Fachbeiträge & Kommentare zu Darlehensvertrag

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.4 Änderungen durch die erste Änderung

Rz. 81 Mit der Erweiterung auf mittelbare Beteiligungen sollte ein Gleichklang mit § 1 Abs. 3 GrEStG hergestellt werden. Zwei Fragen stellen sich beim mittelbaren Gesellschafterwechsel:mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.54 § 43 EStG (Kapitalerträge mit Steuerabzug)

• 2020 Kapitalertragsteuerabzug / Crowdinvesting / Crowdlending / § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c EStG Das Crowdinvesting ist regelmäßig eigenkapitalbasiert. Es handelt sich um stille Beteiligungen bzw. partiarische Darlehen. Demgegenüber ist das Crowdlending fremdkapitalbasiert. Hier erhalten die Investoren eine Gegenleistung in Form eines gewinnunabhängigen Zinssatzes. Die...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.11 § 55 AO (Selbstlosigkeit)

• 2020 Gemeinnützigkeit / Mustersatzung / Selbstlosigkeit / § 55 AO / § 60 AO Vor dem Hintergrund der Entscheidung des FG Düsseldorf v. 20.8.2019, 6 K 481/19 AO empfiehlt es sich, wenn ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden will, sich eng am Wortlaut der Mustersatzung nach Anlage 1 zu § 60 AO zu orientieren. Eine wörtliche Übernahme der Mustersatzung ist nicht erforderl...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.5 § 8 GewStG (Hinzurechnungen)

• 2019 Anwendung des Bankenprivilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaften / § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG / § 19 GewStDV Der BFH hat mit Urteil v. 6.12.2016, I R 79/15 entgegen der Auffassung der FinVerw entschieden, dass das Bankenprivileg des § 19 GewStDV grundsätzlich auch bei Konzernfinanzierungsgesellschaften Anwendung finden kann. Voraussetzung ist das gewerbsmäßige Betr...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Gewerbesteuer

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 6. Weitere wichtige Entscheidungen

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ABC der immateriellen Wirts... / Mandantenstamm

Der Mandantenstamm ist ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens.[1] Im Gegensatz zum Firmen- oder Geschäftswert kann der Mandantenstamm/Kundenstamm bei der Betriebsveräußerung Gegenstand eines selbstständigen Übertragungsgeschäfts und damit auch Gegenstand eines selbstständigen Pachtvertrags oder auch Gegenstand einer verdeckten Einlage sein.[2] Der Ma...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2024 / 4.3.2 Entgelte für Schulden (Zeile 50 und Zeile 58)

Entgelte für Schulden sind die Gegenleistung für die eigentliche Nutzung von Fremdkapital und die vorzeitige Zurverfügungstellung von Kapital. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den wirtschaftlichen Gehalt an.[1] Auf die Dauerhaftigkeit der Schulden kommt es nicht an, sodass auch Verbindlichkeiten des laufenden Geschäftsverkehrs unter die Regelung fallen. A...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10.2 Darlehensvertrag

Die Gewährung von Darlehen unter nahen Angehörigen ist in Zeiten von Rating und Basel III eine Alternative für den Gründer, wenn andererseits der verwandte Darlehensgeber mittelfristig nicht auf den Darlehensbetrag angewiesen ist. Wie alle Verträge mit Familienangehörigen werden auch Darlehensverträge vom Finanzamt gerne überprüft.[1] Zu den nahen Angehörigen (§ 15 AO) zählen...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 7 Sicherheiten

Zur Gründung eines Unternehmens werden i. d. R. Kredite benötigt, die nicht leicht zu bekommen sind. Auf die Frage nach Sicherheiten sollten Gründer vorbereitet sein, wenn sie ihre Bank davon überzeugen wollen, dass sie kreditwürdig sind. Dass die Geschäftsaussichten überzeugen, ist Grundvoraussetzung, aber kein ausreichendes Kriterium für eine Kreditvergabe. U. a. kommen fo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.3 Die Tilgungsvereinbarung

Tz. 1060 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Erleichterungen, die von der BFH-Rspr und der Fin-Verw für Darlehensvereinbarungen zwischen wirtsch voneinander unabhängigen Angehörigen zugestanden werden, sind uE nicht vollumfänglich auf das Verhältnis zwischen Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter übertragbar. Die estliche Rspr verzichtet für diese Darlehen völlig auf die ...mehr

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zfs 12/2024, Voraussetzung ... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Abrechnung eines Vollkaskoschadens. Der Vater der Kl. erwarb am 4.4.2019 einen Pkw. Der Vater der Kl. ist Halter des Fahrzeugs, welches im Rahmen der Finanzierung der R. Bank sicherungsübereignet war. Die Kl. schloss bei der Bekl. mit Wirkung zum 13.9.2019 einen neuen Vollkaskoversicherungsvertrag im Tarif "Comfortschutz" ab. Dem Versicherungsvert...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 756 Im Rahmen eines Darlehensvertrages wird dem Darlehensnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung überlassen.[1779] Auch wenn ein Darlehensvertrag mit Rücksicht auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird, gelten grds. die allgemeinen Bestimmungen der §§ 488 ff. BGB. Bei dem Arbeitgeberdarlehen erfolgt die Darlehensg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Ernsthaftigkeit/Bedeutung des Rückwirkungsverbots

Tz. 1111 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zur Anerkennung von Darlehensverhältnissen mit einem beherrschenden Gesellschafter aus einem Darlehen des Gesellschafters an "seine" Kap-Ges ist eine Besicherung der Darlehensforderung des Gesellschafters nicht unbedingt erforderlich; s Urt des BFH v 21.12.1994 (BStBl II 1995, 419). Nach Auff des BFH liegt die Besicherung bereits in den Ei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Arbeitgeberdarlehen

Rz. 760 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.42: Arbeitgeberdarlehen Der Arbeitgeber gewährt dem Arbeitnehmer im Hinblick auf das bestehende Arbeitsverhältnis ein verzinsliches Darlehen in Höhe von _________________________ EUR. Das Darlehen ist mit _________________________ % p.a. zu verzinsen. Der dadurch entstehende Zinsvorteil ist von dem Arbeitneh...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Rückzahlungsverpflichtung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 767 Aus der rechtlichen Selbstständigkeit des Arbeitgeberdarlehens folgt, dass das Darlehen mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht ohne Weiteres zur Rückzahlung fällig wird.[1806] Der Bestand des Arbeitsverhältnisses ist i.d.R. weder eine wesentliche Geschäftsgrundlage des Darlehensvertrages, noch berechtigt dessen Beendigung den Arbeitgeber zur außerordentlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.5 Darlehen in den Fällen des § 43a GmbHG

Tz. 1059 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach § 43a GmbHG ist es für eine GmbH nicht zulässig, Darlehen an ihren GF oder einen anderen ges Vertreter aus dem zur Erhaltung des St-Kap erforderlichen Vermögen zu gewähren. Ein entgegen dieser Regelung gewährter Kredit ist ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzugewähren. Wird gegen dieses Kreditgewährungsverb...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 4. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 78 Es ist umstritten, ob und wann eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[190] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.4 Darlehen in Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften

Tz. 1058 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Darlehensgewährung ist auch im Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern denkbar. Zur Vermeidung einer vGA müssen jedoch auch in diesem Fall die Voraussetzungen der Klarheit und Ernsthaftigkeit der Vereinbarung, der tats Durchführung und der Angemessenheit der Verzinsung beachtet werden. Bei Vert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.3 Vorzeitige Darlehenstilgung

Tz. 1064 Stand: EL 105 – ET: 03/2022 Zahlt ein Gesellschafter ein Darlehen vorzeitig zurück, obwohl diese Möglichkeit im Darlehensvertrag nicht geregelt ist, hat auch dies auf die tats Durchführung des Darlehensvertrags keine Auswirkung. Auch unter fremden Dritten ist eine vorzeitige Darlehensrückzahlung durchaus denkbar und üblich, wenn ein Darlehensschuldner unverhofft "zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pyszka, Forderungsverzicht des Gesellschafters gegenüber seiner PersGes, BB 1998, 1557; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-) PerGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636; Herbst/Stegemann, Zur Reichweite der korrespondierenden Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften, DStR 2013, 176 (zu 2.3); Herbst/S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.6 Sondervorschriften für Verträge mit minderjährigen Kinder

Tz. 263 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Schließt eine Kap-Ges mit einem minderjährigen Kind eines beherrschenden Gesellschafters einen Vertrag (zB einen Miet-, Pacht- oder Darlehensvertrag), sind die Voraussetzungen des Rückwirkungsverbots zu beachten. Bei Verträgen mit minderjährigen Kindern sind die besonderen Vorgaben des Zivilrechts zu erfüllen. Insbes muss ein Ergänzungspflege...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1079 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB[2837] Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.2 Formvorschriften und Beweislast

Tz. 1041 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Für den Abschluss von Darlehensverträgen bestehen grds keine besonderen Formvorschriften. Aus Nachweisgründen ist jedoch in der Praxis unbedingt der Abschluss schriftlicher Verträge zu empfehlen. Dies gilt auch bei Verrechnungskonten, die für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Gesellschaft und Gesellschafter geführt werden. Die ob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Arbeitnehmerdarlehen (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG)

Rn. 90 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst k 5. VermBG umfasst die Begründung oder den Erwerb von Darlehensforderungen des ArbN gegen den ArbG. Erforderlich ist die Sicherung der Ansprüche des ArbN aus dem Darlehensvertrag durch eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder eine privatrechtliche Versicherung durch ein Versicherungsunternehmen auf Kosten des ArbG. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Haltedauer bis 5 Jahre (kurzfristig): Drei-Objekt-Grenze

Rn. 132b Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die BFH-Rspr hat, unter Berücksichtigung des Grundsatzes der gebotenen Vereinfachung und Rechtssicherheit (kritisch zur Vereinfachung – wegen zahlreicher Ausnahmen s Rn 132d, "besondere Umstände" etc – Fischer, FR 1995, 803, 811), in quantitativer Auslegung des Begriffs Gewerbebetrieb entschieden, dass bei Veräußerung von nur maximal drei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.3 Tatsächliche Durchführung

Tz. 1119 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Auch für die Anerkennung von Darlehensgewährungen durch einen beherrschenden Gesellschafter hat die tats Durchführung entsch Bedeutung. So ist insbes auf die pünktliche Entrichtung der Zinsen durch die Gesellschaft zu achten. Eine Gutschrift auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters ist dafür aber ausreichend; s H 27 "Abflusszeitpunkt"...mehr

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zfs 12/2024, Voraussetzung ... / 2 Aus den Gründen:

1.) Die Kl. kann aus dem mit der Bekl. geschlossenen Vollkaskoversicherungsvertrag für Kraftfahrzeuge aufgrund des unstreitigen Versicherungsfalls keine höheren Leistungen der Bekl. verlangen, als ihr das LG erstinstanzlich zugesprochen hat. Insbesondere steht ihr kein Anspruch auf Neupreisentschädigung gem. Ziffer A.2.6.2 AKB zu, da die erforderlichen Anspruchsvoraussetzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Grundproblematik im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 1304 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 vGA sind bei einer Betriebsaufspaltung in vielfältiger Form denkbar. Dies ist vor allem darin begründet, dass es bei einer Betriebsaufspaltung oftmals ein umfangreiches Geflecht von Vertragsbeziehungen zwischen der Betriebs-Kap-Ges und ihrem/ihren Ges(n) gibt. Es handelt sich hierbei vor allem um: Miet- und Pachtverträge, Anstellungsverträge ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.1 Grundsatz

Tz. 234 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Vereinbarungen mit dem beherrschenden Gesellschafter müssen zivilrechtlich wirksam sein. Die Notwendigkeit der zivilrechtlichen Wirksamkeit ist zunächst einmal eine Ausprägung des materiellen Fremdvergleichs. Auch fremde Dritte werden nämlich regelmäßig – wenn auch nicht immer – darauf achten, dass ihre Vereinbarungen zivilrechtlich wirk...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2 Was ist eine Geschäftschance?

Tz. 902 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Wie das Wettbewerbsverbot hat auch die Geschäftschancenlehre ihre Wurzeln zunächst im Zivilrecht und dort vor allem in der gesellschafterlichen Treuepflicht (ausführlich dazu s Steck, GmbHR 2005, 1159 mwNachw). Es ist allerdings zu beachten, dass der vom BFH verwendete Begriff der Geschäftschance auf einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.1 Angemessene Ausstattung mit Eigenkapital

Tz. 210 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 In Bezug auf einen BgA gibt es – wegen der unbeschr Haftung der jur Pers d öff Rechts – keine dem Nenn-Kap einer Kap-Ges entspr EK-Größe, die die Funktion einer Haftungssubstanz hat, gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen unterliegt und von der Vermögenssphäre der Träger-Kö rechtlich getrennt ist. Zwar ist in den landesspezifischen Eigenbetr...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 11 Ohne zuverlässige Kenntnis über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten – und unter Umständen auch des Ehegatten und der zu Bedenkenden – ist eine sinnvolle Nachlassgestaltung nicht möglich. Es soll Mandanten geben, die aus Eitelkeit einen zu großen oder aus Bescheidenheit einen zu kleinen Vermögenswert angeben. Häufig befürchten Mandanten, dass die Vergütung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.7 Zeitliche Aspekte des Fremdvergleichs

Tz. 141 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Die Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis muss idR im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geprüft werden; zB s Urt des BFH v 18.12.1996, BStBl II 1997, 301 mwNachw. Dies gilt auch für Vertragsänderungen. Eine Vertragsänderung kann idR allerdings nur im Umfang der Änderung zu einer vGA führen, wenn bei Abschluss des urspr Vertr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.3 Rückgriffsberechtigter Dritter

Tz. 116 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die durch das URefG 2008 erfolgte Neufassung des § 8a KStG ist hinsichtlich der stlichen Sanktionierung von FK-Vergütungen an rückgriffsgesicherte Dritte schärfer als der bisherige § 8a KStG. Dritter ist nach wie vor jeder, der nicht wes beteiligter AE oder nahe stehende Pers ist (ebenso s Frotscher, in F/D, § 8a KStG Rn 202; s Stangl, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.7.2 Zeitfragen beim (begünstigten) Anteilseigner

Tz. 39 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Der AE/das Mitglied muss im Zeitpunkt, in dem die Grundlagen des zu beurteilenden Vorgangs gelegt werden, schon bzw noch Inhaber der gesellschafts- oder mitgliedschaftsrechtlichen Stellung sein. Dies ist darin begründet, dass eine Veranlassung eines Vorgangs im Gesellschaftsverhältnis nur gegenüber demjenigen vorliegen kann, der auch eine Ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schäfer, Soll- oder Habenzinsen bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen?, StBp 1986, 211; Maenner, Soll- oder Habenzins bei Geldhingabe zwischen verbundenen Unternehmen? Stellungnahme zu dem Aufsatz von Schäfer, StBp 1987, 38; Richter, Stliche Folgen der Haftungsinanspruchnahme bei einem (ehemaligen) GmbH-GF, FR 1988, 350; Hill/Klein, Angemessenheit der Zinsen für die ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Grundsatz

Tz. 82 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Bei gegenseitigen Leistungen liegt kein Vermögensnachteil für die Kö vor, wenn die jeweiligen Leistungen der einen Seite durch gegenläufige vermögenswerte Vorteile ausgeglichen werden. Es erfolgt dann eine Verrechnung der gegenseitig gewährten Vermögensvorteile, die man Vorteilsausgleich nennt (tw auch treffender "Nachteilsausgleich" genannt;...mehr

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§ 9 Erbscheinsverfahren, Pr... / III. Feststellungsklage

Rz. 37 Die Feststellungsklage hat ihren Platz im Bereich des Erbrechts vor allem in Dingen, wenn es um die Klärung einzelner Streitpunkte geht, die nicht ohne Weiteres mit einer Leistungsklage erfolgen kann. Die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft scheitert häufig an unterschiedlichen Auffassungen, ob und in welchem Umfang Forderungen im Rahmen der Auseinandersetzung ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Regelung der Rückzahlungsverpflichtung

Rz. 765 Das Darlehen ist vorbehaltlich einer entsprechenden Vereinbarung gem. § 488 Abs. 3 BGB erst nach Kündigung des Darlehensvertrages zur Rückzahlung fällig. Da dies in aller Regel nicht den Interessen der Parteien entspricht, sollte ein fester Tilgungsplan vereinbart werden, der die Rückzahlungsverpflichtungen des Arbeitnehmers eindeutig und ausreichend transparent fest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Zivilrechtliche Entwicklung

Tz. 1122 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In § 32a GmbHG aF (aufgehoben im Jahr 2008) war früher geregelt, dass ein Gesellschafter einer GmbH den Anspruch auf Rückgewähr eines Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen kann, wenn er der Gesellschaft zu einem Zeitpunkt ein Darlehen gewährt, in dem ihr di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.3 Besondere Arten der Rücklagenbildung bei einem Regiebetrieb

Tz. 310 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Eine Mittelreservierung (Rücklagenbildung), die bei der Träger-Kö eines Regiebetriebs das Entstehen von Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG und damit auch die KapSt verhindert, liegt nach Verw-Auff auch vor, soweit die verwendbaren Mittel, die aufgr eines gewinnrealisierenden Vorgangs dem BgA zugeführt worden sind, bereits i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.2 Zuständigkeitsfragen

Tz. 245 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit einer vertraglichen Vereinbarung gehört, dass diese von den dafür zuständigen Organen vorgenommen wird. So ist zB für die Änderung eines Anstellungsvertrags grds die Gesellschafterversammlung zuständig (Ausnahme bei abweichender Satzungsregelung). Wird ein Anstellungsvertrag ohne den notwendigen Beschl der Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1 Allgemeines

Tz. 205 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Grds sind zwischen jur Pers d öff Rechts und deren BgA zivilrechtlich wirksame Verträge nicht möglich, weil der BgA Teil der jur Pers d öff Rechts, also kein selbständiges Rechtssubjekt ist. Aus der stlichen Verselbständigung der BgA auch iRd Einkommensermittlung folgern jedoch Rspr und Fin-Verw auch die stliche Anerkennung von Regelungen de...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Ausführlicher Aufhebungsvertrag

Rz. 478 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.29: Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag Zwischen _________________________ (Name), vertreten durch _________________________, _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Gesellschaft") und Herrn _________________________ (Name), _________________________ (Adresse) (im Folgenden: "Mitarbeiter" sowie gemeinsam ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gegenstand der AGB-Kontrolle

Rz. 176 Die §§ 305 ff. BGB sind auf Arbeitsverträge anwendbar. Dies folgt aus dem Wegfall der ehemals in § 23 Abs. 1 AGBG normierten arbeitsrechtlichen Bereichsausnahme, die diese Vertragswerke noch ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des AGB-Gesetzes ausnahm. Gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB ist bei der Anwendung auf Arbeitsverträge allerdings den "im Arbeitsrecht geltenden Beso...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Ernsthaftigkeit (Fremdvergleich)

Tz. 1047 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Bei Prüfung der Ernsthaftigkeit ist entscheidend, ob eine Rückzahlung des Darlehensbetrags tats beabsichtigt ist. Dies setzt zum einen voraus, dass im Voraus klare und eindeutige Vereinbarungen über die Darlehenslaufzeit, die Kündigungsmöglichkeiten sowie die Tilgungsmodalitäten getroffen werden. Der Umstand, dass der Gesellschafter einen a...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / II. Anfechtungsansprüche gem. §§ 130, 131 InsO

Rz. 38 Die §§ 130, 131 InsO lauten: § 130 InsO Kongruente Deckung (1) 1Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die einem Insolvenzgläubiger eine Sicherung oder Befriedigung gewährt oder ermöglicht hat,mehr