Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.3 Abschnitt B – Ableitung aus Verkäufen (Zeilen 23 bis 30)

Haben innerhalb eines Jahres vor dem Bewertungsstichtag Verkäufe stattgefunden, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 27 und 28 zu machen. Daneben sind in einer besonderen Anlage der Käufer und Verkäufer anzugeben. Stehen Käufer und Verkäufer in einem Verwandtschaftsverhältnis, so ist auch das in der Anlage bekannt zu machen. Beizufügen ist auch der Vertrag über den ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.4 Abschnitt D – Angaben zum Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (Zeilen 36 bis 37)

Möglich ist es auch, den Wert nach dem vereinfachtem Ertragswertverfahren zu ermitteln. Dieser ermittelt sich nach den §§ 199 BewG – 203 BewG.[1] Dies gilt nur dann nicht, wenn der Ertragswert unterhalb des Substanzwert (§ 109 BewG) bzw. Liquidationswert liegt. Das vereinfachte Ertragswertverfahren kann auch bei ausländischem Betriebsvermögen angewendet werden. Hinweis Anlage ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.5 Abschnitt D – Angaben zum Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (Zeilen 37 bis 38)

Es ist möglich, den Wert nach dem vereinfachtem Ertragswertverfahren zu ermitteln. Unterschreitet jedoch der Ertragswert den Substanzwert bzw. Liquidationswert dann gilt vorgenanntes nicht. Hinweis Formular zum vereinfachten Ertragswertverfahren Soll der Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt werden, ist es zwingend notwendig, auch das Formular "Anlage vere...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7.3 Junge Finanzmittel

Gehören zum Vermögen des Einzelunternehmens eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die kein Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG darstellen, sind die jungen Finanzmittel dieser Gesellschaften anteilig dem Einzelunternehmen zuzurechnen (§ 13b Abs. 9 ErbStG). Diese anteiligen jungen Finanzmittel aus nachgeordneten...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.6 Abschnitt E – Angaben zum Substanzwert (Zeilen 39 bis 40)

Die Wertuntergrenze bei der Ermittlung des gemeinen Werts bildet der Substanzwert). Dies gilt unabhängig davon, ob der gemeine Wert mit einem individuellen Gutachten oder nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt wurde. Hinweis Substanzwert als Untergrenze Nur wenn der gemeine Wert aus Verkäufen abgeleitet wurde, findet der Substanzwert keine Anwendung. Der Substanz...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.3 Abschnitt C – Angaben zum Gutachtenwert (Zeilen 30 bis 35)

Konnte der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, so ist dieser unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Erfolgt die Wertermittlung in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren, dann ist dies in der Zeile 31 anzu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.4 Abschnitt C – Angaben zum Gutachtenwert (Zeilen 31 bis 36)

Konnte der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, so ist dieser unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Erfolgt die Wertermittlung in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren, dann ist dies in der Zeile 32 anzu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 7 Zulässige unterschiedliche Behandlung (Rechtfertigungsgründe)

Unter bestimmten Umständen kann eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sein, bspw. wegen beruflicher Anforderungen gemäß § 8 AGG: Eine unterschiedliche Behandlung wegen eines der 8 in § 1 AGG genannten Merkmale ist danach nur zulässig, wenn das Merkmal "wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche An...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.2.4 Beteiligung an Personengesellschaft und Anteile an Kapitalgesellschaft

Gehören zum Betriebsvermögen des Betriebs, bei Beteiligungen an einer Personengesellschaft und Anteilen an einer Kapitalgesellschaft des Betriebs der jeweiligen Gesellschaft, unmittelbar oder mittelbar Beteiligungen an Personengesellschaften, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen W...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 2.9.2 Lohnsumme bei Beteiligung an Personengesellschaften

In die Zeile 66 ist die anteilige Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen aus unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Personengesellschaften einzutragen. Die Bezeichnung der Personengesellschaften und deren prozentuale Beteiligungen sollten aus einer gesonderten Anlage hervorgehen. Einzutragen ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Lohnsumme der Beteiligungsge...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 2.9.3 Lohnsumme bei Beteiligung an Kapitalgesellschaften

In die Zeile 67 ist die Lohnsumme aus mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Kapitalgesellschaften von mehr als 25 % einzutragen. Die Bezeichnung der Kapitalgesellschaften und deren prozentuale Beteiligungen sollten aus einer gesonderten Anlage hervorgehen. In die Spalte ist der Betrag einzutragen, der sich ergibt, wenn die Lohnsumme der Beteiligungsgesellschaft mit ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.7 Abschnitt G – Ermittlung des gemeinen Werts der Beteiligung des Gesellschafters einer Personengesellschaft (Zeilen 51 bis 74)

In Zeile 52 ist der Gewinnverteilungsschlüssel des bisherigen Gesellschafters einzutragen (als Bruch), der sich aus dem Gesellschaftervertrag zum Bewertungsstichtag ergibt. Hinweis Vorabgewinne Vorabgewinne sind hierbei jedoch nicht zu berücksichtigen. In den Zeilen 53 bis 56 sind Angaben für den gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Personengesellschaft zu machen. In die Zeil...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.11 Ermittlung der auf die übertragenen Beteiligung entfallenden Werte aus dem Sonderbetriebsvermögen

In der Zeile 181 ist der Wert des übertragenen Verwaltungsvermögens Zeile 150 Spalte 1 zu erfassen. In der Zeile 182 ist der Wert des übertragenen jungen Verwaltungsvermögens Zeile 150 Spalte 2 zu erfassen. In der Zeile 183 ist der Wert der übertragenen Finanzmittel laut Zeile 156 zu erfassen. In der Zeile 184 ist der Wert des übertragenen jungen Finanzmittel laut Zeile 166 zu ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.12 Ermittlung der auf die übertragene Beteiligung entfallenden Werte

In die Zeile 187 Spalte 1 kommt der Wert des Verwaltungsvermögens im Gesamthandsvermögen laut Zeile 175, in Spalte 2 der Wert des Verwaltungsvermögens im Sonderbetriebsvermögen laut Zeile 181 und die Summe hiervon in die Spalte 3. In die Zeile 188 Spalte 1 kommt der Wert des jungen Verwaltungsvermögens im Gesamthandsvermögen laut Zeile 176, in Spalte 2 der Wert des jungen Ver...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.10 Ermittlung der auf die übertragenen Beteiligung entfallenden Werte aus dem Gesamthandsvermögen

Der gemeine Wert des erworbenen Anteils am Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft lt. Zeile 64 kommt in die Zeile 172 oder der höhere Wert aus Zeile 38 oder 45. Gemeiner Wert des Gesamthandsvermögens der Personengesellschaft laut Zeile 54 gehört in die Zeile 173. In der Zeile 174 ergibt sich der Aufteilungsmaßstab in Prozent durch die folgende Berechnung: Zeile 172 x 100 Z...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.13 Anzahl der Beschäftigten und Ausgangslohnsumme der Gesellschaft

Der Verschonungsabschlag bleibt dem Erwerber nur dann in voller Höhe erhalten, wenn nach Ablauf des Überwachungszeitraums von fünf oder sieben Jahren die jeweils maßgebende Mindestlohnsumme erreicht wird. Diese ist mit der Ausgangslohnsumme zu vergleichen. Bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme sind die letzten fünf bzw. sieben vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer en...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.9 Abschnitt I – Forderungen und Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen im Gesamthandsvermögen

Gehören zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft eine Beteiligung an einer Personengesellschaft oder Anteile an einer Kapitalgesellschaft, sind Forderungen und Schulden zwischen den Gesellschaften untereinander oder im Verhältnis zu der zu bewertenden Personengesellschaft nicht anzusetzen (§ 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG). Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen im Gesamthan...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.1 Abschnitt A – Allgemeine Angaben (Zeilen 1 bis 22)

Der Abschnitt A fragt allgemeine Angaben zum Betriebsvermögen ab. In den Zeilen 3 bis 5 ist das Unternehmen mit der Firma und der Anschrift aufzuführen, das zu bewerten ist. In Zeile 6 sind das Betriebsfinanzamt und die Steuernummer bzw. das Aktenzeichen bzw. Wirtschafts- Identifikationsnummer des jeweiligen Unternehmens einzutragen. Angaben zum Beteiligungsverhältnis des bish...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.5 Abschnitt E – Angaben zum Substanzwert (Zeilen 43 bis 47)

Die Wertuntergrenze bei der Ermittlung des gemeinen Werts bildet der Substanzwert. Dies gilt unabhängig davon, ob der gemeine Wert mit einem individuellen Gutachten oder nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelt wurde. Nur wenn der gemeine Wert aus Verkäufen abgeleitet wurde, findet der Substanzwert keine Anwendung. Hinweis Anlage Substanzwert Es ist die Anlage "Su...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.3 Abschnitt C – Angaben zum Gutachtenwert (Zeilen 31 bis 40)

Konnte der gemeine Wert nicht aus Verkäufen abgeleitet werden, so ist dieser unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methode zu ermitteln. Erfolgt die Wertermittlung in Ausübung des Wahlrechts im vereinfachten Ertragswertverfahren, dann ist dies in der Zeile 32 anzu...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.4 Sonderbetriebsvermögen

Der Begriff des Mitunternehmeranteils umfasst ebenso auch etwaiges Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Sonderbetriebsvermögen sind hierbei diejenigen Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören. Wirtschaftsgüter, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören und die nicht Gesamthandsvermögen der Mitunternehmer der Personengesellsch...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.3 Option zur Körperschaftsteuer

Gem. § 1a KStG kann eine Personenhandelsgesellschaft zur Körperschaftsbesteuerung optieren. Hinsichtlich der Lohnsummenregelung ist dabei Folgendes zu beachten. An die Gesellschafter der optierenden Gesellschaft gezahlter Arbeitslohn ist bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme und der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen nicht zu berücksichtigen, da die optierende Ges...mehr

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Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.2.5 Betriebsaufspaltung

Handelt es sich um eine Betriebsaufspaltung, sind die Lohnsummen und die Anzahl der Beschäftigten der Besitzgesellschaft und der Betriebsgesellschaft zusammenzuzählen. Zu beachten ist dabei, dass hierunter nur Betriebsaufspaltungen fallen, bei denen die Beteiligung bzw. der Anteil an der Betriebsgesellschaft nicht zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehören und nur hi...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.4 Einbeziehungsformen

Rz. 46 Hinsichtlich der Prüfung der Einbeziehungsform eines Unternehmens in einen Konzernabschluss ist somit so vorzugehen, dass i. S. e. Stufenkonzeptes erstens bei jeder Beteiligung oder jedem anderen Unternehmensverbund zu analysieren ist, ob die Kriterien für ein Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen vorliegen oder ob ein maßgeblicher Einfluss gegeben ist. Bei den erstg...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.4 Abschnitt D – Angaben zum Wert nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (Zeilen 41 bis 42)

Möglich ist es auch, den Wert nach dem vereinfachtem Ertragswertverfahren zu ermitteln.[1] Hinweis Anlage Ertragswertverfahren In diesem Fall ist es zwingend notwendig, auch das Formular "Anlage vereinfachtes Ertragswertverfahren" auszufüllen und der Anlage Betriebsvermögen beizufügen. In der Zeile 42 ist der gemeine Wert des gesamten Betriebsvermögens der Personengesellschaft ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.6 Abschnitt F – Anzusetzender gemeiner Wert des Betriebsvermögens (Zeilen 48 bis 50)

Als gemeiner Wert kommen nach verschiedenen Methoden ermittelte Werte in Betracht, wobei eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten ist: Vorrangig ist der aus Verkäufen abgeleitete Wert anzusetzen (Abschnitt B Zeile 28). Ist die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen nicht möglich, ist er entweder unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder einer anderen anerkannten auc...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.2). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung der Beteiligungen an Personengesellschaften ist der § 11 Abs. 2 i. V. m. § 109 BewG. Für das vereinfachte Ertragswertverfah...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.2 Bewertung von Personengesellschaften

Nach § 11 Abs. 2 i. V. m. § 109 BewG sind das Betriebsvermögen und die Beteiligungen an Personengesellschaften mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dies gilt sowohl wenn sie gewerblich wie auch freiberuflich tätig ist. Zur Bewertung s. auch R B 95 ErbStR 2019 sowie den Leitfaden für Feststellungen nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG sowie nach § 13 a Abs. 4 ErbStG, § 13a A...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 2.8.8 Junge Finanzmittel im erworbenen Sonderbetriebsvermögen

Die folgenden Zeilen sind nur auszufüllen, wenn Finanzmittel im Sonderbetriebsvermögen mitübertragen werden. Einlagen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafters in das Sonderbetriebsvermögen innerhalb der letzten zwei Jahre vor dem Bewertungsstichtag sind in der Zeile 159 zu erfassen. In der Zeile 160 sind hingegen Entnahmen von Finanzmitteln des bisherigen Gesellschafte...mehr

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Konzernabschluss nach IFRS / 3.1.3 Unternehmen unter Kontrolle durch Stimm- und ähnliche Rechte

Rz. 29 Unternehmen unter Kontrolle durch Stimm- und ähnliche Rechte bedürfen i. d. R. fortlaufender unternehmerischer Entscheidungen. Daher sprechen folgende Indikatoren für das Vorliegen dieser Unternehmen:[1] Die Geschäftstätigkeit umfasst die Herstellung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen; es sind Entscheidungen über die Kombination der Produktionsfaktor...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nur Führungskräften gewährte typisch stille Beteiligung

Eine typische stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers führt nach dem maßgeblichen Gesamtbild aller Umstände des Einzelfalls nicht zu Kapitaleinkünften, sondern zu Arbeitslohn, wenn u.a. die stille Beteiligung nur Führungskräften angeboten wird und nur solange Bestand haben soll, als das Angestelltenverhältnis andauert, die Leistung der stillen Einlage durch Verrechn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.2 Bilanzierung einer Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft

Rz. 264 Hält ein Gesellschafter die Beteiligung an der optierenden Gesellschaft im Betriebsvermögen, ändert sich die Bilanzierung der Beteiligung. Die Beteiligung an der Personengesellschaft war kein Wirtschaftsgut, weshalb die Bilanzierung nach der Spiegelbildmethode durch Übernahme der Kapitalkonten erfolgte. Durch die Option entstehen fiktive Anteile an einer Kapitalgesel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1 Veräußerung einer Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft

Rz. 258 Nach Ausübung der Option sind die Gesellschafter für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Veräußerungsgegenstand einer optierten Gesellschaft ist aus steuerlicher Sicht eine fiktive Kapitalgesellschaftsbeteiligung. Es liegt mithin keine steuerliche Mitunternehmersc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017 [1]. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1.1 Besteuerung des Veräußerungsvorgangs

Rz. 259 Die steuerliche Behandlung der Veräußerung einer optierenden Gesellschaft hängt von der Person des Gesellschafters (natürliche Person oder KSt-Subjekt), bei natürlichen Personen von der Zugehörigkeit der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen sowie bei einer von einer natürlichen Person im Privatvermögen gehaltenen Beteil...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 250 § 1a Abs. 3 KStG enthält detaillierte Regelungen über die Beziehungen zwischen Gesellschafter und der optierten Gesellschaft als fiktiver Kapitalgesellschaft. Da zivilrechtlich kein Formwechsel stattfindet, bleiben die Beziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft zivilrechtlich unverändert. Steuerlich handelt es sich bei der optierenden Gesellschaft u...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2 Besteuerung der Gesellschafter

Rz. 255 Ab Wirksamwerden der Option sind die Gesellschafter hinsichtlich der Besteuerung vom Einkommen nicht mehr an einer Personengesellschaft, sondern als (fiktiv) nicht persönlich haftende Gesellschafter an einer fiktiven Kapitalgesellschaft beteiligt. Die fiktive Beteiligung wird nicht ausdrücklich einer Beteiligung an einer bestimmten Kapitalgesellschaft, etwa einer Akt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.4 Finanzierungsaufwendungen

Rz. 267 Wird eine Beteiligung an der optierenden Gesellschaft erworben, sind Zinsen zur Finanzierung des Anteilserwerbs – anders als bei einer Mitunternehmerschaft – keine Sonderbetriebsausgaben mehr. Ist der Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft, sind sie weiterhin in vollem Umfang abzugsfähig, da nicht abzugsfähige Aufwendungen nach § 8b Abs. 5 KStG pauschaliert ermittel...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.2 Ansässigkeit der Gesellschaft und der Gesellschafter

Rz. 30 § 1a KStG enthält keine Vorgaben hinsichtlich der Ansässigkeit der optierenden Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. M.E. ist die Optionsausübung deshalb auch für eine ausländische Gesellschaft ohne Inlandsbezug (Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, keine inländischen Einkünfte oder Vermögen und keine im Inland ansässigen Gesellschafter) zulässig.[1] Das Gesetz setz...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.2.2.1 Sonderbetriebsvermögen

Rz. 71 Der Ansatz eines Buch- oder Zwischenwertes ist nur möglich, wenn auch die funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen bis zum fiktiven Einbringungszeitpunkt aus dem Sonderbetriebsvermögen in die Mitunternehmerschaft übertragen werden.[1] Von dem fiktiven Formwechsel durch Optionsausübung wird damit auch das Sonderbetriebsvermögen I erfasst, wenn es zu den funktional we...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 6.2.3.4 Gewinnrealisierung durch Verlust des Besteuerungsrechts

Rz. 368 Ist die nach § 1a KStG fiktive Kapitalgesellschaft im Inland ansässig und unterhält sie eine ausländische Betriebsstätte, würde der Veräußerungsgewinn bei einer Veräußerung der Kapitalbeteiligung mittelbar auch die stillen Reserven der ausländischen Betriebsstätte enthalten und bei inländischen Gesellschaftern dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen. Wird die Kap...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.2.1.2 Sperrfristverstöße infolge eines Veräußerungsvorgangs

Rz. 261 Soweit der fiktive Formwechsel zu Buch- oder Zwischenwerten erfolgt ist, findet im Fall der Veräußerung der Beteiligung an der optierenden Gesellschaft oder eines der Veräußerung gleichgestellten Vorgangs innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt § 22 UmwStG Anwendung.[1] Danach wird der Gewinn des Gesellschafters infolge der fiktiven Einbringung rüc...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5 Die quantitative Konzernabschlussanalyse

Rz. 22 Bevor näher auf die Konzernabschlussanalyse eingegangen wird, werden zunächst die wesentlichen bilanzpolitischen Möglichkeiten bei der Konzernabschlusserstellung mit Fokus auf Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt, da diese eine wesentliche Auswirkung auf Positionen in der Konzern-Bilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und damit auf die Bildung von Kennzahlen h...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 3.3 Steuerliches Einlagekonto, Abs. 2 S. 4

Rz. 110 Nach § 1a Abs. 2 S. 4 KStG ist das im Einbringungsstichtag auszuweisende Eigenkapital der Personengesellschaft bei der fiktiven Körperschaft in das steuerliche Einlagekonto nach § 27 KStG einzustellen. Die Höhe dieses Eigenkapitals richtet sich nach dem in der Steuerbilanz auszuweisenden Eigenkapital (einschließlich des Eigenkapitals in Ergänzungsbilanzen)[1] im Einb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 2.1 Optionsfähige Gesellschaften

Rz. 20 Nach § 1a Abs. 1 S. 1 KStG konnten den Antrag auf Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft nur Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften stellen. Ab Geltung des § 1a KStG i.d.F des Wachstumschancengesetzes ab dem 28.3.2024 können Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts einen Optionsantrag ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.5 Verlustvorträge und beschränkt abziehbare Verluste

Rz. 185 Für die Behandlung von Verlustvorträgen und Vorträgen an beschränkt abziehbaren Verlusten, die die optierende Gesellschaft vor Wirksamwerden der Option erzielt hat, also von Verlusten nach § 10d EStG, § 15 Abs. 4 EStG, § 15a EStG und § 15b EStG, gilt Folgendes: Diese Verluste sind gesellschafterbezogen gesondert festgestellt worden. Da die Option als Formwechsel wirk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.2 Gewinnauskehrungen, S. 2 Nr. 1

Rz. 275 § 1a Abs. 3 S. 2 KStG führt die wichtigsten Fälle von Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft auf. Nach Nr. 1 führen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen des Gesellschafters aus der optierenden Gesellschaft grds. zu Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also zu fiktiven Gewinnausschüttungen[1], e...mehr

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Konzernabschlussanalyse nac... / 5.1.1 Strukturelle Erfolgsanalyse

Rz. 30 Sinn der Erfolgsquellenanalyse ist es zu erforschen, in welchen Bereichen der Konzernerfolg entstanden ist. Insbesondere ist zwischen ordentlichen bzw. regelmäßigen und außergewöhnlichen bzw. einmaligen sowie lediglich buch- und bewertungstechnischen Erfolgskomponenten zu unterscheiden. Durch die Spaltung des Gesamtergebnisses in seine Komponenten soll das nachhaltige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 5.3.1 Übersicht

Rz. 270 § 1a Abs. 3 S. 2 Nr. 1 KStG regelt, dass durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Einnahmen zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG führen. § 1a Abs. 3 S. Nr. 2–4 KStG enthalten besondere Bestimmungen für Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Damit wird für die Beteiligung an einer optierenden Gesellschaft die Behandlung d...mehr