Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.1 Überblick

Rz. 406 § 7 Abs. 2 regelt das Tatbestandsmerkmal der Beherrschung i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG. Dabei wird § 7 Abs. 2 AStG flankiert von § 7 Abs. 3 und Abs. 4 AStG. Abs. 3 und Abs. 4 konkretisieren das Tatbestandsmerkmal der "nahestehen Person" des § 7 Abs. 2 AStG. Rz. 407 Im Zuge der Anpassung der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD erfolgte durch d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.5 Niedrige Besteuerung

Rz. 66 Die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter müssen nach § 13 Abs. 1 S. 1 AStG einer niedrigen Besteuerung unterliegen. Zur Bestimmung einer niedrigen Besteuerung verweist die Norm auf § 8 Abs. 5 AStG. Entscheidend ist insoweit, dass sich die Niedrigbesteuerung ausschließlich auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter bezieht und nicht etwa auf sämtliche Einkünfte der a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.4.1.1 Relative Freigrenze

Rz. 83 Neben der absoluten Freigrenze ist kumulativ die relative Freigrenze zu wahren, welche eingehalten ist, wenn die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter nicht mehr als 10 % der gesamten Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, betragen.[1] Zur Prüfung, ob dieser Teil der Freigrenze eingehalten ist, wird eine Verhältnisrechnung angestellt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.3 Halten, Verwaltung, Werterhaltung oder Werterhöhung

Rz. 102 Zur Definition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter ist erforderlich, dass die Einkünfte aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder der Werterhöhung der in § 13 Abs. 2 Halbsatz 1 AStG aufgeführten Vermögenswerte stammen. Rz. 103 Halten Ein Stpfl. hält Vermögenswerte, wenn diese dem Stpfl. nach Maßgabe der §§ 39 ff. AO steuerlich zuzurechnen sind. Eine ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.5 Beherrschung

Rz. 316 Weiterhin muss der unbeschränkt Steuerpflichtige die ausländische Gesellschaft "beherrschen". § 7 Abs. 1 AStG a. F. forderte, dass unbeschränkt Steuerpflichtige zu mehr als der Hälfte an der ausländischen Gesellschaft beteiligt waren (zufällige Inländerbeherrschung). Die Tatbestandsvoraussetzung der Beherrschung sind in § 7 Abs. 2 bis Abs. 4 AStG konkretisiert. Insowe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.5 Nachweismöglichkeiten für den Stpfl.

Rz. 114 Einkünfte i. S. d. § 13 Abs. 2 Halbsatz 1 AStG sind keine Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Einkünfte aus einer Tätigkeit stammen, die einer unter § 8 Abs. 1 Nr. 1–6 AStG fallenden eigenen Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft dient (§ 13 Abs. 2 Halbs. 2 AStG).[1] Die Anwendung der erweiterten Hinzurechnungsbesteue...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 17 Voraussetzung für die Anwendung der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung ist in sachlicher Hinsicht, dass die Einkünfte der ausländischen Gesellschaft aus Einkünften mit Kapitalanlagecharakter bestehen, die einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen (s. i. Einz. unter 2.1.1 d) und e)). Dies ist dann gegeben, wenn die ausländische Gesellschaft en...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.3 Zweck

Rz. 46 Die im Jahr 1972 eingeführte Hinzurechnungsbesteuerung sollte verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer intransparenten, rechtlich selbständigen Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Dieses Ziel wird lt. Gesetzesbegründung des ATAD-UmsG auch heute noch verfolgt („Verhinderung steuerlich indizierter Verlager...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.3.1 REIT-Gesellschaft

Rz. 116 Betreffend Gesellschaften i. S. d. REIT-Gesetzes werden Einkünfte aus entsprechenden Gesellschaften als solche mit Kapitalanlagecharakter qualifiziert, was zuvor bereits durch § 7 Abs. 8 AStG a. F. erfolgte.[1] Gem. § 13 Abs. 3 AStG gehören zu den Einkünften mit Kapitalanlagecharakter auch die Einkünfte aus einer Gesellschaft i. S. d. § 16 des REIT-Gesetzes [2] in der...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 106 Die Vorschrift des § 7 AStG in der Fassung des ATAD-UmsG findet gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG erstmals auf Zwischeneinkünfte Anwendung, die in einem Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entstanden sind, das nach dem 31.12.2021 beginnt. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr, ist die Neufassung erstmals für das Jahr 2022 anzuwenden. Rz. 107-115 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5.1 Definition der Tatbestandsvoraussetzungen (§ 13 Abs. 5 S. 1)

Rz. 132 Gem. § 13 Abs. 5 S. 1 AStG findet die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung keine Anwendung, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des InvStG in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind (uneingeschränkter Anwendungsvorrang).[1] Es reicht eine abstrakte Anwendbarkeit der ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.5.4 Zeitpunkt für Beherrschung

Rz. 436 Die Beherrschungskriterien gem. § 7 Abs. 2 AStG müssen stichtagsbezogen "am Ende des Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft, in dem diese die Einkünfte nach Absatz 1 erzielt hat (maßgebendes Wirtschaftsjahr)", gegeben sein.[1] Weder Art. 7 noch Art. 8 ATAD legt fest, zu welchem Zeitpunkt eine Beherrschung vorliegen muss. Eine strenge stichtagsbezogene Betrac...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.6.1 Überblick

Rz. 441 Nach § 7 Abs. 2 AStG liegt eine Beherrschung vor, wenn der Steuerpflichtige allein oder zusammen mit nahestehenden Personen die Zwischengesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 3 S. 1 AStG konkretisiert den für Zwecke der Beherrschung gem. § 7 Abs. 2 AStG verwendeten Begriff der "nahestehende Person". § 7 Abs. 3 S. 2 AStG definiert, wann eine Personengesellschaft als nahest...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum InvStG

Rz. 181 § 7 Abs. 5 AStG regelt das Konkurrenzverhältnis zwischen InvStG und Hinzurechnungsbeteuerung. Im Grundsatz sieht § 7 Abs. 5 S. 1 AStG den Vorrang des InvStG vor. Oder anders gewendet: Die Anwendung der Vorschriften des InvStG entfaltet eine „Sperr- bzw. Abschirmwirkung“ ggü. der Hinzurechnungsbesteuerung. Gem. § 7 Abs. 5 S. 1 AStG sind die Vorschriften der Hinzurechn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.6 Keine Beherrschung

Rz. 69 Durch die Klarstellung in § 13 Abs. 1 S. 1 AStG, dass die Hinzurechnungsbesteuerung eintritt, "auch wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 1 AStG im Übrigen nicht erfüllt sind", wird deutlich, dass das Beherrschungserfordernis der allgemeinen Hinzurechnungsbesteuerung keine Anwendung findet. Denn weitere Voraussetzungen als das Beherrschungserfordernis sieht § 7 A...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.8.1 Überblick

Rz. 491 § 7 Abs. 5 AStG befasst sich mit dem Rangverhältnis zwischen der Hinzurechnungsbesteuerung und dem Investmentsteuergesetz. Nach dem Trennungsprinzip erfolgt bei Gesellschaftern einer Körperschaft eine Besteuerung erst bei Ausschüttung. Für Investmentfonds bestehen diesbezüglich Ausnahmen, wonach auch thesaurierte Gewinne in Form von Vorabpauschalen bzw. ausschüttungsg...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.4 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter

Rz. 64 Die Legaldefinition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter erfolgt in § 13 Abs. 2 und Abs. 3 AStG (s. unter 2.2.1 und 2.3). Die ausländische Gesellschaft muss entsprechende Einkünfte erzielen oder ihr diese nach Maßgabe der §§ 39 ff. AO zugerechnet werden.[1] Rz. 65 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.7.2 Verhältnis zum Völkerrecht

Rz. 221 Die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung gehen den DBA vor.[1] Gem. § 20 Abs. 1 AStG werden die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung durch DBA „nicht berührt“ („Treaty Override“). Das BVerfG hat das einseitige Überschreiben von DBA für verfassungsrechtlich zulässig erklärt.[2]Entsprechend hat der I. Senat des BFH zu §§ 7 ff. AStG a. F. entschieden. Damit ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.1 Aufbau

Rz. 1 § 7 AStG besteht aus fünf Absätzen: § 7 Abs. 1 AStG stellt das Herzstück der regulären Hinzurechnungsbesteuerung dar. S. 1 normiert die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die Rechtsfolge für die reguläre Hinzurechnungsbesteuerung. § 7 Abs. 2 AStG regelt, wann eine Beherrschung i. S. d. Abs. 1 vorliegt. Als Beherrschungskriterien werden dabei Kapital, Stimmrechte oder Gewin...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2.2 Veräußerungsgewinne und -verluste

Rz. 100 Den Einkünften unterfallen nicht nur laufende Einkünfte, sondern auch Veräußerungsgewinne und -verluste. Die Veräußerung ist nach der funktionalen Betrachtungsweise derjenigen Tätigkeit funktional zuzurechnen, die zuvor mit dem veräußerten Wirtschaftsgut ausgeübt wurde.[1] Folglich zählt ein Veräußerungsgewinn oder -verlust insoweit zu den Einkünften mit Kapitalanlag...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.4 Zwischengesellschaft

Rz. 311 § 7 AStG verwendet lediglich den Begriff der Zwischengesellschaft, ohne diesen zu definieren. Die Legaldefinition der Zwischengesellschaft ergibt sich aus § 8 Abs. 1 AStG. Demnach ist eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft für Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen, die einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen und nicht au...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 11 § 7 AStG als zentrale Vorschrift der regulären Hinzurechnungsbesteuerung besteht bereits seit Inkrafttreten des AStG im Jahr 1972. Die Vorschrift hat im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren, wurde jedoch in seiner Grundkonzeption beibehalten. In Bezug auf die Rechtsentwicklung wird auf die Darstellungen in F/W/B § 7 AStG, Rz. 1 ff., Stand: 2018 verwiesen. Rz. 12-...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.4.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 15 Der Tatbestand von § 13 AStG ist im Vergleich zu § 7 AStG enger gefasst, da § 13 AStG in persönlicher Hinsicht nur auf unbeschränkt Stpfl. (i. Einz. unter 2.1.1 a)) abstellt. Beschränkt Stpfl. unterfallen nicht der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung. Rz. 16 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2.3 Änderungen durch MinBestRL-UmsG

Rz. 31 Mit dem MinBestRL-UmsG kommt der Gesetzgeber der immer wieder erhobenen Forderung einer Senkung der ASt-Niedrigsteuergrenze aufgrund von erheblichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit und Unionskonformität (zu spät) nach. In § 8 Abs. 5 AStG wir die Niedrigsteuergrenze für Zwecke der Hinzurechnungsbesteuerung von 25 % auf 15 % gesenkt. Dies gilt erstmals für die Einko...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.1.1 Unbeschränkt Steuerpflichtige

Rz. 62 In persönlicher Hinsicht knüpft § 7 Abs. 1 S. 1 AStG an den unbeschränkt Stpfl. als Hinzurechnungssubjekt an. Der Begriff der „unbeschränkten Steuerpflicht“ umfasst sowohl natürliche Personen (gem. § 1 Abs. 1 bis 3 EStG sowie § 1a EStG) als auch juristische Personen gem. § 1 i. V. m. § 3 KStG. Weiterhin sind auch Personengesellschaften erfasst, die gem. § 1a KStG zur ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 86 In sachlicher Hinsicht ist § 7 Abs. 1 bis Abs. 4 AStG anwendbar auf Einkünfte von Zwischengesellschaften. D.h. Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft, die nicht unter den Aktivkatalog gem. § 8 Abs. 1 AStG subsumiert werden können (sog. passive Einkünfte) und einer niedrigen Besteuerung i. S. d. § 8 Abs. 5 AStG unterliegen. Rz. 87-95 einstweilen frei Rz. 96 § 7 Abs. ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.3.2 Börsenklausel

Rz. 119 Entsprechende Einkünfte qualifizieren nicht als solche mit Kapitalanlagecharakter, wenn mit der Hauptgattung der Aktien der Kapitalanlagegesellschaft ein wesentlicher und regelmäßiger Handel an einer Börse der in § 13 Abs. 1 S. 4 AStG genannten Art stattfindet (s. dazu unter 2.1.5). Rz. 120 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.5 Vorrang des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG)

Rz. 130 Nach § 13 Abs. 5 S. 1 AStG ist § 13 Abs. 1–4 AStG und damit die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung nicht anzuwenden, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des InvStG in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind. Durch § 13 Abs. 5 AStG wird somit das Vorrangverhältnis d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG)

Rz. 121 Nach § 13 Abs. 4 AStG gelten § 8 Abs. 2 und 5 AStG sowie die §§ 10-12 AStG im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend. Abweichend hiervon gilt § 8 Abs. 2 AStG nicht entsprechend, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches keine Auskünfte erteilt, die...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 48 Das Verhältnis des AStG zum Abkommensrecht wird in § 20 Abs. 1 AStG dahingehend geregelt, dass u. a. die Vorschriften der §§ 7–18 AStG durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) nicht berührt werden. Das AStG normiert einen Treaty Override, d. h. eine Abkommensüberschreibung. Der BFH[1] sieht in dem Treaty Override keinen Verstoß gegen das Grundgese...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.2 Verhältnis zur erweitert beschränkten Steuerpflicht gem. § 5 AStG

Rz. 126 Im Sonderfall der erweitert beschränkt Stpfl. gem. § 5 AStG kommt eine originäre Hinzurechnungsbesteuerung nach § 7 AStG nicht in Frage.[1] Rz. 127-130 einstweilen frei491mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.6 Verhältnis zu § 49 EStG

Rz. 161 Die Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung und zur beschränkten Steuerpflicht schließen sich nicht aus. Eine ausländische Zwischengesellschaft kann auch inländische Einkünfte i. S. d. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG erzielen, d. h. der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.[1] Die im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht von der ausländischen Gesellschaft gez...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Rz. 40 Durch die Einführung des § 13 AStG mit dem ATADUmsG vom 25.6.2021[1] ist es (bisher) zu noch keiner Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit gekommen. Rz. 41 Zu der weitgehend dem heutigen § 13 AStG entsprechenden Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 AStG a. F. ist ebenfalls keine höchstrichterliche verfassungsrechtliche Entscheidung ergangen. Aus dem Umstand, da...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum StAbwG

Rz. 171 Mit dem StAbwG vom 25.6.2021[1] wurde in § 9 StAbwG eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung für Gesellschaften, die in einem nicht kooperativen Staat ansässig sind, eingeführt. § 9 S. 1 StAbwG setzt voraus, dass „unbeschränkt Steuerpflichtige an einer ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 AStG gem. § 7 AStG beteiligt sind. § 9 S. 1 StAbwG verweist auf § 7 ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.3 Verhältnis zu Pillar II (GloBE-Regelungen)

Rz. 191 Nach der Grundkonzeption der GloBE-Regelungen und der Hinzurechnungsbesteuerung kann es zu einer parallelen Anwendung der GloBE-Regelungen und der Income Inclusion Rule kommen.[1] Die GloBE-Regelungen sehen diesbezüglich einen Vorrang der Hinzurechnungsbesteuerung vor.[2] Eine potenzielle Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass die Steuern aufgrund der deutsch...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.1.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 62 Die ausländische Gesellschaft wird in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert. Für Zwecke des § 13 AStG stimmt das Begriffsverständnis mit dem in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG überein. Anders als in § 7 Abs. 1 S. 1 AStG wird die ausländische Gesellschaft jedoch im Anwendungsbereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung als Kapitalanlagegesellschaft bezeichnet; so auch die amtl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.1.3 Ausländische Gesellschaft

Rz. 286 Die Hinzurechnungsbesteuerung setzt weiterhin voraus, dass das Hinzurechnungssubjekt (im Regelfall der unbeschränkt Steuerpflichtige) eine ausländische Gesellschaft beherrscht. § 7 Abs. 1 S. 1 AStG enthält eine Legaldefinition der ausländischen Gesellschaft. Eine ausländische Gesellschaft ist "eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des KSt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rz. 8 Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG) vom 25.6.2021[1] hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung an die Vorgaben der ATAD I-Richtlinie[2] angepasst. In diesem Kontext wurde § 13 AStG neu geschaffen. Die Norm ist ab dem 1.1.2022 anwendbar, vgl. § 21 Abs. 4 AStG. Die Umsetzung der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch Art. 7 und 8 ATAD I-Ri...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.5.3 Verhältnis zur erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung gem. § 13 AStG

Rz. 131 Gem. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG findet die erweiterte Hinzurechnungsbesteuerung Anwendung „auch wenn die Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Satz 1 [AStG] im Übrigen nicht erfüllt sind“. Der Wortlaut („auch wenn“) spricht bei Vorliegen von Einkünften aus Kapitalanlagevermögen für eine parallele Anwendung von § 7 AStG und § 13 AStG.[1] Im Vergleich zur „Vorgängerregelung“ (§ ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Die Beteiligung an Personenhandelsgesellschaften in der StB, BB 1991, 448; Sommer, Bilanzierung von Anteilen an PersGes in HB und StB 1996; Bürkle/Knebel, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1067; Reiss, Bilanzierung von Beteiligungen an PersGes, DStR 1998, 1887. Rn. 671 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG regelt neben der Bewertung von...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.2.2 Vergleichbarkeit der ausländischen Regelungen mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 366 Sofern eine ausländische Hinzurechnungsbesteuerung die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung ausschließen soll, setzt § 7 Abs. 1 S. 2 AStG neben der effektiven Besteuerung von mindestens 25 % voraus, dass die ausländische Regelung mit der deutschen Hinzurechnungsbesteuerung vergleichbar ist. Rz. 367 Sowohl der Gesetzeswortlaut als auch die Gesetzesbegründung schweigen zu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5.3 Verhältnis zum Investmentsteuergesetz

Rz. 34 Das Verhältnis zur Investmentbesteuerung wird durch § 13 Abs. 5 S. 1 AStG selbst klargestellt, indem es dort heißt, dass die Absätze 1–4 nicht anzuwenden sind, wenn auf die Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, die Vorschriften des Investmentsteuergesetzes in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.2 Fiktion einer Einlage bzw einer Einlagenrückgewähr (§ 14 Abs 4 S 1 bis 3 und 5 KStG)

Tz. 1056 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 1 KStG sind Minderabführungen der OG, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage durch den OT in die OG zu behandeln. Die Einlagefiktion geht von dem Grundfall aus, dass eine OG sowohl in der H-Bil als auch in der St-Bil eine zulässige Rücklage gebildet und sich dadurch die Gewinnabführung an den OT ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.6.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei mittelbarer Organschaft

Tz. 1373 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage, wann bei einer mittelbaren Organschaft der in der St-Bil des OT gebildete AP aufzulösen ist und welche stlichen Wirkungen diese Auflösung hat, lässt sich aus dem Ges-Wortlaut nicht zweifelsfrei beantworten. Bei der Auflösung der AP ergeben sich ähnliche Probleme wie bei deren Bildung (s Heurung/Seidel, DK 2009, 400, 405). Da nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Die vermittelnde Gesellschaft ist nicht organschaftstauglich

Tz. 270 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Es stellt sich die Frage, ob die vorstehend erläuterten Grundsätze auch gelten, wenn PersGes oder ausl Gesellschaften in der Beteiligungskette als Zwischenglieder auftreten. Ein solches Zwischenglied könnte deshalb zur Unterbrechung einer Beteiligungskette führen, weil es nicht OG sein kann (s Tz 75ff). Demgegenüber hat der BFH (s Urt des B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.4 Beispielreihen zu Einlagen bzw zur Einlagenrückgewähr

Tz. 1085 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die nachstehenden Bsp-Reihen sollen das Zusammenwirken von Gewinnabführung, Rücklagenbildung und -auflösung bzw Bildung eines niedrigeren St-Bil-Ausweises und spätere Wiederangleichung, Einkommenszurechnung und Einlagen/Einlagenrückgewähr verdeutlichen. Tz. 1086 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispielreihe 1: Einlagenmehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.2 Gewerbesteuer

Tz. 80e Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Gewstliche Grundsätze Weder das UmwStG noch das GewStG enthalten eine (Sonder-)Regelung zur gewstlichen Behandlung des Einbringungsgewinns II. Insbes gibt es keine Bestimmung, die den Einbringungsgewinn II als Gewinn sui generis stets dem Gewerbeertrag zurechnet, noch eine Regelung, die den Einbringungsgewinn II generell von der GewSt ausnim...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.1.5 Rechtsnatur der organschaftlichen Ausgleichsposten; Ausweis in der Steuerbilanz des Organträgers (§ 14 Abs 4 S 1 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1181 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Organschaftliche AP sind nur in der St-Bil zu bilden. In der H-Bil kommt als Reaktion auf die faktisch dauerhafte Abweichung von der St-Bil der Ausweis latenter Steuern gem § 274 HGB in Betracht (s Herzig/Liekenbrock/Vossel, in Herzig/Fuhrmann, HdB "Latente St im Einzelabschluss", 2012, 335). Bei Nichterstellung einer St-Bil durch den OT s...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 10 A... / 2.2.3 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse (Satz 3)

Rz. 247 § 10 Abs. 2 S. 3 AStG wurde im Rahmen des ATAD-UmsG neu eingefügt. Danach ist in mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen die durch den Steuerpflichtigen unmittelbar gehaltene Beteiligung maßgeblich für die Einkünftequalifikation des Hinzurechnungsbetrags auf Ebene des Steuerpflichtigen. Wird die unmittelbare Beteiligung des Steuerpflichtigen im Privatvermögen gehalten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Veräußerung der "erhaltenen Anteile" (§ 22 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 52 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der Tatbestand des § 22 Abs 1 S 1 UmwStG erfasst nur die Veräußerung der "erhaltenen Anteile". Welchen stlichen Status oder zivilrechtliche Ausgestaltung die "erhaltenen Anteile" zum Veräußerungszeitpunkt haben, ist irrelevant (dh unabhängig von der Zugehörigkeit zum PV, Hoheitsvermögen, [Sonder-]BV, Art der Beteiligung, Ausgestaltung der Ge...mehr