Betriebsarzt
Ein Betriebsarzt ist für jeden Arbeitgeber Pflicht, unabhängig von der Betriebsgröße. Hauptaufgabe der Betriebsärzte ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden eines Unternehmens.
Betriebsarzt Pflicht in Unternehmen
Die Einrichtung eines Betriebsarztes in Unternehmen ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Betriebsarzt ist vom Arbeitgeber aufgrund des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) einzusetzen. Aufgabe ist die Förderung und Erhaltung der Gesundheit sowie der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeitenden.
Betriebsärzte übernehmen die ärztliche Beratung des Arbeitgebers und der Arbeitnehmenden in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung, der Prävention und Rehabilitation. Ihre Tätigkeit dient der Vorbeugung, Erkennung und Therapie arbeitsbedingter Gesundheitsschäden, dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit, dem betrieblichen Eingliederungsmanagement und der allgemeinen Prävention im betrieblichen Umfeld. Sie wirken auch bei Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben mit.
Den richtigen Betriebsarzt finden
Der Arbeitgeber muss nicht zwingend einen eigenen Betriebsarzt im Betrieb beschäftigen - er kann auch einen freiberuflichen Arzt aufgrund eines Dienstvertrags nebenberuflich beschäftigen. Möglich ist auch die Zusammenarbeit mit einem Betriebsarztzentrum (BAZ), das umfassende Dienstleistungen durch Fachärzte bereitstellt. Die Kosten variieren je nach Anbieter und Umfang der Dienstleistungen. Da alle Optionen Vor- und Nachteile bieten, sollten Arbeitgeber bei der Wahl des Betriebsarztes insbesondere die Unternehmensanforderungen und -ressourcen berücksichtigen.
Dürfen Mitarbeitende zu einem Besuch beim Betriebsarzt verpflichtet werden
Arbeitgeber haben das Recht, Mitarbeitende zu einem Besuch beim Betriebsarzt zu verpflichten, wobei sie für den Termin von der Arbeit freigestellt werden. Die Freistellung signalisiert die Wichtigkeit der Gesundheit und fördert das Bewusstsein für präventive Maßnahmen. Die Verpflichtung sollte jedoch im Einklang mit Datenschutzregelungen stehen, und Mitarbeitende sollten über den Zweck des Besuchs informiert werden. Eine offene Kommunikation und das Verständnis der Mitarbeitenden für diesen Schritt sind entscheidend, um eine positive Einstellung gegenüber betriebsärztlichen Untersuchungen zu fördern.
Aufgaben eines Betriebsarztes
Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber zu beraten. Dies gilt insbesondere bei:
- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung),
- allen arbeitsmedizinischen Themen, beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung,
- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Anlagen, Einrichtungen usw.,
- der Beschaffung und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, -verfahren und -stoffen,
- der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsorganisation und Arbeitsumgebung,
- Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen,
- Schulungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz sowie
- Erster Hilfe und sonstigen Notfallmaßnahmen.
Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört zudem die Untersuchung und Beratung der Arbeitnehmenden und die arbeitsmedizinische Beurteilung, ebenso die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätte, die Feststellung von Mängeln und deren Mitteilung an den Arbeitgeber sowie das Hinwirken auf die Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen.
Betriebsarzt und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Der Betriebsarzt hat in BEM-Verfahren als medizinischer Sachverständiger des Betriebs eine zentrale Rolle, z. B. in der Kommunikation zwischen Betroffenem, Betrieb und behandelnden Ärzten. Gerade in Kleinbetrieben, in denen keine Beschäftigtenvertretung besteht und/oder kein Integrationsteam berufen wurde, ist häufig der Betriebsarzt mit der Durchführung von BEM-Verfahren beauftragt und wickelt diese mit den Betroffenen und deren Kollegen bzw. Führungskraft vor Ort ab. (Mehr zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement lesen Sie in diesem Top-Thema).
Betriebsarzt und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Auch im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) spielen Betriebsärzte eine wichtige Rolle. Sie können die notwendigen Gesundheitsprozesse aufgrund ihrer zentralen Position an der Schnittstelle zwischen Individuum und Betrieb am besten initiieren, umsetzen und begleiten.
Schweigepflicht des Betriebsarztes
Die Schweigepflicht des Betriebsarztes ist unerlässlich, um die Vertraulichkeit der Gesundheitsdaten der Beschäftigten zu gewährleisten. Der Betriebsarzt darf Unterlagen von anderen Ärzten oder Hausärzten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin anfordern. Die Weitergabe von Daten erfolgt stets im Interesse der Mitarbeitenden und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.