Fachbeiträge & Kommentare zu Beurteilung

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Bedarf

Rz. 45 Die oben bereits ermittelten 414,50 EUR Kindesunterhalt (also der Zahlbetrag, nicht der Tabellenbetrag) sind vom Einkommen des M abzuziehen. Hinweis Der Vorwegabzug erfolgt jedoch nur bezüglich des Kindesunterhalts, der die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt hat, nicht bezüglich des Unterhalts für etwaige Kinder aus zweiter Ehe (vgl. hierzu Fälle 41, 42 und 43). Sowe...mehr

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§ 20 Begrenzung des Geschie... / 9. Zeitpunkt der Entscheidung über die Herabsetzung

Rz. 36 Soweit die maßgeblichen Umstände eingetreten oder zuverlässig voraussehbar sind, kann und muss entschieden werden. Die Prüfung hat das Gericht von Amts wegen vorzunehmen und nicht etwa nur auf "Einrede" hin. Soweit möglich, ist über Herabsetzung und Befristung zu entscheiden. BGH, Beschl. v. 13.11.2019 – XII ZB 3/19 Rn 47 Gemäß § 1578b BGB muss das Gericht insoweit ents...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Leistungsfähigkeit

Rz. 36 Müsste M den ermittelten Unterhalt leisten, verblieben ihm nur 954,50 EUR (1.300 – 345,50 EUR). Unterhaltspflichten dürfen nicht dazu führen, dass der Unterhaltsverpflichtete selbst auf Leistungen Dritter angewiesen wäre. Deshalb muss dem Unterhaltspflichtigen stets ein gewisser Mindestanteil (Selbstbehalt) von seinem Einkommen verbleiben, dessen Höhe wiederum von der ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Wechselmodell

Rz. 137 BGH, Beschl. v. 5.11.2014 – XII ZB 599/13 Rn 21 = BeckRS 2014, 23279 Anders ist es nur zu beurteilen, wenn die Eltern sich in der Betreuung eines Kindes abwechseln, so dass jeder von ihnen etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben wahrnimmt (Senatsbeschluss vom 12.3.2014 – XII ZB 234/13, FamRZ 2014, 917 Rn 29). Bei der Abgrenzung von Residenzmodell und W...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Begründung zum Gesetzesentwurf

Rz. 53 Da das Unterhaltsrecht trotz seiner Vielgestaltigkeit in relativ wenigen Normen geregelt ist, erfährt es seine Ausgestaltung in besonderem Maße durch die Rechtsprechung. Die damit einhergehende Gefahr, dass sich die Rechtsprechung durch Verweis auf vorangegangene Entscheidungen von der Absicht des Gesetzgebers wegentwickelt, rechtfertigt, die Begründung zum Gesetzesen...mehr

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§ 4 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Leistungsfähigkeit

Rz. 66 Müsste M diesen Restbedarf von 745 EUR decken, blieben ihm nur 909,50 EUR (2.000 – 345,50 – 745 EUR). Der Ehegattenmindestselbstbehalt (vgl. hierzu Fall 18, siehe § 3 Rdn 90 ff.) des M von 1.280 EUR gegenüber der Ehefrau wäre nicht gewahrt (vgl. zum Ehegattenmindestselbstbehalt Nr. 21.4 der im Einzelfall anzuwendenden Leitlinien bzw. der SüdL, Anhang Nr. 3). Rz. 67 Es ...mehr

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§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / b) Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben

Rz. 46 Wurde eine zuvor ausgeübte vollschichtige Berufstätigkeit nicht leichtfertig aufgegeben (typischer Weise die Arbeitgeberkündigung), verlangt die Berücksichtigung fiktiver Einkünfte:mehr

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Allgemeine Erläuterungen

Rz. 1 & Fallbeispiele Die Fallbeispiele haben jeweils auch eine Kurzbezeichnung wie beispielsweise M 2.000 EUR – F 0 EUR + K1 (2 J) + K2 (6 J). M steht für den Unterhaltspflichtigen unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. F steht für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. G steht für einen Großelternteil. neKM ist die Abkü...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.5 Vertrauensschutz (§ 9 Nr. 5 S. 13 GewStG i. V. m. § 10b Abs. 4 S. 1 EStG und § 9 Abs. 3 S. 1 KStG)

Rz. 190 Der Empfänger hat dem Zuwendenden den Erhalt der Zuwendung zu bestätigen. Die Zuwendungsbestätigung nach § 50 Abs. 1 EStDV ist materiell-rechtliche Voraussetzung für die Kürzung nach § 9 Nr. 5 GewStG. [1] Nachgewiesen werden durch die Zuwendungsbestätigung insbesondere die Leistung der Zuwendung nebst deren Qualifikation, die Zugehörigkeit des Empfängers zum begünstig...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 4.3.1 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg

Rz. 461 § 8b Abs. 4 KStG enthält andere Voraussetzungen für das Schachtelprivileg als das GewSt-Recht. Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg unterscheidet sich von dem neuen körperschaftsteuerlichen Schachtelprivileg insbesondere durch die geforderte Beteiligungsquote. Während für § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 KStG eine Beteiligung von 10 % ausreicht, verlangt § 9 Nr. 2a bz...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.4.3 Ausschließlichkeit der Verwaltung und Nutzung des Grundbesitzes

Rz. 53 Die Tätigkeit des Grundstücksunternehmens muss sich ausschließlich auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes beziehen. Weitere Tätigkeiten führen, sofern es sich nicht um erlaubte, aber nicht begünstigte Tätigkeiten i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG handelt, in vollem Umfang, selbst bei Geringfügigkeit, zur Versagung der erweiterten Kürzung.[1] Von daher is...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.3.3 Zuwendungsempfänger

Rz. 184 Zuwendungsempfänger muss eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststelle, eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eine in einem EU- bzw. EWR-Staat belegene Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 103 Regelungsgrund für die Steuerfreistellung nach Abs. 1 S. 1 ist gedanklich, dass der ausgeschüttete Gewinn auf der Ebene der ausschüttenden Körperschaft einer steuerlichen Vorbelastung unterlegen hat; dies ist jedoch nach Abs. 1 S. 1 nicht Tatbestandsmerkmal der Vorschrift.[1] Grund hierfür ist, dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, das Bestehen einer Vorbelastung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.4.2 Verwaltung und Nutzung

Rz. 42 Der erweiterten Kürzung unterliegt nur die "Verwaltung und Nutzung" eigenen Grundbesitzes. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht nur der Gewinn, der unmittelbar aus der Verwaltung und Nutzung von Grundbesitz resultiert, bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu kürzen ist, sondern der gesamte Gewinn, der sich aus allen vom Begriff der Verwaltung und Nutzun...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.5 Inanspruchnahme von Leistungserbringern in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 4)

Rz. 65 Nach dem Grundsatz des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ruhen die Leistungsansprüche der Versicherten während eines Auslandsaufenthaltes, soweit im SGB V nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz waren vor dem Inkrafttreten der Abs. 4 bis 6, die durch das GMG (BGBl. I S. 2190) mit Wirkung zum 1.1.2004 eingefügt wurden, innerhalb des SGB V nur in den §§ 17, 18 gereg...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 8.6 Haftung (§ 9 Nr. 5 S. 14 – 18 GewStG)

Rz. 192 § 9 Nr. 5 S. 14 GewStG beinhaltet 2 Haftungstatbestände. Zum einen wird das vorsätzliche oder grob fahrlässige Ausstellen einer unrichtigen Bestätigung (Ausstellerhaftung) und zum anderen die vorsätzliche oder grob fahrlässige Veranlassung einer zweckfremden Verwendung der zugewendeten Mittel (Veranlasserhaftung) erfasst.[1] Die Regelung dient der Abwehr von Missbräu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Das Verfahren der Überweisung

Rz. 4 In der Regel ergeht auf Antrag des Gläubigers ein gemeinsamer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Gläubiger bestimmt die Durchsetzung der gepfändeten Forderung selbst. Fehlt ein Antrag, so darf das Vollstreckungsgericht (Rechtspfleger, § 20 Abs. 1 Nr. 17 RpflG, §§ 828, 764 ZPO) keine Auswahl darüber treffen, welche Form der Überweisung zu wählen ist. Es ist vielm...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.5.1 Allgemeines

Rz. 61 Unschädlich für die Gewährung der erweiterten Kürzung ist die Ausübung der in § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG erlaubten, aber nicht begünstigten Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind insofern nicht begünstigt, als sich die erweiterte Kürzung nur auf den Teil des Gewerbeertrags erstreckt, der auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes entfällt. Zu den erlaubten, aber ...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.3.2.1 Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden

Rz. 27 Da grundsätzlich nur Leistungen des Leistungskatalogs des § 11, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 2 Abs. 4, § 12 Abs. 1), Gegenstand eines Sachleistungsanspruchs und damit auch Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 3 sein können (BSG, Urteil v. 24.4.2018, B 1 KR 10/17 R; BSG, Urteil v. 7.11.2006,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 5.1 Übersicht

Rz. 519 Sind die Einkünfte aus einer Beteiligung nicht im Einkommen enthalten, fragt sich, wie damit zusammenhängende Betriebsausgaben steuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich regelt § 3c EStG, dass Betriebsausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, steuerlich nicht abgezogen werden dürfen. Diese Regelung wirft aber meh...mehr

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Sommer, SGB V § 13 Kostener... / 2.6 Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in EU- bzw. EWR-Staaten oder der Schweiz (Abs. 5)

Rz. 76 Abs. 5 stellt für die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen in anderen Staaten im Geltungsbereich des EU-Vertrages bzw. EWR-Abkommens und der Schweiz eine von Abs. 4 abweichende Sonderregelung auf und bestimmt, dass diese Leistungen nur nach vorheriger Zustimmung durch die Krankenkasse in Anspruch genommen werden dürfen. Diese Regelung vollzieht die Urteile des Eu...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Es wird nicht danach unterschieden, ob diese KSt-Subjekte unbeschränkt oder beschränkt ode...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 2.2.2 Begünstigte Leistungen

Rz. 49 Die Steuerfreistellung erfasst alle Bezüge, die der Definition nach unter § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG fallen. § 8b Abs. 1 KStG definiert diese Bezüge dadurch, dass auf die genannte Vorschrift "dem Sinne nach" verwiesen wird. Damit wird klargestellt, dass nur die dort enthaltene Definition in Bezug genommen wird, nicht aber die Qualifikation dieser Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Raumklima / Zusammenfassung

Begriff Das empfundene Raumklima setzt sich aus den Komponenten Lufttemperatur, Luftfeuchte, Oberflächentemperatur umgebender Körper und Flächen sowie Luftbewegungen zusammen, die einander bedingen und beeinflussen. Außerdem empfinden Menschen raumklimatische Gegebenheiten individuell höchst unterschiedlich. Auch die jeweilige Arbeitssituation und die Frage, ob bestimmte kli...mehr

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Raumklima / 1 Lufttemperatur

Nach ASR A3.5 ist Lufttemperatur die Temperatur der den Menschen umgebenden Luft ohne die Einwirkung von Wärmestrahlung und Luftfeuchte. Die Raumtemperatur umfasst demgegenüber auch die Wärmestrahlung umgebender Flächen. Werden weitere Größen wie die Luftfeuchte einbezogen, spricht man von Klimasummenmaßen, die zwar u. U. besonders aussagefähig sind, aber größeren messtechni...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen

Schrifttum: Bartsch, Die Reformmodelle der Grundsteuer (Teil 1), KStZ 2011, 164; Beck, Die Reform der Grundsteuer, Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft, DS 2019, 48; Becker, Grundsteuerreformmodelle im Vergleich – Konzeption und Praxisfolgen, BB 2011, 535; Becker, Leitlinien zum verfassungsrechtlichen Rahmen des Steuerrechts am Beispiel des zu reformierenden Grundsteuerg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) v. 25.6.2021 (BGBl. I 2021, 2035 = BStBl. I 2021, 874) Rz. 2 1. Erster Referentenentwurf v. 10.12.2019 Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 6. Nach § 4j wird folgender § 4k eingefügt: „§ 4k Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen (1) Aufwendungen für die Nutzung...mehr

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zfs 05/2022, (Nächste) Vorl... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Der Einzelrichter des Senats überträgt die Sache gemäß § 80a Abs. 3 S. 1 OWiG auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern, da es geboten ist, das angefochtene Urteil zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nachzuprüfen. In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist umstritten, ob und in welchem Ausmaß es da...mehr

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AGS 05/2022, Einigungs- und... / II. Anfall der Einigungsgebühr

1. Gesetzliche Grundlage Die Einigungsgebühr entsteht nach Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV in der ab 1.1.2021 geltenden Gesetzesfassung für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Die Einigungsgebühr fällt nach Abs. 1 S. 2 der Anm. zu Nr. 1000 VV nicht an, wenn sich der Vertrag aus...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 2. Beschränkung, Rechtfertigung

Rz. 116 [Autor/Stand] Beschränkung. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG stellt auch eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit dar, sofern der grenzüberschreitende Kapitalverkehr gegenüber einem vergleichbaren rein innerstaatlichen Kapitalverkehr steuerlich ungünstiger behandelt wird.[2] Vgl. ausf. Rz. 89 ff. Rz. 117 [Autor/Stand] Rechtfertigung. Auch die Beschränkung der K...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / IV. Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] Tatbestandsmerkmale. In Anknüpfung an seine maßgeblich auf die Rs. Emsland-Stärke [2] zurückgehende ständige Rechtsprechung arbeitet der EuGH in den Danish Cases nochmals ausdrücklich die einheitlichen Tatbestandsvoraussetzungen eines Missbrauchs heraus (s. Rz. 30 ff.). Erforderlich für die Feststellung eines Missbrauchs ist das kumulative Erfüllen eines ...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / VI. Insb.: Durchleitungsstruktur, Nutzungsberechtigung

Rz. 33 [Autor/Stand] Durchleitungsstruktur bzw. fehlende Nutzungsberechtigung als (neues) Indiz. Im Lichte der in den Danish Cases vorgelegten Fälle hat der EuGH das Kriterium der Durchleitungsstruktur bzw. -einheit als ein neues (und neben die bisher bekannten Umstände tretendes) Indiz für eine künstliche Gestaltung und damit für einen Missbrauch aufgezeigt.[2] Hierzu dürft...mehr

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AGS 05/2022, Mayer, Das neue Erfolgshonorar

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 2022. Nomos Verlag, Baden-Baden. 112 S., 28,00 EUR Mit dem am 1.10.2021 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt hat der Gesetzgeber die bisherigen engen Voraussetzungen für den Abschluss von Erfolgshonorarvereinbarungen geändert. Während bisher eine Erfolgshonorarvereinbarung ...mehr

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FF 05/2022, Auskunft und Be... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Scheidungsverbundverfahren um Auskunftserteilung in der Folgesache Güterrecht. [2] Die seit 1999 verheirateten Beteiligten trennten sich am 6.1.2018. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde dem Antragsgegner (im Folgenden: Ehemann) am 5.1.2019 zugestellt. [3] Der Ehemann ist Rechtsanwalt. Er war Partner ...mehr

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zfs 05/2022, Zum Subsidiari... / 1 Aus den Gründen:

[1] I. Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall in Anspruch. [2] Die Klägerin kam am 1.10.2015 mit dem von ihr gefahrenen Pkw Audi A 8 vor einem Kreisverkehr zum Stehen. Der Fahrer des bei der Beklagten versicherten Lkw fuhr auf das Heck des Audi A 8 auf. [3] Auf die von der Klägerin geforderten Schadensersatz- und Schmerz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bannbruch

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Vortat kann auch in einem Bannbruch bestehen. Mit der Formulierung "Bannbruch nach § 372 Abs. 2, § 373" soll klargestellt werden, dass sowohl der vollendete als auch der versuchte (§ 372 Abs. 2 AO) sowie der gewerbsmäßig, gewaltsam und bandenmäßig begangene Bannbruch (§ 373 AO) als Vortat in Betracht kommen. Rz. 23 [Autor/Stand] Bei § 374 AO kommt nur...mehr

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Jansen, SGG § 33 Besetzung ... / 2.1 Besetzung der Senate bei Entscheidungen durch Urteil

Rz. 2 § 33 Satz 1 bestimmt zwingend, dass die Senate in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern entscheiden. Die Besetzung ist jedoch nicht bei allen Entscheidungen vorgeschrieben, sondern nur bei Entscheidungen durch Urteil (mit oder ohne mündliche Verhandlung) oder durch Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhand...mehr

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Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / V. Vereinbarkeit mit bisheriger Rechtsprechung

Rz. 32 [Autor/Stand] Vereinbarkeit mit bisheriger Rechtsprechung. Die Danish Cases beinhalten bei näherer Analyse keine wesentlichen Änderungen bzw. Abweichungen zur vorangegangenen Rechtsprechung des EuGH zum Missbrauchsbegriff, wie er etwa in den Rs. Cadbury Schweppes, Eqiom und Enka, Deister Holding oder GS auslegelegt wurde.[2] Vielmehr kann man den Danish Cases (nur) ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Subjektive Voraussetzungen der Vortat

Rz. 35 [Autor/Stand] Anders als nach früherem Recht[2] muss der Vortäter nicht sämtliche subjektiven Voraussetzungen (Schuldfähigkeit, Unrechtsbewusstsein, Schuldform) der Vortat erfüllt haben[3]. Rz. 36 [Autor/Stand] Die Schuldunfähigkeit des Vortäters (vgl. § 20 StGB; § 1 Abs. 3 JGG) schließt eine Strafbarkeit des Nachtäters wegen Hehlerei nicht aus (zu § 259 StGB [5]). Es g...mehr

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Jansen, SGG § 32 Ernennung ... / 2.2 Hilfsrichter

Rz. 3 Nachdem § 30 Abs. 2 aufgehoben worden ist, kann eine Abordnung von Richtern an ein Landessozialgericht nur nach § 37 DRiG erfolgen. Danach können Richter aller Gerichtsbarkeiten, die auf Lebenszeit ernannt sind, an ein Landessozialgericht abgeordnet werden. Die Abordnung eines Richters darf aber nur zur Vertretung oder zur Erprobung erfolgen. Ein Vertretungsfall liegt ...mehr

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ZErb 05/2022, Zu den Auswir... / 1 Gründe

I. Die zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschl. des Nachlassgerichts hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht davon ausgegangen, dass die zur Begründung des Antrags des Beteiligten zu 1 auf Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Gründe für festgestellt zu erachten sind, da das handschriftliche Testament vom 26.10.2018 wirksam is...mehr

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FF 05/2022, Beteiligung von... / 1. Voraussetzungen einer Erhöhung

Der Verfahrenswert in Kindschaftssachen, die die Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge betreffen, beträgt nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG a.F. 3.000 EUR. Auch in Verfahren, in denen gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohl gem. § 1666 BGB in Fragen stehen, gilt dieser Verfahrenswert.[41] Das Gericht kann nach § 45 ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Maßgeblichkeit des Belastungsgrundes und Abgrenzung zur Vermögensteuer

Rz. 29 [Autor/Stand] Der steuerrechtliche Zugriff auf den Grundbesitz wird im Grundgesetz vorausgesetzt.[2] Schon aus diesem Grund bedarf die Grundsteuer keiner weiteren verfassungsrechtlichen Rechtfertigung.[3] Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Steuer dem Grunde nach ist aber nicht mit der Frage nach einem zulässigen (steuerartspezifischen) Belastungsgrund gleichzu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Aufhebung oder Änderung eines Nachfeststellungsbescheides

Rz. 45 [Autor/Stand] Hier sind die Fälle, in denen sich bis zum maßgebenden Feststellungszeitpunkt eine Veränderung im Wert oder eine Änderung der Grundstücksart für die wirtschaftliche Einheit ergibt, von den Fällen zu unterscheiden, in denen sich Änderungen in der Zurechnung ergeben. Rz. 46 [Autor/Stand] Zwischenzeitliche Änderungen bezüglich der Wert- oder Artfeststellung ...mehr

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zfs 05/2022, Zulässigkeit d... / 2 Aus den Gründen:

Die Klage ist jedoch unbegründet. Dem Kl. steht ein Anspruch auf Deckungsschutz im Hinblick auf ein etwaiges Verfahren gegen die W, der über die erteilte Deckungszusage hinausginge, aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu. Insbesondere besteht kein solcher Anspruch aus der zwischen den Parteien bestehenden Rechtschutzversicherung. Die Beklagte hat den zu gewährenden Deckungs...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / a) Verfassungsrechtliche Vorgaben für Realitäts- und Relationsgerechtigkeit

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber muss nicht nur den Belastungsgrund der Grundsteuer im Gesetz erkennbar regeln (Rz. 29 f.), sondern ihn – im Rahmen der legislativen Sekundärentscheidung über die Steuerermittlungsregelungen (zur Primärentscheidung, Rz. 31) – auch realitätsgerecht erfassen.[2] Insbesondere muss er diese Regelungen gleichheitsgerecht und damit folgerichtig ...mehr

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AGS 05/2022, Gebühren nach ... / II. Gesetzliche Gebühren auch in den später verbundenen 21 Fallakten

1. Grundsätze Die allgemeine Vergütung des Verteidigers und die Vergütung im vorbereitenden Verfahren richte sich – so das OLG – nach Nrn. 4100 bis 4105 VV. Ausgangspunkt bilde dabei stets die in Nr. 4100 VV geregelte Grundgebühr. Gem. Anm. 1 zu Nr. 4100 VV erhalte der Rechtsanwalt eine Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall. Der Rechtsfall werde dabei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Absatzerfolg

Rz. 64 [Autor/Stand] Nach früherer Rspr. des BGH zu § 259 StGB und zu § 374 AO und auch Teilen der Literatur[2] reichte zur Tatvollendung sowohl beim Absetzen als auch bei der Absatzhilfe jede auf den Absatz gerichtete Tätigkeit aus[3]. Einschränkend wurde verlangt, dass das Bemühen um Absatz geeignet sein müsse, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrechtzuerhalten oder z...mehr

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zfs 05/2022, Kausalitätsgeg... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Kammer teilt im Ausgangspunkt die Feststellungen des AG, nach welchen die Bekl. den streitgegenständlichen Unfall verursacht hat. Die Ausführungen des SV R. sind überzeugend, die Schäden sind kompatibel und der von der Bekl. benannte Zeuge hat ihre Behauptung, die Schäden am Beklagtenfahrzeug stammten von einem anderen Schadensereignis, gerade nicht bestätigt. Die Kam...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundvermögen

Rz. 20 [Autor/Stand] Beim Grundvermögen umfasst der Begriff der Wertverhältnisse alle Umstände, die nicht nur für das einzelne Grundstück oder für eine abgrenzbare Gruppe von Grundstücken von Bedeutung sind, sondern für eine zahlenmäßig und örtlich nicht näher bestimmbare Vielzahl von Grundstücken. Daraus ergibt sich, dass z.B. das örtliche Mietniveau oder der innerhalb eine...mehr