Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Grundsteuer

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Ergänzungsbilanz bei Person... / Zusammenfassung

Überblick Nach überwiegender Auffassung sind die gewerblichen Einkünfte einer Personengesellschaft additiv zu ermitteln. Additive Gewinnermittlung einer Mitunternehmerschaft bedeutet, dass zu dem Ergebnis der Steuerbilanz der Personengesellschaft das Ergebnis der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der Gesellschafter hinzuzurechnen ist. Das Ergebnis der additiven Gewinnermittlung...mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Herstellungskosten im Absch... / 4.4.2 Selbstständige Gebäudebestandteile

Rz. 104 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige Wirtschaftsgüter. Ein Gebäudeteil ist selbstständig, wenn er besonderen Zwecken dient, mithin in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang steht.[1] Selbstständige Gebäudeteile in diesem Sinne ...mehr

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Gegenwärtige Fragestellungen mit Blick auf das BewG und ErbStG (ErbStB 2024, Heft 8, S. 230)

Dipl.-Kfm. Dr. Udo A. Delp, StB, Köln Gegenwärtig treten immer mehr interessante Fragestellungen mit Blick auf die Bewertung und Einordnung von Wirtschaftsgütern für die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf. Darüber hinaus ergeben sich auch neue Herausforderungen rund um die Ermittlung des Kapitalwertes von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen im Hinblick auf die gesellsc...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / e) Zusammenfassende Tabelle

Die nachstehende Tabelle fasst die Eckpunkte der vorstehenden Ausführungen als Übersicht zusammen. Übersicht 2mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Wertpapiere, die am Stichtag (§§ 9 und 11 ErbStG) an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt nach § 11 Abs. 1 BewG (zu Einzelheiten s. ErbStR R B 11.1.). Zur Bewertung von ausländischen Wertpapieren ist § 11 Abs. 2 BewG heranzuziehen (vgl. dazu ErbStR R...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / 1. Bewertungsstichtag, Bewertung und Einordnung von Wirtschaftsgütern

Für die Bewertung ist i.d.R. der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 9 ErbStG) maßgebend (§ 11 ErbStG). Die Bewertung der Wirtschaftsgüter für Zwecke des ErbStG richtet sich nach § 12 ErbStG. Weitgehend wird auf das BewG verwiesen (vgl. Götz in Stenger/Loose, BewG/ErbStG/GrStG, 166. Lfg. 8/2023, § 12 ErbStG Rz. 1 ff.). Die Regelungen des BewG enthalten je nach Vermögensar...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Die Bewertung von Immobilien ist ausführlich im BewG geregelt, §§ 176 ff. BewG (s. dazu Laws, EE 2023, 29–36; ErbStR RB 176.1 ff.). Ist der Wert niedriger als der nach den §§ 179, 182 bis 196 BewG ermittelte Wert, so kann der Steuerpflichtige den niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen, § 198 Abs. 2 BewG (hierzu auch LfSt Bayern v. 12.3.2014 – S 3229.1.1 - 1/2 St 34)...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Sammelgegenstände im herkömmlichen Sinne wie etwa Briefmarken bzw. Münzsammlungen werden zum Stichtag mit dem gemeinen Wert nach § 9 BewG angesetzt. In der Regel wird auf Auktionsergebnisse vergleichbarer Stücke abgestellt, auf Bewertungskataloge, Bewertungsapps, Versicherungssummen oder auf ein Gutachten bzw. auf Referenzwerte zurückgegriffen (dazu ausführlich Maier, DB 199...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / 2. Ermittlung des Kapitalwertes von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen

Die Lebensumstände jedes Einzelnen sind verschiedenartig. Dieser Sachlage wird das Besteuerungsrecht nicht immer gerecht. Dies wird besonders deutlich bei der Berechnung des Kapitalwertes von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG (z.B. bei der Übertragung von Immobilien (vgl. Bisle, NWB-EV 2021, 347–352), Wertpapieren [vgl. Strauch, DStR 2024, 393–403], fo...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / a) Berechnung

Zur Berechnung des Kapitalwertes nach § 14 BewG werden die Vervielfältiger in den jährlich aktualisierten BMF-Schreiben zur Berechnung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung dargestellt, die zur Ermittlung des Wertes heranzuziehen sind (BMF v. 1.12.2023 – IV D 4 - S 3104/19/10001 :009, ErbStB 2024, 42 [Günther]). Die Tabelle mit dem Vervielfältiger unterscheidet in Män...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / aa) Bewertung

Kryptowährungen (sie zählen zu den Finanzmitteln vgl. ErbStR R E 13b.23 Abs. 2; ferner Delp, DB 2019, 2148, 2153 f.) und Token sind allgemein auf dem Vormarsch und werden immer beliebter. Es existieren eine Vielzahl von Kryptowährungen, z.B. Bitcoin, Ether, Binance Coin (zur ertragsteuerlichen Behandlung BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, dazu Knittel, ErbStB ...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / a) Kollektionen von Luxusgütern

aa) Bewertung Sammelgegenstände im herkömmlichen Sinne wie etwa Briefmarken bzw. Münzsammlungen werden zum Stichtag mit dem gemeinen Wert nach § 9 BewG angesetzt. In der Regel wird auf Auktionsergebnisse vergleichbarer Stücke abgestellt, auf Bewertungskataloge, Bewertungsapps, Versicherungssummen oder auf ein Gutachten bzw. auf Referenzwerte zurückgegriffen (dazu ausführlich ...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / c) Kryptowährungen und Token

aa) Bewertung Kryptowährungen (sie zählen zu den Finanzmitteln vgl. ErbStR R E 13b.23 Abs. 2; ferner Delp, DB 2019, 2148, 2153 f.) und Token sind allgemein auf dem Vormarsch und werden immer beliebter. Es existieren eine Vielzahl von Kryptowährungen, z.B. Bitcoin, Ether, Binance Coin (zur ertragsteuerlichen Behandlung BMF v. 10.5.2022 – IV C 1 - S 2256/19/10003 :001, dazu Kni...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Die Werte bei Kryptowährungen sind i.d.R. sehr volatil. Es ist sicherzustellen, dass die Erben von digitalen Nachlasswerten nach dem Erbfall zeitnah auf die Werte zugreifen können. Hierzu sollten entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Vollmachten und Zugriffsmöglichkeiten auf die Anmeldenamen und Passwörter der Accounts etc. sollten vorhanden sein (z.B. bei Hardware-Wa...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 4 Ansatzpunkte für einen Einspruch wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der neuen Grundsteuerwerte

Inzwischen gehen dem Vernehmen nach bei den Finanzämtern nach wie vor täglich "waschkörbeweise" Einsprüche gegen die Feststellungen der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein, mit denen insbesondere verfassungsrechtliche Zweifel an den neuen Regelungen geltend gemacht werden. Die Flut der Einspruchsverfahren ist keinesfalls rückläufig, denn die Finanzämter sind zwischenzeitli...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / I. Einleitung

Gegenwärtig treten immer mehr interessante Fragestellungen mit Blick auf die Bewertung und Einordnung von Wirtschaftsgütern für die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf. Darüber hinaus ergeben sich auch neue Herausforderungen rund um die Ermittlung des Kapitalwertes von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen im Hinblick auf die gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklung...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / b) Wertpapiere

aa) Bewertung Wertpapiere, die am Stichtag (§§ 9 und 11 ErbStG) an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, werden mit dem niedrigsten am Stichtag für sie im regulierten Markt notierten Kurs angesetzt nach § 11 Abs. 1 BewG (zu Einzelheiten s. ErbStR R B 11.1.). Zur Bewertung von ausländischen Wertpapieren ist § 11 Abs. 2 BewG heranzuziehen (vgl. ...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / [Ohne Titel]

Dipl.-Kfm. Dr. Udo A. Delp, StB, Köln Gegenwärtig treten immer mehr interessante Fragestellungen mit Blick auf die Bewertung und Einordnung von Wirtschaftsgütern für die Schenkung- und Erbschaftsteuer auf. Darüber hinaus ergeben sich auch neue Herausforderungen rund um die Ermittlung des Kapitalwertes von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen im Hinblick auf die gesellsch...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / d) Immobilien

aa) Bewertung Die Bewertung von Immobilien ist ausführlich im BewG geregelt, §§ 176 ff. BewG (s. dazu Laws, EE 2023, 29–36; ErbStR RB 176.1 ff.). Ist der Wert niedriger als der nach den §§ 179, 182 bis 196 BewG ermittelte Wert, so kann der Steuerpflichtige den niedrigeren Wert durch ein Gutachten nachweisen, § 198 Abs. 2 BewG (hierzu auch LfSt Bayern v. 12.3.2014 – S 3229.1.1...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / b) Beratungsüberlegungen

Bei entsprechenden Fragestellungen sollte ggf. im Einzelfall ein Rechtsbehelfsverfahren geführt werden (zu den bereits anhängigen Verfahren s. II. 2. a)), um einen Vervielfältiger zur Anwendung zu bringen, der die statistische Lebenserwartung dieser Menschen berücksichtigt bzw. die Vermögensnachfolgeregelung dieser Menschen nicht benachteiligt.mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / II. Aktuelle Problem- und Beratungsstränge

In weiter zurückliegenden Jahrzehnten war das Sammeln von Briefmarken und Münzen eine weitverbreitete Leidenschaft. Briefmarken galten als Aktien des "kleinen Mannes". In den letzten Jahren findet ein Wandel dahingehend statt, dass die Briefmarke oder Münze von damals der heute in limitierter Auflage hergestellte Sneaker ist (vgl. Kutscher, Worauf Superreiche setzen: Sneaker...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Von praktischer Bedeutung ist hier die Frage, ob eine Sneakersammlung in die Rubrik Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. a bzw. lit. c ErbStG eingeordnet wird oder von ihr nicht erfasst wird. Hierbei ist eine objektivierte Auslegung vorzunehmen (vgl. dazu Curdt in Kapp/Ebeling, ErbStG, 97. Lfg. 8/2023, § 13 Rz. 4 ff.; Viskorf in Viskorf/Schuck/Wälz...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / III. Fazit

Die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Veränderungen bringen Herausforderungen mit Blick auf die angesprochenen Fragestellungen mit sich, die in der Praxis beachtet werden sollten und zu denen sachgerechte Lösungen gefunden werden müssen. Service: BVerfG v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12, ErbStB 2015, 40; BFH v. 14.2.2023 – IX R 3/22, ErbStB 2023, 99; FG Köln v. ...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Im Einzelfall kann es sich anbieten, die Immobilie vor diesem Hintergrund eventuell im Familienkreis unter den sorgsam beachteten Kriterien des "Fremdvergleichs" zu veräußern (krit. dazu Laws, EE 2023, 29–36, Pkt. 4. c)), um den Marktpreis zum Ansatz zu bringen. Haltefristen (vgl. § 23 EStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG), Transaktionskosten und Grunderwerbsteuerthemen sind ...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 3 Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Steuerberaterverbände hatten sich gegenüber den Finanzministerien des Bundes und der Länder in der Vergangenheit für den Erlass der Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte sowie der Grundsteuermessbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) mit der Begründung eingesetzt, dass dadurch den Steuerpflichtigen und den Steuerberatern die Möglichkeit e...mehr

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Gegenwärtige Fragestellunge... / bb) Beratungsüberlegungen

Vermögensverwahrer und Vermögensverwalter (Banken etc.) müssen nach § 33 ErbStG i.V.m. § 1 ErbStDV mit einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Erbschaftsteuer-FA die Vermögenswerte etc. des Verstorbenen melden. In der Meldung mit den Werten zum Stichtag wird regelmäßig bei Investmentfonds der Rücknahmepreis angesetzt. Hier ist bei der Fertigung der Erbschaftsteuererklärung ...mehr

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Grundsteuer: Einspruch gege... / 1 Der Weg von der Feststellungserklärung bis zum Grundsteuerbescheid

Nach § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO sind die Grundsteuerwerte nach Maßgabe des BewG gesondert – und ggf. einheitlich – festzustellen. Obwohl die Finanzämter bereits über eine Vielzahl der für die Feststellung der Grundsteuerwerte erforderlichen Daten verfügen, ist die Abgabe einer Grundsteuerwert-Erklärung gesetzlich vorgeschrieben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Festst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Luf Vermögen (§ 33 BewG)

Rn. 36 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Ermittlung des Ausgangswertes ergibt sich unmittelbar aus § 55 Abs 2, 3 EStG. Die Ausgangswerte sind je nach Vermögensnutzung verschieden. Maßgebend ist die Zuordnung zu den Nutzungen und WG nach den Vorschriften des BewG am 01.07.1970, mit Ausnahme der Hof- und Gebäudeflächen sowie der Hausgärten. Wich die vom StPfl für den 01.07.1970 b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Bewertungsrechtliche Folgerungen aus der Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 Abs 5 EStG

Rn. 96 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nach § 69 Abs 4 BewG idF VStRG vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 949, findet die Schutzvorschrift des § 69 Abs 2 BewG in den Fällen des § 55 Abs 5 S 1 EStG keine Anwendung. Nach § 69 Abs 2 BewG sind luf genutzte Flächen, die zu einem Betrieb der LuF gehören, der dem Betriebsinhaber als Existenzgrundlage dient, entgegen § 69 Abs 1 BewG nur dann de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 22. Zweites Steueränderungsgesetz 1971 vom 10.08.1971, BStBl I 71, 373

Rn. 26 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Änderung des EStG, des Gesetzes über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen, des Bewertungsgesetzes und des Entwicklungshilfesteuergesetzes – Zweites StÄndG 1971 – bringt vor allem die durch den BVerfG-Beschl 11.05.1970, BGBl I 70, 1145 notwendig gewordene Klärung hinsichtlich der Frei...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Grundlagen

Rz. 85 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG sind von dem Erwerb des Erben als Nachlassverbindlichkeiten die Verbindlichkeiten aus dem geltend gemachten Pflichtteil abzugsfähig. Weitere Regelungen zum genauen Zeitpunkt sowie zur Bewertung finden sich in § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG nicht. Dennoch wird zu Recht aus der Erwähnung der Geltendmachung des Pflichtteils abgeleitet, dass die Pf...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 125 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[185] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Bewertung der Zuwendung

Rz. 182 Werden aufgrund eines Vertrages nach § 311b BGB Gegenstände auf ein Geschwisterteil übertragen, bei denen wie bei Grundbesitz Verkehrswert und Steuerwert auseinanderfallen, stellt sich die Frage, ob erbschaftsteuerlich der Verkehrswert oder der Steuerwert, hier die Grundbesitzwerte nach §§ 176 ff. BewG, Anwendung finden. Rz. 183 Nach den entscheidungserheblichen Erwäg...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Bewertung von Betriebsvermögen

Rz. 3 Betriebsvermögen wird grundsätzlich einheitlich bewertet. Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert (§ 12 ErbStG i.V.m. § 11 BewG). Bei börsennotierten Kapitalgesellschaftsanteilen ist vorrangig der Börsenkurs maßgeblich, bei Einzelunternehmen, Mitunternehmer- (Personengesellschafts)anteilen und sonstigen Anteilen an Kapitalgesellschaften findet alternativ ein vereinfacht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Aus Sicht der Betriebs-KapGes

Rn. 390 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Das Stichwort führt aus der Sicht der Betriebs-KapGes, die den Pachtzins als BA absetzen will, zur Frage des fremdüblich angemessenen Pachtzinses (s nachfolgend) und den Folgen unangemessen niedrigen bzw unangemessen hohen Pachtzinses, nämlich unter ertragsteuerlichen Aspekten zur Frage des Vorliegens einer verdeckten Einlage bei zu fehlende...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Vererbliche und vermögenswerte Nachlassbestandteile

Rz. 17 In den Nachlassbestand sind alle (aber auch nur die) vererblichen Vermögenswerte einzubeziehen. Das sind alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die im Erbfall durch Gesamtsrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Einzubeziehen sind auch die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehenden Gegenstände, etwa die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 83. Gesetz zur Entlastung der Familien und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen und Arbeitsplätze (Steueränderungsgesetz 1992 -StÄndG 1992) vom 25.02.1992, BGBl I 92, 297; Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 01.10.1991, DStR 91, 1474; Stellungnahme des Steuerfachausschusses des IDW vom 01.10.1991, FN 91, 407.

Rn. 103 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nach dem Regierungsentwurf und der Stellungnahme des Bundesrates vom 25.10.1991, vom Bundestag am 08.11.1991 als Gesetzesfassung angenommen, zwischenzeitlich vom Bundesrat abgelehnt, sind im EStG folgende Änderungen geplant, deren Schwerpunkte in der Erhöhung des Kinderfreibetrages, in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (2) Gemeiner Wert

Rz. 79 Der der Pflichtteilsberechnung zugrunde zu legende Wert ist i.d.R. der "gemeine Wert".[319] Auch eine Definition dieses Begriffes enthält das BGB nicht. Nach Auffassung des BGH kann diese Lücke jedoch durch den Rückgriff auf § 9 Abs. 2 BewG geschlossen werden, soweit beide Vorschriften den gleichen Normzweck verfolgen.[320] Rz. 80 Gem. § 9 Abs. 2 BewG wird der gemeine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewerblicher Charakter

Rn. 180d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein solcher betrifft Tierzucht und Tierhaltung, der nach § 13 Abs 1 Nr 1 EStG iVm §§ 51, 51a BewG keine ausreichenden landwirtschaftlichen Flächen als Futtergrundlage zur Verfügung stehen (BFH BStBl II 1996, 85; 1990, 152; 1983, 36; FG Nds EFG 1989, 57, 58). Das muss bei der Auslegung der Vorschrift berücksichtigt werden, dh zu Abgrenzungs...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Familien(wohn)heim, § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG

Rz. 11 Die Übertragung des Familien(wohn)heims wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2009 substantiell geändert und erweitert. Der eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten gleichgestellt. Rz. 12 Die Steuerfreistellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG ist unbeschränkt und findet unabhängig vom Wert des Vermögens Anwendung. Auch die Wohnnutzflächen sind nicht weiter besch...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / III. Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG

Rz. 117 Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ist der Verzicht auf die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nicht steuerpflichtig. Zivilrechtlich mag es sich hierbei um einen Erlassvertrag handeln, der zu einer freigebigen und unentgeltlichen Vermögenszuwendung beim Pflichtteilsbelasteten führen kann. Das ErbStG folgt dieser Betrachtungsweise jedoch ausdrücklich nicht bzw. korr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 55 EStG wurde durch Art 1 Nr 12 des Zweiten StÄndG 1971 in das G eingefügt. Die Regelung war erforderlich geworden, nachdem das BVerfG am 11.05.1970, BStBl II 1970, 579 die vormalige unterschiedslose Privilegierung der LuF bei der steuerlichen Erfassung der Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden für mit dem Gleichheitssatz des Art ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Zuwendungsverhältnis

Rz. 169 Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gilt unabhängig davon, ob die Abfindung vom Erblasser selbst oder von einem Dritten gewährt wird.[229] Fraglich ist jedoch, ob für die Freibeträge und die Steuerklasse wie bei § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ebenfalls stets auf das Verhältnis des Pflichtteilsberechtigten zum Erblasser abzustellen ist. Beispiel Vater V ist Inhaber umf...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / d) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 98 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung bislang nicht vor. Vielmehr besteht (insbesondere zu Grundstücksverkäufen) eine relativ große Bandbreite von Verkaufszeitpunkten, die in der Vergangenheit für ausreichend zeitnah zum ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr