Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Umfang der Haftung

Rz. 18 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Der Haftungsumfang bestimmt sich nach den Haftungstatbeständen des § 42d Abs 1 EStG (> Rz 33 ff) und wird negativ durch die Haftungsausschlüsse des § 42d Abs 2 EStG (> Rz 55 ff) abgegrenzt. Zur zeitlichen Komponente > Rz 231 ff. Obergrenze für den Haftungsumfang ist grundsätzlich die Höhe des Steueranspruchs. Zur ESt-Schuld besteht keine Akz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern

Rz. 248 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Haften mehrere Personen nebeneinander als Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbehalt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Besteuerung der Riester-Rente

Rz. 145 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Mit der staatlichen Förderung durch Zulagen/SA-Abzug wird das aus versteuertem > Einkommen angesparte Altersvorsorgevermögen im wirtschaftlichen Ergebnis nicht mit Steuern belastet. Die angesammelten Zinsen und anderen Erträge bleiben zunächst unbesteuert. Als Folge dessen werden die Leistungen in der Entnahmephase nachgelagert besteuert. D...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anforderung an Rechtsbehelfsbelehrung wegen Klageerhebung durch elektronisches Dokument

Leitsatz Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist unrichtig, wenn sie in einer der nach § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend bzw. derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch bei objektiver Betrachtung die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint. Sachverhalt Die Familienkasse erließ einen Bescheid über die Aufhebung von Kindergeld und f...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zwischenstaatliche Übereinkommen mit Steuerfreistellung der Einkünfte

Rn. 128 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 BMF v 18.03.2013, BStBl I 2013, 404 enthält ein Fundstellenverzeichnis für solche zwischenstaatliche Übereinkommen (H 3.0 EStH 2019, ferner s § 3 Rn 2621 (Handzik)). Rn. 129 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Beispiel: Einkünfte aus einer Tätigkeit beim Europäischen Patentamt sind steuerfrei, vgl Art 16 des Protokolls über die Vorrechte und Immunitä...mehr

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Keine Steuerbefreiung für beamtenrechtliches pauschales Sterbegeld

Leitsatz Das nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gezahlte pauschale, nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessene Sterbegeld ist nicht nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Normenkette § 3 Nr. 11, § 11 Abs. 1 Sätze 1 und 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 24 Nr. 2, § 38a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 2 LStDV, § 16 Nr. 2, § 18 Abs. 1 LBeamtVG NRW a...mehr

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Umsatzsteuerliche Organschaft: Eingliederung einer Personengesellschaft

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Berlin-Brandenburg[1], ging es um die Organschaft und zwar um die Frage einer möglichen finanziellen Eingliederung von Personengesellschaften, bei der neben dem Organträger nicht nur Personen Gesellschafter sind, die nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in das Unternehmen des Organträgers finanziell eingegliedert sind. Das FG hielt ...mehr

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Umstellung einer vorbeugenden Unterlassungsklage in eine Feststellungsklage; Androhung eines Auskunftsersuchens nach § 93 Abs. 1 AO

Leitsatz 1. Eine vorbeugende Unterlassungsklage kann nach ihrer Erledigung als Feststellungsklage zulässig bleiben, wenn es prozessökonomisch sinnvoll ist, die maßgebliche Rechtsfrage in dem bereits anhängigen und aufwändig betriebenen Verfahren zu klären. Der Kläger ist trotz Schaffung vollendeter Tatsachen in dem noch nicht rechtskräftig entschiedenen Verfahren zu halten. 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 314a Einko... / 2.2 Keine Vertrauensschutzregelungen für Witwenrenten/Witwerrenten im Beitrittsgebiet (Abs. 2)

Rz. 4 Nach Abs. 2 sind die in § 314 Abs. 1 und 2 enthaltenen Vertrauensschutzregelungen, nach denen eine Einkommensanrechnung nicht erfolgt, wenn der Versicherte vor dem 1.1.1986 gestorben ist oder die Ehegatten bis zum 31.12.1988 eine wirksame Erklärung über die weitere Anwendung des bis zum 31.12.1985 in den alten Bundesländern geltenden Hinterbliebenenrechts abgegeben hab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Gold ETF-Fondsanteilen

Leitsatz 1. Der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einem Fonds nach schweizerischem Recht, der sein Kapital allein in physischem Gold anlegt, unterliegt gemäß § 19 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 der Besteuerung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG. 2. Die Veräußerung des Fondsanteils begründet keinen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold (Abgrenzung zu BFH-U...mehr

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Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 2.1.1 Erstausstattung für die Wohnung (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Im Rahmen von Abs. 1 Nr. 1 besteht ein Anspruch auf die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/1514 S. 60 zu § 32) nennt als Beispielsfälle die Ausstattung nach einem Wohnungsbrand oder die Erstanmietung einer Wohnung nach einer Haft. Andere Fälle der Begründung eines Hausstandes wie z. B. nach Wohnungslosig...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 31 Einmalig... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Berlit, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, Bemerkungen zu den Gesetzentwürfen von Bundesregierung und hessischer Landesregierung für ein neues SGB II und SGB XII, info also 2003 S. 195. Grube, Das geschlossene Regelsatzsystem und seine neuen "(Schlupf-)Löcher", NDV 1998 S. 298. Hammel, Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege – Ergänzung oder Ersatz öffent...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 133a Überga... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung stellt sicher, dass diejenigen Personen, die am 31.12.2004 einen Anspruch auf einen zusätzlichen Barbetrag i. S. v. § 21 Abs. 3 Satz 4 BSHG hatten, diesen zusätzlichen Barbetrag weiterhin ohne zeitliche Einschränkung erhalten (vgl. BT-Drs. 15/3977 zu Art. 2 Nr. 5). Auch wenn ihre Relevanz abnimmt, so gibt es doch weiterhin Hilfebedürftige, die in den Genus...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27 Leistung... / 2.1.2 Einsatz-/Bedarfsgemeinschaft (Abs. 2 Satz 2 und 3)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 2 und 3 bestimmt, wie die Bedürftigkeit bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sowie minderjährigen unverheirateten Kindern zu ermitteln ist. Die betreffenden Personen bilden eine Einsatz- oder Bedarfsgemeinschaft. Die Terminologie (z. T. wird auch von Familiennotgemeinschaft oder Einstandsgemeinschaft gesprochen) ist nicht zwingend. Zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 26 ... / 1.3 Zweck und Anwendungsbereich der direkten Anrechnung

Rz. 19 Das deutsche KSt-System sieht vor, dass Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Inland der unbeschränkten Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 1 KStG unterfallen. Gegenstand der Besteuerung ist grundsätzlich das Welteinkommen gem. § 1 Abs. 2 KStG. Dies bedeutet, dass der Besteuerung im Inland sämtliche Einkünfte unterfallen, unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.3 Veranlagungswahlrecht (§ 1a Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 30 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 EStG können Ehegatten, die nicht dauernd getrennt leben, zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung) wählen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Zusammenveranlagung, da sie zur Anwendung der Splittingtabelle führt. Voraussetzung für die Zusammenveranlagung ist weiter, dass beide Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Die...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / 1. Rechtslage bis 31.7.2013

Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war schon nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV umstritten.mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Das LG Hamburg hat dem in Berlin ansässigen Beklagten den Berliner Rechtsanwalt B im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Da Rechtsanwalt B von seinem Mandanten keine hinreichenden Informationen über die dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Tatsachen erhalten hat, beantragt er beim LG Hamburg, ihm die Gerichtsakten in seine Kanzlei nach Berlin zu übersenden. Dem kommt das...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Zuständigkeit der Amtsgerichte als Insolvenzgericht

Rn 19 Die für die Justizorganisation zuständigen Bundesländer haben in sehr unterschiedlichem Umfang von der gemäß Abs. 3 eröffneten Möglichkeit der Abweichung von der grundsätzlichen Zuständigkeitsregelung des Abs. 1 Gebrauch gemacht. Derzeit ergeben sich folgende konkrete Zuständigkeiten der Amtsgerichte als Insolvenzgerichte:mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

In dem beim LG Berlin anhängigen Rechtsstreit, in dem der Kläger die Zahlung einer Werklohnforderung i.H.v. 20.000 EUR zzgl. Verzugszinsen geltend macht, hat der durch seinen im Januar 2021 beauftragten Rechtsanwalt vertretene Beklagte schriftsätzlich einen Klageabweisungsantrag ankündigen lassen. In der Klageerwiderungsschrift hat der Beklagte u.a. eingewandt, ein Teil der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Preisabweichung / 6 Literaturhinweise

Kilger, W.; Pampel, J.; Vikas, K.: Flexible Plankostenrechnung und Deckungsbeitragsrechnung, 11. Aufl., Wiesbaden 2002. Wagenhofer, A.; Ewert, R.: Interne Unternehmensrechnung, 3. Aufl., Berlin/Heidelberg 1997.mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Nachweis- und Mitwirkungspflichten

Rz. 131 [Autor/Stand] Allgemeines. Wie die für § 50d Abs. 9 EStG erforderlichen Nachweise praktisch zu führen sind, wird gesetzlich nicht gesondert konkretisiert und sind daher aus den jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen abzuleiten. Rz. 132 [Autor/Stand] § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG. Weil für die Anwendung von § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 EStG zunächst ein abkommensrechtlich...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / Leitsatz

Vertritt ein Anwalt einen Mandanten (Verbraucher) mit Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Europäischen Union (sog. Drittland), ist seine Tätigkeit umsatzsteuerfrei. VG Berlin, Beschl. v. 18.2.2021 – 14 KE 4/21mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Il. Grundsätzlich: Gebühr Nr. 4104 VV

Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht (s. Anmerkung zu Nr. 4104 VV). Die Gebühr Nr. 4106 VV entstehe mit Beginn des gerichtlichen Verfahrens, u.a. mit dem Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Hierbei habe sich der Gese...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 50j Versagung der Entlastung von Kapitalertragsteuern in bestimmten Fällen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Regierungsdirektor Dipl.-Kfm. Dr. iur. Lars Dobratz, Berlin[1] Literaturverzeichnis Dahm in Korn, Einkommensteuergesetz, § 50j EStG (Stand: Juli 2017); Gosch in Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz, 20. Auflage 2021, § 50j EStG; Holthaus in Lippross/Seibel, Basiskommentar Steuerrecht, § 50j EStG (Stand: Juni 2017); Klein/Link in Herrma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Objektive Beweislast

Rz. 130 [Autor/Stand] Objektive Beweislast. Lassen sich die Tatbestandsvoraussetzungen nicht (vollständig) nachweisen, ist verfahrensrechtlich zweitens die Frage zu klären, wem die Unaufklärbarkeit zuzurechnen ist ("objektive Beweislast").[2] Bei einer ausdrücklich normierten Nachweispflicht des Steuerpflichtigen wäre diesem stets die objektive Beweislast für nicht erbrachte...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Subjektive Beweislast

Rz. 129 [Autor/Stand] Subjektive Beweislast. Verfahrensrechtlich stellt sich zunächst die Frage, wer die Tatbestandsvoraussetzungen von § 50d Abs. 9 EStG nachzuweisen hat ("subjektive Beweislast").[2] Eine Regelung dazu enthält § 50d Abs. 9 EStG nicht,[3] weshalb allgemeine Grundsätze zur Anwendung kommen, nach denen die Finanzbehörde infolge des Amtsermittlungsgrundsatzes (...mehr

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AGS 04/2021, Anfall der Ein... / b) Verzicht als materiell-rechtlicher Einwand

Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass im Kostenfestsetzungsverfahren materiell-rechtliche Einwendungen grds. nicht zu beachten sind.[29] Ein materiell-rechtlicher Einwand ist folglich im Kostenfestsetzungsverfahren aus verfahrensökonomischen Gründen ausnahmsweise nur dann zu berücksichtigen, wenn der materiell-rechtliche Einwand keine Tatsachenaufklärung erfordert, er u...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / III. Unzumutbarkeit

Das OLG ist auch davon ausgegangen, dass die gesetzlichen Gebühren, die 828,00 EUR betragen würden, angesichts vorgenannter Umstände nicht zumutbar wären. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Versagung einer Pauschgebühr für den Rechtsanwalt "existenzbedrohend" wäre – dieses Kriterium werde in Anlehnung an die Entscheidung des BVerfG v. 1.6.2011 (1 BvR 3171/10, NJW 2011, 3...mehr

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AGS 04/2021, Schuldner der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Stand der Rechtsprechung zum Kostenschuldner Das VG Meiningen hat sich zu Recht der Auffassung angeschlossen, die allein den Rechtsanwalt als Antragsteller der Aktenübersendung treffende Kostenschuld für die Aktenversendungspauschale gelte auch im Verwaltungsprozess. Diese Auffassung vertreten bspw. der VGH Baden-Württemberg (RVGreport 2016, 276 [Hansens] = Justiz 2016...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / IV. Verfahrensweise des Prozessbevollmächtigten in der Praxis

Angesichts des Umstandes, dass nach einer weit verbreiteten Auffassung dem Prozessbevollmächtigten allein für Gespräche mit dem Richter die Terminsgebühr auch dann nicht anfällt, wenn der Richter den Inhalt dieser Besprechung in einem weiteren Gespräch mit dem Anwalt der Gegenseite erörtert, sollte der Anwalt den Anfall der Terminsgebühr für Besprechungen gebührenrechtlich a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerhinterziehung durch positives Tun (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Rz. 70 [Autor/Stand] Der tatbestandsmäßige Erfolg im Rahmen des § 370 Abs. 1 AO konkretisiert sich durch die Verkürzung von Steuern oder durch die Erlangung des ungerechtfertigten Steuervorteils (s. § 370 Rz. 376 ff., 424 ff.). Hinsichtlich der einzelnen Steuerarten ergeben sich folgende Besonderheiten: a) Veranlagungssteuern Rz. 71 [Autor/Stand] Zu den Veranlagungssteuern zäh...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / III. Überlegungen des Rechtsanwalts

Zahlt Rechtsanwalt B die von der Justizkasse angeforderte Aktenversendungspauschale, so kann er von dem Beklagten nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV i.V.m. §§ 675, 670 BGB Ersatz der ihm insoweit entstandenen Aufwendungen verlangen. Dabei kann sich der Beklagte nicht auf die Auswirkungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe berufen, da diese nur für die von dem Beklagten selbst gesc...mehr

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AGS 04/2021, Fälligkeit; Un... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Viele Gerichtskostenschuldner beanstanden in ihren Erinnerungen und Beschwerden betreffend den Gerichtskostenansatz alles, was man überhaupt beanstanden kann. Die meisten Einwendungen gegen den Gerichtskostenansatz sind in der Praxis unbegründet. Nicht selten wird die Form der übersandten Kostenrechnung gerügt. Deshalb ist es wichtig,...mehr

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AGS 04/2021, Muthorst, Grundzüge des Zwangsvollstreckungsrechts

Von Prof. Dr. Olaf Muthorst. 3. Aufl., 2020. Nomos Verlag. 233 S., 24,90 EUR Bei dem Zwangsvollstreckungsrecht handelt es sich um ein praxis- und lebensnahes Rechtsgebiet, das für viele Juristen ein Buch mit sieben Siegeln darstellt. Aufgrund der Relevanz sollte es aber dennoch nicht unterschätzt werden. Das Werk zeigt auf, wie man mit wenig Aufwand die Grundzüge des Zwangsvol...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfr... / IV. Bedeutung für die Praxis

Achtung bei Fällen mit Auslandsberührung In Fällen mit Auslandsberührung wird immer wieder übersehen, dass die Tätigkeit des Anwalts unter Umständen nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Wird der Anwalt für einen Verbraucher tätig, der seinen Wohnsitz außerhalb des Gebietes der Europäischen Union hat, ist die Tätigkeit des Anwalts nicht umsatzsteuerpflichtig. Der Anwalt muss also ...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / 6

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AGS 04/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hansens (S. 145) mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Terminsgebühr für den Anwalt auch dann anfallen kann, wenn er alleine eine Besprechung mit dem Richter führt. In einem weiteren Aufsatzbeitrag befasst sich Hansens (S. 146) mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Einigungsgebühr im Falle der Erledigung der Hauptsach...mehr

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ZErb 04/2021, Zum Auftragsv... / 2 Gründe

II. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Kläger gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO als unbegründet zurückzuweisen, da er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats du...mehr

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AGS 04/2021, Beginn der Ver... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Argumentation des BGH Die Argumente des BGH überzeugen mich nicht vollends. Auch einer zweitinstanzlichen gerichtlichen Kostenentscheidung lässt sich nicht immer entnehmen, ob diese ganz oder teilweise eine Bestätigung oder Aufrechterhaltung des bisherigen Prozessergebnisses aussprechen will. Die zweitinstanzliche Kostengrundentscheidung kann ihre Grundlage nämlich in ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Erste Vernehmung des Beschuldigten

Rz. 148 [Autor/Stand] Als besonders wichtige und erst durch das EGStGB in das Gesetz aufgenommene Unterbrechungshandlung kommt die erste Vernehmung des Beschuldigten durch die StA/FinB, die Polizei/Steufa oder durch das Zollfahndungsamt in Betracht ( § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB ). Unter "erster Vernehmung" ist eine Vernehmung i.S.v. § 163a i.V.m. § 136 StPO zu verstehen (s. § 385...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Rn 4 Selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ist jede auf eine Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit.[11] Die Hauptniederlassung und damit der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit befindet sich dort, von wo aus die Geschäfte geleitet werden.[12] Zur Bestimmung des Mittelpunkts der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit sind durch Ermittlung der ta...mehr

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zfs 04/2021, Rückerstattung... / 1 Aus den Gründen:

"Die Beschwerde gegen den Beschl. des VG [VG Göttingen, Beschl. v. 15.9.2020 – 1 A 237/20], mit dem es die Rechtssache nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG an das AG als das für Bußgeldsachen zuständige Gericht verwiesen hat, ist im Ergebnis unbegründet." Der Kl. führt, anders als vom VG offenbar missverstanden, allerdings keinen Rechtsbehelf i.S.v. § 62 Abs. 1 S. 1 OWiG gegen die str...mehr

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AGS 04/2021, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen d...mehr

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AGS 04/2021, Einigungsgebüh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Einigungsgebühr Zu Recht hat das OLG Brandenburg den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht. Dies hat das OLG zutreffend auf den insoweit übereinstimmenden Sachvortrag der Parteien gestützt. Soweit insoweit ein Dissens hinsichtlich des Umfangs der Kostentragung bestanden hat, geht das OLG zumindest von einer Teileinigung aus, die die Geltendmachung der Einigungsgebühr rechtfe...mehr

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ZErb 04/2021, Formbedürftig... / I. Der Beschluss des OLG Köln v. 5.8.2019

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt errichtete die Stifterin zu ihren Lebzeiten eine rechtsfähige Stiftung mit Sitz in Berlin. In dem privatschriftlichen Stiftungsgeschäft verpflichtet sich die Stifterin zur Übertragung von Wohnungs- und Teileigentum in Köln. Nachdem die zuständige Senatsverwaltung die Stiftung anerkannt hatte und diese damit rechtsfähig war, übertrug die S...mehr

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AGS 04/2021, Kosten der Par... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. 1. Handwerkerkosten als außergerichtliche Kosten Gerade in Bauprozessen, in denen häufig Beweis durch Einholung von Sachverständigengutachten erhoben wird, werden von dem gerichtlich bestellten Sachverständigen Ortstermine durchgeführt, um den Zustand des Bauwerkes zu begutachten. Vielfach sind hierfür Öffnungen bestimmter Bauteile erf...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Streitwertfestsetzung Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte unterschiedliche Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr....mehr