Fachbeiträge & Kommentare zu Beitrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Versicherungsbeiträge

Rn. 430 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Versicherungsbeiträge (einschließlich Versicherungsteuer, BFH v 01.02.1957, VI 78/55 U, BStBl III 1957, 103) sind nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 2 EStG dann WK, wenn die Versicherung Risiken abdeckt, die sich auf der Einnahmeerzielung dienende Gegenstände beziehen. Erfasst werden Beiträge zu Sachversicherungen, nicht zu Personenversicherungen, und n...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 8. Geschäftsführung und Vertretung

Im Bereich der Geschäftsführung und Vertretung bleibt es im Grundsatz dabei, dass die Gesellschafter nur gemeinsam zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Jedoch sind mit dem MoPeG zwei wesentliche Änderungen verbunden: Nach § 720 Abs. 3 BGB n.F. sind Beschränkungen der Vertretungsmacht gegenüber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Erstattungsfähige Aufwendungen bei Auslandsumzügen

Rn. 225 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Für Auslandsumzüge gilt die auf § 14 BUKG beruhende AuslandsumzugskostenVO (AUV), die gegenüber dem BUKG den Kreis der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen erweitert und teilweise höhere Sätze als für Inlandsumzüge vorsieht. Auslandsumzüge sind nach § 13 Abs 1 BUKG Umzüge zwischen Inland und Ausland sowie innerhalb des Auslands. Umzüge von...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / 1. Sachverhalt

Die beteiligten Ehegatten hatten einander am 12.7.2002 geheiratet und 2008 gemeinsam eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferkanzlei erworben, die sie in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft durch lediglich mündliche Vereinbarung gründeten. Der Kaufpreis wurde finanziert. Sie vereinbarten die Verwendung der Gewinne für die Rückführung des Darlehens, die Lebenshaltungskos...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / Einführung

Zu den Grundlagen der anwaltlichen Bearbeitung von Trennungs- und Scheidungsmandaten gehört die Kenntnis und Handhabung der Grundsätze der Entflechtung vermögensrechtlicher Verbindungen von Ehegatten, auch und insbesondere falls die Sachverhalte über den gesetzlichen Zugewinnausgleich hinausgehen. [1] Hierbei ist das Konkurrenzverhältnis zum Zugewinnausgleich im Blick zu beha...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / I. Die Leitsätze der Entscheidung

1. Waren die Eheleute während der Ehe Gesellschafter einer Zwei-Personen-GbR (Außengesellschaft) und lebten sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so ist bei einer freien Entnahme im Zweifel davon auszugehen, dass die Eheleute eine konkludente Vereinbarung getroffen haben, wonach es nach dem Ende der Gesellschaft bei der bis dahin erfolgten Entnahmepraxis verbleibt und ...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.2 Zuständigkeit

Die Verwaltung des Gemeinschaftsvermögens obliegt dem Verwalter nach Maßgabe der Beschlüsse der Wohnungseigentümer. Unabhängig von den Beschlüssen der Wohnungseigentümer verleiht ihm das Gesetz in § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG die Kompetenz, sämtliche Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung zu treffen. Insoweit hat er auch ohne entsprechende Beschlussfassu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / III. Stellungnahme

Eine Überlagerung durch die eheliche Lebensgemeinschaft ist insbesondere beim Gesamtschuldnerausgleich anerkannt. Übersteigt der Schuldendienstanteil des einen denjenigen des anderen (oder wird er sogar voll übernommen), kann dies auf eine stillschweigend geschlossene Vereinbarung hindeuten, wonach dies ein Beitrag zur ehelichen Lebensgemeinschaft ist und ein Gesamtschuldner...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 4.1 Gegenstand

Das Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Es besteht aus den im Rahmen der gesamten Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Sachen und Rechten sowie den entstandenen Verbindlichkeiten. Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.8 Ausnahmen für Finanzsicherheiten (Abs. 2 Satz 2, Satz 3)

Rn 97 Die durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf Verfügungen über sogenannte Finanzsicherheiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2002/47/EG[261] (im Weiteren: Finanzsicherheitenrichtlinie). Dabei kommen hauptsächlich Verfügungsbeschränkungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder ähnliche Maßnahmen nach Abs. 2 Sa...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Mögliche Bedingungen

Rn 3 Vorleistungen und andere Maßnahmen i.S.d. § 249 Satz 1 können beispielsweise sein: Um den Verzicht auf ein Pfandrecht abzusichern, soll dieser erst wirksam werden, wenn eine Ersatzsicherheit (z.B. ein neues Pfandrecht an einer anderen Sache) bestellt ist (als Alternative käme hier nur in Betracht, dass dem Plan insoweit nur schuldrechtliche Wirkung beigemessen wird und e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Ermächtigung der Datenstelle der Rentenversicherung zur Übermittlung der zur Überprüfung des Anspruchs auf Kindergeld nach § 62 Abs 1a u 2 EStG erforderlichen Daten an die Familienkassen in einem automatisierten Abrufverfahren (§ 68 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 19/8691 Art 9) war die Einfügung des § 68 Abs 7 EStG nicht vorgesehen, diese erfolgte aufgrund der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses in der BT-Drucks 19/10683, 35. Die Regelung enthält eine Ermächtigung iSd § 30 AO an die Datenstelle der Rentenversicherung. Diese darf den Familienkassen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bsp für vorab entstandene WK

Rn. 91 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorab entstandene WK sind bei allen Überschusseinkünften denkbar. Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit können sie zB vorliegen bei Bewerbungskosten, Umschulungsmaßnahmen (von arbeitsloser Industriekauffrau zur Fahrlehrerin (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403), Kosten für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium (BFH v 17....mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 3. Abschaffung des Gesamthandsprinzips

§ 713 BGB n.F. lautet: Zitat § 713 BGB n.F. Gesellschaftsvermögen Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft. Dies bedeutet eine Abkehr vom bisher geltenden Gesamthandsprinzip (§§ 718–720 BGB a.F.) durch den Gesetzgeber.[6] Dennoch wird vereinzelt weiter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Erfolgreiche Anfechtung von Haftungs- und Beitragsbescheiden, Stollfußleitfäden 1988.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuern vom Grundbesitz und sonstige öffentliche Abgaben

Rn. 420 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern vom Grundbesitz sind nur solche, die an der Innehabung des Grundbesitzes als Besteuerungsgegenstand anknüpfen, nicht aber Personensteuern. Steuern vom Grundbesitz sind danach GrSt und Zweitwohnungssteuer (BFH v 15.10.2002, IX R 58/01, BStBl II 2003, 287, der allerdings § 9 Abs 1 S 1 EStG zitiert), nicht aber GrESt und ESt, auch sowe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Abwehraufwendungen

Rn. 80 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zu den WK gehören auch Ausgaben zur Abwehr von Eingriffen in das Vermögen des StPfl (sog "Abwehraufwendungen"), wenn die abzuwehrende Gefahr durch die Einkünfteerzielung – und nicht durch die Sicherung des Vermögensstamms (zB BFH v 11.03.2003, IX R 65/01, BFH/NV 2003, 778: Zahlungen an Zwangsverwalter bei Erwerb eines der Zwangsverwaltung un...mehr

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ZErb 11/2022, Fortschreibun... / 2. Verbleibende Unsicherheit in der Praxis

Trotz dieser Empfehlungen ist das Konfliktpotential bei der Bestimmung der Angemessenheit der Testamentsvollstreckervergütung weiterhin signifikant hoch.[19] Das überrascht nicht, sind doch ungeachtet der im Jahr 2000 entwickelten Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereins und ihrer grundsätzlichen Akzeptanz in der Praxis und der Rechtsprechung[20] nach wie vor viele ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Beitragsübernahme bei LSt-Pauschalierung

Rn. 43 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 1 Abs 1 SvEV sind Zuwendungen, die nach § 40 Abs 2 EStG oder in den in § 1 Abs 1 Nr 4 u 4a iVm S 3 u 4 SvEV genannten Höchstgrenzen nach § 40b EStG nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt zählen, beitragsfrei. Daneben sind sonstige Bezüge nach § 40 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG, die nicht einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 410 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 2 ist seit 1934 nicht verändert worden. Die Vorschrift ist deklaratorisch; es handelt sich um eine im Prinzip überflüssige Konkretisierung des allgemeinen WK-Begriffs. Rn. 411 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Steuern, sonstige öffentliche Abgaben und Versicherungsbeiträge sind nur abzugsfähig, soweit sie s...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / III. Konkretisierung anhand neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Der nachfolgende Teil des Beitrags versucht, die dargestellten Maßstäbe in der Anwendung anhand verschiedener Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu häufig vorkommenden Konstellationen familiengerichtlicher Entscheidungen zu verdeutlichen. Der Schwerpunkt liegt bei Ausgangsverfahren, die Eingriffe in die elterliche Sorge wegen Kindeswohlg...mehr

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FF 11/2022, Die Überlagerun... / II. Vorbemerkung

Das von einer BGB-Gesellschaft ggf. gebildete Vermögen steht grundsätzlich den Gesellschaftern als Eigentümer zur gesamten Hand zu. Wird die Gesellschaft als Innengesellschaft[4] geführt, gilt dies nicht. Zu deren konstitutiven Merkmalen gehört, dass das Vermögen zwar durch die beidseitigen Beiträge gemeinsam erwirtschaftet, dinglich aber nur demjenigen Gesellschafter zugeor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Begriff Allgemeinheit

Tz. 13 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Auch bei dem Tatbestandsmerkmal Förderung der Allgemeinheit handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der einen gewissen Ermessensspielraum zulässt. Eine Förderung der Allgemeinheit soll nach § 52 Abs. 1 Satz 2 AO (Anhang 1b) immer dann vorliegen, wenn der Kreis der Personen, dem die Förderung zugute kommt, nicht fest abgeschlosse...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Keine Zuwendungen an nachrangige Gläubiger oder den Schuldner (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 17 Wenn der Plan in die Rechte einer Klasse von Beteiligten eingreift, kann deren Ablehnung nicht durch § 245 in eine Zustimmung verwandelt werden, wenn planmäßig vorgesehen ist, dass ein nachrangiger Gläubiger (§ 39), der Insolvenzschuldner oder eine an letzterem beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhalten soll. In das Rangverhältnis i.d.S. werden absonderungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Einführung zu 9 Abs 1 S 3 Nr 1–7 EStG

Rn. 240 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 EStG beginnt: Zitat "Werbungskosten sind auch ..." und zählt im Anschluss eine Reihe von Aufwendungsarten auf. Diese Formulierung macht klar, dass es sich nicht um eine abschließende Aufzählung handelt, sondern neben den ausdrücklich aufgeführten weitere "unbenannte" WK existieren. Rn. 241 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (§ 62 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 62 Abs 2 Nr 1 EStG erhält ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer Kindergeld, wenn er eine Niederlassungserlaubnis besitzt. Die Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG) stellt nach dem am 01.01.2005 in Kraft getretenen AufenthG den stärksten Aufenthaltstitel dar. Sie wird unbefristet erteilt und berechtigt zur Ausübung einer Erw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zeugen Jehovas

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Zeugen Jehovas (selber nennen sie sich "Jehovas Zeugen") sind eine christliche, chiliastisch ausgerichtete und nichttrinitarische Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert. Gegründet wurden die Zeugen Jehovas in den USA. Nachdem sie sich zunächst als "Ernste Bibelforscher" bezeichneten, erfolgte 1931 ihre Umbenennung in "Jehovas Zeu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.1 Besondere Verfügungsbeschränkungen

Rn 16 Anstelle eines allgemeinen Verfügungsverbots (s.u. Rdn. 45 ff.) oder eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts (s.u. Rdn. 54 ff.) kann das Gericht einzelne, konkret bezeichnete Verfügungen verbieten (besonderes Verfügungsverbot) oder deren Wirksamkeit an eine Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters binden (besonderer Zustimmungsvorbehalt). Dies kommt aus Gründen de...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / [Ohne Titel]

Dr. Matthias Gehm[*] Das BMF hat mit Schreiben v. 19.7.2022 (BMF v. 19.7.2022 – IV C 8 - S 2272/19/10003 :002 – DOK 2022/0652449, EStB 2022, 380 [Gehm] [in dieser Ausgabe]) das Schreiben v. 27.12.2002 (BMF v. 27.12.2002 – IV A 5 - S 2272 - 1/02, BStBl. I 2002, 1399 = EStB 2003, 58 [Meurer], ergänzt durch BMF v. 4.9.2003, BStBl. I 2003, 431 und BMF v. 20.9.2004, BStBl. I 2004,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die für den Investitionsabz... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens / Dipl.-Finw. Pascal Kees[*] Eine Investition kann nur dann nach § 7g EStG gefördert werden, wenn das angeschaffte/hergestellte Wirtschaftsgut (WG) in bestimmter Weise genutzt wird. Dies erfordert insbesondere eine mindestens 90%ige betriebliche Nutzung bis zum Ende des Folge-Wirtschaftsjahres (WJ) der Anschaffung/Herstellung des WG. Infolge einer Änd...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 1 Ausgangslage und Reifegrade für nachhaltigeres Wirtschaften

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachhaltigkeits-Transformation kann auch das Hinterfragen des eigenen Geschäftsmodells beinhalten. Dieser Beitrag gibt Denkanstöße, welche Geschäftsmodelle abseits der klassischen Pfade ebenfalls eingeschlagen werden können. Hierzu werden 10 verschiedene Denkmodelle, beispielsweise Pay-per-Use, Cradle to Cradle und Sharing vorgestellt. In jeweiligen Titel des De...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.2.1 Aufbau und Inhalte einer Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse befasst sich mit den folgenden Analysebereichen: Umfeldanalyse (externe Analyse) Unternehmensanalyse (interne Analyse) Analyse der Stakeholder-Erwartungen Umfeldanalyse (externe Analyse) Bei der Umfeldanalyse geht es darum, sämtliche externe Faktoren auszuwerten, die nicht oder nur wenig von Unternehmungen beeinflusst werden können. Dazu gehören Trends,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 1 Was sind eigentlich Denkmodelle?

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7 Zahlungen des Zwangsverwalters

Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am wichtigsten sind die Zahlungspflichten des Zwangsverwalters. Der Zwangsverwalter muss aus den Nutzungen des Wohnungseigentums (Miete, Pacht etc.) vorweg die Ausgaben der Verwaltung sowie die Kosten des Verfahrens bestreiten, mit Ausnahme derjenigen, welche durch die Anordnung des Verfahrens oder den Beitritt eines Gläubigers ent...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7.1 Vorschüsse (Forderungen aus einem Einzelwirtschaftsplan)

Die Anordnung der Zwangsverwaltung für ein Wohnungseigentum hat nach § 156 Abs. 1 Satz 2 ZVG zur Folge, dass der Zwangsverwalter für Hausgeldansprüche zur Zahlung verpflichtet ist, die nach Anordnung der Zwangsverwaltung (Beschlagnahmezeitpunkt) fällig geworden sind.[1] Der Zwangsverwalter muss also das laufende Hausgeld, mithin die Vorschüsse nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG bedi...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.7.5 Zahlungen des Eigentümers

Im Fall einer Zwangsverwaltung haftet neben dem Zwangsverwalter weiterhin auch der Eigentümer der Wohnung auf Ausgleich fälliger Hausgelder als Gesamtschuldner.[1] Der Zwangsverwalter ist wegen der Hausgelder nur neben dem Eigentümer entsprechend § 155 Abs. 1 ZVG, § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zur Zahlung verpflichtet.[2] Durch die Beschlagnahme wird dem Schuldner die Verwaltung und...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.4 Der zu vollstreckende Anspruch

Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: ZVG-Rang Zu unterscheiden sind Forderungen im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG und solche im Rang von § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG.[1] Dieses Nebeneinander von Ansprüchen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 ZVG kann zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen. Es ist insoweit Aufgabe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, mit ihrem Zwangsve...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 2.4 Unternehmen 3.0

Unternehmer, Führungskräfte und Entscheider von Unternehmen 3.0 schaffen positive Lösungen und Beiträge für die gesellschaftlichen Nachhaltigkeitsprobleme. Das ist ihr vordringliches Anliegen. Mit ihrem Perspektivwechsel denken sie ihr Unternehmen vom Umfeld her, also von "außen nach innen" (Outside-In). Ökologische und soziale Ziele sind in dem Unternehmen fest verankert un...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.9 Die Kostenstruktur

Welche Kosten fallen bei der Ausführung des Geschäftsmodells an? Welche Kosten werden durch die in den Kapiteln 2.1 bis 2.8 beschriebenen Elemente, beispielsweise auch die Anforderungen der Nachhaltigkeit generiert? Wie dominant ist die Kostenfrage für das Geschäftsmodell? Steht striktes Kostenmanagement oder gar die Kostenführerschaft im Vordergrund oder ist das Geschäftsmo...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 3 Überblick Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Ausgestaltung von Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Das Altersteilzeitgesetz enthält wesentliche Regelungen und Voraussetzungen. Jedoch muss Altersteilzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entweder individuell oder auf Basis eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 2.5 Die Einnahmequellen

Bezahlung des Produkts oder der Dienstleistung beim Kauf Klassischerweise generiert ein Unternehmen Umsatz aus einer Transaktion Geld gegen Ware bzw. Service. Konsumartikel, Werkzeugmaschinen, eine Beratungsdienstleistung beim Rechtsanwalt und unzählige andere Wertangebote werden in dieser Art vergütet. Üblich ist auch die Erhebung von Nutzungsgebühren, beispielsweise beim T...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Die B... / 1 Der Kunde ist König

Unternehmerisches Wachstum ist zentrales Managementziel Die Forderung nach unternehmerischem Wachstum ist allgegenwärtig. Denn Größe – richtig umgesetzt – führt sowohl auf der Ressourcenseite als auch auf der Marktseite der unternehmerischen Tätigkeit zu erheblichen betriebswirtschaftlichen Vorteilen. Unternehmen sind bestrebt, ihr Tätigkeitsspektrum laufend auszudehnen: mit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.10 Latente Steuern

Die handelsrechtlichen Regelungen zur buchhalterischen Erfassung einer Rückstellung für Altersteilzeit unterscheiden sich deutlich von den im Folgenden darzustellenden steuerlichen Regelungen. Daher stimmen die Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz i. d. R. nicht überein. Die unterschiedlichen Bilanzansätze von Rückstellungen für Altersteilzeit in der Handels- und Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Business Development: Entwi... / 1 Ein Geschäftsmodell entwickeln

Die Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells ist ein sehr aufwendiger Prozess. In seinem Verlauf werden Marktgegebenheiten und Marktchancen analysiert, Strategien für eine erfolgreiche Marktbearbeitung diskutiert und der Business Case schließlich umgesetzt. Dieser Beitrag zeigt, welche Aufgaben und Aspekte dabei zu beachten sind. In Kapitel 2 wird mit Schlüsseltrends, mit Mar...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.2 Behandlung Aufstockungsbeträge

Die Vergütung während der Altersteilzeit besteht neben dem Regelarbeitsentgelt auch aus einer sog. Aufstockung gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1a AltTZG. Zusätzlich erhöht der Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 3 Abs. 1 Buchst. b AltTZG. Wie bereits erwähnt, werden beide Komponenten zusammen als Aufstockungsbeträge bezeichnet. Für die buchhalterische Beha...mehr