Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / D. Antrag

Rz. 318 Die Gewährung von Beratungshilfe setzt einen Antrag voraus (§ 1 Abs. 1 BerHG).[495] Hierbei sind folgende Alternativen möglich: I. Unmittelbare Antragstellung beim Amtsgericht Rz. 319 Begibt sich die antragstellende Partei unmittelbar zum Amtsgericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes (§§ 12 ff. ZPO), so kann sie dort mündlich oder schriftlich zu Protokoll der Geschäfts...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / V. Schutzgebühr

Rz. 337 Nach der Anmerkung zu Nr. 2500 VV kann der Rechtsanwalt zusätzlich zu allen anderen anfallenden Vergütungsansprüchen vom Rechtsuchenden eine Beratungsgebühr ("Schutzgebühr") von 15,00 EUR fordern, die er nach dessen Verhältnissen jedoch erlassen kann. Auslagen zu dieser Gebühr dürfen nicht erhoben werden. Die Gebühr schuldet nicht die Staatskasse, sondern der Rechtss...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Beratungshilfe

1. Teil: Prozesskostenhilfe A. Allgemeines Rz. 1 Das Recht zur Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe nimmt in der anwaltlichen Praxis – gerade im arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Bereich – eine besondere Stellung ein. Das Gesetz über die Prozesskostenhilfe vom 13.6.1980[1] bezweckte zunächst die Verwirklichung des sozialstaatlichen Gebots einer Gleichstellung wirt...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Unmittelbare Antragstellung beim Amtsgericht

Rz. 319 Begibt sich die antragstellende Partei unmittelbar zum Amtsgericht ihres allgemeinen Gerichtsstandes (§§ 12 ff. ZPO), so kann sie dort mündlich oder schriftlich zu Protokoll der Geschäftsstelle (Rechtsantragsstelle – § 4 Abs. 1, 2 BerHG) einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe stellen. Existiert kein allgemeiner Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / E. Anwaltliche Vergütungsansprüche

Rz. 321 Die Vergütungsregelungen für die anwaltliche Tätigkeit im Bereich der Beratungshilfe ist in Abschnitt 5 des 2. Teils des Vergütungsverzeichnisses abschließend geregelt. Für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt eine Vergütung nach dem RVG aus der Landeskasse, soweit nicht für die Tätigkeit in Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG besonder...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / III. Besonderheiten in Berlin, Hamburg, Bremen

Rz. 313 In den Ländern Hamburg und Bremen tritt an die Stelle der Beratungshilfe die eingeführte öffentliche Rechtsberatung,[492] soweit das Landesrecht nichts anderes bestimmt (§ 12 Abs. 1 BerHG). Insofern scheidet eine Gewährung durch die Anwaltschaft nach § 3 Abs. 1 BerHG aus. Rz. 314 Im Land Berlin hat der Rechtssuchende ein Wahlrecht: Rz. 315 Entweder kann er die öffentli...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Keine andere Möglichkeit zur Hilfe

Rz. 303 Nach dem Gesetz darf keine andere Möglichkeit zur Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Rz. 304 Hier spielen vor allem Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Fachverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, Mietervereine, Verbraucherzentralen etc., Behörden und Körperschaften des öffentl...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / a) Gerichtliches oder behördliches Verfahren

Rz. 331 Schließt sich an die Tätigkeit des Anwalts ein gerichtliches oder behördliches Verfahren an, so ist die Gebühr nach Abs. 2 S. 1 zur Hälfte anzurechnen.mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 334 Nach allgemeiner Ansicht tritt auch hier eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV ein, sodass sich die Gebühr für jeden weiteren Auftraggeber, den der RA in derselben Angelegenheit vertritt um 30 % erhöht. Da es sich um eine Festgebühr handelt, beträgt der Mehrvertretungszuschlag pro weiteren Auftraggeber 25,50 bis zu dem in Nr. 1008 Abs. 3 VV festgesetzten Höchstbetrag vom Do...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Beratungsgebühr (Nr. 2501 VV)

Rz. 324 Erteilt der Rechtsanwalt nur eine Beratung und sonst keine weitere gebührenpflichtige Tätigkeit, so entsteht die Beratungsgebühr gem. Nr. 2501 VV in Höhe von 35 EUR. 1. Entstehen Rz. 325 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder Auskunft erhält der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2501 VV. Was unter Beratung zu verstehen ist, ergibt sich aus der Legaldefinition des § ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Anrechnung

Rz. 330 Auch hinsichtlich der Gebühr nach Nr. 2503 VV ist eine Anrechnung angeordnet (Nr. 2503 Abs. 2 VV). Anzurechnen ist auch hierbei nur die Gebühr; Auslagen bleiben anrechnungsfrei. Dies gilt auch für die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV. Der Umfang der Anrechnung hängt von der nachfolgenden Angelegenheit ab. a) Gerichtliches oder behördliches Verfahren Rz. 331 Schließt ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / A. Allgemeines

Rz. 295 Die Beratungshilfe[470] (BerH), als staatliche Hilfe zur Wahrung der Chancengleichheit einkommensschwacher Bevölkerungsschichten, ist mit der Prozesskostenhilfe aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte, gesetzestechnischer Verweisungen und des mit ihr verfolgten rechtspolitischen Anliegens eng verbunden. Die BerH verfolgt das Ziel, unabhängig von der Parteirolle, sich vo...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Anrechnung

Rz. 327 Die Ratsgebühr ist nach Nr. 2501 Abs. 2 VV in voller Höhe auf Gebühren einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen, also insbesondere auf eine Gebühr nach Nr. 2503 VV, auf die Gebühren nach Nr. 2300–2303 VV, wenn keine Beratungshilfe gewährt wird, und auf die Gebühren der Nr. 3100 f. VV, unabhängig davon, ob der Rechtsuchende im nachfolgenden Rechtsstreit Prozesskosten...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / IV. Keine Mutwilligkeit

Rz. 317 Schließlich darf die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig sein (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG). Dies ist dann der Fall, wenn eine verständige, nicht bedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde, wo ein sachlich gerechtfertigter Wunsch nach Aufklärung über die Rechtslage und nach rechtlichem Beistand nicht zu erkennen ist.[493] Insofern scheidet ei...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / d) Tätigkeit im Rahmen der Schuldenbereinigung (Nr. 2504–2507 VV)

Rz. 335 In Nr. 2504 VV ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe nur mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) tätig wird. Hierdurch wird § 132 Abs. 4 Nr. 1 BRAGO übernommen. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2504 VV beläuft sich als Grundgebü...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / b) Anschließendes Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs

Rz. 332 Handelt es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO, so wird die Gebühr nur zu einem Viertel angerechnet. Rz. 333 Auch im Rahmen der Beratungshilfe können die Parteien einen Anwaltsvergleich schließen, der anschließend vom Gericht für vollstreckbar erklärt werden k...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Mittellosigkeit

Rz. 302 Erste Bewilligungsvoraussetzung ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BerHG die Mittellosigkeit, welche dann vorliegt, wenn der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. In dem sachlich dazugehörigen Absatz 2 heißt es: "Die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 sind gegeben, wenn dem Rechtssuchenden Pro...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 3. Tätigkeit im Rahmen der Schuldenbereinigung (Nr. 2502 VV)

Rz. 328 In Nr. 2502 VV ist die Vergütung des Anwalts geregelt, der im Rahmen der Beratungshilfe nur mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) tätig wird. Die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV erhöht sich auf das Doppelte, also auf 70,00 EUR.mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Nachträgliche Antragstellung durch Rechtsanwalt

Rz. 320 Wendet sich die rechtsuchende Person unmittelbar an einen Rechtsanwalt ihrer Wahl, so kann der Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe auch nachträglich, d.h. nach Beratung bzw. Vertretung beim Amtsgericht gestellt werden (§ 4 Abs. 2 S. 3 BerHG). Regelmäßig wird ein solcher auch zugleich mit dem entsprechenden Vergütungsantrag eingereicht. Die nachträgliche Beantragu...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Entstehen

Rz. 325 Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder Auskunft erhält der Anwalt die Gebühr nach Nr. 2501 VV. Was unter Beratung zu verstehen ist, ergibt sich aus der Legaldefinition des § 34 Abs. 1 RVG. Hierunter fällt die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft. Dies ist nicht zahlenmäßig zu verstehen. Auch für mehrere Besprechungen in den...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Anrechnung im Rahmen des § 15a RVG bei bewilligter Prozesskostenhilfe

Rz. 238 Die Problematik der Anrechnung der Geschäftsgebühr stellt sich auch dem Anwalt, der im Rahmen der Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beigeordnet wurde. Die Rechtsprechung[433] hat bereits vor der Einführung des § 15a RVG entschieden, dass die Anrechnung der außergerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr auch für den im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsa...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / K. Nachträgliche Änderung der Verhältnisse

I. Allgemeines Rz. 176 Die zunächst uneingeschränkte Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat nicht zur Folge, dass die Partei nicht noch nachträglich zur Zahlung herangezogen werden kann. Ebenso kann bei angeordneter Ratenzahlung diese auf "Nullraten" herabgesetzt werden. In diesem Fall hat die Prozesskostenhilfe-Partei daher zunächst keine Zahlungen mehr zu erbringen. Die ein...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / E. Anrechnung der Geschäftsgebühr

I. Allgemeines Rz. 235 War der Rechtsanwalt bereits außergerichtlich für die Partei tätig, entsteht ihm eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV. Nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV ist die außergerichtlich entstandene Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV (nachfolgend Geschäftsgebühr genannt) bis zur Hälfte, höchstens jedoch zu einem Gebührensatz von 0,75 auf eine im gerichtlichen Verfahren en...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Wirkungen der Prozesskostenhilfe

I. Wirkungen im Verhältnis zur Partei Rz. 127 Wurde der antragstellenden Partei Prozesskostenhilfe bewilligt, so entfaltet die Prozesskostenhilfe nur Wirkungen zur Partei und nicht auch gegenüber einem Rechtsnachfolger, Streitgenossen oder Nebenintervenienten der Partei. Diese müssen daher im Zweifel selbst einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Demnach stellt dieser An...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Teil: Prozesskostenhilfe

A. Allgemeines Rz. 1 Das Recht zur Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe nimmt in der anwaltlichen Praxis – gerade im arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Bereich – eine besondere Stellung ein. Das Gesetz über die Prozesskostenhilfe vom 13.6.1980[1] bezweckte zunächst die Verwirklichung des sozialstaatlichen Gebots einer Gleichstellung wirtschaftlich starker und schw...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / D. Persönlicher Anwendungsbereich

I. Parteien Rz. 38 Kann der Antragsteller – egal, ob Ausländer oder Staatenloser[54] – nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen, so sind subjektiv die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erfüllt. Als berechtigte Parteien kommen in Betracht:mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / I. Beratungshilfegebühr (Nr. 2500 VV)

Rz. 322 Nach Nr. 2500 VV steht dem Rechtsanwalt eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR zu. Zu dieser Gebühr wird weder die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV noch Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV erhoben (VV 2500 Anm.). Der in der Regel umsatzsteuerpflichtige Rechtsanwalt muss somit aus dem Betrag von 15 EUR noch die Umsatzsteuer abführen. Bei dem derzeit geltenden Umsa...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / IV. Einigungs- und Erledigungsgebühr (Nr. 2508 VV)

Rz. 336 Wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts zu einer Einigung oder Erledigung führt, erhält er zusätzlich zu der angefallenen Geschäftsgebühr, eine Einigungs- und Erledigungsgebühr gem. Nr. 2508 VV in Höhe von 150,00 EUR. Aus Abs. 1 der Anmerkung ergibt sich, dass für das Entstehen der Gebühren dieselben Voraussetzungen gelten wie für das Entstehen der Einigungsgebühr nach N...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Entstehen

Rz. 329 Für das Betreiben eines Geschäfts einschließlich der Information oder der Mitgestaltung an einem Vertrag erhält der Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr gem. Nr. 2503 VV in Höhe von 85,00 EUR. Hier erfolgt die Abgrenzung zur Ratsgebühr. Die Gebühr entsteht, sobald der Rechtsanwalt für den Ratsuchenden tätig geworden ist bzw. ihn nach außen hin vertreten hat, z.B. durch ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Eingehende Ersuche

Rz. 9 Die Bearbeitung eingehender Ersuchen um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe obliegt gem. § 1078 Abs. 1 ZPO dem nach deutschem Recht zuständigen Prozess- bzw. Vollstreckungsgericht. Die Eintragungen in die Standardformulare und die Anlagen zu den Ersuchen müssen in deutscher Sprache abgefasst bzw. in die deutsche Sprache übersetzt sein (§ 1078 Abs. 1 S. 2 ZPO). Das F...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 4. Teil: Muster

I. Muster: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Rz. 340 Muster 3.1: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Muster 3.1: Anträge auf Prozesskostenhilfe in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Anleitungmehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / V. Vergütung bei anschließender Tätigkeit in der Hauptsache

1. Uneingeschränkte Prozesskostenhilfe-Bewilligung Rz. 278 Wird Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt anschließend auch im weiteren Verfahren als Prozessbevollmächtigter tätig, gehen die bereits entstandenen Verfahrens- und Terminsgebühren, u.U. auch eine Einigungsgebühr – etwa für einen Zwischenvergleich –, in den entsprechenden Gebühren des Rechtsstreits nach Nr...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / V. Befreiung von einer Sicherheitsleistung

Rz. 156 Nach § 122 Abs. 1 Nr. 2 ZPO befreit die Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Partei zur Leistung einer Sicherheit für die Prozesskosten. Nach § 110 Abs. 1 ZPO hat nämlich ein Kläger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat, auf Verlangen d...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Teilweise Prozesskostenhilfe-Bewilligung

Rz. 279 Umstritten ist die Berechnung, wenn der Partei nur teilweise Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist. Hier ist wiederum zu differenzieren: a) Die Partei führt den Rechtsstreit in vollem Umfang, obwohl Prozesskostenhilfe nur teilweise bewilligt worden ist Rz. 280 Beispiel Der Beklagte will seinen Anwalt mit der Abwehr einer gegen ihn gerichteten Klage in Höhe von 20.000...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Einsatz von Vermögen

a) Allgemeines Rz. 69 Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist auch das vorhandene und verwertbare[130] Vermögen in zumutbarer Weise zu berücksichtigen. Hierbei verzichtet der Gesetzgeber auf eine eigene Definition des Vermögens[131] und nimmt in § 115 Abs. 3 ZPO auf § 90 SGB XII Bezug, soweit dies dem Prozesskostenhilferecht entspricht. Zum Vermögen zählen gr...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / J. Entscheidungsmöglichkeiten im Rahmen der Prozesskostenhilfe

I. Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung Rz. 174 Ergibt eine Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, dass die Partei nicht in der Lage ist, die anfallenden Kosten zu zahlen, so gewährt ihr das Gericht Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsbestimmungen, und zwar für jeden Rechtszug gesondert (§ 119 ZPO). Zum Nachweis der Vermögensverhältnisse für andere anhäng...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Wirtschaftliche Leistungsvoraussetzungen

1. Einsatz von Einkommen Rz. 54 Die Partei hat gem. § 115 Abs. 1 ZPO ihr Einkommen einzusetzen, soweit es ihr zumutbar ist.[96] Rz. 55 Einzusetzen sind alle Einkünfte – gleichgültig ob aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit – in Geld oder in Geldeswert (z.B. freie Unterkunft und Verpflegung,[97] Deputate, sonstige Sachbezüge,[98] Taschengeld des Ehegatten[99]), ...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / b) Beiordnung für bestimmte Verfahrensabschnitte

Rz. 145 Zulässig ist eine anwaltliche Beiordnung nur für bestimmte Abschnitte eines Verfahrens, so z.B. nur für das Beweissicherungsverfahren, Nachverfahren im Urkunden-/Wechselprozess, Streitverfahren nach vorausgegangenem Mahnverfahren.mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / V. Aufhebung der Bewilligung

1. Aufhebungstatbestände Rz. 195 Das Gericht kann die Bewilligung der Prozesskostenhilfe – abschließend[360] – aufheben, wenn (§ 124 ZPO)mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 2. Teil: Die Vergütung des im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts

A. Mindestanspruch gegen die Staatskasse nach § 49 RVG Rz. 208 Der im Wege der Prozesskostenhilfe, nach § 4a Abs. 2 InsO oder nach § 11a ArbGG beigeordnete Rechtsanwalt erhält seine gesetzliche Vergütung auf Antrag [405] aus der Bundes- oder Landeskasse (§§ 12, 49 RVG). Rz. 209 Zunächst bestimmt sich der Gebührenanspruch des Rechtsanwalts nach den Beschlüssen, durch die Prozess...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / H. Prozesskostenhilfe in der Zwangsvollstreckung

I. Erfolgsaussicht Rz. 113 Die Voraussetzung der "hinreichenden Aussicht auf Erfolg" (§ 114 ZPO) ist im Verfahren der Zwangsvollstreckung – anders als im Erkenntnisverfahren – differenzierter zu betrachten: Zunächst kann sie keine Rolle spielen, da sich in der Zwangsvollstreckung ein Erfolg der Vollstreckung kaum prognostizieren lässt. So sind sich die Rechtsprechung und Liter...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / B. Weitere Vergütung, § 50 RVG

I. Allgemeines Rz. 214 Der im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt hat grundsätzlich die gleichen Gebührenansprüche wie ein sogenannter Wahlanwalt, der seine Vergütung nach der Regeltabelle des § 13 RVG berechnen darf. Rz. 215 Die zunächst gebührenmäßige Schlechterstellung eines im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts im Vergleich zu ein...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / XXII. Muster: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrages

Rz. 361 Muster 3.22: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantragesmehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / L. Verfahrenskostenhilfe nach dem FamFG

I. Allgemeines Rz. 199 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.2008[387] wurde zum 1.9.2009 das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, kurz auch Familienverfahrensgesetz (FamFG), eingeführt. Das FamFG er...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Anwaltsbeiordnung

Rz. 129 Ist die Prozesskostenhilfe-Partei anwaltlich vertreten, so ist zu unterscheiden: 1. Parteiprozess Rz. 130 Ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben (§ 79 Abs. 1 ZPO), so kann der Partei ein zur Vertretung bereiter[293] Rechtsanwalt ihrer Wahl beigeordnet werden, wenn die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich erscheint oder der Gegner d...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / F. Teil-Prozesskostenhilfe

I. Allgemeines Rz. 253 Gerade in (Unterhalts-)Familiensachen kommt es häufiger vor, dass Prozesskostenhilfe nur für einen Teilbetrag bewilligt wird. Da sich die Vergütung des Anwalts aus der Staatskasse stets danach bestimmt, für welchen Wert er beigeordnet wurde (§ 48 Abs. 1 RVG), kann es durchaus zu wirtschaftlichen Verlusten kommen, wenn der Anwalt für den von der Prozessk...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / VII. Wirkungen im Verhältnis zum beigeordneten Anwalt

1. Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die PKH-Partei Rz. 158 Die Vorschrift des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO verbietet es dem beigeordneten Rechtsanwalt, ab dem Zeitpunkt der wirksamen Bewilligung und Beiordnung Vergütungsansprüche gegen die Partei geltend zu machen. Er ist hinsichtlich seiner Vergütung auf die Geltendmachung gegenüber der Staatskasse angewiesen (§§ 45...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Meinungsstand

1. § 15 Abs. 3 RVG analog Rz. 255 Eine Meinung wendet in entsprechender Anwendung § 15 Abs. 3 RVG analog an.[458] Hiernach berechnet sich die von der Partei allein geschuldete Vergütung nach dem von der Prozesskostenhilfe nicht umfassten Wert, allerdings mit der Einschränkung, dass der Rechtsanwalt insgesamt höchstens die Wahlanwaltsvergütung aus dem Gesamtstreitwert beanspru...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / G. Prozesskostenhilfe-Prüfungsverfahren

I. Allgemeines Rz. 261 Das Verfahren über die Prozesskostenhilfe zählt zum Gebührenrechtszug (§ 16 Nr. 2 RVG). Hinsichtlich der Vergütung sind drei Fälle auseinander zu halten: Rz. 262mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / VIII. Wirkungen im Verhältnis zum Gegner

1. Kläger Rz. 165 Wurde dem Kläger, dem Berufungskläger oder dem Revisionskläger Prozesskostenhilfe bewilligt und ist nicht bestimmt worden, dass Zahlungen an die Bundes- oder Landeskasse zu leisten sind, so hat dies für den Gegner die einstweilige Befreiung von den in Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bezeichneten Kosten zur Folge (§ 122 Abs. 2 ZPO). Rz. 166 Die Vorschrift des § 122 Abs...mehr