Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 03/2020, 1,5-fache Eini... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist insbesondere vom ArbG ausdrücklich zugelassen (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 2 RVG) und von der Beschwerdeführerin in der Frist des § 33 Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt worden. 2. Die Beschwerde ist auch begründet. Entgegen der Ansicht des ArbG steht der Beschwerdeführerin hinsichtlich des Vergleichsmehrwerts nicht nur eine 1,0-fache Einigungsge...mehr

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AGS 03/2020, Ausschluss des... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführer wenden sich gegen die Festsetzung der von der Erinnerungsgegnerin an sie als Prozessvertreter zu erstattenden Kosten. In diesem Klageverfahren hatte sich die Klägerin, vertreten durch die Erinnerungsführer, gegen die rückwirkende Aufhebung und Rückforderung von Kindergeld für die Zeiträume Oktober 2014 bis Juni 2015 sowie Juni 2016 bis Dezember 2017 i.H....mehr

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AGS 03/2020, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3 bis 6 RVG zulässig, da das ArbG die Beschwerde zugelassen hat. Sie ist frist- und formgerecht eingelegt worden. In der Sache selbst ist die Beschwerde begründet. Der Klägerinvertreter hat Anspruch darauf, dass die ihm gegenüber festzusetzende Vergütung i.H.v. 1.294,72 EUR festgesetzt wird. Die seitens des ArbG vorgenommene Verg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1 Anwaltsgebühren sowie die Anwaltsvergütung aus Bundes- oder Landeskasse

Rz. 122 Gebührenforderungen von Rechtsanwälten unterliegen grundsätzlich der Pfändung. Die in § 49b Abs. 4 BRAO normierte Einschränkung der Abtretung solcher Forderungen führt nicht zu einer Unübertragbarkeit im Sinne von § 851 Abs. 1 ZPO (BFH, NJW 2005, 1308 = ZSteu 2005, R285 = BB 2005, 814 = FamRZ 2005, 980 = Information StW 2005, 481 = InVo 2005, 317 = AGS 2005, 362 = NJ...mehr

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AGS 02/2020, Dörndorfer, Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe für Anfänger

Von Josef Dörndorfer. 7. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXIX, 173 S., 39,00 EUR Die gesamte Anfängerreihe des Beck-Verlags hat sich in der Praxis etabliert. Viele praxiswichtige Werke finden sich hier, die sich insbesondere an Berufsanfänger wenden und ihnen den erforderlichen Stoff für eine erfolgreiche Karriere vermitteln. In diese Reihe fügt sich die zwischenzeitl...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 4. Durchführung der Beratungshilfe

Rz. 124 Von der Entscheidung über die Gewährung der Beratungshilfe, die im Regelfall wie zuvor dargelegt durch das jeweilige Amtsgericht erfolgt, ist die tatsächliche Durchführung der Beratungshilfe zu unterscheiden. Die Durchführung der Beratungshilfe obliegt gem. § 3 Abs. 1 BerHG den Beratungspersonen. Neben Anwälten dürfen auch Rentenberater, Steuerberater, Wirtschaftsprü...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 7. Kosten der Beratungshilfe

a) Gerichtskosten Rz. 141 Für die gerichtliche Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe, die Erteilung eines Berechtigungsscheins gem. § 6 Abs. 1 BerHG sowie die von den Gerichten selbst geleistete Beratungshilfe werden keine Gerichtskosten erhoben. b) Rechtsanwaltskosten Rz. 142 Hier muss man den Anspruch gegenüber dem Ratsuchenden von demjenigen gegenüber einem etwa...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 2. Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 114 Gem. § 1 Abs. 1 BerHG wird Beratungshilfe nur gewährt, wenn alle drei nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 3. Zuständiges Gericht für die Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 122 Sachlich zuständig für die Entscheidung über die Gewährung der Beratungshilfe sind die Amtsgerichte , und zwar sowohl für die durch das Gericht selbst erfolgende als auch für die durch die Rechtsanwälte erfolgende Beratungshilfe. Rz. 123 Örtlich zuständig ist dabei das Amtsgericht , in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat (§ 4 Abs. 1 BerHG)...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 6. Aufhebung der Beratungshilfe und Folgen der Aufhebung

Rz. 130 § 6a BerHG regelt zwei Möglichkeiten der Aufhebung einer Beratungshilfe: Rz. 131 Die Beratungsperson (u.a. der Rechtsanwalt) kann unter folgenden Vorauss...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

A. Einführung Rz. 1 Auch einkommensschwache Menschen sollen ihre Ansprüche durchsetzen können oder sich gegen Ansprüche verteidigen können. Um zu gewährleisten, dass nicht das Einkommen die Menschen in zwei Gruppen einteilt – diejenigen, die das vorhandene Rechtssystem mit Rechtsanwälten und Gerichten nutzen, weil sie es sich leisten können und solche, die dies aus Kostengrün...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / D. Beratungshilfe

Rz. 104 Im Unterschied zur PKH wird die Beratungshilfe ausschließlich für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im obligatorischen Güteverfahren nach § 15a EGZPO gewährt (§ 1 Abs. 1 Beratungshilfegesetz = BerHG). Die Hilfe besteht dabei in der Beratung und, soweit erforderlich, in der Vertretung des Ratsuchenden (§ 2 Abs. 1 BerHG). I. Sachli...mehr

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AGKompakt 01/2020, Recht au... / III. Beratungshilfe

Kein Recht auf Vorschuss In der Beratungshilfe besteht kein Recht auf Vorschuss. Gegenüber der Landeskasse kann ein Vorschuss nicht verlangt werden (§ 47 Abs. 2 RVG). Hinsichtlich der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV bedarf es keines Vorschusses, da diese Gebühr sofort fällig wird und abgerechnet werden kann.mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / I. Sachlicher Anwendungsbereich der Beratungshilfe

Rz. 105 Beratungshilfe nach dem BerHG wird gem. § 2 Abs. 2 BerHG in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt. Dies können somit Angelegenheiten seinmehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 1. Antrag und Antragsform

Rz. 109 Beratungshilfe wird nur auf einen diesbezüglichen Antrag hin gewährt (§ 1 Abs. 1 BerHG). Der Antrag kann gem. § 4 Abs. 2 BerHG mündlich oder schriftlich bei dem für die Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Der Sachverhalt, für den Beratungshilfe beantragt wird, ist anzugeben. Die persönlichen und wirtschaftlichen...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / E. Fragen und Antworten

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / 5. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 127 Eine Vergütungsvereinbarung darf auch mit einem Rechtsuchenden geschlossen werden, der einen Beratungshilfeanspruch hat. Jedoch ist eine solche Vergütungsvereinbarung schwebend unwirksam . Rz. 128 Denn § 8 Abs. 2 BerHG regelt, dass die Bewilligung von Beratungshilfe bewirkt, dass die Beratungsperson gegen den Rechtsuchenden keinen Anspruch auf Vergütung mit Ausnahme de...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / a) Gerichtskosten

Rz. 141 Für die gerichtliche Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe, die Erteilung eines Berechtigungsscheins gem. § 6 Abs. 1 BerHG sowie die von den Gerichten selbst geleistete Beratungshilfe werden keine Gerichtskosten erhoben.mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / cc) Vergütungsanspruch gegenüber der Landeskasse

Rz. 145 Sofern der Rechtsanwalt Beratungshilfe leistet und soweit er keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Gegner hat (siehe zuvor Rdn 144), kann er bei dem zuständigen Gericht unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordrucks (siehe unten) die Festsetzung der ihm gem. Teil 2 Abschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses RVG zustehenden Gebühren und Auslagen für die gewährte...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / bb) Vergütungsanspruch gegenüber dem Gegner

Rz. 144 Sofern es in der Rechtsangelegenheit einen "Gegner" gibt und dieser kraft Gesetzes verpflichtet sein sollte, dem Ratsuchenden die Kosten der Wahrnehmung seiner Rechte zu ersetzen, hat der Gegner dem die Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt (der Anspruch des Ratsuchenden geht gem. § 9 S. 2 BerHG auf den Rechtsanwalt über) die gesetzliche Vergütung zu erstatten, d.h...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / c) Mutwillige Wahrnehmung der Rechte i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG

Rz. 119 Von einer mutwilligen Wahrnehmung der Rechte kann nur in Ausnahmefällen gesprochen werden, etwa dann, wenn der Antragsteller eine bereits erteilte rechtsanwaltliche Auskunft von einem anderen Rechtsanwalt überprüfen lassen möchte. Der Begriff der Mutwilligkeit wird konkret in § 1 Abs. 2 BerHG wie folgt definiert: Mutwilligkeit liegt vor, wenn Beratungshilfe in Anspru...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG

Rz. 117 Andere zumutbare Hilfsmöglichkeiten i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG sind etwa kommunale öffentliche Rechtsauskunftsstellen , wie sie z.B. in Lübeck und Kiel, aber auch in vielen anderen Städten bestehen, weiter die Mietervereine für deren Mitglieder, allgemein Behörden , soweit ihnen kraft Gesetzes Auskunftspflichten obliegen, was insbesondere (aber nicht ausschließlich)...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / (3) Einigungsgebühr

Rz. 149 Eine Einigungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe beträgt nach Nr. 2508 VV RVG 150,00 EUR.mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / a) Zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG

Rz. 115 In § 1 Abs. 2 BerHG wird zur Konkretisierung der Frage, wann denn der Rechtsuchende nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Mitteln nicht in der Lage ist, die erforderlichen Mittel aufzubringen, auf die Vorschriften der Prozesskostenhilfe nach der ZPO verwiesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe sollen dann vorliegen, wenn auch PKH ohne e...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / (2) Geschäftsgebühr

Rz. 147 Als Geschäftsgebühr im Wege der Beratungshilfe entsteht eine Gebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Höhe von 85,00 EUR. Diese Geschäftsgebühr ist auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren zur Hälfte anzurechnen, vgl. Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG. Beispiel: Mandantin Müller lässt sich von RA Schmitz außergerichtlich vertreten. Ihr wurde...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / III. Büromäßige Behandlung

Rz. 152 Sofern der Ratsuchende unmittelbar den Rechtsanwalt aufsucht, trägt der die Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt das Risiko, dass der nachträglich von ihm gem. § 4 Abs. 2 S. 3 BerHG zu stellende Antrag auf Festsetzung seiner Gebühren und Auslagen abgewiesen wird, weil die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe nicht vorgelegen hätten. Es empfiehlt sic...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / aa) Vergütungsanspruch gegenüber dem Ratsuchenden

Rz. 143 Gegenüber dem Ratsuchenden steht dem die Beratungshilfe gewährenden Rechtsanwalt eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR nach Nr. 2500 VV RVG zu, wobei der Rechtsanwalt befugt ist, diesen Betrag dem Ratsuchenden zu erlassen. Die 15,00 EUR sind eine Festgebühr, Auslagenersatz und Umsatzsteuer dürfen vom Rechtsanwalt nicht verlangt werden (vgl. dazu die Anmerku...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / b) Rechtsanwaltskosten

Rz. 142 Hier muss man den Anspruch gegenüber dem Ratsuchenden von demjenigen gegenüber einem etwaigen Gegner sowie schließlich demjenigen gegenüber der Landeskasse genau unterscheiden. Gem. § 8 Abs. 1 BerHG rechnet die Beratungsperson die Vergütung nach dem RVG ab. Die Beratungsperson, die nicht Rechtsanwalt ist, steht insoweit einem Rechtsanwalt gleich (§ 8 Abs. 1 S. 2 BerH...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / (1) Beratungsgebühr

Rz. 146 Die Beratungsgebühr entsteht nach Nr. 2501 VV RVG für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt, und beträgt 35,00 EUR. Sie ist nach Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 2501 VV RVG auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt. Beispiel: Mandantin Huber lässt sich von RA M...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / A. Einführung

Rz. 1 Auch einkommensschwache Menschen sollen ihre Ansprüche durchsetzen können oder sich gegen Ansprüche verteidigen können. Um zu gewährleisten, dass nicht das Einkommen die Menschen in zwei Gruppen einteilt – diejenigen, die das vorhandene Rechtssystem mit Rechtsanwälten und Gerichten nutzen, weil sie es sich leisten können und solche, die dies aus Kostengründen nicht wag...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / (4) Tätigkeit Schuldenbereinigung

Rz. 150 Für eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO kann der Rechtsanwalt eine Beratungsgebühr nach Nr. 2502 VV RVG in Höhe von 70,00 EUR abrechnen. Rz. 151 Für eine außergerichtliche Vertretung mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigun...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / II. Der Ablauf des Beratungshilfeverfahrens

1. Antrag und Antragsform Rz. 109 Beratungshilfe wird nur auf einen diesbezüglichen Antrag hin gewährt (§ 1 Abs. 1 BerHG). Der Antrag kann gem. § 4 Abs. 2 BerHG mündlich oder schriftlich bei dem für die Entscheidung über die Gewährung von Beratungshilfe zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Der Sachverhalt, für den Beratungshilfe beantragt wird, ist anzugeben. Die persönli...mehr

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AGS 12/2019, Mehrfache Eini... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Rechtsanwaltshonorars nach dem RVG, das dem Beschwerdeführer nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse zusteht. Neben der diesem Verfahren zugrundeliegenden Klage S 13 AS 455/15, in der um die Kosten der Unterkunft gestritten wurde, vertrat der Beschwerdeführer die Klägerin in zwei wei...mehr

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§ 47 Entziehung der Fahrerl... / IV. Beratungshilfen für den Mandanten

Rz. 13 Für den im Verkehrsverwaltungsrecht beratenden Anwalt ist es insbesondere wichtig, dem Mandanten einen Handlungsweg aufzuzeigen, welche Schritte er unternehmen muss, um seine Fahrerlaubnis zurückzuerlangen. Rz. 14 Muster 47.1: Informationsschreiben an Mandanten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis Muster 47.1: Informationsschreiben an Mandanten zur Wiedererteilung der...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe

Rz. 204 Eine Pflicht zur Aufklärung über die Kosten eines Rechtsstreits/Verfahrens oder einer Beratung erstreckt sich grds. nicht darauf, den Auftraggeber auf die abstrakte Möglichkeit hinzuweisen, Beratungs- bzw. Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (vgl. § 1 Rdn 192–200) in Anspruch nehmen zu können. Eine solche Hinweispflicht kann aber bestehen, falls der Mandant beim Rech...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Notanwalt und Gewährung von Beratungshilfe

Rz. 200 Für die Beiordnung als Notanwalt (§§ 78b, 78c ZPO, § 48 Abs. 1 Nr. 2 BRAO) und für die anwaltliche Vertretung im vor- und außergerichtlichen Bereich nach dem Beratungshilfegesetz (§ 49a Satz 1 BRAO) gelten die zu einer Beiordnung gem. § 48 Abs. 1 Nr. 1 BRAO, § 121 ZPO dargelegten Grundsätze entsprechend.[513] Die Vorschrift des § 78b ZPO über die Beiordnung eines Nota...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 5. § 16 Abs. 1 BORA

Rz. 226 Bei begründetem Anlass ist der Rechtsanwalt verpflichtet, auf die Möglichkeiten von Beratungshilfe und PKH hinzuweisen (§ 16 Abs. 1 BORA).mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / h) Außerrechtliche Umstände

Rz. 107 Das anwaltliche Mandat aus einem echten Anwaltsvertrag mit Rechtsbeistandspflicht umfasst die Rechtsberatung und -vertretung bzgl. des Auftragsgegenstandes, grds. – mangels anderer Vereinbarung – aber nicht die Betreuung wegen außerrechtlicher Umstände, insb. nicht die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen.[541] So muss der Anwalt – bei reiner Rechtsberatung – den ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / V. Gebührenrechtliche Grundbegriffe

Rz. 439 Der BGH hat in jüngeren Entscheidungen gebührenrechtliche Grundbegriffe definiert. Rz. 440 "Angelegenheit" im gebührenrechtlichen Sinne (§§ 4, 7, 15, 16 ff. RVG/§§ 6, 7, 12, 13 BRAGO) ist das gesamte Geschäft eines einheitlichen Lebenssachverhalts, das der Rechtsanwalt für den Auftraggeber besorgen soll; ihr Inhalt bestimmt den Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.[1647]...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XIII. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Rz. 536 Hat der Auftraggeber einen Zahlungsanspruch gegen den Rechtsanwalt, so kann dieser gem. §§ 387 ff. BGB aufrechnen mit Ansprüchen auf Zahlung der Vergütung (§ 675 Abs. 1 mit §§ 611, 612 oder 631, 632 BGB) und auf Ersatz von Auslagen (§§ 670, 675 Abs. 1 BGB), und zwar auch mit entsprechenden Forderungen aus früheren Mandaten.[2062] Rz. 537 Ein Gerichtsurteil kann gegen ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.1 Geeignete Person oder Stelle

Rn 47 In der InsO finden sich keine Vorgaben, welche Personen oder Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung geeignet sind. Stattdessen können die Länder eigene Vorgaben machen. Dies ermöglicht es, regionalen Besonderheiten, bspw. der Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen, Rechnung zu tragen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind geeignete Personen oder Stellen in...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 9. Aufsatzliteratur

Rn 144 Ahrens, Rücknahmefiktion und Beschwerderecht bei § 305 Abs. 3, NZI 2000, 201; Baumann/Schmitz-Winnenthal, Die Verbraucherinsolvenzberatungsstelle – Organisation und Arbeitsablauf, ZVI 2009, 143; Frind, Störeinflüsse im Privatinsolvenz-Planverfahren, ZInsO 2014, 280; ders., Schlecht beraten, wenn nicht persönlich beraten?, ZInsO 2016, 307; ders., Bescheinigungsprüfung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Durchführung des Einigungsversuchs

Rn 15 Der Zeitpunkt der Durchführung des außergerichtlichen Bereinigungsversuchs kann vom Schuldner frei gewählt werden. Er ist unabhängig vom Vorliegen der Insolvenzeröffnungsgründe. Damit wird dem Schuldner auch ein Raum für taktische Erwägungen geöffnet. Er kann beispielsweise die Verjährung von Forderungen abwarten.[21] Während der Durchführung des Einigungsversuchs gewä...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / E. Tabelle: Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern

Rz. 285 Wichtige Vergütungsverzeichnis-Nummern, die in der Praxis häufig vorkommen, werden nachfolgend tabellarisch aufgeführt.mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Festgebühren

Rz. 53 Das RVG kennt Festgebühren z.B. in der Beratungshilfe, Teil 2 Abschnitt 5 des Vergütungsverzeichnisses. Diese Gebühren entstehen immer in einer bestimmten Höhe und sind nicht vom Gebührensatz oder dem Gegenstandswert abhängig, z.B. beträgt die Beratungsgebühr in einem Beratungshilfemandat nach Nr. 2501 VV RVG immer 35,00 EUR, unabhängig davon, wie lange die Beratung g...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 2. Kostenrecht und Gebührenrecht

Rz. 68 Rechtsanwaltsfachangestellte werden in der Regel nicht nur die Rechnungen an den Mandanten oder dessen Rechtsschutzversicherung, sondern auch die Kostenfestsetzungs- und -ausgleichsanträge an das Gericht erstellen . Daneben obliegt ihnen auch die Abrechnung mit der Staatskasse, wenn dem Mandanten Prozesskostenhilfe gewährt worden ist oder eine Beiordnung des Rechtsanwa...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / X. Aufbau RVG

Rz. 41 Das RVG enthält einen Gesetzesteil (§§ 1–62 RVG) sowie ein umfangreiches Vergütungsverzeichnis mit zahlreichen Vergütungsverzeichnisnummern, in denen die Gebühren und ihre Tatbestände geregelt sind. Rz. 42 Der Gesetzestext des RVG ist in Abschnitte unterteilt. Diese sind:mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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