Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Fehlzeitenmanagement: Maßna... / 2.1.3 Casemanagement

Neben der klassischen quantitativen Fehlzeitenanalyse kann auch ein Casemanagement durchgeführt werden. Hierbei werden die Fehlzeiten auffälliger Mitarbeiter identifiziert, um diesen durch spezifische Lösungen bzw. Maßnahmen helfen zu können. Ein Casemanagement ist vergleichbar mit dem BEM, jedoch könnte dieses auch schon durchgeführt werden, bevor die Dauer von 6 Wochen Arb...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 1.6 SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das SGB IX regelt die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Der Titel dieses Gesetzes lässt auf den ersten Blick keinen Zusammenhang zum Arbeitsschutz, zur BGF oder zum BGM vermuten. Erst § 167 mit dem Titel "Prävention" zeigt die Verbindung auf: In Abs. 2 wird geregelt, wie ein Arbeitnehmer, der durch Unfall, Verletzung oder sonstige Erkrankung mehr als 6 Wochen...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 2 Professionalisierung von BGM

Die vorangegangenen Ausführungen zu den Rahmenbedingungen für ein BGM zeigen auf, dass das Thema "Gesundheit im Betrieb" bereits eine lange und jüngst weitreichende Entwicklung hinter sich hat. Aus dem heutigen Verständnis heraus bildet das BGM ein verbindendes "Dach" über den 3 wesentlichen "Säulen", die sich im Unternehmen mit dem Thema Gesundheit befassen (Abb. 4): Betrieb...mehr

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Rahmenbedingungen für ein BGM / 3 Aktueller Stand und kurzer Ausblick

Mit der DIN ISO 45001 SGA und der Abschaffung der BS OHSAS 4001 und der DIN SPEC 91020 wurden die Standards rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie dem betrieblichen Gesundheitsmanagement letztlich 2020 zusammengeführt. Der Leitfaden Prävention wird jedes Jahr aktualisiert (letzte Fassung Dezember 2024) und bietet zur Durchführung betrieblicher Gesundheitsfördermaßn...mehr

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Datenschutz im BGM / 2.1 Übersicht Gesundheitsdaten

Der korrekte Umgang mit Angaben über die Gesundheit und Krankheit von Beschäftigten ist eines der kritischsten Datenschutzthemen in Unternehmen. Die Verarbeitung solcher gesundheitsbezogener Mitarbeiterdaten gehört allerdings zu den Grundlagen im BGM. Die Angaben sollen dazu dienen, gesunde Arbeitsbedingungen zu gestalten sowie ein zielgerichtetes BGM durchführen zu können. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 2.2 Datenschutzrechtliche Anforderungen an ein BGM

Im vorangegangenen Kapitel wurde bereits dargestellt, dass die Erhebung und Erfassung gesundheitsbezogener Mitarbeiterdaten zu den Grundlagen eines BGM gehören. Nur mithilfe dieser Informationen kann ein Unternehmen seiner Pflicht zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gerecht werden. Bei der Erfassung, Verarbeitung und Spei...mehr

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Datenschutz im BGM / 1.2 Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen

Deutschland gehörte bis zur Einführung der DSGVO mit seinen zahlreichen Datenschutzgesetzen zu den Ländern mit den strengsten Datenschutzregeln weltweit. Um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines jeden Bürgers zu schützen und schließlich umzusetzen, wurde in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen erlassen, die für die verschiedensten Bereiche gelten und paralle...mehr

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Nachhaltigkeit: Arbeitsrech... / 4.2.2 Mitarbeiterbindung

Mit dem Begriff Mitarbeiterbindung (oder Retention) ist gemeint, dass die Mitarbeiter in der Firma oder dem Unternehmen gehalten werden sollen. Bestandspflege also im Sinne eines Nachhaltigkeitsmanagements. Mitarbeiterbefragungen spielen hierbei eine Rolle. Der Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern im Rahmen der Arbeitszeit eine Beteiligung an Befragungen aus berechtigtem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 2 Der zivilrechtliche Geheimnisschutz richtet sich seit dem 26.4.2019 nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).[1] Dieses setzt für einen Schutz von Geheimnissen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen voraus. Ohne solche Maßnahmen fehlt es am Geschäftsgeheimnis. Wichtig Bei der Aufnahme von Geheimnisschutzmaßnahmen in vertragliche Vereinbarungen ist g...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4 BEM bei psychischen Erkrankungen

Da es grundsätzlich möglich ist, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer kündigt, wenn dieser krankheitsbedingt zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung nicht (mehr) in der Lage ist, kommt dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX eine weitreichende Bedeutung zu. Ob ein Arbeitsverhältnis wegen einer krankheitsbedingten Leistungsminderung gekündigt ...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.1 Was ist ein BEM?

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein BEM anzubieten, unabhängig davon, ob er eine Kündigung beabsichtigt oder nicht. Eine betriebsärztliche Begutachtung ersetzt nicht das BEM. § 167 SGB IX enthält nur eine Verpflichtung des Arbeitgebers, nicht...mehr

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Psychische Erkrankungen am ... / 2.4.2 Verfahren

Zum Verfahren selbst schreibt das Gesetz keine konkreten Maßnahmen vor. Es gehören alle Maßnahmen dazu, zu denen der Arbeitgeber zur Vermeidung von Kündigungen verpflichtet ist, wie z. B. die Veränderung der Arbeitsaufgabe oder der Arbeitsbedingungen, die Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Hilfen und Leistungen der Rehabilitationsträger, die Suche nach einem freien "lei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Gesundheitsför... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die mit der Beschäftigung verbundenen gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen der Beschäftigten abgemildert und die Arbeitskraft erhalten werden. Sie umfasst dabei Maßnahmen, die sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen als auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit sowie der Arbeitsbedingu...mehr

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Betriebliche Gesundheitsför... / 2.4 Akteure der betrieblichen Gesundheitsförderung

Systematische, ganzheitliche Gesundheitsförderung (Betriebliches Gesundheitsmanagement) zeichnet sich aus durch die Einbindung in betriebliche Strukturen und Prozesse sowie die Einrichtung eines Steuerkreises Gesundheit aus. Dies führt dazu, dass Führungskräfte und Beschäftigte (Betriebsrat) systematisch als Akteure eingebunden werden. Weitere Stellen, wie z. B. die Sozialberat...mehr

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Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 3.4 Wiedereinstieg in den Beruf

Nach einer erfolgreichen Therapie ist es nicht ratsam, einfach wieder an den Arbeitsplatz zurückzukehren. In manchen Fällen ist es notwendig, den Arbeitsplatz zu wechseln, manchmal auch den Beruf. Die Wiedereingliederung sollte stufenweise erfolgen: zunächst für ein paar Stunden am Tag, dann nach und nach mehr. Vorweg sollten v. a. die eigene Erwartungshaltung, die Unterstütz...mehr

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Umgang mit Low Performance ... / 4 Kündigung als letztes Mittel

Arbeitsrecht spielt in schwierigen Arbeitsverhältnissen immer dann eine maßgebliche Rolle, wenn der Trennungswunsch in greifbare Nähe rückt. Im Vorfeld der Entwicklung eines Konfliktes wird es wenig beachtet. Arbeitsrecht steht für Konfrontation. Wesentliches Ziel ist es, das Arbeitsrecht mit dem Aspekt der Führung in einer Weise zu verbinden und frühzeitig zu beachten, so da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Zusammenfassung Begriff Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, ist ihnen von ihrem Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Das BEM ist ein ergebnisoffenes Klärungsverfahren, das dazu ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 6 Folgen eines ordnungsgemäßen BEM: Pflicht zur Wiederholung bei weiteren Arbeitsunfähigkeitszeiten

Wurde das BEM ordnungsgemäß durchgeführt und reduzieren sich in Zukunft die Arbeitsunfähigkeitszeiten wunschgemäß, hat es sein Ziel erreicht. Endet es allerdings mit einem für den Arbeitnehmer negativem Ergebnis und kündigt deshalb der Arbeitgeber, genügt er in einem Kündigungsschutzprozess seiner Darlegungslast bereits dann, wenn er unter Hinweis auf dieses Ergebnis das Fehl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 4 Finanzielle Förderung des BEM

§ 167 Abs. 3 SGB IX sieht die finanzielle Förderung der Einführung des BEM vor. Angesichts begrenzter Budgets darf davon ausgegangen werden, dass die Arbeitgeber bei ihren individuellen BEM-Prozessen besondere Strukturen und Ressourcen aufzeigen sollten, die deutlich über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Ansprechpartner sind auch hier das Integrationsamt und die Rehabil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 3 Ablauf des BEM

Wie das BEM konkret abzulaufen hat, ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist ein nicht formalisiertes Verfahren, das den Beteiligten jeden denkbaren Spielraum lässt.[1] Es sind weder bestimmte Mittel vorgegeben noch bestimmte Ergebnisse beschrieben. Es besteht auch keine Verpflichtung der Beteiligten, eine Verfahrensordnung aufzustellen. Deshalb entspricht das BEM bereits dann ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2.4 Beteiligte beim BEM

Infographic Zwingend zu beteiligen sind zunächst der Arbeitgeber bzw. eine von ihm benannte vertretungsberechtigte Person und die beschäftigte und BEM-berechtigte Person. Der Arbeitgeber hat das BEM anzubieten und bei Zustimmung der beschäftigten Person (i. d. R. des Arbeitnehmers) durchzuführen. Er muss auch den nach Art. 7, 9 DSGVO erforderlichen Datenschutz gewährleisten. N...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2.6 Zustimmung

Unabdingbare Voraussetzung für die Durchführung eines BEM ist die vorherige Zustimmung der beschäftigten Person.[1] Die Zustimmung hat der Arbeitgeber von dieser nach Information über die verwendeten Daten und Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements einzuholen. Die beschäftigte Person entscheidet mit ihrer Zustimmung, ob ein BEM stattfinden kann. Lehnt sie ab, darf ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 5 Folgen eines unterlassenen oder fehlerhaften BEM

Ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Durchführung des BEM ist nicht im Ordnungswidrigkeitenkatalog des § 238 SGB IX aufgeführt, sodass er ohne staatliche Sanktionen bleibt. Pflicht zur Durchführung? Die Arbeitnehmervertretung kann nach dem Wortlaut der Vorschrift die Durchführung des BEM verlangen und sie ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Ob auch der betroffene Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 7 Praxistipp: Maßnahmen dokumentieren

Im Hinblick auf die Vereinbarung von Zielen im Sinne des BEM empfiehlt es sich, alle vereinbarten Maßnahmen zu dokumentieren. Hier ist besonders darauf zu achten, dass die Maßnahmen genau und verständlich formuliert sind, die verantwortliche Person benannt ist und ein Zeitraum für die Umsetzung der Maßnahmen bestimmt ist. Ebenfalls sollte eine Erfolgskontrolle der vereinbart...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2 Einbeziehen von Sozialleistungsträgern

Das betriebliche Eingliederungsmanagement wird durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben[1] oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben ergänzt.[2] Dazu hat der Arbeitgeber den zuständigen Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Menschen das Integrationsamt hinzuzuziehen.[3] Hinweis Gemeinsame Servicestellen Gemeinsame Servicestellen wurden 2018 aufgelöst. Ihre Aufgab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / Zusammenfassung

Begriff Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres mindestens 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt, ist ihnen von ihrem Arbeitgeber nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Die Teilnahme ist für die Beschäftigten freiwillig. Das BEM ist ein ergebnisoffenes Klärungsverfahren, das dazu dient, durch ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2.3 Sachliche Voraussetzungen

Hinweis Entscheidung des Arbeitgebers, dass kein BEM erforderlich ist Variante 1: Der Arbeitgeber kennt die Gründe der Arbeitsunfähigkeit(en) und weiß, dass der Gesundungsprozess zwar etwas länger, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgreich und folgenlos für das Arbeitsverhältnis ablaufen wird (z. B. Unfall mit Beinbruch). Variante 2: Dem Arbeitgeber ist klar, dass eine Gen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2.7 Mitbestimmungsrechte

"Ob" das BEM im Betrieb eingeführt wird, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Der Betriebsrat kann die "Klärung", also den Klärungsprozess bezüglich eines BEM verlangen. Dies erfolgt nicht selten über eine Einigungsstelle. Bei der Ausgestaltung des BEM, dem "Wie" des BEM, ist für jede einzelne Regelung zu prüfen, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht. Ein solches kann s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 3 Stufenweise Wiedereingliederung

Eine Maßnahme des BEM kann die stufenweise Wiedereingliederung als Leistung zur medizinischen Rehabilitation darstellen. Hiermit sollen arbeitsunfähige Arbeitnehmer durch eine schrittweise Rückkehr in ihre bisherige Tätigkeit wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden.[1] Während der stufenweisen Wiedereingliederung ist der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig und der z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziele

Ziel des BEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden.[1] Das BEM liegt im Interesse der Beteiligten und der Solidargemeinschaft. Schl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 1 Ziel

§ 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich, werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozialvers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / Arbeitsrecht

1 Ziele Ziel des BEM ist es festzustellen, aufgrund welcher gesundheitlichen Einschränkungen es zu den bisherigen Ausfallzeiten gekommen ist, und herauszufinden, ob Möglichkeiten bestehen, sie durch bestimmte Veränderungen künftig zu verringern, um so eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden.[1] Das BEM liegt im Interesse der Beteiligten und der Solidargemeinschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2 Voraussetzungen

2.1 Persönlicher Geltungsbereich § 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt für alle Beschäftigten. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.[1] Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber. Es kommt nicht auf die Betriebsgröße an, weshalb Klein- und Kleinstbetriebe ebenso betroffen sind. Auch der Geschäftsgegenstand und die Existenz einer Mitarbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 4 Unterstützung beim Aufbau

Ansprechpartner sind die zuständigen Rehabilitationsträger, also die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit. Sind schwerbehinderte Menschen betroffen, ist das Integrationsamt der richtige Ansprechpartner.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / Sozialversicherung

1 Ziel § 167 Abs. 2 SGB IX zielt darauf ab, bei gesundheitlichen Störungen mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine gemeinsame Klärung möglicher Maßnahmen durch alle Beteiligten herbeizuführen. Zu beteiligen sind der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer, der Betriebs- oder Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung. Falls erforderlich, werden der Werks- oder Betriebsarzt, der Sozi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2.5 Überwachungspflicht

Die betriebliche Interessenvertretung und auch die Schwerbehindertenvertretung haben nach § 167 Abs. 2 Satz 8 SGB IX darüber zu wachen, dass Arbeitgeber ihre Verpflichtungen erfüllen. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben ist nicht von der Zustimmung der betroffenen Beschäftigten abhängig. Für die Ausübung seines gesetzlichen Überwachungsrechts, ist es erforderlich, dass die betri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2.2 Pflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Durchführung des BEM anzubieten. Allerdings ist die Verletzung dieser Pflicht nicht unmittelbar gesetzlich sanktioniert, weshalb ein gewisser Spielraum zur Entscheidung besteht, ob und zu welchem Zeitpunkt das BEM angeboten werden soll. Ein BEM ist anzubieten, sobald die zeitliche Grenze von 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten ist. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliches Eingliederung... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

§ 167 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt für alle Beschäftigten. Es kommt auch nicht darauf an, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt.[1] Die Vorschrift gilt für alle Arbeitgeber. Es kommt nicht auf die Betriebsgröße an, weshalb Klein- und Kleinstbetriebe ebenso betroffen sind. Auch der Geschäftsgegenstand und die Existenz einer Mitarbeiter-/Schwerbehindertenvertretun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.7 Betriebliches Eingliederungsmanagement bei Arbeitsunfähigkeit (BEM)

Der Arbeitgeber hat nach § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX mit Zustimmung der betroffenen Person den Betriebs- oder Personalrat bereits dann zu unterrichten, sobald der "Beschäftigte" – also nicht nur der Mensch mit Behinderung (!)[1] – länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig krank ist. Nur soweit der Arbeitnehmer schwerbehindert ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.6 Prävention bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis schwerbehinderter Menschen

Sobald personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten zu erkennen sind, die zur Gefährdung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen führen können, sind diese Interessenvertretungen "einzuschalten". Dabei sind mit ihnen alle Möglichkeiten zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauer...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebliches Eingliederungsmanagement und Bestandsschutz

Rz. 495 Das betriebliche Eingliederungsmanagement wurde bereits im Jahr 2004 eingeführt und hat nach wie vor eine große Bedeutung für die betriebliche Praxis zur Sicherung der Teilhabe im Arbeitsleben, wie ein Vielzahl von Urteilen und darauf basierende Literaturmeinungen zeigen. Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX (§ 84 Abs. 2 SGB IX a.F.) ist der Arbeitgeber eben seit 2004 verpflich...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ll) Muster

Rz. 539 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.47: Musteranschreiben BEM _________________________ (Firmenanschrift) _________________________ (Anschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters) (Ort, Datum) Prävention bei längerer Arbeitsunfähigkeit gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX – Betriebliches Eingliederungsmanagement Sehr geehrte Frau _________________________/Sehr...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Betriebliches Eingliederungsmanagement

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 494 Ein Arbeitnehmer ist seit vielen Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers hat sich in den letzten Jahren der langen Betriebszugehörigkeit verschlechtert. Es kommt zu erheblichen Arbeitsunfähigkeitszeiten mit Ausfallquoten bis zu 75 %, teilweise liegen diese über einen mehrjährigen Zeitraum bei 100 %....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Ablauf des BEM

Rz. 499 Aus dem Gesetz lassen sich keine Anhaltspunkte herleiten, wie das BEM auszusehen hat, es schreibt lediglich gewisse Mindeststandards vor, die einzuhalten sind.[1439] Das BAG hat in mehreren Entscheidungen[1440] seine bisherige Rechtsprechung zum BEM fortgeführt und überzeugende Grundsätze zur Durchführung bzw. Nichtdurchführung eines BEM aufgestellt und auf die entsp...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX)

Rz. 572 Siehe § 2 Rdn 484 ff. Ausfüllungsbedürftig ist die Regelung des Verfahrens des betrieblichen Eingliederungsmanagements.[1543]mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Außergerichtliche Mediation und BEM

Rz. 538 Außergerichtliche Mediation kann immer auch im Rahmen eines BEM nützlich sein.[1497] Dabei kommt dem Präventionsgesetz (PrävG) eine große Bedeutung zu. Das PrävG will verhindern, dass Mitarbeiter arbeitsunfähig werden, das BEM hingegen hat zum Ziel, arbeitsunfähig gewordene Mitarbeiter vor erneuter Krankheit zu bewahren. Für die Anwendung einer außergerichtlichen Med...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Auswirkungen eines fehlenden BEM auf die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 527 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG[1472] ist die Zulässigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung anhand von Kriterien zu prüfen: Rz. 528 Mit Inkrafttreten des § 167 Abs. 2 SGB IX sind vereinzelt Einzelstimmen laut geword...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Nutzung gesundheitsbezogener Daten, die im Rahmen eines BEM gewonnen wurden, bei einer krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 535 § 167 Abs. 2 S. 3 SGB IX verlangt ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer auf Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen ist. Dazu gehört zudem, dass die Datenverarbeitung auch datenschutzkonform zu erfolgen hat.[1485] Es steht außer Zweifel, dass BEM-relevante Daten als sensitive Gesundheitsdaten i.S.v. § 3 Abs. 9 BDSG a.F[1486] einzustufen sind, der...mehr