Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 10/2019, Beratungshilfe – Aktuelle Entwicklungen 2018–2019

Einführung Mit vorliegender Abhandlung sollen die aktuellen Entwicklungen des Beratungshilferechts der letzten beiden Jahre aufgezeigt und wenn notwendig erörtert werden. Die Abhandlung untergliedert sich dabei systematisch in Fragen des Bewilligungsverfahrens einerseits und in Fragen des Vergütungs-/Festsetzungsverfahrens andererseits. I. Allgemeines Nach wie vor spielt das Be...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 4. Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussichten

Anerkannt ist, dass BerH zur Prüfung von Erfolgsaussichten einer Berufung oder ähnlichem bewilligt werden kann. Das AG Forchheim[19] hatte jedoch zu entscheiden, ob dies auch dann gilt, wenn bereits PKH bewilligt war und sich gegen die Möglichkeit der BerH entscheiden. Vielmehr sei die geschuldete Tätigkeit hier noch von der PKH erfasst.mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / Einführung

Mit vorliegender Abhandlung sollen die aktuellen Entwicklungen des Beratungshilferechts der letzten beiden Jahre aufgezeigt und wenn notwendig erörtert werden. Die Abhandlung untergliedert sich dabei systematisch in Fragen des Bewilligungsverfahrens einerseits und in Fragen des Vergütungs-/Festsetzungsverfahrens andererseits.mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / II. Bewilligungsverfahren

1. Angelegenheit a) Überblick Das Thema, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, kommt in der BerH-Rechtsprechung nicht zur Ruhe. Der Gesetzgeber hat es entgegen der ersten Planung dann leider doch versäumt, diesen Streitpunkt zu klären. Die Folge davon ist auch weiterhin ein "Tohuwabohu" der Rspr. zu dieser Thematik. Was das eine Gericht als "eine Angelegenheit" betra...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / III. Vergütungsverfahren

1. Aufrechnung und Leistung pro bono; erstattungspflichtiger Gegner Das SG Berlin hat mit seiner Entscheidung v. 16.5.2019[20] zwar nicht unmittelbar zur Möglichkeit der Leistung "pro bono", sondern über eine Klage der Beratungsperson gegen den erstattungspflichtigen Gegner zu entscheiden; im Kontext lieferte die Entscheidung jedoch wichtige Anhaltspunkte und Klarstellungen. ...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 1. Angelegenheit

a) Überblick Das Thema, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, kommt in der BerH-Rechtsprechung nicht zur Ruhe. Der Gesetzgeber hat es entgegen der ersten Planung dann leider doch versäumt, diesen Streitpunkt zu klären. Die Folge davon ist auch weiterhin ein "Tohuwabohu" der Rspr. zu dieser Thematik. Was das eine Gericht als "eine Angelegenheit" betrachtet, kann bei ...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / I. Allgemeines

Nach wie vor spielt das Beratungshilferecht eine tragende Rolle in der gerichtlichen Praxis: Wenngleich es dabei nicht um horrende Summen geht, nimmt die Beratungshilfe (BerH) bei der gerichtlichen Arbeit einen hohen Stellenwert ein. Denn letztlich geht es um den Dienst am Bürger, der unmittelbar ankommt. Obwohl jedes Gericht selbst über die BerH entscheidet, sind obergerich...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / a) Überblick

Das Thema, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, kommt in der BerH-Rechtsprechung nicht zur Ruhe. Der Gesetzgeber hat es entgegen der ersten Planung dann leider doch versäumt, diesen Streitpunkt zu klären. Die Folge davon ist auch weiterhin ein "Tohuwabohu" der Rspr. zu dieser Thematik. Was das eine Gericht als "eine Angelegenheit" betrachtet, kann bei dem Gericht ...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / c) Sonstiges

Aktuell hat das AG Neubrandenburg[10] zur Angelegenheit – allerdings nicht zum Familienrecht – zu entscheiden gehabt. Vielmehr ging es dort um die Frage, ob die infrage stehende Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution einerseits und die bestehenden Mietmängel andererseits eine oder mehrere Angelegenheiten bilden. Das AG Neubrandenburg hat sich hier für den Ansatz "verschied...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / b) Familienrecht

Gerade bei der familienrechtlichen Thematik kommt dies insbesondere zum Zuge. Die Thematik "Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen; Regelungen des Getrenntlebens" bilden dabei stets "Konfliktpotential", was die Zahl der Angelegenheiten angeht. Nach wie vor differenzieren hier die Gerichte zwischen einer oder mehreren Angelegenheiten. Viele neuere Entscheidungen[1] vertreten m...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 6. Vorlage des Originalberechtigungsscheines zur Geltendmachung des Vergütungsanspruchs

Ungeklärt und gesetzlich nicht geregelt ist nach wie vor die Frage, ob der Rechtsanwalt – will er seine BerH-Vergütung abrechnen – auch im Zeitalter des elektronischen Rechtsverkehrs den Originalberechtigungsschein vorlegen muss, oder ob die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung auch die dazugehörigen Anlagen umfasst, also der Schein beim Anwalt verbleiben kann. Das ...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 2. Rechtsmittelbefugnis der Partei im Festsetzungsverfahren

Das BVerfG hat in seiner Nichtannahme v. 18.3.2019[24] den bereits aus der Lit. vertretenen und bekannten[25] Grundsatz bestätigt, wonach der Rechtsuchende selbst im Vergütungsverfahren nicht rechtsmittelbefugt ist. An dem Verfahren zur Festsetzung der Vergütung ist die Partei selbst als durch die BerH begünstigte nicht beteiligt.[26] Demgegenüber gilt im Bewilligungsverfahr...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 2. Nachträgliche Antragstellung – Gebührenrisiko

Zum Gebührenrisiko des nachträgliche Antragsverfahren hatte das BVerfG[11] zu entscheiden und hat diese Entscheidung – wie so häufig – nicht angenommen, jedoch in den Gründen weitere Erörterungen angestellt. Diese Entscheidung ist gleich aus mehreren Aspekten interessant. Einerseits ging es nicht nur um das formelle Procedere der Antragstellung an sich, sondern auch um das V...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 4. Anfall Einigungsgebühr

Das OLG München[38] hatte am 29.1.2019 über den Anfall der Einigungsgebühr zu entscheiden. Nach Ansicht des Gerichts liege eine Einigung i.S.v. Nr. 1000 VV, durch die der Streit oder die Ungewissheit über den geltend gemachten Unterlassungsanspruch beseitigt wird, dann nicht vor, wenn der Beklagte im Prozess eine Unterlassungserklärung abgebe. Verkannt wird nicht, dass es si...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 5. Festsetzung durch den Urkundsbeamten Zuständigkeit des Richters für die Entscheidung über die Erinnerung gem. § 56 RVG

Leider aus der Veröffentlichung der Entscheidung nicht eindeutig ersichtlich, scheint aber zumindest eine Wahrscheinlichkeit gegeben, wonach das LG Düsseldorf[42] in seiner Entscheidung aus Oktober 2018 eine "heikle" Frage nur angerissen, jedoch nicht zu Ende gedacht hat. Korrekt geht das LG Düsseldorf davon aus, dass im Berechtigungsschein die Angelegenheit, für die die Ber...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 3. Gebührenanspruch bei sog. "Nullplan"

Erfreulicherweise hat sich das OLG Stuttgart von seiner früheren, in der Lit. kritisierten[28] Rspr. zur Erstattung der Gebühren nach Nrn. 2504 ff. VV distanziert und nun eine Kehrtwende vollzogen. Noch 2014[29] hat das OLG Stuttgart vertreten, dass ein starrer, weil aus Gläubigersicht perspektivloser Nullplan, nicht für das Entstehen der BerH-Gebühren ausreiche. Dies ist er...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 1. Aufrechnung und Leistung pro bono; erstattungspflichtiger Gegner

Das SG Berlin hat mit seiner Entscheidung v. 16.5.2019[20] zwar nicht unmittelbar zur Möglichkeit der Leistung "pro bono", sondern über eine Klage der Beratungsperson gegen den erstattungspflichtigen Gegner zu entscheiden; im Kontext lieferte die Entscheidung jedoch wichtige Anhaltspunkte und Klarstellungen. Zunächst einmal stellte das Gericht fest, dass der Rechtsanwalt auf...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / 3. Bestätigung des Vorrangs des Jugendamtes als andere Hilfe

Negative Voraussetzung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG ist, dass keine anderen Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten sind. Nach der Intention des BerHG soll die BerH andere kostenfreie Beratungseinrichtungen nicht ersetzen, sondern diese ergänzen.[14] Gibt es für den Rechtsuchenden einen einfacheren und billigeren W...mehr

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AGS 10/2019, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Gegenstand des Verfahrens ist das Rechtsanwaltshonorar nach dem RVG, das dem Beschwerdegegner und Anschlussbeschwerdeführer (Beschwerdegegner) nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) aus der Staatskasse als Beschwerdeführer und Anschlussbeschwerdegegner (Beschwerdeführer) zusteht. Streitig ist allein, ob und in welcher Höhe die Geschäftsgebühr ...mehr

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AGS 10/2019, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 445 ff.) befasst sich Lissner mit aktuellen Entwicklungen in der Beratungshilfe, und zwar sowohl mit dem Bewilligungsverfahren als auch mit der Vergütung und deren Festsetzung. Das LSG Thüringen (S. 449) stellt mit der einhelligen Rechtsprechung klar, dass eine einmal ausgesprochene Gebührenbestimmung bei Rahmengebühren für den Anwalt bindend ist und nachtr...mehr

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AGS 10/2019, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Sowohl die Beschwerde als auch die Anschlussbeschwerde haben keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe

Rn 118 Für die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens kann zwar grundsätzlich Beratungshilfe beantragt werden, eine Beratung im Rahmen der Verbraucherinsolvenz ist allerding nur dann geboten, wenn dem Schuldner andere Möglichkeiten nicht zuzumuten sind.[195] Das Aufsuchen einer Schuldnerberatungsstelle stellt grundsätzlich eine andere Möglichkeit ...mehr

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AGS 05/2019, Gebührenanspru... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten streiten um die Vergütung für insolvenzrechtliche Beratungshilfe. Mit Berechtigungsschein wurde der Antragstellerin Beratungshilfe für "Außergerichtliche Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans gem. § 305 InsO" bewilligt. Der im Rahmen der Beratungshilfe beauftragte Anwalt rechnete sodann seine Vergütung i.H.v. 345,10 EUR brutto ab und nahm zur Begründung...mehr

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AGS 05/2019, Gebührenanspru... / Leitsatz

Für den Anfall einer Gebühr nach Nrn. 2504 ff. VV reicht es aus, dass der im Wege der Beratungshilfe für ein Verbraucherinsolvenzverfahren tätig gewordene Anwalt den Gläubigern des Schuldners bei ungewisser Zukunftsperspektive einen sog. Nullplan angeboten hat. Der Senat hält an seiner früheren Rspr. (Beschl. v. 28.1.2014 – 8 W 35/14) nicht fest. OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.2...mehr

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AGS 05/2019, Keine Verwerfu... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127, 567 ff. ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin führt zur Aufhebung des Nichtabhilfe- und Vorlagebeschlusses. Das AG hat die ihm nach § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO obliegende Abhilfeprüfung unterlassen. Diese hat sich mit der Begründetheit zu befassen und ist dem Amtsgericht unabhängig von einer Zulässigkeit eröffnet (vgl. Heßler, i...mehr

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AGS 05/2019, Editorial

Gleich zwei Entscheidungen befassen sich mit der Zwei-Kalenderjahres-Frist des § 15 RVG. Das AG Grünstadt (S. 209) stellt zu Recht klar, dass nach Ablauf von zwei Kalenderjahren eine Anrechnung der im Mahnverfahren angefallenen Gebühren auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens nicht mehr stattfindet. Das AG Karlsruhe (S. 213) ist der Auffassung, dass bei Wiederaufn...mehr

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AGS 05/2019, Gebührenanspru... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 6 u. Abs. 3 RVG statthaft, wurde form- und fristgerecht eingelegt und ist auch i.Ü. zulässig. Der Senat ist an die Zulassung gebunden (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 6 S. 4 und Abs. 4 S. 4 RVG). Zur Entscheidung berufen ist der vollbesetzte Zivilsenat (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 8 S. 1 2. Hs. RVG), nachdem auch die Beschwerdekammer des...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 3 Anmerkung:

Der Beschl. des OLG ist die – soweit ersichtlich – erste bekannt gewordene Entscheidung eines Obergerichts, die sich mit der Verpflichtung des Rechtsanwalts befasst, den Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinzuweisen. Deshalb ist es verwunderlich, dass das OLG Köln der Rechtssache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung beigemessen hat. Hinweis auf Prozessfi...mehr

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AGS 05/2019, Beschwerde geg... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie gem. §§ 51 Abs. 4, 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 ff. ZPO statthaft. § 76 Abs. 2 FamFG verweist für die sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse betreffend die Verfahrenskostenhilfe auf die §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 ZPO. Nach § 127 Abs. 2 S. 2 2. Hs. ZPO findet die sofortige Beschwerde gegen Prozessk...mehr

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AGS 02/2019, Forderungsübergang bei Beratungshilfe

BerHG § 9; BGB §§ 406, 412 Leitsatz Die Regelungen der §§ 406, 412 BGB gelten auch im Falle eines gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 9 BerhG uneingeschränkt. LSG Darmstadt, Urt. v. 16.11.2018 – L 7 AS 330/17 1 Sachverhalt Die Klägerin begehrt als Bevollmächtigte von Frau B. in einem Widerspruchsverfahren gegenüber dem Beklagten die Erstattung ihrer Kosten; zwischen den Betei...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei Bewilligung von Prozesskosten- und Beratungshilfe – Aktuelle Rechtsprechung

Einführung Wegen der Vergütung bei Prozesskosten- und Beratungshilfe ist in den vergangenen Monaten zahlreiche aktuelle Rspr. ergangen. Sie hat teilweise bestehende Rechtsauffassungen bestätigt, aber glücklicherweise zum Teil auch bestehende Streitfragen geklärt, wie etwa zum Vergütungsumfang aus der Staatskasse bei Abschluss eines Mehrvergleichs. Im Folgenden soll auf die wi...mehr

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AGS 02/2019, Forderungsüber... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung des Beklagten ist zulässig. Insbesondere ist der Senat an die vom SG ausgesprochene Zulassung der Berufung gebunden (§ 144 Abs. 3 SGG). Die Berufung des Beklagten ist auch begründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf die Zahlung von 52,60 EUR zuzüglich Zinsen. Die geltend gemachte Erstattungsforderung hinsichtlich der Aufwendungen im Vorverfahren ist durch Aufre...mehr

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AGS 02/2019, Forderungsüber... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt als Bevollmächtigte von Frau B. in einem Widerspruchsverfahren gegenüber dem Beklagten die Erstattung ihrer Kosten; zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte diesen Kostenerstattungsanspruch mit Forderungen gegenüber der Widerspruchsführerin aufrechnen durfte. Die Klägerin ist Rechtsanwältin und vertrat Frau B. bei einem Widerspruch gegen ein...mehr

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AGS 02/2019, Forderungsüber... / Leitsatz

Die Regelungen der §§ 406, 412 BGB gelten auch im Falle eines gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 9 BerhG uneingeschränkt. LSG Darmstadt, Urt. v. 16.11.2018 – L 7 AS 330/17mehr

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AGS 02/2019, Editorial

Im Aufsatzteil (S. 53 ff.) befasst sich Hagen Schneider mit aktueller Rspr. zur Vergütung bei Bewilligung von Prozess-, bzw. Verfahrenskostenhilfe sowie bei Beratungshilfe und Beiordnung in Verfahren nach Teil 4 VV. Mit dem Dauerthema, ob der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren im PKH-Überprüfungsverfahren eine gesonderte Vergütung geltend machen kann, hatte sich das L...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / Einführung

Wegen der Vergütung bei Prozesskosten- und Beratungshilfe ist in den vergangenen Monaten zahlreiche aktuelle Rspr. ergangen. Sie hat teilweise bestehende Rechtsauffassungen bestätigt, aber glücklicherweise zum Teil auch bestehende Streitfragen geklärt, wie etwa zum Vergütungsumfang aus der Staatskasse bei Abschluss eines Mehrvergleichs. Im Folgenden soll auf die wichtigsten ...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 2. Vereinbarung eines Erfolgshonorars und Aufhebung der Beiordnung

§ 4a Abs. 1 S. 1 RVG sieht vor, dass ein Erfolgshonorar nur vereinbart werden darf, wenn der Auftraggeber ansonsten aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse von der Rechtsverfolgung abgehalten werden würde. Bei dieser Betrachtung hat nach § 4a Abs. 1 S. 3 RVG unberücksichtigt zu bleiben, dass der Auftraggeber Beratungshilfe oder PKH/VKH in Anspruch nehmen kann. Entspric...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 7. Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Differenzvergütung

§ 58 RVG regelt die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen bei der Bewilligung von Beratungshilfe oder PKH. Dabei wird in § 58 Abs. 2 RVG für die von Teil 3 VV erfassten Verfahren angeordnet, das Vorschüsse und Zahlungen, die der Rechtsanwalt vor oder nach der Beiordnung erhalten hat, zunächst auf die Vergütungen anzurechnen ist, für die ein Anspruch gegen die Staatskasse ...mehr

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 9. Mehrvertretung in Beratungshilfeangelegenheiten

Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhöhen sich nach Nr. 1008 VV, die Geschäfts- und Verfahrensgebühr je weiteren Auftraggeber um einen 0,3-Gebührensatz. Die Erhöhungen dürfen jedoch einen 2,0-Gebührensatz nicht übersteigen (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1008 VV). Bei der Geschäftsgebühr der Nr. 2300, 2302 VV erhöht sich zu dem der Gebührensatz, der...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / T. Verkehrsrecht

Rz. 828 Ist der Anwalt mit einem verkehrsrechtlichen Mandat beauftragt, so geht es meist um die Geltendmachung und die Abwehr von Verkehrsunfallschäden sowie die Vertretung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.[650] Rz. 829 Das Mandat in Verkehrssachen ist besonders haftungsträchtig für den Rechtsanwalt. Haftungsrisiken bestehen gleichermaßen zum Gr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XX. Muster: Antrag auf Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfe

Rz. 359 Muster 3.20: Antrag auf Vergütungsfestsetzung im Rahmen der Beratungshilfemehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XIX. Muster: Antrag auf Beratungshilfe

Rz. 358 Muster 3.19: Antrag auf Beratungshilfemehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / B. Gegenstand der Beratungshilfe

Rz. 298 § 2 Beratungshilfegesetz (BerHG) regelt, welche Angelegenheiten unter den Begriff der Beratungshilfe fallen. Gem. § 2 Abs. 2 BerHG gilt dies für Angelegenheiten des: Rz. 299 Hinweis §...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 3. Teil: Beratungshilfe

A. Allgemeines Rz. 295 Die Beratungshilfe[470] (BerH), als staatliche Hilfe zur Wahrung der Chancengleichheit einkommensschwacher Bevölkerungsschichten, ist mit der Prozesskostenhilfe aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte, gesetzestechnischer Verweisungen und des mit ihr verfolgten rechtspolitischen Anliegens eng verbunden. Die BerH verfolgt das Ziel, unabhängig von der Partei...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / III. Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV)

1. Entstehen Rz. 329 Für das Betreiben eines Geschäfts einschließlich der Information oder der Mitgestaltung an einem Vertrag erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV in Höhe von 85,00 EUR. Hier erfolgt die Abgrenzung zur Ratsgebühr. Die Gebühr entsteht, sobald der Rechtsanwalt für den Ratsuchenden tätig geworden ist bzw. ihn nach außen hin vertreten hat,...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / C. Voraussetzungen

I. Mittellosigkeit Rz. 302 Erste Bewilligungsvoraussetzung ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG die Mittellosigkeit, welche dann vorliegt, wenn der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. In dem sachlich dazugehörigen Absatz 2 heißt es: "Die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 sind gegeben, wenn dem R...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / Literaturtipps

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / D. Antrag

Rz. 318 Die Gewährung von Beratungshilfe setzt einen Antrag voraus (§ 1 Abs. 1 BerHG).[495] Hierbei sind folgende Alternativen möglich: I. Unmittelbare Antragstellung beim Amtsgericht Rz. 319 Begibt sich die antragstellende Partei unmittelbar zum Amtsgericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes (§§ 12 ff. ZPO), so kann sie dort mündlich oder schriftlich zu Protokoll der Geschäfts...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / V. Schutzgebühr

Rz. 337 Nach der Anmerkung zu Nr. 2500 VV kann der Rechtsanwalt zusätzlich zu allen anderen anfallenden Vergütungsansprüchen vom Rechtsuchenden eine Beratungsgebühr ("Schutzgebühr") von 15,00 EUR fordern, die er nach dessen Verhältnissen jedoch erlassen kann. Auslagen zu dieser Gebühr dürfen nicht erhoben werden. Die Gebühr schuldet nicht die Staatskasse, sondern der Rechtss...mehr