Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgergeld

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 5 Leistungsminderungen

Unter Leistungsminderungen sind Absenkungen des Bürgergeldes bei pflichtwidrigem Verhalten zu verstehen. Für Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II können Leistungsminderungen nur bei Verstößen gegen die Meldepflicht vorkommen (Minderung in Höhe von 10 % des maßgebenden Regelbedarfs für einen Monat) sowie ausnahmsweise bei absichtlicher Verminderung von Einko...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.2 Prüfschema

Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens gilt folgendes Grundschema: Feststellung des Vermögens, Prüfung, ob das Vermögen verwertbar ist, Abzug des privilegierten ("nicht zu berücksichtigenden") Vermögens, Ermittlung der Freibeträge auf das verbleibende Vermögen. Liegt nach Abzug der Freibeträge noch zu berücksichtigendes Vermögen vor, besteht kein Leistungsanspruch...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.3 Besonderheit bei Antrag für einen Monat

Sofern Bürgergeld unter Berücksichtigung des Einkommens nur für einen Monat erbracht wird (z. B. wegen hoher Betriebskostennachzahlungen), gilt keine Karenzzeit, sondern die Vermögensfreibeträge wie nach Ablauf der Karenzzeit.mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.2 Personen ab dem 65./67. Lebensjahr

Personen ab dem 65./67. Lebensjahr (mit Erreichen der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) haben grundsätzlich Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Sind sie aber Mitglied der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II, erfolgt die Zuweisung für Leistungen zum Lebensunterhalt in § 21 Satz 1 SGB XII zum SGB II. Dies gilt auch für Ki...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1 Personenkreis

Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben Personen, die[1] das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 65. Lebensjahr (Altersgrenze) vollendet haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze entsprechend dem Renteneintrittsalter vom 65. Lebensjahr ...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.2 Ausgeschlossene Personengruppen

Von den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind ausgeschlossen Personen, die in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Bei z. B. richterlich angeordneter Freiheitsentziehung wirkt dieser Ausschluss grundsätzlich auch bei kürzerer Unterbringung, bei stationärer Aufnahme im Krankenhaus nur, wenn die Unterbringung für länger als 6 Monate erfolgt. Personen...mehr

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Teilarbeitslosengeld / 6 Konkurrenz zum Arbeitslosengeld/Bürgergeld

Bei Teilarbeitslosen, die bis zur Erschöpfung des Anspruches auf Teilarbeitslosengeld keine (passende) Beschäftigung gefunden haben, geht das Gesetz davon aus, dass der Arbeitsmarkt für entsprechende Beschäftigungen verschlossen ist. Ein Bezieher von Teilarbeitslosengeld muss sich deshalb nach Erschöpfung seines Leistungsanspruchs entscheiden, ob er seinen Lebensunterhalt all...mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 6 Kranken-/Pflegeversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II zieht keine eigenständige Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung[1] nach sich. Allerdings dürfte in der überwiegenden Zahl der Fälle eine kostenfreie Familienversicherung bestehen. Diese muss nicht über einen Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft bestehen, sie kann sich auch über einen Versicherten au...mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.1 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Die Bezieher von Renten wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit können Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II erhalten, weil sie mangels dauerhafter voller Erwerbsminderung keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben. Die Bezieher von Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten nach der ...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 5 Verwertbarkeit von Vermögen

Generell gilt, dass Vermögen dann verwertbar ist, wenn es zum Lebensunterhalt verbraucht bzw. dafür nutzbar gemacht werden kann. Nutzbar wird Vermögen z. B. durch Verkauf oder Beleihung (Aufnahme eines Darlehens). Bei unbebauten oder bebauten Grundstücken (Immobilien) kann eine Verwertung in erster Linie durch Verkauf, wenn dies nicht möglich ist, durch Beleihung erfolgen. Ko...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 2.2 Erwerbsgeminderte/ältere Leistungsberechtigte

Leben dauerhaft nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht in einer solchen Bedarfsgemeinschaft, so sind sie auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII zu verweisen. Leistungen nach dem SGB II erhält nicht, wer leistungsberechtigt nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist. Besteht die Erwerbsminderung nu...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

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Bürgergeld (Verfahren) / Zusammenfassung

Begriff Zur Realisierung eines Anspruchs auf Bürgergeld sind auch Verfahrensvorschriften zu beachten. Am wichtigsten ist dabei die Antragstellung, da Leistungen frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, erbracht werden können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Verfahrensvorschriften für das Bürgergeld befinden sich in...mehr

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Bürgergeld (Verfahren) / 1 Antragstellung

Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Für Zeiten vor der Antragstellung besteht deshalb grundsätzlich kein Leistungsanspruch. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der zuständige Leistungsträger an dem Tag, an dem die Anspruchsvoraussetzungen eintreten, nicht geöffnet hat. In diesem Fall wirkt ein unverzüglich gestellter Antrag auf diesen Tag zurück.[1] Durch eine spätere Antra...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.2 Selbst genutzte Immobilien

Wenn die Leistungsberechtigten ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung selbst bewohnen, wird die Wohnfläche in der Karenzzeit nicht geprüft. Die Wohnung soll in der Karenzzeit erhalten bleiben.mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 3 Anspruchsvoraussetzungen

3.1 Personenkreis Anspruch auf Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II haben Personen, die[1] das 15. Lebensjahr, aber noch nicht das 65. Lebensjahr (Altersgrenze) vollendet haben, erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz wird die Altersgrenze entsprechend dem Renteneintrittsalter vo...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 1 Grundsicherung für Arbeitsuchende

1.1 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II Das Bürgergeld ist die Kernleistung der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Das Bürgergeld soll den Lebensunterhalt von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sichern. 1.2 Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II Personen, die nicht erwerbsfähig sind, aber mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leb...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 6 Verkehrswert von Vermögen

Bei der Bewertung des Vermögens ist der Verkehrswert zugrunde zu legen. Dabei sind steuerrechtliche Vorschriften, insbesondere also Abschreibungsregelungen, nicht zu berücksichtigen.[1] Verkehrswert ist damit im Grundsatz der Geldbetrag, der bei Verwertung "auf dem Markt" zu erzielen ist. Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen wäre dies z. B. der Rückkaufswert.[2] Für die ...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4 Karenzzeit

Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt zunächst eine sog. Karenzzeit. Innerhalb der Karenzzeit gelten großzügigere Regelungen als nach der Karenzzeit. In der Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es "erheblich" ist. Die Karenzzeit verlängert sich um volle Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit beginnt nur, wenn der Leistungsbezug vollständig für 3 J...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1.2 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann.[1] Weiterhin ist das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen einzusetzen, um Hilfebedürftigkeit zu vermeiden. Daneben sind vorrangige Ansprüche auf Sozialleistungen und Ans...mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 4 Leistungsdauer

Bürgergeld wird – bei Vorliegen der Voraussetzungen – zeitlich unbegrenzt gezahlt. Zur Überprüfung der Hilfebedürftigkeit sollen die Leistungen aber in der Regel für 12 Monate bewilligt werden.[1] Ein verkürzter 6-monatiger Bewilligungszeitraum ist für Fälle der vorläufigen Entscheidung oder wenn die aktuellen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind, vo...mehr

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Bürgergeld (Verfahren) / 4 Auszahlung

Bürgergeld wird für Kalendertage gezahlt; ein voller Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Es wird monatlich im Voraus ausgezahlt und kostenfrei auf ein in der Regel inländisches Konto überwiesen. Bei anderem Überweisungsweg (Auszahlung per Postzahlungsanweisung zur Verrechnung) hat der Leistungsbezieher grundsätzlich die Überweisungskosten zu tragen, es sei denn er weist nach,...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1 Vermögensberücksichtigung

Für den Anspruch auf Bürgergeld für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II müssen 4 Voraussetzungen erfüllt werden: Neben der Erwerbsfähigkeit, dem gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und einem Alter zwischen 15 und der Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, wird es nur geleistet, soweit Leistungsberechtigte hilfebedürftig sind. Pe...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 2 Privilegiertes "nicht zu berücksichtigendes" Vermögen

Zum privilegierten (nicht zu berücksichtigenden) Vermögen gehören:[1] Angemessener HausratFür die Beurteilung der Angemessenheit sind die Lebensumstände während des Bezugs von Bürgergeld maßgeblich. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Hausrat um Gegenstände des Alltagsgebrauchs handelt, die zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen üblich und notwendig sind. E...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 4.1 Vermögensfreibetrag

Vermögen gilt in der Karenzzeit als erheblich, wenn es 40.000 EUR für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 15.000 EUR für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft übersteigt. Der Unterschied zum Freibetrag nach der Karenzzeit beträgt demnach für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt 25.000 EUR.mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / Zusammenfassung

Begriff Leistungsberechtigte sind Personen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben. Der Begriff "Hilfebedürftige" wurde wegen der damit verbundenen Stigmatisierung aufgegeben. Gleichwohl ist Hilfebedürftigkeit als auch die Erwerbsfähigkeit Voraussetzung für den Anspruch. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Leistungsberechtigung is...mehr

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Bürgergeld (Berücksichtigun... / 3 Freibeträge (Schonvermögen)

Von dem zu berücksichtigenden Vermögen gilt ein Freibetrag i. H. v. 15.000 EUR für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft unabhängig vom Lebensalter. Die Freibeträge sind innerhalb der Bedarfsgemeinschaft übertragbar. Praxis-Beispiel Übertragung von Freibeträgen In einer Bedarfsgemeinschaft leben Eltern mit ihren 10 und 8 Jahre alten Kindern. Die Mutter besitzt ein Tagesgeldk...mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 1.3 Leistungsabgrenzung SGB II/SGB XII

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist insbesondere abgegrenzt zu Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Leistungen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wer Leistungen nach diesen Gesetzen beanspruchen könnte, Leistungen erhält oder wem...mehr

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Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2.3 Auszubildende/Asylbewerber

Ebenso einen persönlichen Ausschlusstatbestand erfüllen Auszubildende in einer Ausbildung, die dem Grunde nach im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) förderungsfähig ist. Hier gibt es jedoch Ausnahmen nach § 7 Abs. 6 SGB II. Asylbewerber sind ausgeschlossen, weil sie Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben.[1]mehr

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Bürgergeld (Leistungsberech... / 3.1.1 Erwerbsfähigkeit

Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig sein kann und nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit daran gehindert ist. Bei dieser Prüfung ist einerseits die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen, andererseits sind ggf. bestehende rechtliche Einschr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nebeneinkommensbescheinigung / 5 Einkommensbescheinigung beim Bürgergeld

Auch das geltende Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende sieht Auskunfts- und Bescheinigungspflichten für Arbeitgeber bzw. Auftraggeber vor.[1] Danach sind Arbeitgeber oder Auftraggeber von Hilfebedürftigen zur unverzüglichen Ausstellung einer Bescheinigung über Art und Dauer der Erwerbstätigkeit sowie über die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. der Vergütung für Zeiträume v...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / Zusammenfassung

Begriff Eine Bedarfsgemeinschaft ist die Zusammenfassung von Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften. Die Ansprüche auf Leistungen zum Lebensunterhalt werden im Ergebnis zusammen bewertet. Die Bedarfsgemeinschaft setzt mindestens eine erwerbsfähige Person voraus, die hilfebedürftig ist. Diese erwerbsfähige Person und weitere zugeordnete erwerbsfähige Personen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 1 Funktion

Der in § 7 SGB II eingeführte Begriff der Bedarfsgemeinschaft hat verschiedene Funktionen innerhalb der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft bewirkt die Einbeziehung der nicht erwerbsfähigen Angehörigen in den Rechtskreis des SGB II. Damit werden Leistungsansprüche nach dem SGB II eröffnet.[1] Für einen Anspruch auf Bürgergeld für ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 5 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch

Leistungsträger müssen einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten. Dieser prüft vor Ort, ob z. B. Einkommen und Vermögen vorhanden ist, das bei der Beantragung der Leistung verschwiegen wurde. Eine weitere Maßnahme zur Missbrauchsbekämpfung ist der automatisierte Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern oder mit der Deutschen Rentenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 2 Bescheid/Widerspruch

Die Entscheidung über den Antrag wird durch schriftlichen Bescheid bekannt gegeben. Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich. Der Widerspruch muss grundsätzlich gegenüber dem Leistungsträger, der den Bescheid erlassen hat, schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, steht innerhalb...mehr

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Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2 Bildung

2.1 Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person der Partner der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Dies können sein der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebende gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem LPartG oder der Partner in einer Einstehens- und Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.1 Erwerbsfähiger Leistungsberechtigter

Zur Bedarfsgemeinschaft gehören neben der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person der Partner der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Dies können sein der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, der nicht dauernd getrennt lebende gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem LPartG oder der Partner in einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft (gleich- oder v...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 4 Abgrenzung zur Haushaltsgemeinschaft

Von der Bedarfsgemeinschaft abzugrenzen ist der Begriff der Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB II. Die Haushaltsgemeinschaft hat eine Funktion nur im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen. Leben Leistungsberechtigte mit Verwandten oder Verschwägerten zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft, so wird nach dem Gesetz vermutet, dass sie von diesen Le...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.2 Erwerbsfähiges Kind als erwerbsfähige leistungsberechtigte Person

Die Bedarfsgemeinschaft kann auch gebildet werden, indem die nicht erwerbsfähigen Eltern in den Haushalt eines erwerbsfähigen Kindes aufgenommen werden. Das Kind muss dafür mindestens das 15. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Bedarfsgemeinschaft gehören an: das erwerbsfähige, unverheiratete Kind unter 25 Jahren als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, die im Haushalt lebende...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 3 Mitglied der Bedarfsgemeinschaft trotz Ausschlusstatbestand

Personen, die einen persönlichen Ausschlusstatbestand erfüllen, bleiben trotzdem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Das trifft beispielsweise auf Auszubildende in einer förderungsfähigen Ausbildung[1] stationär Untergebrachte, Altersrentenbezieher oder Asylbewerber zu. Das führt dazu, dass die den eigenen Bedarf des Angehörigen übersteigenden Einkommen in der Bedarfsgemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.3 Einstehens-/Verantwortungsgemeinschaft

Eine Person, die mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen ("eheähnliche Gemeinschaft"), gehört als Partner zur Bedarfsgemeinschaft. In den nachfolgenden Fällen gilt die Rechtsvermutu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bedarfsgemeinschaft (Bürger... / 2.4 Berücksichtigung von Kindern

Unverheiratete Kinder, die ihren Lebensunterhalt noch nicht alleine bestreiten können, gehören bis zur Vollendung des 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft ihrer Eltern oder eines Elternteils. Kinder ab vollendetem 25. Lebensjahr bilden (ggf. alleine) eine eigene Bedarfsgemeinschaft, auch wenn sie im Haushalt der Eltern wohnen. Kinder bis 24 Jahre, die aus der elterlichen Wo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Bürgergeld (Verfahren) / 3 Bevollmächtigter der Bedarfsgemeinschaft

Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist derjenige, der den Antrag gestellt hat, bevollmächtigt, die Bedarfsgemeinschaft im Verwaltungsverfahren zu vertreten. Dazu zählt insbesondere, dass er Leistungen für die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen mit beantragt hat und entgegen nimmt. Bei mehreren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 1 Sicherung des Lebensunterhalts

Welche Leistungen nicht erwerbstätige Flüchtlinge zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, richtet sich im Grundsatz nach dem individuellen Aufenthaltsstatus. Die Zahlung der Leistungen zum Lebensunterhalt kann dabei an die Einhaltung der Verpflichtung zur Wohnsitznahme an einem zugewiesenen Wohnort geknüpft werden. Die Festlegung des Wohnsitzes erfolgt ggf. durch die zu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geldleistungen

Begriff Sozialleistungen werden u. a. als Geldleistungen erbracht. Sie sind in einmalige oder laufende Geldleistungen zu unterscheiden. Zu den einmaligen Geldleistungen gehören z. B. Kostenerstattungen anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, Zuschüsse zum Zahnersatz, Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen. Laufende Geldleistungen werden wiederkehrend und zeitlich befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltersatzleistung

Begriff Entgeltersatzleistungen gleichen den Einkommensverlust im Zusammenhang mit gesetzlich definierten Tatbeständen aus (z. B. Arbeitsunfähigkeit). Sie stellen einen "Ersatz" dar. In der Sozialversicherung dienen die Entgeltersatzleistungen der wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und Mutterschaft, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Alter oder Tod de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialhilfe / 2 Selbsthilfe

Sozialhilfe kommt nicht in Betracht, wenn die Notlage durch die Heranziehung eigener Hilfsmöglichkeiten abgewendet werden kann.[1] Damit müssen Hilfesuchende beispielsweise erst die eigene Arbeitskraft einsetzen oder eventuelle Unterhaltsansprüche gegen Angehörige geltend machen. Es müssen zunächst auch andere staatliche Leistungsansprüche geprüft werden. In Betracht kommt i...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jobcenter / 1 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende kennt 2 Träger: Die Agenturen für Arbeit und die kommunalen Träger (Landkreise und kreisfreie Städte). Die Aufgaben der Träger sind in § 6 SGB II festgelegt. Die Agenturen für Arbeit sind grundsätzlich für das Bürgergeld zuständig, einschließlich Einkommens- und Vermögensberücksichtigung, sowie für die meisten der Leistungen zur Eingliede...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling: Integration/Ein... / 1.2 Anerkannte Asylberechtigte/Flüchtlinge

Anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge sind nicht mehr dem AsylbLG, sondern den Leistungssystemen der Sozialgesetzbücher zugeordnet. Personen, die nicht erwerbsfähig sind, erhalten Leistungen nach dem SGB XII. Personen, die erwerbsfähig sind, sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen erhalten bei Hilfebedürftigkeit Leistungen nach dem SGB II, ins...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.4.4 Heimarbeit

Die Einschränkung auf Heimarbeit schließt Verfügbarkeit für die gesamte Dauer des Leistungsanspruchs nicht aus, wenn der Arbeitnehmer die Anwartschaftszeit durch eine Beschäftigung als Heimarbeiter erfüllt hat und bereit und in der Lage ist, Heimarbeit unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes auszuüben.[1] Hinweis Bürgergeld Für den Anspr...mehr