen, die die nach § 4 Nr. 25 UStG begünstigten Einrichtungen den Empfängern der Jugendhilfeleistungen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe sowie den bei den Leistungen nach § 4 Nr. 25 S. 1 UStG (also den Leistungen der Jugendhilfe und der Inobhutnahme) tät...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und befreit – neben den Bestimmungen in § 4 Nr. 23 UStG und § 4 Nr. 24 UStG – Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII und bestimmte andere Leistungen der Jugendbetreuung. Die Vorschrift begünstigt bestimmte Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und anderer Einrichtungen mit sozialem Charakter sowie, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Mietwohnungsneubauten (§ 7b EStG)

Tz. 71 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bei der Anschaffung oder Herstellung neuer Wohnungen kann in den ersten vier Jahren eine Sonderabschreibung bis zu jährlich 5 % zusätzlich zu der regulären Abschreibung nach § 7 Abs. 4 EStG (Anhang 10) in Anspruch genommen werden. Die Sonderabschreibung ist nur möglich, wenn die Baumaßnahme nach dem 31.08.2018 und vor dem 01.01.2022 oder nac...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Jugendamt

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Jugendamt ist öffentlicher Träger der > Jugendhilfe. Zuschüsse des Jugendamts können als Erziehungsbeihilfen steuerfrei sein (§ 3 Nr 11 und Nr 44 EStG). Das gilt jedoch nicht, wenn sie auf der Basis eines entgeltlichen Austauschgeschäfts geleistet werden (EFG 2023, 978 – Rev, BFH VIII R 19/22), wie bei Betreibern von Einrichtungen für bet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen / 4.4.3 Bindungszeitraum

Nach § 7b Abs. 2 Nr. 3 EStG muss die begünstigte Wohnung mindestens zehn Jahre nach der Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Ein Gebäude dient auch dann der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken, soweit es zwar vorübergehend leer steht, aber zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bereitgehalten wird.[1] Für den Fall, dass ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen: Praxi... / 4.3.3 Bindungszeitraum

Nach § 7b Abs. 2 Nr. 3 EStG muss die begünstigte Wohnung mindestens zehn Jahre nach der Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Ein Gebäude dient auch der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken, soweit es zwar vorübergehend leer steht, aber zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bereitgehalten wird.[1] Für den Fall, dass für di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.1 Vorsteuerabzug aus Übernachtungskosten

Der Unternehmer darf die Umsatzsteuer bei betrieblich veranlassten Übernachtungskosten uneingeschränkt als Vorsteuer abziehen.[1] Der Unternehmer muss Adressat der Rechnung sein. Bei Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR braucht der Adressat nicht angegeben zu sein. Praxis-Tipp Abgrenzung von Übernachtung und Verpflegung Hotelübernachtungen unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuer...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug: Welche Beso... / 7 Vorsteuerabzug bei Hotelübernachtungen

Die kurzfristige Vermietung von Wohn-, Schlafräumen und Campingplätzen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Der ermäßigte Steuersatz gilt allerdings nur für die Beherbergungsleistung einschließlich üblicher Nebenleistungen. Alles, was nicht unmittelbar der Beherbergung dient, unterliegt dem Steuersatz von 19 %. Der Kostenanteil, der z. B. auf das Frühstück ode...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Unte... / 3.3 Abgrenzung der 7 %igen und 19 %igen Leistungen

Es dürfen nur die Leistungen mit 7 % besteuert werden, die unmittelbar der Beherbergung dienen. Da die Differenzierung im Einzelfall schwierig ist, sollte man sich an der Unterscheidung orientieren, die von der Finanzverwaltung in Abschnitt 12.16 Abs. 4, 5 und 8 UStAE vorgenommen wurde. So ordnet die Finanzverwaltungen die Leistungen zu:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 4 Beschränkungen des Vorsteuerabzugs in anderen EU-Mitgliedstaaten

mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 3.1 Anträge auf Vergütung von Vorsteuern in anderen EU-Staaten

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaats einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein gesond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuervergütung / 2.3 Antragstellung

Ein in Deutschland ansässiger Unternehmer, dem in einem anderen EU-Mitgliedstaat von einem Unternehmer Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden ist, kann bei der zuständigen zentralen Behörde dieses Mitgliedstaates einen Antrag auf Vergütung dieser Steuer stellen. Beantragt der Unternehmer die Vergütung für mehrere EU-Mitgliedstaaten, ist für jeden EU-Mitgliedstaat ein geson...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten, Hotelübernacht... / 6.2 Ermäßigter Steuersatz für Beherbergungsleistungen und andere Leistungen

Die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dieser ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt nur für die eigentlichen Beherbergungsleistungen einschließlich der üblichen Nebenleistungen. Alle nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen unterliegen dem 19 %igen Regelsteuersatz. Auswirkungen der Senkung des Mehrwertsteuer...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Grundsätze zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und Nichtbeanstandungsregelungen

Rz. 17 Allgemein sind Gesetzesänderungen – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Corona-Steuerhilfegesetz v. 19.6.2020 ist zwar am Tag nach der Verkündung im BGBl I 2020, 1385, somit am 30.6.2020 in Kraft getreten (Rz. 3). Im neuen § 12 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.2 Kurzfristige Beherbergung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Wohn- und Schlafräume müssen zudem zur kurzfristigen Beherbergung überlassen werden. Dies ist in Anlehnung an § 9 S. 2 AO der Fall, wenn der Vermieter die Räume nicht länger als 6 Monate zur Verfügung stellen will (vgl. BFH vom 27.10.1993, Az: XI R 69/90, UR 1995, 20; EuGH vom 12.02.1998, Rs. C-346/95, Blasi, UR 1998, 189). Entscheidend i...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen an das mit der Betreuung und Erziehung beauftragte Personal

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen für geleistete Dienste von Personen, die an Erziehungsleistungen nach § 4 Nr. 23 Buchst. a UStG oder Betreuungsleistungen nach § 4 Nr. 23 Buchst. b UStG beteiligt sind, werden nach § 4 Nr. 23 S. 2 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Entsprechende Leistungen an Personen, die Verpflegu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 4 Nr. 23 Steuerbefreiungen: Beherbergung und Beköstigung von Jugendlichen

Literatur Dorau, Umsatzsteuer bei entgeltlicher Schülerspeisung – Zugleich Anmerkung zum BFH-Urteil v. 12.02.2009, V R 47/07, DStR 2009, 1570. Flad, Die Einrichtung mit sozialem Charakter i.S.d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g und h MwStSystRL, UR 2023, 74. Huschens, Änderungen des Umsatzsteuerrechts durch das Jahressteuergesetz 2020 (Teil 1), UVR 2021, 45. Hüttemann/Schauhoff, Umsatz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.13 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung und kurzfristige Vermietung von Campingflächen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 wurde gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen zum 01.01.2010 neu eingeführt. Die Neuregelung ist sicherlich auch eine Folge des starken Einflusses der Interessenverbände des Hotelgewerbes. Hervorzuheben ist allerdings, dass bereit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.5.2 Langfristige Beherbergung

Rz. 124 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Vermittlung von (langfristigen) Grundstücksvermietungen gilt (auch weiterhin) § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG als Spezialvorschrift.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5.12 Kurzfristige Beherbergung selbst ist Grundstücksleistung, deren Vermittlung aber nicht

Rz. 74 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gilt zu unterscheiden: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu beherbergen, ist eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG, Abschn. 3a.3. Abs. 4 S. 4 Nr. 1 UStAE). Die Vermittlung dieser Vermietungen ist keine Grundstücksleistung (Abschn. 3a.3. Abs. 9 Nr. 2 UStA...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.5.1 Kurzfristige Beherbergung selbst ist Grundstücksleistung, deren Vermittlung aber nicht

Rz. 122 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gilt zu unterscheiden: Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer bereithält, um kurzfristig Fremde zu beherbergen, ist eine Grundstücksleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 S. 2 Buchst. a UStG, Abschn. 3a.3. Abs. 4 S. 4 Nr. 1 UStAE). Die Vermittlung dieser Vermietungen ist keine Grundstücksleistung (Abschn. 3a.3. Abs. 9 Nr. 2 USt...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.2 Beherbergungsleistungen

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Die Leistungen sind dann steuerfrei, wenn sie als eigenständige Leistung gegenüber Studierenden und Schülern erbracht werden. Begünstigt sind danach z. B. die Beherbergung in Kindertagesheimen, Schullandheimen, Schülerheimen, Erziehungsheimen, Jugendwohnheimen, Studentenheimen und B...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Jugendhilfe

Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Zu den steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken gehört u. a. auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO (Anhang 1b). Die Jugendhilfe soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, jungen Menschen ermöglichen oder erleichtern, e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Erziehung i. S. d. § 4 Nr. 23 Satz 1 Buchst. a UStG umfasst die gesamte sittliche und körperliche Erziehung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere die altersgerechte Sprach- und Wissensvermittlung, Angebote von Musik-, Kunst- und Bewegungserziehung sowie die Vermittlung von sozialen Kompetenzen und Werten (vgl. Regierungsbegründung, BT-Dr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Andere Leistungen (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 UStG)

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Umsätze für die Luftfahrt sind auch andere als die in § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten sonstigen Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG bezeichneten Luftfahrzeuge einschließlich ihrer Ausrüstungsgegenstände und ihrer Ladungen bestimmt sind. Zu den begünstigten sonstigen Leistungen zählen insbesondere...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Begünstige Leistungsempfänger

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 24 UStG ist, dass die Leistungen den Satzungszwecken unmittelbar dienen. § 6 Abs. 1 der Satzung des DJH führt zur Verwirklichung des Vereinszwecks u. a. aus, dass der Verein vor allem für junge Menschen tätig ist. Nach § 6 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 6 der Satzung des DJH, unterfallen den satzung...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3 Gemischte Reiseleistungen

Rz. 130 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gemischte Reiseleistungen liegen vor, wenn der Unternehmer sowohl Leistungen mit eigenen Mitteln erbringt (vgl. Rz. 114 ff.) als auch Reisevorleistungen in Anspruch nimmt (vgl. Rz. 120 ff.). Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In diesen Fällen ist § 25 UStG nur anwendbar, soweit der Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger in eigenem Namen a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Begünstigte Leistungen sind nur die Leistungen, die den Satzungszwecken unmittelbar dienen, Gewährung von Beherbergung, Beköstigung und die üblichen Naturalleistungen an Personen, die als Vergütung für die in diesem Rahmen geleisteten Dienste dient.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.2 Bemessungsgrundlage bei gemischten Leistungen

Rz. 180 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Treffen bei einer Reise Leistungen des Unternehmers mit eigenen Mitteln (Eigenleistungen, vgl. Rz. 114 ff.) und Leistungen Dritter (Reisevorleistungen, vgl. Rz. 120 ff.) zusammen, sind für die Berechnung der Marge die eigenen Leistungen grundsätzlich im prozentualen Verhältnis zu den Fremdleistungen auszuscheiden (Abschn. 25.3. Abs. 2 Satz 1...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bereits in § 2 Nr. 4 des UStG 1918 vom 26.07.1918 (RGBl 1918, 779) wurden "Verpachtungen und Vermietungen von Grundstücken ..., mit Ausnahme der Verpachtungen und Vermietungen eingerichteter Räume;" von der Besteuerung ausgenommen. Nach dem UStG 1934 vom 16.10.1934 (RGBl I 1934, 942) war gem. § 4 Nr. 10 UStG nicht mehr allgemein die Vermietung ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.10.3 Bemessungsgrundlage bei teils steuerfreier Leistung

Rz. 183 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist die einheitliche sonstige Leistung teils steuerfrei und teils steuerpflichtig (vgl. Rz. 152 f.), ist die Bemessungsgrundlage für die unter § 25 UStG fallenden Umsätze im Verhältnis der Reisevorleistungen i. S. d. § 25 Abs. 2 UStG zu den übrigen Reisevorleistungen aufzuteilen. Beispiel 1: Nach Abschn. 25.3. Abs. 3 Beispiel 1 UStAE. Ein Rei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besonderheiten bei allein reisenden Erwachsenen

Von Jugendherbergen werden nicht nur Leistungen gegenüber Jugendlichen, sondern auch gegenüber allein reisenden Erwachsenen erbracht (hier: Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen). Die Beherbergung von allein reisenden Erwachsenen (d. h. Erwachsene die ohne Begleitung von Kindern reisen, die von ihnen betreut werden) führt – unabhängig von dem Umfang der Leistungen – (seit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.11 Schwimm- und Heilbäder, Bereitstellung von Kureinrichtungen (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG)

Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch die mit dem Betrieb von Schwimmbädern und der Verabreichung von Heilbädern sowie mit der Bereitstellung von Kureinrichtungen verbundenen Umsätze sind steuerbegünstigt, soweit als Entgelt eine Kurtaxe zu entrichten ist (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG). Vgl. dazu ausführlich Abschn. 12.11 UStAE, der in Abs. 2 auch die nicht begünstigten Leistungen...mehr