Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Grundlagen

Rz. 47 § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt eine gesetzliche Regelung zur Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge dar.[1] Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern beinhaltet die Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen. Allerdings wird das Aktivierungswahlrecht für steuerliche Verlustvorträge auf die in den nächsten fünf Jah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.1 Personengesellschaften

Rz. 62 Bei Personengesellschaften ist eine transparente Besteuerung oder eine Besteuerung nach dem Optionsmodell (§ 1a KStG) möglich. Für die transparente Besteuerung gilt Folgendes: Die ertragsteuerliche Behandlung dieser PersG gründet sich auf dem Konzept der Mitunternehmerschaft i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Danach sind neben der Steuerbilanz der PersG selbst (Gesamthan...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Abs. 2 A. III. 1.)

Rz. 51 Unter Anteile sind verbriefte oder auch unverbriefte Mitgliedschaftsrechte an einer anderen Ges. zu verstehen. Mitgliedschaftsrechte umfassen Vermögens- und Verwaltungsrechte. Beispiele sind Aktien, GmbH-Geschäftsanteile, OHG- oder KG-Anteile, aber auch stille Beteiligungen.[1] Als verbundene Unt werden gem. § 271 Abs. 2 HGB nur solche Unt bezeichnet, die nach § 290 A...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.4 Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Abs. 2 A. III. 4.)

Rz. 59 Innerhalb des Postens "Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" werden Ausleihungen an das Unt, das die Beteiligung hält, ebenso ausgewiesen wie an das Unt, an dem die Beteiligung gehalten wird. Der Begriff "Beteiligungsverhältnis" verdeutlicht somit, dass die Frage, wer an wem beteiligt ist, d. h. der Gläubiger beim Schuldner oder de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 9.3 Gerichtliche Bestätigung einer Namensliste

Der Insolvenzverwalter bzw. im Fall der Eigenverwaltung der Schuldner kann das Verfahren nach § 126 InsO nutzen und dadurch gerichtlich bestätigen lassen, dass für die Kündigungen der im Einzelnen benannten Arbeitnehmer ein betriebsbedingter Grund vorliegt und dass die Kündigungen auch im Übrigen sozial gerechtfertigt sind. Da nur im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.5 Wertpapiere des Anlagevermögens (Abs. 2 A. III. 5.)

Rz. 60 Wertpapiere des AV sind verbriefte Wertpapiere, die übertragbar und verwertbar sind und bei denen keine Beteiligungsabsicht bzw. -vermutung nach § 271 Abs. 1 Satz 3 HGB gegeben ist. Vielmehr steht die Eigenschaft als langfristige Kapitalanlage im Mittelpunkt.[1] Die Wertpapiere des AV umfassen sowohl Eigenkapitalanteile als auch verbriefte Fremdkapitalanteile. Praxis-...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Einlagen stiller Gesellschafter

Rz. 130 Für den Ausweis von Einlagen stiller Gesellschafter gibt es keine expliziten Regelungen. Da die Regelungen der §§ 230ff. HGB zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Typen von stillen Gesellschaften und dementsprechend unterschiedliche Ausweisvorschläge enthalten, wird es für zulässig erachtet, die Einlagen stiller Gesellschafter anhand der gleichen Kriterien wie bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen (Abs. 2 B. II. 2.)

Rz. 80 Forderungen gegen verbundene Unt (§ 271 Rz 32 ff.) sind – wie Ausleihungen – aus Transparenzgründen gesondert auszuweisen, um die finanziellen Verflechtungen mit verbundenen Unt offenzulegen. Auszuweisen sind Forderungen gegen alle MU und deren TU (z. B. auch Schwesterunternehmen). Dieser Posten umfasst alle Forderungen einschl. Forderungen aus L&L sowie Forderungen a...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten / 6 Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten

Anschaffungsnebenkosten können vor oder nach dem eigentlichen Erwerb eines Vermögensgegenstands anfallen. Die nach dem Anschaffungszeitpunkt noch anfallenden Kosten für die Herstellung der Betriebsbereitschaft des Gegenstands zählen unabhängig vom zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb noch zu den Anschaffungskosten. Entscheidend ist allein der sachliche Zusammenhang. Anschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 4.1 Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene

Rz. 12 Als Maßnahmen auf der Einzelabschlussebene kommen im Wesentlichen Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, da hierdurch die Grundlage für die Bilanzierung und Bewertung im Konzernabschluss geschaffen wird, oder die Ausnutzung von Ermessensspielräumen, die im Rahmen der Konzernabschlusserstellung nicht geregelt werden. Letztere entstehen aus Auslegungsspielräumen wegen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.7 Umwandlungen

Rz. 98 Bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) wird steuerlich regelmäßig zur Vermeidung von Steuerzahlungen die Fortführung der Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers vereinbart (§ 11 Abs. 1 und 2 UmwStG). Handelsrechtlich gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG), sodass grds. der Ansatz zu Anschaffungskost...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.4 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Rz. 131 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind nach § 264c Abs. 1 Satz 1 HGB (KapCoGes) und § 42 Abs. 3 GmbHG (GmbH) mit entsprechender Bezeichnung gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Alternativ können diese Verbindlichkeiten bei Erfassung innerhalb eines Verbindlichkeitenpostens durch einen Davon-Vermerk kenntlich gemacht werden.[1] Eine Unterscheidung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4 Finanzanlagen (Abs. 2 A. III.)

Rz. 50 In Abgrenzung zu Sachanlagen sind Finanzanlagen monetär und i. d. R. ohne physische Substanz. Finanzanlagen entstehen durch dauerhafte Kapitalüberlassung an andere Unt. Aus Finanzanlagen sollen nicht nur Zinsen oder Gewinnbeteiligungen erzielt werden, sondern es werden darüber hinaus auch strategische Ziele verfolgt. Entsprechend dem Vollständigkeitsgebot sind alle Fi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft

Rz. 86 Im Unterschied zu Ekfl. können bei Personenhandelsgesellschaften neben dem Eigenkapital auch Forderungen und Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen, sodass eine eindeutige Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapital von Gesellschaftern vorzunehmen ist. Eigenkapital liegt bei Personenhandelsgesellschaften nur vor, wenn die bereitgestellten Mittel der Gesel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.3.4 Sonstige Vermögensgegenstände (Abs. 2 B. II. 4.)

Rz. 83 Der Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" dient als Sammelposten. Dieser Posten umfasst jene VG des UV, die keinem anderen Posten des UV zugeordnet werden können. Eine separate Nennung als Davon-Vermerk oder im Anhang ist nur bei wesentlichen Positionen erforderlich.[1] Zu diesem Posten zählen verallgemeinernd Forderungen aus Geschäften, die nicht aus Umsatzerlösen r...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Befreiungsvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 9 Ein MU ist ungeachtet der weiteren Befreiungsmöglichkeiten der §§ 290 Abs. 5, 291, 292 HGB dann von der Pflicht, einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn von den drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am Abschlussstichtag seines Jahresabschlusses und am vorhergehenden Abschlussstichtag mind. zwei nicht überschritten we...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Mindestgliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 132 § 247 HGB regelt den Inhalt der Bilanz für Kaufleute. Eine Regelung zum Inhalt der GuV, die gem. § 242 Abs. 3 HGB Teil des Jahresabschlusses ist, enthält lediglich § 246 Abs. 1 HGB, wonach der Jahresabschluss sämtliche Aufwendungen und Erträge zu enthalten hat. Eine Anlage zur Bilanz, wie dies § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG für Offenlegungszwecke ermöglicht, würde damit den...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 14B ESG-Ratings – Nutzen,... / 2 Konzept von ESG-Ratings und Gründe für eine aktive Rating-Beteiligung

Rz. 3 Ein ESG-Rating beabsichtigt i. d. R. eine holistische, d. h. integrierte soziale, ökologische und auf die Governance bezogene Beurteilung des Unternehmens.[1] Die ökonomische Perspektive wird indes vorwiegend in klassischen Finanz-Ratings eingenommen, die auf die Bonitätsbewertung der Emittenten abzielen (von den ESG-Ratings separiert). Rz. 4 Das primäre Ziel von ESG-Ra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Aufbau und Inhalt der Vorschriften

Rz. 1 Der Dritte Teil der Abgabenordnung mit der Überschrift "Allgemeine Verfahrensvorschriften "gliedert sich wie folgt in zwei Abschnitte mit weiteren Unterabschnitten: Erster Abschnitt: Verfahrensgrundsätze Unterabschnitt: Beteiligung am Verfahren Unterabschnitt: Ausschließung und Ablehnung von Amtsträgern und anderen Personen Unterabschnitt: Besteuerungsgrundsätze, Beweismit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geändertes chinesisches Gesellschaftsgesetz ab 1.7.2024

Zusammenfassung Viele deutsche und europäische Unternehmen sind auf dem chinesischen Markt aktiv. Daher ist es unerlässlich, die neuesten Entwicklungen der chinesischen Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, genau im Auge zu behalten. Hier erfahren Sie, was deutsche Gesellschaften beachten müssen, um in Bezug auf Ihre chinesischen Tochterge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 10B Identifizierung und B... / 2 Stakeholder-Analyse: step-by-step

Rz. 4 1. Erstellung einer Stakeholder-Longlist In Abstimmung mit relevanten Fachbereichen des Unternehmens, wie bspw. dem Einkauf, dem Vertrieb, der Personalabteilung oder Investor Relations, werden für das Unternehmen relevante externe Stakeholder identifiziert. Dabei sollte das Unternehmen entsprechend den Anforderungen der ESRS sowohl Stakeholder identifizieren, auf die se...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.2.3 Deutscher Nachhaltigkeitskodex: Kriterien und Erklärung

Rz. 18 Der DNK bietet Unternehmen als Anwendern einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei dem DNK handelt es sich um einen branchenübergreifenden Standard, mittels dessen Unternehmen – unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe – über ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten können (DNK-Erklärung).[1] Obwohl der DNK ein nationales Rahmenwerk darstellt, können ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.3.1 Entwicklung

Rz. 28 Die GRI ist eine gemeinnützige Multi-Stakeholder-Stiftung. Sie wurde 1997 in Boston gegründet, nachdem der Skandal über die Umweltschäden der Exxon-Valdez-Ölpest in der Öffentlichkeit bekannt wurde. Der Ursprung der Stiftung liegt im Zusammenschluss der US-amerikanischen Organisation Coalition for Environmentally Responsible Economies (CERES) mit dem Tellus Institute ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.5.4.4 Methodenpapier "Sozioökonomie"

Rz. 226 Das Papier zur Sozioökonomie erläutert Details für spezifische sozioökonomische Themen sowie spezifische Teilindikatoren. Aufgenommen werden die folgenden Unterpunkte und ihre Auswirkungen auf das Unternehmen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Berufskrankheiten oder Unfälle am Arbeitsplatz können zu verringerter Produktivität im Unternehmen führen und auch hö...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.4.3 Organisation und Commitment

Rz. 188 PRIs Mission ist die Schaffung eines wirtschaftlich effizienten, nachhaltigen globalen Finanzsystems zur langfristigen Wertschöpfung. Dieses Ziel soll durch die Förderung sowie die Zusammenarbeit bei der Umsetzung der 6 Prinzipien (Rz 193) erreicht werden. Gute Unternehmensführung, Integrität und die Übernahme von Verantwortung sowie die Beseitigung von Hindernissen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / 1.2 Häufige Kurzerkrankungen

Die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers ist vom Gericht in 3 Stufen zu prüfen[1]: 1. Stufe: Besorgnis weiterer Erkrankungen Zunächst ist festzustellen, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektive Tatsachen vorgelegen haben, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtferti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 1.3.2 GRI-Standards

Rz. 33 Im Jahr 2016 ging die GRI von der Bereitstellung von Leitlinien zur Festlegung der ersten globalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung über – den GRI-Standards. Die Standards werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt, einschl. neuer themenspezifischer Standards. So wurden im Oktober 2021 die universellen Standards der GRI umfassend aktualisiert. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 11 Offenlegungsverordnung / 2 Normzweck und Anwendungsbereich

Rz. 7 Der wesentliche Normzweck der SFDR besteht darin, eine Harmonisierung der Angaben zu nachhaltigen Investitionen zu erreichen und diese für private Anleger attraktiver zu machen. Dadurch soll eine Regulierung der europäischen Finanzmittelflüsse zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris ermöglicht werden. Die Offenlegungspflichten sollen nicht nur Greenwashin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 8 Frameworks, Standards, ... / 2.4.1 Hintergrund

Rz. 184 In den 1980er-Jahren kam es zu weit verbreiteten Desinvestitionen in Südafrika als Protest gegen die Apartheid. Dies kann als einer der ersten Schritte für verantwortungsvolle Investitionen gesehen werden. Anfang der 1990er wurden erste Indizes zu sozialem Investment gegründet und 1999 folgte schließlich die Einführung der Dow Jones Sustainability Indizes. Seitdem wu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.13 Verbindliche Auskunft

Für den Steuerberater gilt für die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Antrag auf verbindliche Auskunft (§ 89 AO) § 23 Nr. 10 StBVV. Eine Zeitgebühr ist ihm gem. § 13 Nr. 2 StBVV ausdrücklich verboten. Die Ausführungen unter Tz. 4.5. bezüglich einer Vergütungsvereinbarung gelten für die Tätigkeit eines Steuerberaters sinngemäß unter Beachtung des § 4 Abs. 1 Satz 1 und 2 StBVV....mehr

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§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 3 Verortung: Darstellung des Geschäftsmodells in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte

Rz. 10 Die Branche sowie das Geschäftsmodell eines Unternehmens haben einen wichtigen Einfluss auf die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements und die Nachhaltigkeitsperformance. In den Materialitätsanalysen (§ 2 Rz 12 ff.) wird ausführlich analysiert, welche Auswirkung das Geschäft auf Nachhaltigkeitsbereiche hat und wie i. R. d. doppelten Wesentlichkeit Nachhaltigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.7 Anzahl der Beschäftigten und Ausgangslohnsumme

Der Verschonungsabschlag bleibt dem Erwerber nur dann in voller Höhe erhalten, wenn nach Ablauf des Überwachungszeitraums von fünf Jahren (beim 85 %igen Verschonungsabschlag) oder sieben Jahren (beim 100 %igen Verschonungsabschlag) die jeweils maßgebende Mindestlohnsumme erreicht wird. Diese ist mit der Ausgangslohnsumme zu vergleichen. Die Zeilen 118 bis 133 erfordern daher ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.10 Ausgangslohnsumme der Gesellschaft (Zeilen 136 bis 147)

Einzelne Angaben zur Ausgangslohnsumme der Gesellschaft sind in den Zeilen 138 bis 147 zu machen. In die Zeilen 138 bis 142 sind die Löhne und Gehälter der Gesellschaft der letzten fünf Wirtschaftsjahre vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer einzutragen. Hierher gehören aber nicht die Löhne und Gehälter von nachgeordneten Gesellschaften. Folgende Lohn- und Gehaltsbestandt...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.11 Abschnitt I – Forderungen und Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen

Gehören zum Vermögen der Kapitalgesellschaft eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft, sind Forderungen und Schulden zwischen den Gesellschaften untereinander oder im Verhältnis zur Kapitalgesellschaft nicht anzusetzen (§ 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG). Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen In der Zeile 151 ist der Name des ve...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts des Anteils des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft (Zeilen 43 bis 56)

In der Zeile 44 ist der gemeine Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft aus Zeile 42 zu übernehmen. In die Zeile 45 ist das Nennkapital (entweder Grundkapital bei der Aktiengesellschaft oder Stammkapital bei der GmbH) der Kapitalgesellschaft einzutragen. Anzugeben ist in Zeile 46, wieviel vom Nennkapital eingezahlt ist. Richtet sich die Beteiligung am Vermögen und ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8 Abschnitt H – Forderungen und Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen

Gehören zum Vermögen des Einzelunternehmens eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft, sind Forderungen und Schulden zwischen den Gesellschaften untereinander oder im Verhältnis zu dem Einzelunternehmen nicht anzusetzen (§ 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG). Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen In der Zeile 137 ist der Name des ve...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.1 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

Der Abschnitt A fragt allgemeine Angaben ab. In den Zeilen 3 bis 5 ist die Kapitalgesellschaft, deren Anteile übergegangen sind mit der Firma und der Anschrift aufzuführen. In Zeile 6 sind das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unternehmens einzutragen. In den Zeilen 7 bis 12 sind Angaben zum Bete...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9.7 Anzahl der Beschäftigten

Der Verschonungsabschlag bleibt dem Erwerber nur dann in voller Höhe erhalten, wenn nach Ablauf des Überwachungszeitraums von fünf Jahren (beim 85 %igen Verschonungsabschlag) oder sieben Jahren (beim 100 %igen Verschonungsabschlag) die jeweils maßgebende Mindestlohnsumme erreicht wird. Diese ist mit der Ausgangslohnsumme zu vergleichen.[1] Die Zeilen 132 bis 135 erfordern zun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.1 Bewertung von nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften

Der gemeine Wert eines nicht notierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft richtet sich nach dem gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft zum Bewertungsstichtag, der dem Anteil am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft entspricht. Soweit die Gesellschaft eigene Anteile hält, mindern sie das Nennkapital, weil sich die Beteiligung der Gesell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.2 Feststellungsverfahren

Der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften ist gesondert festzustellen. Dagegen unterliegt ausländisches Vermögen, welches nicht zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehört, nicht der gesonderten Feststellung. Es verbleibt die Zuständigkeit beim jeweiligen Erbschaftsteuerfinanzamt.[1] Eine gesonderte Feststellung wird regelmäßig dann durchgeführt, wenn diese von Bedeutu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.1 Feststellungsverfahren

Der Wert des Betriebsvermögens bei Gewerbebetrieben ist gesondert festzustellen. Das gleiche gilt für den Wert des Betriebsvermögens bei freiberuflich Tätigen. Dagegen unterliegt ausländisches Vermögen nicht der gesonderten Feststellung. Die Zuständigkeit verbleibt beim jeweiligen Erbschaftsteuerfinanzamt.[1] Eine gesonderte Feststellung wird regelmäßig dann durchgeführt, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.1 Verwaltungsvermögen (einschließlich Altersversorgungsvermögen ohne Finanzmittel)

In den Zeilen 44 bis 54 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – einschließlich des Altersversorgungsvermögens jedoch ohne Finanzmittel – zu machen.[1] In der Spalte 1 der Zeilen 46 bis 52 ist die Summe der gemeinen Werte der jeweiligen Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens des Unternehmens einzutragen. Hingegen ist in Spalte 2 der Zeilen 46 bis 51 der Wert ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.1 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

Der Abschnitt A fragt allgemeine Angaben zum Betriebsvermögen ab. In den Zeilen 3 bis 5 ist das Unternehmen, das zu bewerten ist, mit der Firma und der Anschrift aufzuführen. In Zeile 6 sind das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts-Identifikationsnummer des jeweiligen Unternehmens einzutragen. Angaben zum bisherigen Betriebsinhaber sind...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.5 Abschnitt E – Angaben zum Substanzwert (Zeilen 38 bis 39)

Die Wertuntergrenze bei der Ermittlung des gemeinen Werts bildet der Substanzwert. Dies gilt unabhängig davon, ob der gemeine Wert mit einem individuellen Gutachten oder nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt wurde. Nur wenn der gemeine Wert aus Verkäufen abgeleitet wurde, findet der Substanzwert keine Anwendung. Der Substanzwert ermittelt sich nach § 109 Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.2 Verwaltungsvermögen (nur Finanzmittel und einschließlich Altersversorgungsvermögen)

In den Zeilen 55 bis 64 sind Angaben zum Wert des Verwaltungsvermögens – hier nur Finanzmittel – zu machen. Hinweis Erläuterungen auf gesondertem Blatt Auf einem gesonderten Blatt sollte erläutert werden, welche Wirtschaftsgüter den Finanzmitteln zugerechnet wurden und wie der Wert ermittelt wurde. In die Zeile 57 sind Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geldforderungen und ande...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.2 Abschnitt B – Ableitung aus Verkäufen (Zeilen 23 bis 29)

Haben innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag Verkäufe stattgefunden, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 26 und 27 zu machen. Daneben sind in einer besonderen Anlage der Käufer und Verkäufer anzugeben. Stehen Käufer und Verkäufer in einem Verwandtschaftsverhältnis, so ist auch das in der Anlage bekannt zu machen. Beizufügen ist auch der Vertrag über den ...mehr