Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 1.2 Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II

Damit der Kinderzuschlag bewilligt werden kann, muss er zusammen mit dem zu berücksichtigenden Einkommen der Eltern, dem Kindergeld und dem Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ausreichen, um den nach den Regeln des SGB II festgestellten Gesamtbedarf der Familie zu decken. Zudem besteht auch dann ein Anspruch auf einen Kinderzuschlag, wenn die Prüfung ergibt, dass insgesamt höchs...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 2.1.2 Einkommen der Eltern

Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag, wenn es die sog. Bemessungsgrenze überschreitet. Bei der Bemessungsgrenze handelt es sich um den elterlichen Bedarf wie bei der Berechnung der Höchsteinkommensgrenze. Das monatlich zu berücksichtigende Einkommen der Eltern wird grundsätzlich wie bei der Berücksichtigung von Einkommen beim Bürgergeld berechnet. Insbesondere wird...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderzuschlag / 3 Bewilligungszeitraum/Antrag/Zuständigkeit

Über den Gesamtkinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate entschieden (Bewilligungszeitraum). Der Bewilligungszeitraum beginnt am 1. des Monats, in dem der erforderliche Antrag auf Kinderzuschlag gestellt wird. Änderungen in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen während des Bewilligungszeitraums haben keinen Einfluss auf die Höhe des Kinderzuschlags. Ausnahme ist ein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögensbildung: Förderung... / 11.1 Allgemeine Voraussetzungen

Bei Anlagen zulagenbegünstigter vermögenswirksamer Leistungen auf Sparverträge über Wertpapiere oder in andere Beteiligungen, Wertpapier-Kaufverträge, Beteiligungs-Verträge oder Beteiligungs-Kaufverträge, bleibt die Zulagenbegünstigung trotz Verletzung von Sperr- oder Verwendungsfristen in folgenden Fällen bestehen: Der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Entstehen des ... / 2 Versicherungsverhältnis bei Entstehen des Anspruchs

Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und den Anspruch auf Krankengeld (Umfang des Versicherungsschutzes) ist das Versicherungsverhältnis zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs.[1] Dafür kommt es weder auf den Eintritt der Krankheit noch auf den Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist vielmehr der Beginn der Krankenhausbehandlung oder die ärztlich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1 Bedarfe für Unterkunft/Heizung

Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Teil des Bürgergeldes und der Sozialhilfe. 1.1 Karenzzeit Für die Anerkennung der Bedarfe für die Unterkunft gilt zunächst eine Karenzzeit von einem Jahr. Sie läuft ab Beginn des Monats, in dem erstmals Bürgergeld bezogen wird. Innerhalb der Karenzzeit werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft als Bedarf anerkannt. Die Kar...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 1.2 Nach Ablauf der Karenzzeit

Nach Ablauf der Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt und in die Leistungshöhe einbezogen, soweit sie angemessen sind. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die kommunalen Träger für die Gewährung des Bürgergeldes zuständig, soweit es für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung geleistet wird. Zunächs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Compliance Office Online
Auskunftspflicht gegenüber Sozialleistungsträgern

Begriff Die Auskunftspflicht von Versicherten, Arbeitgebern und Entleihern, von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen und Dritten, ferner von Ärzten, Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern sowie Rehabilitationseinrichtungen versetzt die Sozialleistungsträger in die Lage, die für die Durchführung der Versicherung und die Erbringung von Leistungen erforderlichen Daten zu ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 5 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind Arbeitgeber, Dienstgeber oder Besteller von Werkleistungen gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit zur Auskunft verpflichtet, wenn sie einen Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe, Unterhalts- oder Übergangsgeld nach dem SGB III Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld beschäftigen bzw. dieser Dienst- oder Werkleistungen f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 2.1 Voraussetzungen

Weibliche Mitglieder erhalten von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld.[1] Voraussetzung ist, dass sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wegen der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG kein Arbeitsentgelt erhalten. Anspruchsberechtigt sind demnach auch Bezieherinnen von Bürgergeld, Studentinnen, Rentnerinnen oder freiwillig Versicherte, die in einem Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialdatenschutz / Zusammenfassung

Begriff Sozialdatenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten des Einzelnen. Diese Daten sollen auch insbesondere von den Sozialleistungsträgern vor Missbrauch geschützt werden. Damit ist der Sozialdatenschutz gleichzeitig auch Persönlichkeitsschutz. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Sozialdatenschutz ist im SGB I und SGB X geregelt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 2.3 Leistungsbezieherinnen nach dem SGB III/SGB II

Ferner erhalten Leistungsbezieherinnen nach dem SGB III (Bezug von Arbeitslosengeld) Mutterschaftsgeld. Der Anspruch besteht auch, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen einer Urlaubsabgeltung, Anspruch auf Arbeitsentgelt oder wegen einer Sperrzeit ruht. Frauen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen (Bürgergeld), erhalten diese Leistungen von dem bisherigen Träger auc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche gegenü... / Zusammenfassung

Begriff Als Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber wird der auf einen Sozialleistungsträger übergegangene Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber bezeichnet, wenn der Sozialleistungsträger Sozialleistungen mit Entgeltersatzfunktion erbracht hat. Verweigert der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Falle der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit, muss die Krankenkasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 1.1 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II

Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld soll den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sichern.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 1.2 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II

Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten ebenfalls Bürgergeld, aber nach der Vorschrift des § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II. Weitere Voraussetzung ist, dass sie keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 1 Abgrenzung Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II/Sozialhilfe

Um Zugang zum Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zu haben, sind nicht erwerbsfähige Personen auf die Zuordnung zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft angewiesen.[1] D. h. ein Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II muss mit einem Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II in einer Bedarfsgemeinschaft lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren)

Zusammenfassung Begriff Zur Realisierung eines Anspruchs auf Bürgergeld sind auch Verfahrensvorschriften zu beachten. Am wichtigsten ist dabei die Antragstellung, da Leistungen frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, erbracht werden können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Verfahrensvorschriften für das Bürgergeld b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürgergeld)

Zusammenfassung Begriff Eine Bedarfsgemeinschaft ist die Zusammenfassung von Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Die Ansprüche auf Leistungen zum Lebensunterhalt werden im Ergebnis zusammen bewertet. Die Bedarfsgemeinschaft setzt mindestens eine erwerbsfähige Person voraus, die hilfebedürftig ist. Diese erwerbsfähige Person und weitere zugeordnete erwerbsf...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 2 Bürgergeld

2.1 Erwerbsfähige/hilfebedürftige Leistungsberechtigte Die Grundsicherungsleistungen stehen erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Leistungsberechtigten zu. Als Leistung für den Lebensunterhalt wird das Bürgergeld gezahlt. 2.2 Erwerbsgeminderte/ältere Leistungsberechtigte Leben dauerhaft nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht in einer solchen Bedarfsgemeinschaft, so sind s...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 2.1 Erwerbsfähige/hilfebedürftige Leistungsberechtigte

Die Grundsicherungsleistungen stehen erwerbsfähigen und hilfebedürftigen Leistungsberechtigten zu. Als Leistung für den Lebensunterhalt wird das Bürgergeld gezahlt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II

Zusammenfassung Begriff Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist die Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nicht erwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberechtigte)

Zusammenfassung Begriff Leistungsberechtigte sind Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Der Begriff "Hilfebedürftige" wurde wegen der damit verbundenen Stigmatisierung aufgegeben. Gleichwohl ist Hilfebedürftigkeit als auch die Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigung von Vermögen)

Zusammenfassung Begriff Das Bürgergeld gehört zu den Grundsicherungsleistungen. Es wird nicht aus einer vorausgegangenen Beitragszahlung finanziert, sondern nach dem Fürsorgeprinzip geleistet. Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Möglichkeiten oder mithilfe von nahen Angehörigen bestritten werden kann. Deshalb wird Einkommen und Verm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 2.3 Umfang

Das Bürgergeld umfasst pauschalierte Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, zusätzlich bestimmte Leistungen bei sog. Mehrbedarfen sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Ein Leistungsanspruch besteht in Höhe dieser Bedarfe, soweit nicht Einkommen oder Vermögen zu berücksichtigen ist.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragszuschlag für Kinder... / 1.4 Bezieher von Bürgergeld

Personen, die wegen des Bezugs von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung sind, sind vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausgenommen. Diese Ausnahmeregelung ist nicht anzuwenden, wenn weitere beitragspflichtige Einnahmen (z. B. Rente, Versorgungsbezüge) bezogen werden. Gleiches gilt, wenn neben der Versicherungspflicht aufg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit als Anrech... / 3 Bezug von Bürgergeld

Seit dem 1.1.2011 sind Zeiten des Bezugs von Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II (bis 2022) grundsätzlich (unbewertete) Anrechnungszeiten. Eine Anrechnungszeit wegen Bezugs von Arnbeitslosengeld II oder Bürgergeld kann nicht anerkannt werden für Bezieher der Leistung, die das Bürgergeld nur darlehensweise oder nur Leistungen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 SGB II (z. B. Leistungen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II haben nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Angehörigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben[1] soweit sie keine Ansprüche nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben. Konkret sind dies Personen, die alternativ noch nicht das 15. Lebensjahr vollendet ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 3 Höhe

Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II umfasst wie beim Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II den pauschalierten Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggf. Mehrbedarfe sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Für die Leistungen bei Mehrbedarf gelten voll umfänglich die Regelungen für das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Die gilt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.4 Kein Leistungsanspruch

Personen, die in einer stationären Einrichtung oder in einer Einrichtung zum Vollzug richterlich angeordneter Freiheitsentziehung untergebracht sind, haben ebenfalls keinen Anspruch auf Bürgergeld.[1] Wer sich ohne Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners außerhalb des näheren Bereichs aufhält, erhält unter bestimmten Voraussetzungen keine Leistungen nach dem SGB II. Hinw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld gehört zu den Grundsicherungsleistungen. Es wird nicht aus einer vorausgegangenen Beitragszahlung finanziert, sondern nach dem Fürsorgeprinzip geleistet. Ein Anspruch auf Bürgergeld besteht, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Möglichkeiten oder mithilfe von nahen Angehörigen bestritten werden kann. Deshalb wird Einkommen und Vermögen berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / Zusammenfassung

Begriff Das Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist die Leistung zum Lebensunterhalt nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit mindestens einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Erwerbsfähige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erhalten Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Nicht erwerbsfähige Mitgl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 5 Leistungsminderungen

Unter Leistungsminderungen sind Absenkungen des Bürgergeldes bei pflichtwidrigem Verhalten zu verstehen. Für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II können Leistungsminderungen nur bei Verstößen gegen die Meldepflicht vorkommen (Minderung in Höhe von 10 % des maßgebenden Regelbedarfs für einen Monat) sowie ausnahmsweise bei absichtlicher Verminderung von Einko...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.2 Prüfschema

Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens gilt folgendes Grundschema: Feststellung des Vermögens, Prüfung, ob das Vermögen verwertbar ist, Abzug des privilegierten ("nicht zu berücksichtigenden") Vermögens, Ermittlung der Freibeträge auf das verbleibende Vermögen. Liegt nach Abzug der Freibeträge noch zu berücksichtigendes Vermögen vor, besteht kein Leistungsanspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.3 Besonderheit bei Antrag für einen Monat

Sofern Bürgergeld unter Berücksichtigung des Einkommens nur für einen Monat erbracht wird (z. B. wegen hoher Betriebskostennachzahlungen), gilt keine Karenzzeit, sondern die Vermögensfreibeträge wie nach Ablauf der Karenzzeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.2 Personen ab dem 65./67. Lebensjahr

Personen ab dem 65./67. Lebensjahr (mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) haben grundsätzlich Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Sind sie aber Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, erfolgt die Zuweisung für Leistungen zum Lebensunterhalt in § 21 Satz 1 SGB XII zum SGB II. Dies gilt auch für Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1 Personenkreis

Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben Personen, die[1] das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 65. Lebensjahr (Altersgrenze) vollendet haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze entsprechend dem Renteneintrittsalter vom 65. Lebensjahr ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.2 Ausgeschlossene Personengruppen

Von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind ausgeschlossen Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Bei z. B. richterlich angeordneter Freiheitsentziehung wirkt dieser Ausschluss grundsätzlich auch bei kürzerer Unterbringung, bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus nur, wenn die Unterbringung für länger als 6 Monate erfolgt. Personen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 6 Konkurrenz zum Arbeitslosengeld/Bürgergeld

Bei Teilarbeitslosen, die bis zur Erschöpfung des Anspruches auf Teilarbeitslosengeld keine (passende) Beschäftigung gefunden haben, geht das Gesetz davon aus, dass der Arbeitsmarkt für entsprechende Beschäftigungen verschlossen ist. Ein Bezieher von Teilarbeitslosengeld muss sich deshalb nach Erschöpfung seines Leistungsanspruchs entscheiden, ob er seinen Lebensunterhalt all...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 6 Kranken-/Pflegeversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zieht keine eigenständige Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung[1] nach sich. Allerdings dürfte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine kostenfreie Familienversicherung bestehen. Diese muss nicht über einen Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft bestehen, sie kann sich auch über einen Versicherten au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit können Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II erhalten, weil sie mangels dauerhafter voller Erwerbsminderung keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben. Die Bezieher von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten nach der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 5 Verwertbarkeit von Vermögen

Generell gilt, dass Vermögen dann verwertbar ist, wenn es zum Lebensunterhalt verbraucht bzw. dafür nutzbar gemacht werden kann. Nutzbar wird Vermögen z. B. durch Verkauf oder Beleihung (Aufnahme eines Darlehens). Bei unbebauten oder bebauten Grundstücken (Immobilien) kann eine Verwertung in erster Linie durch Verkauf, wenn dies nicht möglich ist, durch Beleihung erfolgen. Ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 2.2 Erwerbsgeminderte/ältere Leistungsberechtigte

Leben dauerhaft nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht in einer solchen Bedarfsgemeinschaft, so sind sie auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zu verweisen. Leistungen nach dem SGB II erhält nicht, wer leistungsberechtigt nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist. Besteht die Erwerbsminderung nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / Zusammenfassung

Begriff Zur Realisierung eines Anspruchs auf Bürgergeld sind auch Verfahrensvorschriften zu beachten. Am wichtigsten ist dabei die Antragstellung, da Leistungen frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, erbracht werden können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Verfahrensvorschriften für das Bürgergeld befinden sich in...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 1 Antragstellung

Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Für Zeiten vor der Antragstellung besteht deshalb grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der zuständige Leistungsträger an dem Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen eintreten, nicht geöffnet hat. In diesem Fall wirkt ein unverzüglich gestellter Antrag auf diesen Tag zurück.[1] Durch eine spätere Antra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.2 Selbst genutzte Immobilien

Wenn die Leistungsberechtigten ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen, wird die Wohnfläche in der Karenzzeit nicht geprüft. Die Wohnung soll in der Karenzzeit erhalten bleiben.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 3 Anspruchsvoraussetzungen

3.1 Personenkreis Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben Personen, die[1] das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 65. Lebensjahr (Altersgrenze) vollendet haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze entsprechend dem Renteneintrittsalter vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Leistungsberech... / 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

1.1 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld soll den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sichern. 1.2 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 6 Verkehrswert von Vermögen

Bei der Bewertung des Vermögens ist der Verkehrswert zugrunde zu legen. Dabei sind steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere also Abschreibungsregelungen, nicht zu berücksichtigen.[1] Verkehrswert ist damit im Grundsatz der Geldbetrag, der bei Verwertung "auf dem Markt" zu erzielen ist. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wäre dies z. B. der Rückkaufswert.[2] Für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4 Karenzzeit

Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt zunächst eine sog. Karenzzeit. Innerhalb der Karenzzeit gelten großzügigere Regelungen als nach der Karenzzeit. In der Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es "erheblich" ist. Die Karenzzeit verlängert sich um volle Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit beginnt nur, wenn der Leistungsbezug vollständig für 3 J...mehr