Fachbeiträge & Kommentare zu Beiordnung

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AGS 10/2013, Vergütungsansp... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den Angeklagten und weitere Personen zum AG Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Hauptverhandlung begann am 25.7.2011. Am 6.12.2011 ordnete das AG dem Angeklagten Rechtsanwalt S. als Pflichtverteidiger bei. Da Rechtsanwalt S. an dem Hauptverhandlungstermin am 26.1.2012 aufgrund einer Terminskollision nicht teilnehmen kon...mehr

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AGS 10/2013, Bewilligung nu... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Staatskasse ist unbegründet. Der Kostenrichter hat zutreffend die zu zahlende Vergütung so festgesetzt, wie es der Beschwerdegegner beantragt hatte. Der Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens umfasst die Verfahrens- und die Terminsgebühr dem Grund und der Höhe nach. In der Begründung hat der Kostenrichter das aktuelle Meinungsspektrum zu der Pro...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / e) Gnadenverfahren

Ob es sich beim Gnadenverfahren um ein strafrechtliches Verfahren handelt oder ob der Verwaltungsbereich überwiegt, wird in der Literatur unterschiedlich bewertet. Der Antrag auf Straferlass im Gnadenverfahren ist zwar thematisch dem Strafrecht zuzuordnen, stellt jedoch nach überwiegender Ansicht eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit dar.[39] Daher fällt das Gnadenverfahr...mehr

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AGS 10/2013, Gebühren in de... / III. Arbeitshilfe – Gebühren in der Strafvollstreckung

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FF 09/2013, Was bringt das ... / e) Umfang der Beiordnung bei Rechtsmittel des Gegners

Die einer Partei für die eigene Berufung oder Revision bewilligte Verfahrenskostenhilfe erstreckt sich nun auch auf die Verteidigung gegen die vom Gegner eingelegte Anschlussberufung oder Anschlussrevision. Das ist folgerichtig, sind doch sowohl die Bedürftigkeit als auch die Erfolgsaussicht bereits bei der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für die eigene Berufung oder R...mehr

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AGS 07/2013, Erstreckung der Beiordnung bei Mehrwertvergleich

RVG §§ 45 ff. Leitsatz Wird der Anwalt auch für den Abschluss eines Vergleichs mit Mehrwert beigeordnet, erstreckt sich die Beiordung auch auf die Verfahrens- und die Terminsgebühr aus dem Mehrwert. OLG Köln, Beschl. v. 29.4.2013 – 25 WF 235/12 1 Sachverhalt Der Antragsteller hatte die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über das gemeinsame Kind beantragt sowie der Antr...mehr

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AGS 07/2013, Erstreckung de... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller hatte die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts über das gemeinsame Kind beantragt sowie der Antragsgegnerin zu untersagen, das Kind ohne Zustimmung des Antragstellers an der Erstkommunion teilnehmen zu lassen. Im Termin schlossen die Beteiligten einen Vergleich dahingehend, dass das Kind bis zum Beginn der Sommerferien im Haushalt der Kindesmutter v...mehr

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AGS 07/2013, Erstreckung de... / Leitsatz

Wird der Anwalt auch für den Abschluss eines Vergleichs mit Mehrwert beigeordnet, erstreckt sich die Beiordung auch auf die Verfahrens- und die Terminsgebühr aus dem Mehrwert. OLG Köln, Beschl. v. 29.4.2013 – 25 WF 235/12mehr

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AGS 07/2013, Erstreckung de... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3-8 RVG an sich statthafte, gem. § 33 Abs. 3 S. 3 RVG rechtzeitig eingelegte Beschwerde der Bezirksrevisorin ist auch mit Rücksicht auf den Beschwerdewert des § 33 Abs. 3 S. 1 RVG (hier: 304,04 EUR) und daher insgesamt zulässig. In der Sache selbst bleibt sie ohne Erfolg. 1. Im Hinblick darauf, dass mit nicht angegriffener Wertfestsetzung vom 29...mehr

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AGS 07/2013, Beschränkung d... / 1 Sachverhalt

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Prozesskostenhilfe für ein Prozesskostenhilfeverfahren, in dem ein Vergleich über die Hauptsache geschlossen worden ist. Im September 2008 mietete der Beschwerdeführer zu 1) eine Wohnung und bezog diese sodann. Als er mit seinen Mietzahlungen in Verzug geriet, kündigte die Vermieterin den Mietvertrag und räumte die Wohnung ...mehr

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AGS 07/2013, Vergütung im i... / 1 Sachverhalt

In Strafverfahren wurde mit Beschluss des AG dem Beschwerdeführer als durch die Tat Verletzten Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren nach § 404 Abs. 5 StPO bewilligt und sein Rechtsanwalt beigeordnet. Nach Abschluss des Verfahrens meldete der Rechtsanwalt folgende Gebühren zur Festsetzung gegenüber der Landeskasse an: Praxis-Beispielmehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 1. Allgemeiner Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG)

Wie in allen Übergangsfällen gilt auch hier, dass es grundsätzlich auf den Tag der unbedingten Auftragserteilung zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG ankommt, bzw. auf den Tag der Bestellung oder Beiordnung (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Vereinfacht ausgedrückt:mehr

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FF 07/2013, Entwurf eines G... / 10. Änderungen der Anwaltsbeiordnung, Grundsatz der Waffengleichheit

Ebenso begrüßenswert sowohl aus Sicht der Anwaltschaft als auch insbesondere für die Parteien ist, dass die Änderungen bei der Anwaltsbeiordnung in Ehesachen entfallen sind. Durch Änderungen in § 113 FamFG sollte der Anwendungsbereich der Vorschriften über die Verfahrenskostenhilfe in den §§ 76 bis 78 FamFG auf Ehesachen und Familienstreitsachen erstreckt werden. Die Beiordnu...mehr

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ZFS 6/2013, Zustellung des ... / Sachverhalt

Der Gläubiger hatte die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des LG R v. 20.10.1999 betrieben. Im Ausgangsverfahren, in dem der Schuldner in erster Instanz durch die Rechtsanwälte S. vertreten wurde, hatte das LG R die Klage abgewiesen. Auf die Berufung des Gläubigers hat das OLG R den Schuldner mit Versäumnisurteil v. 9.11.1998 antragsgemäß verurteilt. ...mehr

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AGS 07/2013, Was lange währt, wird endlich gut

Fast zwei Jahre hat das Gesetzgebungsverfahren für das 2. KostRMoG seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs vom 11.11.2011 gedauert. Bis zuletzt hat es immer wieder Verzögerungen und Änderungen gegeben. Am 29.7.2013 ist das Gesetz nunmehr verkündet worden und zum 1.8.2013 in Kraft getreten. Es wird interessant sein zu sehen, wie die Praxis und die Rechtsprechung mit den ne...mehr

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ZFS 6/2013, Zustellung des ... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II.1. Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Der Kostenfestsetzungsbeschluss sei dem Schuldner nicht wirksam zugestellt worden. Denn die Zustellung hätte, sollte sich der Rechtsanwalt F für den Schuldner anstelle der Rechtsanwälte S für die zweite Instanz als Prozessbevollmächtigter bestellt haben, an den Erstgenannten, anderenfalls a...mehr

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AGS 6/2013, Uneingeschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts

ZPO § 121 Abs. 3 RVG § 48 Abs. 1 Leitsatz Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet ist (im Anschluss an BAG v. 18.7.2005 – 3 AZB 65/03 – AP Nr. 3 zu § 121 ZPO). Im Rahmen der Kostenfestsetzung besteht eine Bindung an den Beiordnungsbeschluss. In dem Stellen eines B...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / X. § 48 RVG (Umfang des Anspruchs und der Beiordnung)

1. Anschlussbeschwerde (Abs. 2) Nachgetragen wird, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein eigenes Rechtsmittel immer auch auf die Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel erstreckt. 2. Einigung in Ehesachen (Abs. 3) Verfahrens- und Terminsgebühr bei Einigungen anlässlich der Scheidung Mit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG wird klargestellt, dass sich di...mehr

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AGS 6/2013, Uneingeschränkt... / 1 Sachverhalt

Mit Beschluss des ArbG wurde der Klägerin Prozesskostenhilfe bewilligt und ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassener Rechtsanwalt beigeordnet. Der Bewilligungsbeschluss enthält keine Einschränkungen. Mit Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wurde die dem Rechtsanwalt der Klägerin aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung auf 896,43 EUR festgesetzt...mehr

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AGS 6/2013, Uneingeschränkt... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist in der Sache zutreffend. Insoweit bedarf es keiner weiteren Ausführungen.[1] Das LAG übersieht allerdings, dass im Verfahren der PKH-Vergütungsfestsetzung keine Rechtsbeschwerde vorgesehen und diese folglich unstatthaft ist. Norbert Schneidermehr

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AGS 6/2013, Uneingeschränkt... / Leitsatz

Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet ist (im Anschluss an BAG v. 18.7.2005 – 3 AZB 65/03 – AP Nr. 3 zu § 121 ZPO). Im Rahmen der Kostenfestsetzung besteht eine Bindung an den Beiordnungsbeschluss. In dem Stellen eines Beiordnungsantrags eines nicht ortsansässi...mehr

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AGS 6/2013, Uneingeschränkt... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde der Staatskasse ist unbegründet. Auch die Beschwerdekammer folgt der Auffassung des ArbG und macht sich dessen Erwägungen zu eigen. Die Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist (§ 48 Abs. 1 RVG). Nach § 121 Abs. 3 ZPO kann ein nicht ...mehr

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ZErb 06/2013, Vorliegen ein... / Sachverhalt

Die Rechtsbeschwerdeführer wenden sich gegen die rückwirkende Aufhebung der Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten der Beklagten wegen Vertretung widerstreitender Interessen. Die Klägerin macht als Alleinerbin ihrer Mutter eine Nachlassforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Witwe ihres vorverstorbenen Bruders – Beklagte und Rechtsbeschwerdeführerin zu 1 –...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde in dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdesumme ist erreicht (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 ff. RVG). Für die Frage, in welchem Umfang dem Verfahrensbevollmächtigten ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht, kommt es gem. §§ 45, 48 RVG auf den Inhalt des Bew...mehr

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AGS 6/2013, Gesonderte Vert... / 1 Aus den Gründen

I. Die Generalstaatsanwaltschaft hat mit Antragsschrift vom 15.4.2013, mit der die Verwerfung der Beschwerde beantragt wird, den Verfahrensstand wie folgt zusammengefasst: "Unter dem Aktenzeichen ... hat die Staatsanwaltschaft K. Anklage gegen G. F. zum LG K. wegen eines Tötungsdeliktes zum Nachteil des N. D. erhoben. Mit dessen Verteidigern abgesprochene Termine für die Haup...mehr

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ZErb 06/2013, Vorliegen ein... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerden sind gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO statthaft; an ihre Zulassung ist der Senat gemäß § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO gebunden. Sie sind auch im Übrigen zulässig, jedoch in der Sache unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht hat zutreffend angenommen, dass der Rechtsbeschwerdeführer zu 2 mit der Wahrnehmung der Interessen der Kinder der Beklagten bei der Durchse...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 3 Anmerkung

Das OLG Frankfurt hat unter Verkennung der Systematik des § 48 RVG falsch entschieden. Mit einer Auslegung des Bewilligungsbeschlusses hat die sich aus § 48 Abs. 3 RVG ergebende Privilegierung nämlich nichts zu tun. Nach § 48 Abs. 1 RVG bestimmt sich der Vergütungsanspruch des Anwalts grundsätzlich nach den Beschlüssen, durch die die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewill...mehr

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ZErb 06/2013, Vorliegen ein... / Leitsatz

1. Ein Rechtsanwalt, der anlässlich desselben Erbfalls Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und deren Mutter bei der Abwehr von Nachlassforderungen vertritt, verstößt ohne die Interessenkollision auflösende Mandatsbeschränkungen gegen das Vertretungsverbot gemäß § 43 a Abs. 4 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA. 2. Ein solcher Verstoß kann die rückwirken...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anschlussbeschwerde (Abs. 2)

Nachgetragen wird, dass sich die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein eigenes Rechtsmittel immer auch auf die Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel erstreckt.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 3. Rückwirkung in sozialgerichtlichen Verfahren (Abs. 4)

Der neue § 48 Abs. 4 RVG ordnet an, dass sich die Prozesskostenhilfe in sozialgerichtlichen Verfahren auch auf die Tätigkeiten im vorgelagerten PKH-Prüfungsverfahren erstreckt sowie auf die Vorbereitung der Klage, sodass die entsprechenden Tätigkeiten im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG gegenüber der Landeskasse zu berücksichtigen sind.mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 2. Einigung in Ehesachen (Abs. 3)

Verfahrens- und Terminsgebühr bei Einigungen anlässlich der Scheidung Mit der Neufassung des § 48 Abs. 3 RVG wird klargestellt, dass sich die Verfahrenskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung über die in § 48 Abs. 3 Nrn. 1 bis 6 RVG genannten Gegenstände auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr und den Mehrwert der Terminsgebühr erstreckt (zur gegenteiligen Auffassung nach bis...mehr

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AGK 6/2013, Die Änderungen ... / 1. Anrechnung nach gebührenrechtlichen Angelegenheiten

In Kombination der §§ 58 Abs. 3 S. 1 u. 17 Nr. 10 RVG wird künftig klargestellt, dass sich der Pflichtverteidiger Vorschüsse und Zahlungen, die er vor oder nach der gerichtlichen Bestellung oder Beiordnung erhalten hat, nur innerhalb der jeweiligen Angelegenheiten anrechnen lassen muss. Daher darf zukünftig eine Zahlung für das vorbereitende Verfahren nicht mehr gegenüber de...mehr

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AGS 6/2013, Vergütung des R... / 1 Sachverhalt

Dem Antragsteller war mit Beschl. v. 1.4.2011 für das Ehescheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seines Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 13.12.2011 schlossen die Beteiligten über nicht anhängige Folgesachen einen schriftlich vorgefertigten Vergleich, der als Anlage zum Protok...mehr

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AGS 6/2013, Anfechtbarkeit ... / 3 Anmerkung

Der Senat hat seine Entscheidung ausführlich und in jeder Hinsicht zutreffend begründet. Dabei wurden insbesondere Sinn und Zweck des ungeschriebenen, aber in § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO (§ 76 Abs. 2 FamFG) erkennbaren, Grundsatzes nachvollziehbar und mit einer in der Praxis heranzuziehenden Argumentation erläutert. Grundsätzlich findet gegen die Prozess- oder Verfahrenskostenhilf...mehr

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FF 6/2013, Abzugsfähigkeit ... / 1 Gründe:

I. Das Amtsgericht hat der Antragsgegnerin mit Beschl. v. 16.7.2012 Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung unter Beiordnung ihres Verfahrensbevollmächtigten bewilligt. Der Beschluss ist der Bezirksrevisorin im Wege einer Stichprobe am 16.8.2012 zur Kenntnis gelangt. Mit ihrer am 5.9.2012 beim Amtsgericht eingegangenen Beschwerde wendet sich die Bezirksrevisorin ge...mehr

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ZFS 6/2013, Entziehung der ... / 1 Aus den Gründen:

"Der Kl. wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für das von ihm in erster Instanz verfolgte Anfechtungsbegehren gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis mit Verfügung des Landratsamts H. v. 24.11.2010. Die Beschwerde ist zulässig und begründet." Nach § 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO ist einer Partei, die nach ihren persönlichen ...mehr

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AGS 5/2013, Sparen, koste es, was es wolle

Die Bundesländer haben zur Zeit zwei Gesetzesvorhaben zur Begrenzung der Prozesskosten- und Beratungshilfe eingebracht. Getragen sind diese Gesetzesinitiativen von dem Gedanken, möglichst viel Geld zu sparen und die Ausgaben im Rahmen der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zu begrenzen. Über die Konsequenzen haben sich die Länder offenbar gar keine Gedanken gemacht. Hauptsac...mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung einer Terminsgebühr hinsichtlich des Versorgungsausgleiches ist zutreffend durch das AG versagt worden. 1. In einem nach altem (d.h. vor dem 1.9.2009 geltenden) Recht ausgesetzten Versorgungsausgleich, der nachfolgend wiederaufgenommen wurde und vor dem 1.9.2009 nicht erstinstanzlich entschieden worden ist, gilt gem. § 48 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 111 Abs. 4 ...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / I. Eigenvertretung

Auch bei einer Eigenvertretung erhält der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren. Bei umfangreichen oder schwierigen Sachverhalten kommt auch eine 1,5-Geschäftsgebühr in Betracht. Im Rahmen der Prozesskostenhilfe wird jedoch eine Eigen-Beiordnung überwiegend abgelehnt.[18] Bei einer Eigenvertretung kann der Anwalt jedoch nicht die Unkostenpauschale[19] zusätzlich zu den RVG-Gebü...mehr

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AGS 4/2013, Keine Beschränkung der Beiordnung auf den "Gerichtstagsbezirk"

ZPO § 121 RVG § 45, 46 Leitsatz Wird ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt zu den Bedingungen eines "im Gerichtsbezirk niedergelassenen" Anwalts beigeordnet, erhält er seine Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk. Soweit das Gericht im Gerichtsbezirk nach regionalen Gesichtspunkten auswärtige Gerichtstage abhält, darf nicht auf die höch...mehr

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AGS 4/2013, Rückwirkung der Prozesskostenhilfebewilligung und Beiordnung in sozialgerichtlichen Verfahren

RVG §§ 14 Abs. 1, 45 Abs. 1, 48 Abs. 1 ZPO § 122 Leitsatz Im Falle der Vergütung eines Rechtsanwalts aus der Staatskasse infolge der Bewilligung von Prozesskostenhilfe sind Tätigkeiten, die nach PKH-Antragstellung und während des PKH-Bewilligungsverfahrens erbracht werden, bei der Beurteilung des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 14 Abs. 1 RVG vo...mehr

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AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG aufgrund der arbeitsgerichtlichen Zulassung trotz des nicht erreichten Beschwerdewerts statthaft. Sie ist auch form- und fristgerecht innerhalb der zweiwöchigen Beschwerdefrist eingelegt worden (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 3 RVG). Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Beschwerdeführerin stehen Fahrtkosten und ...mehr

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AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 1 Sachverhalt

Die im Gerichtsbezirk ansässige Klägerin hatte vor dem ArbG Bonn Klage erhoben. Ihr wurde Prozesskostenhilfe unter Beiordnung ihrer in Remscheid niedergelassenen Anwältin bewilligt, allerdings mit der Maßgabe, dass die Prozessbevollmächtigte nur zu den Bedingungen eines "im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts" beigeordnet werde. Die Sache wurde sodann vom ArbG Bonn auf s...mehr

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AGS 4/2013, Keine Beschränk... / 3 Anmerkung

Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: Ein im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt darf nicht eingeschränkt beigeordnet werden, so dass er seine Reisekosten aus der Landeskasse immer erhält.[1] Nur ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt kann einschränkend beigeordnet werden. Allerdings müssen seine Reisekosten dann übernommen werden, wenn die Partei einen Anspru...mehr

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AGS 4/2013, Keine Beschränk... / Leitsatz

Wird ein nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt zu den Bedingungen eines "im Gerichtsbezirk niedergelassenen" Anwalts beigeordnet, erhält er seine Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk. Soweit das Gericht im Gerichtsbezirk nach regionalen Gesichtspunkten auswärtige Gerichtstage abhält, darf nicht auf die höchstmögliche Entfernung im "Geric...mehr

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AGS 4/2013, Rückwirkung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist teilweise begründet. 1. Gem. § 3 Abs. 1 RVG entstehen in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, Betragsrahmengebühren. In sonstigen Verfahren werden die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet, wenn der Auftraggeber nicht zu den in § 183 des SGG genannten Personen gehört. Da der Kläger des...mehr

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AGKompakt 4/2013, Prozessko... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung ist zutreffend. Wird ein Vergleich mit Mehrwert geschlossen, so muss spätestens bei Abschluss des Vergleichs die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Mehrwert beantragt werden. Beiordnung erstreckt sich nur im Fall des § 48 Abs. 3 RVG auf den Mehrwert Etwas anderes gilt nur im Falle des § 48 Abs. 3 RVG. Hier erstreckt sich ausnahmsweise kraft Gesetzes di...mehr

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zfs 04/2013, Keine Pflichtv... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LG Stuttgart folgt konsequent der in der Kommentarliteratur vertretenen Ansicht (siehe auch zfs 2013, 69 ff.). Die gängigen Kommentare verneinen bei der mittelbaren Auswirkung auf den Fahrerlaubnisentzug im Verwaltungsrechtsweg durchweg einen Grund zur Beiordnung eines Verteidigers (Kurz in: KK-OWiG, 3. Aufl., 2006, § 60, Rn 31 ff.; Seitz in: Göhler, OWi...mehr

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AGS 4/2013, Rückwirkung der... / 3 Anmerkung

I. Zur Erstreckung der Prozesskostenhilfe Die Streitfrage, welche Tätigkeiten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu berücksichtigen sind, wird sich zum 1.7.2013 mit dem 2. KostRMoG erledigen. Im neuen § 48 Abs. 4 RVG wird der Gesetzgeber klarstellen, dass sich die Beiordnung in sozialgerichtlichen Angelegenheiten, in denen nach Betragsrahmen abzurechnen ist, nicht nur auf...mehr

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AGKompakt 4/2013, Prozessko... / 2 II. Die Entscheidung

Umfang der Beiordnung richtet sich nach gerichtlichem Beschluss Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe richtet sich nach den Beschlüssen des Gerichts (§ 48 Abs. 1 RVG). Dabei erstreckt sich die Bewilligung der Prozesskostenhilfe – soweit nichts anderes vom Gericht angeordnet worden ist – auf sämtliche zum Zeitpunkt des Prozesskostenhilfeantrags anhängigen Gegenstände, aber au...mehr