Fachbeiträge & Kommentare zu Bürgschaft

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.2. § 223a Satz 1 (Grundsatz): gruppeninterne Drittsicherheiten bleiben unberührt.

Rn 12 Satz 1 der Vorschrift bestimmt, dass – sofern im Insolvenzplan nichts anderes bestimmt ist – das Recht eines Gläubigers aus einer gruppeninternen Drittsicherheit durch den Insolvenzplan nicht berührt wird. Die Norm weist damit Parallelen zu § 254 Abs. 2 Satz 1 auf, der allgemein für Drittsicherheiten (z.B. aufgrund von einer Mitschuldnerschaft, einer Bürgschaft, einer ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Sicherheiten

Rn 15 In § 308 werden keine besonderen Regeln für Sicherheiten im Schuldenbereinigungsplan festgelegt.[34] Es gelten mithin die allgemeinen Regeln des materiellen Rechts.[35] Es empfiehlt sich zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten im Plan eine Regelung bezüglich bestehender und unter Umständen auch bestrittener Pfandrechte, Bürgschaften und anderer Sicherheiten zu treffen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.1. Begrifflichkeit: Gruppeninterne Drittsicherheit

Rn 7 Entsprechend der Legaldefinition in § 217 Abs. 2 handelt es sich bei gruppeninternen Drittsicherheiten um den Insolvenzgläubigern eingeräumte Rechte, die diesen von einem verbundenen Unternehmen i.S.v. § 15 AktG entweder aus einer als Bürge, Mitschuldner oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegenständen des Vermögens dieses Unternehmens zustehen. R...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Bürgschaft

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Absicherung der Ansprüche durch Bürgschaften sind, auch ohne dass Bürgschaften auf erstes Anfordern vereinbart werden, eine ganze Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die Rechtsprechung hat sich verstärkt mit Bürgschaften beschäftigt. Die große Anzahl von Insolvenzen im Bausektor hat die Bürgen auf den Plan gerufen. Sie haben die Einwände, die...mehr

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§ 8 Bankrecht / 1. Muster: Höchstbetragsbürgschaft

Rz. 70 Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Muster 8.13: Höchstbetragsbürgschaft Zur Sicherung der Ansprüche der _____ Bank (Name und Anschrift des Gläubigers) die dieser in Höhe von _____ EUR aus _____ (Rechtsgrund) gegen _____ (Name und Anschrift des Hauptschuldners) zustehen, übernehme ich _____ (Name und Anschrift des Bürgen) hiermit ohne zeitliche Beschränkungen die selbstschu...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Leistungsverweigerungsrecht des Käufers (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan)

Rz. 44 Die Anwendbarkeit des § 7 MaBV muss eigens vereinbart werden, damit der Bauträger den Kaufpreis entgegennehmen darf, ohne die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (Genehmigung, Vormerkung, Sicherung der Lastenfreistellung) zu erfüllen. Umstritten war jedoch die Frage, ob der Bauträger auch nach Beibringung der in § 7 MaBV vorgesehenen Bürgschaft Käuferleistungen nur nac...mehr

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§ 8 Bankrecht / c) Sittenwidrigkeit wegen finanzieller Überforderung des Bürgen

Rz. 33 Die Bürgschaft ist für den Bürgen ein sehr riskantes Geschäft, insb. weil er bei Eintritt des Sicherungsfalls mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeit des Kreditnehmers/Hauptschuldners haftet. Die Rechtsprechung hat deshalb Vorgaben für die Wirksamkeit von Bürgschaften formuliert, die einen vermögensschwachen und mit dem Kreditnehmer emotional verbundenen ...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 10 Privates Baurecht / b) Muster: Gewährleistungsbürgschaft

Rz. 41 Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Muster 10.8: Gewährleistungsbürgschaft Gewährleistungsbürgschaft Mit Vertrag vom _____ ist dem _____ (AN) am Bauvorhaben des _____ (AG), in _____, _____, die Ausführung des Gewerks _____ übertragen worden. Die Abnahme ist am _____ erfolgt. Der Gewährleistungseinbehalt kann durch Bürgschaft abgelöst werden. Dies vorausgesetzt, übernehmen w...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 5. Austausch der Sicherungsmöglichkeiten (zu Nr. 5 der Anlage Zahlungsplan, 2. Unterabsatz)

Rz. 47 Die Vorschrift des § 7 MaBV sieht zugunsten des Bauträgers die Möglichkeit vor, den Kaufpreis ganz oder auch teilweise durch die Beibringung einer Bürgschaft fällig zu stellen; doch kann er hiervon nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit charakteristischen Einschränkungen Gebrauch machen. Voraussetzung ist zunächst, dass der Vertrag eine Zahlung nach Bürgschaft üb...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Akzessorische Sicherheiten

Rz. 23 Akzessorische Sicherheiten sind die Bürgschaft, das Pfandrecht und die Hypothek, wobei insoweit die Bürgschaft in der Bankpraxis die relevanteste ist. Praxisbedeutung hat aber auch das AGB-Pfandrecht (Nr. 14 AGB-Banken, Nr. 21 AGB-Sparkassen). Das Wesensmerkmal der akzessorischen Sicherheit ist, dass sie das Schicksal der Forderung teilt. Bestand, Umfang und Dauer ric...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Sicherungszweckerklärung (insb. die weite Zweckerklärung)

Rz. 26 Die Parteien vereinbaren entweder einen engen oder einen weiten Sicherungszweck. Die enge Zweckerklärung nennt die konkret besicherten Forderungen bzw. Verträge. Entsteht z.B. zugunsten der Bank später eine neue Forderung und möchten die Parteien, dass die bereits bestellte Sicherheit auch diese Forderung absichert, müssen sie die Sicherungsabrede anpassen. Geschieht ...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 131 Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Herr/Frau _____ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem Generalbevollmächtigten _____ und erteilt ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 3. Prolongationsklausel

Rz. 39 Banken gewähren auch befristete Kredite regelmäßig nur gegen Kreditsicherheiten. Verlängern die Kreditparteien einen befristeten Kredit, hat die kreditgebende Bank ein berechtigtes Interesse daran, dass auch die bestellte Sicherheit fortbesteht. Enthält der Kreditsicherungsvertrag keine Regelung dazu, muss die Bank bei jeder Kreditverlängerung dafür sorgen, dass eine ...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / 1. Wesen und Form

Rz. 77 Ihrem Wesen nach ist die Delkrederehaftung eine Bürgschaft, denn der Handelsvertreter verpflichtet sich durch die Übernahme des Delkredere wie ein Bürge für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dem Unternehmer einzustehen; ebenso wie die Bürgschaft erfordert die Delkrederehaftung einen Vertrag zwischen dem vertretenen Unternehmer und dem Handels...mehr

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§ 35 Reiserecht / 1. Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung)

Rz. 192 Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) Muster 35.5: Klage gegen den Reisevermittler (Vermittlung einer Einzelleistung) An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reisevermittler], gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – B...mehr

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§ 35 Reiserecht / 3. Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise)

Rz. 194 Muster 35.6: Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise) Muster 35.6: Klage gegen den Reisevermittler (Pauschalreise) An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reisevermittlers] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reisevermittler], gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / d) Nach MoMiG: Darlehenscharakter entscheidend – ggf. Kündigungsbeschränkung

Rz. 302 §§ 39 Abs. 1 Nr. 5, 135 InsO, §§ 6, 6a AnfG (vgl. Rdn 296) gelten für alle Arten von Darlehen von Gesellschaftern, auch z.B. Sachdarlehen, kurz- und langfristige oder stehengelassene Darlehen sowie grundsätzlich auch Sanierungskredite, für die gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 S. 2 InsO Sonderregeln bestehen (vgl. Rdn 307, zur Haftung Dritter vgl. Rdn 307 f., 309). Ents...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 35 Reiserecht / IV. Muster: Klage gegen den Reiseveranstalter

Rz. 160 Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter Muster 35.4: Klage gegen den Reiseveranstalter An das Amtsgericht/Landgericht _____ [Sitz des Reiseveranstalters] Klage des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _____ gegen _____ [Reiseveranstalter], vertreten durch den Geschäftsführer, _____ [Adresse] – Beklagte – Prozessbevollmächtigte: _____ Streitwert: _____ EUR Namens und in ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / b) Vereinbarung

Rz. 46 Ein Schiedsgutachterverfahren müssen die Parteien vereinbaren. In dieser Vereinbarung werden zugleich die Grenzen der gutachterlichen Tätigkeit festgelegt. Die Parteien können durch genaue Fragestellung, durch Vorgabe bestimmter Prämissen, von denen der Schiedsgutachter auszugehen hat, die von ihm zu beantwortenden Fragen auf rein technische Sachverhalte begrenzen. Da...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / XIII. Kaufpreisfinanzierung – Belastungsvollmacht (zu den §§ 13 und 14 des Mustervertrags)

Rz. 35 Die Regelung zur Kaufpreisfinanzierung bzw. zur Belastungsvollmacht unterscheidet sich nicht grundsätzlich von entsprechenden Regelungen in üblichen Grundstücks- oder Wohnungseigentumskaufverträgen. Eine Besonderheit ist jedoch darin zu sehen, dass das Grundbuchblatt für ein neu vermessenes Flurstück oder auch das Wohnungsgrundbuch für neu begründetes Wohnungseigentum...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsgeschäftliche Haftung

Rz. 324 Jeder Gesellschafter kann aufgrund spezieller Vereinbarung oder aus cic, § 311 BGB [1203] für Verbindlichkeiten der GmbH eine Mitschuld oder eine Bürgschaft übernehmen oder die Schuld garantieren (vgl. Rdn 4, 112). Nach dem BGH begründet allein die Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer keine Vertreterhaftung wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses, § 311 Abs. 3 S...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / VIII. Muster: Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB

Rz. 59 Muster 9.9: Erschließungsvertrag Muster 9.9: Erschließungsvertrag Zwischen der Stadt _____, vertreten durch _____, nachstehend "Stadt" genannt, und _____-GmbH, nachstehend "Investor" genannt, wird folgender Erschließungsvertrag geschlossen: Vorbemerkung Die Vertragsparteien haben für das Gebiet _____ am _____ einen Vertrag über die städtebauliche Entwicklung geschlossen, in ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Handelsrecht ist Sonderprivatrecht für die wirtschaftliche Betätigung der Kaufleute.[1] Das Recht knüpft an den Kaufmannsbegriff zahlreiche Folgen, insbesondere kaufmännische Grundpflichten wie Registerpflicht, Firmenführung, Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen sowie Rechnungslegung. Verbraucherschutzvorschriften[2] finden gegenüber Kaufleuten in der Regel keine Anwend...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Sicherheitsleistung – § 751 Abs. 2 ZPO

Rz. 7 § 751 Abs. 2 ZPO betrifft gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Urteile nach §§ 709, 711, 712 Abs. 2 ZPO. Die festgesetzte Sicherheit muss vom Gläubiger nach § 108 ZPO gemäß der gerichtlichen Bestimmung, ansonsten durch Hinterlegung von Geld, geeigneten Wertpapieren oder einer selbstschuldnerischen Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten K...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 33 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[35] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 8 Bankrecht / 9. Auswirkung der Corona-Gesetzgebung auf Kreditsicherheiten

Rz. 49 Die anlässlich der COVID-19-Pandemie erlassenen Vorschriften (dazu auch Rdn 8) enthalten nur punktuelle Aussagen zu Kreditsicherheiten, wie etwa in Art. 240 § 3 Abs. 3 S. 1 EGBGB (keine kreditgeberseitige Kündigung im Stundungszeitraum wegen Wertverlusts einer gestellten Kreditsicherheit) oder in § 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 4 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (Sicherheite...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / X. Muster: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte

Rz. 144 Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Muster 17.18: Geschäftsordnung und zustimmungsbedürftige Geschäfte Geschäftsordnung der Taxelex GmbH § 1 Geschäftsführungmehr

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§ 8 Bankrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / h) Altersteilzeit

Rz. 193 Auch ein Altersteilzeitverhältnis [345] kann als Teilzeitarbeitsverhältnis ausgestaltet werden. Es besteht Anspruch auf allgemeinen oder besonderen Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung und Urlaub. Ein bei Beginn des Urlaubsjahres feststehender Übergang von der Arbeits- in die Freistellungsphase bei einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im sog. Blockmodell berechtigt w...mehr

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§ 8 Bankrecht / b) Formvorschriften

Rz. 6 Liegt ein Verbraucherdarlehen gem. § 491 BGB vor, sind folgende Formvorschriften zu beachten, die insb. für die vom Darlehensnehmer zu unterzeichnende Vertragserklärung von Bedeutung sind. Dazu zählt vor allem die Schriftform gem. § 492 Abs. 1 S. 1 BGB, die grds. auch bei einer Vertragsänderung einzuhalten ist. Es reicht aus, wenn Antrag und Annahme des Vertrags jeweil...mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / 4. Zwangsvollstreckungsunterwerfung (zu § 7 des Mustervertrags)

Rz. 24 Keine Bedenken bestehen gegen eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Bauträgers wegen der Herstellung der geschuldeten Bauleistung.[37] Eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung des Käufers ist jedenfalls nicht sinnvoll.[38] Denn der Erwerber muss die Fälligkeitsvoraussetzungen in öffentlicher Form, d.h. durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden, nachweisen...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 4. Muster: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung

Rz. 129 Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung Muster 55.17: Wettbewerbsrechtliche Klage wegen Spitzenstellungswerbung An das Landgericht _____ – Wettbewerbskammer – Klage In Sachen RA Peter Müller, _____ (Adresse), – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: die beim Landgericht zugelassenen RAe _____ gegen die RAe A. Schmidt und B. Meier, dienstansässig ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Typische Fallgruppen

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§ 8 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung

Rz. 47 Bei der Sicherheitenverwertung[91] kommt es im konkreten Fall auf die Besonderheiten der jeweils einschlägigen Kreditsicherheit an.[92] Die Verwertung einer Sicherheit setzt grds. die Fälligkeit der gesicherten Forderungen voraus. In jedem Fall tritt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers die Verwertungsreife ein, da nicht fällige ...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 5. Musterbogen Architektenvertrag

Rz. 59 Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Muster 10.11: Musterbogen Architektenvertrag Architektenvertrag zwischen _____ – nachfolgend Auftraggeber – und _____ – nachfolgend Auftragnehmer – § 1 Planungszielemehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 84 Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage in dem Rechtsstreit des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen _____ – Bekla...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 36 Eine ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133 157 BGB) kommt zum Tragen, wennmehr

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§ 34 Presserecht / d) Muster: Klage auf Unterlassung und Widerruf

Rz. 53 Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf An das Landgericht _____ _____ Zivilkammer _____ Oktober _____ Klage des A, _____ (Anschrift), – Klägers – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen die X-GmbH, _____ (Anschrift), – Beklagte – wegen: Unterlassung und Widerruf vorläufiger Streitwert: 25.000 EUR Wir bestellen uns zu Proze...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[5] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Geschäftsführung

Rz. 74 Die Aufführung eines Katalogs außergewöhnlicher Geschäftsführungsmaßnahmen wie Veräußerung und Verpachtung des Unternehmens oder eines Teils des Unternehmens (ggf. Grundlagenangelegenheit), Übernahme von Bürgschaften usw.[158] Ist dringend zu empfehlen.mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / E. Muster: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus

Rz. 64 Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus Muster 18.1: Kaufvertrag über ein Grundstück mit Miethaus § 1 Kaufgegenstand (1) Der Erschienene zu 1), nachstehend Verkäufer genannt, ist Eigentümer (Beteiligungsverhältnis angeben) des Grundstücks Gemarkung _____, Flur _____, Flurstück _____, Gebäude- und Freifläche _____, mit einer Größe von _____, eingetragen ...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 7. Inhalt und Form des Verbraucherinsolvenzantrages

Rz. 215 Stellt der Schuldner direkt oder im Anschluss an einen Gläubigerantrag einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so hat er diesem Antrag gem. §§ 305 Abs. 1, 287, 4a InsO folgende Unterlagen beizufügen oder unverzüglich nachzureichen:mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Zulässigkeit verschiedener Formen des Eigentumsvorbehalts

Rz. 150 Gegenüber einem Unternehmer kommen mit Blick auf die Üblichkeit im kaufmännischen Geschäftsverkehr verschiedene Sonderformen des Eigentumsvorbehalts[248] in Betracht: Rz. 151 Gegenüber Unternehmern ist der sog. Kontokorrent-Vorbehalt in Verkauf-AGB umfassend zulässig.[249] Dabei ist ein Kontokorrentverhältnis i.S.d. § 355 HGB nicht erforderlich. Obwohl § 449 Abs. 3 BG...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr