Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Beratungsgebühr, Nr. 2501 VV RVG

Rz. 126 Für die Vornahme einer Beratung ohne ein Tätigwerden gegenüber Dritten kann der Rechtsanwalt die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG abrechnen. Die Gebühr fällt für einen Rat oder eine Auskunft an. Sie beträgt 38,50 EUR [143] und kann gegenüber der Landeskasse abgerechnet werden. Die Anzahl oder das Ergebnis der Beratungen ist für den Anfall der Gebühr unerheblich. Da...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 37 Die Anwaltsgebühren, sowie Beratungshilfe und PKH-Gebühren unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchemmehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Einigungsgebühr, Nr. 2508 VV RVG

Rz. 136 Ansprechende Kompensation der Tätigkeiten im Beratungshilfemandat kann lediglich die Geltendmachung einer Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV RVG sein. Die Gebühr beträgt 165,00 EUR. Voraussetzung ist eine Einigung, die über ein Anerkenntnis oder einen Verzicht hinausgeht. Es muss der Streit oder die Ungewissheit über eine Rechtsstreitigkeit beigelegt werden. Ein gegense...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / IV. Abrechnung der PKH

Rz. 173 Die Prozesskostenhilfe wird ebenso wie die Beratungshilfe aus der Staatskasse gewährt. Die Kostenberechnung ist bei dem Gericht einzureichen, welches die Prozesskostenhilfe gewährt hat; § 55 RVG. Bis zu einem Gegenstandswert von 4.000,00 EUR werden dabei die Gebühren des § 13 Abs. 1 RVG vergütet. Darüber sind die Gebühren nach § 49 RVG stark reduziert und führen zu e...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 213 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[233] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.6.3 Gewährung von Prozesskostenhilfe an den Schuldner

Rn 29 Für den Geltungsbereich der Konkursordnung bestand keine Veranlassung, einem Schuldner im Rahmen eines Konkursverfahrens über sein Vermögen Prozesskostenhilfe zu gewähren. Im Ergebnis wurde die Versagung von Prozesskostenhilfe für den Gemeinschuldner im Konkursverfahren damit begründet, dass die Durchführung des Konkursverfahrens für diesen keinerlei positive Auswirkung...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratungshilfe für Forderungsmanagement - Schuldnerberatung und Verbraucherzentrale als Alternative

§§ 1, 4 BerHG Leitsatz Beratungshilfe zur Regulierung eigener Forderungen stellt keine Rechtswahrnehmung dar. Darüber hinaus stellt sowohl die Schuldnerberatung als auch die Verbraucherzentrale eine andere zumutbare Hilfe dar. Die Beratung zur Abwehr tatsächlich oder vermeintlich unberechtigter Forderungen oder der Vereinbarung von Ratenzahlungen stellt eine der Kernaufgaben der...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / Leitsatz

Beratungshilfe zur Regulierung eigener Forderungen stellt keine Rechtswahrnehmung dar. Darüber hinaus stellt sowohl die Schuldnerberatung als auch die Verbraucherzentrale eine andere zumutbare Hilfe dar. Die Beratung zur Abwehr tatsächlich oder vermeintlich unberechtigter Forderungen oder der Vereinbarung von Ratenzahlungen stellt eine der Kernaufgaben der Verbraucher- bzw. Sc...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des AG Eilenburg befasst sich mit den Themen "Mutwilligkeit", "Rechtswahrnehmung" und "andere Hilfemöglichkeiten", welche für sich gesehen die "Grundpfeiler" des BerHG darstellen, also wesentliche Entscheidungsgrundlage dafür bilden, ob eine solche Hilfe bewilligt werden kann oder abgelehnt werden muss. Leider wird aus der Entscheidung nicht abschließend deut...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / II. Mutwilligkeit

Das entscheidende Amtsgericht – im Ausgangsverfahren die Rechtspflegerin – sah die Inanspruchnahme der BerH als mutwillig an. Mutwillig ist die Inanspruchnahme immer dann, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund nicht erkennbar ist. Dies kann bei Vorliegen eines Parallelverfahrens, aber auch schlicht bei einem nicht notwendigen Vorgehen zu bejahen sein, welches ein selbstza...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / III. Andere Hilfsmöglichkeiten

Das AG Eilenburg sah durch den mittels Erinnerung angerufenen Richter dann im konkreten Fall die Voraussetzungen der BerH als nicht geben an. BerH wird nämlich nur dann gewährt, soweit keine anderen zumutbaren Hilfsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Das Amtsgericht sah vorliegend dann die Verbraucherzentrale oder die Schuldnerberatungs...mehr

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AGS 03/2021, Keine Beratung... / I. Sachverhalt

Beantragt wurde BerH für die Schuldenregulierung einer Forderung aus einem Mitgliedsbeitrag der Antragstellerin bei einer Online-Partnervermittlung. Hier wurde ein Vergleich geschlossen und eine Ratenzahlung vereinbart. Wie auch bereits in einem Parallelverfahren, in dem es um das Forderungsmanagement einer Forderung aus einem Mobilfunkvertrag ging, ließ sich dabei erkennbar...mehr

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AGS 03/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 97) mit häufig gestellten Fragen zur Vergütung in Straf- und Bußgeldverfahren. Hansens (S. 102) behandelt die Frage, wann im Kostenfestsetzungsverfahren eine Nachfestsetzung möglich ist. In einem weiteren Beitrag (S. 104) befasst er sich mit den Folgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Rechtsbehelfsbelehrung. Das OLG Celle (S. 109) ...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / II. Nachträgliche Aufhebung der Beratungshilfe

Mit der o.g. Entscheidung hob das AG Eilenburg eine bereits bewilligte Beratungshilfe auf. Die Entscheidung ist aus mehreren Gesichtspunkten interessant. Zum einen stellt sie eine der seltenen Fälle einer Aufhebung dar, die bekannt werden. In der gerichtlichen Praxis ist die Aufhebung einer Beratungshilfe tendenziell eher eine Seltenheit und wenn sie vorkommt, dann meist weg...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der Beratungshilfe

§§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2, 6a BerHG Leitsatz Die Aufhebung einer bereits bewilligten Beratungshilfe kommt auch dann in Betracht, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen trotz wahrheitsgemäßer Darlegung durch den Rechtsuchenden schlicht nicht vorlagen. AG Eilenburg, Beschl. v. 28.4.2020 – 1 UR II 1149/18 I. Sachverhalt Das AG Eilenburg hob eine zunächst bewilligte nachträgliche Beratungs...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / I. Sachverhalt

Das AG Eilenburg hob eine zunächst bewilligte nachträgliche Beratungshilfe auf, nachdem die objektiven Bewilligungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben sollen. Der Rechtsuchende wendete sich ursprünglich in einer sozialrechtlichen Angelegenheit unmittelbar an einen Rechtsanwalt, welcher Beratungshilfe für diesen leistete. Beratungshilfegegenstand war u.a. ein Widerspruch g...mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / Leitsatz

Die Aufhebung einer bereits bewilligten Beratungshilfe kommt auch dann in Betracht, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen trotz wahrheitsgemäßer Darlegung durch den Rechtsuchenden schlicht nicht vorlagen. AG Eilenburg, Beschl. v. 28.4.2020 – 1 UR II 1149/18mehr

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AGS 02/2021, Aufhebung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Warum ist die an sich gut vertretbare Entscheidung auf den zweiten Blick dennoch zumindest bedenkenswert? Grds. treffen alle Argumente zwar zu. Eine bereits bewilligte Beratungshilfe kann aufgehoben werden, auch gilt es stets, auf die Mutwilligkeit und den Selbstzahlerbvergleich abzustellen. Ebenso ist bei nachträglicher Antragstellung ein unkalkulierbares Kostenrisiko in Ka...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 5. Beratungshilfe

Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, die allerdings auch vor der Erteilung des Scheins liegen kann. Sind im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten gegeben, ist nach allgemeinen Grundsätzen auf den jeweiligen Auftrag abzustellen.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Keine Anwendung auf die Anrechnung einer Beratungshilfe-Gebühr

Rz. 182 Die neue Vorschrift des § 58 Abs. 2 S. 2 RVG gilt nicht für die Anrechnung einer der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr. Hat der Anwalt vorgerichtlich eine Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG oder eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG erhalten, so sind die nach Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG anzurechnenden Beträge in vollem Umfang auf Ver...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XIV. Beratungshilfe

Rz. 73 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, die allerdings auch vor der Erteilung des Scheins liegen kann. Sind im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten gegeben, ist nach allgemeinen Grundsätzen auf den jeweiligen Auftrag abzustellen. Das gilt auch für die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 ...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 4 Sowohl für die gerichtliche als auch für die außergerichtliche Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung kann der Anwalt eine Vergütung vereinbaren, die höher liegt als nach dem RVG. Ist der Anwalt allerdings im Wege der Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beigeordnet, ist eine solche Vergütungsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach § 8 BerHG i.V.m. § 3a Abs. 4 RVG ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Anrechnung bei Festgebühren

Rz. 66 Vom Wortlaut nicht erfasst ist die Anrechnung von Festgebühren. Dies hat der Gesetzgeber offenbar übersehen. So gibt es keinen Grund, die Anrechnung bei mehreren Wahlanwaltsgeschäftsgebühren nach § 15a Abs. 2 S. 2 RVG zu begrenzen, nicht aber bei den vergleichbaren Beratungshilfegebühren. Rz. 67 Beispiel: Der Anwalt wird von der Rechtsuchenden nach einjähriger Trennung...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Überblick

Rz. 194 Mit dem KostRÄG 2021 sind mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG sämtliche Gebührenbeträge des Vergütungsverzeichnisses angehoben worden. Rz. 195 Soweit die Gebühren nach dem Gegenstandswert erhoben werden (§ 2 Abs. 1 RVG), ergibt sich die Erhöhung aus der Änderung der Tabellen nach § 13 RVG und § 49 RVG. Die Gebührensätze selbst bleiben unverändert...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 3. Bedeutung für die Praxis

Für die allermeisten PKH-Antragstellerinnen und -antragsteller gelten somit seit dem 1.1.2021 niedrigere Freibeträge. In Verfahren, in denen bis zum 31.12.2020 Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde, ändert sich nichts. Maßgeblich sind gem. § 115 Abs. 1 S. 4 ZPO die Beträge, die zum Zeitpunkt der Bewilligung der Prozesskostenhilfe gelten. Auf den Zeitpunkt der A...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 144 § 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse (1) 1Die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung und der Vorschuss hierauf werden auf Antrag des Rechtsanwalts von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszugs festgesetzt. 2Ist das Verfahren nicht gerichtlich anhängig geworden, erfolgt die Festsetzung du...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Weitere Anwendungsfälle

Rz. 39 Über den Wortlaut hinaus ist § 14 Abs. 2 RVG auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 40 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gege...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Anrechnung einer Wahlanwaltsvergütung

Rz. 161 In § 15a Abs. 2 RVG hat der Gesetzgeber eine klare Anrechnungsregelung eingeführt. Anlass war die Streitfrage, wie auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen ist, wenn der Anwalt bereits Wahlanwaltsgebühren erhalten hatte. Rz. 162 Hauptanwendungsfall war die Anrechnung einer Geschäftsgebühr. Rz. 163 Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich nach eine...mehr

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§ 8 Anhang / Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) (BT-Drucks 19/24740 v. 25.11.2020)

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§ 8 Anhang / Zu Artikel 7 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes)

Zu Absatz 1 Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um eine Folgeänderung zur vorgeschlagenen Änderung der Überschrift des § 12 RVG. Zu Nummer 2 (§ 12 RVG) Es handelt sich um eine redaktionelle Klarstellung. Nach der Vorschrift sind die Bestimmungen des RVG für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und für Verfahren "über" die Pro...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 3. Außerhalb oder innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens

Beratungshilfe kann nur außerhalb gerichtlicher Verfahren gewährt werden.[13] Im Gegensatz zur Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe, die nur zu Beginn bzw. während gerichtlicher Verfahren für die innerhalb des Verfahrens beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt werden kann, soll die Beratungshilfe den außergerichtlichen Bereich abdecken. Sie stellt somit das Gegenstück zur Pro...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 1. Aufhebung des Verfahrens

Durch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts wurde das Rechtsmittelverfahren reformiert und auch eigene Aufhebungsmöglichkeiten in § 6a BerHG erst geschaffen. Obwohl also nunmehr seit sechs Jahren Aufhebungsmöglichkeiten bestehen, wird hiervon nur "zaghaft" Gebrauch gemacht bzw. sind nur wenige Entscheidungen hierzu bekannt. Das AG Eilenburg...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 4. Anhörungsverfahren

Zur Frage der Bewilligung in einem Anhörungsverfahren hatte das AG Göttingen [22] zu entscheiden. Während etwa im Sozialrecht im Rahmen eines Anhörungsverfahren regelmäßig keine Beratungshilfe zu bewilligen sei, da noch kein ablehnender Bescheid vorliege und eine Gegnerschaft der Behörde insoweit noch nicht vorliege,[23] erkannte das AG Göttingen eine Notwendigkeit der Bewill...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 2. Angelegenheit

Die Frage der Angelegenheit ist eine bedeutende Frage im Rahmen der Beratungshilfe, denn hier entscheidet sich, ob der Rechtsanwalt, der das "Armutsmandat" annimmt, einmal oder ggf. mehrfach "Geld" erhält. Gem. § 2 Abs. 2 BerHG wird Beratungshilfe nicht für einzelne Tätigkeiten, sondern in "Angelegenheiten" gewährt. Die Beratungspersonen erhalten pro Angelegenheit für ihre T...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 2. Erstattung von Fotokopiekosten

Im Regelfall ist bei der Information des Rechtsuchenden im Wege der Erteilung der Beratungshilfe keine Fertigung von Kopien nötig. Erstattungsfähig können diese jedoch sein, wenn es auf den Inhalt von Dokumenten oder Aktenteilen besonders ankommt und die Beratungsperson die Kopie gerade dieser Rechtssache vornehmen musste.[35] Eine solche Notwendigkeit sah das AG Schwerin [36...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 1. Erforderlichkeit der Vertretung

Die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV erfasst in erster Linie Tätigkeiten der Beratungsperson, bei denen sie nach außen in Erscheinung tritt, z.B. gegenüber einer Behörde oder einem Gegner des Rechtsuchenden. Sie hat im Beratungshilferecht vor allem in den Vertretungsfällen mit mehr oder weniger umfangreichen Schriftverkehr Bedeutung. Sie kommt nur dann in Betracht, wenn sie ...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / IV. Zusammenfassung

Vorliegende Abhandlung sollte einen kleinen Überblick über aktuelle Tendenzen in der Beratungshilfe liefern. Seit der Reform 2014 ist es deutlich "ruhiger" geworden als zuvor, dies zeigt bereits die geringere Häufung an Verfahren. Allgemein ist dies auch mit der besseren wirtschaftlichen Lage der Bürger einhergehend. Ob sich infolge von Corona und des damit befürchteten Absc...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 1

Das weite Gebiet der Beratungshilfe ist geprägt von vielen amtsgerichtlichen und wenigen obergerichtlichen Entscheidungen. Die Vielzahl unterschiedlicher Ansichten ist daher offensichtlich, denn jedes AG entwickelt seine eigene Rspr. Mit vorliegender Abhandlung sollen – wie in den Vorjahren – dennoch aktuelle Entwicklungen und Tendenzen auf dem Gebiet des Beratungshilferecht...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / III. Tendenzen – Corona und Antragstellung – ein Aufruf zur schriftlichen Antragstellung

Soweit bekannt ist seit Auftreten der Corona Pandemie keine Entscheidung zur Frage ergangen, wie die durch Corona bedingte Antragstellung zu funktionieren hat. Nach wie vor können daher Beratungshilfescheine mündlich, wie auch schriftlich beim zuständigen Gericht beantragt werden. Vom Autor favorisiert sind – im Grund genommen – dabei die mündlichen Antragstellungen. Durch d...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / 6. Antragstellung

Zur Frage der elektronischen Antragstellung und der Vorlage des originalen Berechtigungsscheins bei Abrechnung durch den beratenden Rechtsanwalt hatte das LG und dann das OLG Saarbrücken zu entscheiden. Das LG Saarbrücken [27] hatte zunächst darauf bestanden, dass der Original-Berechtigungsschein stets vorzulegen ist. Diese Verpflichtung der Beratungsperson bei Liquidation da...mehr

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AGKompakt 11/2020, Anrechnu... / IV. Beratungshilfegebühren

Auch bei Beratungshilfegebühren Anrechnung der alten Beträge Auch bei den Beratungshilfegebühren richtet sich die Anrechnung (Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501; Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV) nach den alten Beträgen, wenn die Beratungshilfegebühren noch nach altem Recht angefallen sind. Beispiel Der Anwalt war im Rahmen der Beratungshilfe tätig und hatte im Dezember 2020 eine Geschäftsgebü...mehr

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AGS 10/2020, Verfahrensgebü... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund der Zulassung durch das VG ungeachtet der Wertgrenze nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde des Beschwerdeführers führt in der Sache nicht zum Erfolg. Das VG hat seine Erinnerung zu Recht zurückgewiesen. Dem Beschwerdeführer steht keine höhere aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung zu, als sie mit Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäft...mehr

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AGS 07/2020, Hannemann/Wigner, Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht

Herausgegeben von Thomas Hannemann und Michael Wigner. 5. überarbeitete und erweiterte Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. LVI, 2.181 S., 169,00 EUR Das Anwaltshandbuch Mietrecht wendet sich nicht nur an den Fachanwalt und Spezialisten im Mietrecht, sondern auch an den Allgemeinanwalt, der in seiner täglichen Praxis regelmäßig mit mietrechtlichen Fragen zu tun hat. In Anb...mehr

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FF 06/2020, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht

Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online Service Sebastian Kottke/Jasmin Zahran (Hrsg.)6. Aufl. 2018, Deubner Verlag, geb., 1437 Seiten, ISBN 978-3-88606-910-1198 EUR Der hier vorzustellende Band gehört zu den eher weniger bekannten familienrechtlichen Werken. Dies allerdings völlig zu Unrecht, weil das Handbuch qualitativ sehr hochwertig ist und ein innovatives Konzept verfolgt...mehr

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AGS 05/2020, Keine Verpflic... / 2 Aus den Gründen

Die Revision der Kläger ist begründet (§ 170 Abs. 2 S. 1 SGG). Zu Recht machen sie geltend, dass sie einem wirksamen Vergütungsanspruch ausgesetzt und zur Erhebung der Verjährungseinrede nicht gehalten sind. 1. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist neben den vorinstanzlichen Entscheidungen der Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids, durch den der Beklagte es sinngemäß...mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / Leitsatz

Die Anrechnung einer hälftigen Geschäftsgebühr nach RVG VV Nr. 2503 Abs. 2 hat zunächst auf die Verfahrensgebühr zu erfolgen, für die Beratungshilfe geleistet worden ist. Danach erfolgt die Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 15 Abs. 3 RVG. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 23.12.2019 – 2 Ta 100/19mehr

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AGS 05/2020, Keine Verpflic... / 1 Sachverhalt

Umstritten ist die Übernahme von Vorverfahrenskosten. Nach einem für die Kläger im Jahr 2009 erfolgreich abgeschlossenen Vorverfahren zur Höhe der Leistungen für Juli 2008 verpflichtete sich das beklagte Jobcenter mit Bescheid v. 9.4.2009, die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens einschließlich der Gebühren und Auslagen ihres Bevollmächtigten zu erstatten. Den...mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hatte die spätere Kl. im Rahmen der Beratungshilfe (BerHi) in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit vertreten. Für seine Tätigkeit hat er aus der Landeskasse gem. §§ 44 RVG folgende Gebühren und Auslagen erhalten:mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein hat über die Frage der teilweisen Anrechnung der im Rahmen der Beratungshilfe vorzunehmenden teilweisen Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG hinaus allgemeine Bedeutung. Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein entspricht der wohl herrschenden Auffassung in Rspr. und Literatur, teilweise für die Anrechnung nach Vorbem. ...mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3–6 RVG zulässig, da das Arbeitsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie ist frist- und formgerecht eingelegt worden. In der Sache selbst ist die Beschwerde begründet. Der Klägerinvertreter hat Anspruch darauf, dass die ihm gegenüber festzusetzende Vergütung in Höhe von 1.294,72 EUR festgesetzt wird. Die seitens des Arbe...mehr