Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 2.4 Bewertung

Rz. 23 Einnahmen und Ausgaben, die – wie im Regelfall – in bar zu- und abfließen, sind nach dem Nominalwertprinzip mit dem Nennbetrag anzusetzen. Eine Bewertung ist deshalb im Allgemeinen nicht erforderlich. Die Rspr. hat die Geltung des Nominalwertprinzips trotz ständiger Geldentwertung für alle Einkunftsarten, insbesondere für den Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 6.2 Fiktion von rechtsfähigen Personengesellschaften als Gesamthandsgemeinschaften und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen (Abs. 2 Nr. 2 S. 2)

Rz. 105 § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023[1] mit Wirkung vom 1.1.2024 in das Gesetz eingefügt. Er trägt ebenso wie die Änderung des § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 AO der zum selben Zeitpunkt erfolgten Neuregelung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG v. 10.8.2021[2] Rechnung. Danach sind rechtsfähige Personengesellscha...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.4 Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG

Rz. 161 Die Umwandlung erfolgt in der Form, dass der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) bar gründet. Dann schließt er mit der GmbH oder UG haftungsbeschränkt einen KG-Vertrag und bringt sein Einzelunternehmen als Kommanditeinlage ein. Das UmwStG lässt der KG die Möglichkeit, das eingebrachte Betriebsvermögen zu Buchwerten, zu Zwischenwerten ode...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diese...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG

Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 1.1.1 Vorgesellschaften, Gründungsgesellschaften

Rz. 127 Während der Zeit vor Abschluss des KG-Gesellschaftsvertrages bzw. vor Feststellung der GmbH-Satzung besteht die sog. Vorgesellschaft oder Vorgründungsgesellschaft. Sie ist wie eine OHG zu behandeln, sodass § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzuwenden ist, sofern sie nach Gründungsbeschluss ein Handelsgewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 HGB betreibt. Werden aus dieser gewerblichen Tätig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sachzuwendung/-spende stammt aus dem Betriebsvermögen

Tz. 8 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Bei Wirtschaftsgütern, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden, setzt die Sachzuwendung/Sachspende eine unmittelbar vorhergehende Entnahme voraus, da eine Spende keine betriebliche Veranlassung (§ 4 Abs. 4 EStG; Anhang 10) hat. Nach § 10b EStG (Anhang 10) bemisst sich in diesem Fall der Wertansatz der Sachzuwendung/Sachspende nach dem We...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Beispiele

Tz. 15 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Beispiel 1: Unternehmer U spendet dem Fußballverein F seinen gebrauchten Kleinbus. Der Kleinbus hat laut Anlageverzeichnis einen Buchwert i. H. v. 2 000 EUR. Der Teilwert für dieses Fahrzeug beträgt 10 000 EUR. U hat das Fahrzeug aber (in Abwandlung zum Beispiel oben, Tz. 8) als Gebrauchtfahrzeug ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer erwor...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / B. Bilanzierung von Investments im gesonderten (Einzel-)Abschluss

Tz. 20 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IAS 27 enthält die Regelungen zur Bilanzierung von Investments in andere Unternehmen im gesonderten (Einzel-)Abschluss nach IFRS. Gemäß IAS 27.4 ist ein gesonderter (Einzel-)Abschluss ein Abschluss von einem Mutterunternehmen oder einem Investor mit gemeinschaftlicher Führung oder maßgeblichem Einfluss auf ein Investee, in dem die Investments...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) 2002: Erweiterung der Grundannahme als sachliche Billigkeit mit Rücksicht auf § 24 UmwStG

Rn. 148b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Entsprechend sollte ebenfalls nicht von dem Ausscheiden eines Gesellschafters ausgegangen werden, wenn in den Fällen der Übertragung eines Mitunternehmeranteils gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten iSd § 24 UmwStG wie auch der unentgeltlichen Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen iSd § 6 Abs 3 EStG die Bu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Ertragssteuern

Tz. 64 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Überträgt der aufgrund des Stiftungsgeschäfts Privatvermögen (z. B. Barvermögen, Wertpapiere oder Grundstücke) auf die Stiftung, ist dies grundsätzlich nicht ertragssteuerpflichtig. Dies gilt auch bei der Übertragung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften im Sinne von § 17 EStG. Tz. 65 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Besonderheite...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VIII. Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor (IPSAS 40)

Tz. 83 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Ein Zusammenschluss im öffentlichen Sektor (combination) wird definiert als das Zusammenführen von separaten Geschäftsbetrieben in einer öffentlichen Einheit (IPSAS 40.5). IPSAS 40 zeichnet sich dadurch aus, dass er Leitlinien für die Bilanzierung von Erwerben (acquisitions) und von Fusionen (amalgamations) bietet. Während sich die Bilanzieru...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / XIII. Transferaufwendungen (IPSAS 48)

Tz. 109 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 IPSAS 48 definiert Transferaufwendungen (transfer expenses) als Aufwendungen aus Leistungsbeziehungen, bei denen eine Einheit einer anderen Einheit eine Ware, eine Dienstleistung oder einen anderen Vermögenswert bereitstellt. Notwendige Voraussetzung für Transferaufwendungen ist somit stets, dass einer anderen Einheit ein Vermögenswert erwäc...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Wertminderungen bei ertraglosen Vermögenswerten (IPSAS 21)

Tz. 45 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Der Standard IPSAS 21 enthält Grundsätze zur bilanziellen Abbildung von Wertminderungen bei ertraglosem Vermögen (dh. für Vermögenswerte, die keine Zahlungsmittel generieren); Anwendungsfälle sind insbesondere die Bewertung von Infrastrukturvermögen. Dazu werden Verfahren vorgegeben, die eine öffentliche Einheit anwendet, um zu bestimmen, ob ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Unentgeltliche Wertabgabe

Tz. 17 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die Sachspende aus einem Unternehmensvermögen (Betriebsvermögen) unterliegt als sog. "unentgeltliche Wertabgabe" nach § 3 Abs. 1b UStG der Umsatzsteuer, sofern die Anschaffung oder die Herstellung des (später gespendeten) Gegenstands zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die unentgeltliche Wertabgabe ist einer Lieferung g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Einzubeziehende WG (§ 5a Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zum Schluss des Wj, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs 1 S 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes WG, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Es wird sichergestellt, dass die stillen R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) 1999: Grundannahme als sachliche Billigkeit mit Rücksicht auf § 82f EStDV

Rn. 148a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die FinVerw verstand unter Ausscheiden des Gesellschafters nicht die Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge (natürlicher Personen). Vielmehr wurde nur auf die Fälle abgestellt, in denen der Mitunternehmeranteil ganz oder teilweise veräußert oder aufgegeben wurde (§ 16 EStG). In den Fällen, in denen in der Gesamthandsbilanz nach Übertragung eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Entnahmen aus dem BV und Betriebsaufgaben (§ 20 Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 1437 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wurde ein WG aus dem BV in das PV durch Entnahme oder Betriebsaufgabe überführt, tritt an die Stelle der AK der nach § 6 Abs 1 Nr 4 EStG (Bewertung einer Entnahme) oder nach § 16 Abs 3 EStG (Bewertung bei Betriebsaufgabe) ermittelte Wert (§ 20 Abs 4 S 3 EStG). Damit wird berücksichtigt, dass der Besteuerung nach § 20 EStG lediglich die rea...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 8. Nachweispflichten

Tz. 12 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Die die Zuwendungsbestätigung/Spendenbestätigung ausstellende steuerbegünstigte Einrichtung hat sich über die Wertermittlung entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen und ihren den Unterlagen beizufügen (§ 50 Abs. 7 Satz 3 EStDV, Anhang 11). Damit eine steuerbegünstigte (gemeinnützige) Einrichtung in der Lage ist, eine formell ordnungsgemäße...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 250 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IAS 39.89): Der Erfolg aus der Bewertung des Sicherungsinstruments wird – wie sonst auch – im Periodenergebnis erfasst und der Erfolg aus der Bewertung des Grundgeschäfts wi...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Muster einer Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende

Tz. 25 Stand: EL 135 – ET: 02/2024 Textentwurf über die Annahmeerklärung einer Sachzuwendung/-spende durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) als Durchlaufspende:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Entnahmen als Anschaffungsvorgänge (§ 23 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Während nach der Rspr des BFH vom 23.04.1965, BStBl III 1965, 477 zu § 23 EStG in der bis einschließlich VZ 1998 anwendbaren Fassung die Entnahme eines WG aus dem BV nicht als Anschaffungsvorgang im PV galt, bestimmt § 23 Abs 1 S 2 EStG idF StEntlG 1999/2000/2002, dass auch die Überführung eines WG aus dem BV in das PV des StPfl im Wege der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Reaktion des Gesetzgebers durch das AbzStEntModG vom 02.06.2021 (rückwirkend ab 1999)

Rn. 148d Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Mit der oben genannten BFH-Rspr (s Rn 148c) wird eine Jahrzehnte geltende Verwaltungsauffassung und -praxis, an der sich auch die StPfl orientiert haben, geändert. Sie berücksichtigt nicht den an vielen Stellen judizierten und praktizierten Grundsatz des Ertragsteuerrechts, dass Erbfall und vorweggenommene Erbfolge grundsätzlich keine Verä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Übersicht über die Regelung

Rn. 4 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 5a EStG ist eine Subventionsvorschrift, die in den Mantel einer Gewinnermittlungsvorschrift eigener Art, vergleichbar § 13a EStG, gekleidet worden ist. § 5a Abs 1 EStG gesteht auf unwiderruflichen Antrag Gewerbebetrieben mit Geschäftsleitung im Inland zu, den Gewinn nach der im Betrieb geführten Tonnage für Handelsschiffe im internationalen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Fiktive AK oder HK (§ 23 Abs 3 S 2 und 3 EStG)

Rn. 227 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für den Besteuerungstatbestand nach § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG, dh die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in ein BV und Veräußerung aus dem BV innerhalb der zehnjährigen Behaltefrist, gilt als fiktiver Veräußerungspreis der Teilwert im Zeitpunkt der Einlage (§ 6 Abs 1 Nr 5 EStG). Nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Teilwert

Rn. 141 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Zur Ermittlung des Teilwerts der WG gilt die Definition aus § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG, wonach Teilwert der Betrag ist, den ein Erwerber im Rahmen eines Gesamtkaufpreises für das jeweilige WG aufwenden würde. Entsprechend der Rspr und Verwaltungsanweisungen (R 6.7 EStR 2012 und H 6.7 EStH 2019) gelten auch hier die Teilwertvermutungen (BFH vom...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Finanzinstrumente (IPSAS 28, 29, 30 und 41) – spezifisch öffentliche Regelungen

Tz. 69 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis von Finanzinstrumenten sind in den Standards IPSAS 28 (Financial Instrument: Presentation), IPSAS 29 (Financial Instruments: Recognition and Measurement) und IPSAS 30 (Financial Instruments: Disclosures) enthalten. Im Rahmen des Projekts "Update to IPSAS 28–30" wurde der IPSAS 29 vor de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens

Rn. 1331 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Beendigung (Auflösung und Abwicklung) der stillen Gesellschaft hat der stille Gesellschafter nach § 235 HGB einen auf Geld gerichteten Anspruch auf sein Auseinandersetzungsguthaben. Diese Regelung enthält jedoch keine zwingende Regelung. So ist es zur Vermeidung einer schwierigen Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens zulässig, ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Veräußerung nach vorgelagerter Einlage (§ 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG)

Rn. 192 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Die Einlage eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts in ein BV führt nach § 23 Abs 1 S 5 Nr 1 EStG dann zu einem steuerbaren privaten Veräußerungsgeschäft, wenn die Veräußerung aus dem BV innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren seit der Anschaffung – im PV – erfolgt. Die Regelung ist erstmals auf Einlagen anzuwenden, die nach dem...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung des Kommanditisten an Komplementär-GmbH als funktional (un)wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils – Einbringung nach § 24 UmwStG auch bei nur absoluter Erhöhung der Gesellschaftsrechte

Leitsatz 1. Die Kapitalbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH ist eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage seines Mitunternehmeranteils, wenn erst diese Kapitalbeteiligung den Kommanditisten in die Lage versetzt, über Fragen der laufenden Geschäftsführung der KG zu bestimmen. Sie ist hingegen nicht funktional wesentlich, wenn im Einzelfall infolge gesel...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen: Konzessionsgeber (IPSAS 32)

Tz. 74 Stand: EL 52 – ET: 02/2024 Öffentliche Infrastruktur wird in zunehmendem Umfang auch im Rahmen von Vereinbarungen über Dienstleistungskonzessionen bzw. sog. Public Private Partnerships (Service Concession Arrangements) finanziert. In solchen Vereinbarungen beauftragt die öffentliche Hand idR private Betreiber mit öffentlichen Aufgaben. Mit IPSAS 32 hat der IPSASB im Ok...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Fortführung der AK der hingegebenen Anteile in den neuen Anteilen (§ 20 Abs 4a S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 1459 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die steuerlichen Folgen der Verschmelzung von Körperschaften untereinander sind in Bezug auf die Anteilseigner der jeweiligen übertragenen Körperschaft im Grundsatz in § 13 UmwStG geregelt. Für die steuerlichen Folgen der Spaltung von Körperschaften auf jeweils andere Körperschaften gelten gemäß § 15 UmwStG die Regeln des § 13 UmwStG entsp...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.3.8 Gewinnminderung bei Beteiligungsbesitz (Zeile 68)

Eingetretene Gewinnminderungen sind wieder hinzuzurechnen, wenn die Gewinnminderung durch Teilwertabschreibungen auf Anteile an nicht steuerbefreiten inländischen Kapitalgesellschaften, Kreditanstalten des öffentlichen Rechts, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, an ausländischen Kapitalgesellschaften und an ausländischen Gesellschaften, bei denen die Gewinne nach einem ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.2 Laufende Einkünfte (Zeilen 3/4, 17/18, 40/41, 54/55)

In Zeilen 3, 17, 40 und 54 sind die laufenden Einkünfte der Gesellschaft/Gemeinschaft, die sich aus der Gewinnermittlung (Bilanz, Einnahmen-Überschussrechnung) bzw. Überschussermittlung ergeben, einzutragen. Der dortige Betrag wird nach dem allgemeinen, sich aus den Angaben in der Anlage FB ergebenden Verteilungsschlüssel verteilt. Soweit dieser sowohl auf der Einnahmen- als...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.1.2 Bilanzierung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 44 Bevor auf die Besonderheiten der bilanziellen Behandlung eingegangen wird, ist zunächst zu verdeutlichen, zu welchem Zeitpunkt die Effekte der Verschmelzung bilanziell auf Ebene des übernehmenden RT zu berücksichtigen sind. 2 Effekte der Verschmelzung müssen differenziert werden: Einbuchung Vermögensgegenstände/Schulden des übertragenden RT beim übernehmenden RT (grds....mehr

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Anhang nach HGB / 5.3.2 Segmentberichterstattung

Rz. 261 Die Taxonomie enthält im Anschluss an den Anlagenspiegel die Segmentberichterstattung (Kerntaxonomie 6.7, Zeilen 4547–4785). Die Struktur der Kerntaxonomie 6.7 enthält in diesem Teil des Anhangs parallel sowohl die Berichtspositionen nach DRS 3 (letztmals für das zum 31.12.2020 endende Geschäftsjahr zu befüllen) als auch des DRS 28, der erstmals für die ab dem 1.1.20...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 141 Wertverknüpfung § 12 Abs. 1 Satz 1 UmwStG sieht vor, dass die übernehmende Körperschaft die übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem Wert übernimmt, der sich aus der steuerlichen Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers i. S. d. § 11 UmwStG ergibt. Entsprechend sind die Wirtschaftsgüter am steuerlichen Übertragungsstichtag zum gemeinen Wert oder, sofern das Wahlre...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 124 Die bereits im Rahmen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften erläuterte Fiktion der steuerlichen Rückwirkung (vgl. Rz. 67) gilt ebenfalls für die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus entspricht die steuerliche Behandlung in Grundzügen der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften. Nachfolgend ...mehr

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Umwandlungen: Rechnungslegung / 3.3 Steuerkonzept und Verknüpfung mit den Ertragsteuervorschriften

Rz. 15 Umwandlungen stellen i. d. R. auf der Ebene des übertragenden Rechtsträgers einen Veräußerungsvorgang und auf Ebene des übernehmenden Rechtsträgers einen Anschaffungsvorgang dar.[1] Die im Zuge einer Umwandlung i. S. d. UmwStG übergehenden Wirtschaftsgüter sind daher grundsätzlich in der Übertragungsbilanz des übertragenden Rechtsträgers mit ihrem "gemeinen Wert" anzu...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.3.3 Behandlung bei den Gesellschaftern des übertragenden Rechtsträgers

Rz. 169 Nach § 13 Abs. 1 UmwStG gelten die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der übertragenden Körperschaft als zum gemeinen Wert veräußert. Die an ihre Stelle tretenden Anteile (Surrogation) gelten entsprechend als mit diesem Wert angeschafft. Es handelt sich um ein Tauschgeschäft mit voller Aufdeckung der stillen Reserven i. S. d. § 6 Abs. 6 EStG.[1] Wirksam wird ...mehr

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Anhang nach HGB / 4.9 Angaben zu den Ausschüttungssperren nach § 268 Abs. 8 HGB

Rz. 246 Nach § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB, aufgegliedert in die Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, in die Beträge aus der Aktivierung latenter Steuern sowie in die Beträge aus der Bewertung von Vermögensgegenständen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizuleg...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.1.1 Anlagevermögen

Rz. 123 Darstellung des Anlagespiegels (§ 284 Abs. 3 Sätze 1- 3 HGB) Das Gesetz verlangt, dass im Anhang die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens darzustellen ist.[1] Darüber hinaus sind zu den Abschreibungen des Geschäftsjahrs gesondert die folgenden Angaben zu machen:[2] die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, die im Lau...mehr

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Anhang nach HGB / 2.2.1.3 Zusatzangaben zu den Bewertungsmethoden

Rz. 89 Das HGB enthält für den Anhang eine Reihe von Angabepflichten zu speziellen Bewertungsfragen. Grundsätzlich gehören auch diese Angaben zur Erläuterung der Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB. Die z. T. im Anschluss an die Richtlinie 2013/34/EU erfolgte ausdrückliche gesetzliche Nennung soll sicherstellen, dass die betreffenden Angaben erfolgen und nicht et...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 3.2.4 Konzerninterne Umwandlungsvorgänge, § 301 HGB

Rz. 56 Der Regelungsbereich des UmwG umfasst keine konzerninternen Umwandlungsvorgänge. Tritt etwa der Fall einer Beteiligung eines Tochterunternehmens an einer konzerninternen Verschmelzung auf, muss auf die allgemeinen Konsolidierungsgrundsätze abgestellt werden. Eine zutreffende Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unter Beachtung der der Konze...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.1.2 Steuerliche Rückwirkung (Rückwirkungsfiktion § 2 UmwStG)

Rz. 67 Steuerlicher Übertragungsstichtag und Rückwirkungszeitraum Das zivilrechtliche Wirksamwerden der Verschmelzung bedingt gem. § 20 Abs. 1 UmwG die Eintragung im jeweiligen Register. Der Zeitpunkt, von dem an die Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen gelten, wird jedoch handelsrechtlich durch den im Verschme...mehr

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Anhang nach HGB / 3.1.2.3 Verbindlichkeiten

Rz. 161 Angaben zu antizipativen Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 3 HGB) Werden unter den Verbindlichkeiten Posten ausgewiesen, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (antizipative Verbindlichkeiten) und die einen größeren Umfang haben, so müssen im Anhang mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften dazu Erläuterungen vorgenommen werden. Kleine Kapitalgese...mehr