Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 AO)

Rz. 163 Gemäß § 63 Abs. 1 AO muss die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung über die Voraussetzungen der Steuervergünstigungen entsprechen.[274] Eine erhöhte Nachweispflicht besteht für diejenigen Körperschaften, die ihre steuerbegünstigte...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Prüfung der Wertgrenze

Rz. 421 Maßgeblich für die Beurteilung der Wertgrenze ist das "Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2". Das ist das um das schädliche Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 4 bis 9 ErbStG) geminderte begünstigungsfähige Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG. Allerdings regelt § 13a Abs. 9 ErbStG einen zusätzlichen Wertabschlag für (typische) Familienunternehmen, der noch vor Anwendung vo...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Anrechnung von Zuwendungen

Rz. 300 Werden Zuwendungen (Schenkungen) nach § 1380 BGB auf die Ausgleichsforderung angerechnet, wird das in den Fällen des § 5 Abs. 2 ErbStG über § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG neutralisiert, sodass die Besteuerung der Zuwendung rückgängig gemacht wird. Auch beim fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG lässt die Finanzverwaltung diese Korrektur zu.[419]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug bzw Erstattung von Kapitalertragsteuer

Tz. 80 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Abstandnahme vom KapSt-Abzug bzw zur Erstattung der KapSt (s §§ 44a und 44b EStG) bei Kö s Schr des BMF v 19.05.2022 (BStBl I 2022, 742). Die Erstattung der KapSt wurde mit Wirkung zum 01.01.2019 an die Voraussetzungen des § 36a EStG geknüpft (§ 44b Abs 2 EStG idF des Ges zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel im Internet u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.11 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 5 S 1 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 10 EStG)

Tz. 94a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die ab 2009 neu eingefügte Nr 10 des § 49 EStG soll die Besteuerung bestimmter Ansprüche aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen sicherstellen, soweit diese durch stfreie Beiträge erlangt wurden. Dies kann für Kö allenfalls dann Bedeutung erlangen, wenn solche Ansprüche von natürlichen Pers erworben wurden, was kaum denkb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2.3 Einbehaltung und Abführung der Steuer sowie Haftung durch den Beauftragten (§ 50a Abs 6 EStG)

Tz. 139 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a Abs 6 EStG enthält die Ermächtigung zum Erlass einer Rechts-VO. In dieser VO kann bestimmt werden, dass bei Vergütungen für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Urheberrechten (§ 50a Abs 1 Nr 3), wenn die Vergütungen nicht unmittelbar an den Gläubiger, sondern an einen Beauftragten geleistet werden, an Stelle des Schuldners der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.2 Ausschluss der Anrechnung und Vergütung von Körperschaftsteuer (§ 51 KStG 1999)

Tz. 160 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Gem § 51 KStG 1999 galt bis zu den Änderungen des StSenkG (s § 51 KStG 1999 Tz 1) Folgendes: Handelte es sich bei den dem St-Abzug unterliegenden Kap-Erträgen um mit KSt vorbelastete Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1–3 oder Abs 2 Buchst a EStG 1999 und war die KSt für diese Eink durch den St-Abzug abgegolten, war damit nach § 51, 2. Alt KStG 19...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.1 Allgemeine Gewinnverteilung

Tz. 1218 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, steht ihr dafür auch ein angemessener Anteil am Gewinn der Pers-Ges zu. Ist der Gewinnanteil der Kö unangemessen niedrig vereinbart und hat diese unangemessene Gewinnverteilung ihre Ursache ausschl darin, dass die anderen MU der Pers-Ges zugleich AE der beteiligten Kö sind, führt dies idR zur Annahm...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Erwerbe zur Teilung einer fortgesetzten Gütergemeinschaft

Rz. 813 Schließlich enthält § 3 Nr. 7 GrEStG eine Befreiungsvorschrift für den Erwerb zum Gesamtgut gehöriger Grundstücke durch Teilnehmer an einer fortgesetzten Gütergemeinschaft, wenn diese Erwerbe zur Teilung des Gesamtguts erfolgen. Nach § 3 Nr. 7 S. 2 GrEStG stehen auch hier Ehegatten bzw. Lebenspartner den Teilnehmern an der fortgesetzten Gütergemeinschaft gleich. Rz. ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Erbvergleich

Rz. 43 Auch sog. Erbvergleiche, also Einigungen unter den (tatsächlichen oder präsumtiven) Rechtsnachfolgern können der Besteuerung zugrunde zu legen sein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch den Erbvergleich eine Ungewissheit über die tatsächlich bestehende Erbrechtslage beseitigt wird.[56] Dient der Vergleich demgegenüber lediglich einer einvernehmlichen Abänd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.3 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG

Tz. 72 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Obwohl in R 7.2 KStR 2022 nicht ausdrücklich genannt, ist auf die festzusetzende KSt auch die durch St­Abzug nach § 50a EStG erhobene KSt anzurechnen. Ein St-Abzug ist bei Kö nach § 50a Abs 1 Nr 1 und Nr 2 und Abs 7 EStG möglich. Soweit nach § 32 Abs 1 Nr 2 KStG (ggf iVm § 50 Abs 2 S 1 EStG) bei beschr Stpfl die KSt für Eink, die dem St-Abzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Geltung von § 51a Abs 1–5 EStG für die KiSt nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften (§ 51a Abs 6 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 6 EStG bestimmt, dass für die KiSt § 51a Abs 1- Abs 5 EStG nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften gelten und wahrt damit die Gesetzgebungskompetenz der Länder, Ettlich in Brandis/Heuermann, § 51a EStG Rz 125 (Juni 2020). Die Länder haben in ihren jeweiligen KiStG § 51a Abs 2b-e EStG für die Besteuerung der KapErtr durch einen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Vermeidung oder Milderung der Doppelbesteuerung durch ein DBA

Rz. 358 Neben der innerstaatlichen Regelung des § 21 ErbStG existieren im Verhältnis zu einigen (wenigen) Staaten auch bilaterale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), die § 21 ErbStG regelmäßig vorgehen. DBA sind völkerrechtliche Verträge, die für Deutschland durch ein Zustimmungsgesetz in Kraft gesetzt werden (Art. 59 Abs. 2 GG). Derzeit bestehen zwischen de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.2 Steuerabzug nach § 50a Abs 1 EStG

Tz. 130 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 50a EStG erweitert das St-Abzugsverfahren bei beschr StPflicht. Die Vorschrift dient der Sicherstellung des St-Anspruchs bei bestimmten inl Eink iSd § 49 Abs 1 EStG. Der St-Abzug ist nicht selten die einzige Möglichkeit, einen objektiv bestehenden St-Anspruch durchzusetzen. Der BFH hält daher den Quellen-St-Abzug als solchen für verfassun...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Option zur unbeschränkten Steuerpflicht

Rz. 27 Vor dem Hintergrund der (früher) europarechtswidrigen Ungleichbehandlung von unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht[37] hatte der Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften[38] solchen beschränkt Steuerpflichtigen, bei denen es sich um EU- bzw. EWR-Ausländer handelt,[39] eine Optionsm...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / dd) Besonderheiten beim Erwerb von Todes wegen

Rz. 280 Erlangt die Stiftung die Erstausstattung oder spätere Zustiftungen durch Erwerb von Todes wegen, sind folgende ertragsteuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Die als Erbe eingesetzte Stiftung kann Aufwendungen, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung von Vermächtnissen oder Pflichtteilsansprüchen entstehen, grundsätzlich nicht als Werbungskosten/Betriebsausga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.3.6 Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und Körperschaftsteuer

Tz. 180 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Soweit eine nach § 2 Nr 1 KStG beschr stpfl Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse mit inl Eink iSd § 49 EStG zu veranlagen ist (also keine Abgeltungswirkung besteht, s Tz 158, 159), die dem St-Abzug vom Kap-Ertrag (s § 43 EStG) oder dem St-Abzug nach § 50a Abs 1 EStG unterlegen haben oder für die der St-Abzug nach § 50 Abs 7 EStG angeordnet...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Anrechnung einer fiktiven Steuer

Rz. 313 Von der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre (§ 14 Abs. 1 S. 2 ErbStG).[426] Angerechnet wird nicht unbedingt die Steuer, die auf den Vorerwerb gezahlt worden ist, sonder...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / V. Zinseinkünfte

Zinseinkünfte, welche fremdvergleichskonform sind, werden gem. Art. 11 DBA Schweiz/Deutschland grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat des Empfängers zur Besteuerung zugewiesen. Das Besteuerungsrecht Deutschlands als Auswanderungsland wird dagegen vollständig ausgeschlossen. Hält eine Zinszahlung aufgrund einer besonderen Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner oder zwischen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Grundlagenfunktion (§ 27 Abs 2 S 2 KStG)

Tz. 112 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 2 S 2 KStG ist der Bescheid über die gesonderte Feststellung des stlichen Einlagekto Grundlagenbescheid für den Bescheid über die gesonderte Feststellung zum jeweils nachfolgenden Feststellungszeitpunkt. Die Bindungswirkung greift auch bei einem der Höhe nach unzutr festgestellten Bestand des stlichen Einlagekto. Der festgeste...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Zustiftung von Todes wegen

Rz. 249 Zustiftung ist eine Zuwendung in das Grundstockvermögen einer bereits bestehenden Stiftung. Die Steuerpflicht für Zustiftungen von Todes wegen ergibt sich im Fall der Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Zeitpunkt der Steuerentstehung ist der Todestag des Erblassers, vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Rz. 250 Beruht die Zustiftung auf einer ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

Rz. 8 Die persönliche Steuerpflicht ist in § 2 ErbStG geregelt. Hier wird die Frage beantwortet, welche der in § 1 ErbStG bezeichneten Vorgänge der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen. Ähnlich wie bei anderen Steuerarten wird auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht unterschieden. Die Beschränktheit der Steuerpflich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Andere Zuwendungsarten

Rz. 124 Abgesehen von Erwerben von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden regelt das Erbschaftsteuergesetz auch so genannte Zweckzuwendungen, also Vermögensübergänge, die unter einer Auflage oder Bedingung (= rechtliche Verpflichtung) stehen, das Zugewendete ganz oder teilweise zugunsten eines bestimmten Personenkreises oder eines bestimmten Zwecks zu verwenden (§ 8 ErbS...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Anwartschaftsrecht des Nacherben

Rz. 128 Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht. Dieser Erwerb löst keine Steuer aus. Veräußert der Nacherbe sein Anwartschaftsrecht entgeltlich, muss er aber das Entgelt versteuern (§ 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG). Erwerber kann auch der Vorerbe sein.[159] Die Steuer entsteht mit der Übertragung der Anwartschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 1i) ErbStG). Rz. 129 St...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Besonderheiten bei Übertragung von Todes wegen

Rz. 255 Eine Besonderheit ergibt sich bei der Übertragung von Todes wegen, da Nachlassverbindlichkeiten die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer mindern, vgl. § 10 Abs. 5 ErbStG. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören Erblasserschulden als vom Erblasser begründete Schulden, Erbfallschulden, die sich aus beschwerenden Vermächtnissen oder Auflagen des Stifters ergeben, so...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (1) Privilegierung der Familienstiftung

Rz. 261 Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthält für die Bestimmung der Steuerklasse bei inländischen Familienstiftungen eine Sonderregelung. Für Vermögenszuwendungen an eine Familienstiftung wäre mangels Verwandtschaftsverhältnisses zwischen Stifter und Stiftung an sich stets die ungünstige Steuerklasse III[391] anzuwenden. Der Gesetzgeber sieht jedoch insowei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Beteiligungen an Personengesellschaften

Tz. 289 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass der Verlust-Kap-Ges eine Pers-Ges nachgeordnet ist, enthält § 8c Abs 1 S 6 KStG keine eigene Regelung; wohl aber findet sich eine solche in Rn 54 des BMF-Schr v 28.11.2017. Danach gelten für Zwecke der KSt die Rn 51ff des BMF-Schr v 28.11.2017 entspr der Beteiligungsquote an der Pers-Ges anteilig, dh die in dem Erwerbspre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In entspr Anwendung des § 36 Abs 2 Nr 2 EStG ist auf die festzusetzende KSt die durch St-Abzug erhobene KSt, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Eink (§ 36 Abs 2 Nr 2 Buchst a EStG; hierzu s Urt des BFH v 19.07.1994, BStBl II 1995, 362 und s Urt des BFH v 18.09.2007, BFH/NV 2008, 290) oder auf nach § 8b Abs 1, 2 und 6 S 2 KStG b...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Unmittelbarkeit (§ 57 AO)

Rz. 135 Die Körperschaft muss ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke unmittelbar verfolgen. Dem Grundsatz der Unmittelbarkeit ist Genüge getan, wenn die Körperschaft diese Zwecke selbst verwirklicht, vgl. § 57 Abs. 1 S. 1 AO.[230] Die Körperschaft ist dann selbst tätig, wenn sie durch ihre Organe handelt oder wenn sie sich einer Hilfsperson bedient. Rz. 136 Das Handel...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Maßnahmen des Nacherben während der Vorerbschaft

Rz. 175 Der BFH entschied 2008 einen Fall, in dem der Nacherbe noch während der Zeit der Vorerbschaft in Erwartung der Nacherbschaft werterhöhende Maßnahmen in ein Baugrundstück vornahm. Die Werterhöhung der Investition wird nach dieser Entscheidung vom Immobilienwert zum Zeitpunkt des Nacherbfalls abgezogen. Die steuerliche Entlastung ergibt sich daher nicht aus der Höhe de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / dd) Behaltensfrist

Rz. 282 Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4b S. 2 ErbStG steht die Steuerbefreiung des Familienheims unter einem Nachsteuervorbehalt. Der überlebende Ehegatte bzw. Lebenspartner ist daher verpflichtet, das erworbene Familienheim für die Dauer von zehn Jahren, beginnend mit dem Erbfall, zu behalten und die Selbstnutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht aufzugeben. Die Aufgabe der Selbstnutzu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / g) Umfang der Anrechnung

Rz. 356 Besteht der Erwerb nur aus Auslandsvermögen, das uneingeschränkt der ausländischen und der deutschen Besteuerung unterliegt, wird die ausländische Steuer vollständig auf die deutsche Steuer angerechnet. Ist die ausländische Steuer höher, wird der Mehrbetrag nicht erstattet.[465] Rz. 357 Besteht der Erwerb aus Inlands- und Auslandsvermögen, ist die ausländische Steuer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) § 51a Abs 2c S 1 Nr 1 EStG

Rn. 151 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 2c S 1 Nr 1 S 1 EStG bestimmt, dass das BZSt unabhängig von und zusätzlich zu den in § 139b Abs 3 AO genannten und nach § 39e EStG gespeicherten Daten des StPfl den KiSt-Satz der steuererhebenden Religionsgemeinschaft des KiStPfl speichert sowie zusätzlich die ortsbezogenen Daten, mit deren Hilfe der KiStPfl seiner Religionsgemein...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Umwandlung

Rz. 164 Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung ist zu prüfen, ob der Vorerbe an einer Umwandlung des Unternehmens, z.B. von der Personen- in eine Kapitalgesellschaft, mitwirken darf. Vor allem die unterschiedliche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften kann dazu führen, dass der Nacherbe, vor allem wenn ein Börsengang in die Zeit der Vorerbschaft fällt, eine u...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Berechnung der Erbersatzsteuer

Rz. 283 Die Höhe der Erbersatzsteuer bemisst sich so, als entfiele das Gesamtvermögen der Familienstiftung auf zwei Kinder des Stifters, vgl. § 15 Abs. 2 S. 3 ErbStG. Dies gilt ungeachtet der tatsächlichen Verwandtschaftsverhältnisse, also auch dann, wenn weniger als zwei Kinder begünstigt sind.[425] Rz. 284 Entsprechend ist der doppelte Kinderfreibetrag i.H.v. insgesamt 800....mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / a) Aufhebung einer steuerpflichtigen Stiftung

Rz. 294 Bei Aufhebung oder Auflösung einer Stiftung fällt das Stiftungsvermögen den in der Satzung bestimmten Personen zu, vgl. § 87c Abs. 1 BGB (bis 30.6.2023: § 88 BGB). Da die Anfallsberechtigten einen Anspruch auf den Vermögensanfall haben, kann dieser Vorgang nicht als freigebige Zuwendung gewertet werden. So bliebe der Vermögensübergang schenkungsteuerfrei, obgleich er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Semmler/Zimmermann, Ausgewählte Fragen zur Führung des Einlagekto bei BgA, DB 2005, 2153; Ott, Direktzugriff auf das stliche Einlagekto bei Kap-Herabsetzung und Rückzahlung der Kap-Rücklage, StuB 2015, 363; Richard/Wennmacher, KapSt und stliches Einlagekto – Praxisbsp und Fallstricke im Lichte des BMF-Schr v 09.01.2005, KÖSDI 12/2016, 20 098; Meyer, KapSt und Verwendungsfestsch...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Gleichbehandlungsgebot, Verständigungsverfahren, Informationsaustausch

Rz. 365 Im V. Abschnitt finden sich Regelungen übermehr

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§ 22 Stiftungsrecht / bb) Zustiftung

Rz. 268 Bei Zustiftungen gilt das Steuerklassenprivileg grundsätzlich nicht, vgl. R E 15.2 Abs. 3 ErbStR 2019. Spätere Zuwendungen des Stifters oder Dritter gelten als gewöhnliche Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und unterliegen damit stets der Steuerklasse III.[405] Dies gilt auch dann, wenn der Zustifter nach dem Stiftungszweck selbst Begünstigter ist.[406] Die A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Allgemeines

Tz. 222 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 3 KStG idF des sog Korb II-Ges sind Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit dem in § 8b Abs 2 KStG genannten Anteil entstehen, bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen. Vor seiner Änderung durch das sog Korb II-Ges bestand der Regelungsinhalt des § 8b Abs 3 KStG nur aus dem heutigen S 3. § 8b Abs 3 S 3 KStG rege...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Nacherbfall durch Tod des Vorerben

Rz. 172 In diesem Fall hat der Nacherbe den Erwerb als vom Vorerben stammend zu versteuern. Für die Steuerklasse und den persönlichen Freibetrag gilt das Verhältnis zum Vorerben. Auf Antrag kann das Verhältnis des Nacherben zum Erblasser zugrunde gelegt werden.[205] Erwirbt der Nacherbe mit dem Tod des Vorerben neben dem Vermögen aus dem Nacherbfall auch Eigenvermögen des Vo...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / e) Entrichtung der Steuer

Rz. 270 Der Steuerschuldner, d.h. die Stiftung und bei Zuwendungen unter Lebenden auch der Stifter bzw. Zustifter (§ 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG), hat die Steuer nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, der im Allgemeinen eine Zahlungsfrist von einem Monat einräumt, zu entrichten. Die Steuer auf begünstigtes Betriebsvermögen ist auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden, soweit dies ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Laengner, GAV bei verunglückter Organschaft, BB 1991, 1239; Rey/Starke, Die verunglückte Organschaft und die Beseitigung ihrer negativen stlichen Folgen, FR 1991, 225; Sturm, Verlustübernahme bei verunglückter Organschaft – eine Steueroase für verbundene Unternehmen?, DB 1991, 2055; Wischmann, Bilanzierung bei "verunglückter" Organschaft, BB 1992, 394; Winter, VGA einer Organ-Gm...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Disagio-Anleihen

Rz. 181 Finanzierungsschätze und andere Wertpapiere, die mit einem unter dem Einlösungsbetrag liegenden Preis ausgegeben werden (Diskontpapiere), sind mit dem jeweiligen Ausgabebetrag zuzüglich der bis zum Stichtag aufgelaufenen (fiktiven) Zinsen zu bewerten.[253] Nach R B 12.2. Abs. 2 S. 3 ErbStR 2019 ist insoweit – wie bei Zero-Bonds – eine taggenaue Wertermittlung vorzune...mehr

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ZErb 12/2023, Steuerliche F... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland unterliegen Dividenden der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Empfängers. Dem Quellenstaat wird nach Abs. 2 jedoch die Erhebung einer Quellensteuer zugestanden. Sofern der Nutzungsberechtigte der Dividende im anderen Vertragsstaat ansässig ist, darf diese Quellensteuer aber grundsätzlich einen Satz von 15 % des Bruttobetrags der...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / d) Nacherbfall durch sonstiges Ereignis

Rz. 174 Nach § 6 Abs. 3 ErbStG gilt in diesen Fällen die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Anfall. Dies bedeutet zunächst, dass der Erwerb des Nacherben auch steuerlich als Anfall vom Erblasser behandelt wird. Eines Antrags hierzu bedarf es nicht.[211] Der Nacherbe kann die vom Vorerben entrichtete Steuer, mit Ausnahme der be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2.2 Regelung für den Veranlagungszeitraum 2019

Tz. 21 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In den Fällen, in denen die St-Erklärung durch Pers iSd §§ 3, 4 StBerG erstellt worden sind, ist wegen der sog "Corona-Krise" die Frist zur Abgabe der St-Erklärung für den VZ 2019 bis zum 31.08.2021 verlängert worden (s Art 97 § 36 Abs 1 EGAO idF des Ges zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Nicht unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallende Bezüge

Tz. 50 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 UE werden Einnahmen aus Wertpapierleihgeschäften nicht von § 8b Abs 1 S 1 KStG erfasst. Hierbei handelt es sich um die Vergütung, die der Verleiher erhält (Leihgebühr, Kompensationszahlung). GlA s Mühlhäuser/Stoll (DStR 2002, 1597, 1599), s Strunk/Kaminski (NWB, F 4, 4731, 4732), s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 108), s M Frotscher (in F/...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Grundsätze

Rz. 253 Die Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Erstausstattung oder Zustiftung ist der Gesamtwert der auf die Stiftung übergehenden Vermögensgegenstände zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer, vgl. §§ 9, 11 ErbStG.[382] Die Berechnung des Gesamtwerts beruht auf den Bewertungsmaßstäben des § 12 ErbStG i.V.m. den Vorschriften des Bewertungsgesetzes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 KStG), Erstattung von Abzugsteuern

Tz. 158 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unterliegen die beschr stpfl Inl-Eink dem St-Abzug, ist die KSt damit grds abgegolten (vorbehaltlich einer Ermäßigung/Erstattung der Abzugs-St wegen DBA oder EU-Recht, s Tz 162 ff; auch s Tz 127 zur EU-rechtswidrigen Definitivwirkung bei Streubesitzdividenden). Eine Veranlagung erfolgt dann nicht mehr. Ob Abgeltungswirkung besteht, richtet ...mehr