Fachbeiträge & Kommentare zu BMF-Schreiben

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.13 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 3.2 Organschaft

Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft in ein anderes inländisches gewerbliches Unternehmen (Organträger) in der Weise eingegliedert ist, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht und die Organgesellschaft wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Erfor...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nutzungsentschädigungen aus einem Darlehenswiderruf als steuerpflichtige Einkünfte?

Leitsatz Aus dem Widerruf eines Darlehensverhältnisses resultierte nach Einigung auf dem Zivilprozessweg ein gezahlter Nutzungsersatz. Streitig ist nun, ob der gezahlte Nutzungsersatz als Kapitalertrag zu werten ist oder nicht. Sachverhalt Streitig ist die Besteuerung der von einer Bank gezahlten Nutzungsentschädigung nach einem Darlehenswiderruf. Die Klägerin hat ein bei der...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Nachträgliche Geltendmachung des Wahlrechts auf einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG

Leitsatz 1. Die Inanspruchnahme des Sonderausgabenabzugs für eine zusätzliche Altersvorsorge gemäß § 10a EStG steht im Wahlrecht des Steuerpflichtigen. Dieses Wahlrecht muss nicht zwingend durch Abgabe der Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausgeübt werden, sondern kann auch formlos geltend gemacht werden. 2. Die Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids g...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.3 Abschreibungen

Abschreibungen und ähnliche Abzugsbeträge sind aus der Anlage AVEÜR in die Anlage EÜR zu übertragen und dort getrennt zu erfassen, nämlich in Zeile 29 in Form von Absetzungen auf unbewegliche Wirtschaftsgüter, ausgenommen häusliche Arbeitszimmer, Zeile 30 für immaterielle Wirtschaftsgüter Zeile 31 für bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Maschinen und Fahrzeuge, einschließ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2021 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.3 Erfassung des Privatanteils

Die Erläuterungen zur Erfassung des Privatanteils aus der Pkw-Nutzung zu den Zeilen 19 und 85 des Vordrucks unterscheiden zwischen Fahrzeugen, die zu mehr bzw. nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt werden: Rechnet ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen, da es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, kann der Nutzungswert nach der 1 %-Methode oder nach der Fahrtenbuchmethode er...mehr

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Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten (zu § 3 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3.5 Abs. 2 und Abs. 3 UStAE. Bei Geschäften mit Edelmetall oder anderen Metallen wird häufig mit Gewichtskonten für die beteiligten Personen gearbeitet. Dabei werden von einem Vertragspartner überlassene Metalle auf einem Gewichtskonto erfasst, teilweise entsteht durch die Vermengung Miteigentum der beteiligten Personen. Frühe...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / RAin, StBin Ellen Kirchhainer[*] Der Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ist Gegenstand sowohl nationaler und europäischer Rechtsprechung als auch lebhafter Diskussionen in der Fachliteratur. Ist die Verfügungsmacht am Gegenstand der Einfuhr legitime Voraussetzung für das Recht zum Vorsteuerabzug und anhand welcher Tatbestandsmerkmale lässt sich ...mehr

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Nichtanwendungserlass zum organschaftlichen Begriff der negativen Einkünfte

Kommentar Begriff der negativen Einkünfte des Organträgers oder der Die Finanzverwaltung hat sich zum Begriff der "negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft" geäußert und die Nichtanwendung der Rechtsprechung des BFH verfügt. Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft dürfe...mehr

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Insolvenzordnung, Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Kommentar Nach § 55 Abs. 4 InsO gelten Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter, vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten. Die Finanzverwa...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.2.1 Voraussetzungen beim Lifo-Verfahren

Rz. 71 Das Lifo-Verfahren ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch für die Steuerbilanz zulässig, sodass sich hinsichtlich dieses Verfahrens keine Unterschiede zur handelsrechtlichen Bilanzierung ergeben.[1] Die Anwendbarkeit des Lifo-Verfahrens wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 aufgenommen. Andere Verbrauchsfolgeverfahren als das Lifo-Verfahren sind für die Steuerbilanz n...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 6 ABC besonderer Betriebseinnahmen

Rz. 46 Anzahlungen sind Betriebseinnahmen. Abschlagszahlungen sind Betriebseinnahmen. Darlehensrückzahlungen sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 17). Die vereinnahmten Zinsen können jedoch bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Betriebseinnahmen sein. Durchlaufende Posten sind keine Betriebseinnahmen (vgl. Rz. 18). Forderungen sind nur beim Betriebsvermögensvergleich Betri...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.1.1 Anwendung im Anlagevermögen und Umlaufvermögen

Rz. 51a Die Verfahren der Bewertungsvereinfachung sind nicht für sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden zugelassen. Es gelten die folgenden Zugehörigkeitsvoraussetzungen: Durchschnittsverfahren (§ 240 Abs. 4 HGB) gleichartige Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens gleichartige oder annähernd gleichwertige bewegliche Vermögensgegenstände und Schulden Verbrauchsfolgeverfah...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.1 "Kleine" Sachanlagen

Rz. 86 Für Sachanlagen gilt generell der Einzelbewertungsgrundsatz. Damit wäre auch ein Bleistiftanspitzer mit AK von 4,95 EUR aus dem Bürosupermarkt einzeln zu aktivieren und über seine (wohl sehr lange) Nutzungsdauer abzuschreiben. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass eine derartige Handhabung nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch sinnleer wäre. Es haben sich deshalb die ...mehr

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Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen nach § 4j EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung äußert sich zu der sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung des § 4j EStG. Dazu wird die betreffende Staatenliste aktualisiert bzw. erweitert und darin auch eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen vorgenommen. Abzugsverbot für Rechteüberlassung und "Nexus-Approach" der OECD Im Kern geht es bei dieser als sog. Lizenzsch...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2021 zur Gemeinnützigkeitsreform (ErbStB 2022, Heft 1, S. 23)

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Beitrag ergänzt den Aufsatz "Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht" aus Heft 9/2021 (ErbStB 2021, 285), nachdem die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 6.8.2021 – IV C 4 - O 1000/19/10747:004 die Anpassung des Anwendungserlasses, zuletzt geändert am 28.1.2021, veröffentlicht hat. Der Beitrag berücksichtigt die neuen Erläuter...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / I. Zu § 52 AO – Erläuterungen zu den neuen steuerbegünstigten Zwecken

1. Ortsverschönerung Der Begriff des in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO neu eingeführten Zwecks der Ortsverschönerung wird konkretisiert: "Zur Förderung der Ortsverschönerung gehören u. a. auch grundlegende Maßnahmen der Landschafts, Heimat, und Denkmalpflege sowie des Naturschutzes zur Verbesserung der örtlichen Lebensqualität (z. B. Unterhaltung von öffentlichen Parkanlagen und...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 2. Freifunk

Die Förderung des lokalen Freifunks stellt einen gemeinnützigen Zweck dar, soweit er nicht kommerziell betrieben wird. Die gewerbliche Verwendung der Nutzerdaten, etwa als Gegenleistung für den Gebrauch, ist gemeinnützigkeitsschädlich.mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / III. AEAO zu § 57 AO – Unmittelbarkeit bei planmäßigem Zusammenwirken

1. Zu § 57 Abs. 3 AO – Kooperationsprivileg Umfängliche Ergänzungen hat die AEAO zu § 57 Abs. 3 AO erfahren. Im Zentrum steht die Kooperation als planmäßiges Zusammenwirken mit einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder Vermögensmasse, um einen steuerbegünstigten Zweck zu verwirklichen. In AEAO zu § 57 Nr. 5 Abs. 1 und 2 definiert die Finanzverwaltung das planmäßige Zusam...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / [Ohne Titel]

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Beitrag ergänzt den Aufsatz "Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht" aus Heft 9/2021 (ErbStB 2021, 285), nachdem die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 6.8.2021 – IV C 4 - O 1000/19/10747:004 die Anpassung des Anwendungserlasses, zuletzt geändert am 28.1.2021, veröffentlicht hat. Der Beitrag berücksichtigt die neuen Erläuteru...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / II. Zu § 55 AO – Lockerung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung

Die Pflicht zu zeitnahen Mittelverwendung entfällt für kleinere Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 EUR. Einnahmen i.S.d. Norm sind alle Vermögensmehrungen, die der Körperschaft zufließen, vgl. das Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 1 EStG. Dazu zählen die Einnahmen des ideellen Bereichs ebenso wie die Bruttoeinnahmen der Vermögensverwaltung, des Zwe...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / VI. Zu §§ 60, 60a, 64 AO – u.a. satzungsmäßige Voraussetzungen

AEAO zu § 60 Nr. 9: Hinsichtlich der Anforderungen an die Satzung stellt die Finanzverwaltung klar, dass Bestandssatzungen zum Stichtag 29.12.2020 aufgrund der neuen Regelungen in §§ 52 und 58 AO nicht geändert werden müssen, "wenn die bisherige satzungsgemäße steuerbegünstigte Tätigkeit weiterhin in gleichem Umfang durchgeführt wird." Die tatsächliche Geschäftsführung ist g...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 3. Friedhofskultur

Die Angaben der AEAO in Bezug auf die Förderung der Friedhofskultur sind recht kleinteilig geraten. Gemeinnützig ist danach eine Körperschaft, "... die Friedhofsverwaltung, einschließlich der Pflege und Unterhaltung des Friedhofsgeländes und seiner Baulichkeiten, selbstlos, ausschließlich und unmittelbar wahrnimmt. Weiter werden darunter die Aufgaben des Bestattungswesens gez...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 1. Ortsverschönerung

Der Begriff des in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 22 AO neu eingeführten Zwecks der Ortsverschönerung wird konkretisiert: "Zur Förderung der Ortsverschönerung gehören u. a. auch grundlegende Maßnahmen der Landschafts, Heimat, und Denkmalpflege sowie des Naturschutzes zur Verbesserung der örtlichen Lebensqualität (z. B. Unterhaltung von öffentlichen Parkanlagen und Lehrpfaden zur Regi...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 2. Zu § 57 Abs. 4 AO – Unmittelbarkeit bei Holdingstrukturen

Auch das Holdingprivileg wurde ab dem 29.12.2020 neu eingeführt. Die Privilegierung kommt auch zum Tragen, wenn eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften verfolgt bzw. sämtliche operativen gemeinnützigen Tätigkeiten auf eine oder mehrere Kapitalgesellschaften ausgegl...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / V. Zu § 58a AO – Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe

Nach dem neu geschaffenen Vertrauensschutztatbestand in § 58a AO darf eine zuwendende Körperschaft auf die Steuerbegünstigung der empfangenden Körperschaft im Zeitpunkt der Zuwendung vertrauen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Ausfertigung der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder des Freistellungsbescheids, jeweils nicht älter als fünf Jahre, hilfsweise die Vorlage ...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / VII. Zu § 68 AO – Erweiterung Zweckbetriebskatalogs des § 68 AO

"Aufgrund ihrer psychischen, physischen oder wirtschaftlichen Situation" zählt die Finanzverwaltung Flüchtlinge"regelmäßig zu dem von § 53 AO erfassten Personenkreis". Bei Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen entfällt daher nun die Prüfung, ob mildtätige Zwecke des § 53 AO vorliegen. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Einrichtungen n...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / IV. Zu § 58 AO – Erleichterte Zuwendung und Weitergabe von Mitteln

§ 58 Nr. 2 AO a.F. sah vor, dass die Körperschaft eigene Mittel nur teilweise steuerunschädlich weiterleiten durfte. Nun wurde Nr. 2 gestrichen und Nr. 1 erleichtert die Mittelzuwendung deutlich. Nach neuer Rechtslage ist es gleichermaßen erlaubt, selbst beschaffte Mittel vollständige oder teilweise zuzuwenden (klassische Mittelbeschaffungstätigkeit (vgl. BT-Drucks. 19/25160...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 1. Zu § 57 Abs. 3 AO – Kooperationsprivileg

Umfängliche Ergänzungen hat die AEAO zu § 57 Abs. 3 AO erfahren. Im Zentrum steht die Kooperation als planmäßiges Zusammenwirken mit einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder Vermögensmasse, um einen steuerbegünstigten Zweck zu verwirklichen. In AEAO zu § 57 Nr. 5 Abs. 1 und 2 definiert die Finanzverwaltung das planmäßige Zusammenwirken als "... das gemeinsame, inhaltlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsfragen zur Lizenzschranke

Kommentar Die Finanzverwaltung nimmt in einem weiteren Schreiben Stellung zu praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs aus Rechteüberlassungen – die sog. Lizenzschranke des § 4j EStG. Lizenzschranke nach § 4j EStG Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas-sungen v. 27.6.2017, BGBl 2017 Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Optionsmodell zur Beste... / I. Einleitung

Auf den letzten Metern der abgelaufenen Legislaturperiode wurde im Juni 2021 das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) eingeführt (vgl. BT-Drucks. 19/29843). Dadurch wird es Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, durch bloßen Antrag vom bisherigen Transparenzprinzip zum Trennungsprinzip zu optieren, so dass die Gewinne der Pers...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 11.2.2.2 Höhe der Sonderzahlung

Die Höhe der Sonderzahlung ist – wie bei der Jahressonderzahlung – nach Entgeltgruppen gestaffelt: Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8, S2 bis S8b, P5 bis P 8: 600 EUR Beschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 12, S9 bis S18, P9 bis P 16: 400 EUR Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15: 300 EUR Maßgeblich ist die Entgeltgruppe, die der Beschäftigte am 1. Oktober 2020...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Umfang des Betriebsvermögens bei Einzelunternehmen

a) Rechtsentwicklung Rz. 282 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens eigenständig darüber zu entscheiden, ob bei einem Wirtschaftsgut die Voraussetzungen für die Zurechnung zum bewertungsrechtlichen Betriebsvermögen erfüllt waren. Hierbei kam es darauf an, dass das Wirtschaftsgut dem Betrieb eines Gewerbes als Hauptzweck diente. Rz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Form, Frist und Verfahren der elektronischen Übermittlung (Abs. 6)

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Vorschrift normiert die Verpflichtung der nach Abs. 3 und 4 mitteilungspflichtigen Stellen zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörden. Die Form der Übermittlung ergibt sich aus § 87b AO.[2] Die Übermittlung erfolgt anlassbezogen. Eine bestimmte Frist sieht der Gesetzgeber nicht vor, so dass eine Sammlung von Daten über einen bestimmte...mehr

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Nutzungsdauer von Computerh... / 1.Das BMF-Schreiben v. 26.2.2021

Mit Schreiben vom 26.2.2021[1] räumte das BMF ein Bewertungswahlrecht ein, bei bestimmter Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware (digitale Wirtschaftsgüter) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr anzunehmen. In der Folge können die Anschaffungs-/Herstellungskosten dieser Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung/Herstellung in voller Höhe als Betr...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / II. Wesentlicher Regelungsgehalt des BMF-Schreibens vom 29.10.2021

1. Ziel: Bürokratieabbau Die im BMF-Schreiben vom 29.10.2021 neugefassten Regelungen zur Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaikanlagen und BHKW sollen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens dienen. So sollen bei der Inanspruchnahme des Wahlrechts durch den Stpfl. aufwendige und streitanfällige Ergebnisprognosen zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht e...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. Rechtsgrundlagen des BMF-Schreibens vom 29.10.2021

Fehlende Rechtsgrundlage? Rechtsgrundlagen für das Liebhaberei-Wahlrecht beim Betrieb von Photovoltaikanlagen/BHKW sind schwer ersichtlich: weder die abgabenrechtlichen Billigkeitsregelungen erlauben eine über den Einzelfall hinausgehende abweichende Besteuerung noch liegt eine Ermächtigungsgrundlage der Verwaltung zur Schaffung einer "Vereinfachungsregelung" vor. Auch aus dem ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 4. Offene Folgefragen

Begriff des häuslichen Arbeitszimmers: Das BMF-Schreiben vom 29.10.2021 betrachtet den Stromverbrauch in einem häuslichen Arbeitszimmer als unschädlich für das Wahlrecht zur Liebhaberei. Das hierzu im Schreiben angeführte Beispiel bezieht sich auf das häusliche Arbeitszimmer eines nicht selbständig Tätigen (Überschusseinkünfte). Fraglich ist daher, wie mit den zur Erzielung ...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 2. BMF vom 2.6.2021 und vom 29.10.2021

BMF-Schreiben vom 2.6.2021 ...: Am 2.6.2021 erließ das BMF ein Schreiben zur Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (BHKW).[5] Hiermit räumte die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen ein antragsgebundenes Wahlrecht ein, den Betrieb solcher Anlagen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei qualifizieren zu lassen. ... w...mehr

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Gewinnerzielungsabsicht bei... / 3. Übergang zur Liebhaberei und stille Reserven

Steuerneutraler Strukturwandel: Die Aufgabe der Gewinnerzielungsabsicht führt zu einem steuerneutralen Strukturwandel. Dieser stellt noch keine Betriebsaufgabe dar. Folgerichtig wird das Betriebsvermögen zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Privatvermögen überführt. Beachten Sie: Eine Betriebsaufgabe liegt nur vor, wenn diese vom Stpfl. oder der Mitunternehmerschaft selbst e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gewinnerzielungsabsicht bei... / 1. Ziel: Bürokratieabbau

Die im BMF-Schreiben vom 29.10.2021 neugefassten Regelungen zur Gewinnerzielungsabsicht beim Betrieb von Photovoltaikanlagen und BHKW sollen der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens dienen. So sollen bei der Inanspruchnahme des Wahlrechts durch den Stpfl. aufwendige und streitanfällige Ergebnisprognosen zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht entfallen.mehr

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Nutzungsdauer von Computerh... / [Ohne Titel]

RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. Dr. Jan Chr. Schumann[*] Das BMF-Schreiben v. 26.2.2021 (BMF v. 26.2.2021 – IV C 3 - S 2190/21/10002 :013 – DOK 2021/0231247, BStBl. I 2021, 298 = EStB 2021, 162 [Felten/Jäckel]) typisiert die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von bestimmter Computerhardware und Software auf genau ein Jahr und ermöglicht somit einen Sofortabzug entsprechender Anscha...mehr