Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.4 Die Entgeltgruppen 4 bis 1

Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 4 bis 2 erfassen Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst und haben keinen Ausbildungsbezug. Sie knüpfen ausschließlich an die auszuübende Tätigkeit an. Ausgangsentgeltgruppe ist die EG 1 ("Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten"). Sie wurde aus der Anlage 4 TVÜ-Bund übernommen. Der dort ausgebr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.15 Beispiele weiterer Tätigkeitsmerkmale

Eingruppierung eines Ausbilders – Merkmal "Ausbildungswerkstätte" Eine "Ausbildungswerkstatt" in EG 9a Fallgr. 2 Teil II Abschnitt 4 EntgO Bund setzt voraus, dass sie allein Ausbildungszwecken dient.[1] Eingruppierung eines Werkstattleiters – Verantwortliche Elektrofachkraft Die Wahrnehmung der Aufgabe als Verantwortliche Elektrofachkraft durch einen Handwerksmeister der Elekt...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7 Materielle Veränderung der bisherigen Tätigkeitsmerkmale und Wertigkeiten

Anders als im TV-L, wo man sich weitgehend mit redaktionellen Änderungen begnügte, geht jedoch die Entgeltordnung Bund über diesen redaktionellen Ansatz weit hinaus. Alle Regelungen, Tätigkeitsmerkmale und Zulagen standen nicht nur redaktionell auf dem Prüfstand, sondern sind in vielen Fällen auch materiell überarbeitet worden. So wurde die Anzahl der Tätigkeitsmerkmale im B...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung

Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (Bund) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). In der Anlage zu diesem Tarifvertrag ist die Entgeltordnung enthalten. Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die Differenzierung der Arbeitsentgelte für die Beschäftigten...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 7.2 Abschn. II – Voraussetzungen in der Person

Abschn. II enthält Definitionen zu Voraussetzungen in der Person i. S. d. § 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD (Bund). Wenn ein Tätigkeitsmerkmal eine solche personenbezogene Anforderung enthält, muss diese für die Eingruppierung in diesem Tätigkeitsmerkmal erfüllt sein. In diesem Abschn. sind die in der Entgeltordnung geforderten Voraussetzungen in der Person abschließend aufgeführt und...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8 Weitere Verfahrenshinweise – Sonderfälle

11.8.1 Prüfung der "Heraushebungsmerkmale" Die Entgeltordnung enthält eine Reihe von Tätigkeitsmerkmalen, die stufenweise aufeinander aufbauen. Derartige echte Aufbaufallgruppen werden in der Entgeltordnung als solche ausdrücklich gekennzeichnet (‹Herausheben› aus der niedrigeren Entgeltgruppe).[1] So ist z. B. in Entgeltgruppe 9c Teil I der Entgeltordnung der Beschäftigte ei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13 Höhergruppierung § 17 Abs. 5 TVöD

13.1 Voraussetzungen Überträgt der Arbeitgeber dem Beschäftigten eine tariflich höher bewertete Tätigkeit auf Dauer, ist der Beschäftigte mit dem Tag der Übertragung der höherwertigen Tätigkeit automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.[1] Dies folgt aus dem Grundsatz der Tarifautomatik. Im Arbeitsvertrag ist in diesem Fall eine Änderung hinsichtlich der vom Beschä...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14 Herabgruppierung (Rückgruppierung)

14.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Die Herabgruppierung kann aber auch geschehen durch Veränderung eines variablen Tari...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.5 Teil V der Entgeltordnung

Teil V der Entgeltordnung enthält die Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte im Bereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Sie waren bisher in Teil II Abschn. M und in Teil III Abschn. B und D der Anlage 1a zum BAT sowie in den Sonderverzeichnissen 2d, 2e und 2f des Lohngruppenverzeichnisses des Bundes enthalten. Dementsprechend sind auch in d...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3.1 Struktur des Teils III

Die Entgeltgruppe 1–3 wie auch die Entgeltgruppen 4 und 7 werden in den Teil III integriert, um so die ganze Bandbreite der Entgeltgruppen weitgehend zu nutzen und Differenzierungen in der Wertigkeit der Tätigkeiten zu ermöglichen. Auch wurden die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppen 2 bis 4 zur Behebung von Abgrenzungsschwierigkeiten neu strukturiert. Die Berufsbilder wurde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.4 Beschäftigte in Überlappungsbereichen

Zukünftig gibt es keinen "Überlappungsbereich" mehr zwischen den ehemaligen Arbeiter- und Angestelltentätigkeiten. Soweit in der Vergütungsordnung als auch im Lohngruppenverzeichnis nahezu identische Tätigkeitsmerkmale enthalten waren, werden diese Merkmale in die Entgeltordnung eingeordnet. Dies betrifft z. B. Bote – Teil III Abschn. 9 (EG 3), Pförtner – Teil III Abschn. 9 (E...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 17.5.5 Beschäftigte im Bereich Informationstechnik und Ingenieure

Im Bereich der Informationstechnik (Teil III Abschn. 24) weisen die neuen Tätigkeitsmerkmale mit den früheren Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte in der Datenverarbeitung kaum Gemeinsamkeiten auf. Daher müssen die Tätigkeiten neu bewertet und zum Teil höher eingruppiert werden. Im Bereich der Ingenieure (Teil III Abschn. 25) wird das in den Heraushebungsmerkmalen geforderte z...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.5 Verhältnis der Teile IV bis VI zu Teil III

Nach Ziffer 1 der Niederschriftserklärung Nr. 1 zu § 3 TV EntgO Bund ist der jeweilige Teil für die in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen der Teile IV, V oder VI geregelten Tätigkeiten abschließend. Soweit die Tätigkeit keines der in dem jeweiligen Teil aufgeführten Tätigkeitsmerkmale erfüllt, sind die Teile IV, V und VI nicht abschließend. In diesem Fall ist zunächst zu prüf...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.10 Bewertung von Beamtenstellen

Für die Beamten gilt ein einheitliches analytisches Bewertungsmodell. Ein allgemein anerkanntes analytisches Bewertungsverfahren stellt das Bewertungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) von 1982 dar.[1] Der Beamte hat weder einen Anspruch auf Ausweisung einer Planstelle entsprechend der Bewertung seines Dienstpostens noch einen Anspr...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.3 Einfache Tätigkeit

Das Tätigkeitsmerkmal in EG 2 ersetzt die Tätigkeitsmerkmale "mit einfacheren Arbeiten" der Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXa Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1a zum BAT und "mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit" der Vergütungsgruppe X Fallgr. 1 mit 2-jährigem Aufstieg nach Vergütungsgruppe IXb Fallgr. 2 des Teils I der Anlage 1...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.2 Geltungsbereich des Teils II

Teil II enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Nach der Definition in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund sind dies Tätigkeiten, die bei Weitergeltung des TV LohngrV von einem Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 des TV LohngrV erfasst würden. Die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten des Teils II gelte...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.2 Teil II der Entgeltordnung

Die Tätigkeitsmerkmale des Teils II finden gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 TV EntgO Bund nur Anwendung auf körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Definiert sind die körperlich/handwerklich geprägten Tätigkeiten in § 2 Abs. 3 TV EntgO Bund. Teil II der Entgeltordnung enthält allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Es werden hier nahezu unv...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.8.2 Funktionsbezogene Tätigkeitsmerkmale

Enthält ein Tätigkeitsmerkmal nur eine Funktionsbezeichnung (z. B. Leiter von Kassen, Vorsteher von Kanzleien), so sind alle zu dieser Funktion gehörenden Arbeitsvorgänge pauschal bewertet. Somit ist es nicht nötig, den zeitlichen Anteil jeder Einzeltätigkeit zu ermitteln, sondern alle zu diesem Aufgabenbereich gehörenden Einzeltätigkeiten sind zu einem Arbeitsvorgang zusamm...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.3 Die Entgeltgruppen 5 bis 9a

Der sachliche Geltungsbereich der Entgeltgruppen 5–9a wird mit dem Begriff "Beschäftigte im Büro –, Buchhalterei-, sonstigem Innendienst und im Außendienst" umschrieben. In erster Linie sind hiermit Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen Verwaltung angesprochen. Erfasst sind hiermit jedoch auch artverwandte Tätigkeiten, soweit sie nicht in den besonderen Tätigkeitsmerkmalen ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 16.2 Mitbestimmung bei der Eingruppierung

Eingruppierung ist die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu einer tariflichen Lohn- oder Gehaltsgruppe im Rahmen eines kollektiven Entgeltschemas. Sie ist keine rechtsgestaltende Maßnahme seitens des Arbeitgebers, sondern ergibt sich aus der Tarifautomatik unmittelbar aus der Übertragung tariflich geregelter Tätigkeiten. Die Eingruppierung ist also ein gedanklicher Vorgang, ein ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.7 Mischtätigkeiten – Entgeltgruppenbetrachtung

Eine Mischtätigkeit ist eine Gesamtheit von selbstständig zu bewertenden Arbeitsvorgängen, die unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen in unterschiedlichen Teilen, Abschnitten oder Unterabschnitten der Entgeltordnung zuzuordnen sind. Gemäß der Protokollerklärung zu § 3 TV EntgO Bund erfolgt die Prüfung der Geltung von Tätigkeitsmerkmalen der einzelnen Teile der Entgeltordnung ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.2 Die Entgeltgruppen 9b bis 12

Die Entgeltgruppen 9b–12 umfassen den Bereich der Tätigkeiten, die vom Niveau her einen Bachelor erfordern. Dies wird auch deutlich daran, dass erstmals zur Stärkung des Ausbildungsbezuges das personenbezogene Merkmal der Hochschulbildung vereinbart wird. So ermöglicht die Entgeltgruppe 9b Fallgr. 1 die Eingruppierung von Beschäftigten mit abgeschlossener Hochschulbildung (§...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.4 Geltungsbereich der Teile III, IV, V und VI

Gemäß § 3 Abs. 1 TV EntgO Bund gilt ein Tätigkeitsmerkmal dieser Teile dann, wenn die Tätigkeit eines Beschäftigten eines der Tätigkeitsmerkmale aus diesen Teilen erfüllt. Die Tätigkeitsmerkmale der Teile I, II und III gelten in dem Fall weder in der Entgeltgruppe, in der das Tätigkeitsmerkmal in den Teilen IV, V oder VI aufgeführt ist, noch in einer höheren Entgeltgruppe (§...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.8 Integration Arbeiter-/Angestelltenmerkmale

Im gesetzlichen Arbeitsrecht ist, gefördert auch durch die Rechtsprechung des BVerfG, ebenso im Sozialversicherungsrecht, die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern beseitigt worden. Dieser Entwicklung ist auch weitgehend im TVöD und TV-L Rechnung getragen worden. So wird begrifflich nicht mehr zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden, sondern beide Grup...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1.1 Entgeltgruppen 13 bis 15

In den Entgeltgruppen 13 bis 15 knüpfen die Tätigkeitsmerkmale (wie bisher auch ab Vergütungsgruppe IIa BAT/BAT-O) nicht nur an die auszuübende Tätigkeit an. Sie erfordern grundsätzlich zusätzlich auch als persönliche Voraussetzung eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. Hinsichtlich dieses subjektiven Erfordernisses einer abgeschlossenen wissenschaftlichen H...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.6 Grundsatz: Beibehaltung der Wertigkeiten der bisherigen Tätigkeitsmerkmale – redaktionelle Änderungen

Im TV-L verfolgt die neue Entgeltordnung in erster Linie einen redaktionellen Ansatz. Auch die Entgeltordnung Bund verfolgt einen redaktionellen Ansatz. Die Tätigkeitsmerkmale sind sprachlich/redaktionell vereinheitlicht und aktualisiert worden. Die bisherigen Tätigkeitsmerkmale werden sprachlich überarbeitet, z. B. "Beschäftigte" statt "Arbeiter" und "Angestellte", "Entgeltg...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.4.2 Zeitanteil des Arbeitsvorgangs

Wie bereits erläutert, ist für jeden Arbeitsvorgang das Tätigkeitsmerkmal zu ermitteln, dessen Anforderungen er entspricht. Danach sind die zeitlichen Anteile der Arbeitsvorgänge, bei denen gleiche Anforderungen erfüllt sind bzw. die demselben Tätigkeitsmerkmal (z. B. selbstständige Leistungen basierend auf gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen) entsprechen, zusammenz...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.9 Zuordnung von Hilfstätigkeiten

Sind in einem Abschnitt oder Unterabschnitt der Teile III, IV, V oder VI nur Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit vereinbart (i. d. R. in Entgeltgruppe 5 und höheren Entgeltgruppen), finden diese Tätigkeitsmerkmale nach Ziffer 7 der Niederschriftserklärung Nr. 1 zu § 3 TV EntgO Bund für Tätigkeiten, die diese A...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.5 Zusammenfassende Beurteilung von Arbeitsvorgängen

Praxis-Beispiel Die Tätigkeit des Beschäftigten ist Teil I der Anlage 1 zum TV EntgO Bund zuzuordnen. Sie untergliedert sich in folgende Arbeitsvorgänge:mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6.3 Vollständigkeitsprinzip der Entgeltordnung

Mit der Entgeltordnung sollen wie schon zuvor mit der Vergütungsordnung zum BAT/BAT-O alle im Geltungsbereich des TVöD-Bund anfallenden Tätigkeiten erfasst werden, um sie tarifrechtlich zu bewerten. Das Bundesarbeitsgericht sprach bei der Vergütungsordnung daher vom "universalen" Charakter der Vergütungsordnung.[1] Dies gilt gleichermaßen für die Entgeltordnung. Der universa...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1 Fallgestaltungen einer Herabgruppierung

Herabgruppierung ist die Einreihung des Beschäftigten in eine niedrigere Entgeltgruppe. Eine Herabgruppierung kann erfolgen zur Korrektur eines Bewertungsirrtums. Hier ist mit der Herabgruppierung keine Änderung der auszuübenden Tätigkeit verbunden. Die Herabgruppierung kann aber auch geschehen durch Veränderung eines variablen Tarifmerkmals wie z. B. Durchschnittsbelegung be...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.1.2 Herabgruppierung bei variablen Tarifmerkmalen

Einige Eingruppierungsnormen enthalten Merkmale, die von sich aus ohne weiteres Zutun des Arbeitgebers Schwankungen und Veränderungen unterworfen sind. So heißt es z. B. in EG 9b Fallgr. 1 in Anlage 5 zu § 23 TVÜ-Bund Nr. 10 Abschn. 1: "Leiter von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 70 Plätzen." Und in der Vorbemerkung Nr. 2 heißt es hierzu: "Der ...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.5 Ergebnis einer analytischen Stellenbewertung für Beamtenstellen

Für die Frage einer zutreffenden Eingruppierung kommt es auch nicht auf die Durchführung und das Ergebnis einer sog. analytischen Stellenbewertung an. In dieser werden die Tätigkeiten nach einzelnen Anforderungsarten wie z. B. Können, Erfahrung, geistige und körperliche Belastbarkeit, Grad der Selbstständigkeit, Grad der Verantwortung etc. gegliedert. So hat das BAG klargest...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.14 Wegfall der Zeit- und Bewährungsaufstiege

Für die Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe kommt es nunmehr grundsätzlich auf die Übertragung der Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe an und nicht mehr auf den Ablauf von Zeiten der Bewährung oder der Tätigkeit. Die bisherigen Zeit- und Bewährungsaufstiege, die bei Neueinstellungen schon ab Einführung des TVöD nicht mehr berücksichtigt wurden, sind endgültig entfalle...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 13.3 Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung

Bei Höhergruppierung beginnt die Stufenlaufzeit in der jeweiligen Stufe der höheren Entgeltgruppe immer neu mit dem Tag der Höhergruppierung (§ 17 Abs. 5 Satz 2 TVöD). Restzeiten aus der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe werden nicht angerechnet. Ungeachtet dessen erhält der Beschäftigte immer vom Beginn des Monats der Höhergruppierung an das Entgelt der höheren Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.2.3 Verhältnis von Teil I zu Teil II

Teil I enthält Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst und Teil II Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für körperlich/handwerklich geprägte Tätigkeiten. Sonach enthält die Entgeltordnung 2 "allgemeine" Teile. Dies beruht darauf, dass für diese beiden Bereiche keine gemeinsamen allgemeinen Tätigkeitsmerkmale gefunden werden konnten, die gleichzeitig Rechtssicherheit...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.1 Einbeziehung der Entgeltgruppen 4 und 7

Die Entgeltgruppen 4 und 7 waren in den Anlagen 2 und 4 des TVÜ-Bund ausschließlich für den Arbeiterbereich vorgesehen. Nunmehr wurden diese beiden Entgeltgruppen bei der "Abbildung" der Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege auch für den Angestelltenbereich geöffnet, um so das gesamte Entgeltgruppengefüge zu nutzen und eine ausgewogene Differenzierung und "Feineinstellung" bei...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 4.7.3 Keine Berücksichtigung mehr von Einarbeitungszeiten

Bislang wurde bei manchen Tätigkeitsmerkmalen während einer Einarbeitungszeit von bis zu einem Jahr eine geringere Vergütungsgruppe vorgesehen. Eine derartige Differenzierung ist entfallen. Die Beschäftigten sind nunmehr von Anfang an entsprechend dem Niveau eingruppiert, das sie nach altem Recht erst nach Ablauf der Einarbeitungszeit erreicht haben. Praxis-Beispiel Beschäfti...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang

Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TVöD (Bund) zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang der gesamten auszuübenden Tätigkeit. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Grundlage für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs ist die Arbeitsplatzbeschreibung. Dies...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.1 Teil I der Entgeltordnung

Teil I der Entgeltordnung enthält nur noch die "allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst", die auf die früheren ersten Fallgruppen aus dem Allgemeinen Teil der Anlage 1a zum BAT/BAT-O zurückgehen. Damit werden die Tätigkeitsmerkmale auf ihren Wesenskern beschränkt. Die ursprünglich in Teil I (Allgemeiner Teil) der Anlage 1a zum BAT/BAT-O geregelten besonderen...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 8.3 Teil III der Entgeltordnung

In Teil III der Entgeltordnung sind die Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen geregelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist Teil III in alphabetischer Reihenfolge in 48 Abschnitte unterteilt nach Berufs- und Beschäftigtengruppen. Große Abschnitte sind wiederum in Unterabschnitte gegliedert wie z. B. Abschn. 16 (Fremdsprachendienste) oder Abschn. 21 (Gesundh...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.2 Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit bei der Herabgruppierung

Wird der Beschäftigte einer niedrigeren Entgeltgruppe zugeordnet (Herabgruppierung), erfolgt die Stufenzuordnung gem. § 17 Abs. 5 Satz 4 TVöD unter Beibehaltung der bisherigen Stufenlaufzeit stufengleich, d. h. er wird derselben Stufe zugeordnet, wie in der höheren Entgeltgruppe. Das Entgelt der niedrigeren Entgeltgruppe wird auch bei der Herabgruppierung ab Beginn des Monats...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.2.2 Einarbeitungszeit, Probezeit

Ein besonderes Ärgernis in der gängigen Tarifpraxis des BAT/BAT-O war der Umstand, dass ein Beschäftigter während eines längeren Zeitraums nach der Einstellung eine niedrigere Vergütung erhielt als tariflich gerechtfertigt wäre. Die personalbearbeitenden Stellen rechtfertigen diese Praxis mit dem Hinweis darauf, dass der Beschäftigte den Anforderungen des neuen Aufgabenfelde...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.5 Grundsatz der Tarifautomatik

Nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund) ist der Beschäftigte in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmalen die gesamte, von dem Beschäftigten nicht nur vorübergehende auszuübende Tätigkeit entspricht. Diese Kernvorschrift für die Eingruppierung enthält den Grundsatz der Tarifautomatik. Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG besagt der Grundsatz der Tarifautomat...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.6 Gesamtbetrachtung – Addition der zeitlichen Anteile der nach gleichen Tätigkeitsmerkmalen bewerteten Arbeitsvorgänge

Nach der Bewertung der einzelnen Arbeitsvorgänge sowie nach einer evtl. vorgenommenen zusammenfassenden Beurteilung ist als nächster Schritt festzustellen, welche Eingruppierungsnorm (Tätigkeitsmerkmal) der bewertete Aufgabenbereich erfüllt. Hierzu bestimmt § 12 Abs. 2 Satz 2 TVöD (Bund): "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgrupp...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.1 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Die rechtliche Grundlage des Weisungs- oder Direktionsrechts findet sich in § 106 GewO .[1] Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) näher bestimmen. Daneben umfasst das Weisungsrecht aber auch die Möglichkeit, das arbeitsbegleitende Verhalten der Arbeitnehmer zu reglementieren (z. B. Alkoholverbote). Das Weisungsrecht k...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 6 Die Entgeltordnung – Allgemeine Grundsätze

6.1 Die Entgeltordnung als Instrument der Arbeitsbewertung Nach § 12 Abs. 1 Satz 1 TVöD (Bund) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach dem Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund). In der Anlage zu diesem Tarifvertrag ist die Entgeltordnung enthalten. Die Entgeltordnung ist die Grundlage der Arbeitsbewertung. In der Entgeltordnung ist die...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.2 Einfachste Tätigkeiten

12.2.1 Einführung der EG 1 Der am 1.10.2005 in Kraft getretene TVöD enthielt keine eigenständigen Eingruppierungsvorschriften. Bis zum Inkrafttreten der neuen Eingruppierungsregelungen mit einer Entgeltordnung galten die bisherigen Eingruppierungsvorschriften für Angestellte und Arbeiter gem. § 17 Abs. 1 TVÜ-Bund in Verbindung mit Anlage 4 als Übergangsregelung fort. Sie fand...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 12.14.3 Ständiger Vertreter

Diesbezüglich wird auf die Darlegungen unter Punkt 7.1.4 verwiesen.mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 11.4 Die Bewertung des Arbeitsvorgangs

11.4.1 Bewertungsgrundlage: jeder einzelne Arbeitsvorgang Der Arbeitsplatz ist auf Grundlage des § 12 TVöD (Bund) zu bewerten. Bewertet wird dabei jeder einzelne Arbeitsvorgang der gesamten auszuübenden Tätigkeit. Es ist somit erforderlich, dass der Bewerter die gesamte Tätigkeit, die am Arbeitsplatz anfällt, zunächst in Arbeitsvorgänge zerlegt. Grundlage für die Bestimmung d...mehr