Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 5. Höhe der Vergütung

Rz. 32 Die Betreuungsrechtsreform zum 1.1.2023 hat zwar leider keine generelle Vergütungsanhebung mit sich gebracht. Vielmehr bleibt es bei den monatlichen Fallpauschalen, welche sich aus den Vergütungstabellen A–C der Anlage zu § 8 VBVG ergeben. Dennoch gibt es im Bereich der Vergütung der Berufsbetreuer einige Verbesserungen durch die Betreuungsrechtsreform, auf welche im ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Besondere Kontrollrechte

a) Auskunftsrechte nach § 666 BGB Rz. 41 Praktisch bedeutsam ist diese Art der Betreuung, wenn Bankvollmachten erteilt wurden. Liegen konkrete Umstände vor,[86] die auf einen Missbrauch der Vollmacht schließen lassen, liegt ein Bedürfnis für die Anordnung dieser Betreuungsform vor. Ebenso, wenn der Betroffene seine Kontrollrechte aus § 666 BGB wegen psychischer oder sonstiger...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / c) Gesonderte Pauschalen bei Betreuerwechsel

Rz. 42 Bei Betreuerwechsel vom ehrenamtlichen Betreuer zum Berufsbetreuer (Abs. 2) oder im umgekehrten Fall (Abs. 3) sind zusätzlich einmalige Pauschalen in § 10 VBVG geregelt.mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / cc) Vermögenslose Betroffene

Rz. 96 Ist beim Betroffenen kein Vermögen vorhanden, genügt die Versicherung des Betreuers, dass kein aufzeichnungsfähiges Vermögen vorhanden ist. Bei einem Betreuerwechsel ist regelmäßig kein erneutes Verzeichnis zu erstellen; der neue Betreuer hat jedoch das vorhandene Vermögen zu überprüfen und kann – Übereinstimmung seiner Prüfung mit dem vom Vorgänger aufgestellten Verze...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Nicht umfasste Bereiche

Rz. 102 Der Bereich "Personensorge" umfasst nicht die Aufgabenkreise der "Postkontrolle", "Wohnungsangelegenheiten" und der "Sterilisation". Der Gesetzgeber hat insbesondere den grundrechtlich geschützten Bereich der Postkontrolle nach § 1815 Abs. 2 Nr. 5, 6 BGB als speziellen Aufgabenkreis gesetzlich ausgestaltet. Rz. 103 Diese Sonderbereiche sind auch nicht von einer "Total...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Herausgabe von Belegen nach § 667 BGB

Rz. 43 Weiterhin kann er die Herausgabe der Belege nach § 667 BGB verlangen und gestatten, dass der Bevollmächtigte von den Weisungen des Betreuten abweicht (§ 665 S. 2 BGB).mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Schlussrechnung und Rechnungslegung

Rz. 168 Bei Beendigung der Betreuung hat der Betreuer dem Betroffenen gegenüber Rechnung zu legen und eine Schlussabrechnung zu erstellen.mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Aufgabenkreis Personensorge

Rz. 99 Dieser Aufgabenkreis ermächtigt den Betreuer insbesondere dazu, über die Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, den Umgang und die Unterbringung des Betroffenen zu entscheiden.[148] 1. Wünsche des Betroffenen Rz. 100 Da auch in diesem Bereich § 1821 BGB als Richtschnur gilt, sind das Wohl und die Wünsche des Betreuten vorrangig zu berücksichtigen und eine persönlic...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Personenkreis

Rz. 51 Betreuer können natürliche oder juristische Personen sein. 1. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden Rz. 52 Als juristische Person kann ein Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde auftreten. Nach § 1818 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuerbestellung eines Betreuungsvereines subsidiär zur Betreuung durch natürliche Personen. Als "Auffangbecken" wird nach § 1818 Abs. 4 ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / D. Der Betreuer

I. Personenkreis Rz. 51 Betreuer können natürliche oder juristische Personen sein. 1. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden Rz. 52 Als juristische Person kann ein Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde auftreten. Nach § 1818 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuerbestellung eines Betreuungsvereines subsidiär zur Betreuung durch natürliche Personen. Als "Auffangbecken" wird nac...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / b) Aufwendungsersatz

Rz. 56 Falls die entstandenen Aufwendungen den Betrag von 425 EUR übersteigen, müssen diese detailliert beim Betreuungsgericht nachgewiesen werden. Fahrten mit dem eigenen Pkw werden mit 0,42 EUR pro Kilometer erstattet. Die Ansprüche auf Ersatz der einzelnen Aufwendungen erlöschen, wenn sie nicht jeweils innerhalb von 15 Monaten nach ihrer Entstehung geltend gemacht werden.mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 2. Auslagenerstattung

Rz. 54 Betreuern können Auslagen, die durch die Wahrnehmung der Betreuung entstehen, erstattet werden. Es kann zwischen einer Aufwandspauschale (§ 1878 BGB) und einem Aufwendungsersatz (§ 1877 BGB) gewählt werden. Die Wahl ist innerhalb des Betreuungsjahres bindend. a) Aufwandspauschale Rz. 55 Die Aufwandspauschale beträgt seit dem 1.1.2023 425 EUR pro Jahr (davor 399 EUR). Wi...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Anhörungsrechte vor Betreuerbestellung

1. Anhörungsrechte des Betroffenen Rz. 56 Es ist vorgesehen, dass vor einzelnen Entscheidungen des Betreuungsgerichts die Anhörung des Betroffenen zu erfolgen hat, § 278 Abs. 1 FamFG.[105] Die Intensität der Anhörung ist gesetzlich gestaffelt, da sie teilweise erfolgen muss ("die Anhörung hat zu erfolgen") oder lediglich empfohlen wird ("soll"). Teilweise ist die persönliche ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Schenkungen/Zuwendungen

Rz. 124 Bei Schenkungen im Rahmen der Betreuung ist zu unterscheiden zwischen Schenkungen des Betreuers aus dem ihm anvertrauten Vermögen und Schenkungen, die der Betroffene selbst vornimmt. 1. Schenkungen durch den Betreuer a) Schenkungsverbot vs. Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB Rz. 125 Vor der Reform des Betreuungsrechts unterlag der Betreuer dem Schenkungsverbot ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Schenkungen durch den Betroffenen

a) Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen Rz. 131 Ist der Betreute geschäftsunfähig, kann er kein wirksames Schenkungsversprechen abgeben. Auch eine Schenkung, die er an den Betreuer selbst vornimmt, ist in dieser Konstellation nicht möglich, da der Betreuer den Betroffenen hierbei wegen eines verbotenen In-sich-Geschäfts nicht wirksam vertreten kann (§§ 1824, 181 BGB). b) Gesch...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Bestellungsverfahren

1. Verpflichtung durch das Betreuungsgericht Rz. 71 Nach § 1861 Abs. 2 BGB ist der ehrenamtliche Betreuer vom Betreuungsgericht mündlich zu verpflichten, wobei er über seine Aufgaben zu unterrichten ist. Dies hat mündlich zu erfolgen. Das bloße Aushändigen von Informationsblättern seitens des Gerichts genügt nicht.[124] Ob eine fernmündliche Verpflichtung zulässig ist, ist st...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / E. Vergütungsansprüche des Betreuers

I. Allgemeines Rz. 18 Die zentralen Normen für die Vergütung und den Aufwendungsersatz von Betreuern befinden sich nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB, §§ 292 f. FamFG, im überarbeiteten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG), im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie in der neuen Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Rz. 19 Zunächst muss hinsichtlich der Ve...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Besondere Berufsgruppen

Rz. 140 Wendet der Betroffene einem Betreuer eine Schenkung zu, so ist zu berücksichtigen, dass bestimmte Betreuer Geschenke unter Umständen nur mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers annehmen dürfen. Ist der Betreuer nämlich Angestellter im öffentlichen Dienst oder Beamter, gelten für die Annahme des Schenkungsversprechens § 71 BBG, § 43 BRRG, § 3 Abs. 2 TVöD.mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / C. Sonderfälle der Betreuungsarten

Rz. 34 In der täglichen Gerichtspraxis sowie innerhalb einzelner Betreuungen besteht oft das Bedürfnis, für spezielle Betreuungsbereiche Sonderbetreuer einzusetzen. I. Die Kontrollbetreuung 1. Aufsicht des Betreuungsgerichts Rz. 35 §§ 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB sehen die Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung (sog. Kontrollbetreuung) vor. Dieser besondere Betreuer ka...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Bindung des Betreuers

Rz. 197 Ist in der Betreuungsverfügung Näheres zur Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses niedergelegt, hat sich der Betreuer hieran grundsätzlich zu halten. Das Betreuungsgericht kann gegen ein unbegründetes Übergehen der Wünsche des Betreuten einschreiten (§ 1862 Abs. 3 S. 1 BGB). Rz. 198 Auch bei der Entscheidung über den Abbruch von Heilbehandlungen sind die Wünsche de...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Geschäftsfähigkeit und Betreuung

Rz. 3 Durch die Anordnung der Betreuung allein wird die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen noch nicht berührt.[7] Er kann daher weiterhin selbstständig Verträge schließen. Dazu gehört auch, dass er jederzeit Vollmachten erteilen kann, sofern die Geschäftsfähigkeit noch besteht. Laut § 104 Abs. 2 BGB ist geschäftsunfähig, wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschli...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) Inhalt von Sachverständigengutachten

Rz. 16 Das Sachverständigengutachten hat sich mit der "Notwendigkeit der Betreuung" auseinanderzusetzen, § 280 Abs. 1 S. 1 FamFG. Es dient zur Vorbereitung der Entscheidung dieser Rechtsfrage durch das Gericht. Der Betroffene ist zur Erstellung des Gutachtens zu untersuchen oder zu befragen. Er ist ärztlich zu explorieren.[32] Dadurch werden die Mitwirkungs- und Anhörungsrech...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) Hinzuziehung Dritter

Rz. 94 Im Grundsatz hat der Betreuer das Vermögensverzeichnis selbst zu erstellen. Er ist jedoch nach § 1835 Abs. 3 BGB befugt, die Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen hinzuzuziehen, und kann die Kosten hierfür nach § 1877 Abs. 1 BGB vom Betroffenen ersetzt verlangen. Zu der Inventarisierung kann ein Dritter hinzuzuziehen sein...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Wünsche des Betroffenen

Rz. 100 Da auch in diesem Bereich § 1821 BGB als Richtschnur gilt, sind das Wohl und die Wünsche des Betreuten vorrangig zu berücksichtigen und eine persönliche Betreuung ist durchzuführen. Wichtige Entscheidungen hat der Betreuer daher mit dem Betreuten abzusprechen und nach Möglichkeit nach dessen Wünschen zu entscheiden, sofern sie nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlauf...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 6. Mittellose Betreute

Rz. 43 Da die Inanspruchnahme des Betreuten gem. § 16 Abs. 1 VBVG auf dessen einzusetzende Mittel nach § 1880 BGB beschränkt ist, steht dem Betreuer der Vergütungsanspruch neben dem mittellosen Betreuten auch gegen die Staatskasse zu. Bei Mittellosigkeit des Betreuten i.S.d. § 1880 BGB kann der Betreuer die ihm nach § 1875 Abs. 2 BGB i.V.m. dem VBVG zustehende Vergütung somi...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Befreite Betreuung im Vermögensbereich

Rz. 97 Nach §§ 1859 ff. BGB sind bestimmte Kreise der Betroffenen von der Aufsicht des Betreuungsgerichts und Genehmigungspflichten in vermögensrechtlichen Angelegenheiten befreit. Einem Betreuungsverein oder Vereinsbetreuer steht kraft Gesetzes die Befreiung nach § 1859 Abs. 2 Nr. 4 BGB zu. Gleiches gilt für die Betreuungsbehörde oder einen Behördenbetreuer (§ 1859 Abs. 2 Nr...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Aufgabe der Mietwohnung des Betroffenen

Rz. 104 Ebenso steht die Aufgabe der Mietwohnung des Betroffenen unter der besonderen Regelung des § 1833 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB: Die Wohnung stellt den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Betroffenen sowie dessen vertraute Umgebung dar. An die Wohnung knüpfen auch enge soziale Beziehungen (Nachbarschaft, Bekanntenkreis, Mitgliedschaften in nahen Sportvereinen u.a.) des Betr...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 8. Erlöschen des Vergütungsanspruchs

Rz. 46 Gem. § 16 Abs. 3 VBVG erlischt der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers, wenn er nicht binnen 15 Monaten nach Entstehung beim Betreuungsgericht geltend gemacht wird. Über die Verweisung in § 16 Abs. 3 S. 2 VBVG auf § 1877 Abs. 4 S. 2 und 3 sowie Abs. 5 BGB gilt die Geltendmachung beim Betreuungsgericht als Geltendmachung gegen den Betreuten. Die Geltendmachung gegen ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Betreuungsverfügung

Rz. 177 Jedoch kann auch nur der Wunsch geäußert werden, einen bestimmten Betreuer zu benennen, um zu vermeiden, dass das Betreuungsgericht einen für den Vorschlagenden fremden Dritten als Betreuer bestellt. Wird eine Person vom Volljährigen als Betreuer vorgeschlagen, hat das Betreuungsgericht dem Vorschlag zu entsprechen, wenn es dem Wohl des Volljährigen nicht zuwiderläuft...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 10. Übergangsregelungen

Rz. 51 In § 18 VBVG ist eine Übergangsregelung enthalten, wonach auf Vergütungsansprüche von Betreuern für Leistungen, die vor dem 1.1.2023 erbracht wurden, das VBVG vom 21.4.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.6.2019,[42] bis zum Ende des angefangenen Abrechnungsmonats in seiner bis dahin geltenden Fassung anzuwenden ist. Für Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttr...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Form und Inhalt einer Betreuungsverfügung

Rz. 183 Bei der Errichtung der Betreuungsverfügung ist die notarielle Beurkundung oder die Unterschriftsbeglaubigung durch den Notar ebenso wenig notwendig wie die Hinzuziehung von Zeugen. Zum Nachweis der vollen Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Errichtung der Betreuungsverfügung ist es jedoch sinnvoll, unbeteiligte Dritte als Zeugen hinzuzuziehen. Außerdem wird dadurch ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / D. Vertretung in Betreuungsverfahren

Rz. 15 Bei der Vertretung des Mandanten im Betreuungsverfahren besteht die Gefahr, dass der Gegenstandswert gering bemessen und die Leistung des Rechtsanwalts in diesem FamFG-Verfahren somit nicht hinreichend honoriert wird.[29] Es ist daher in jedem Fall empfehlenswert, gem. § 34 RVG eine schriftliche Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten zu treffen. Rz. 16 Die Gefahr bei e...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 1. Ermessensvergütung

Rz. 53 Eine Vergütung für den ehrenamtlichen Betreuer ist in § 1875 Abs. 1 i.V.m. § 1876 S. 1 BGB grundsätzlich nicht vorgesehen. Nur ausnahmsweise kann eine Ermessensvergütung gem. § 1876 S. 2 BGB bewilligt werden, wenn die Tätigkeit aufgrund des Umfangs oder der Schwierigkeit eine angemessene Vergütung rechtfertigt. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Betreute mittellos ist. ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 3. Mittellose Betreute

Rz. 57 § 1876 S. 2 Nr. 2 BGB stellt klar, dass dem ehrenamtlichen Betreuer keine Ermessensvergütung bewilligt werden darf, wenn der Betreute nach § 1880 BGB mittellos ist. Da die Staatskasse als Schuldner der Ermessensvergütung nicht in Betracht kommt, kommt bei einem mittellosen Betreuten lediglich Ersatz der Aufwendungen über § 1877 BGB oder eine Aufwandspauschale nach § 18...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / B. Voraussetzungen der Betreuung (§ 1814 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB)

Rz. 5 Eine Betreuung kann nach § 1814 Abs. 1, Abs. 4 S. 1 BGB nur eingerichtet werden, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Ob nach § 1814 Abs. 3 BGB eine Betreuung erforderlich ist, hängt von der subjektiven Betreuungsbedürftigk...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Versicherungsschutz

Rz. 121 Ehrenamtliche Betreuer könne eine Haftpflichtversicherung abschließen und die Kosten nach § 1877 BGB weitergeben. Dieser Versicherungsschutz muss jedoch im Interesse des Betroffenen geboten sein, etwa wenn ein großes Vermögen zu verwalten ist oder besondere Risiken bestehen (z.B. Prozessführungen, besondere gesundheitliche Gefahren u.a.).[165] Die Kosten für eine solc...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Ausnahmen des § 1854 Nr. 8 BGB

Rz. 128 Das Schenkungsverbot wird nur durch § 1854 Nr. 8 BGB selbst durchbrochen. Der Betreuer kann eine Schenkung aus dem Vermögen des Betroffenen nach dieser Vorschrift nur dann vornehmen, sofern sie nach den Lebensverhältnissen des Betreuten angemessen oder als Gelegenheitsgeschenk üblich ist. Hierzu zählen die Unterstützung naher Angehöriger oder die im Interesse des Fam...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Anhörungsrechte des Betroffenen

Rz. 56 Es ist vorgesehen, dass vor einzelnen Entscheidungen des Betreuungsgerichts die Anhörung des Betroffenen zu erfolgen hat, § 278 Abs. 1 FamFG.[105] Die Intensität der Anhörung ist gesetzlich gestaffelt, da sie teilweise erfolgen muss ("die Anhörung hat zu erfolgen") oder lediglich empfohlen wird ("soll"). Teilweise ist die persönliche Anhörung des Betroffenen vorgesehe...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Bindung des Betreuungsgerichts

Rz. 194 Wie bereits dargestellt, sind insoweit § 1816 Abs. 2 S. 1 BGB maßgeblich, soweit es dem Vorgeschlagenen an der erforderlichen Eignung für die Amtsübernahme fehlt. Der Vorgeschlagene muss zur Übernahme der Betreuung geeignet sein. Dies ist im Rahmen einer Einzelfallabwägung zu prüfen. Ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Vorgeschlagenen und dem Betroffenen, erkennb...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Verpflichtung durch das Betreuungsgericht

Rz. 71 Nach § 1861 Abs. 2 BGB ist der ehrenamtliche Betreuer vom Betreuungsgericht mündlich zu verpflichten, wobei er über seine Aufgaben zu unterrichten ist. Dies hat mündlich zu erfolgen. Das bloße Aushändigen von Informationsblättern seitens des Gerichts genügt nicht.[124] Ob eine fernmündliche Verpflichtung zulässig ist, ist streitig. Die Rechtsprechung verneint dies. Wi...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Letzte Maßnahmen des Betreuers

Rz. 143 Der Betreuer hat nach § 290 Abs. 3 FamFG seine Bestallungsurkunde an das Betreuungsgericht zurückzureichen. Das Ableben des Betreuten soll den Angehörigen und dem Betreuungsgericht mitgeteilt werden. Der Schlussbericht nebst Schlussabrechnung über das verwaltete Vermögen und die Abrechnung der restlichen Betreuervergütung ist an das Gericht einzureichen. Rz. 144 Zu berü...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Bestallungsurkunde

Rz. 75 Die nach § 290 S. 1 FamFG auszuhändigende Bestellungsurkunde hat keine konstitutive Wirkung.[126] § 174 BGB ist nicht anwendbar. Allerdings werden beispielsweise Banken, Behörden oder Versicherungen, mit denen der Betreuer in Kontakt tritt, erst "zugänglich" und geben Auskünfte, sobald die Bestallungsurkunde dort vorgelegt wird. Wird die Bestallungsurkunde der Bank des...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / bb) Zweitgutachten

Rz. 19 Ein Zweitgutachten kann angeordnet werden, wenn das Gericht das Erstgutachten für ungenügend ansieht (§ 30 FamFG, § 412 Abs. 1 ZPO). Werden die Anknüpfungstatsachen nicht oder ungenügend dargelegt oder hat der Sachverständige nicht niedergelegt, welche Befragungen und Untersuchungen er vornahm, welche Tests und/oder Forschungsergebnisse er anwandte und welchen Befund ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Allgemeines

Rz. 78 Wegen des Erforderlichkeitsgrundsatzes hat das Gericht den Aufgabenkreis des Betreuers so eng zu fassen, dass keine Angelegenheiten tangiert werden, die der Betreute selbst besorgen kann. Hierdurch entsteht in der sachlichen Ausgestaltung der zu übertragenden Bereiche eine Vielzahl von Differenzierungsmöglichkeiten für das Gericht. Rz. 79 Dabei sind die Gerichte regelm...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / dd) Einsichtsrechte in Gutachten

Rz. 24 Sofern das Gutachten schriftlich erstattet wurde, ist es vor der gerichtlichen Entscheidung über die Betreuerbestellung dem Betroffenen bekannt zu geben, damit dieser sein rechtliches Gehör – notfalls über einen Verfahrenspfleger – ausüben kann. Er hat die Möglichkeit, zum Gutachten eine Stellungnahme abzugeben.[49] Das Gutachten ist nur verwertbar, wenn es mit seinem...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / IV. Ende der Betreuung nach Antrag

Rz. 163 Sowohl der Betroffene als auch sonstige Dritte können beantragen, dass die Betreuung aufgehoben wird. Der Antrag ist als Anregung an das Gericht zu werten. Aufgrund der Amtsermittlungstätigkeit gem. § 26 FamFG hat das Gericht auf einen solchen Antrag hin ein Verfahren einzuleiten, in welchem geprüft wird, ob die Voraussetzungen der Betreuung noch gegeben sind. Selbst ...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 3. Sachkunde und Sachkundenachweis

Rz. 29 Die erforderliche Sachkunde ist gem. § 23 Abs. 3 BtOG gegenüber der Stammbehörde durch Unterlagen nachzuweisen. Sie hat zu umfassen:mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Handlungspflichten der Erben

Rz. 158 Die Erben des verstorbenen Betreuers brauchen gegenüber dem Betreuungsgericht keine Rechenschaft zu legen (§ 1872 Abs. 2 BGB), sofern und soweit dies ihnen unmöglich ist. Hingegen haben die Erben die Schlussrechnung vorzunehmen, wobei als Stichtag der Todestag des Betreuers maßgeblich ist. Die zur Fortführung der Betreuung notwendigen Unterlagen (nicht hingegen persön...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Entlassung als ultima ratio

Rz. 164 Der Betreuer kann während seiner Tätigkeiten Fehler begehen. Seine Entlassung durch das Betreuungsgericht stellt jedoch die ultima ratio, also das letzte Mittel, dar. Auf Pflichtverletzungen des Betreuers hat das Betreuungsgericht unter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu reagieren. Es kann ihn zunächst zu einem Beratungsgespräch laden. Auch kann es ihm ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) Stichtag

Rz. 93 Der Stichtag für die Erstellung des Verzeichnisses ist auf den Zeitpunkt der Anordnung der Betreuung auszurichten. Diese Anordnung ist dem Betreuer nach §§ 288, 287 Abs. 1 FamFG seitens des Gerichts bekanntzumachen. Daher kommt es für den Erstellungszeitpunkt des Vermögensverzeichnisses auf den Tag des Zugangs des Anordnungsbeschlusses beim Betreuer an, da er erst mit...mehr