Fachbeiträge & Kommentare zu Betreuungsrecht

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden

Rz. 52 Als juristische Person kann ein Betreuungsverein oder die Betreuungsbehörde auftreten. Nach § 1818 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuerbestellung eines Betreuungsvereines subsidiär zur Betreuung durch natürliche Personen. Als "Auffangbecken" wird nach § 1818 Abs. 4 BGB die Betreuungsbehörde eingesetzt, wenn weder eine natürliche Person noch ein Betreuungsverein die Betreu...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 8. Dauer der Betreuung

Rz. 32 Nach § 1871 Abs. 1 S. 1 BGB ist die Betreuung aufzuheben, wenn deren Voraussetzungen wegfallen. Die Betreuung endet nur durch ausdrückliche gerichtliche Entscheidung, nicht bereits mit Wegfall der Betreuungsvoraussetzungen von selbst. Der Erforderlichkeitsgrundsatz gebietet zudem, dass einzelne Aufgabenkreise einzuschränken sind, wenn für diese einzelnen Kreise die Bet...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Abberufungsverfahren

Rz. 167 § 294 FamFG verweist für die Aufhebung der Betreuung auf die dort genannten FamFG-Vorschriften. Die Verweisungen lösen insbesondere folgende Tätigkeitspflichten des Betreuungsgerichts aus und besagen vor allem Folgendes:mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / b) Gesonderte Monatspauschale von 30 EUR bei vermögenden Betreuten

Rz. 41 Ist der Betreute nicht mittellos i.S.d. § 1880 BGB, so wird der Betreuer gem. § 10 Abs. 1 VBVG mit einer zusätzlichen monatlichen Pauschale in Höhe von 30 EUR vergütet, wenn er die Verwaltung zu beso...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 7. Vermögende Betreute

Rz. 45 Der Vergütungsanspruch richtet sich bei vorhandenen Mitteln gegen den Betreuten selbst. Ist der Betreute verstorben, wird die Vergütung gegen den Erben festgesetzt.[37] Der Vergütungsanspruch entsteht erst als Zahlungsanspruch, nachdem das Gericht die Vergütung bewilligt hat. Erst ab Rechtskraft der Bewilligung ist der Vergütungsanspruch nach § 291 BGB zu verzinsen.[38...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Vorsorge-/Generalvollmacht

Rz. 176 Zur Vermeidung einer Betreuung ist es sinnvoll, vor Eintritt des Betreuungsfalls eine umfassende Vorsorge- oder Generalvollmacht zu errichten. Liegt eine solche Vorsorgevollmacht vor, hindert diese für die entsprechenden Aufgabenkreise eine Betreuerbestellung.[224] Dies setzt allerdings voraus, dass die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten ebens...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Wohnraumkündigung

Rz. 106 Nach § 1833 Abs. 3 Nr. 1, 2 BGB ist nur die Wohnungskündigung genehmigungsbedürftig, nicht hingegen die Wohnungsauflösung als solche. Zu beachten ist dabei, dass §§ 1853, 1833 Abs. 3 Nr. 3 BGB auch auf unbefristete Mietverträge anzuwenden sind.[149] Die Genehmigung zur Wohnraumkündigung hat das Betreuungsgericht auszusprechen, wenn sie dem Wohl des Betreuten entsprich...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Die Ergänzungsbetreuung gemäß § 1817 Abs. 5 BGB

Rz. 47 Ist ein Betreuer an der Vertretung des Betreuten teilweise verhindert, bestellt das Betreuungsgericht einen Ergänzungsbetreuer (§ 1817 Abs. 5 BGB). Es ist unerheblich, ob die Verhinderung auf rechtlichen oder tatsächlichen Gründen beruht.[98] Ein rechtliches Vertretungshindernis kann z.B. darin liegen, dass der Betreuer unter Umständen für den Betreuten mit sich selbs...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 9. Abrechnungszeitraum für die Betreuervergütung

Rz. 47 Für die pauschalisierte Vergütung des Berufsbetreuers gelten als periodischer Abrechnungszeitraum die jeweils zurückliegenden drei Monate, § 15 Abs. 1 VBVG. Dies gilt nicht für die Geltendmachung von Vergütung und Aufwendungsersatz in den Fällen der §§ 12 und 13 Abs. 2 VBVG. Der Betreuer darf auch mehrere Monate auf einmal abrechnen. Die Abrechnung muss jedoch mindeste...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Auskunftsrechte Pflichtteilsberechtigter/Vermächtnisnehmer

Rz. 174 Sofern Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer nach dem Tod des Betroffenen Auskunftsrechte geltend machen, ist an den Einsatz eines Ergänzungspflegers zu denken. In der Praxis tritt häufig folgende Konstellation ein: Ehepartner errichten ein Ehegattentestament (Berliner Testament) und setzen ihre Abkömmlinge nach dem Tod des Letztversterbenden zu deren Erben e...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / d) Zutrittsbefugnisse des Betreuers

Rz. 112 Häufig kündigt der Vermieter das Mietverhältnis, weil der Betroffene verhaltensauffällig wird. Vielfach lassen insbesondere ältere Menschen die Wohnung herunterkommen oder teilweise vermüllen. Hier kann der Betreuer weiterhelfen, wenn er beispielsweise die Wohnung entrümpelt, um einen solchen Kündigungsgrund zu beseitigen. Häufig gestattet der Betroffene dem Betreuer...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / III. Ermessensvergütung des ehrenamtlichen (nicht berufsmäßigen) Betreuers

Rz. 52 Am 1.1.2023 ist das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) in Kraft getreten. Gem. § 19 Abs. 1 S. 1 BtOG sind ehrenamtliche Betreuer natürliche Personen, die außerhalb einer beruflichen Tätigkeit rechtliche Betreuungen führen. Ehrenamtliche Betreuer können gem. § 19 Abs. 1 S. 2 BtOG sowohl Personen, die familiäre Beziehungen oder persönliche Bindungen zum Betroffenen hab...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / V. Auswahl des Betreuers

Rz. 186 Bei der Auswahl des Betreuers kann der Betroffene verschiedene Personen für jeweils unterschiedliche Aufgabenbereiche benennen, so beispielsweise eine Person für die Besorgung der vermögensrechtlichen Angelegenheiten und eine weitere Person für die Erledigung der Gesundheitssorge. Des Weiteren ist es genauso möglich, mehrere Alternativvorschläge bezüglich einer Betre...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Natürliche Personen

Rz. 54 Vorrangig ist daher nach § 1816 Abs. 1 BGB eine natürliche Person als Betreuer zu bestellen, deren Auswahl primär vom Willen des Betroffenen abhängt, sofern er sich hierzu äußern kann. Dies gilt auch hinsichtlich des Wunsches des Betroffenen, eine natürliche Person nicht als Betreuer zu installieren. Regelmäßig sind als natürliche Personen ehrenamtliche Einzelbetreuer...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / VII. Wünsche des Betroffenen in der Betreuungsverfügung

Rz. 190 Die individuellen Wünsche zur Ausgestaltung des Betreuungsverhältnisses können sich auf alle der Betreuung unterliegenden Lebensbereiche (Aufgabenbereiche) beziehen. Der Verfügende wird hierfür insbesondere anstreben, seine bisherigen Lebensgewohnheiten auch für den Fall einer erforderlich werdenden Betreuung soweit als möglich fortführen zu können. Da jedoch weder E...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Minderjährige Betroffene

Rz. 6 Ein Minderjähriger bedarf keiner Betreuung im Sinne dieser Norm, da er von seinen Eltern oder einem Vormund betreut wird (§§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB). Ist allerdings bei einem Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, absehbar, dass bei Eintritt der Volljährigkeit eine Betreuung erforderlich wird, kann vorsorglich schon vor dessen Volljährigkeit ausnahm...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Selbstbindung des Betreuten

Rz. 193 Der Betreuungsbedürftige ist nach § 1816 Abs. 2 BGB an früher geäußerte Wünsche nicht gebunden. Er kann sie jederzeit widerrufen. Es besteht somit keine Selbstbindung des Verfügenden. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Auswahl des Betreuers als auch auf die sonstigen Wünsche; der jeweils aktuelle Wille des Betreuten ist daher maßgeblich. Betreuungsbedürftige sind i...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Gesetzlich geregelte Fälle

Rz. 57 Die Anhörung des Betroffenen erfolgt beispielsweise in folgenden gesetzlich geregelten Fällen:mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Qualifikationen

Rz. 65 Grundsätzlich ist jede natürliche Person geeignet, als Betreuer bestellt zu werden (§ 1816 Abs. 1 BGB). Eine Verpflichtung zur Übernahme der Betreuung trifft Ausländer und Staatenlose nicht, allerdings ist die mangelnde Staatsangehörigkeit kein Entlassungsgrund.[116] Rz. 66 Um die Rechte des Betroffenen optimal wahrnehmen zu können, muss der Betreuer für den ausgewählt...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung

Rz. 7 Der zu betreuende Volljährige muss unfähig sein, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise zu besorgen. Diese Unfähigkeit zur Geschäftsbesorgung muss derart krankheitsbedingt sein, dass der Betreute nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen.[14] Unter der freien Willensbestimmung ist die Fähigkeit des Betroffenen zu verstehen, seinen Willen ohne Einfluss d...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Geschäftsfähigkeit des Betroffenen

Rz. 132 Wie bereits gezeigt, wird durch die Anordnung der Betreuung die Geschäftsfähigkeit des Betroffenen grundsätzlich nicht berührt. Ist der Betroffene weiterhin geschäftsfähig, kann er ohne Einschränkung und nach eigenem Ermessen Geschenke machen. Die Verbotsvorschrift des § 1854 Nr. 8 BGB gilt für ihn nicht.[176] Rz. 133 Begibt sich der geschäftsfähige, aber unter Betreu...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Einholung ärztlicher Zeugnisse

Rz. 14 Unklarheiten darüber, ob ein Gutachten über die Notwendigkeit einer Betreuung einzuholen ist und wann lediglich ein ärztliches Zeugnis für die Anordnung der Betreuung genügt, sind seit Einführung des FamFG regelmäßig beseitigt: Die Einholung von Gutachten in Verfahren wegen Betreuungssachen ist in §§ 280 ff. FamFG ausführlich geregelt worden. Insbesondere § 280 Abs. 2...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / aa) § 138 BGB

Rz. 135 Eine weitere Grenze des Schenkungsversprechens liegt vor, wenn ausnahmsweise eine Unwirksamkeit der Zuwendung wegen Sittenwidrigkeit gegeben ist (§ 138 BGB). Diese Fälle bilden jedoch die Ausnahme. In der Literatur wird angedacht, die Schenkungen oder Vermögensübergaben, die im Rahmen einer zuvor festgelegten Betreuungsverfügung angeordnet wurden, dann als nichtig anz...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Tod des Betroffenen

Rz. 142 Durch den Tod des Betroffenen endet die Betreuung (und eine zu dessen Gunsten angeordnete Verfahrenspflegschaft)[193] automatisch, § 1870 BGB. Eines gerichtlichen Aufhebungsbeschlusses bedarf es nicht. Das Vermögen des Betroffenen geht nach § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ehemals Betreuten über. Daher sind grundsätzlich alle weiteren G...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Einführungsgespräch

Rz. 74 Im Einführungsgespräch, welches bei "geeigneten Fällen" vorzunehmen ist, ist eine Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten mit dem Gericht zu schaffen. Dabei sind zu erwartende Schwierigkeiten im Verlauf der Betreuung zu erörtern und Möglichkeiten aufzuzeigen, künftige Probleme in der Betreuungsführung mit dem Gericht zu erörtern. Ob das Gericht...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Körperbehinderte

Rz. 13 Für Körperbehinderte (z.B. Blinde, Stumme, Taube) darf ein Betreuer nur auf deren eigenen Antrag hin bestellt werden (§ 1814 Abs. 4 S. 2 BGB), außer der Betroffene kann seinen Willen nicht äußern, § 1814 Abs. 2 BGB. Hintergrund der Ausnahmevorschrift ist, dass die Körperbehinderung vielfach den Betroffenen nicht daran hindert, seinen rechtsgeschäftlichen Willen kund z...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Unaufschiebbare Geschäfte

Rz. 145 Der Betreuer hat unaufschiebbare Maßnahmen noch vorzunehmen. Diejenigen Geschäfte, welche nicht ohne Gefahr aufschiebbar sind, hat der Betreuer noch für die Erben zu besorgen, bis diese anderweitige Fürsorge treffen können (§ 1874 BGB).[197] Selbstverständlich beziehen sich die Eilmaßnahmen nur auf solche Tätigkeiten, welche auf dem ehemaligen Aufgabenkreis des Betre...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / II. Vergütungsansprüche des Berufsbetreuers

Rz. 23 Die Grundregeln für die Vergütung und den Aufwendungsersatz des Berufsbetreuers sind nunmehr in § 1875 Abs. 2 BGB und §§ 7 ff. VBVG zu finden. Wer "beruflicher" Betreuer ist, ergibt sich aus § 19 Abs. 2 BtOG. Das BtOG ersetzte zum 1.1.2023 das bis dahin geltende Betreuungsbehördengesetz. Nach § 19 Abs. 2 BtOG sind berufliche Betreuer natürliche Personen, die selbststän...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Unverzüglich vorzunehmende Handlungen

Rz. 81 Zunächst ist der Umfang und Bestand des zu verwaltenden Vermögens festzustellen. Hilfreich sind hierzu Kontoauszüge, Sparbücher und etwaige Steuerbelege des Betroffenen. Eine erste Kontaktaufnahme mit den kontoführenden Banken des Betroffenen sollte unter allen Umständen die Abfrage nach dem Kontostand zum Stichtag (Tag der Betreuungsübernahme) beinhalten. Daueraufträg...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / cc) Mitwirkungspflichten des Betroffenen

Rz. 23 Dem Betroffenen obliegen zur Erstellung des Gutachtens Mitwirkungspflichten. Erscheint er zur Untersuchung nicht, kann er vorgeführt werden, § 283 FamFG. Die Vorführung ist nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip allerdings nur dann zulässig, wenn andernfalls die Begutachtung sonst nicht möglich wäre. Wurde dem Betroffenen vor der Vorführung beim Gutachter kein rechtlich...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 2. Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

Rz. 28 Um die persönliche Eignung des Antragstellers festzustellen, führt die Stammbehörde ein persönliches Gespräch mit ihm, § 24 Abs. 2 BtOG. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus § 12 BtRegV. Die persönliche Zuverlässigkeit liegt unter den in § 23 Abs. 2 BtOG aufgezählten Voraussetzungen in der Regel nicht vor. Eine Registrierung erfolgt dann nicht.mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Erste Handlungen des Betreuers

Rz. 80 Die praktisch bedeutsamsten Aufgabenkreise stellen die Bereiche "Personensorge" und "Vermögenssorge" dar. Praxistipp Unabhängig von der Art der vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreise sollte der Betreuer unverzüglich folgende Maßnahmen ergreifen:mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 1. Betreuerloser Zeitraum

Rz. 157 Stirbt der Betreuer, hat dessen Erbe dies dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen.[211] Verletzt der Erbe des Betreuers seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht schuldhaft und entsteht hierdurch ein Schaden, haftet der Erbe persönlich auf Schadenersatz nach allgemeinen Vorschriften. Die Betreuung selbst endet durch den Tod des Betreuers nicht, da nicht das...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / 4. Vergütungsbewilligung durch das Betreuungsgericht

Rz. 30 § 292 FamFG (i.V.m. § 7 Abs. 3 VBVG) regelt das bei der Festsetzung von Aufwendungsersatz, Aufwandspauschale und Vergütung für den Betreuer nach den Vorschriften der §§ 1875 ff. BGB und § 7 ff. VBVG anzuwendende Verfahrensrecht für das Bewilligungsverfahren. § 292 Abs. 4 FamFG sieht die Anhörung des Betreuten vor der Festsetzung einer von ihm zu leistenden Zahlung vor;...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Vermögensverzeichnis

Rz. 91 Der Betreuer hat nach § 1835 Abs. 1 BGB ein Vermögensverzeichnis über den Umfang des Vermögens des Betroffenen zu erstellen. Es dient dazu, Klarheit über das Vermögen des Betroffenen und dessen wirtschaftliche Lage zu erhalten und dient als Grundlage für die Vermögensverwaltung und Aufsicht durch das Betreuungsgericht.[144] Der Betreuer hat sämtliche Vermögenswerte, g...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / III. Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 160 Wenn die Voraussetzungen wegfallen, unter denen die Betreuung angeordnet wurde, wird die Betreuung aufgehoben; ist dies zumindest teilweise der Fall, ist der jeweilige Aufgabenkreis einzuschränken (§ 1871 Abs. 1 S. 2 BGB). Rz. 161 Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Betroffene (auch teilweise) gesundet und daher seine Angelegenheiten wieder selbst besorgen ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Einzelne Pflichtverletzungen

Rz. 166 Als von der Rechtsprechung zur Entlassung herangezogene Pflichtwidrigkeiten des Betreuers kommen vor allem in Betracht:mehr

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Literaturverzeichnis

Baumgärtel/Laumen/Prütting (Hrsg.), Handbuch der Beweislast, 5. Auflage 2023 Becker/Kingreen, SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 8. Auflage 2022 Bengel/Reimann/Holtz/Röhl, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 8. Auflage 2023 Bienwald/Sonnenfeld/Harm/Felix/Reh/Reinfarth, Betreuungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 2023 Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, Kommentar, 4....mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / b) Verfahrenspfleger

Rz. 58 Entscheidet das Betreuungsgericht dahingehend, dass von der persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll, so ist regelmäßig ein Verfahrenspfleger zu bestellen (§ 276 Abs. 1 FamFG). Der Bestellung eines Verfahrenspflegers bedarf es auch, wenn der Betroffene sich zu gestellten Anträgen (z.B. Anbringung eines Bettgitters) nicht äußern kann oder den Umfang ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 7. Der Erforderlichkeitsgrundsatz der §§ 1814 Abs. 3 S. 1, 1815 Abs. 1 S. 3 BGB

Rz. 29 Der Erforderlichkeitsgrundsatz zur Betreuerbestellung folgt aus §§ 1814 Abs. 3 S. 1, 1815 Abs. 1 S. 3 BGB. Er stellt eine der Leitlinien des gesamten Betreuungsrechts dar.[58] Durch ihn wird die Betreuung sowohl zeitlich als auch sachlich eingeschränkt. Die Frage, ob ein Betreuer zu bestellen ist, ist ebenso am Erforderlichkeitsprinzip zu messen wie der Umfang der Auf...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / I. Allgemeines

Rz. 18 Die zentralen Normen für die Vergütung und den Aufwendungsersatz von Betreuern befinden sich nunmehr in den §§ 1875–1881 BGB, §§ 292 f. FamFG, im überarbeiteten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG), im neuen Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie in der neuen Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV). Rz. 19 Zunächst muss hinsichtlich der Vergütung und de...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Schenkungsverbot vs. Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB

Rz. 125 Vor der Reform des Betreuungsrechts unterlag der Betreuer dem Schenkungsverbot nach § 1804 BGB a.F. Der Betreuer unterliegt diesem grundsätzlichen Schenkungsverbot nach § 1854 Nr. 8 BGB nicht mehr, da die neu eingeführte Norm aus dem Verbot ein Genehmigungserfordernis statuiert, um eine größere Flexibilität zu gewährleisten. Das "Schenkungsverbot" ist durch die Einfü...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmachten / II. Muster

Rz. 338 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichen Kontrollbevollmächtigten Vorsorgevollmacht mit Unterstützungs-, Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [537] Nach eingehender Beratung über die Möglichkeiten der rechtlichen Vorsorge und deren Tragweite und nach eingehender Belehrung über die mit der Erteilung einer Vorsor...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / a) Monatliche Fallpauschalen nach § 8 VBVG

Rz. 33 Die Höhe der Vergütung wird vom Betreuungsgericht festgesetzt. Das VBVG sieht hierfür monatliche Fallpauschalen vor, indem § 8 Abs. 1 VBVG auf die Vergütungstabellen A–C der Anlage verweist, die konkrete Eurobeträge als Fallpauschalen ausweisen. Rz. 34 Die monatlichen Fallpauschalen werden –unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand – durch drei Vergütungstabellen (A–C),...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / a) Auskunftsrechte nach § 666 BGB

Rz. 41 Praktisch bedeutsam ist diese Art der Betreuung, wenn Bankvollmachten erteilt wurden. Liegen konkrete Umstände vor,[86] die auf einen Missbrauch der Vollmacht schließen lassen, liegt ein Bedürfnis für die Anordnung dieser Betreuungsform vor. Ebenso, wenn der Betroffene seine Kontrollrechte aus § 666 BGB wegen psychischer oder sonstiger Erkrankungen nicht mehr selbst w...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 3. Widerrufsrecht hinsichtlich der erteilten Vollmacht

Rz. 44 Darüber hinaus hat er das Recht, Schadenersatzansprüche (§§ 280 Abs. 1, 823 BGB) gegen den Bevollmächtigten anzumelden, die der Vollmacht zugrunde liegende causa zu kündigen, und letztlich als ultima ratio die Vollmacht zu widerrufen (§ 671 BGB). Rz. 45 Das stärkste Recht des Vollmachtsüberwachungsbetreuers ist die Möglichkeit, die erteilte Vollmacht zu widerrufen.[92]...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / II. Rechnungslegungsanspruch der Erben?

Rz. 169 Reicht der Betreuer diese dann beim Betreuungsgericht ein, fragt sich, ob die Erben des Betroffenen einen zusätzlichen Anspruch auf die Rechnungslegung haben. Dagegen spricht § 362 BGB, da der Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht bereits diesen Anspruch erfüllt hat. Allerdings wurde die Erfüllungshandlung (Erstellung und Einreichung der Schlussrechnung) nicht geg...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / c) Verzicht auf nicht mehr nutzbares Wohnungsrecht

Rz. 108 Aufgrund der aktuellen Alterspyramide mehren sich diejenigen Fälle, in welchen ein Wohnungsrecht faktisch gar nicht mehr ausgeübt werden kann, weil z.B. alters- oder krankheitsbedingt der Wohnungsberechtigte sich dauerhaft in einem Alten- oder Pflegeheim aufhält. Ob der Betreuer ein zugunsten des Betroffenen grundbuchlich eingetragenes Wohnungsrecht dadurch aufgeben ...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / I. Zweck der Betreuung

Rz. 1 Das Institut der Betreuung ist bifunktional: Zum einen sollen Volljährige, die ganz oder teilweise ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst besorgen können, vor Gefährdungen ihrer Person oder ihres Vermögens geschützt werden. Darüber hinaus sollen dem Betreuten staatlicher Beistand und Hilfestellung an die Hand gegeben werden. Er soll also nicht lediglich "verwaltet" w...mehr

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§ 3 Das Verfahren im Betreu... / 2. Tatsächliche – rechtliche Betreuung

Rz. 68 Die persönliche Betreuung wird seitens des Betroffenen oft verkannt und missverstanden. Sie meint keine tatsächliche Versorgung des Betroffenen (z.B. für diesen einkaufen, putzen), da regelmäßig nur eine rechtliche Betreuung besteht. Die tatsächlichen Verrichtungen des täglichen Lebens sind durch Dritte, z.B. Caritas, soziale Hilfsdienste, Essen auf Rädern usw., vorzun...mehr