Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5 Angaben zur Mitarbeiteranzahl und zum Personalaufwand (Abs. 1 Nr. 4)

2.5.1 Zahl der Arbeitnehmer Rz. 30 Im Konzernanhang hat eine Angabe der durchschnittlichen Zahl der Arbeitnehmer zu erfolgen. Durch die Beschränkung auf die einbezogenen Unt kommen nur die Mitarbeiter des MU sowie von voll- und quotal konsolidierten TU in Betracht. Doppelzählungen sind dabei zu vermeiden. Im Umkehrschluss dürfen konzernzugehörige Mitarbeiter nicht konsolidier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7 Vollendung und Beendigung der Tat

Rz. 35 Bei § 333 HGB handelt es sich um ein Vergehen (§§ 12 Abs. 2, 23 Abs. 1 StGB), weshalb mangels ausdrücklicher Bestimmung der Versuch nicht strafbar ist. 7.1 Vollendung Rz. 36 Die Tat der Offenbarung ist dann vollendet, wenn das Geheimnis bzw. die Erkenntnis mind. einem Unbekannten zugänglich gemacht worden ist. Der Täter hat dann alles aus seiner Sicht Erforderliche für ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.1 Marktpreis als beizulegender Zeitwert (Abs. 4 Satz 1)

6.2.1.1 Aktiver Markt Rz. 226 Voraussetzung für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts durch den Marktpreis ist das Bestehen eines aktiven Markts. Ein aktiver Markt liegt vor, wenn der Marktpreis an einer Börse, von einem Händler, von einem Broker, von einer Branchengruppe, von einem Preisberechnungsservice (z. B. Reuters oder Bloomberg) oder von einer Aufsichtsbehörde le...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Bewertungsvorschriften

3.3.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze (§ 252 HGB) Rz. 29 Die allg. Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB sind aufgrund von § 298 Abs. 1 HGB in vollem Umfang auch bei der Aufstellung des Konzernabschlusses zu beachten. Eigenständige konzernspezifische Bewertungsvorschriften ergeben sich zudem aus § 308 HGB und regeln die einheitliche Bewertung im Konzern. Nach § 308 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2 Gewinnrealisation

2.4.3.2.1 Im Allgemeinen Rz. 111 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB ist keine Vorgabe hinsichtlich des Realisationszeitpunkts zu entnehmen. Demnach kommen theoretisch etwa folgende Realisationszeitpunkte in Betracht:[1] Vertragsabschluss Zugang zur produktionsnachgelagerten Lagerung Erfüllung der Lieferungs-/Leistungsverpflichtung Erfolgte Gegenleistung/Zahlung Ablauf der Gewährleistung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Außerplanmäßige Abschreibung (Abs. 3 Satz 5 und 6)

4.2.1 Gemildertes Niederstwertprinzip 4.2.1.1 Grundsatz Rz. 216 Für AV schreibt § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vor, wenn es sich um eine voraussichtlich dauernde Wertminderung handelt. Nur vorübergehende Wertminderungen berechtigen im Sachanlagevermögen und im immateriellen Anlagevermögen nicht zu einer außerpla...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Ausweis und Zusammensetzung des Eigenkapitals (Abs. 2)

2.2.1 Kapitalgliederung Rz. 15 Gem. § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB müssen haftungsbeschränkte PersG eine Kapitalgliederung vornehmen, die separat folgende Positionen beinhaltet: (I.) Kapitalanteile, (II.) Rücklagen, (III.) Gewinnvortrag/Verlustvortrag und (IV.) Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Im Vergleich zur Kapitalgliederung nach § 266 Abs. 3 A. HGB ist damit an die Stelle des...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Ausschlussgründe bei Zugehörigkeit zu einem Netzwerk

3.1 Ausschlussgründe mit Widerlegbarkeit des Netzwerkeinflusses Rz. 11 Nach Abs. 1 Satz 1 ist ein AP von der Abschlussprüfung grds. ausgeschlossen, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen der folgenden Ausschlussgründe erfüllt: Besorgnis der Befangenheit nach § 319 Abs. 2 HGB (§ 319 Rz 22 ff.), Finanzielle Interessen gem. § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB (§ 319 Rz 39 ff.), Organzu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Einsichtnahme in den Prüfungsbericht (Abs. 1)

2.1 Einsichtnahmeberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1) Rz. 5 Das Einsichtnahmerecht besteht für Gläubiger und Gesellschafter des insolventen Unt. Unter Gläubiger sind alle Gläubiger der Ges. im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen. Gläubiger sind somit auch die Inhaber von gewinnabhängigen Zahlungsansprüchen, wie z. B. aus Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stille Ges.[...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 319b HGB

Rz. 19 Zu den Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 319b HGB wird auf § 319 Rz 82 ff. verwiesen.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2.5 Konzernzahlungsberichterstattung

7.2.5.1 Bei Industriezugehörigkeit des Mutterunternehmens Rz. 135 Nach § 341v Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 341q HGB haben MU mit Sitz im Inland aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Abbaus von Holz in Primärwäldern jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Die Pflicht zur Konzernzahlungsberichterstattung ist mit der Pflicht zur Aufstellung eines ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Rückstellungsverbot für andere Zwecke (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 348 Die Vorschrift hat lediglich klarstellenden Charakter, da § 249 Abs. 1 HGB abschließend die Ansatzvoraussetzungen für Rückstellungen regelt.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Dem Grundsatz der Einheitstheorie des Konzerns in § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB folgend, wird im Konzern eine einheitliche Interessenlage aller Anteilseigner unterstellt, sodass grds. alle Posten mit ihren vollen Werten – also zu 100 % – einzubeziehen sind (sog. Voll- oder BruttoKons). I. R. d. VollKons werden alle VG, Schulden, Rechnungsabgrenzu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 250 HGB regelt die Bilanzierung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten, d. h., Ausgaben (Einnahmen), die Aufwand (Ertrag) für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, sind aktiv (passiv) abzugrenzen. Demgegenüber dienen antizipative Rechnungsabgrenzungsposten der zutreffenden Periodisierung von erst später anfallenden Zahlungen. Antizi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Die Norm schafft die Voraussetzung, damit interessierte Kreise Einsicht in die Rechnungslegung des Unt erlangen können, um der Gläubigerschutzfunktion der externen Rechnungslegung zu genügen.[1] Bereits die Erste EG-Richtlinie[2] verpflichtete die Mitgliedstaaten, für Ges. die offenlegungspflichtigen Unterlagen zu sammeln und Interessenten ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.10.3 Änderungsbefugnis

Rz. 44 Eine einmal getroffene Ordnungsgeldfestsetzung kann vom BfJ außerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens nicht mehr geändert werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Änderung zugunsten oder zulasten des Adressaten ergeht.[1]mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.3 Gewinnrücklagen (Abs. 3)

6.3.1 Allgemeines Rz. 148 Nach § 272 Abs. 3 Satz 1 HGB dürfen als Gewinnrücklage nur Beträge ausgewiesen werden, die im Gj oder einem früheren Gj aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören die gesetzliche Rücklage, die satzungsmäßigen Rücklagen und andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 Satz 2 HGB). Demgegenüber können die Kapitalrücklagen nur durch von außen stammende...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Offenlegungspflicht (Abs. 1)

2.1 Einreichungspflicht beim Unternehmensregister Rz. 36 Der Gesetzeswortlaut stellt seit den Änderungen durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz auf die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der KapG ab. Bis dahin wurde von den gesetzlichen Vertretern gesprochen. Diese Formulierung ist historisch zu erklären, weil die Norm ursprünglich nur für KapG galt und später a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausweis von Erträgen und Aufwendungen aus Verlustübernahmen, Gewinngemeinschaften und Gewinnabführungsverträgen

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

1.3.1 Europäische Regelungen Rz. 4 Die nationalen Vorschriften über die Offenlegung von Jahresabschlüssen beruhen auf gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Das EHUG dient der Umsetzung der Publizitätsrichtlinie [1] und der Transparenzrichtlinie [2] in nationales Recht. Die europarechtskonforme Umsetzung des Art. 6a i. V. m. Art. 2 Abs. 1 lit. f der Publizitätsrichtlinie verpflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Täterkreis

Rz. 28 Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 HGB eingerichteten Prüfungsausschusses können Täter i. S. d. § 334 Abs. 2a HGB sein.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Modifizierte Stichtagskursmethode

2.1 Umrechnung der Bilanzposten Rz. 8 Sämtliche Bilanzposten eines Fremdwährungsabschlusses mit Ausnahme des EK sind mit dem Devisenkassamittelkurs des Abschlussstichtags in Euro umzurechnen. Rz. 9 Die Bezugnahme auf den Devisenkassamittelkurs findet sich entsprechend auch in die Regelung des § 256a HGB. Während § 256a HGB explizit nur die Folgebilanzierung von auf fremder Wäh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Beendigung

Rz. 38 Die unbefugte Offenbarung ist beendet, wenn der unbefugte Dritte von dem Geheimnis Kenntnis genommen hat. Eine Beendigung des Verwertens liegt vor, wenn der erstrebte Vermögensvorteil beim Täter oder einem Dritten eingetreten ist.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8.3 Schädigungsabsicht

Rz. 42 Schädigungsabsicht liegt vor, wenn das Handeln des Täters darauf gerichtet ist, einem anderen einen Nachteil zuzufügen. Der Schadensbegriff beschränkt sich dabei nicht nur auf Vermögensschäden, sondern auch auf immaterielle Schäden.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Erstmalige Anwendung (Abs. 1)

2.1.1 Beteiligungsbuchwert (Abs. 1 Satz 1) Rz. 12 Nach § 312 Abs. 1 Satz 1 HGB ist eine Beteiligung an einem assoziierten Unt im Konzernabschluss mit dem im Jahresabschluss des MU oder des beteiligten TU ausgewiesenen Beteiligungsbuchwert anzusetzen. Soweit – was regelmäßig der Fall sein dürfte – von vornherein eine Beteiligung an einem assoziierten Unt erworben wird, entspri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 247 Abs. 3 HGB i. d. F. vor BilMoG i. V. m. 273 HGB i. d. F. vor BilMoG, § 281 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG

2.3.3.1 Grundlegendes Rz. 56 Unter Sonderposten mit Rücklageanteil sind einerseits unversteuerte Rücklagen, andererseits steuerrechtlich begründete Abschreibungen zu verstehen (§ 281 Abs. 1 Satz 1 HGB i. d. F. vor BilMoG). Es handelt sich um ertragsteuerliche Subventionen, deren Ausweis in der Handelsbilanz – dem nach der Altregelung vor dem BilMoG gültigen Prinzip der umgeke...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Zweckbestimmung

2.1.3.1 Grundlagen Rz. 12 § 271 Abs. 1 HGB fordert, dass die Anteile dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung dienen. Durch die Tatsache, dass ein Zusammenhang zwischen dem Erwerb der Anteile und der Herstellung einer dauernden Verbindung besteht, ist die bloße Kapitalüberlassung für die Qualifizierung als Beteiligung offensichtlich nicht ausr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Voraussetzungen für die Befreiung

2.1 Konzernrechnungslegungspflicht Rz. 6 Die Vorschrift setzt zunächst eine Konzernrechnungslegungspflicht eines inländischen MU (inländischer Teilkonzern als Konzernspitze) voraus, dessen Konzernabschluss wegfallen kann. Diese kann sich aus dem HGB (§ 290 HGB i. V. m. § 293 HGB) oder dem PublG (§ 11 PublG) ergeben. Dementsprechend sind diese Vorschriften vorrangig zu prüfen ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normzusammenhänge

Rz. 6 Die Norm relativiert Angabe- und Ausweispflichten der §§ 268 und 274 HGB und ergänzt bzw. erweitert größenabhängige Erleichterungen, die gem. den §§ 266, 276 und 288 HGB bereits für die Aufstellung gewährt werden.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Besondere Ausschlussgründe (Abs. 3)

4.1 Gemeinsame Berufsausübung (Abs. 3 Satz 1) Rz. 36 Ein WP/vBP ist von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er die Tatbestandsvoraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Nach dieser Vorschrift liegt ein Ausschlussgrund auch dann vor, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen von einer Person erfüllt werden, mit der der WP/vBP seinen Beruf gemeinsam ausübt. Mit dieser Sozietätsklausel...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Zweck Rz. 1 In Deutschland wurden gesetzliche Regelungen zur Erfassung latenter Steuern mit den §§ 274, 306 HGB erstmals durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 eingeführt. Im Zuge des BilMoG wurde das bis dahin angewandte Timing-Konzept durch das international übliche Temporary-Konzept (allerdings mit gewichtigen Abweichungen) abgelöst (Rz 17). Rz. 2 Die Ursache der Bi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Ausweis der eigenen Anteile und des Sonderpostens (Abs. 4)

2.4.1 Ausweis der Anteile Rz. 38 § 264c Abs. 4 Satz 1 HGB bestimmt, dass Anteile, die von der haftungsbeschränkten PersG an ihrer Komplementärgesellschaft gehalten werden, in Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe auf der Aktivseite ausgewiesen werden müssen. Infrage kommt hier entweder ein Ausweis als Anteile an verbundenen Unt (§§ 271 Abs. 2, 290 HGB) oder ein Ausweis als Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Bilanzierungswahlrechte im Konzernabschluss (Abs. 2)

3.1 Grundsatz der Vollständigkeit und Unabhängigkeit (Abs. 2 Satz 1) Rz. 27 Generell gelten für den Bilanzansatz im Konzernabschluss die Bilanzierungsvorschriften des MU. Gem. § 300 Abs. 2 Satz 1 HGB sind die VG, Schulden, RAP und Sonderposten sowie die Erträge und Aufwendungen der in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unt unabhängig von ihrer Berücksichtigung in den Einze...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 322 HGB beinhaltet mit den Regelungen zum Bestätigungsvermerk den für die Öffentlichkeit wohl bedeutendsten Teil der Abschlussprüfung: den (auch) für die Öffentlichkeit bestimmten Bestätigungsvermerk als zusammenfassendes Prüfungsergebnis. Mit Stand vom 29.10.2021 wurden IDW PS 400 n. F., IDW PS 401, IDW PS 405 und IDW PS 406 redaktionell an die Änderungen d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 256 Satz 1 HGB regelt die handelsrechtliche Zulässigkeit der sog. Verbrauchsfolgeverfahren und ermöglicht damit die vereinfachte Bewertung gleichartiger Vermögensgegenstände (VG) des Vorratsvermögens. Abweichend vom Einzelbewertungsgrundsatz des § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB kann im Vorratsvermögen, in dem eine durchgängige Identifikation der VG infolge komplexer ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Anwendungsvoraussetzungen der Verbrauchsfolgeverfahren (Satz 1, 1. Hs.)

2.1 Gleichartigkeit der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens Rz. 10 Gleichartigkeit von VG ist grds. erfüllt bei Gleichheit (Identität). Aufgrund des technischen Fortschritts werden allerdings regelmäßig solche VG des Vorratsvermögens (wieder-)beschafft, die nicht mehr mit den verbrauchten Gütern identisch sind. Insofern gelten nach h. M. auch diejenigen VG als gleichart...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 Konkurrenzen

9.1 Mehrere Tathandlungen Rz. 44 Bei mehreren Tathandlungen in ein und demselben Bericht wird § 332 HGB nur einmal verwirklicht, da die verschiedenen Tatalternativen eine einheitliche Verletzung der Berichtspflicht bilden. Dies gilt auch für den inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerk, der sich auf einen unrichtigen oder unvollständigen Prüfungsbericht bezieht. 9.2 Verhältn...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.4 Veräußerung von Anteilen

5.4.1 Fortführung der Equity-Methode Rz. 119 Die Veräußerung von Anteilen unter Beibehaltung der Equity-Methode führt in der Konzernbilanz zu einem entsprechenden "Abgang" i. H. d. auf die verkauften Anteile entfallenden "Equity"-Wertansatzes im Veräußerungszeitpunkt. Die Bewertung der verbleibenden Anteile bleibt von der Veräußerung unberührt (DRS 26.64). Rz. 120 Die Veräußer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.5 Verstoß des Prüfungsausschusses (Abs. 2a)

Rz. 41 Hat der Prüfungsausschuss die in § 334 Abs. 2a HGB aufgeführten Pflichten nicht erfüllt, ist die Tat mit Bestellung des Abschlussprüfers vollendet.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Härteklausel (Abs. 4)

4.1 Bei einmaliger Überschreitung Rz. 21 § 293 Abs. 4 HGB bietet neben der Befreiung nach Abs. 1 eine zeitraumbezogene Härtefallregelung für Konzerne, die die Schwellenwerte einmalig überschreiten. Die Härteklausel befreit nicht nur Unt von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses, die zwei der drei in § 293 Abs. 1 HGB genannten Größenkriterien am aktuellen und am ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Konsolidierungsmaßnahmen

3.1 Kapitalkonsolidierung Rz. 31 Die Bestimmung der Konzernzugangswerte i. R. d. Erstkonsolidierung eines in Fremdwährung bilanzierenden TU erfolgt auf Basis des Devisenkassamittelkurses des Zeitpunkts, zu dem das in Fremdwährung bilanzierende Unt TU geworden ist (DRS 23.38). Rz. 32 Werden beim erworbenen TU stille Reserven und Lasten identifiziert, so sind diese Teile der in ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Elemente des Lageberichts nach Abs. 2

4.1 Nachtragsbericht (früherer Abs. 2 Satz 1 Nr. 1) Rz. 82 Der frühere Bericht über besondere Vorgänge nach Abschluss des Gj im Lagebericht (Nachtragsbericht) ist infolge des BilRUG (2015) entfallen, da diese Angaben zukünftig im Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) zu machen sind. Hintergrund ist europäisches Recht. Anders als der frühere Art. 46 Abs. 2 Buchst. a der RL 78/660/EWG verl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Allgemeine Berichtsgrundsätze

2.1 Vorbemerkungen Rz. 25 Abs. 1 Satz 1 der Vorschrift enthält einige, längst nicht aber alle der an einen Prüfungsbericht zu stellenden Grundanforderungen. Die aus den allgemeinen Berufsgrundsätzen des Wirtschaftsprüfers abgeleiteten Grundanforderungen sind:[1] Schriftlichkeit (Rz 26), Klarheit (Rz 29), Wahrheit (Rz 33), Vollständigkeit (Rz 35), Unparteilichkeit (Rz 41). 2.2 Schri...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2.2 Allgemein anerkannte Bewertungsmethoden (Abs. 4 Satz 2)

6.2.2.1 Grundsätze zur Methodenwahl Rz. 241 Sofern der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich durch den Marktpreis eines aktiven Markts ermittelt werden kann, ist der beizulegende Zeitwert mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Rz. 242 Sinn und Zweck der Anwendung einer Bewertungsmethode ist es, einen beizulegenden Zeitwert zu ermitteln, der sich ange...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Pflichtangaben im Einzelnen

2.1 In der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten (Nr. 1) Rz. 8 Zu den in der Bilanz anzugebenden Verbindlichkeiten (§ 266 Rz 143 ff. und § 268 Rz 29 ff.) ist nach Nr. 1 Buchst. a) der Gesamtbetrag derjenigen sich nach § 266 Abs. 3 C. HGB bestimmenden Verbindlichkeiten summarisch auszuweisen, die eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren haben, sowie nach Nr. 1 Buchst. b) unt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3.2 Wesen des Sonderpostens mit Rücklageanteil

2.3.3.2.1 Unversteuerte Rücklagen Rz. 60 Abb. 6: Beispiele für unversteuerte Rücklagen Hat sich ein Unt für die Beibehaltung entschieden, ist der Sonderposten gem. den Altregelungen zu behandeln, d. h. planmäßig mit der Abnahme der steuerlichen Sachverhalte abzubauen oder aber, da die Altregelungen als Wahlrechte kodifiziert waren, auch schon vorzeitig gem. den Regelungen der ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Nr. 3

Rz. 71 Die Vorschrift verlangt wie § 331 Abs. 1 Nr. 1a HGB bedingten Vorsatz oder Leichtfertigkeit (§ 331 Abs. 2 HGB) und die Absicht hinsichtlich des Merkmals "zum Zwecke der Befreiung…". Insoweit kann auf die obigen Ausführungen zu § 331 Abs. 1 Nr. 1a HGB verwiesen werden.mehr