Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 02/2019, Vergütung bei ... / 9. Mehrvertretung in Beratungshilfeangelegenheiten

Vertritt der Anwalt in derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so erhöhen sich nach Nr. 1008 VV, die Geschäfts- und Verfahrensgebühr je weiteren Auftraggeber um einen 0,3-Gebührensatz. Die Erhöhungen dürfen jedoch einen 2,0-Gebührensatz nicht übersteigen (Anm. Abs. 3 zu Nr. 1008 VV). Bei der Geschäftsgebühr der Nr. 2300, 2302 VV erhöht sich zu dem der Gebührensatz, der...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / T. Verkehrsrecht

Rz. 828 Ist der Anwalt mit einem verkehrsrechtlichen Mandat beauftragt, so geht es meist um die Geltendmachung und die Abwehr von Verkehrsunfallschäden sowie die Vertretung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.[650] Rz. 829 Das Mandat in Verkehrssachen ist besonders haftungsträchtig für den Rechtsanwalt. Haftungsrisiken bestehen gleichermaßen zum Gr...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / L. Kosten

Rz. 616 Grds. ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, seinen Mandanten ungefragt auf die durch einen Vertragsschluss kraft Gesetzes entstehenden Anwaltsgebühren hinzuweisen, da der Mandant ein unentgeltliches Tätigwerden des Rechtsanwalts nicht erwarten darf und dessen Gebühren allgemein zu erfahren sind.[483] Auch ist allgemein bekannt, dass bei einem Unterliegen auch die ...mehr

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AGS 01/2019, Beiordnung ein... / 1 Aus den Gründen

Die Beiordnung beruht auf § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO i.V.m. § 121 Abs. 1 ZPO. Zwar wird der Partei nach der zuletzt genannten Vorschrift im Anwaltsprozess "ein zur Vertretung bereiter Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet". Die Regelung ist aber trotz ihres Wortlauts (verfassungskonform) dahin auszulegen, dass auch Sozietäten in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowi...mehr

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AGS 12/2018, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist gem. §§ 127 Abs. 2 S. 2 und 3, 567 Abs. 1, 569 ZPO zulässig, insbesondere rechtzeitig eingelegt und begründet. 1) Grds. kann ein außerhalb des Gerichtsbezirks ansässiger Rechtsanwalt nur dann ohne Einschränkungen beigeordnet werden, wenn hieraus Mehrkosten nicht entstehen. Ansonsten hat die Beiordnung zu den Bedingungen eines im Geric...mehr

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AGS 12/2018, Fiktive Termin... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer begehrt im Rahmen der Prozesskostenhilfe die Festsetzung von Gebühren und Auslagen für außergerichtliche Kosten von der Staatskasse. In dem zugrunde liegenden Verfahren wandte sich die Klägerin gegen einen Rückforderungsbescheid des beklagten Jobcenters. Ihr wurde Prozesskostenhilfe bewilligt und der Erinnerungsführer beigeordnet. Der Erinnerungsführer h...mehr

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AGS 11/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 489 ff.) mit der Abrechnung und Festsetzung der Kosten eines Terminsvertreters. Wird der Terminsvertreter im Namen der Partei beauftragt, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung darauf zu achten, dass eine ordnungsgemäße Rechnung des Terminsvertreters, lautend auf die Partei, vorgelegt wird. Problematisch ist die Frage, ob die Kosten ...mehr

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AGS 11/2018, Keine Geschäft... / 1 Aus den Gründen

Auf den gestellten Antrag war lediglich die Gebühr für eine anwaltliche Beratung und nicht die Gebühr für eine anwaltliche Vertretung zu bewilligen. Die Erinnerung wird damit begründet, dass bereits die Beantragung und Einholung von Akteneinsicht eine Tätigkeit sei, wie sie in der Legaldefinition der Vertretung im Vergütungsverzeichnis beschrieben ist. Dies ist jedoch nicht d...mehr

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AGS 10/2018, Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe – Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis

Herausgegeben von Dipl.-Rpfl. Stefan Lissner, Dipl.-Rpfl. Joachim Dietrich und Richter am BGH Dr. Karsten Schmidt. 3. Aufl., 2018. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 463 S., 85,00 EUR Beratungshilfe sowie Prozess- und Verfahrenskostenhilfe nehmen einen immer breiteren Raum der gerichtlichen Praxis und damit auch der anwaltlichen Tätigkeit ein. Zahlreiche Reformen in der Vergangenh...mehr

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zfs 10/2018, Abgrenzung von... / 3 Anmerkung:

Der mitgeteilte Sachverhalt spricht eher für den Anfall der geltend gemachten Geschäftsgebühr. Über den Anwendungsbereich der Beratungshilfe hinaus hat die Entscheidung des LG Düsseldorf erhebliche Auswirkungen auf alle auf eine Geschäftstätigkeit des Rechtsanwalts gerichteten Mandate. Abgrenzungungskriterien Die Abgrenzung, ob es sich lediglich um eine anwaltliche Beratung ha...mehr

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AGS 10/2018, Groß/Eder, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen

Begründet von Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß, fortgeführt von Rechtsanwalt Dr. Thomas Eder. 5. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 433 S., 49,00 EUR Das in den ersten vier Auflagen von Dr. Ingrid Groß verfasste Buch zu den Anwaltsgebühren in Familiensachen wird nunmehr von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Thomas Eder in ihrem Sinne fortgeführt. Das Wer...mehr

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zfs 10/2018, Abgrenzung von... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Beschwerde ist daher zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet." Vorliegend ist der Ast. nach außen nicht für die Berechtigte tätig geworden. Die Abgrenzung zwischen Beratungs- und Geschäftstätigkeiten liegt in der Außenwirkung. Bei einem Beratungsmandat soll der Anwalt lediglich gegenüber seinem Mandanten beratend tätig werden, ihn aber nicht schon im Außenverhältn...mehr

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zfs 10/2018, Abgrenzung von... / Sachverhalt

Der Rechtspfleger des AG Düsseldorf erteilte der Rechtsuchenden einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe (BerHi) durch eine Beratungsperson in der Angelegenheit "Löschung von Daten des Insolvenzverfahrens aus dem Internet". Anlass für die Erteilung des Berechtigungsscheins war, dass die Firma J nach Auffassung der Rechtsuchenden unberechtigt private Daten im Internet ver...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Antrag (§ 117 ZPO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 PKH wird nur auf Antrag gewährt (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Antragsberechtigt sind natürliche Personen (§§ 114f. ZPO), Beteiligte kraft Amtes (§ 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO), insbes. der Insolvenzverwalter (s. § 40 FGO Rz. 10), juristische Personen und beteiligtenfähige Personenvereinigungen (§ 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO; s. § 57 FGO Rz. 8). Tz. 4 Stan...mehr

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zfs 10/2018, Abgrenzung von... / Leitsatz

1. Der Anfall einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG hängt davon ab, ob der Beratungshilfe gewährende Rechtsanwalt aufgrund des ihm erteilten Auftrags für den Rechtsuchenden nach außen hin tätig werden oder ob sich der Auftrag in der Beratung des Rechtsuchenden erschöpfen soll. 2. Diese Abgrenzung ist anhand des Auftrags und nicht etwa anhand der von dem Rechtsanwalt tats...mehr

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AGS 10/2018, Forderungsüber... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 59 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 66 Abs. 1 S. 1 GKG zulässige Erinnerung, über die in entsprechender Anwendung von § 66 Abs. 6 S. 1 GKG die Vorsitzende als Einzelrichterin entscheidet, ist unbegründet. 1. Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht nach § 59 A...mehr

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§ 32 Mediation / G. Kosten/Honorar

Rz. 16 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis. Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Eingangsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteue...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 2. Vertragsfreiheit und Kontrahierungszwang

Rz. 20 Grundsätzlich kann der Rechtsanwalt frei entscheiden, ob er ein Mandat annehmen oder ablehnen will und zwar selbst dann, wenn es sich um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt. Anders gestaltet sich die Rechtslage allerdings für einen Notar: Als Träger eines öffentlichen Amtes (§ 1 BNotO) darf dieser nur unter Angabe von ausreichenden Gründen seine Urkundstätigkeit ver...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 2. Prüfung des Sachverhaltes

Neben der Einzelfallprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch genau auf die Sache selbst zu achten. Vielfach "verstecken" sich beim standardisierten Fall auch in der Antragstellung häufig "kleinere" Mängel, die die notwendige Einzelfallbetrachtung gerichtsseits erschweren, auf die aber auf jeden Fall bestanden werden muss. Eine oder, sofern der gewü...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / II. Kann ein Rechtsproblem standardisiert werden?

In jüngster Zeit mehren sich die Berichte[4] der Kollegen, wonach allem Anschein nach gezielt und massenhaft um Beratungshilfe nachgesucht werde. Dabei handele es sich um originäre Antragstellungen – also solche ohne eine vorherige Beratungsleistung –, aber vordringlich auch um nachträgliche Antragstellungen binnen der 4-Wochen-Frist, also um solche Sachverhalte, denen ein u...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können weder standardisiert noch "im großen Stil" dargelegt werden. Notwendig ist immer eine individuelle Darlegung. Hierzu gehört – je nach Gericht und dessen "Anforderung" – die Vorlage konkreter Belege. In der Praxis hat sich die Vorlage von Kontoauszügen der letzten 2–3 Monate, des Mietvertrages und von Einkommensnachwei...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / I. Allgemeines

Wie ein Priester immer wieder den Lobgesang anstimmt, muss sich auch im Beratungshilferecht immer wieder das "Credo" der gesetzlichen Konzeption vor Augen geführt werden. Die Beratungshilfe ist Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates und wurde eingeführt, um zu anderen Hilfsmöglichkeiten hinzuzutreten und vor allem dort wirksam zu werden, wo anderweitige Hilfe gan...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / Einführung

Haben wir nicht alle gelegentlich den Eindruck eines Déjà-vu? Genau ein solches durfte der Autor dieses Beitrages vermuten, nachdem ihn verschiedene Kollegen hinsichtlich aktueller Fallgestaltungen in der Praxis des Beratungshilferechts als Herausgeber und Autor eines Fachbuches zu diesem Thema um seine Einschätzung gebeten haben. Vielfachantragstellung um Beratungshilfe mit...mehr

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AGS 7/2018, Das standardisi... / IV. Zusammenfassung

Die Gerichte sind Garant eines ordnungsgemäßen Verfahrens. Dazu gehört auch die gewissenhafte Prüfung von (Beratungshilfe-)Anträgen. Unberechtigte Beratungshilfeanträge oder solche, bei denen die Voraussetzungen nicht vorliegen, sind abzulehnen, um nicht die Mittel für den Einsatz der tatsächlich Bedürftigen zu gefährden. Massenantragstellungen oder Antragstellungen in gleic...mehr

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AGS 7/2018, Entpflichtung d... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Vorliegend ist mit dem LG davon auszugehen, dass die sofortige Beschwerde im Namen des Prozessbevollmächtigten der Klägerin eingelegt worden ist. Die Statthaftigkeit einer solchen Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung der Beiordnung folgt aus §§ 78c Abs. 3 analog, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO (OLG Koblenz, Beschl. v. 10.10.2016 – 13 WF...mehr

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AGS 7/2018, Editorial

Im Aufsatzteil befasst sich Lissner (S. 313 ff.) mit der Frage, inwieweit Beratungshilfe bei standardisierten Rechtsproblemen zu bewilligen ist und welche Anforderungen hier zu stellen sind. Lang erwartet und heiß ersehnt ist die Entscheidung des BGH v. 9.5.2018 (S. 319 ff.) zur Frage der Erstattung der Reisekosten eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks. In der obergeric...mehr

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AGkompakt 6/2018, Keine Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Leitsatz Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels kann Beratungshilfe nicht bewilligt werden. AG Forchheim, Beschl. v. 24.5.2018 – 5 UR II 165/18 1 Der Fall Der Rechtsuchende war in einem gerichtlichen Verfahren, für das ihm Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, in erster Instanz unterlegen. Er hat daraufhin beim AG Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaus...mehr

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AGkompakt 6/2018, Keine Ber... / Leitsatz

Für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels kann Beratungshilfe nicht bewilligt werden. AG Forchheim, Beschl. v. 24.5.2018 – 5 UR II 165/18mehr

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AGkompakt 6/2018, Keine Ber... / 2 Aus den Gründen

Gericht lehnt Beratungshilfe ab Die Beratungstätigkeit wegen der Erfolgsaussichten der Berufung sei bereits mit der PKH-Vergütung im Verfahren abgegolten (vgl. § 19 RVG). Die vom Antragsteller dargelegte Sichtweise, dass die Prüfung der Erfolgsaussicht ein weitergehender Tatbestand sei, der nur dann die Beratungshilfe ausschließe, wenn für die Berufung Prozesskostenhilfe bewi...mehr

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AGkompakt 6/2018, Keine Ber... / 1 Der Fall

Der Rechtsuchende war in einem gerichtlichen Verfahren, für das ihm Prozesskostenhilfe bewilligt worden war, in erster Instanz unterlegen. Er hat daraufhin beim AG Beratungshilfe für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer möglichen Berufung beantragt. Der Rechtspfleger hat den Antrag zurückgewiesen.mehr

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AGS 6/2018, Rückzahlung von... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 57 Abs. 2 FamGKG zulässige Beschwerde des Bezirksrevisors als Staatskasse i.S.v. § 57 Abs. 1 FamGKG ist zulässig, aber nicht begründet. Der per Verrechnungsscheck eingezahlte Gerichtskostenvorschuss ist dem Antragsteller zu erstatten. Nach § 122 Abs. 1 Nr. 1a) ZPO bewirkt die Bewilligung der Prozesskostenhilfe, dass die Bundes- oder Landeskasse die rückständigen un...mehr

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AGS 6/2018, Vergütungsanspr... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers kann als im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneter Rechtsanwalt die in seinem Festsetzungsantrag genannte Vergütung verlangen. 1. Die gegen die Landeskasse gerichteten Vergütungsansprüche des Prozessbevollmächtigten des Klägers bestimmen sich nach dem Beschluss des ArbG, durch den die Prozesskostenhilfe ...mehr

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AGS 6/2018, Verjährung des ... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung des Erinnerungsführers gegen die Kostenrechnung der Staatskasse vom 19.1.2018 ist gem. § 59 Abs. 2 RVG, § 66 GKG zulässig. Über die Erinnerung entscheidet das Gericht nach § 59 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 66 Abs. 6 S. 1 GKG durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter. Die Erinnerung hat auch in der Sache Erfolg. Die Beitreibung der Kostenrechnung ist unzulässi...mehr

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AGS 5/2018, Poller/Härtel/Köpf, Gesamtes Kostenhilferecht – Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung

Herausgegeben von Dr. Stefan Poller, Dr. Dominik Härtl und Jürgen Köpf. 3. Aufl., 2018. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1122 S., 98,00 EUR Mittlerweile liegt die 3. Aufl. des Handkommentars zum gesamten Kostenhilferecht vor. Ausgeschieden ist der Mitbegründer des Werkes, Herr Rechtsanwalt und Notar Joachim Täubel. Im Gegenzug ist das Autorenteam erweitert worden um RiAG Christian ...mehr

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AGS 4/2018, Keine Erhöhung ... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG statthaft, da das LG als Beschwerdegericht entschieden und die weitere Beschwerde zugelassen hat. Sie ist auch i.Ü. zulässig, insbesondere wurde sie formgerecht – und innerhalb der Zwei-Wochen-Frist eingelegt, § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 4, Abs. 3 S. 3 RVG. Die zulässige weitere Beschwerde...mehr

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AGS 4/2018, Keine Erhöhung ... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte für drei Rechtsuchende einen Berechtigungsschein ausgestellt, die damit einen Rechtsanwalt aufgesucht hatten. Dieser beantragte später die Festsetzung einer Beratungsgebühr zuzüglich Erhöhung nach Nr. 1008 VV i.H.v. insgesamt 48,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer, insgesamt mithin 57,12 EUR. Das AG setzte die dem Antragsteller aus der Staatskasse zu erstattenden Gebüh...mehr

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AGS 4/2018, Editorial

Auch in diesem Heft gibt es wieder über wichtige Entscheidungen zu berichten. Vorab befasst sich Hagen Schneider (S. 157 ff.) mit den Auswirkungen der BGH-Entscheidungen vom 26.10.2017 (AGS 2018, 97) und vom 21.12.2017 (AGS 2018, 100) zur Frage der Kostenerstattung bei einem Anwaltswechsel zwischen verschiedenen prozessualen Verfahren(s-Abschnitten). Der Autor weist nach, das...mehr

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AGS 3/2018, Groß, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe

Kommentar. Begründet von Dr. Armin Schoreit und Jürgen Dehn; fortgeführt von Ingo Michael Groß. 14. Aufl., 2018. Verlag C.F. Müller. XXVIII, 609 S., 89,99 EUR In der 14. Aufl. erscheint zwischenzeitlich der Kommentar zur Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe. Kommentiert wird zum einen das Beratungshilfegesetz. Zum anderen werden alle maßgeblichen Vorschriften ...mehr

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AGS 2/2018, Jungbauer, Abrechnung in Familiensachen

Das familienrechtliche Mandat. Von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer. 4. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 557 S. mit CD-ROM. 54,00 EUR In der Reihe "Das familienrechtliche Mandat" erscheint die Neuauflage des Werks von Jungbauer zur Abrechnung in Familiensachen. Auf 523 Seiten wird das gesamte Kostenrecht in Familiensachen dargestellt. Das Werk beschränkt sich dabei...mehr

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§ 18 Übergangsrecht / VI. Beratungshilfe

Rz. 13 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, der allerdings auch vor der Erteilung des Beratungshilfescheins liegen kann. Beispiel 8: Beratungshilfe (I) Der Anwalt war im August 2013 vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe beauftragt worden. Den Beratungshilfeschein hatte der Mandant bereits Juli...mehr

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§ 16 Beratungshilfe

A. Überblick Rz. 1 Beratungshilfe kommt in Familiensachen besonders häufig vor. Daher entfällt auch der Großteil der veröffentlichten Rechtsprechung zur Abrechnung von Beratungshilfesachen auf Familiensachen. Ungeachtet dessen gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Vergütung richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV un...mehr

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§ 3 Verlöbnis / a) Beratungshilfe

Rz. 148 Gemäß § 1 BerHG wird Beratungshilfe gewährt, soweit dem Antragsteller die Wahrnehmung seiner Rechte im außergerichtlichen Verfahren aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht möglich ist. Hierfür hat der Rechtsuchende bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen, § ...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Weitergehende Vergütung

Rz. 8 Ist dem Rechtsuchenden Beratungshilfe bewilligt worden, so erhält der Anwalt seine Vergütung aus der Landeskasse (§ 44 RVG) nach den Vorschriften der Nrn. 2501 ff. VV (§ 8 Abs. 1 S. 1 BerHG). Eine unmittelbare Inanspruchnahme des Rechtsuchenden ist – mit Ausnahme der Gebühr nach Nr. 2500 VV (siehe Rdn 3) – grundsätzlich nicht möglich (§ 8 Abs. 2 BerHG). Rz. 9 Nach der N...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 3. Aussöhnungsgebühr

Rz. 35 Strittig ist, ob im Rahmen der Beratungshilfe eine Aussöhnungsgebühr für die Aussöhnung von Eheleuten oder Lebenspartnern entsprechend Nr. 1001 VV anfallen kann. Eine ausdrückliche Regelung fehlt in Nr. 2508 VV. Die h.M. verneint daher eine Gebühr in der Beratungshilfe.[38] Ein Grund dafür, die Aussöhnungsgebühr aus dem Bereich der Beratungshilfe auszunehmen, ist jedo...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / B. Abrechnung mit dem Mandanten

I. Beratungshilfegebühr Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt zunächst einmal eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Rz. 4 Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Rz. 5 Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vo...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 1. Geschäftsgebühr

Rz. 39 Vergleichbar der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV erhält der Anwalt nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 85,00 EUR für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Anm. Abs. 1 zu Nr. 2503 VV). Auch hier kommen Auslagen und Umsatzsteuer hinzu (§ 46 RVG). Beispiel 13: Außergerichtliche Vertretung Der Mandant erscheint mit ein...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / 2. Einigungsgebühr

Rz. 34 Führt die Beratungstätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe zu einer Einigung, fällt eine Einigungsgebühr nach Nr. 2508 VV in Höhe von 150,00 EUR an.[37] Beispiel 8: Beratung mit Einigung Die Mandantin lässt sich über einen Vergleichsvorschlag ihres Ehemannes zur vorläufigen Unterhaltszahlung beraten. Aufgrund der Beratung trifft die Ehefrau mit ihrem Ehemann sodann aufg...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / A. Überblick

Rz. 1 Beratungshilfe kommt in Familiensachen besonders häufig vor. Daher entfällt auch der Großteil der veröffentlichten Rechtsprechung zur Abrechnung von Beratungshilfesachen auf Familiensachen. Ungeachtet dessen gelten hier grundsätzlich keine Besonderheiten. Die Vergütung richtet sich – da es sich um eine außergerichtliche Tätigkeit handelt – nach Teil 2 VV und ist dort i...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / I. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt zunächst einmal eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Rz. 4 Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Rz. 5 Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig da...mehr