Fachbeiträge & Kommentare zu Bund

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.2.2 Einheiten in Planung

Rz. 166 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Registrierung von Einheiten und deren Anlagenbetreibern ist bereits vor der Inbetriebnahme der Einheit in der Planungs-, Entwurfs- oder Errichtungsphase möglich. Dies kann gegebenenfalls verpflichtend sein. Dies hängt davon ab, ob die Einheit bereits im Planungsstatus zu registrieren ist. Rz. 167 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Registrierun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rechtsgrundlagen der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Im Achten Buch der ZPO ist die Zwangsvollstreckung aus bürgerlichrechtlichen Forderungen geregelt, deren Berechtigung von Zivilgerichten festgestellt wurde oder sonst förmlich dokumentiert worden ist. Die Zwangsvollstreckung findet also statt aus sog Vollstreckungsansprüchen, denen vollstreckbare zivilrechtliche Ansprüche iSv § 194 BGB zugrunde liegen. Zwangsversteigeru...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kraft Gesetzes statthafte Rechtsbeschwerde (Nr 1).

Rn 5 Die Rechtsbeschwerde ist statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist. In der ZPO sind das die Vorschriften des § 522 I 4 (Verwerfung der Berufung durch Beschl) und des § 1065 I 1 (Entscheidungen des OLG über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens, die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts oder die Aufhebung oder Vollstreckb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 574 regelt in den Abs 1–3 die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und in Abs 4 die Anschlussrechtsbeschwerde. Wie die Neuregelung des Beschwerderechts allgemein gelten die Vorschriften über die Rechtsbeschwerde nur für die Beschwerden, die dem Recht der ZPO unterliegen (BTDrs 14/4722, 68), also im Rechtsbeschwerdeverfahren der ZPO sowie derjenigen Gesetze, welche auf di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gemeinsamer Senat der obersten Bundesgerichte (Art 95 III GG).

Rn 14 Nach § 2 Abs 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr der obersten Gerichthöfe des Bundes (RsprEinhG) vom 19.6.68 (BGBl I, 661) entscheidet der Gemeinsame Senat, wenn ein oberstes Bundesgericht von der Rspr eines anderen obersten Gerichtshofs oder des Gemeinsamen Senats abweichen will. Zur Besetzung des Gemeinsamen Senats vgl § 3 RsprEinhG, wegen der Vor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. § 70 Abs 3 aF (in der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung)

Rn. 300 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Gesetzestext lautete: Zitat "(3) 1Materielle Fehler der letzten Festsetzung können durch Neufestsetzung oder durch Aufhebung der Festsetzung beseitigt werden. 2Neu festgesetzt oder aufgehoben wird mit Wirkung ab dem auf die Bekanntgabe der Neufestsetzung oder der Aufhebung der Festsetzung folgenden Monat. 3Bei der Neufestsetzung oder Aufh...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Inhalt der Leistungen

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zudem werden vergleichbare Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Hierunter sind insbesondere Leistungen zu verstehen, die im Rahmen von Bundes- und Landesprogrammen sowie Programmen anderer Gebietskörperschaften an die genannten Personenkreise mit dem Ziel der Eingliederung in den Arbeitsmarkt (Ausbildung oder Arbeit) erbracht werden (BT-Druck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Grundlage.

Rn 2 Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art 35 GG, wonach sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten. Die §§ 156 ff gelten für die ordentliche Gerichtsbarkeit (§ 2 EGGVG). Zivilsachen sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Familiensachen und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 13). Bestimmungen, wo...mehr

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AGS 04/2024, Göhler, OWiG - Kommentar zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Begründet von Dr. Erich Göhler; bearbeitet von Dr. Martin Bauer und Dr. Anselm Thoma. 19. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. LXVI, 1.748 S., 95,00 EUR Der Standardkommentar zum OWiG erscheint in 19. Aufl. Der Kommentar beinhaltet eine vollständige Kommentierung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie der ergänzenden Vorschriften des Bundes- und Landesrechts. Die Neu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Legalisation.

Rn 5 Nach § 438 II kann die Echtheit der Urkunde durch die Legalisation durch einen Konsul oder Beamten des Bundes nachgewiesen werden. Gemäß § 13 II KonsG bestätigt die Legalisation durch einen auf die Urkunde gesetzten Vermerk die Echtheit der Unterschrift und die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, ggf auch die Echtheit des Siegels (sog Le...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Begünstigt sind die in § 4 Nr. 20 UStG genannten Einrichtungen der jPöR (bis zum 31.12.2022: des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände), die für die in § 4 Nr. 20 UStG genannten Umsätze einen Betrieb gewerblicher Art unterhalten. Zum Begriff des Betriebs gewerblicher Art vgl. § 2 Rz. 36. Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 And...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1.2 Welche Marktakteure können sich freiwillig registrieren?

Rz. 163 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Klammern ist jeweils das Präfix der MaStR-Nummer für diese Marktfunktion angegeben: Betreiber geplanter Anlagen (ABR), bei denen für Bau und Betrieb der Stromerzeugungsanlage keine bundesrechtliche Genehmigung erforderlich ist, sind in der Planungsphase nicht zur Registrierung verpflichtet, können sich aber freiwillig registrieren. Weitere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geburtsname 168g FamFG 4 geduldete Kontoüberziehung 851 ZPO 10 geeignete Zeugen 759 ZPO 2 Gefahr 754 ZPO 8 im Verzug 758a ZPO 7 Gefährdung von Gläubigerinteressen 808 Z...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Prätzler/Stuber, Nachweis der Unternehmereigenschaft und des unternehmerischen Bezugs bei Empfängern sonstiger Leistungen, BB 2013, 475. Weimann, Zusammenfassende Meldung im Jahr 2017, Was das BZSt monatlich/vierteljährlich wissen möchte, UidP, 15. Aufl. 2017, Kapitel 63. Weimann, Internationale Umsätze/Eintragung in die Vordrucke UStVA 2017, USt-Erklärung 2016 und ZM, UidP, 1...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Prätzler, Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge ("Santogal"), EuGH vom 14.06.2017, Az: C-26/16, jurisPR-SteuerR 34/2017 Anm. 6. Raudszus/Wagner, Die neue Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung ab dem 01.07.2010, UStB 2010, 272. Weimann, Meldepflicht beim Verkauf von Neufahrzeugen an Privatkunden in der EU beachten, Auto Steuern·Recht 3/2013, 6. Weimann...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Informationen zum deutschen Verfahren auf der Homepage des BZSt

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Teilnahme an der Sonderregelung können deutsche Unternehmer auf elektronischem Weg beim BZSt beantragen. Dies ist ab dem 01.10.2014 m. W. z. zum 01.01.2015 möglich und gilt einheitlich für alle Staaten der EU. Für Anträge deutscher Unternehmer stellt das BZSt ein Online-Portal zur Verfügung. Weitergehende Informationen zum Verfahren Mini-...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Veröffentlichung des GVP.

Rn 95 Eine Veröffentlichung ist nach Abs 9 Hs 2 ausdrücklich nicht nötig. Erforderlich und genügend ist die Auflegung des Geschäftsverteilungsplans zur Einsichtnahme für jedermann in einer Geschäftsstelle des Gerichts, die vom Präsidenten oder Aufsicht führenden Richter im Rahmen seiner Gerichtsverwaltung – also nicht durch das Präsidium – bestimmt wird. Die Anordnung der Au...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14 UStG beruht auf den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Art. 217 ff. MwStSystRL/Art. 21 Nr. 1 Buchst. c, Art. 22 Abs. 3 und Abs. 9 der 6. EG-RL sowie auf der RL 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 (a. a. O.). Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die MwStSystRL (2006/112/EG) wurde mit RL 2010/45/EU vom 13.07.2010 (ABl. L 189.2010, 1) "Richt...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.13 Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung und kurzfristige Vermietung von Campingflächen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG)

Rz. 109 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 5 Nr. 1 des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom 22.12.2009 wurde gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG der ermäßigte Steuersatz für Beherbergungsleistungen zum 01.01.2010 neu eingeführt. Die Neuregelung ist sicherlich auch eine Folge des starken Einflusses der Interessenverbände des Hotelgewerbes. Hervorzuheben ist allerdings, dass bereit...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Zu § 2 Abs. 1 UStG: Alvermann, Unternehmensgründung und Umstrukturierung, UStB 2005, 28. Blöse, "Stolperfalle" Außenhaftung des GmbH-Geschäftsführers nicht unterschätzen, GStB 2012, 119. Burhoff, Der Strohmann ist kein Unternehmer, PStR 2003, 193. Carl, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand im Wandel/BFH erweitert unternehmerische Tätigkeit von juristischen Personen des öffent...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Rn 9 Auch für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art (§ 40 I VwGO) stellt sich zunächst die Frage einer speziellen anderweitigen (›abdrängenden‹) Sonderzuweisung. So begründet der § 112a BRAO zB für den Streit um eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft (§§ 6 ff BRAO) als verwaltungsrechtlicher Anwaltssache die ausschließliche Zuständigkeit der An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Historische Entwicklung, Ausstrahlung und Fortentwicklung.

Rn 5 Der deutsche Zivilprozess hat seine Wurzeln va im römisch-kanonischen und im germanischen Recht. Später hat sich etwa im langobardischen Reich auch ein germanisch-romanischer Mischprozess entwickelt. Besonders bedeutsam war die Weiterentwicklung des kanonischen Prozesses, wobei die kirchliche Gerichtsbarkeit mehr und mehr auch auf weltliche Angelegenheiten ausgedehnt wu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Unpfändbarkeit.

Rn 23 Die zu pfändende Forderung darf keinem Pfändungsverbot oder keiner Pfändungsbeschränkung unterliegen. Zu beachten sind deswegen die Pfändungsbeschränkungen der ZPO insb aus den §§ 850 ff, 899 ff sowie § 23 EGZPO für Flutopferhilfen. Dies gilt außerdem für sozialrechtliche Pfändungsverbote, etwa § 76 S 1 EStG zum steuerrechtlichen Kindergeld (vgl § 850 Rn 22), § 54 III ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach §§ 1, 23 Abs. 1 S. 1 KSchG gilt der allgemeine Kündigungsschutz für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts. Er ist nach dem Wortlaut betriebs- und nicht unternehmensbezogen. Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer der Arbeitgeber mit seinen Arbeitnehmern durch Einsatz technischer und immaterieller Mittel bestimmte arb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erhöhungsbeträge, S 1.

Rn 3 Der Grundfreibetrag wird unabhängig davon gewährt, aus welcher Quelle die Gutschrift fließt und welcher Rechtsgrund ihr zugrunde liegt. Über diesen allein betragsmäßig fixierten Pfändungsschutz stellt § 902 S 1 nach ihrem Rechtsgrund bestimmte Erhöhungsbeträge von der Pfändung frei. Dabei werden in § 902 S 1 Nr 1–5 die Rechtsgrundlagen konkret bezeichnet. In der Auffang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verbot des beweisrechtlichen Geheimverfahrens.

Rn 5 Soweit der beweisbelasteten Partei kein materiell-rechtlicher Auskunftsanspruch gegen die andere Partei zusteht (vgl dazu Baumgärtel/Laumen Bd 1 Kap 15 Rz 1 ff), scheitert ihre Beweisführung nicht selten daran, dass die andere Partei (oder eine dritte Person) ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Betriebs-, Geschäfts- und Unternehmensgeheimnisse geltend machen...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 15 UStG wurde aus sozialen Erwägungen (Kostendämpfung im Bereich der sozialen Fürsorgeeinrichtungen, vgl. Heidner, in Bunjes, § 4 Nr. 15 Rn. 1) durch das UStG 1967 eingeführt und gilt seitdem inhaltlich weitgehend unverändert fort. Rz. 4 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 03.08.2010 (Gesetz zur Weiterentwickl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 1.

Rn 2 Bundes- und landesrechtliche Regelungen über die Übermittlung personenbezogener Daten genießen nach der Nr 1 Vorrang ggü den Bestimmungen des zweiten Abschnitts des EGGVG. Rn 3 In der MiZi (s § 12 Rn 4) sind die meisten im Zivilrecht zu beachtenden Mitteilungsfälle geregelt und die bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung genannt. Von besonderer Bedeu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Spezialzuständigkeit.

Rn 5 Eine weitere, originäre Kammerzuständigkeit sieht § 348 I 2 Nr 2 vor, wenn der Rechtsstreit einem der dort genannten Rechtsgebiete entstammt und die Kammer für dieses Rechtsgebiet entweder nach dem gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan oder qua Gesetz nach § 72a I u II GVG (seit 1.1.18 bzw 1.1.21, s § 40a EGGVG und Rn 1) spezialzuständig ist. Durch diese originäre Kamm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Elektronische Verwaltung der Vermögensverzeichnisse (E-Vermögensverzeichnis) durch zentrale Vollstreckungsgerichte (Abs 1).

Rn 2 Geregelt wird die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse bei einem zentralen Vollstreckungsgericht (Satz 1). Soweit der Gerichtsvollzieher zur Übermittlung eines Vermögensverzeichnisses verpflichtet ist (§ 802f VI), hat er sie diesem Gericht zu übermitteln. Entsprechendes gilt für das nach § 284 VII 4 AO zu hinterlegende Vermögensverzeichnis. Das Eintragungsverfahren der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsätze.

Rn 4 Die kasuistische Rspr zu dieser Thematik lässt sich kaum überblicken. Da hinsichtlich der richtigen Einordnung bestimmter Streitigkeiten auch die obersten Gerichtshöfe des Bundes bisweilen unterschiedlicher Auffassung sind, hat sich deren gemeinsamer Senat (GmS, § 1 I RsprEinhG) in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen, insb auf dem Gebiet des medizinischen Gesun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 3 Die §§ 12 ff gelten nur subsidiär ggü bereichsspezifischen Regelungen. Nur soweit diese unvollständig sind, gelten die §§ 12 ff. Andererseits verdrängen die §§ 12 ff als lex specialis die Regelungen des BDSG. Bereichsspezifische Datenschutzregelungen für das Strafverfahrensrecht enthalten die §§ 474–491 StPO. Im Bereich des Zivilrechts fehlt eine entsprechende Regelung....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Beschwerdeverfahren.

Rn 24 Das vorweg erklärte ›Einverständnis‹ einer Partei mit der Wertfestsetzung steht der Zulässigkeit der Beschwerde nicht entgegen (Karlsr MDR 10, 404; Frankf NJW 13, 3381: auch nicht bei anwaltlicher Vertretung). Die Sechsmonatsfrist nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG, § 55 III 2 FamGKG beginnt bei abgetrennter Erledigung eines Verfahrensabschnitts mit dessen Abschluss, ohne Rü...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / G. Beteiligung des Personalrats nach §§ 85, 86 BPersVG

Rz. 240 Wie einleitend bereits erwähnt, findet das BetrVG nach § 130 BetrVG keine Anwendung auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gilt also nicht das BetrVG, sondern ausschließlich das BPersVG bzw. au...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Reichweite und Grenzen der Bindungswirkung.

Rn 8 Der Beschl ist für das Adressatgericht bindend, insoweit allerdings nur hinsichtlich der Rechtswegfrage (§ 17a II 3), nicht indes bei anderweitiger sachlicher oder örtlicher Zuständigkeit innerhalb seines Rechtswegs (BAG NJW 96, 742; LAG Schleswig-Holstein, Beschl v 6.6.17 – 1 SHa 2/17 – juris; Hamm Beschl v 3.11.16 – III-1 VAs 151/16 – juris; Frankf Beschl v 30.12.15 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Vorlagepflicht.

Rn 7 Eine Vorlagepflicht besteht nicht, wenn ein Senat von einer nur beiläufig geäußerten Rechtsansicht eines anderen Senates abweichen will (Anders/Gehle/Hunke Rz 9). Liegt bei zumindest einer von mehreren alternativen Begründungen kein Divergenzfall vor, ist eine Vorlage unzulässig (vgl BGH, Beschl v 17.3.15, GSSt 1/14 – juris). Wird der Senat bei sog Rückläufern im Fall e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Die Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die Sachaufklärung hat in den letzten Jahrzehnten praktisch an Bedeutung gewonnen; Gläubiger sind insb aufgrund des Rückgangs der Mobiliarvollstreckung mehr und mehr auf die Beschaffung von Informationen über das Vermögen des Schuldners angewiesen (Brunner DGVZ 22, 1). Durch Art 1 Nr 7 des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung vom 29.7.09 (BGBl I 2009, 2258) wurden die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 189 GVG – [Dolmetschereid].

Gesetzestext (1) 1Der Dolmetscher hat einen Eid dahin zu leisten, dass er treu und gewissenhaft übertragen werde. 2Gibt der Dolmetscher an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben. 3Diese Bekräftigung steht dem Eid gleich; hierauf ist der Dolmetscher hinzuweisen. (2) Ist der Dolmetscher für Übertragungen der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Finanzgerichtsbarkeit.

Rn 12 Für die in § 33 FGO genannten öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, va in Abgabenangelegenheiten eröffnet diese Vorschrift den besonderen Rechtsweg zu den Finanzgerichten. Auch dabei handelt es sich iS von § 40 I 1 VwGO um eine anderweitige Sonderzuweisung. Speziell für die finanzgerichtliche Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhält...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entsprechend anwendbares Revisionsrecht (Abs 3).

Rn 4 Abs 3 erklärt einzelne Bestimmungen aus dem Revisionsrecht für entsprechend anwendbar. Mit dem Verweis auf § 546 wird der revisionsrechtliche Begriff der Verletzung des Rechts für das Rechtsbeschwerdeverfahren übernommen. § 547 enthält die absoluten Revisionsgründe, die im Rechtsbeschwerdeverfahren entsprechend gelten. Die Kausalität der Rechtsverletzung für die angefoc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundsatz.

Rn 6 Das dem Gewaltenteilungsgrundsatz und dem § 1 GVG zugrunde liegende Verständnis einer hinreichenden organisatorischen und va auch personellen Trennung der Gerichte als Rechtsprechungsorgane von der staatlichen Exekutive, den Verwaltungsbehörden (dazu BVerfG NJW 81, 912 [BVerfG 03.06.1980 - 1 BvL 114/78]), hat Auswirkungen für die einzelnen Richter. Nach § 4 I DRiG darf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren nach der Zurückverweisung.

Rn 14 Hebt das Beschwerdegericht einen mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen Beschl auf und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung an das Ausgangsgericht zurück, ist dieses an die vom Beschwerdegericht vertretene Rechtsansicht, welche der Aufhebung zugrunde lag, gebunden (§§ 563 II, 577 IV 4 analog). Mittelbar gilt diese Bindungswirkung auch für ein zweites Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zweckgebundene Forderungen.

Rn 12 Eine Forderung ist dann nicht übertragbar und damit unpfändbar, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne eine Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann. Neben den höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten (Rn 9 ff) kommt dies in Betracht, wenn ein Gläubigerwechsel zwar rechtlich vorstellbar, das Interesse des Schuldners an der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eintragungsgründe (Abs 1).

Rn 4 Die Eintragungen erfolgen vAw und im Allgemeininteresse, so dass Gläubiger und Schuldner kein Unterbleiben vereinbaren können (AG Böblingen DGVZ 14, 174). Abs 1 sieht drei Vollstreckungsverfahren vor, die zur Eintragung eines Schuldners in das Schuldnerverzeichnis führen können, wobei nicht mehr formale Voraussetzungen wie die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung und Normzweck.

Rn 1 Die Einholung der Auskünfte bestimmter Dritter ist eine Regelbefugnis des Gerichtsvollziehers, die aus § 802a II 1 Nr 3 folgt. Die Selbstauskunft des Schuldners (s § 802c) hat zwar Vorrang, Fremdauskünfte können aber im Interesse der Effektivität der Vollstreckung eingeholt werden, wenn der Aufenthaltsort des Schuldners nicht ermittelbar ist, die Schuldnerauskunft verwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 12 GVG – [Ordentliche Gerichtsbarkeit].

Gesetzestext Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird durch Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgerichte und durch den Bundesgerichtshof (den obersten Gerichtshof des Bundes für das Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit) ausgeübt. Rn 1 Die Vorschrift dient der Vereinheitlichung der Gerichtsbezeichnungen und nennt (organisatorisch und funktional) abschließend die Gerichte, we...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1069 ZPO – Zuständigkeiten nach der Verordnung (EU) 2020/1784; Verordnungsermächtigungen.

Gesetzestext (1) Für Zustellungen im Ausland sind als deutsche Übermittlungsstelle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU 2020/1784 zuständig:mehr